Wir haben zwar gehört, dass man großes Verständnis für das Problem hat und eigentlich mehr für den Lärmschutz tun will, aber in dem Antrag steht nicht, dass man für mehr Lärmschutz sei, sondern man wolle sich für einen umfassenden Lärmschutz einsetzen. Aber nach den entsprechenden Richtlinien - das haben wir in diesem Verfahren gelernt - gibt es einen umfassenden Lärmschutz, und nach denen hat sich das Land logischerweise zu richten.
Es gibt noch einen Unterschied, bei dem wir sehr wohl sagen, dass das Land auch jetzt noch einhaken kann. Das ist unser Punkt 3, die Überprüfung der Fahrbahnführung. Das Land ist die Planungsbehörde. Wenn Sie feststellen, dass an der Stelle keine zwölf Spuren notwendig sind und es eine andere Verkehrsführung geben kann, hat das Land sehr wohl planungsrechtliche Möglichkeiten, was die Art und den Umfang betrifft.
Deswegen finde ich es äußerst schade, dass immer wieder woandershin verwiesen wird, wenn es um die Kompetenzen geht, und die Hausaufgaben nicht hier vor Ort gemacht werden. Ich
kann nachvollziehen, dass man sich bei der angespannten finanziellen Situation sehr wohl überlegt, ob man freiwillige Maßnahmen Dritter - was wir in dem Falle wären - durchführen will oder nicht, obwohl ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen möchte, dass es keine strukturelle finanzielle Geschichte ist, sondern eine einmalige.
Dafür habe ich noch Verständnis. Aber was die Planung betrifft, sich da herauszuziehen und auch wieder auf den Bund zu verweisen, finde ich, ehrlich gesagt, nicht sehr schön.
Wir haben festgestellt, dass die Einbeziehung der Bürger nicht erst im Planfeststellungsverfahren selbst sinnvoll ist, sondern schon beim Planungsentwurf. Auch da sind wir als Land in der Pflicht. Auch da sollten wir in Zukunft intensiver hinschauen, wenn es um solche Maßnahmen geht, gerade was den Lärmschutz betrifft.
Ich werbe ausdrücklich dafür, dass Sie unserem Antrag folgen. Er ist der weiterreichende. Ich kündige aber an: Natürlich werden wir logischerweise dafür stimmen, dass alle drei Anträge in die Ausschüsse überwiesen werden. Sollte das nicht der Fall sein, sollten Sie wider besseres Wissen und vor allen Dingen wider besseres Reden, was den Lärmschutz betrifft, die Anträge von CDU und FDP ablehnen, werden wir uns nicht zu fein sein, dem Entschließungsantrag, obwohl er nur ein Postulat ist, zuzustimmen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Dr. Ludwig. - Ich schließe die Debatte zu Tagesordnungspunkt 9. Wir kommen zur Abstimmung.
Erstens: Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion beantragen die Überweisung des Antrags in Drucksache 5/402, Antrag der FDP-Fraktion, Lärmschutz beim südlichen Ausbau des Berliner Rings, in den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft. Diesen Überweisungsantrag stelle ich jetzt zur Abstimmung. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es gibt eine Enthaltung. Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Überweisung des Antrags der FDP-Fraktion, Drucksache 5/402, Lärmschutz beim südlichen Ausbau des Berliner Rings. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? -
Ich wiederhole: Der Überweisungsantrag ist abgelehnt. Wir stimmen jetzt in der Sache direkt ab. Es geht um den Antrag in Drucksache 5/402, Antrag der FDP-Fraktion, Lärmschutz beim südlichen Ausbau des Berliner Rings. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Gegenstimmen abgelehnt.
Wir kommen zum Entschließungsantrag in Drucksache 5/491, eingebracht von den Fraktionen SPD und DIE LINKE. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei
Zweitens: Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion beantragen die Überweisung des Antrags in Drucksache 5/427, Neudruck, Antrag der CDU-Fraktion, Verbesserung des Lärmschutzes beim Ausbau der Abgeordnete 10, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Enthaltung und einigen Gegenstimmen ist diesem Antrag nicht entsprochen worden. Er ist abgelehnt.
Wir kommen demzufolge zum Antrag in Drucksache 5/427, Neudruck, Antrag der CDU-Fraktion, Lärmschutz A 10. Wer diesem Antrag in direkter Abstimmung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Frau Vizepräsidentin! Sehr verehrte Kollegen! Der vorliegende Antrag möchte nicht mehr und nicht weniger, als dass die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2011 einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem deutlich wird, wie wir die Schuldenbegrenzungsregel bis zum Jahr 2019 umsetzen wollen. Dieser Antrag folgt einer Abstimmung in Bundesrat und Bundestag, wo auch Brandenburg zugestimmt hat.
Gestern haben wir gute Kennzahlen von Finanzminister Dr. Markov gehört, der unser schönes Land Brandenburg mit Europa verglichen hat. Das würdigt uns sehr, wertet uns auch sehr auf. Ich weiß nur nicht, ob die Zahlen wirklich eine große Rolle spielen. Sehen wir uns die tatsächliche Situation des Landes Brandenburg an, die da heißt, dass wir die zweithöchste Pro-Kopf-Verschuldung in den neuen Bundesländern haben, was heißt, dass wir eine deutlich höhere Zinslast haben als westliche Vergleichsländer, finanzschwache Flächenländer, mit denen wir uns 2019 schlichtweg vergleichen müssen, indem wir deutlich steigende Pensionslasten haben, die unseren Handlungsspielraum einschränken, und all die bekannten Rahmenbedingungen, über die gestern schon diskutiert wurde, zum Beispiel die Abschmelzung der Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen. Obwohl wir wissen, dass der Haushalt in einer sehr schwierigen Lage ist, steigen im Haushalt 2010 die Ausgaben in vielen Positionen nichtsdestotrotz deutlich. Da fragt man sich natürlich: Wie kann das sein, wenn ich weiß, dass ich bis 2019 eigentlich auf eigenen Füßen stehen muss, und nicht mehr viel Handlungsspielraum habe? Es sind nicht einmal mehr zehn Jahre, um diese Bedingungen einzuhalten.
Aber die Diskussionen, die wir zum Thema Haushalt hier gehört haben, vermitteln mir den Eindruck: Warum soll man denn mit Steuergeldern behutsam umgehen? Die Steuergelder kommen ja eh nur von den Reichen. Diese Diskussion wird wirklich langsam hanebüchen. Ich glaube, die Schuldenbremse ist nicht das intelligenteste Instrument; das muss man ganz klar sagen.
Der ehemalige Finanzminister hat immer gesagt: Schulden kommt von Schulden machen. Das ist richtig. Aber wer macht sie? Die Politik scheint aus sich heraus nicht die Kraft zu besitzen, wie wir es gestern bei der Einbringung des Haushalts erlebt haben, die Finger aus genau diesen - mittlerweile sind es keine Honigtöpfe mehr - vergifteten Töpfen herauszuhalten. Insofern ist die Schuldenbremse ein Hilfskonstrukt, damit das Land die Finanzen einigermaßen in den Griff bekommt. Wenn es heißt, dass uns das Wachstumsbeschleunigungsgesetz - darüber, ob Namen sinnvoll sind oder nicht, können wir auch gerne diskutieren - in den Ruin reißen wird, dann möchte ich gern noch einmal deutlich sagen: Wir werden als Land Brandenburg im Jahr 2010 55 Millionen Euro weniger zur Verfügung haben, was Steuergelder der Bürger betrifft. Das heißt, wir müssen uns etwas mehr beschränken, was die Ausgaben betrifft. Was aber nicht dazu gesagt wird, ist, dass, obwohl wir 55 Millionen Euro weniger als Land zur Verfügung haben, unsere Bürger, die, die uns das Geld zur Verfügung stellen, damit wir verantwortungsbewusst damit umgehen, durch diese Entlastungen insgesamt 56 Millionen Euro mehr in der Tasche behalten werden. Die Brandenburger alleine!
Da frage ich mich: Was ist denn sinnvoller? Ich vertraue den Brandenburgern, dass die sehr wohl wissen, was sie mit diesem Geld anstellen,
- Herr Görke, wenn Sie die Differenzen bzw. die Unterschiede kennen, wohin welche Steuerarten gehen und wer was davon einbehält, dann wissen Sie das. Das ist so.
Natürlich habe ich auch den Eindruck, dass der eine oder andere sagt: Warum sollen wir denn gerade jetzt sparen? Tun dies denn die anderen? Da würde ich gerne noch einmal den Ausflug des Ministers nach Europa wagen. Wenn man sich Griechenland ansieht und sagt, die tun das ja überhaupt nicht, auch nicht ansatzweise, warum sollen wir es dann hier in Deutschland tun oder vielleicht sogar in Brandenburg? So glaube ich, dass es nicht geht.
Einen Spruch wie den des damaligen Finanzministers Speer: Was passiert eigentlich, wenn wir die Schuldengrenze nicht einhalten? Will man uns dann erschießen? - kann man nur mit „kollektiver Verantwortungslosigkeit“ überschreiben. Wir haben eine Verantwortung für unser Land Brandenburg. Die Mi
nister und genauso wir Abgeordnete haben auf die Verfassung Brandenburgs geschworen. Das schließt ein, dass wir sehr verantwortungsvoll mit den Steuergeldern, die in unsere Hände gelegt werden - wir arbeiten mit nichts anderem -, umgehen. Deswegen brauchen wir zwingend die Schuldenbremse. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir müssen uns überlegen, wie wir damit umgehen wollen.
Ich frage mich wirklich, wie die Perspektive für das Land Brandenburg 2019 aussehen soll. Soll die Überschrift lauten: Brandenburg ist finanziell und wirtschaftlich am Ende? Soll sie heißen: Das Land Brandenburg ist zutiefst unsozial, weil es von Zins-und Pensionslasten erdrückt wird? Oder soll die Schlagzeile lauten: Wir sind selbstbewusst, zukunftsfähig und ein finanziell stabiles Land? - Um die letzte Schlagzeile aufleuchten zu sehen, müssen wir einen sehr harten Weg gehen. Das muss man den Bürgern im Land deutlich sagen, damit auch im Jahre 2019 annähernd die Standards, die wir heute gewohnt sind, gehalten werden können.
Aber ich fürchte, dieses Signal werden wir nicht bekommen. Es ist eine Verfassungsklage der Linken gegen die Schuldenbremse anhängig.
- Haben Sie geklagt oder nicht? Wenn die Klage nicht mit der Schuldenbremse zusammenhängen würde, dann hätte die Landesregierung wohl kaum beschlossen, dass das Gericht die Entscheidung vertagen möge. Wahrscheinlich werden wir uns im März damit beschäftigen. Ich habe das schon richtig gelesen, Herr Görke. Es geht um ein Urteil darüber, ob das Parlament düpiert bzw. ihm eine Kompetenz genommen wurde. Mit der Verschiebung der Entscheidung erweckt die Landesregierung den Eindruck, als sei sie sich nicht sicher, ob das Parlament düpiert worden ist. Sie tragen jetzt Mitverantwortung. Geben Sie doch einmal eine Stellungnahme ab, ob das Parlament düpiert wurde.
Lassen Sie mich noch zwei Zahlen anführen. Da ist zum einen - wir hörten es gestern seitens der Regierung - eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 1,7 Milliarden Euro in den Jahren bis 2014 geplant. Zum anderen nenne ich die globale Minderausgabe - eine Zahl, die leise weinend untergegangen ist - in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, die nett als „Handlungsbedarf“ umschrieben worden ist. 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zu den aufgenommenen Schulden! Wir sind gespannt, wie Sie das, insbesondere unter dem Aspekt der Schuldenbremse, bewerkstelligen wollen. Wenn Sie bis 2011 kein Konzept vorlegen, wie dieser Widerspruch gelöst werden soll, wird es schwierig, 2019 die Zielvorgaben zu erreichen. Doch genau darum geht es. Es muss Transparenz, sprich: Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, geben.
Ich bitte Sie ausdrücklich, dem Antrag zuzustimmen. Wir folgten damit einer gesetzlichen Bestimmung. Bis 2011 sollten wir es, denke ich, hinbekommen haben. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Ludwig. - Als Nächster erhält der Abgeordnete Bischoff von der SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Dr. Ludwig, Ihre Rede hat mich etwas überrascht. Eigentlich dachte ich, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt einige Zeit gutmachen könnten, aber Ihr Redebeitrag zwingt mich dazu, auf einige Einzelheiten näher einzugehen.
Ich möchte Folgendes in Erinnerung rufen: Das Land Brandenburg ist genauso wie die Landkreise und die Kommunen mit Ausnahme der Grunderwerbssteuer mit keiner einzigen selbstständigen Steuer ausgestattet. Das heißt, über die Höhe von 97 % all unserer Einnahmen, über die Höhe der Steuerquote, über die Steuer selbst, über Steuersenkungen - auch für Superreiche - entscheiden andere. Die politische Konstellation im Deutschen Bundestag - ich habe sie nicht gewählt, aber sie ist auf demokratischem Wege entstanden - sorgt dafür, dass uns im Landeshaushalt permanent Geld fehlt. Die Finanzierungsgrundlage der Länder - und ich füge hinzu, Frau Dr. Ludwig, auch die der Landkreise und Kommunen - ist somit nicht besser geworden.
Mein Fazit: Wenn über 97 % der Einnahmen des Landes durch andere bestimmt werden, heißt das - wenn wir seriös miteinander diskutieren -, dass wir den Landeshaushalt allein über die Ausgabebremse regulieren können.