Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Der Tatbestand ist hier schon umfangreich dargestellt worden. Auch nach unserer Auffassung reicht er nicht aus, um daraus irgendwelche Verschwörungstheorien oder Skandale abzuleiten. Es handelt sich hier um bedauerliche Vorfälle. Man hätte sich im Dezember des letzten Jahres, am 22.12., als dieses Rundschreiben aus dem Finanzministerium ergangen ist, vielleicht ein bisschen mehr Übersicht, etwas mehr Fingerspitzengefühl gewünscht. Aber ich denke, es handelt sich wirklich um einen schwierigen Paragrafendschungel. Herr Holzschuher hat darauf hingewiesen, die Lücken liegen ganz klar in der Bundesgesetzgebung, dass diese Jubiläumsversordnung immer noch nicht entsprechend angepasst worden ist.

Entsprechend dieser Sache denken wir und begrüßen das auch, dass die Regierungskoalition hier sehr schnell und konsequent gehandelt hat. Die Vorfälle um die Jubiläumszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des MfS und vergleichbarer Organisationen sind Ende Januar richtig hochgekommen, sind an die Presse gekommen, haben viel Wirbel verursacht, der Brandenburg nicht gerade zuträglich war. Ich denke, es ist schnell und konsequent reagiert worden. Bereits am 12.02. ist der hier vorliegende Gesetzentwurf ausgereicht worden. Wir begrüßen das ausdrücklich und werden ihm selbstverständlich zustimmen.

Die Gründe für das rückwirkende Inkrafttreten des Gesetzes zum 21.01.2010 halten wir für politisch richtig und auch juristisch für schlüssig. Wir hoffen, dass sich daraus nicht neuer Anhalt für Rechtsstreitigkeiten ergibt. Im Übrigen möchten wir anmahnen, dass sich der Bund jetzt wirklich endlich daransetzt und die in Brandenburg wieder etablierten Ausschlusstatbestände für seine Jubiläumsversordnung aufgreift. Da sind näm

lich auf Bundesebene noch Hausaufgaben zu machen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Für die Landesregierung spricht Minister Speer.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar dafür, dass die Ankündigung, die wir hier am 21.01. vollzogen haben, umgehend einen Regelungsentwurf vorzulegen, aufgenommen wurde und wir über die Fraktionen zu einer sehr zügigen Behandlung kommen. Was das allgemeine Rückwirkungsverbot von Gesetzen betrifft, ist das rückwirkende Inkrafttreten an dieser Stelle nach unserer Einschätzung die ist auch durch Rechtsprechung vielerorts untermauert möglich, da an diesem Tag die Rechtssetzungsabsicht öffentlich wurde, durch die Landesregierung angekündigt wurde und ein Vertrauensschutz nicht mehr unterstellt werden kann. Es ist für jeden nachlesbar gewesen und auch über die Medien transportiert worden, dass wir eine entsprechende Rechtsänderung vorhaben und der unbeabsichtigt eingetretene Zustand geändert wird, und zwar so schnell es irgend geht.

Herr Petke, ich habe es neulich schon einmal gesagt: Man sollte sich vor sterilen Aufgeregtheiten hüten. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die SPD hat Verzicht angekündigt. Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen in Drucksache 5/425 der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, eingebracht von der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE, 1. Lesung, vor. Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt keine Gegenstimmen oder Enthaltungen. Damit ist dem Gesetz einstimmig entsprochen worden.

Ich schließe die Debatte zum Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE der Fraktion der CDU der Fraktion der FDP der Fraktion GRÜNE/B90

Drucksache 5/457

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Der Abgeordnete Görke erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sieben Monate nach dem ersten Beschluss des letzten Landtages zum Gesetzentwurf des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes freue ich mich umso mehr, dass heute in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf, den wir in einer wesentlichen Frage ändern wollen, ein Sachverhalt aufgenommen wurde, der zumindest meiner Fraktion im Sommer sehr am Herzen lag, und dass wir gemeinsam einen Gesetzentwurf aller Fraktionen verabreden konnten. Bei diesem Gesetzesvorhaben hat sich gezeigt, dass gut Ding Weile haben will, dass es gut war, dass wir sehr intensiv über diese Gesamtproblematik diskutiert und rechtlich abgewogen haben; denn das originäre Gesetz vom Vorsommer - daran erinnern sich die Kolleginnen und Kollegen, die damals schon in diesem Haus tätig waren, sicherlich noch - war kein Ruhmesblatt. Es gab Neudrucke, diverse Korrekturblätter in der 1. Lesung, zum Schluss wurde die Zuständigkeit der sogenannten Diktaturbeauftragten grundsätzlich noch einmal verändert. All das ist sicherlich noch in Erinnerung. Heute haben wir einen guten Gesetzentwurf, in dem wir eine Neuanbindung der sogenannten Diktaturbeauftragten nicht mehr an die Landesregierung, sondern an den Landtag verabreden konnten.

Zweitens ist wichtig, dass wir auch in diesem Sinne eine Lösung haben, dass die Rechte der Aufarbeitungsbeauftragten an die Rechtsstellung der Datenschutzbeauftragten angeglichen werden, die auch beim Landtag angesiedelt ist, und wir damit die Unabhängigkeit der Beauftragten stärken.

Mit dem Haushaltsentwurf, den wir heute das erste Mal hier in diesem Haus debattiert haben, wurde nunmehr allen Unkenrufen zum Trotz die finanzielle und damit personelle sowie materielle Grundlage für die künftige Arbeit der Beauftragten geschaffen. Der Aufarbeitungsbeauftragten stehen also diese sieben Stellen, die damals diskutiert wurden, zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit und Zuwendungen an die Verbände, insgesamt 600 000 Euro. Ich gehe davon aus, dass die Beauftragte, wenn wir dieses Gesetz morgen abschließend beraten haben, auf der Grundlage dieser Möglichkeiten ab dem 1. März erfolgreich ihre Arbeit aufnehmen kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke. - Die Aussprache wird mit der Fraktion der CDU fortgesetzt. Der Abgeordnete Senftleben erhält das Wort.

Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Görke, einig sind wir uns an der Stelle, dass das Vorhaben, das wir heute und morgen gemeinsam beschließen werden - zumindest gehe ich davon aus, dass wir es beschließen werden -, vor allen Dingen auch durch die klare Ansage von Frau Poppe selbst in die Wege geleitet wurde, nämlich bei ihren Antrittsbesuchen in den Fraktionen. Ich kann mich an diesen Tag noch sehr genau erinnern, denn das war eine Diskussion in der spannenden Zeit der Regierungsneubildung. Zum ersten Mal ist deutlich geworden, dass man sich auch gerade bei Personalvorschlägen einigen kann, nämlich dann, wenn Personen für ei

ne Funktion, für ein Amt wirklich „maßgeschneidert“ sind und das demzufolge auch ausfüllen können.

Es ist, glaube ich, das Entscheidende, dass wir zuallererst eine Beauftragte bekommen, die diesen Ansprüchen gerecht wird und die dazu beitragen kann, dass in Brandenburg 20 Jahre nach dem Mauerfall, 20 Jahre nach den vielen Dingen, die wir alle in Erinnerung würdigen, endlich auch eine Opferberatung und eine Aufarbeitung in der Form möglich wird. Das, denke ich, ist ein wichtiger Punkt, der insgesamt eine Rolle spielt.

Wir schaffen heute und morgen mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf und dem Beschluss genau das, was - wie gesagt - auch Frau Poppe möchte, nämlich die Grundlage für ihre Arbeit und damit auch für ihre Unabhängigkeit.

Sie möchte ihre Arbeit nicht angedockt an ein Ministerium versehen - nicht deshalb, weil sie Ministern nicht vertraut, sondern weil sie genauso wie die Datenschutzbeauftragte für sich in Anspruch nimmt, dort angebunden zu sein, wo letztlich Beschlüsse über die Möglichkeiten, ihre Arbeit wahrzunehmen, gefasst werden. Deshalb ist es ein guter Weg, den wir gegangen sind und mit dem morgen zu fassenden Beschluss krönen werden.

Zweitens: Auch wenn die Beauftragte ihren Sitz nicht im Hause des Landtags haben wird, weil die Räumlichkeiten hier nicht ausreichen - das sieht man schon an den Containern, die auf dem Hof stehen -, können wir ihr die Strukturen der Landtagsverwaltung anbieten, damit sie, insbesondere in der Aufbauphase, nicht allein Entscheidungen treffen muss, sondern auf den hiesigen Sachverstand zurückgreifen kann.

Drittens: Wir haben heute schon intensiv über Fragen des Personals gesprochen; auch Herr Markov hat viel dazu ausgeführt. Wenn es um Personalfreisetzungen bzw. -umsetzungen geht, entsteht immer wieder ein Spannungsfeld. Frau Poppe will gerade nicht in dieses Spannungsfeld hineingeraten, sondern die Möglichkeit haben, sich ihre sieben Mitarbeiter selbst auszusuchen. Für die Auswahl sollen die Anforderungen der speziellen Aufgabe maßgebend sein, nicht aber der Umstand, dass in einem Regierungsbereich freigesetztes Personal oder ein Forstarbeiter irgendwo unterkommen muss.

Ein herzliches Dankeschön von der Fraktion der CDU für die gemeinsame Vorgehensweise! Wir haben uns auch hinsichtlich der Wörter vor und nach dem Komma abstimmen können und letztlich einen vernünftigen Gesetzentwurf vorgelegt.

Ich erinnere daran: Wenn Frau Poppe im März ernannt wird und ihre Arbeit aufnimmt, werden wir ungefähr 20 Jahre nach den ersten freien Wahlen in unserem schönen Land Brandenburg hinter uns haben; sie fanden am 18. März 1990 statt. Nach 20 Jahren haben wir dann die erste Landesbeauftragte. Diejenigen, die Ansprechpartner suchen, nämlich die Opfer, erhalten das wichtige Signal, dass sie sich nicht mehr fragen müssen, wo sie Beratung erhalten können und wer ihnen als Partner zur Seite steht, um Probleme im Zusammenhang mit dem erlittenen Unrecht ansprechen und lösen zu können. Endlich wird eine Person da sein, die die Dinge mit den Beteiligten vernünftig klären kann. Wir wünschen Frau Poppe auch von dieser Stelle aus alles Gute für ihre Arbeit.

Wir wollen auch deutlich machen, dass man die Versäumnisse zweier Jahrzehnte mit Sicherheit nicht innerhalb von wenigen

Wochen, Monaten oder auch Jahren aufarbeiten kann; das wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden dazu weiterhin unseren Beitrag leisten.

Meine Damen und Herren! Am Ende muss ich noch ein wenig Öl ins Feuer gießen. Von der Regierung war zu hören, dass sie Fragen beantworten und die Dinge mit dem Blick in Richtung auf Versöhnung betrachten wolle. Vor der Versöhnung steht aber die Aufklärung und die Beantwortung von Fragen. Es wäre ein deutlicheres Zeichen gewesen, wenn man sich bereitgefunden hätte, auch über Akten, die im Keller des Landtags lagern, offene Fragen zu klären. Eines ist klar: Jeder Sachverhalt, der nicht geklärt wird, ist der Nährboden für weitere Spekulationen.

Herr Kollege, Sie haben Ihre Redezeit deutlich überschritten.

Deshalb an dieser Stelle der Hinweis: Wir können von Frau Poppe nicht einerseits erwarten, alle im Land Brandenburg befindlichen Akten und sonstigen Hinterlassenschaften zu berücksichtigen, ihr dies andererseits aber im Hinblick auf die Dinge, die bei uns im Keller lagern, nicht zuzugestehen.

Herr Abgeordneter Senftleben, bevor es weiter um den Keller geht, weise ich Sie noch einmal darauf hin, dass Sie Ihre Redezeit deutlich überschritten haben.

Deswegen muss auch im Hinblick auf das, was im Keller lagert, Aufklärungsarbeit geleistet werden. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion erhält die Abgeordnete Geywitz das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich mit meiner Rede beginne, ein Wort zum Keller: Herr Senftleben, das ist unser Keller. Aus der Institutionenkunde dürfte Ihnen klar sein, dass Fragen nach unserem Keller nie durch die Landesregierung, sondern durch die Landtagsverwaltung beantwortet werden. Über solche Fragen kann auch durchaus unter den Parlamentarischen Geschäftsführern im Rahmen des Präsidiums diskutiert werden. Es ist eine spannende Frage, wie man Erkenntnisse über das, was im Keller steht und demnächst in das Landeshauptarchiv überführt wird, erlangen kann. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Jedenfalls ist es ureigenste Aufgabe des Parlaments, sich um die eigenen Angelegenheiten zu kümmern.

Wir haben das auf sehr gute Art und Weise zweimal parteiübergreifend geschafft. Zum einen konnten sich alle fünf Fraktionen über das Gesetz zur Überprüfung der Mitglieder dieses Hohen Hauses auf eine Tätigkeit für die Staatssicherheit eini

gen. Auch heute liegt uns, was nicht selbstverständlich ist, ein parteiübergreifender Antrag vor, Frau Poppe als Beauftragte des Landtages einzusetzen. Ich begrüße das sehr. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Frau Poppe die Beauftragte weder der Regierungsfraktionen noch der Oppositionsfraktionen ist, sondern die Beauftragte des Landtags. Dieses Modell wird ihrer Stellung als unabhängige Instanz in unserem Land sehr gut tun.

Ferner ist zu begrüßen, dass alle fünf Fraktionen, unabhängig vom parteipolitischen Für und Wider, gewillt waren, im Bereich der Aufarbeitung die konstruktive Zusammenarbeit zu suchen. Das kann man nicht als selbstverständlich voraussetzen. Deswegen bedanke ich mich noch einmal bei allen Kollegen. Jeder ist einen Kompromiss eingegangen, um zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen.

Die Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten wird demnächst ihre Arbeit aufnehmen und schließlich einen Bericht vorlegen. Die Opposition hat die Idee, eine Enquetekommission einzurichten. Ich hoffe, dass auch die Diskussion der nächsten Monate über die Frage der Aufarbeitung von diesem Grundkonsens getragen sein wird. Ziel sollte es sein, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen in unserem Land und in die Demokratie insgesamt zu stärken, aber auch und insbesondere das Ansehen des Landtags Brandenburg zu fördern. Die Kultur der Diskussion über das, was vor 1989 in diesem Land war, wie es war und wie man anschließend damit umgegangen ist, wird die Akzeptanz dieses Aufarbeitungsprozesses in der Bevölkerung ganz wesentlich beeinflussen. Die Art und Weise, in der wir die Debatte in den nächsten Monaten führen werden, entscheidet darüber, ob das Ansehen des Landtags sinkt oder steigt. Ich denke, das ist für uns eine Chance. Aber wir müssen alle konstruktiv in dem von mir angedeuteten Sinne miteinander umgehen, damit es nicht am Ende der Diskussion zur Solidarisierung mit den Falschen kommt, weil sich Menschen angegriffen fühlen. Die Diskussion darf nicht auf einem Niveau stattfinden, das das Ansehen der Politik insgesamt beschädigen würde.

In diesem Sinne begrüße ich es, dass Frau Poppe demnächst ihre Arbeit in der Innenstadt aufnehmen kann. Ich freue mich auf spannende Diskussionen mit ihr und auf neue Erkenntnisse. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Geywitz. - Für die Fraktion der FDP erhält die Abgeordnete Teuteberg das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal bin ich grundsätzlich froh darüber, dass wir mit der heutigen Gesetzesänderung eine Art Geburtsfehler bei der Einrichtung des Amtes der Landesbeauftragten beheben können. Auch wenn man nach wie vor festhalten muss, dass dieses Amt bei uns in Brandenburg relativ spät eingerichtet wird, so ist der zeitliche Abstand doch auch von Vorteil, denn wir können aus den Erfahrungen der Bundesländer lernen, die einen Landesbeauftragten früher eingerichtet hatten. Eine wichtige Erfahrung lautet: Die größtmögliche Unabhängigkeit des

oder der Landesbeauftragten kann nur von Nutzen für die Sache sein.

Für eine Anbindung an den Landtag sprechen gleich mehrere Gründe. Zum einen - das wurde schon mehrfach erwähnt wird die Stellung der Landesbeauftragten dadurch gestärkt. Durch die Anbindung an den Landtag und nicht, wie bisher vorgesehen, an das für die politische Bildung zuständige Ministerium entsteht eine größere und direktere Nähe zur Öffentlichkeit. Der bzw. die Landesbeauftragte ist dem Landtag als Ganzes - damit auch allen hier vertretenen Brandenburgern verpflichtet und eben nicht nur einem einzelnen Dienstherren in der Exekutive.

Der zweite Punkt erscheint mir hier besonders wichtig: Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Amtsausübung der Landesbeauftragten erhält sie nun mehr Entscheidungsmöglichkeiten im Hinblick auf ihr Personal. Ulrike Poppe hatte das zu Recht schon mehrfach vorab gefordert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbeauftragten haben große Verantwortung. Einen Löwenanteil der Arbeit wird sicherlich die Beratung zum Umgang mit den Erkenntnissen aus den Stasiakten ausmachen, aber auch die Beratung in psychosozialen Fragen, wie es das Gesetz vom Juli schon vorsieht. Die Mitarbeiter müssen sich also an der Aufgabenstellung, zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur in Brandenburg beizutragen, messen lassen können. Dazu bedarf es einer besonderen Qualifikation.