Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Ich möchte daran erinnern, dass zu Beginn der Koalitionsbildung auf Bundesebene bei SPD, Linken und uns Bündnisgrünen unisono lautstarker Protest erhoben wurde, als CDU und FDP planten, zur Umgehung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse einen Fonds aufzulegen, der mit neuen Krediten aufgefüllt werden und der Finanzierung zukünftiger Ausgaben zum Ende der Legislaturperiode dienen sollte.

Was, bitte schön, ist der Unterschied zu den jetzigen Plänen von Rot-Rot? Sie nehmen Kredite auf, um sie irgendwo für mehr als zehn Jahre zu parken. Was soll diese unsinnige Geldverschwendung! Allein die zu zahlenden Zinsen und Zinseszinsen für diese 200 Millionen Euro werden sich bei einem aktuellen Durchschnittszinssatz von 4,45 %, den Sie hier für die Landesschulden zugrunde legen, bis 2020 auf 109,11 Millionen Euro belaufen, bis 2030 auf 277 Millionen Euro. Bei 1,5 % Differenz zwischen Soll- und Habenzinsen machen Sie bis 2020 immer noch 32 Millionen Euro und bis 2030 69 Millionen Euro Verlust. Über den Inflationsverlust des in Fonds angelegten Geldes oder mögliche Zinssteigerungen will ich dabei gar nicht spekulieren.

Eine Strategie, die bei einem schuldenfreien Staat ihre Berechtigung hätte, nämlich aus Überschüssen Rücklagen zu bilden, wird in Verschuldungszeiten durch den Zinseszinseffekt ad absurdum geführt oder ist, neumodisch gesprochen, völlig gaga.

(Beifall GRÜNE/B90)

Diese Aussage gilt in gleicher Weise für Ihren Versuch, eine kapitalgedeckte Altersversorgung für neu eingestellte Beamte aufzubauen. Auch dieses Geld - 14,8 Millionen Euro - sollten Sie sparen. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung der Kassenbestand bis auf eine Monatsrate heruntergefahren wurde, ist Ihr Versuch einer kapitalgedeckten Pensionsvorsorge angesichts des vorhin erläuterten Zinseszinseffekts nur noch als

anachronistisch zu bezeichnen. Vielleicht sollten Sie Ihren Mitarbeitern einfach mal einen Taschenrechner mit Zinseszinsfunktion spendieren.

Dankbar bin ich Ihnen aber für die Erläuterung auf Seite 109 des Haushaltsgesetzes. Bei einem Zuschlag von 28 bis 43 % zu den laufenden Bruttobezügen je Beamten, den Sie für die Altersvorsorge zurückstellen wollen, wird offenkundig, dass Beamte für das Land eben nicht kostengünstiger sind als in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Angestellte, sondern, ganz im Gegenteil, deutlich höhere Kosten verursachen.

(Beifall GRÜNE/B90, FDP und vereinzelt CDU)

Vor diesem Hindergrund sollten Sie Ihre großzügigen Verbeamtungsangebote an neue Lehrkräfte kritisch hinterfragen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist im Grundsatz klar: Lehrer sein allein ist kein Grund, Beamter werden zu müssen.

(Beifall GRÜNE/B90, CDU und vereinzelt SPD)

Berlin und Sachsen beispielsweise stellen in diesem Bereich konsequent nur noch Angestellte ein. Es gab einmal einen Konsens der SPD-regierten Länder, Lehrer nicht mehr zu verbeamten. Die Frage ist, wie lange Sachsen und Berlin das noch durchhalten, wenn jetzt auch noch Brandenburg wieder im großen Stil anfängt, Lehrer mit Verbeamtungsangeboten abzuwerben.

Dritte Mehrausgabe gebenüber dem Ansatz 2009 sind die 164,9 Millionen Euro Investitionsmittel aus dem Konjunkturpaket II, von denen Ihnen allerdings der Bund 134 Millionen Euro zurückerstattet.

Mit diesen drei Posten sind im Prinzip die Mehrausgaben erklärt. Trotzdem wird der Finanzminister nicht müde, andere Faktoren für steigende Ausgaben und höhere Neuverschuldung ins Feld zu führen. Ich nenne: Ost-West-Angleichung 130 Millionen Euro, Anstieg der Versorgungsausgaben 14,8 Millionen Euro, Kürzung der Solidarmittel. Ein Blick in die letzte mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2011 belegt aber, dass hier zumindest auf der Ausgabenseite wieder kräftig geschummelt wird. Auf Seite 45 der mittelfristigen Finanzplanung 2007 heißt es:

„Die Personalausgaben werden in den kommenden Jahren ansteigen. Dabei sind insbesondere in den Jahren 2008 und 2010 Stufen des Anstiegs zu erkennen. Diese ergeben sich aus der Anpassung der Ost-West-Tarife im Jahr 2008 für die unteren Einkommensbereiche sowie im Jahr 2010 für die oberen... Auch sind in den Personalausgaben die zunehmenden Versorgungslasten enthalten.“

Also alles keine Mehrausgaben, sondern - wie auch die Absenkung der Solidarzuschüsse - lange bekannt und lange schon in der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant gewesen.

Ein Vergleich der Zahlen aus der mittelfristigen Finanzplanung 2007 mit dem Haushalt 2010 fördert aber weitere interessante Ergebnisse zutage. Aufgrund günstiger Zinsentwicklung gelingt es 2010, die Zinsausgaben trotz Neuverschuldung um rund 195 Millionen Euro unter den Sollzahlen der mittelfristigen Finanzplanung zu halten. Eigentlich müsste dies zu einer

Senkung der Ausgaben in gleicher Höhe führen, angesichts der Erhöhung in allen anderen Ausgabengruppen aber Fehlanzeige. Ihrem Haushaltsplan ist nicht der geringste Sparwille zu entnehmen.

(Beifall GRÜNE/B90, CDU und FDP)

War es bislang üblich, Verwaltungsausgaben im Gleichklang mit dem schrumpfenden Personalbestand zu kürzen, werden nunmehr 2 % Steigerung pro Jahr angesetzt. Als wesentlicher Grund für Steigerungen in der Vergangenheit ist der aktuellen Finanzplanung die Ausweitung des Vermieter-Mieter-Modells durch die Übertragung von Liegenschaften an die BLB zu entnehmen. Ich meine, dies sollte Anlass genug sein, diesen Bereich gründlich unter die Lupe zu nehmen.

Die Personalausgaben werden gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung um 60 Millionen Euro nach oben korrigiert, obwohl sie bisher in jedem Jahr mit dem Ist deutlich unter dem Soll geblieben sind. Sie veranschlagen erhöhte Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 135 Millionen Euro. Begünstigte dabei sind allerdings nicht die Kommunen, deren Anteil an diesen Ausgaben um 107 Millionen Euro sinkt.

Die Aufstockung für die Hochschulen und die Kindertagesbetreuung um 13,5 Millionen Euro wird im Übrigen durch die Absenkung bei den ÖPNV-Zuschüssen um 35 Millionen Euro fast vollständig kompensiert. Wir sind daher auf die Erläuterungen in den Haushaltsberatungen gespannt, um zu erfahren, für wen diese Mehrausgaben bestimmt sind.

Weitere Steigerungen gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung finden sich bei Baumaßnahmen und Investitionsförderung, wo aber wieder der Bundesanteil aus dem Konjunkturpaket II gegenzurechnen ist.

Ich wiederhole: Ein besonderer Sparwille ist diesen Haushaltszahlen nicht zu entnehmen.

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

Herr Dr. Markov, Haushalt, mittelfristige Finanzplanung und Personalbedarfsplanung sind nicht voneinander zu trennen. Auf den Webseiten von ver.di - daher hatten wir auch dieses Gutachten geistert das Gutachten der Uni Potsdam zur zukünftigen Personalentwicklung herum, das von den Mitarbeitern des Landes mit Fug und Recht nur als kleiner Horrorladen verstanden werden kann.

Auch wir sehen die Notwendigkeit, den Personalbestand des Landes mit Augenmaß der Einnahmesituation anzupassen. Die besonderen Bedingungen Brandenburgs als bevölkerungsarmen Flächenlandes sind dabei zu berücksichtigen. Rationalisierungsmöglichkeiten zum Beispiel die konsequente Einführung des E-Governments und die Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten, müssen ebenso wie die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung zur Einsparung von Haushaltsmitteln genutzt werden. Hierbei muss man allerdings Gesellschaft und Mitarbeiter gleichermaßen mitnehmen.

Politische Zielzahlen sind fehl am Platze, wenn man noch nicht einmal eine Aufgabenkritik durchgeführt hat. So brauchen wir eine politische Verständigung darüber - welches Gremium wäre dazu geeigneter als dieser Landtag? -, welche Aufgaben in

Zukunft wegfallen oder auch ausgeweitet werden sollen. Ist es tatsächlich Aufgabe der Landespolizei, Verkehrsunfälle mit Blechschäden aufzunehmen? Ist es im Landesinteresse, landwirtschaftliche Flächen im Grundbuch neu zuzuordnen? Ist es die Aufgabe der Landesforst, Müll aus dem Privatwald zu entsorgen? Muss das Land Brandenburg Aufgaben im Landwirtschaftssektor aus Landesmitteln finanzieren, die andernorts von Landwirtschaftskammern privat finanziert werden? Brauchen wir 3 000 km Gewässer erster Ordnung?

Über all dies und über tausend andere Vorschläge kann man vernünftig sprechen und zu einem Konsens finden. Insofern ist das Gutachten zu begrüßen.

Schwierig wird es aber dann, wenn an erster Stelle die abstrakte Einsparung von Stellen - koste es, was es wolle - steht. In ihrem Bemühen, die politisch vorgegebenen Zielzahlen zu untersetzen - Herr Woidke hat sie genannt -, gehen die Gutachter ohne Rücksicht auf Verluste vor. Da schlagen sie die Kommunalisierung von Aufgaben des Landes vor, ohne zu berücksichtigen, dass den Kommunen zusätzliche Aufgaben auch vergütet werden müssen und eine zentrale Erledigung in manchen Fällen auch Rationalisierungsvorteile hat. Da wird das verstädterte Mini-Bundesland Saarland als Vergleich herangezogen, um die Größe der Ministerialverwaltung zu bestimmen. Da sollen Aufgaben an die nachgeordneten Behörden abgegeben werden, deren Personalbestand zugleich in einem Maße reduziert wird, dass sie diese Aufgaben nicht erfüllen können.

Zugleich werden die Gutachter nicht müde, zu betonen, dass sie sich keine Gedanken über Aufgabenkritik oder Kostengesichtspunkte gemacht haben und dass sie auch keinen wissenschaftlichen Anspruch vertreten, sondern nur die politischen Personalzielzahlen herunterbrechen. Weil sie schon einmal so gut drauf sind, gehen sie auch noch über diese politischen Zielzahlen hinaus und im Bildungsbereich gleich in die Vollen. Danach soll das von der Koalition vorgegebene Schüler-LehrerVerhältnis von 1 : 15,4 in den Folgejahren auf 1 : 17,2 angehoben werden.

Sollte sich die Landesregierung die Aussagen dieses Gutachtens zu eigen machen, sieht es für die Bildungsqualität im Land künftig finster aus. Obwohl im Bildungsbereich seit dem Jahr 2005 4 500 Stellen eingespart wurden, sehen die Planer bis zum Jahr 2019 weiteres Kürzungspotenzial von 3 280 Stellen. Wo soll da die Bildungsqualität bleiben?

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)

Mit dieser Forderung nach Änderung des Schüler-Lehrer-Schlüssels - ich komme gleich auf einen wichtigen Punkt - ist folgende entscheidende Aussage dieses Gutachtens verbunden:

„Sollte die Schüler-Lehrer-Relation über 2014 hinaus beibehalten werden, sind auch bis 2019 Neueinstellungen außerhalb des Schul-, Hochschul- und Polizeibereichs... ausgeschlossen. Die Anpassung der Relation an den Bundesdurchschnitt würde einen Minderbedarf von 1 660 Stellen bedeuten, der für Neueinstellungen in anderen Bereichen Brandenburgs genutzt werden könnte. Diese werden dringend benötigt, um Überalterung der Landesverwaltung zu verhindern.“

Ich übersetze das einmal in meine Worte: Die vorgegebenen

Zielzahlen sind angesichts eines Altersdurchschnitts von etwa 50 Jahren in der Landesverwaltung nur um den Preis der Stilllegung der Landesverwaltung zu erreichen. Das heißt, sie sind nicht erreichbar.

Mit diesem Gutachten sind Ihre Zielzahlen Makulatur. Verabschieden Sie sich davon. Starten Sie neu mit einer Verständigung über die Aufgaben, die in diesem Land von der öffentlichen Hand künftig noch wahrgenommen werden sollen. Erst dann kann in einem aufgabenkritischen Prozess der effektivste und kostengünstigste Weg zur Aufgabenerfüllung herausgefunden werden. Wenn dies geleistet ist, entscheiden wir alle gemeinsam, wie die öffentliche Verwaltung der Zukunft aussehen soll.

Lassen Sie bis dahin die Minister auf der Basis von gedeckelten Personalbudgets und gegenseitiger Deckungsfähigkeit der Hauptgruppen 4 bis 6 selbst entscheiden, wofür sie wie viel Personal in ihrem Bereich einsetzen wollen. Nach meiner Erfahrung erschöpfen sich große Teile der Landesverwaltung in fruchtlosen Machtkämpfen mit ihrer Stabsstelle für Personalmanagement. Stoppen Sie diesen Unsinn

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)

und entlassen Sie Ihre Ministerkollegen in die Mündigkeit. So können Sie die Ausgaben der einzelnen Ressorts begrenzen und gleichzeitig die Verwaltung optimieren.

Außer bei den Personalkosten sind auch im übrigen Haushalt Ansätze zur Einnahmensteigerung und Ausgabenkonsolidierung zu finden. Zweckbestimmte Einnahmen - zum Beispiel die Solidarpaktmittel des Bundes, die Lottoabgabe, das Wassernutzungsentgelt und die Abwasserabgabe - sind bestimmungsgemäß zu verwenden und dürfen nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden. Möglichkeiten zur Erhöhung der Einnahmen - unter anderem durch verstärkte Prüfung der Finanzämter, bei der Erhebung der Förderabgabe für Bodenschätze und bei der Streichung von Freistellungstatbeständen beim Wassernutzungsentgelt - sind zu nutzen. Die Bereitstellung von Investitions- und Fördermitteln der Europäischen Union und des Bundes darf nicht mehr zur Förderung wirtschaftlich unsinniger und häufig auch umweltzerstörender Projekte genutzt werden. Der Verzicht auf überzogene und unsinnige Straßenneuund -ausbauvorhaben kann den Landeshaushalt massiv entlasten und Spielraum für wichtigere Aufgaben schaffen.

(Beifall GRÜNE/B90)

Die klimapolitische Flaute im Zahlenwerk des Landeshaushalts wollen wir beenden. Ökologisch sinnvolles Haushalten, Sparsamkeit im Umgang mit den Steuergeldern und die Umsetzung klimawirksamer Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig. So treten wir für eine Verringerung der Dienstwagenflotte und deren Umrüstung auf schadstoffarme Antriebe - danke, Herr Petke, für die Anfrage -, für eine energetisch vorbildliche Sanierung der öffentlichen Gebäude nach Passivhaus-Standard und für eine Ausrichtung des Beschaffungswesens an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ein. Alle Landesbehörden sind nach dem europäischen ökologischen Auditierungssystem EMAS zu zertifizieren.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Schieflage des Landes stellen wir unsere Forderungen bewusst unter einen Finanzie

rungsvorbehalt. Mehrausgaben an einer Stelle erfordern demnach in der Regel die Kürzung von Ausgaben in anderen Haushaltspositionen. Diese müssen ressortübergreifend entsprechend der politischen Schwerpunktsetzung entschieden werden, und die politische Schwerpunktsetzung aller Parteien heißt Bildung. Schon der amerikanische Staatsmann Benjamin Franklin hat gesagt:

„Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.“

Die Landesregierung gibt sich, als habe sie das erkannt. Aber sie setzt keine Schwerpunkte, sie hat keine Ideen. Probleme wie der drohende Fachkräftemangel zeigen, dass wir noch deutlich mehr Engagement als bisher in diesem Bereich einsetzen müssen.

Fangen wir mit dem Positiven an: Der Personalschlüssel in den Kitas wird verändert. Das ist gut. Bei den Schulen dagegen können wir keine Qualitätsverbesserung feststellen. Die Neueinstellungen kompensieren noch nicht einmal die durch Verrentung und Pensionierung wegfallender Lehrer. Das ist kein Erfolg. Das müsste jede Regierung tun. Angesichts der Kürzung um ca. 600 Planstellen zum laufenden Schuljahr und um knapp 300 Planstellen zum Schuljahr 2010/2011 sind 450 Neueinstellungen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Frage, wie dabei die Qualität in der Bildung gesteigert werden soll, beantwortet die Regierung nicht.

Im Hochschulbereich sieht es auch nicht besser aus. Der finanzielle Aufwuchs im Wissenschaftsbereich deckt bei den Hochschulen allein die steigenden Personalkosten im Rahmen der tariflichen Anpassung ab. Für Personalentwicklung und Innovation besteht an den Hochschulen kein finanzieller Spielraum. Im Gegensatz zu den Schulen und Kitas wird sich die Betreuungsrelation an den Hochschulen weiter verschlechtern. So werden keine Qualitätssteigerungen möglich sein. Die Landesregierung muss sich auch stärker der Qualität in der Bildung auch an den Hochschulen verpflichtet fühlen. Die Wiedereinführung der Sonder- und Berufsschulpädagogik, von der im Koalitionsvertrag die Rede ist, kann nicht zum Nulltarif erfolgen.