Britta Stark

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es dürfte zu den wenigen Ausnahmen gehören, dass ein Landesparlament über Gesetze befindet, die eigentlich schon mit der Föderalismusreform I vor drei Jahren in die ausschließliche Kompetenz des Bundesgesetzgebers gefallen sind. Für dieses vorliegende Meldegesetz gilt allerdings eine Übergangsregelung, von der wir für die Einrichtung des Landesmelderegisters Gebrauch machen wollen.
Mit der Einrichtung dieses Landesmelderegisters können wir Erleichterungen für staatliche Behörden schaffen. Diese Daten können zum Beispiel von Polizei, Gesundheitsämtern und anderen Behörden sowie Feuerwehren schnell und unbürokratisch jederzeit abgeglichen werden. Ich nehme ein Beispiel: Bei einem Feuerwehreinsatz ist es notwendig, auch nachts schnell herauszubekommen, wie viele Personen in dem brennenden Haus gemeldet sind. Mit diesem Landesregister kann auf diese Daten schnell zugegriffen werden, was in der derzeitigen Situation in den Kommunen so nicht möglich ist.
Gleichzeitig belassen wir die Aufgabe des Meldewesens grundsätzlich bei den Kommunen. Die Kommunen sind weiterhin für die Erhebung, Speicherung und Sicherung der Daten zuständig. Dies ist auch richtig, denn die Kommunen sind dichter am Bürger und benötigen diese Daten beispielsweise für Dienstleistungen und Bescheide.
Richtig ist, Herr Dr. Scharfenberg - da sind wir auch ganz nah beieinander -, dass Meldedaten natürlich sehr sensible Daten sind. Ich denke dabei nicht nur an die steuerrechtlichen Angaben. Frühere Wohnorte, Anschriften und vieles andere mehr finden wir in diesem Melderegister. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Datenschutzbeauftragte auch in der Vergangenheit sehr intensiv und sehr stark für die Datensicherung in den kommunalen Meldebehörden eingesetzt hat. An dieser Stelle möchte ich mich persönlich bei Ihnen, Frau Hartge, ganz herzlich bedanken.
Wie Sie wissen, setze ich mich seit Jahren hier im Landtag für einen besseren Schutz der Daten, für die Datensicherheit und für die Stärkung der Bürgerrechte ein. Im vorliegenden § 44 Meldegesetz steht, dass wir mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränken. Wir werden also ein Grundrecht einschränken. Deshalb hat die SPD hier intensiv und sehr sorgfältig geprüft, ob die Speicherung der Daten auf dieser zusätzlichen Ebene wirklich nötig ist.
Grundsätzlich gilt das Gebot der Datensparsamkeit. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Sie haben Recht, Herr Kollege Dr. Scharfenberg, wir haben sehr lange beraten. Wir haben dazu intensive Gespräche geführt und angehört. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es möglich sein muss, dass gerade Sicherheitsbehörden schnell auf diese Daten zugreifen können. Deshalb unterstützen wir die Einrichtung dieses Landesmelderegisters.
Wir haben aber eingefordert - das ist auch ein wichtiger Eckpunkt dieser Gesetzgebung -, dass es nicht möglich ist, dass private Dritte auf dieses Landesmelderegister zurückgreifen. Es war uns wichtig, sicherzustellen, dass nicht Adressvermittler, Adressbuchverlage, Parteien - also andere private Dritte auf diese Daten, zum Beispiel Geburtsdaten unserer Bürgerinnen und Bürger, zugreifen können. Die SPD-Fraktion will nicht, dass die Herausgabe der privaten Daten durch ein Landesregister unterstützt wird. Darum haben wir das aus dem vorliegenden Gesetzentwurf gestrichen.
Kurz gesagt: Wir sind mit dem Gesetzentwurf, wie er jetzt nach langer Beratungszeit vorliegt, einverstanden und empfehlen Ihnen deshalb, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Demonstrationen der GdP gestern hier vor dem Landtag, aber auch zahlreiche Gespräche, die wir als Abgeordnete dieses Landtags in den vergangenen Tagen und Wochen mit den Polizeibehörden vor Ort geführt haben, haben unter anderem Folgen
des sehr deutlich gemacht: Die Lage bei der brandenburgischen Polizei ist angespannt. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass wir deren Sorgen sehr ernst nehmen. Es ist nicht so, wie der Kollege Scharfenberg gerade darzustellen versucht hat, dass sich dies alles um die Frage Personalabbau ranke. Die Polizisten nehmen sehr deutlich wahr, dass wir insgesamt auf dem Wege der Haushaltskonsolidierung sind und dass auch das Innenressort dabei nicht ausgespart werden kann.
Der einhellige Tenor, den in der vergangenen Woche auch alle Vertreter der Berufsvertretungen im Rahmen einer Anhörung bei der SPD-Landtagsfraktion zum Ausdruck gebracht haben, ist, dass es vordergründig eben auch um Fragen der derzeitigen inneren Organisation der brandenburgischen Polizei geht. Fazit unseres Gesprächs war, dass in Sachen Beförderung, Beurteilung und Besoldung in der brandenburgischen Polizei Gesprächsbedarf besteht.
Zur Beförderungssituation ist uns gesagt worden - das ist von allen Polizeigewerkschaften beklagt worden -, dass der immense Beförderungsstau, der sich in vielen Jahren in diesem Bereich aufgebaut hat, so nicht länger akzeptiert werden kann. Derzeit befinden sich ca. 2 000 beförderungsfähige Beamte zum Teil schon seit vielen Jahren im Eingangsamt, A 9, wobei ihre Stellen aber mit A 11 bewertet sind. Sie machen so ihren Dienst, und viele von ihnen gehen unter Umständen ohne Beförderung in den Ruhestand. Natürlich ist es richtig, dass es keinen Rechtsanspruch auf Beförderung gibt. Aber es gibt einen Anspruch - dafür stehen wir als SPD auch hier - auf eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Beförderungsmittel. Da ist der Innenminister natürlich auch in der Pflicht, das über alle Gehaltsgruppen hinweg sicherzustellen und das vor allem auch so zu kommunizieren - ich habe gerade vorhin Zahlen dazu zur Kenntnis bekommen, wie solche Beförderungen stattgefunden haben -, dass es bei den Leuten vor Ort ankommt. Im Zusammenhang mit der unzureichenden Beförderungssituation ist darauf hinzuweisen, dass der Unterschied zwischen den Beamten und den Angestellten, diese 1,4 %, nur relativ schwer nachvollziehbar ist und dass das für die Beamten in diesem Bereich auch nicht motivierend ist.
Ich möchte noch ein Problem benennen, das sich aus meiner Sicht relativ leicht abstellen lassen dürfte. Demotivierend ist nämlich auch die ganze Frage der Beurteilungspraxis. Es herrscht Unverständnis darüber, dass bei ca. 8 000 Beamten jährlich eine Beurteilung vorgenommen werden muss, die sehr bürokratisch und sehr aufwendig ist, und dass durchschnittlich nur 400 Beamte befördert werden können. Ich plädiere aus praktischen Gründen dafür, anlassbezogene Beurteilungen vorzunehmen,
wenn jemand befördert oder versetzt werden soll und auf diesen großen Schub von 8 000 Beurteilungen zu verzichten, die was weiß ich wofür verwendet werden.
Ich sage noch einmal: Die Kollegen sind unzufrieden. Es sind nicht nur einige Gewerkschafter, die ihre Rolle vielleicht irgendwie benutzen wollen, um von sich reden zu machen. Nein, es sind nicht die überspannten Berufsvertretungen. Es sind die Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Viele von uns waren in den Schutzbereichen und in den Wachen und haben wahrnehmen können, dass sie unzufrieden sind.
Sie argumentieren mit folgenden Argumenten, die wir entkräften müssen: Es ist ein gewisser Frust darüber entstanden, dass es mittlerweile ca. 80 Projekte gibt, die in der Regel im Innenministerium koordiniert werden. Ich will nur einige nennen, die zum Teil belächelt werden, zum Teil aber durchaus intelligent sind, wenn man sie erklärt. Das eine ist der sogenannte Tragschrauber, das andere der interaktive Funkwagen. Diese Projekte binden sehr viel Personal und sehr viel Geld. Man muss geschickter kommunizieren und erklären, wo die Vorteile sind, damit es bei den Leuten ankommt. Die Vorteile werden derzeit nicht gesehen. Auch wir hinterfragen sie.
Es gibt einen weiteren Punkt, der sehr kritisiert wird. Eine Studie des Landes Nordrhein-Westfalen hat verglichen, wie viel höherer Dienst in den Polizeien der anderen Länder vorhanden ist. Bei uns sind mit allergrößtem Abstand im Vergleich mit den anderen Bundesländern 2,45 % der Bediensteten im höheren Dienst, die wiederum in Projektgruppen im Innenministerium angesiedelt sind. Das kann durchaus sinnvoll sein, aber man muss das erklären. Es gibt diese Kluft zwischen den Beamten im höheren Dienst und im gehobenen Dienst, die im Wach- und Wechseldienst und in den Schutzbereichen ihre Arbeit machen, die sich ständig überfordert fühlen und sagen: Hier fehlt das Personal und dort ist der intelligente Wasserkopf. - Der kann durchaus sinnvoll sein, wenn man es richtig erklärt. Aber da klafft eine Lücke. Es besteht Bedarf, das zu erklären.
Deshalb noch einmal an alle Kollegen hier meine Bitte: Gehen Sie in Ihre Schutzbereiche! Schauen Sie sich die Situation der Polizei in Brandenburg an! Ich glaube, da besteht Beratungsbedarf. An der einen oder anderen Stelle lässt sich sicherlich noch etwas korrigieren. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kollegen nicht übertreiben, sondern dass wir verpflichtet sind, ihnen zuzuhören und Veränderungen herbeizuführen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzter Herr Kollege! Anfang März hat die 7. Landesdeligiertenkonferenz des BDK in Frankfurt stattgefunden. Ich selbst habe auch an dieser Konferenz teilgenommen - leider als einzige Landespolitikerin. Ich habe auch sehr interessiert verfolgt, was im Rahmen dieser Fachtagung zum Thema kriminalistische Aus- und Fortbildung gesagt worden ist.
- Entschuldigung: als Fachinnenpolitikerin. Wir Fachpolitiker und -politikerinnen streiten über dieses Thema, also bitte ich um Nachsicht.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einmal all den Kriminalisten zu danken, die hier im Land Brandenburg gute Arbeit leisten. Oft ist es ja die sprichwörtliche Stecknadel im Heuhaufen, die zur Aufklärung von Straftaten führt. Dafür sind in hohem Maße Ausdauer, Engagement, Teamgeist und Professionalität gefragt.
Nun ist die Frage: Verfügt Brandenburg über solche gut ausgebildeten Polizisten, die dies leisten können? Ich denke, dass sich im Vergleich zu anderen Bundesländern die Arbeit der brandenburgischen Polizei durchaus sehen lassen kann.
Als zweites Argument stützen Sie sich in Ihrer Antragsbegründung auf die polizeiliche Kriminalstatistik 2008, wo Sie einen Rückgang der Aufklärungsquote beschreiben. Ich warne aber auch davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten und die Kompetenz unserer Kriminalistinnen und Kriminalisten in Zweifel zu ziehen und diesen Umstand direkt mit der Aufklärungsquote zu verknüpfen. Denn wie jede Statistik unterliegt natürlich auch die Kriminalstatistik bestimmten Schwankungen, die aus einer Fülle von Faktoren resultieren. Zweifelsohne spielen dabei auch die von Ihnen genannten Umstrukturierungsmaßnahmen eine Rolle, die im Rahmen der Reform der Kriminalpolizei vollzogen worden sind. Aber das ist nicht das einzige Argument. Ich halte es also für entschieden zu kurz gegriffen, wenn Sie die Statistik sofort und direkt mit Rückschlüssen auf die Qualität der Ausbildung der brandenburgischen Polizei insgesamt verbinden.
Wir praktizieren in Brandenburg sehr bewusst die Generalistenausbildung, wie sie auch von zahlreichen Fachleuten favorisiert wird. Sie hat sich aus meiner Sicht auch bewährt. Unsere Absolventen der Fachhochschule der Polizei - sowohl im gehobenen als auch im mittleren Dienst - verfügen über kriminalpolizeiliche Fachkenntnisse, die durch zielgerichtete Fortbildung dann vertieft werden müssen. Es gibt natürlich nichts, was man nicht noch verbessern kann; das ist klar. Dies hat man im Innenministerium auch schon erkannt. Es gibt eine Projektgruppe „Evaluierung der Kriminalpolizei“, die schon Vorschläge
unterbreitet hat, wie man die kriminalpolizeiliche Fortbildung verbessern kann, wie man also aufgesetzt auf eine gute Ausbildung dann eine zielgerichtete Fortbildung betreiben kann.
Meine Damen und Herren, Sie tragen mit Ihrem Antrag aus meiner Sicht Eulen nach Athen. Die Leistungsfähigkeit der Brandenburger Kriminalpolizei hängt gerade vor dem Hintergrund der Neustrukturierung natürlich und ganz erheblich von der Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab; das ist klar. Es kommt künftig jedoch darauf an, dass es noch besser gelingt, den Standard der kriminalpolizeilichen Ausbildung mit dem Standard der kriminalpolizeilichen Fortbildung in einer hohen Qualität so zu organisieren, dass am Ende dabei gute polizeiliche Arbeit herauskommt. Hier sind, wie gesagt, die Kollegen im Innenministerium dran; wir sind Ihnen, wie so oft, eine Nasenlänge voraus, denn erste Schritte zur Umsetzung dieser Empfehlungen sind unter anderem auch mit der Fachtagung „Fortbildung Kriminalpolizei 2010“ am 26. und 27. Januar 2009 eingeleitet worden.
Wir sind also der Meinung, dass Ihr Antrag überflüssig ist, weil wir - wie gesagt - bereits auf dem Weg dorthin sind; ich bedanke mich jedoch nochmals für die Anregung. Wir lehnen diesen Antrag damit ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir schließen mit der heutigen Debatte eine im Innenausschuss sehr kontrovers geführte Debatte zum Brandenburgischen Polizeigesetz ab. Damit bringen wir ein Gesetz auf den Weg, mit dem der Brandenburger Polizei - weiterhin befristet - neue Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere gilt das für die schon genannte anlassbezogene automatische Kennzeichenerfassung und die IMSI-Catcher, die zur Ortung von Handys verwendet werden.
An der Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen - darin sind wir uns hier sicherlich alle einig - darf es keine Abstriche geben. Unsere Polizisten und Polizistinnen müssen mit allen Mitteln ausgestattet sein, die notwendig sind, damit sie ihre Aufgaben auch künftig zuverlässig und verantwortungsbewusst erfüllen können.
Die Ausweitung der Vorfeldkompetenzen der Polizei bringt aber auch weiterhin sehr weit reichende Grundrechtseingriffe mit sich. Vor diesem Hintergrund scheint es uns angemessen zu sein, auf der Grundlage einer gutachterlich abgesicherten Analyse die positiven und negativen Folgen dieser neuen Eingriffsformen gegeneinander abzuwägen. Deshalb haben wir den Entschließungsantrag vorgelegt, in dem wir uns für eine Evaluation durch eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung aussprechen. Wir wollen, dass begleitend untersucht wird, in welchem Umfang die neuen Befugnisse in der Praxis angewandt werden und in welchem Verhältnis sie zu anderen Methoden und Befugnissen stehen.
Nach den Aussagen der von Ihnen, Herr Dr. Scharfenberg, schon genannten diversen Experten im Innenausschuss ist zu resümieren, dass sowohl der Anwendungszeitraum als auch die Art der Berichterstattung, in der das Innenministerium dem Innenausschuss die Maßnahmen erläutert hat, nicht geeignet bzw. nicht aussagekräftig genug sind, um schon heute abschließend eine dauerhafte Verankerung dieser beiden Eingriffsmöglichkeiten im Brandenburgischen Polizeigesetz zu vollziehen. Der Erprobungszeitraum von zwei Jahren war zu kurz. Deshalb haben wir uns dafür ausgesprochen, ihn um weitere drei Jahre zu verlängern und gutachterlich zu begleiten. Es geht eben um mehr als nur um die Rückmeldung, ob die neuen Instrumente funktionieren. Es geht um die Abwägung der ganz grundsätzlichen Aspekte der Erforderlichkeit, der Geeignetheit und auch der Verhältnismäßigkeit.
Wir sind im Innenausschuss sehr erstaunt angesehen worden von Praktikern, die diese Evaluation grundsätzlich infrage ge
stellt haben. Wenn man sich aber umschaut, stellt man fest: Auf Bundesebene ist es seit vielen Jahren Standard, dass vom Bundestag verabschiedete Gesetze, die sich auf den sicherheitsrelevanten Bereich beziehen, mit Evaluationsklauseln versehen sind. Ich finde das sehr positiv, weil somit durch eine unabhängige Begutachtung sichergestellt wird, dass die entsprechenden Maßnahmen von den Verantwortlichen mit guten Argumenten begründet werden können.
Aber nicht nur in Bundesgesetzen sind Evaluationsklauseln festgeschrieben. Ich möchte Ihnen zwei Beispiele aus Brandenburg nennen: Die Evaluationsklauseln in unserem Jugendstrafvollzugsgesetz und im Standarderprobungsgesetz ermöglichen es, den Sinn der jeweiligen Regelungen nachzuvollziehen.
Evaluation hat eine Kontrollfunktion. Es soll geprüft werden, ob die tatsächlichen Gegebenheiten und Entwicklungen den Einschätzungen bzw. Prognosen entsprechen, die der Gesetzgeber seiner Entscheidung über das Gesetz zugrunde gelegt hatte.
Ich glaube, dass wir dem Gesetz mit diesem Entschließungsantrag gemeinsam eine gute Grundlage geben, um das für die nächsten drei Jahre zu vollziehen; denn der Innenausschuss soll an der Untersuchung beteiligt sein und über die Ergebnisse rechtzeitig informiert werden. Wir werden dann auf dieser guten, unabhängigen Grundlage entsprechend entscheiden können, ob wir diese Eingriffsmöglichkeiten dauerhaft ins Gesetz schreiben oder nicht.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche mir, dass Sie dem Entschließungsantrag und dem Gesetzentwurf folgen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tätigkeitsberichte der Brandenburger Datenschutzaufsichtsbehörden befinden sich schon einige Zeit in der parlamentarischen Beratung. Wieder ist festzustellen, dass dem kritischen Auge der Datenschützer auch im Berichtszeitraum 2006/2007 viele noch vorhandene Schwachstellen im Bereich der Landesverwaltung aufgefallen sind. Auch ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal Danke schön sagen und schließe mich insoweit den Worten von Herrn Dr. Scharfenberg an. Frau Hartge und ihr Team haben einen Bericht von über 200 Seiten verfasst, der uns durchaus Anregungen gibt, die eine oder andere Schwachstelle parlamentarisch zu bearbeiten. Vielen Dank für diese detaillierte Fleißarbeit an Sie und Ihr Team!
Wie schon ausgeführt worden ist, haben wir im Innenausschuss, aber auch in der PKK und der G10-Kommission die vielen Hinweise der Datenschutzbeauftragten umfänglich bearbeitet und dazu auch Anhörungen durchgeführt. Ich greife zwei Punkte heraus, die der SPD-Fraktion bei der Bearbeitung sehr wichtig waren.
Sie haben mahnend darauf hingewiesen, dass das Sicherheitskonzept des Verfassungsschutzes unzureichend sei. Wir als SPDFraktion haben daraufhin gefordert, diesem Problem nachzugehen. Ich möchte ausdrücklich loben, dass der Innenminister zeitnah und sehr konstruktiv reagiert hat. Wir sind einer Einladung in sein Ministerium gefolgt und haben dort gemeinsam nach Lösungen gesucht. In der Vereinbarung, die wir miteinan
der formuliert haben, wird das Problem noch einmal benannt. Im Verlauf des nächsten halben Jahres wollen wir das Problem in diesem Bereich angehen. Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Die Datenschutzbeauftragte hat einen weiteren Punkt kritisch angesprochen. Dieser betrifft die Datensicherheit beim Outsourcing, also der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen nach außen, und die Datenverarbeitung unter der Rubrik „Neues Finanzmanagement“. Da gibt es noch Reserven. Die Landesregierung hat zugesagt, sich auch diesem Problem zügig zu widmen.
Die Beschlusslage im Innenausschuss begrüße ich sehr. Ich bin optimistisch, dass innerhalb der nächsten sechs Monate die genannten Probleme in den Bereichen IT-Sicherheitskonzept beim Verfassungsschutz und Neues Finanzmanagement bzw. Outsourcing angegangen und auch bewältigt werden.
Natürlich möchte ich noch auf das Thema „Zusammenführung der Aufsicht für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich“ eingehen. Es ist bereits gesagt worden, dass wir an dem Thema dran sind. Wir als Koalition möchten einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, sind aber noch in der parlamentarischen Abstimmung. Ich bin insoweit optimistisch, weil sich in der Innenausschussanhörung, wo wir viele Sachverständige zu dem Thema gehört haben, eigentlich kein Sachverständiger gegen die Fusion der beiden Aufsichtsbereiche ausgesprochen hat. Strittig war nur die Frage der Anbindung: beim Innenministerium oder bei der Landesdatenschutzbeauftragten? Wir plädieren natürlich für die Ansiedlung bei der Landesdatenschutzbeauftragten, weil dort die Kompetenz vorhanden und die Unabhängigkeit gegeben ist. Wegen der Anbindung der LDA beim Landtag ist das genau die richtige Stelle.
Sie sehen, es gibt noch Handlungsbedarf. Datenschutz ist ein spannendes Thema. Er ist in den vergangenen Wochen und Monaten wegen vermeintlicher Skandale in das Licht der Öffentlichkeit gerückt. Wir müssen uns dem Datenschutz widmen. Dafür eignen sich der Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten und die Diskussion darüber immer ganz vortrefflich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht zum ersten Mal streiten wir an dieser Stelle über die Frage, ob eine Zusammenführung der beiden Aufsichtsbehörden im privaten und öffentlichen Bereich des Datenschutzes in Brandenburg notwendig, möglich und sinnvoll ist. Die SPD-Fraktion hat diese Frage immer bejaht. Nicht zuletzt haben wir durch den Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards unter Vorsitz meiner Kollegin Tina Fischer die Beschlusslage herbeigeführt, dass wir die Zusammenlegung der beiden Aufsichtsbereiche vollziehen wollen. Wir haben diesen Prozess also maßgeblich vorangetrieben.
Wir leisten uns in Brandenburg immer noch zwei Aufsichtsbehörden über den Datenschutz, obwohl Bürgerfreundlichkeit, Effizienz der Verwaltung und die Fragen der Datensicherheit klar für die Zusammenführung der beiden Bereiche sprechen würden. Herr Minister, es handelt sich um drei Leute in Ihrem Bereich. Sie haben aus meiner Sicht schon eindrucksvoll bewiesen, zum Beispiel bei der Polizeireform, dass Sie gut in der Lage sind, Reformen durchzusetzen. Insofern finde ich es ziemlich bedauerlich, dass Sie sich an der Stelle so sperren.
Wie stellt sich das für ratsuchende Bürger im Land Brandenburg dar? Sie müssen zunächst einmal überlegen, an wen sie sich zu wenden haben. Wir haben zwei Bereiche: die Landesdatenschutzbeauftragte und das Innenministerium. Es gibt sehr häufig Überschneidungen im Vollzug, und es stellt sich die Frage, an wen man sich zu wenden hat. Wir sind nun angetreten, dieses kompli
zierte Brandenburger Gebilde zu entwirren. Bundesländer wie Berlin und Rheinland-Pfalz haben es vorgemacht. Die Mehrzahl der Bundesländer hat die Aufsichtsbereiche zusammengeführt. Bei der Anhörung vor einigen Tagen im Innenausschuss gab es nicht einen Fachmann, der gegen die Zusammenlegung der beiden Bereiche gesprochen hat. Auch der Vertreter des Bereichs Inneres hat sich klar und deutlich für die Zusammenführung der beiden Bereiche ausgesprochen, in dem Fall allerdings beim Innenministerium. Das kann man machen. Aber gegen eine Zusammenführung ist von niemandem argumentiert worden.
Wie andere Redner schon ausführten, haben einige Skandale das Thema Datenschutz bzw. Datensicherheit in den Mittelpunkt gerückt. 2008 ist, wenn man so will, das Jahr der Datenschutzskandale gewesen. Wir erinnern uns an den Lidl-Skandal im April, als bekannt wurde, dass die Mitarbeiter videoüberwacht wurden und es möglicherweise auch zur Aufzeichnung von PIN-Nummer-Eingaben bei der Kartenzahlung gekommen ist. In den Sommerferien ereilte uns der sogenannte Call-Center-Skandal. Kundendaten sind auf Abwege geraten, Kontodaten von Bürgern konnten auf diese Art und Weise missbraucht werden. Es folgte der Telekom-Skandal. Das Eingeständnis des Unternehmens, dass Handykundendaten gestohlen worden sind, hat noch einmal dokumentiert - bzw. war trauriger Höhepunkt -, wie wichtig die Datensicherheit und der Datenschutz, den wir zu gewährleisten haben, sind. Gerade diese Ereignisse führen uns sehr deutlich vor Augen, dass der Datenschutz zunehmend auch eine Frage der Datensicherheit geworden ist.
Auch im Land Brandenburg sind Unternehmen angesiedelt, die Kundendaten in Größenordnungen verwalten, zum Beispiel ebay, Vattenfall oder auch die Wirtschaftsauskunftsdateien wie die Creditreform Rating AG. Insgesamt sind es mehr als 80 000 Unternehmen, die in Brandenburg mehr oder weniger personenbezogene Daten verarbeiten. Dem stehen - ich will sie nicht herunterreden - drei Mitarbeiter im Innenministerium gegenüber, die für die Aufsicht im privaten Bereich des Datenschutzes Verantwortung tragen.
Hinzu kommt, dass alle Fachleute in der Anhörung gesagt haben, dass man verstärkt Spezialisten im Bereich Computertechnik braucht. Es ist die Frage, ob das Innenministerium so etwas leisten kann. Man braucht selbst kein Fachmann zu sein, um zu erkennen, dass es schwer ist, in dieser Konstellation Kontrolle und Aufsicht auszuüben.
Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, das sich immer noch zwei Aufsichtsbehörden leistet. Es wäre schön gewesen, wenn der Innenminister bzw. die Landesregierung diese Chance ergriffen hätten. Ich denke, die genannten Argumente sprechen nicht zwingend dafür, diesen Schritt zu verzögern. Sie haben auf die Verfassung abgestellt. In der Anhörung ist eindrucksvoll ausgeführt worden, dass Artikel 11 unserer Verfassung das Grundrecht auf Datenschutz grundlegend und umfassend darstellt. Darin ist von einer Beschränkung nur auf öffentliche Stellen nicht die Rede. Des Weiteren regelt Artikel 74 der Landesverfassung die eindeutige Zuweisung der gesamten Aufgabe an die Landesdatenschutzbeauftragte. Insofern ist es höchste Zeit, dass wir dies umsetzen.
Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht: Die SPD-Fraktion befördert dies seit Jahren.
Nun zu Ihnen. Sie sind nach dem Prinzip Hase und Igel sehr schnell gewesen.
Wir hatten gemeinsam das Verfahren vereinbart, den Bericht der Landesregierung zusammen mit den Berichten der Landesdatenschutzbeauftragten im November zu behandeln. Sie sind vorgeprescht - das kann ich aus Ihrer Sicht verstehen - und haben einen Antrag vorgelegt. Den müssen wir leider ablehnen, weil er uns zu flach ist. Wissen Sie, warum? Weil wir nämlich einen Gesetzentwurf einbringen werden.
Wir sind dafür, dass sich das Parlament diese Aufgabe auf den Tisch holt und nicht die Landesregierung beauftragt wird; denn seit zehn Jahren ist es der Landesregierung nicht gelungen, dies umzusetzen. Deshalb verkünde ich Ihnen hier und heute, dass wir dazu einen eigenen Gesetzentwurf einbringen werden.
Deshalb müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Stets findet Überraschung da statt, wo man es nicht erwartet hat. Das dachte ich mir auch während der Sommerpause, als die ersten Überlegungen zum Entwurf des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes die Runde machten. Wir, die Parlamentarier, waren nicht wirklich erstaunt darüber, dass Überlegungen angestellt werden müssen; denn es ist auch uns gegenwärtig, dass zum 21. Dezember die befristeten Regelungen zur Kennzeichenfahndung und zum IMSI-Catcher auslaufen.
Überrascht waren über die ersten Schlussfolgerungen seitens des Innenministeriums. Von der Notwendigkeit, dass diese beiden entsprechenden polizeilichen Befugnisse dauerhaft im Brandenburgischen Polizeigesetz zu verankern sind, und auch von der Entbehrlichkeit der Berichtspflicht gegenüber dem Parlament war dort zu hören und zu lesen.
Da wir in der Sommerpause nicht nur Ferien gemacht, sondern auch Sachverhalte bearbeitet haben, haben wir postwendend Einspruch eingelegt - mit Erfolg. Dieser Gesetzentwurf, der uns heute auf dem Tisch liegt, zeigt, dass diese beiden Instrumente erst einmal eine weitere Verlängerung um drei Jahre erfahren haben und auch die für uns sehr wichtige Berichtserstattungspflicht gegenüber dem Parlament weiterhin verankert ist.
Wir müssen natürlich die Frage der Verhältnismäßigkeit beantworten. § 33 unseres Polizeigesetzes ermöglicht es, die Unterbrechung oder Verhinderung von Telekommunikationsverbindungen vorzunehmen, um dringende Gefahren oder auch bestimmte Straftaten, und zwar schwere Straftaten, abzuwehren.
Von dieser Regelung hat die brandenburgische Polizei, wie hier auch schon gesagt worden ist, im Zeitraum 2006 bis 2007 keinen Gebrauch gemacht. Im gleichen Zeitraum wurde nur dreimal aktenkundig, dass die sogenannte anlassbezogene Kennzeichenfahndung zur Anwendung gekommen ist.
Das ist sehr erfreulich und zeigt einerseits, dass die brandenburgische Polizei mit diesen Befugnissen sehr sorgsam umgeht. Andererseits stellt sich natürlich die Frage, ob es angemessen ist, diese doch sehr großen Freiheitsbeeinträchtigungen von einem hohen Gewicht dauerhaft im Gesetz zu verankern. Denn der Polizei stecht insgesamt ein Instrumentenkoffer mit zahlreichen weiteren Möglichkeiten zur Verfügung.
Nun hat die Behörde selbst evaluiert, und das hinterfragen wir. Wir sind der Meinung, dass man bei solch starken Grundrechtseingriffen unabhängig evaluieren sollte. Die nächsten drei Jahre sind ein ordentlicher Zeitraum, um diese beiden Rechtsnormen wissenschaftlich und unabhängig noch einmal zu evaluieren.
Zur Frage Berichtspflicht kontra Bürokratieabbau: Vor diesem Hintergrund ist auch zu begrüßen, dass der jetzige Gesetzentwurf von der Idee der Abschaffung der Berichtspflicht gegenüber dem Parlament abgerückt ist. Es schafft Transparenz über das Ausmaß der durchgeführten Maßnahmen und damit letztendlich Vertrauen in die Arbeit der Polizei. Wenn die Regierung dem Parlament gegenüber Bericht erstatten muss, werden nur elementare Rechte des Parlaments mit Leben erfüllt.
Wir sehen die Notwendigkeit der wissenschaftlichen Evaluation und begrüßen aus diesem Grunde, dass a) die Berichtspflicht erhalten geblieben ist und b) diese beiden Normen um drei Jahre verlängert werden. Damit können wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf leben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Innenministerium hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Vorschlag auf den Tisch gelegt, eine zentrale Meldedatei für das Land Brandenburg zu schaffen. Diese Daten sollen in 198 kommunalen Melderegistern gespeichert werden. Das bietet für Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, aber auch für Bürger mit berechtigtem Interesse eine Möglichkeit, zentral Zugriff auf diese Daten zu nehmen. Die Kommunen werden verpflichtet, ihre Meldedaten an die zentrale Meldebehörde zu übermitteln. Sie bleiben aber wie bisher für den Vollzug der Daten und der Meldepflicht verantwortlich. Auch die Speicherung und Pflege dieser Daten fällt weiterhin in ihren Verantwortungsbereich.
Parallel dazu - auf diesen Punkt möchte ich heute ganz besonders aufmerksam machen - ist das Bundesinnenministerium gerade dabei, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, um eine zentrale Speicherstelle für Meldedaten sämtlicher Bundesbürger zu schaffen, die vom Grunde her genau die gleichen Daten sammelt, wie die, welche wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf auf Landesebene vorschlagen. Im Dezember 2007 hat das Bundesinnenministerium hierzu einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem, so wie wir es hier vorsehen, die Kommunen verpflichtet werden, ihre Meldedaten zu übermitteln, dann aber an den Bund.
Jetzt stellt sich die Frage, was die Grundlage unserer Debatte ist. Die Föderalismuskommission hat 2006 entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz zum Melderecht von den Ländern auf den Bund übertragen werden soll. Das ist die gravierende Aussage, die aber heute von niemandem gemacht wor
den ist. Wenn dem so ist, dann haben wir uns mit der Situation auseinanderzusetzen, dass es eine Überschneidung von Bundes- und Landeszentraldatendatei gibt. Die Folge all dessen wäre, dass die sensiblen Daten zukünftig auf drei Ebenen Kommunen, Land, Bund - gespeichert würden. Es stellt sich die Frage, ob wir das so organisieren wollen.
Aus meiner und unserer Sicht gebietet es schon der Grundsatz der Datensparsamkeit, Mehrfachspeicherungen zu hinterfragen und möglichst zu vermeiden. Mein Plädoyer lautet also: Bevor wir ein zusätzliches Zentralregister auf Landesebene organisieren, muss geprüft werden, ob dafür eine Notwendigkeit besteht. Deshalb spricht sich die SPD-Fraktion dafür aus, hier eine Entscheidung über die Errichtung einer zentralen Sammelstelle auf Bundesebene abzuwarten, zu schauen, was auf dieser Ebene passiert, und dann, in zweiter Instanz, weitere Überlegungen anzustellen, ob wir dies auf Landesebene parallel noch einmal einrichten wollen.
Ich glaube, das Gebot der Stunde sind - das haben nicht zuletzt die letzten „Datenskandale“ gezeigt - Datenschutz, Datenabbau, Datensparsamkeit und Datensicherheit!
Wenn wir das berücksichtigen, müssen wir schauen, wie wir das in Zukunft organisieren. Auf diesen Konflikt wollte ich an dieser Stelle aufmerksam machen. Wie Sie, Herr Kollege, richtig sagen, werden wir uns der Thematik im Innenausschuss noch detaillierter annehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Kriminalität kontinuierlich bekämpfen - Personalabbau in der Polizei stoppen“. - Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Linksfraktion, ich glaube, Sie sind wieder einmal zu kurz gesprungen damit, zum Thema Kriminalitätsbekämpfung allein auf die Problematik Personalbesatz abzustellen.
Die SPD-Fraktion betrachtet das Thema innere Sicherheit, zu der natürlich auch die Kriminalitätsbekämpfung gehört, immer eingebettet in ein Gesamtkonzept. Die Kernpunkte bei der Bekämpfung der Kriminalität sind zum einen die konsequente Verfolgung von Straftätern, zum anderen eine zielgerichtete Prävention und des Weiteren die Bekämpfung der Ursachen von Kriminalität. Dieses, finden wir, ist als gesamtgesellschaftlicher Ansatz zu begreifen. Das heißt, nur eine enge Verzahnung von Innen-, Justiz- und Bildungspolitik führt zu einer sinkenden Fallzahl und letztendlich natürlich auch nur dann zu einer erfolgreichen Bekämpfung der Ursachen von Kriminalität.
Wir, die Regierungskoalition, haben natürlich eine andere Verantwortung in diesem Hohen Haus als Sie, Herr Kollege Schar
fenberg. Wir haben das gemeinsame Ziel, einen konsolidierten Haushalt zu haben, und deshalb tragen wir als regierungstragende Fraktion natürlich auch eine andere Verantwortung als Sie. Zu dieser Verantwortung stehen wir auch.
In diesem Gesamtzusammenhang ist auch die Aufgabe zu sehen, in allen Politikbereichen Einsparungen zu erbringen und damit schlage ich den Bogen - auch Stellenreduzierungen bei der Polizei hinzunehmen.
Trotzdem, wenn man den Statistiken Glauben schenkt, brauchen wir in puncto Personalausstattung unserer Polizei den Vergleich mit anderen Flächenländern nicht zu scheuen. Nach der Grundsatzentscheidung, die dieses Parlament mit zu verantworten hat, ob Stelleneinsparungen vorgenommen werden, stellt sich nun die Frage des Wie, also die Frage, wie dieses Konzept umgesetzt wird. Für diese Frage, wie es umgesetzt wird, ist in erster Linie der Innenminister verantwortlich. Es kommt jetzt darauf an, ein intelligentes Stellen- und Strukturkonzept für die brandenburgische Polizei zu entwickeln.
Die SPD-Fraktion - das will ich ganz klar sagen - hat zu diesem Prozess auch noch viele Fragen. Einige davon möchte ich jetzt hier formulieren. Ob es also angemessen ist, im Zeitraum von 2007 bis 2009 von insgesamt 585 einzusparenden Stellen wirklich 390 bei der Kriminalpolizei einzusparen, muss noch einmal hinterfragt werden. Weiterhin muss hinterfragt werden, ob es günstig ist, in den beiden Präsidien unterschiedliche Personalauswahlverfahren zu praktizieren, ob die Strukturveränderungen, wie sie uns jetzt vorgestellt worden sind, wirklich so zu vertreten sind. Nicht zuletzt muss die wichtige Frage beantwortet werden, wie wir den Negativtrend, der sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausdrückt, stoppen können. Drei Beispiele will ich nennen: Die Gewaltkriminalität ist um über 10 % gestiegen, im Bereich der Sachbeschädigungen stieg die Zahl um über 7 % und der Wirtschaftskriminalität um über 20 %. Diesem Trend muss begegnet werden, und wir müssen Antworten darauf finden, welche Ursachen es dafür gibt. Da stehen Sie in erster Linie in der Verantwortung. Wir werden Sie durch diesen gesamten Prozess sehr kritisch begleiten. Die SPDFraktion wird den Umbau der Kriminalpolizei im engen Schulterschluss mit den Personalvertretungen und den Gewerkschaften begleiten.
Der vorliegende Antrag allerdings, Herr Kollege Scharfenberg, der die Qualität der brandenburgischen Polizei allein an diesem einzigen Merkmal der Personalstärke aufhängt, ist konzeptionell mangelhaft. Wir können diesen Antrag nicht mittragen, weil damit - wie eingangs schon gesagt - entschieden zu kurz gesprungen wurde. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist denn das Ziel dieses wirklich überflüssigen DVU-Antrags? Ein Kriminalitätsatlas. Wollen Sie in gedruckter Form auf lange Zeit ganze Regionen dieses Landes abstempeln, ihnen bestimmte Kriminalitätsfelder zuordnen, um auch auf diese Weise letztlich wieder den Rechtsstaat zu unterhöhlen? Die Frage muss gestellt werden.
- Das ist des Pudels wahrer Kern!
Die Bevölkerung des Landes Brandenburg ist in der Regel viel weiter, als Sie womöglich zur Kenntnis nehmen. Sehen Sie die Karte, die ich hier hochhalte? Das sind die Schutzbereiche des Landes Brandenburg. Wir können - die Brandenburgerinnen und Brandenburger tun dies ausgiebig - die polizeilichen Kriminalitätsstatistiken sowohl im Internet als auch regelmäßig in den Tageszeitungen lesen; gestern beispielsweise für den Landkreis Barnim. Sie bilden im Übrigen nicht nur die Zahlen ab, wie Sie es gerade sagten, sondern klären auch über Ursachen auf und zeigen Handlungsoptionen auf.
Ihr Antrag ist wie sehr viele Ihrer Anträge überflüssig. Insofern kann ich allen nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst 18 Jahre ist es her, dass die deutsche Mauer fiel. Wer hätte es damals für möglich gehalten, dass eines Tages nicht nur die Grenzen zwischen Ost- und Westdeutschland, sondern auch zwischen Ost- und Westeuropa verschwinden würden? Wer von uns hätte sich träumen lassen, dass es in so kurzer Zeit möglich ist, dass 400 Millionen Menschen ungehindert durch 24 europäische Staaten reisen können, ohne ein einziges Mal den Reisepass oder den Ausweis zu zeigen?
Es war ein beeindruckender Moment, als in der Nacht zum 21. Dezember die letzten Autos an der deutsch-polnischen Grenze kontrolliert worden waren und Grenzposten auf beiden Seiten einander zum Abschied die Hände schüttelten. Vor allem für uns Brandenburger bedeutet der Abbau von Schlagbäumen eine wirkliche Chance der Annäherung an unsere polnischen Nachbarn. Um die historische Tragweite dieses Ereignisses zu begreifen, muss man sich vor Augen führen, dass sich hier vor nicht einmal 65 Jahren einander bekriegende Völker gegenüberstanden. Tod und Vertreibung prägten den Leidensweg vieler Familien diesseits und jenseits der Oder. Der Abbau der Grenzen bringt uns nicht nur unserem polnischen Nachbarn näher, sondern wir vollziehen damit auch einen wegweisenden Schritt zur Völkerverständigung. Genau das ist der Grundgedanke der europäischen Integration.
Es ergeben sich viele Chancen. Es ist nun endlich möglich, ohne Stau und zeitraubende Kontrollen in unser Nachbarland zu reisen. Damit verbunden ist nicht nur die persönliche Chance für jeden einzelnen, seinen Horizont zu erweitern und sozusagen gleich hinter der Oder den Kulturraum, in dem viele gastfreundliche Menschen leben, zu erobern, sondern es bieten sich für die gesamte Gesellschaft auch zahlreiche wirtschaftliche Perspektiven. Das möchte ich an zwei Beispielen deutlich machen. Die Chemiestandorte Schwedt - im Norden -, Guben im Süden - und Gorzów - im Osten - bilden schon heute sozusagen ein deutsch-polnisches Chemiedreieck. Ein weiteres Beispiel ist die Holzverarbeitung. Dutzende von Möbelfabriken östlich der Oder können von dem im Entstehen begriffenen Kompetenzzentrum für die Holzindustrie in Eberswalde profitieren; auch hier ist eine gemeinsame Zusammenarbeit schon länger auf der Tagesordnung. Bereits heute wickeln in Deutschland 40 bis 50 % der Betriebe und des gesamten Handels Geschäfte mit den osteuropäischen Ländern ab. Der polnische Markt ist dabei ein echter Wachstumsmarkt. Polen ist nach den USA und Großbritannien schon heute der drittgrößte Abnehmer brandenburgischer Produkte. Die wichtigsten Exportartikel sind in diesem Zusammenhang Kraft- und Kunststoffe,
Kraftfahrzeuge, elektronische Erzeugnisse etc. Wir in Brandenburg haben also gute Ausgangsbedingungen, um von der Erweiterung zu profitieren.
Angesichts dieser freien Bewegung wird für uns alle spürbar, dass wir gleichwertige EU-Bürger geworden sind. Lange Zeit haben politische Systeme diese Freiheit einzuschränken versucht. Nun ist es endlich allen möglich, nicht nur die eigene Meinung zu sagen, sondern auch ungehindert dorthin zu gehen, wo man sein möchte. Bei all der Freude wird jedoch plötzlich auch der Ruf nach einem starken Staat immer lauter. Die Angst vor der Zunahme von Kriminalität machte in den letzten Wochen in den Zeitungen leider mehr Schlagzeilen als die Darstellung der Möglichkeiten, die sich durch die Öffnung der Grenzen ergeben. Dabei besteht aus meiner Sicht kein Anlass zur Panikmache. Nichts, aber auch gar nichts rechtfertigt das Schüren dieser Ängste, so, wie es der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in der Vergangenheit versucht hat.
Erst vor einigen Tagen hat der Leiter des Schutzbereichs OderSpree/Frankfurt (Oder), Herr Neumann, auf Pressenachfragen noch einmal bestätigt, dass es seit der Abschaffung der Grenzkontrollen am 21. Dezember keinen Anstieg der Kriminalität in diesem Bereich gegeben hat. Gleiches ist auch aus Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen oder Bayern zu hören. Auch die befürchteten osteuropäischen Einbrecherbanden sind bislang nicht verstärkt in Erscheinung getreten. Die Innenministerien der oben genannten Länder sprechen hier von einer ganz normalen Kriminalitätslage.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist nun wahrlich nicht so, dass der Wegfall der Grenzen über Nacht kurzfristig beschlossen worden wäre. Auf diesen Tag haben sich deutsche und polnische Sicherheitskräfte sehr lange und sehr intensiv vorbereitet. Natürlich müssen wir uns nun auf das Sicherheitsnetz der anliegenden Mitgliedsstaaten verlassen, jedoch gibt es vorab keinen Grund anzunehmen, dass dieses Netz schlechter sei als das unsrige. Im Gegenteil, die polnische Polizei ist teilweise besser ausgerüstet als wir; ich verweise an dieser Stelle nur auf den dort schon vorhandenen Digitalfunk. In diesem Zusammenhang sei kritisch an das brandenburgische Innenministerium die Frage gerichtet, wann wir mit der neuen Technik ins Netz gehen werden und ob dann auch sichergestellt ist, dass die brandenburgische Polizei mit der polnischen Polizei kommunizieren kann. Problematisch ist sicher der Umstand, dass das Schengener Sicherheitsinformationssystem, das ursprünglich als Voraussetzung für die Grenzöffnung galt, nicht rechtzeitig funktionsfähig war und trotzdem mit dem Abzug der Bundespolizei begonnen wurde. Das Schengener Sicherheitsinformationssystem ist ein Personen- und Sachfahndungssystem, das Informationen zu Bereichen wie Festnahmeersuchen, Übergabe und Auslieferung, Asylanträge und Auffinden von Vermissten, Gefahrenabwehr usw. enthält.
Die Erweiterung der Europäischen Union ist kein Zugeständnis an die Neumitglieder, sondern vielmehr ein Zugewinn an Freiheit für ganz Europa. Es stimmt einfach nicht, dass wir mit dieser Freiheit Sicherheit verlieren. Ganz im Gegenteil, wir bekämpfen Kriminalität gemeinsam. Dafür gibt es viele praktische Beispiele: Im Dezember 2007 wurde an der Autobahnübergangsstelle Frankfurt (Oder) das deutsch-polnische Zollund Polizeizentrum eröffnet. Weiterhin wurde beim LKA in Brandenburg eine Koordinierungstelle zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität er
richtet. Die mobilen Polizeikontrollen wurden verstärkt. Die Kennzeichenfahndung wurde aktiv praktiziert, und es wurde der verstärkte Einsatz der Bundespolizei im grenznahen Raum gewährleistet. Bundes- und Landespolizei arbeiten in diesem Raum gemeinsam. Damit ist festzustellen, dass die Dichte an Polizeikräften in der Grenzregion weit höher ist als in anderen Teilen des Landes.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Das Schengenabkommen und der Beitritt Polens haben uns nicht nur eine neue, uneingeschränkte Reisefreiheit gebracht, sondern wir haben auch die großartige Möglichkeit, uns gemeinsam über die Entwicklung von Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sicherheit in dieser Region Gedanken zu machen. Jetzt gilt es, die Gunst dieser Stunde zu nutzen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute den letzten Haushalt in dieser Legislaturperiode, den wir als hier regierungstragende Fraktion zu verantworten haben. Wir tun dies vor dem Hintergrund, dass unsere Einsparanstrengungen auch Früchte tragen; das ist heute schon von mehreren Rednern gesagt worden. Es ist erfreulich, dass wir 2007 hier mit einem hervorragenden Ergebnis abschließen können, wobei „hervorragend“ in dem Zusammenhang nur heißt, dass wir 2008 und 2009 keine neuen Schulden aufnehmen müssen.
Gerade im Bereich des Innenressorts ist es für uns natürlich immer eine wichtige Frage im Innenausschuss: Wo können wir Abstriche machen? - Es handelt sich um einen Haushalt, der sich zu 80 % aus Personalkosten zusammensetzt. Es geht schließlich um die Sicherung eines elementaren Grundbedürfnisses der Menschen in unserem Lande, nämlich ihren Schutz und die innere Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb macht es sich der Innenausschuss jedes Mal aufs Neue sehr schwer, diesen Einzelplan durchzuschauen und Einsparmöglichkeiten zu finden. Der Spielraum für diese Einsparungen ist, wie gesagt, unverändert gering.
Wir sind dem innerhalb der Koalition entgegengetreten, indem wir nach Strukturveränderungen innerhalb dieses Ressorts gesucht haben. Sie wissen - wir haben an dieser Stelle schon oft darüber diskutiert -, dass wir die Polizeistrukturreform erfolgreich durchgeführt haben. Dadurch ist es uns gelungen, innerhalb des Innenressorts große Einsparpotenziale freizusetzen. Das zum einen. Zum anderen ist es uns gelungen, durch diese Polizeistrukturreform mehr Grün bzw. nun Blau auf die Straße zu bringen.
Loben möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich noch einmal, dass es der Landesregierung auch mit dem vorgelegten Personalbedarfsplan gelungen ist, gerade den Polizistinnen und Polizisten dieses Landes als auch unseren jungen Absolventen der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg eine gewisse Sicherheit zu bieten; denn Sie haben - anders als in anderen Bundesländern - eine Übernahmegarantie. Ich denke, das ist noch einmal ganz besonders zu würdigen.
- Trotzdem wissen sie, dass sie übernommen werden. Das ist denjenigen, die dort den Abschluss erfolgreich erwerben, ganz sicher.
Damit komme ich zu Ihnen. Die Linkspartei versucht immer wieder zu argumentieren, die regierungstragende Koalition würde das Land totsparen. Auch im Innenbereich unterbreiten Sie immer „sehr gute“ Vorschläge. Ich möchte an dieser Stelle nur einen der vielen Vorschläge herausgreifen: Sie haben uns vorgeschlagen, die Einnahmen im Bußgeldbereich zu erhöhen.
- Dringend erforderlich? Das finde ich absolut bürgerunfreundlich. Ich finde es auch unmöglich, dass das von Ihnen kommt. Natürlich können wir an allen Stellen Geschwindigkeitsmessgeräte aufstellen. Doch es ist nicht Aufgabe und auch nicht Strategie der Polizei, das als Einnahmequelle für einen aus Ihrer Sicht defizitären Landeshaushalt zu begreifen. Durch Erhöhung der Bußgelder den Landeshaushalt zu sanieren ist mit uns nicht zu machen. Das muss ich an der Stelle noch einmal klar sagen.
Wir haben es, wie gesagt, nicht nur damit zu tun, sondern haben auch die demografische Entwicklung in Brandenburg zu beachten, und nicht nur hier. Wir haben mit starken Bevölkerungsrückgängen zu kämpfen. Zu dem Bereich der inneren Sicherheit gehört neben der Polizei auch der gesamte Bereich der Feuerwehren, also Katastrophenschutz und Feuerwehr. Auch hier ist es uns durch eine interne Strukturveränderung gelungen, Verbesserungen zu erreichen. Es gab die Polizeireform, aber auch bei der Feuerwehr sind Reformen angegangen worden. Wir haben Stützpunktfeuerwehren gebildet, um auch hier durch innere Strukturveränderungen Geld zu sparen, Ressourcen zu bündeln und uns dieser Aufgabe erfolgreich zu stellen. Es ist also noch einmal lobend zu erwähnen, dass hier von uns eine gute Maßnahme intern, innerhalb des Innenressorts, organisiert worden ist.
Wir haben wenig an Umschichtungsmöglichkeiten zu bieten. 80 % sind, wie gesagt, Personalkosten. Wir haben innerhalb des Innenressorts getan, was aus unserer Sicht zu tun war. Wenn uns andere Ressorts folgen würden, hätten wir sicher an der einen oder anderen Stelle noch mehr Einsparmöglichkeiten.
Eine kritische Anmerkung möchte ich allerdings machen. Innerhalb des Haushalts des Innenministeriums haben wir einen sehr großen Posten, der auch mit Geld unterlegt ist, nämlich im E-Government-Bereich, also IT. Da ist eine Menge eingestellt worden, aber wenig abgeflossen. Das zeigt deutlich: Wir haben noch Reserven. Wir sollten auch in Zukunft unser Augenmerk darauf richten und kritisch nachfragen, warum sich dort der Mittelabfluss eigentlich so zögerlich entwickelt.
Abschließend möchte ich sagen: Im Ländervergleich steht die Polizei Brandenburgs allumfassend sehr gut da, auch wenn von der Linkspartei hier immer etwas anderes behauptet wird.
Ganz kurz noch einmal nach rechts geblickt: Herr Kollege von der DVU, Sie haben vorhin gefragt: Droht uns denn Gefahr? - Ich sage klar: Ja! Denn angesichts solcher Anträge, die Sie hier permanent formulieren - Abschaffung des Verfassungsschutzes, bei den Asylbewerbern kürzen, was zu kürzen ist -, und in Anbetracht dessen, dass Sie es bei Abstimmungen über Ihre eigenen Anträge nicht einmal auf die Reihe kriegen, gebündelt Ja zu sagen, droht uns Gefahr. - In diesem Sinne: Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 1982 ist die Rechtslage so, dass Asylsuchende, deren Anträge noch nicht bearbeitet worden sind, einer Aufenthaltsbeschränkung unterliegen. Das ist die sogenannte Residenzpflicht. Dieser Begriff allein ist es schon wert, hinterfragt zu werden. In der Regel ist es so, dass Flüchtlinge nicht „residieren“, sondern dass sie eher unter sehr provisorischen Lebensbedingungen hausen, und dies manchmal jahrelang.
Für die Residenzpflicht, die aber in diesem Gesetz 1982 verankert worden ist, war unter drei Prämissen argumentiert worden: erstens Sicherheit und Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, zweitens bessere Verteilung der Lasten und drittens schnellere Erreichbarkeit im Asylverfahren.
Nun lässt sich an dieser Stelle sicher trefflich über den Sinn dieser Residenzpflicht streiten, also über die gesetzliche Zuweisung der Aufenthaltsbereiche, die sich in der Regel auf unsere Landkreisgrenzen beziehen. Insbesondere muss man sich aber, meine ich, bei der Debatte auch vor Augen führen, dass seit 1982 die Zahl der Asylbewerber rapide zurückgegangen und die Verfahrensdauer rapide angestiegen ist. Für die Einzelschicksale bedeutet das manchmal jahrelanges Warten. Fünf bis zehn Jahre können es unter Umständen sein, die man zum Beispiel im Landkreis Prignitz oder im Landkreis Uckermark verbringt. Das heißt, die Asylbewerber dürfen nur aufgrund besonderer Antragsverfahren ihren Landkreis verlassen - also hochbürokratisch.
Deshalb ist es schon - ich meine, das ist auch der Sinn Ihres Antrags - wichtig, dies immer wieder ins Gespräch zu bringen und sich politisch auf Bundes- und Landesebene die Frage zu stellen, ob es denn noch zeitgemäß und aktuell ist, mit Asylbewerbern derartig umzugehen. Ich teile die Position des Oberbürgermeisters von Potsdam und anderer Persönlichkeiten, die der Regelung, wie sie jetzt formuliert ist, durchaus kritisch gegenüberstehen.
Die SPD-Fraktion würde es sehr begrüßen, wenn an dieser Stelle humanere und nicht zuletzt auch unbürokratischere Regelungen zum Tragen kommen würden. Es ist also für Asylbewerber heute nicht möglich, soziale Kontakte über den Landkreis hinaus zu pflegen, zum Beispiel Besuch eines Fußballspiels, Einkauf im Supermarkt oder Besuch einer Freundin, und das über Jahre. Das muss man sich einmal vor Augen führen. Es sind in der Mehrzahl unbescholtene Leute, sie haben sich sozusagen nichts zuschulden kommen lassen. Darüber muss man, meine ich, reden.
Aber das, was Sie jetzt in Ihrem Antrag fordern, das heißt, den völlig erlaubnisfreien Aufenthalt eines Asylbewerbers, kann es bei allem guten Willen an dieser Stelle auch nicht geben, weil die Intention - schnelle Erreichbarkeit im Asylverfahren, Aufteilung über das Land und bessere Verteilung der öffentlichen Lasten durchaus gerechtfertigt ist. Man muss das Sowohl-als-auch sehen. Hier ist gefragt, einen guten Kompromiss zu finden. Es lohnt sich - deshalb auch vielen Dank für Ihren Antrag -, das Thema noch einmal zu bearbeiten und zu besprechen. Ich glaube, wir könnten es so verstehen, dass auch der Gesetzgeber auf Bundesebene - es handelt sich um ein Bundesgesetz -, ausgehend von unserer Debatte dieses Thema noch einmal aufgreifen müsste.
Wir müssen also leider Ihren Antrag ablehnen, der den völlig erlaubnisfreien Aufenthalt eines Asylbewerbers fordert, weil wir an dieser Stelle mit dem jetzt geltenden Bundesgesetz in Konflikt kommen würden. Das können wir natürlich so nicht mittragen. Aber ich verstehe Ihren Antrag durchaus als Anstoß, dieses Thema unter sozialen und humanen Gesichtspunkten weiter zu besprechen. Ich meine, dass wir es auch auf die jeweiligen Ebenen weitertransportieren sollten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Zum 1. Juli 2007 sollen die Aufgaben der „Lokalen Initiativen für neue Beschäftigung“ in den sogenannten Regionalbudgets fortgeführt werden. Durch die Regionalbudgets soll, wie bereits durch die lokalen Initiativen geschehen, unter Einbeziehung erwerbsloser Personen die Region weiterentwickelt und gestärkt werden. Zwischen den Jahren 2002 und 2006 wurden so im Rahmen dieser Initiativen etwa 2 200 Personen tätig.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern können bei den Maßnahmen im Rahmen der Regionalbudgets ehrenamtlich engagierte Personen, beispielsweise Feuerwehrangehörige, vor dem Hintergrund ihrer Leistung für die Gesellschaft besonders berücksichtigt werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Kollege Scharfenberg hat es schon lobend erwähnt: Es ist richtig, dass das Land Brandenburg im Bereich der Akteneinsicht und des Informationszugangs eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Das Ganze haben wir vor zehn Jahren als etwas ganz Neues in der Bundesrepublik in Angriff genommen. Wir sind auch stolz darauf, dass wir dieses Werk in der damaligen Regierungsverantwortung geschaffen haben. Wir wollten damit Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, sich intensiv und engagiert in die jeweilige Politik in den Kommunen und auf Landesebene einzubringen und dafür die Informationen zu
bekommen, die man braucht, um sich zu dem jeweiligen Thema eine Meinung zu bilden. Das ist eben das Recht auf Akteneinsicht und auf Informationszugang.
Wir haben also auf dem Gebiet der Informationsfreiheit Pionierarbeit geleistet. Vor diesem Hintergrund ist klar - insofern ist die Kritik verständlich -, dass wir als die Ersten damals ein solches Gesetz aus heutiger Sicht relativ restriktiv angelegt haben.
Heute, nach zehn Jahren, kann man natürlich den einen oder anderen Punkt feststellen, der kritisch überarbeitet werden müsste. Ich nenne ein Beispiel, das auch Sie angesprochen haben: Wenn ein Bürger Akteneinsicht nimmt, dann kann er sich dabei Notizen machen, darf von den Vorgängen aber keine Kopien anfertigen. Genauer gesagt: Es liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde, ob sich ein Bürger Kopien machen darf oder nicht. Das sind sozusagen die Regeln der Praxis. - Es gibt noch andere Punkte, die sicherlich ebenfalls kritisch bearbeitet werden müssen. Die Forderung nach einer Modernisierung und Weiterentwicklung des Akteneinsichts- und Informationszugangsrechts sehe ich also als durchaus gerechtfertigt an.
Aber eine fundierte Evaluation, die Sie ebenfalls fordern, um festzustellen, wie sich das Ganze bewährt hat, ist aus meiner Sicht relativ schwer zu realisieren; denn die öffentlichen Stellen vor Ort sind ja nicht verpflichtet, eine Statistik zu führen. Sie schreiben also nicht etwa auf, dass Herr Meier, Frau Müller oder Herr Lehmann Akteneinsicht genommen haben, dass sie dies so oder anders praktiziert haben und sich dabei folgende Probleme aufgetan haben. Darüber werden keine Listen geführt. Insofern ist eine Evaluation aus praktischen Gründen relativ schwer machbar.
Der Vorschlag, der eigentlich den Kern Ihres Antrags bildet, das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz mit dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz zusammenzuführen, ist aus meiner Sicht ebenfalls nur schwer umzusetzen, weil in den beiden Gesetzen sehr unterschiedliche Materien geregelt sind. Bei dem einen Gesetz handelt es sich, wenn man so will, um ein Fachgesetz, während das andere ein allgemeines Gesetz ist. Dies spricht natürlich nicht dagegen, dass Anregungen, die aus der Anwendung des Umweltinformationsgesetzes heraus gegeben werden, in das zu überarbeitende Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz einfließen können.
Das ist für uns der gangbare Weg, das Akteneinsichtsrecht zu modernisieren; da sind wir uns mit Ihnen einig. Aber wir lehnen Ihren Antrag insofern ab, als es darin darum geht, das Umweltinformationsgesetz und das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz zusammenzuführen. Das ist nicht der richtige Weg.
Insofern danke ich für Ihre Anregungen. Wir haben das Thema noch einmal besprochen. Auch wir halten dieses Thema für sehr wichtig. Wir haben das Gesetz im Rahmen unserer damaligen Regierungsverantwortung hier eingebracht. Vor diesem Hintergrund verstehen wir Ihren Antrag als Impuls und bedanken uns dafür. Aber wir müssen den Antrag leider ablehnen. Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Turnusmäßig stellt uns die Landesdatenschutzbeauftragte den Tätigkeitsbericht vor. Somit hatten wir in den vergangenen Wochen Gelegenheit, uns schon umfassend mit dem Thema „Datenschutz in Brandenburg“ zu befassen. Sie hat uns aufgeschrieben, dass es gerade im Bereich Datenschutz und Datensicherheit noch einiges zu tun gibt.
Vor uns liegt nun der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Ziel - wie von Herrn Minister Schönbohm ausgeführt -, eine Anpassung an die EU-Richtlinie 95/46/ EG vorzunehmen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, was sich dahinter verbirgt. EU-Richtlinie 95 heißt, dass diese Richtlinie zwölf Jahre alt ist. Was sich im IT-Bereich in den vergangenen zwölf Jahren getan hat, wissen Sie alle aufgrund unserer eigenen Entwicklung. Es war ein sehr großer Zeitraum. Wir passen uns also im IT-Bereich an eine zwölf Jahre alte Richtlinie an.
Die Überschrift lautet „Abbau von Normen und Standards“. Man muss natürlich schauen - das ist positiv und dagegen kann niemand etwas sagen, denn der Abbau von Normen und Standards ist immer ein positiv belegter Begriff -, was sozusagen am Ende passiert. Das heißt, bei allem guten Willen zur Entbürokratisierung und Kostensenkung kann und darf es nicht allein darum gehen, die Lesbarkeit und Anwenderfreundlichkeit dieses Gesetzes zu verbessern, sondern es muss darum gehen, bezüglich des Datenschutzes und der Datensicherheit Regelungen zu haben - wir hatten sie in Brandenburg schon, dahinter wollen wir auch nicht zurück -, die es möglich machen, ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Wir haben uns nicht allein mit der Frage auseinanderzusetzen, wie viel Datensicherheit wir brauchen, sondern müssen uns die Frage stellen, wie viel Datensicherheit wir wollen. Wir haben die Möglichkeit, in diesem Gesetz die Dinge zu regeln. Es geht also weit über redaktionelle Anpassungen an EU-Standards hinaus. Hier sind Fragen aufgeworfen worden, die den Kernbereich des Datenschutzes und der Datensicherheit enorm verändern werden. Ich glaube, das muss auch in unser Bewusstsein rücken.
Dieses Gesetz ist uns sehr schnell zugeleitet worden, und ich sage der Datenschutzbeauftragten, die sehr wenig Zeit hatte,
auch schönen Dank. Wir hatten nämlich am 12. Juni eine interne Anhörung und wollten sie gern zu diesem Gesetzentwurf hören. Da lag er ihr noch gar nicht vor.
Hier ist also mit sehr hoher Geschwindigkeit ein Gesetz, das sehr weitreichende Auswirkungen hat, zugleitet worden, auch uns unter der Überschrift zugeleitet worden: Das sind alles nur redaktionelle Änderungen, Anpassungen an EU-Standards; das machen wir ganz husch, husch. - Aber so einfach ist es eben nicht. An drei Punkten möchte ich Ihnen noch einmal sagen, wo wir Beratungsbedarf haben.
Einer der Kernpunkte dieses Gesetzes ist für uns die Frage nach dem Sicherheitskonzept für die Daten. Um den Schutz der Daten sicherzustellen, sind sowohl - wie es ja in Berlin gemacht wird - eine Risikoanalyse als auch ein Sicherheitskonzept unerlässlich. Nach Ansicht unserer Datenschutzbeauftragten, die sie auch schon im Dezember zum ersten vorliegenden Gesetzentwurf geäußert hat, ist nur die Kombination aus beidem ein wirkungsvoller Grundschutz. Insofern war das im Gesetz so festgeschrieben. Das findet sich jetzt aber leider in dem Entwurf nicht mehr.
Während - jetzt wiederum auf die Bundespolitik geguckt - gerade auch Innenminister Schäuble sehr viel Energie darauf verwendet, genau im Bereich IT, Datensicherheit, Bekämpfung von Datenkriminalität sozusagen alles gegen Kriminelles im Netz zu tun und hier Bedingungen zu schaffen, die es den Hackern eben nicht so einfach möglich machen, an Daten aller Art zu kommen, gehen wir jetzt - wenn man so will - einen Schritt zurück. Das müssen wir uns vor Augen führen. Das ist ein wesentlicher Punkt.
Ich kündige also schon an, dass wir das nicht so einfach hinnehmen. Ich sage hier nichts Konkretes, aber wir haben sicherheitsrelevante Bereiche in der brandenburgischen Landesverwaltung, die nicht über ein Sicherheitskonzept verfügen. Das heißt, Hackern, vielleicht schon Schülern, die darin fit sind, wäre es möglich, in unsere Systeme und an die Daten zu kommen. Nun kann man natürlich sagen, darin ist ohnehin nichts Ordentliches, nichts Wichtiges zu finden. Ich meine, große Unternehmen gehen ganz anders daran. Da ist der Bereich der Datensicherheit ein ganz herausgehobener Bereich. Die haben ein großes Interesse daran, dass niemand von außen in ihre Daten gucken kann. Das ist hier leider etwas anders.
- Soll ich aufhören? - Ich habe aber noch zwei ganz wichtige Punkte.
Ganz kurz: Datenschutzaudit, Gütesiegel! Das hatten wir einmal. Auch hierauf soll jetzt verzichtet werden, obwohl Bundesländer wie Schleswig-Holstein damit sozusagen europaweit werben.
Nutzer von Verwaltung und Wirtschaft können mit diesem Datenschutzaudit auch Wirtschaftsförderung betreiben, es als Gütesiegel für ihre Produkte begreifen. Das soll in Brandenburg leider auch abgeschafft werden.
Das Thema Schülerdatei hatte mein Vorredner schon ausgeführt. Dazu brauche ich nichts mehr zu sagen. Das ist für uns auch ein Punkt.
Dann ist noch ganz wichtig die Zusammenlegung von öffentlichem und nichtöffentlichem Datenschutz. Das hatten wir auch vor etwa einem Jahr schon thematisiert. Da möchten wir auch dranbleiben.
Häufig wird der Ausschuss für Normen und Standards zitiert und als positiv bzw. als Flaggschiff vorangestellt. In diesem Fall - Tina Fischer hat es auch gut gemacht - hat der Ausschuss einstimmig die Zusammenführung von öffentlichem und nichtöffentlichem Datenschutz beschlossen. Dazu gibt es nichts mehr zu sagen. Wir hatten die Landesregierung gebeten, und bis Sommer 2008 soll geprüft werden. Ich hoffe, dass wir das dann in positivem Sinne hinbekommen werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den vorliegenden PDS-Antrag aus zwei Blickrichtungen mit Ihnen diskutieren. Zum einen ist es sicher die Frage der politischen Bewertung des Wirkungskreises des Studienzentrums Weikersheim. Zum anderen aber ist es bei demokratietheoretischer Betrachtung auch die Frage, ob dieser Landtag über eines seiner Mitglieder bestimmen sollte, in welchen Vereinen es Mitglied sein kann oder in welchem eher nicht, denn das bedeutet konkret: versagen oder verordnen.
Ich komme zum ersten Aspekt, zur politischen Bewertung. Richtig ist, dass die Verfassungsschutzberichte der Länder seit Jahren feststellen, dass der Rechtsextremismus in Deutschland
versucht, seine organisatorische Zersplitterung zu überwinden und in der Mehrheitsgesellschaft Akzeptanz zu gewinnen. Dabei strebt die Szene an, sich personell und strukturell besser zu vernetzen und die Abgrenzung zum demokratisch-konservativen Lager möglichst zu verwischen. Deshalb teile ich die Position der Kritiker, die sagen, dass verhindert werden muss, dass Bildungsstätten wie das Studienzentrum Weikersheim dabei eine Scharnierfunktion übernehmen.
Daraus ergibt sich schon die Frage, ob und wie wir solchen Tendenzen entgegenwirken können. Dafür, dass sich das Studienzentrum Weikersheim gegenüber Inhalten und Kräften jenseits des demokratischen Spektrums unserer Werte- und Verfassungsordnung abgrenzen muss und dass dort Rednern mit extremem und antisemitischem Hintergrund keine Bühne gegeben werden darf, gibt es Beispiele. Sie haben sehr viele genannt: den Ex-General Reinhard Günzel, Rolf Schlierer, der heute als Parteivorsitzender der Republikaner fungiert, und andere. Es ist also durchaus gerechtfertigt, hier diesen sehr kritischen Blickwinkel zu haben.
Es ist und bleibt kritikwürdig, dass auf Veranstaltungen, die vom Studienzentrum Weikersheim organisiert werden und wurden, immer wieder Personen auftreten, die entweder zur neuen Rechten oder zu den alten Rechtsextremisten gehören. Es scheint schwer zu vermitteln zu sein, dass Herr Innenminister Schönbohm zum einen in Brandenburg dem Rechtsextremismus in jeglicher Form den Kampf ansagt - ich möchte nur an MEGA und TOMEG erinnern - und das hier konsequent in der Funktion des Innenministers tut, andererseits aber auch das Recht hat, als Privatmann und Vizepräsident im Studienzentrum Weikersheim mit zu verantworten, dass den von mir eben genannten Referenten dort eine Bühne geboten wird. Dieser Kritik, Herr Minister Schönbohm, müssen Sie sich stellen.
Zum zweiten Punkt meiner Betrachtung, ob der Brandenburger Landtag einem seiner Mitglieder eine Vereinsmitgliedschaft verordnen oder versagen kann. Können wir diese Frage mit Ja beantworten? Hier sage ich Ihnen: Die klare Antwort der SPDFraktion lautet: Nein. Unser Grundgesetz bietet Meinungs- und Vereinigungsfreiheit auch für rechte und linke Ränder. Wenn ein Kollege von uns oder von der CDU den einen oder anderen Halbsatz von Kollegen Ihrer kommunistischen Plattform zitieren würde, würde vielleicht auch der eine oder andere zu der Feststellung kommen, dass das eigentlich nicht mehr auf dem Boden der Verfassung steht. Getragen von den Erfahrungen, die wir gemeinsam gemacht haben, betrachte ich es als ein hohes Gut, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten. Kein politisches Gremium, kein Landtag sollte darüber befinden, ob ein Abgeordneter einem Verein, der nicht vom Verfassungsschutz untersucht oder verfolgt wird, der sozusagen ein legitimiertes Gremium in dieser Gesellschaft ist, angehören darf. Insofern möchte ich Sie bitten, dem vorliegenden Antrag Ihre Zustimmung zu versagen.
Ich richte meine Worte noch einmal an die CDU. Sie hatten im Präsidium Gelegenheit, diesem Antrag mit Überlegenheit und Toleranz zu begegnen. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser PDS-Antrag in die Schranken gewiesen worden wäre. Ich wünsche mir, dass Sie in Ihrem Redebeitrag deutlich machen, dass
wir diesem Ansinnen hier keinen demokratischen Boden bieten wollen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beiden vorhergehenden Redner, Frau Weber und Herr Dr. Niekisch, haben ja klargemacht, dass es hier im Parlament einen breiten Konsens über die Idee gibt, die Integration, das Zusammenleben mit einem zentralen Einbürgerungsfest zu verknüpfen. Das halten wir für eine gute Idee.
Frau Weber, ich möchte Sie beruhigen. Wir haben nicht vor, die vor Ort recht gut und würdig stattfindenden kommunalen Ein
bürgerungsfeiern zum Beispiel in Potsdam oder in MärkischOderland zu ersetzen, sondern wir wollen sie ergänzen; denn neben der Tatsache, dass die Menschen Potsdamer oder Märkisch-Oderländer werden, werden sie natürlich in erster Linie deutsche Staatsbürger. Darum, denke ich, ist es ganz herausragend, dass auch der Landtag, die Landesregierung und die Ausländerbeauftragte in einer entsprechend würdigen Veranstaltung den Rahmen schaffen. Es sind ungefähr 300 Menschen pro Jahr, die das hier in Brandenburg betrifft, also nicht so furchtbar viele, sodass wir das miteinander feiern können.
Ich persönlich, nach rechts blickend, begrüße das auch ganz besonders als Zeichen, als demokratisches Bekenntnis für ein gemeinsames Zusammenleben und gleichzeitig auch als Zeichen gegen politischen Extremismus. So ist es in Sachsen eingeführt worden. Ich denke, vor dem Hintergrund, dass auch bei uns in den Landkreisen NPD/DVU-Geschäftsstellen versuchen, aus dem Boden zu schießen, von denen aus ja unter anderem ganz klar gegen Integration argumentiert wird, ist das hier eine sehr gute Idee und eine Möglichkeit von vielen, dagegen Flagge zu zeigen.
In diesem Sinne: Stimmen Sie für diesen Antrag!
Noch ein Satz zu Ihrem Änderungsantrag. Er ist von der Idee her gut, aber ich sage: Kommunale Selbstverwaltung, nicht wahr.
Ich habe in den vergangenen Tagen gelernt, dass „soll“ von vielen Juristen als „muss“ interpretiert wird. Insofern sollten wir uns vorsehen. Wissen Sie, wenn darin „sollen“ steht, dann heißt das „müssen“, und wir haben den Kommunen nichts vorzuschreiben. Ich denke, die Kommunen, die Einbürgerungsfeste feiern wollen, die werden das tun. Wir teilen die gute Idee, dass der Präsident gebeten wird, das zu berücksichtigen - das macht er auch -, aber Ihren Antrag müssen wir leider ablehnen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich sagen, dass ich meinem Koalitionskollegen Petke Respekt zolle. Er hat in seiner Rede aus dem doch eher mageren Haushalt des Innenministeriums eine ganze Menge herausgeholt. Man hatte fast den Eindruck, dass dies Züge einer Antrittsrede hatte.
Es ist sehr viel gesagt worden. Es ist auch sehr richtig, was hier gesagt worden ist. Ich möchte anfügen, dass sich der Innenausschuss die Mühe gemacht hat, den gesamten Haushalt und insbesondere den Einzelplan 03 nach möglichen Einsparpotenzialen und Umschichtungen zu durchforsten. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass der Spielraum für die Umschichtung von Haushaltsmitteln auch in diesem Ressort sehr gering ist.
Vonseiten des Innenministeriums wurde der Wunsch vorgetragen, eine Summe von 16 Millionen Euro für den investiven Be
reich zur Verfügung zu stellen, um zum Beispiel die notwendige IT zu beschaffen und der Polizei weitere Ausrüstungsgegenstände - Autos, Technik etc. - in dem entsprechend der Situation nötigen Maße zur Verfügung zu stellen. Im Haushaltsplan sind aber leider nur 5,3 Millionen Euro vorgesehen; wir müssen mit diesem Zustand leben und vertreten das auch. Im Vergleich mit Polizeien anderer Länder sind wir mit unserem Budget und auch mit unserer Personalausstattung relativ weit vorn angesiedelt.
Die Besonderheit des Einzelplans 03 liegt darin, dass 80 % der Ausgaben Personalausgaben sind. Deshalb fällt auch das Auslaufen des Sozialtarifvertrages in diesem Haushalt besonders ins Gewicht und schlägt mit einem Plus von 13,3 Millionen Euro zu Buche.
Auch bei den sächlichen Verwaltungsausgaben gibt es einen Aufwuchs, was unter anderem auf das neue Vermieter-MieterModell bei den Landesliegenschaften zurückzuführen ist. Wir haben im Innenausschuss also klargemacht, dass wir nach wie vor gravierende Sparzwänge sehen, und haben das Innenministerium aufgefordert, alle Einsparpotenziale zu identifizieren.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal an die auch in der Presse diskutierte Benzinkostenreduzierung in den Schutzbereichen erinnern, die sehr viel Würdigung fand. Zu den sächlichen Verwaltungskosten zählen auch die Kosten für den Kraftstoff der Polizeiautos. Wir alle wissen aber, dass die Spritpreise alles andere als stabil sind. Damit kommt der Budgetierung aus meiner Sicht eine ganz besondere Bedeutung zu. Hier muss die kritische Frage erlaubt sein, warum einige Schutzbereiche sehr gut mit ihrem Kontingent klarkommen und andere eben nicht. Das ist also eher ein hausgemachtes Problem, und man kann es nicht, wie es in der Presse gemacht worden ist, an der Brandenburger Haushaltslage festmachen.
Meine Damen und Herren von der PDS, lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal auf einen Ihrer Anträge eingehen. Uns ist natürlich klar, dass wir in der allgemeinen Einsparsituation, in der wir uns befinden, mit weiteren Stelleneinsparungen bei der Polizei irgendwann die Schmerzgrenze für die innere Sicherheit in diesem Land erreicht haben.
Gleichwohl haben wir dem Antrag der Linkspartei.PDS, die Streichung von 65 bzw. zehn Stellen im mittleren Vollzugsdienst wieder zurückzunehmen, eine Absage erteilt. Wir halten an dem Ziel der Polizeireform unverändert fest: Mehr Grün auf die Straße. Die Polizei in Brandenburg hat das umgesetzt. Sie lächeln zwar darüber, aber ich möchte betonen: Die Polizeireform in Brandenburg ist erfolgreich, sie war erfolgreich und der Rest, der noch zu erledigen ist, wird auch erfolgreich sein.
In Anbetracht unserer Haushaltslage nützt es wenig, die Realität zu leugnen und sich von reinem Wunschdenken leiten zu lassen. Natürlich wäre es schön, mehr Polizisten im mittleren Polizeidienst zu haben. Wenn wir aber den Plan zum Stellenabbau an einer Stelle unterlaufen würden, hätte das Signalwirkung für andere Bereiche. Das würde unweigerlich zu Konsequenzen führen, die man nur schlecht wieder wettmachen könnte. Wie gesagt, im Ländervergleich steht das Land Brandenburg bei den Ausgaben für den Polizeibereich nicht schlecht da. Im Vergleich zu den anderen Ländern sind wir sogar überdurchschnittlich gut. Um allen Beschwörungen über die Sicherheit in Brandenburg entgegenzutreten, welche die
DVU-Fraktion vorhin dargestellt hat - wir alle kennen diese Szenarien -, möchte ich betonen, dass wir in Brandenburg sehr gute Werte bei der Aufklärung haben. Es ist natürlich nicht in Ihrem Interesse, das zu würdigen; Sie sind angetreten, Horrorszenarien zu malen. Das kennen wir und damit können wir gut umgehen.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. - Es ist weiterhin erforderlich, die Konsolidierungsanstrengungen fortzusetzen. Polizei und Innenbereich sind davon nicht auszunehmen. Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Petke an und danke den Polizistinnen und Polizisten, die unter diesen Bedingungen täglich für die innere Sicherheit in unserem Land auf der Straße sind und in den entsprechenden Schutzbereichen ihre Arbeit tun. Ich hoffe, dass wir es trotz der vorhandenen Sparzwänge gemeinsam schaffen werden, mit dem vorliegenden Haushalt einen sicheren Rahmen und eine gute Zukunft für Brandenburg zu haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Sarrach, die IT-Strategie des Landes geht von dem Grundverständnis aus, dass IT aufgrund des gegenwärtigen und zukünftigen Beitrags zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Landesverwaltung und der Kernkompetenzen des Staates im Allgemeinen und jeder Verwaltung im Besonderen einen wesentlichen Baustein darstellt. In diesem Zusammenhang wird ein zentraler IT-Dienstleister als eine der strategischen Schlüsselkomponenten für den Erfolg auch dieser Landesregierung angesehen. Die Ressorts und Behörden sollen hierdurch von ITQuerschnittsaufgaben entlastet werden.
Sie wissen: Es gab die Überlegung - darüber ist auch im Innenausschuss berichtet worden -, dass wir das mit Berlin gemeinsam machen. Dies war eine recht gute Überlegung. Sie wissen - oder wissen es vielleicht noch nicht -, dass die Verhandlungen leider gescheitert sind. Insofern ist der zeitliche Verzug auch damit zu begründen, dass diese Unternehmung nicht stattgefunden hat.
Es gibt eine federführende Arbeitsgruppe, die im Innenministerium mit der Zielrichtung angesiedelt ist, dass ehemalige ZD Pol und das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik zusammenzuführen, und es gibt die Ansage, dass das im I. Quartal 2007 stattfinden wird. Insofern sind im Innenausschuss schon viele Dinge, die bezüglich der von Ihnen aufgeworfenen Frage wesentlich sind, behandelt worden. Aus meiner Sicht ist dieser Antrag nicht überflüssig; er ist noch einmal eine Anregung, das Thema weiter zu bearbeiten. Eigentlich ist es nicht
nötig, die Landesregierung aufzufordern - das haben Sie gestern schon einmal gemacht -, sondern es ist klassisches Regierungshandeln.
Natürlich kann man die Landesregierung auffordern, eine Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit durchzuführen. Es ist ja schön, dass Sie auch Leute haben, die Ahnung haben, die aus dem Hauptpersonalrat und anderen Gremien stammen - Sie haben auch Ahnung, natürlich - und die Interessen der Bediensteten vertreten. Das ist Regierungshandeln.
- Nein, noch ist es ja nicht soweit. Insofern stelle ich mich noch davor, weil ich sage: Es ist eine nette Idee, dass Sie daran erinnern, aber der Antrag ist nicht nötig, weil: Sie sind schon dabei. - In diesem Sinne vielen Dank.
In Brandenburg leben derzeit rund 4 000 ausreisepflichtige Personen, darunter 550 Minderjährige.
Ich frage die Landesregierung: In welcher Art und Weise hat sich das Land Brandenburg in der Innnenministerkonferenz der Länder für eine humanitäre Bleiberechtsregelung für diesen Personenkreis eingesetzt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Brandenburg ist Spitzenreiter auf dem Gebiet des Rechts auf Akteneinsicht und der Informationszugangsfreiheit und gehört insoweit zu den Pionieren. Darauf können wir zu Recht stolz sein. Deshalb kommt es zuweilen vor, dass uns insbesondere die alten Bundesländer für unser Gesetz Anerkennung zollen.
Ob das Ganze ebenso auf dem Gebiet des Datenschutzes zu verzeichnen ist, offenbart sich in dem uns vorliegenden Bericht der Datenschutzbeauftragten und der dazugehörigen Stellungnahme der Landesregierung. Insbesondere der Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten für die Jahre 2004 und 2005 steht dem vorangegangenen Bericht, sowohl was den Umfang als auch was die Brisanz seiner Aussagen betrifft, in nichts nach. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat in dem vorliegenden Bericht auf 164 Seiten zu Papier gebracht, was in Brandenburg in Sachen Datenschutz noch verbesserungswürdig erscheint.
Lassen Sie mich heute auf eine sehr wichtige Schwachstelle, auf die die Landesdatenschutzbeauftragte aufmerksam ge
macht hat, näher eingehen. Es geht um die Forderung nach einer gemeinsamen Aufsicht über den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich des Datenschutzes. Diese Forderung ist nach meiner Auffassung mehr als eine Überlegung wert. Sie könnte sogar politisch notwendig werden; denn im Sommer 2005 wurde von der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Nach Ansicht der Kommission ist die Organisation der für die Überwachung der Datenverarbeitung im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Sie verstoße gegen die Forderung der EU-Datenschutzrichtlinie nach völliger Unabhängigkeit dieser Aufsichtsstellen. Das betrifft auch die Organisation der Datenaufsicht über den privaten Bereich in Brandenburg, die bei uns vom Innenministerium ausgeübt wird. Nach Ansicht der Europäischen Kommission fehlt bei dieser Organisationsform die völlige Unabhängigkeit der Aufsicht, da die Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Organisationsstruktur direkt in das Innenministerium eingebunden ist.
Man kann an dieser Stelle über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Unabhängigkeit trefflich streiten. Die Landesregierung hat in ihrem Bericht zu dieser Frage ausführlich Stellung genommen. Den Streit über die rechtliche Bewertung dieser Situation können wir getrost den EU-Juristen überlassen.
Unabhängig von dem Vertragsverletzungsverfahren sollte es uns hier in Brandenburg eine Überlegung wert sein, ob die Datenschutzaufsicht für alle Bereiche künftig in der Hand einer unabhängigen obersten Landesbehörde liegen sollte. Ich sage das auch, aber nicht nur vor dem Hintergrund des Erfordernisses, die Bürgerfreundlichkeit zu erhöhen. Es kommt immer wieder vor, dass ratsuchende Bürger zunächst einmal verwundert sind, dass es zwei Anlaufstellen gibt, eine für den öffentlichen und eine für den nichtöffentlichen Bereich.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist der Bürokratieabbau. Dazu haben meine Kollegin Tina Fischer und ihr Ausschuss ausführlich Stellung bezogen. Das Vorhaben, den öffentlichen und den nichtöffentlichen Datenschutz in einer Hand zusammenzufassen, wird von dieser Seite ausdrücklich unterstützt.
Meine Damen und Herren, Sie sprachen es an: Der Innenausschuss hat sich positioniert. Wir haben einen Prüfauftrag erarbeitet. Die Prüfung muss ergebnisoffen sein. Für die Prüfung muss man sich Zeit nehmen. Wir müssen gemeinsam die Frage klären, ob es sach- und fachgerecht ist, diese Entscheidung mit dem Ziel zu treffen, die beiden Aufsichtsorgane zusammenzulegen. Das ist aus meiner Sicht eine der allerwichtigsten Fragen.
Im Übrigen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Dr. Scharfenberg an und bedanke mich bei Ihnen, Frau Hartge, für die konstruktive Zusammenarbeit, aber auch für die Art und Weise, wie Sie Ihren Bericht verteidigen und auf Menschen zugehen. Das ist sehr angenehm. In den vergangenen Jahren gab es insoweit andere Erfahrungen. Vielen Dank für die Zusammenarbeit. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Scharfenberg, es ist natürlich auch die Verantwortung von Politik, Realitäten wahrzunehmen und ideologische Scheuklappen zu entfernen,
zu sehen, was passiert, und danach die Gesetzgebung auszurichten.
Unter diesen Prämissen hat sich die Koalition dieses Polizeigesetz auf die Tagesordnung geholt. Vor dem Hintergrund, dass sich die internationale Lage verändert hat, dass sich die organisierte Kriminalität und der internationale Terror entwickeln und eben nicht um Brandenburg einen Bogen machen werden, haben wir uns mit dem vorliegenden Polizeigesetz auseinanderzusetzen. Die Polizei, das polizeiliche Handeln, steht somit vor großen Herausforderungen.
Wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob es nötig ist, neue technische Methoden zur Gefahrenabwehr in unser Sicherheitssystem zu integrieren und dann auch polizeilich zu nutzen. Die SPD-Fraktion hat sich die Beantwortung dieser Frage und die kritische Betrachtung dieses Gesetzentwurfs nicht leicht gemacht, Herr Scharfenberg. Wir als Fraktion haben intern diverse Expertenanhörungen zu diesem Sachverhalt durchgeführt, und wir haben uns sehr intensiv mit den Vorschlägen, die der Innenminister hier auch in den vier Eckpunkten schon dargestellt hat, auseinandergesetzt. Wir haben auch Anregungen und Veränderungen in diesen Gesetzgebungsprozess hineingetragen.
Die vier Punkte Videoüberwachung, präventive Wohnraumüberwachung, Telekommunikationsüberwachung und anlassbezogene Kennzeichenfahndung sind genannt worden. Ich möchte noch einmal kurz auf jeden einzelnen Punkt eingehen und die Meinung der SPD-Fraktion dazu kurz darstellen.
Wir sind schon der Meinung, dass die Videoüberwachung durchaus ein geeignetes polizeitaktisches Einsatzmittel ist, um Straftaten zu begegnen. Es ist kein Allheilmittel, aber es ist ein wirksames polizeiliches Instrument. Deshalb haben wir uns auch dagegen ausgesprochen - wie das ja in dem Modellversuch gelaufen ist -, die Videokameras zur Überwachung an fest fixierten Standorten anzubringen, sondern wir haben gesagt: Abhängig vom polizeilichen Lagebild, abhängig von der Häufung von Straftaten muss es möglich sein, diese taktische Maßnahme zur Anwendung zu bringen.
Die Praxis hat auch gezeigt, dass die bisherige Trennung von Überwachung und Aufzeichnung einfach aufgehoben werden
muss, weil sie eine sehr personalintensive und sehr kostenintensive Maßnahme ist.
Wir haben uns dann auf eine Speicherung der Daten für 48 Stunden geeinigt. Dazu haben wir Polizeipraktiker angehört, Herr Minister. Wir haben da also auch nicht aus der Hüfte geschossen, sondern wir haben zum Beispiel die GdP, den Chef des LKA, die Landesdatenschutzbeauftragte, also auch Leute aus der Praxis, dazu befragt. Alle waren sich darin einig, dass diese Speicherdauer von 48 Stunden gerechtfertigt ist und dass dies in Anbetracht der Forderung von vier Wochen, die auch von CDU-Seite kam, einen guten Kompromiss darstellt. Es muss also möglich sein, in 48 Stunden eine Anzeige zu Papier zu bringen, um dann zu ahnden.
Wir haben auch vorgeschlagen, dem Innenausschuss zu berichten. Wir halten das für sinnvoll und möchten das gern in den Gesetzentwurf mit eingearbeitet sehen.
Präventive Wohnraumüberwachung: Da ist - um das auch gleich klarzustellen - sehr viel falsch diskutiert worden. Wir schaffen hier keine neue Regelung; eine gesetzliche Regelung gibt es bereits. Es besteht jetzt schon die Möglichkeit, präventiv zu überwachen. Wir passen diese Regelung an den Spruch des Bundesverfassungsgerichts an. Wir haben genauer formuliert, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung geschützt sein muss und dass von dieser Befugnis nur zum Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter Gebrauch gemacht werden kann. Die präventive Wohnraumüberwachung haben wir natürlich unter Richtervorbehalt gestellt. Das ist klar. Wir haben das also alles in einem neuen § 33 a zusammengefasst.
Selbstverständlich ist für uns, dass von dieser Befugnis zum Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter - zum Beispiel bei Gefahr für Leib und Leben - nur nach Auflistung eines Straftatenkataloges Gebrauch gemacht werden kann. Da gab es zunächst andere Überlegungen, aber für uns war es wichtig, dass man sozusagen einen Katalog hat - Mord, schwerer Menschenhandel etc., also angelehnt an die Strafprozessordnung -, nach dem dieser Paragraf dann Anwendung finden kann.
Telekommunikationsüberwachung, der nächste wichtige Eckpunkt in diesem Bereich: Wir sind schon lange dabei, im repressiven Bereich der Strafverfolgung die Überwachung der Telekommunikation als Ermittlungsmaßnahme oder als eine Möglichkeit der Polizei zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel im Bereich der organisierten Kriminalität, der Terrorismusbekämpfung oder der nationalen Sicherheit.
Mit der vorliegenden Novelle des Brandenburgischen Polizeigesetzes eröffnen wir diese Möglichkeit auch für den präventiven Bereich. Zur Strafverfolgung steht diese Möglichkeit wie gesagt - zur Verfügung, aber es muss unserer Meinung nach auch möglich sein, die Telekommunikationsüberwachung schon im Vorfeld, zur Abwendung schwerer Straftaten zum Beispiel bei Gefahr für Leib und Leben - zu praktizieren und nicht erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ich denke, das ist eine ganz logische Herangehensweise.
Hierzu soll auch der so genannte IMSI-Catcher die Ortung von Handys vornehmen können. Das heißt, es können dann Kommunikationswege unterbrochen oder verhindert werden. Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Frage