Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Auch verfassungsrechtlich - so haben wir immer argumentiert ist eine Zusammenlegung geboten, garantiert uns doch der Artikel 11 unserer Landesverfassung das Grundrecht auf Datenschutz allumfassend. Von einer Beschränkung nur auf öffentliche Stellen ist an der Stelle auch nicht die Rede. Es ist also höchste Zeit, diesem Verfassungsauftrag endlich nachzukommen. Ich denke, wir sind mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Weg dahin.

Weil die Konzentration hier nur noch mäßig ist, will ich an der Stelle meine Rede beenden und sagen: Beschließen wir diesen Gesetzentwurf! - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. - Wir setzen die Aussprache mit der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Petke erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stark, ich muss Ihnen gleich am Anfang

widersprechen. Natürlich hat der Datenschutz nicht erst, wie es im Gesetzestext steht, seit den Skandalen des Jahres 2008 eine Rolle gespielt. Wir haben in Deutschland - darauf sind wir zu Recht stolz - ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Datenschutz hat natürlich den Sinn, dieses Recht durchzusetzen. Wir haben im Landtag die Diskussion zum Datenschutz nicht nur im Innenausschuss oder in den entsprechenden Arbeitskreisen der damaligen Koalition geführt, sondern ich kann mich daran erinnern, dass wir regelmäßig, wenn es zum Beispiel um die Veränderung des Polizeigesetzes ging, immer ausführlich mit der Thematik des Datenschutzes befasst waren. Das war die damalige Oppositionspartei, DIE LINKE; das kam aber auch aus der damaligen Koalition heraus. Es ist auch nachvollziehbar, dass, wenn man über staatliche Maßnahmen, über Eingriffsbefugnisse redet, der Datenschutz dabei eine große Rolle spielt.

Ich will den Anlass des Gesetzes, das, was Sie im Entwurf vorangesetzt haben, gar nicht so hochziehen. Für mich spielt weniger eine Rolle, dass es im Jahr 2008 bei privaten Unternehmen zu Überschreitungen gekommen ist. Ich glaube auch nicht, dass wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ein solches Fehlverhalten in Zukunft tatsächlich ausschließen werden. Das wäre zu weit gegangen. Ich denke allerdings, dass durch die zunehmende Digitalisierung unserer Welt, was die Frage betrifft, wie digitale Medien, die Technik in unser alltägliches Leben eindringen, auch ein Stück weit über unser alltägliches Leben bestimmen, die Rolle des Datenschutzes steigen muss. Sie schreiben im vorliegenden Gesetzentwurf, der Bürger hätte es leichter, wenn er jetzt nicht mehr zwischen zwei Stellen wählen müsste, sondern nur noch eine Anlaufstelle hätte. Ich glaube, es hat den Bürger in der Vergangenheit weniger überfordert, zwischen dem Ministerium des Innern und der Landesdatenschutzbeauftragten zu wählen - das ist eine gegriffene Formulierung. Aber natürlich ist es ein Vorteil, wenn der Datenschutz im Land in einer Hand liegt. Es ist inbesondere auch deswegen ein Vorteil, weil effektiver und wirksamer Datenschutz auch damit zusammenhängt, inwieweit diejenigen, die die Kontrollbefugnisse, die das Fachwissen haben, die sich neuen technischen und rechtlichen Entwicklungen permanent anpassen müssen, dazu überhaupt die materiellen und personellen Ressourcen besitzen.

Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfs zustimmen und werden vor allen Dingen in der Debatte des Innenausschusess und in den Ausschussdebatten insgesamt darauf achten, dass wir nicht nur eine Zusammenlegung bekommen, dass Datenschutz in Brandenburg aus einer Hand praktiziert wird, sondern dass die entsprechenden materiellen und personellen Befugnisse und Ressourcen vorhanden sind, um Datenschutz für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Brandenburg effektiv und wirksam ausführen zu können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Petke. - Wir setzen die Debatte mit der Fraktion DIE LINKE fort. Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann nahtlos an meine Vorrednerin und an den Vorredner anknüpfen. Seit

mehr als zehn Jahren befasst sich dieser Landtag mit der Frage der Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Eine stabile Komponente in dieser Dauerdiskussion war die ablehnende Haltung des CDU-geführten Innenministeriums gegenüber einer solchen Veränderung, die die Linke immer wieder mit einer langen Reihe parlamentarischer Initiativen herausgefordert hat. Zur gleichen Zeit sind die Anforderungen an den Datenschutz ständig gewachsen. Ich verweise dabei nur auf die explosiv ansteigenden technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung, denen viele Bürger nach wie vor mit großer Naivität begegnen. Das wirkt sich in besonderer Weise im nichtöffentlichen Bereich aus.

Längst ist es so, dass nicht mehr der Staat der größte Datensammler ist, sondern Privatunternehmen. Dementsprechend muss sich auch die Organisation des Datenschutzes weiterentwickeln. Nach der langen und zähen Auseinandersetzung war es fast eine Selbstverständlichkeit, dass dieses Anliegen in die Koalitionsvereinbarung von SPD und die Linke aufgenommen wurde und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeitnah Umsetzung finden soll. Dass es zwischen beiden Parteien seit längerem eine grundsätzliche Übereinstimmung in dieser Frage gibt, ist bei den zahlreichen Debatten zur Zusammenführung der Aufsicht deutlich geworden. Ich denke, Herr Petke kann das auch bestätigen.

Ich hoffe, dass die Zielstellung einer Stärkung des Datenschutzes durch die Wahrnehmung der Datenschutzaufsicht aus einer Hand breite Zustimmung in diesem Landtag findet. Das würde eine zügige Behandlung im Ausschuss und eine zeitnahe Entscheidung ermöglichen. Wir sind ja nicht die Ersten, die sich zu diesem Schritt entschlossen haben, sondern wir holen etwas nach, was seit längerem ansteht.

Im Nachbarland Berlin bewährt sich diese Bündelung der Verantwortung beim Landesbeauftragten seit längerem. Aber ich meine schon, dass wir mit dieser Veränderung deutlich machen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Brandenburg nicht nur Eingang in die Landesverfassung gefunden hat, womit wir unter den Bundesländern eine besondere Stellung einnehmen, sondern auch in der praktischen Umsetzung eine große Rolle spielt.

Wir streben an, den Gesetzentwurf parallel zum Landeshaushalt zu verabschieden. Damit kann auch die Diskussion über die künftige Personalausstattung der Landesbeauftragten geführt und die Entscheidung getroffen werden. Herr Petke hat sich interessanterweise auch schon in diese Richtung geäußert. Frau Hartge hat vorgearbeitet und bereits konkrete Vorstellungen entwickelt, wie sie ihre Behörde unter den Bedingungen der neuen Aufgabenstellung strukturieren will. Dass mit der Übertragung der neuen Aufgabe eine verbesserte Personalausstattung einhergehen muss, ist sicherlich unstrittig.

Sicher ist, dass die Stellen aus dem Ministerium des Innern, die bisher mit der Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich verbunden waren, zur Landesbeauftragten übergehen. Wenn aber wirklich eine höhere Wirksamkeit des Datenschutzes im privaten Bereich erreicht werden soll, dann müssen insbesondere die präventive Arbeit und die entsprechende Kontrolltätigkeit viel intensiver wahrgenommen werden, als das bisher der Fall war. Der entsprechende Bedarf ist durch die Datenschutzskandale - hier wurde schon Entsprechendes gesagt - sichtbar geworden, wobei das offensichtlich nur die Spitze des Eisbergs ist. Dafür ist die Landesbeauftragte auszustat

ten. Die dafür notwendigen Entscheidungen sind im Rahmen der Haushaltsberatungen zu treffen.

Die Linke hat in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht: Wir wollen eine starke Landesbeauftragte, die die notwendigen Handlungsspielräume hat, um der schleichenden Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entgegenwirken zu können. Davon werden wir uns auch in Zukunft leiten lassen. Ich hoffe, dass wir nach Abschluss dieser Beratung und dieses Verfahrens sagen können: Was lange währt, wird gut. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg. - Das Wort erhält die FDP-Fraktion. Es spricht der Abgeordnete Goetz.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Hartge! Für die Liberalen ist Freiheit ein Urgut - wichtig und unverzichtbar. Wir wollen, dass jeder Einzelne sein Leben selbstbestimmt und frei gestalten kann. Zu dieser Freiheit gehört das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass man weiß, wer Daten erhebt und was mit diesen Daten geschieht, dass man selbst darüber entscheiden kann, inwieweit Daten an andere gehen und von anderen verarbeitet werden dürfen. Die Skandale der vergangenen Jahre sind angesprochen worden.

Wenn man diese Selbstbestimmtheit - Selbstbestimmtheit bei eigenen Daten wie in allen anderen Bereichen eben auch als Element der von uns gewollten Freiheit - gewährleisten möchte, dann setzt das eine schlagkräftige, eine starke Behörde bzw. einen starken Staat auch im Bereich des Datenschutzes voraus.

Deshalb ist es gut, wenn Behörden zusammengefasst werden, wenn Datenschutz im Land Brandenburg in einer Hand liegt, weil nur so gewährleistet werden kann, dass der Datenschutz nicht aufgrund eines Kompetenzgerangels bzw. verschiedener Zuständigkeiten am Ende unter die Räder kommt. Ich halte die Zusammenlegung für hervorragend. Sie wird dazu führen, dass auf die Einhaltung der Gesetze besser geachtet werden kann, und zwar sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich.

Der Gesetzentwurf, der von Rot-Rot vorgelegt wurde, ist natürlich nicht wirklich ein Gesetzentwurf der rot-roten Koalition. Er wurde von einer Behörde erarbeitet, und das - das muss man leider so sagen - auch noch schlampig. Wir haben eine Neufassung erhalten. Auf die Ziffer 1 in der ursprünglichen Fassung folgte die Ziffer 2, dann ging es wieder mit 1 und 2 weiter. Dann kam 1 und irgendwann 3, 4, 5. Verweisungen in der Begründung passten nicht zu den vorangegangenen Texten. Heute früh wurde ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt. Das ist zwar insoweit erst einmal in Ordnung, aber es macht uns in der Fraktion unnötig Mühe. Wir sind eine kleine Fraktion. Wenn Sie Gesetzentwürfe erarbeiten, tun Sie es bitte gründlich und sorgfältig. Prüfen Sie, ob die Ziffern aufeinander passen und die Verweisungen stimmen. Das erleichtert uns die Arbeit ganz erheblich. Das muss so nicht laufen. Wenn so etwas in unserer Landtagsfraktion passiert wäre, hätte ich irgendjemandem den

Kopf gewaschen. Ich denke einmal, Sie machen das auch. Das kann so nicht weitergehen.

(Jürgens [DIE LINKE]: Danke!)

In der Sache selbst ist das Gesetz - und auch die jetzige Vorlage - in Ordnung. Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung zu. Wir hätten noch einige Änderungswünsche, die wir in den Ausschusssitzungen vorbringen werden. Ich wünsche mir zum Beispiel die Datenschutzbeauftragte als oberste Landesbehörde in allen Bereichen und nicht mit teilweiser Unterstellung beim Innenministerium. Darüber wird in den Ausschüssen zu reden sein, zum Beispiel über dieses Thema, über weitere Themen dann auch. Das machen wir dort. Der Überweisung stimmen wir zu. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete Nonnemacher erhält das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Die Kollegin Frau Stark hat angemerkt, dass der Datenschutz so ein bisschen ein Mauerblümchendasein führt. Für uns Grüne ist das natürlich überhaupt nicht der Fall. Wir verstehen uns als die Partei der Bürgerrechte.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Ja!)

Für uns hat Datenschutz eine ganz zentrale Bedeutung.

(Beifall des Abgeordneten Vogel [GRÜNE/B90])

Der vorliegende Gesetzentwurf geht auch auf die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon lange angemahnte und geforderte Zusammenführung der Aufsichtsbehörden für die Datenverarbeitung des öffentlichen und privaten Bereiches ein. Während für die Datenschutzaufsicht bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bisher schon der bzw. die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht zuständig war, lag die Datenschutzkontrolle im nichtöffentlichen Bereich beim Innenministerium.

Die Zusammenfassung der Datenschutzaufsicht in einer Hand der des Datenschutzbeauftragten bzw. der Datenschutzbeauftragten, die wir im Moment haben - ist aus folgenden Gründen längst überfällig:

Die durch die Richtlinie 95/46 EG - die sogenannte Datenschutzrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom Oktober 1995 vorgeschriebene Datenschutzkontrolle nimmt grundsätzlich keine Trennung zwischen dem öffentlichen und dem nichtöffentlichen Bereich vor. Die rasante technische Entwicklung und die zunehmende Bedeutung des Datenschutzes sprechen für die Bündelung in einer Hand. Zunehmende Abgrenzungs- und Zuständigkeitsprobleme zwischen öffentlichem und nichtöffentlichem Sektor sprechen für die Bündelung. Der unnötige Bürokratieaufwand durch getrennte Datenschutzaufsicht ist auch nicht einzusehen. Nicht zuletzt er

schwerte die intransparente und schwer nachvollziehbare Trennung der Zuständigkeiten den Bürgerinnen und Bürgern das Eintreten für einen effektiveren Schutz ihrer Daten.

Die Empfehlung des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards des Brandenburgischen Landtages lautete schon im Sommer 2007, die Aufsicht über den Datenschutz im privaten Bereich an die Landesbeauftragte zu übergeben. Leider wurde das bei der Novellierung des Gesetzes im Herbst 2007 nicht berücksichtigt.

Eine Expertenanhörung des Innenausschusses hat sich im Oktober 2008 ebenfalls in diese Richtung geäußert. Wir begrüßen in diesem Sinne sehr, dass die Zusammenführung jetzt endlich realisiert wird. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Wir halten noch zwei weitere Änderungen für essentiell, weshalb wir den vorliegenden Änderungsantrag eingebracht haben, auf den meine Kollegen Vorredner bis auf Herrn Goetz eigentlich gar nicht so recht eingegangen sind.

Um die umfassende Bedeutung des Datenschutzes zu würdigen und die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde zu unterstreichen, halten wir eine deutliche Stärkung der Rechtsstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für unerlässlich. Dies soll dadurch zum Ausdruck gebracht werden, dass das Amt als oberste Landesbehörde eingerichtet ist. So ist das auch in Berlin der Fall.

Die im Artikel 28 Abs. 1 der EU-Datenschutzrichtlinie geforderte völlige Unabhängigkeit der Kontrollbehörde wird unseres Erachtens nur dadurch erreicht, dass die Rechtsaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich bei der Landesregierung liegt.

Die im Entwurf der Regierungskoalition vorgeschlagene Rechtsaufsicht durch den Innenminister sehen wir als problematisch und nicht ausreichend an. Es könnten sich Schwierigkeiten mit dem europäischen Recht ergeben.

Zur weiteren Diskussion fordern wir Sie auf, der von uns vorgeschlagenen Überweisung an den Hauptausschuss, der federführend tätig sein soll, und an den Ausschuss für Inneres zu folgen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Die Landesregierung zeigt Verzicht an. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, Ihnen liegt zunächst ein Antrag der SPD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE vor. Sie beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/293 - Neudruck - an den Ausschuss für Inneres. Wer dem folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Überweisung einstimmig zugestimmt.

Die Fraktion GRÜNE/B90 beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/293 - Neudruck - an den Hauptausschuss, federführend, und an den Ausschuss für Inneres. Wer diesem Antrag folgen kann, den bitte ich um sein

Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Der zuvor gestellte Änderungsantrag, der allen Abgeordneten in der Drucksache 5/467 vorliegt, eingebracht durch die Fraktion GRÜNE/B90, gilt damit als mitüberwiesen entsprechend § 90 Abs. 2 Satz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages.

Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: