Im Hochschulbereich sieht es auch nicht besser aus. Der finanzielle Aufwuchs im Wissenschaftsbereich deckt bei den Hochschulen allein die steigenden Personalkosten im Rahmen der tariflichen Anpassung ab. Für Personalentwicklung und Innovation besteht an den Hochschulen kein finanzieller Spielraum. Im Gegensatz zu den Schulen und Kitas wird sich die Betreuungsrelation an den Hochschulen weiter verschlechtern. So werden keine Qualitätssteigerungen möglich sein. Die Landesregierung muss sich auch stärker der Qualität in der Bildung auch an den Hochschulen verpflichtet fühlen. Die Wiedereinführung der Sonder- und Berufsschulpädagogik, von der im Koalitionsvertrag die Rede ist, kann nicht zum Nulltarif erfolgen.
An dieser Stelle sollte man aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Als die rot-schwarze Landesregierung zum Wintersemester 2004/2005 die Lehrerbildung auf das Bachelor-/MasterSystem umstellte, wurden dafür ebenfalls keine zusätzlichen Mittel eingestellt. Bis heute kämpfen die Hochschulen für die Ausfinanzierung dieser Maßnahme. Auf der Strecke bleibt am Ende die Qualität der Lehre.
Aus bildungspolitischer Sicht kann man den Haushalt folgendermaßen zusammenfassen: Außer kleinen Verbesserungen bei den Kitas nichts erreicht. Es gibt keine Perspektive, wie die Qualität im Bildungsbereich weiter gesteigert werden soll. An den Schulen und Hochschulen findet keine Qualitätsverbesserung statt. Im Gegenteil, diesem Haushalt fehlt jede Idee, an welcher Stelle man für den Bildungsbereich mehr tun will.
An keiner Stelle gibt es im Haushalt eine Umverteilung zur Unterstützung der Schulen. Man macht so weiter wie bisher. Mit diesem Haushalt wird die Qualitätsoffensive in der Bildung abgesagt.
All diese Themen und viele weitere Vorschläge und Gedanken werden wir in den Haushaltsberatungen der Ausschüsse einbringen und ansprechen.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Dieser Haushalt ist ein Formelkompromiss - oder auch: „fauler Kompromiss“ -, der die Verteilungskämpfe zwischen den Koalitionspartnern um ein halbes Jahr vertagt.
Er ist ein Dokument der Ratlosigkeit, wie den weggebrochenen Steuereinnahmen begegnet werden soll. Er setzt den Weg in den Schuldenstaat fort und zeigt keinerlei Ideen auf, wie dieser gestoppt werden kann. Er geht auf künftige Herausforderungen, insbesondere die immer näher heranrückende Schuldenbremse, nicht ein, sondern verschlimmert mit steigenden Nettokreditaufnahmen und dem exzessiven Einsatz globaler Minderausgaben die Ausgangssituation für die folgenden Jahre. Dieser Haushalt ist nicht zukunftsfähig. Ohne grundlegende Änderungen ist er daher auch für uns nicht zustimmungsfähig. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Der Abgeordnete Goetz erhält für die FDP-Fraktion noch einmal das Wort für 14 Minuten und 25 Sekunden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Finanzminister, eine Bemerkung ist vorab notwendig. Ich glaube Ihnen, Herr Finanzminister, dass Sie sowie alle anderen hier im Hause den Erfolg unseres Landes wollen. Ich glaube Ihnen, dass Sie wollen, dass es den Brandenburgern besser geht, und ich glaube Ihnen, dass Sie sich darum bemühen, Ihren Beitrag dafür zu leisten, dass es dazu auch kommt.
Aber der Streit, den wir hier führen, ist der Streit um den Weg dorthin, wie man das am Ende gestaltet und wie man diese Verbesserung wirklich erreichen kann. Hier werden erhebliche Unterschiede deutlich. Zunächst haben Sie, Herr Finanzminister, darüber gesprochen, dass es beim Haushalt um Geld geht. Das ist sicherlich richtig. Dass der Haushalt wichtig ist, ist auch keine Frage. Aber dieser Landtag ist nicht das EU-Parlament. Sie haben heute eine neue Rolle. Sie sind nicht mehr der EUParlamentarier, sondern der Kassenwart des Landes, der eigentlich verpflichtet ist, das Geld des Landes zusammenzuhalten.
Aus der vergangenen Zeit heraus gibt es Verblüffendes. Wenn der Bildungsminister erklärt, dass er in den nächsten Jahren 1 500 Lehrerstellen einsparen will - das ist das Ergebnis, wenn 1 250 neue Lehrer für knapp 3 000 ausscheidende kommen -, und Sie dann sagen, dass eine Einsparung von 1 500 Stellen zu viel ist und wir nur 1 000 einsparen dürfen, dann mag das richtig sein, aber es verwundert natürlich, das von einem Finanzminister zu hören. So geht es in vielen anderen Bereichen auch. Dann wundert es nicht, wenn am Horizont die 20 Milliarden Euro Staatsverschuldung des Landes Brandenburg deutlich werden, die wohl in absehbarer Zeit erreicht sein werden. Insofern muss man sagen: Es war nicht alles gut und auch nicht alles schlecht, als Herr Speer noch Finanzminister war.
Schuld sind natürlich immer die anderen; auch das ist klar. Schuld ist die Bundesregierung in Berlin. Schwarz-Gelb ist natürlich der erste Erklärungsansatz für alles, was in Brandenburg schiefgehen kann. Ganz gewaltig sind die Bundesschulden, die einen erheblichen Beitrag dazu leisten. Aber es wird übersehen, dass der Bundeshaushalt mit dem Schuldenansatz, wie er gegenwärtig vorliegt, noch von Finanzminister Steinbrück aufgestellt wurde. Die Zahlen des Jahres 2010 sind genau die Zahlen, die Finanzminister Steinbrück genannt hatte. Trotz Steuersenkungen werden nicht mehr Schulden gemacht, als Herr Steinbrück vorgesehen hatte.
Wenn immer gesagt wird, im Bund würde Politik für Reiche gemacht, und zwar nur für Reiche und für niemanden sonst, dann sollten wir uns einmal über die Definition verständigen. Mich würde interessieren, wer nach Ihrer Auffassung reich ist. Ist jeder reich, der nicht arm ist? So macht es den Eindruck. Reich ist anscheinend jeder, der Steuern zahlt. Nach Ihrer Auffassung ist offensichtlich jeder Steuerzahler ein reicher Mensch.
Das mag man so sehen, das ist aber falsch. Schauen Sie sich an, was die schwarz-gelbe Bundesregierung geleistet hat, was am 1. Januar in Kraft getreten ist. Wir haben Steuersenkungen für jeden, der Steuern zahlt und Kinder hat. Die Familie ist entlastet, das Kindergeld und die Kinderfreibeträge sind angehoben worden.
Die Schonbeträge für Hartz-IV-Empfänger sind von 250 Euro auf 750 Euro verdreifacht worden. Das ist ein Anreiz für jeden, der bereit ist, Leistung zu erbringen, für das Alter vorzusorgen, um dann auch sicher zu sein, dass er im Alter seinen Lebensstandard halten kann und nicht vorher alles aufgeben muss, wenn er unverschuldet - wie es in der Regel der Fall ist - in Not gerät und auf ALG-II-Leistungen zurückfällt. In diesem Punkt hat die Bundesregierung wirklich etwas geleistet. Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet und Kinder hat und im Januar seine erste Lohnabrechnung bekommen hat, der hat festgestellt, dass er mehr Geld in der Tasche hat. Das ist wichtig, und das ist auch gut so.
Es heißt, dass aufgrund dieses Wachstumsbeschleunigungsgesetzes 55 Millionen Euro Schulden entstehen. Diese Zahl hatten wir schon mehrfach. Der Ministerpräsident sprach in seiner Regierungserklärung von 50 Millionen Euro. Sie sagten 55 Millionen Euro. Auf meine Nachfrage, ob es nicht auch 40 Millionen Euro sein könnten, sagten Sie: Ja, das ist alles nur geschätzt. - Natürlich ist alles nur geschätzt. Wir wissen nicht, wie viel es sein wird. Es wird irgendetwas zwischen 40 und 55 Millionen Euro herauskommen. Bei diesen Größenordnungen ist es ein erheblicher Unterschied, welcher Betrag es am Ende sein wird. In jedem Fall ist es ein winziger Bruchteil dessen, was den Haushalt des Landes Brandenburg ausmacht, über den wir hier reden.
Es wird immer gesagt: Schlagen Sie Einsparungen vor und sagen Sie, wie man es anders machen soll! - Gern. Wir sind am Anfang der Haushaltsberatungen. Einige Größen nenne ich Ihnen gleich. Wenn die Bevölkerung des Landes Brandenburg abnimmt, dann könnte man darüber nachdenken, ein Ministerium einzusparen. Das bedeutet ein Minister weniger, ein Staats
sekretär weniger, ein Referent beim Minister weniger, ein Referent beim Staatssekretär weniger, eine Sekretärin weniger beim Minister und eine Sekretärin weniger beim Staatssekretär,
zwei Fahrer weniger, zwei Dienstwagen weniger. Es wäre ein netter siebenstelliger Betrag, der auf diese Weise zusammenkommen könnte. Das wäre eine Variante der Einsparung.
Ein weiterer Vorschlag kommt von Dr. Stimming, dem Präsidenten der IHK. Wir waren vor einiger Zeit beim Empfang der Kammern des Landes Brandenburg. Dr. Stimming hat einen plausiblen, einfachen Vorschlag gemacht. Er hat darauf hingewiesen, dass gegenwärtig mehr Ausbildungsplätze angeboten werden, als ausbildungsfähige Jugendliche da sind, und gefragt, warum das Land noch überbetrieblich ausbildet, wenn wir eigentlich freie Stellen haben, die unsere Handwerksbetriebe, unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht besetzen können. Sparen Sie dieses Geld! Streichen Sie die überbetriebliche Ausbildung! Das bringt 20 Millionen Euro. Das ist ein schöner Beitrag, mit dem man bei den Sparmaßnahmen im Land Brandenburg weiterkommen kann.
Selbstverständlich kann man auch im Innenbereich sparen. Da sperren wir uns doch gar nicht. Wenn ich allein den Krankenstand im Land Brandenburg sehe, wenn ich sehe, dass im Land Brandenburg jeder Polizeibeamte im Durchschnitt 32 Tage krank ist, im Land Bayern dagen im Durchschnitt nur 13 Tage, dann lautet meine Aufforderung an den Innenminister, darüber nachzudenken, wie der Krankenstand im Land Brandenburg deutlich reduziert werden kann. Wenn unsere Polizeibeamten nicht mehr 32 Tage krank sind, sondern vielleicht nur noch 20 Tage, dann gibt es mit Sicherheit eine deutlich bessere Sicherheitsversorgung durch die Polizei. Dann mag man über Einsparungen nachdenken. Da gibt es Potenziale, die ausgeschöpft werden können. Auch das ist eine Möglichkeit für das Land Brandenburg, Geld einzusparen. Mehr Beispiele bringen wir gerne in den Haushaltsberatungen.
Vorgeschlagen wurde auch die Zusammenlegung von Schulämtern. Das ist eine alte Forderung von uns. Wir gehen noch einen Schritt weiter und sagen: Schaffen Sie die Schulämter einfach ganz ab! - Auch das ist eine Variante, um Geld einzusparen. Sie werden so nicht gebraucht. Das schafft Reserven und setzt Ressourcen frei, um zu einer besseren Bildung zu kommen.
Ganz spannend finde ich die Mindestlohndebatte, die darüber geführt wird, dass im Land Brandenburg künftig bei jedem öffentlichen Auftrag mindestens 7,50 Euro pro Stunde, nach verschiedenen Forderungen demnächst vermutlich sogar 10 Euro, gezahlt werden sollen. Das ist eine interessante Geschichte. Sagen Sie das einmal den Bürgermeistern, auch aus Ihrer eigenen Partei, die aus kleinen Kommunen im Randbereich kommen. Da entsteht folgendes Problem: Die Kommunen haben zum Beispiel 500 000 Euro für den Siedlungsstraßenbau im Haushalt. Wenn diese 500 000 Euro ausgegeben werden und für die Straßenbauer höhere Löhne gezahlt werden müssen, dann werden eben nicht 10 Kilometer, sondern nur 8 oder 7 Kilometer Straße gebaut. Das ist die Konsequenz daraus. Sie müssen wissen, dass Sie Investitionen beschränken. Das ist so, wie in dem alten Witz: Mir ist es egal, ob der Sprit teurer wird, ich tanke
Natürlich ist es so, dass die Krise das Land Brandenburg milder trifft als andere Bundesländer. Das ist gut so. Das hat mit der Wirtschaftsstruktur des Landes Brandenburg zu tun. Dass die Wirtschaftsstruktur so ist, ist nicht unbedingt gut. Wenn man aber sagt, das, was andere Länder erreicht, trifft uns nicht in gleichem Maße, dann ist das mittelfristig und gerade finanzpolitisch gesehen falsch. Wenn die Einnahmen in anderen Bundesländern zurückgehen, dann wird, aufgrund der Berücksichtigung des Einnahmerückganges beim Länderfinanzausgleich, auch hier aus dem Länderfinanzausgleich weniger Geld ankommen. Das ist zwangsläufig so. Wenn also zum Beispiel in Baden-Württemberg Einnahmen wegbrechen, wirkt sich das auf das Land Brandenburg aus, wenn vielleicht auch mit etwas Verzögerung. Es ist also falsch zu sagen, dass uns diese Krise nicht so trifft. Die Krise, die dort passiert, trifft uns in gleicher Weise. Wir sind eben die Bundesrepublik Deutschland, und aufgrund des Finanzausgleichs bekommen wir Mittel von dort.
Wir kommen zur nächsten wichtigen Zahl des Haushalts, zur Steuerdeckungsquote. Im Jahre 2009 hatten wir eine Steuerdeckungsquote von 55,3 %, 2010 haben wir eine Quote von 47,5 % und 2011 werden wir dann hoffentlich wieder eine Quote von 49 % haben. Das heißt, von jedem einzelnen Euro, den wir hier im Land Brandenburg ausgeben, erwirtschaften wir 2010 47,5 Cent selbst. Mehr als die Hälfte von jedem Euro, der ausgegeben wird, basiert nicht auf eigenen Einnahmen, sondern kommt von außen, aus fremden Mitteln. Das ist für das Land Brandenburg kein gesundes Verhältnis mehr.
Herr Minister Markov, ich habe gestern im „Neuen Deutschland“ gesehen - das kann man ja auch einmal lesen -, dass Sie das Wort „Schulden“ nicht mögen. Ich muss Ihnen sagen: Das Wort „Schulden“ stört mich nicht, ich mag die Schulden nicht. Ob das nun Schulden oder Verbindlichkeiten sind, über das Wort mag man gerne reden, aber es ändert nichts daran, dass sie am Ende getilgt werden müssen. Es hilft nicht wirklich, wenn man feststellt, dass man nicht heute, sondern erst in fünf oder zehn Jahren zahlen muss. Bezahlt werden muss es eben, im Zweifel von denen, die nach uns kommen. Auch das ist kein gesunder Ansatz.
Wenn man den Haushalt, wie er hier im Entwurf vorliegt, insgesamt betrachtet und mit kommunalen Haushalten vergleicht ich bin ja auch Stadtverordneter und Kreistagsabgeordneter -, dann stellt man fest: Wir haben das Problem oder Phänomen, dass dieser Haushalt, wie er hier vorgelegt wird, von keiner märkischen Kleinstadt, die ihren Haushalt der Kommunalaufsicht vorlegen müsste, so durchgebracht werden könnte. Die Kommunalaufsicht würde sagen: Das geht so nicht! Gebt den Entwurf zurück, spart ein, ändert ihn! - Aber hier passiert das nicht. Wir sind das Land. Beim Land geht durch, was eine märkische Kleinstadt sich nicht leisten kann. Dieser Haushalt geht zulasten märkischer Kleinstädte und kleiner Kommunen. Das ist in anderen Beiträgen bereits deutlich geworden.
Es ist bei diesen Themen oft darüber gestritten worden, ob es sich um eine große oder eine kleine Koalition handelt. Sie sagen, dass Sie die Große Koalition sind, weil Rot-Rot stärker ist, als die Koalition von CDU und SPD in der vergangenen Wahlperiode war. Man kann Koalitionsgrößen natürlich an der Anzahl der Mitglieder messen. Mein Ansatz aber ist: Groß ist eine
Damit ist die Redezeit zwar nicht ausgeschöpft, aber erschöpft. Ich beende die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Haushaltsgesetz 2010, Drucksache 5/400, einschließlich der Korrekturvorlagen an den Ausschuss für der Haushalt und Finanzen - federführend - und an alle Fachausschüsse. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist dem entsprochen worden, und der Antrag wird in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.
Zum Zweiten: Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Finanzplans des Landes Brandenburg 2009 bis 2013, Drucksache 5/450, an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend - und an alle Fachausschüsse. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Überweisung einstimmig entsprochen worden.
Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
Wir beginnen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Stark, die für die SPD-Fraktion spricht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Thema Datenschutz. Es ist noch gar nicht so lange her, dass das Thema Datenschutz so stark öffentlich wahrgenommen wurde. Aus meiner Sicht spielte es in der politischen Debatte eher immer eine periphere Rolle. Auch der Innenausschuss hat sich mit dem Datenschutzgesetz sozusagen öffentlich beschäftigt. Institutionen, Firmen und auch Privatleuten war der Schutz ihrer Daten eher lästig als heilig. Spätestens seit den Datenschutzskandalen um Lidl, Telekom und Co. ist das Thema Datenschutz in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Auf Abwege geratene Kontodaten haben nun auch den letzten Arglosen aufgeweckt. Selbst unsere Kinder klicken bei Jappy oder studiVZ mit Bedacht ein, seitdem bekannt ist, dass sich potenzielle Arbeitgeber auch schon einmal über das Internet über das Vorleben der Bewerber informieren.
ma Zusammenführung des Datenschutzes gewidmet, um den öffentlichen und den privaten Bereich zusammenzulegen. Sie wissen, dass wir schon in der letzten Legislaturperiode in diesem Haus so manches Mal darüber debattiert haben, diese Strukturveränderung zu vollziehen. Wir hatten damals bei unserem Koalitionspartner CDU leider keine offenen Ohren gefunden, obwohl alle Argumente für dieses Gesetz sprechen und man kaum eins dagegen finden kann.
Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, diese beiden getrennten Aufsichtsbehörden weiterhin aufrechtzuerhalten. Wir plädieren dafür, sie zusammenzulegen. Zum einen ist es bürgerfreundlich; denn die ratsuchenden Bürger und Unternehmen können selten unterscheiden und differenzieren: Wer ist nun mein richtiger Ansprechpartner, wende ich mich an die drei Leute im Innenministerium, oder ist die Landesdatenschutzbeauftragte zuständig? - Aus Bürgerfreundlichkeitssicht ist die Zusammenführung sowieso auf der Tagesordnung, egal, an welcher Stelle. Zum anderen wird damit auch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments berücksichtigt, die von einer völligen Unabhängigkeit des Datenschutzes und der Datenschutzkontrollstellen ausgeht und diese auch fordert. Ich denke, dass wir der EG-Richtlinie sehr gut mit dieser Maßnahme nachkommen.
Auch in Bezug auf die qualitative Verbesserung des Datenschutzes führt aus unserer Sicht kein Weg an der Zusammenlegung vorbei. Allein in Brandenburg sind insgesamt mehr als 80 000 Unternehmen damit beschäftigt, mehr oder weniger personenbezogene Daten zu verarbeiten, zu verwalten. Dem gegenüber stand bisher eine Handvoll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innenministerium, die diesen Datenwust - wenn man so will - zu bearbeiten hatte. Man muss wissen: Es waren keine Spezialisten, sondern ausgewiesene Beamte, die sich dem Thema Datenschutz gewidmet haben. Es war schon immer nötig, die IT-Spezialisten, die bei Frau Hartge in der Landesdatenschutzbehörde tätig sind, heranzuziehen. Das heißt, es gab schon immer eine Zusammenarbeit, auch bei all den Fällen, die zu klären waren.
Auch verfassungsrechtlich - so haben wir immer argumentiert ist eine Zusammenlegung geboten, garantiert uns doch der Artikel 11 unserer Landesverfassung das Grundrecht auf Datenschutz allumfassend. Von einer Beschränkung nur auf öffentliche Stellen ist an der Stelle auch nicht die Rede. Es ist also höchste Zeit, diesem Verfassungsauftrag endlich nachzukommen. Ich denke, wir sind mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Weg dahin.