Gemäß Artikel 69 Landesverfassung in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung wählt der Landtag in der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte den Vizepräsidenten. Gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung erfolgt die Wahl geheim.
Es liegt Ihnen mit Drucksache 5/4 der Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE vor, die Abgeordnete Stobrawa zur Vizepräsidentin des Landtags Brandenburg zu wählen.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 2 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung übergebe ich nunmehr die weitere Leitung der konstituierenden Sitzung dem soeben gewählten Präsidenten des Landtages. Herr Fritsch, bitte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Erstes danke ich Ihnen sehr herzlich für die Erlösung aus der Ungewissheit und für das damit ausgesprochene Vertrauen. Ich werde mich bemühen, wieder ein Präsident aller Abgeordneten zu sein, was mir, glaube ich, dieses Mal etwas leichter fällt, denn wir haben eine Fraktion gegen zwei ausgetauscht, was mich sehr glücklich macht.
Ich glaube, in Ihrer aller Namen zu sprechen, wenn ich der Alterspräsidentin noch einmal herzlichen Dank für die Leitung der Sitzung bis hierher sage.
Ich sehe in unseren Besucherreihen altbekannte Gesichter. Ich kann leider nicht alle aufzählen, begrüße aber unsere Minister a. D. sowie meinen Vorgänger Herrn Dr. Knoblich - schön, dass es mit der heutigen Anwesenheit geklappt hat -, Herrn Kapitän zur See Setzer recht herzlich. Herzlich willkommen bei uns! Herr Zeitz und Monsignore, wir hatten bereits das Vergnügen in der Nikolaikirche, miteinander zu tun zu haben. Schön, dass Sie uns hier immer begleiten.
Wir können in diesem 20. Jubiläumsjahr Brandenburgs sicherlich auf etliche Erfolge zurückblicken. Ich meine jetzt einmal nicht die materiellen, die sich in Infrastruktur, Autobahnen und Ähnlichem widerspiegeln; auch die sind da. Dieses junge Bundesland ist inzwischen deutlich demokratieerprobter geworden, als es anfangs der Fall war. Ich erinnere an die vielen Bündnisse von Demokraten, an die vielen Veranstaltungen vor den Kommunalwahlen, an unser großes Engagement mit 8 000 Beteiligten in Halbe vor einigen Jahren, auch an den Erfolg der Bürgerbewegung beim Thema Bombodrom. Das ist praktisch von der Bevölkerung gelebte Demokratie.
Wir haben heute bestätigt bekommen, dass die Hoffnung, dass die Debatten im Landtag vielleicht etwas lebhafter und bunter werden würden, sich bewahrheitet. Ich bewundere immer wieder die Vielfalt der Argumente und die Interpretationsmöglichkeiten, die sich hier auftun. Nichtsdestotrotz halte ich auch die ausgesprochene Empfehlung für richtig, die Arbeit möglichst in den Ausschüssen zu erledigen und vieles vorzuklären, was dann nicht mehr in der Öffentlichkeit hier diskutiert werden muss. Handwerkliche Korrektheit gehört eben auch zur parlamentarischen Arbeit.
Egal, wie man die Landesverfassung in dem Punkt zweiter Vizepräsident nun interpretiert oder nicht: dass man mit einer Ge
Mit Drucksache 5/14 liegt Ihnen der Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der CDU vor, den Abgeordneten Burkardt zum Vizepräsidenten des Landtags zu wählen.
Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, wiederum ihre Positionen einzunehmen, damit die Wahl durchgeführt werden kann.
Es folgen die obligatorischen Hinweise zum Wahlverfahren. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch. Die Stimmabgabe erfolgt rechts und links von mir auf den noch leeren Regierungsbänken.
Sie erhalten Stimmzettel mit den Namen der beiden Kandidaten, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. So viel zum Verfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist offenbar nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl, und ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, hatte jeder Abgeordnete Gelegenheit, seine Stimme abzugeben? - Das ist der Fall. Dann beende ich den Wahlgang und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der Wahl des Vizepräsidenten des Landtages Brandenburg bekanntgeben: An der Wahl haben sich wiederum 86 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmen, somit 86 gültige Stimmen. Für Gerlinde Stobrawa haben 56 Abgeordnete votiert und für Herrn Ludwig Burkhardt 30 Abgeordnete. Damit ist die Abgeordnete Stobrawa mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen als Vizepräsidentin des Landtages Brandenburg gewählt. Frau Stobrawa, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
(Der Vizepräsidentin werden von Vertretern der Fraktio- nen von SPD, DIE LINKE und CDU Glückwünsche aus- gesprochen und Blumen überreicht.)
Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt. Wir verlassen ihn, und ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir stimmen als Erstes über den Antrag in der Drucksache 5/5 ab. Es geht um die Anzahl von elf Mitgliedern im Präsidium. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag angenommen.
Wir stimmen über den Antrag mit Wahlvorschlag in der Drucksache 5/6 der SPD-Fraktion ab. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.
Wir stimmen über den Antrag mit Wahlvorschlag in der Drucksache 5/7 der Linksfraktion ab. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich angenommen.
Wir stimmen über den Antrag mit Wahlvorschlag in der Drucksache 5/8 der CDU-Fraktion ab. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.
Wir stimmen über den Antrag mit Wahlvorschlag in der Drucksache 5/9 der FDP-Fraktion ab. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht festzustellen.
Wir stimmen über den Antrag mit Wahlvorschlag in der Drucksache 5/10 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir ein neues Präsidium gewählt und sind wieder arbeitsfähig.
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen, und wir kommen sofort zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Beides ist nicht festzustellen.