Ein Problem dabei ist, dass ein Drittel der Mittel, die eigentlich für die Schülerinnen und Schüler aufgewandt werden sollen, für Verwaltungskosten draufgeht. Von daher ist der Landkreistag sicherlich zu allem bereit.
Sie sagen: Die Zeit ist reif. Was heißt, die Zeit ist reif? Sie haben eine Anhörung durchgeführt, und Sie werten die geschlossene Ablehnung der Anzuhörenden, die Sie eingeladen haben, als Zustimmung. Sie haben ausgeführt: Die Diagnose war einhellig. - Ich bin froh, dass Sie kein Arzt sind. Wenn die Diagnose der Anzuhörenden so einhellig war, dann verschreiben Sie ein Medikament, das von allen Anzuhörenden, mit einer Ausnahme - ein Schuldirektor, der zukünftig das Büro des Ministers leiten wird -, abgelehnt wurde. Das ist die Realität.
Auch der Kollege Krause von der Fraktion DIE LINKE hat in einem Anflug von Einsicht sinngemäß ausgeführt: Wenn es für den Zugang von Kindern aus einkommensschwachen Familien zum Abitur nicht hilfreich ist, dann hilft zumindest das Geld, denn glückliche Kinder lernen leichter.
Da hat er Recht, nur: Das war nicht das Ziel der Aktion, sondern das Ziel war - das teilen wir in der Tat -, dass Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Elternhäusern einen besseren Zugang zu höherer Bildung finden. Wenn man das will - das haben Ihnen die Anzuhörenden und auch die CDUFraktion, mehrere Male, wenn auch erfolglos, erklärt -, dann muss man bei der 5. und 6. Klasse ansetzen. Das ist der Punkt, an dem entschieden wird, ob ein Schüler den Weg zu einer höheren Schulbildung mit der Möglichkeit des Zugangs zu einer Universität oder Hochschule einschlägt oder nicht, und nicht, wenn er in die 11. Klasse kommt. Das ist eine Binsenweisheit. Wenn Sie das negieren und hier so darstellen, hat das seine ausschließliche Begründung darin, dass das Thema Schüler-BAföG eine Ansage für die Wahlen war, dass Sie ein Signal dafür setzen wollten - so hat es der Kollege Ness auch erklärt -, was die SPD will. Dabei geht es nicht um die Wirkung.
Ich darf auch daran erinnern: Die Schwierigkeiten, die sich jetzt hinsichtlich der Anrechenbarkeit oder Nichtanrechenbarkeit dieser Leistung des Landes bei Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auftun, sind nicht neu. Die Vorgängerin vom Kollegen Baaske hat in der letzten Wahlperiode hier noch erklärt...
- Jawohl. -... dass das nach jetzigem Stand rechtlich nicht möglich ist. Aber sie hat auch erklärt: Wir werden das regeln. Das Problem ist: Sie haben es nicht geregelt.
(Beifall CDU - Frau Kaiser [DIE LINKE]: Er hat keine Redezeit! Ich dachte, die CDU kennt die Geschäftsord- nung!)
(Görke [DIE LINKE]: Wenn es eine gewesen wäre, Frau Vizepräsidentin! Das war ein Redebeitrag des Abgeord- neten Dombrowski, der den Abgeordneten Krause ange- sprochen hat, der nicht geredet hat!)
- Das ist nicht definiert. - Es geht weiter mit dem Beitrag der FDP. Der Abgeordnete Büttner hat das Wort.
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufgabe eines Parlamentes ist es, Gesetze zu beschließen,
Aber heute beraten wir abschließend über einen Gesetzentwurf, nämlich das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz, der beide Kriterien nicht erfüllt. Dieser Gesetzentwurf, der das Prestigeobjekt der SPD ist, weist so viele handwerkliche und inhaltliche Mängel auf, dass es verantwortungslos wäre, ihn hier und heute zu beschließen. Die Intention des Gesetzentwurfs, nämlich Kindern aus sozial schwachen Familien zum Abitur zu verhelfen, ist zwar sehr gut und auch ausdrücklich unterstützenswert, aber das sogenannte Schüler-BAföG ist auch nach Expertenmeinung nicht zielführend. Herr Günther, ich habe den Eindruck, wir sind in verschiedenen Anhörungen gewesen. Die Kritik der Oppositionsfraktionen in diesem Haus wurde doch bei der Anhörung von nahezu allen Experten bestätigt. Die grundsätzliche Frage, die auch von der GEW aufgeworfen wurde, ist doch, ob wir nicht durch eine gezielte Einzelförderung bestimmter Schüler oder durch gezielte Investitionen in die Bildungsinfrastruktur dieses Ziel erreichen. Unserer Meinung nach müssen es Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sein.
Selbst der Landesschülerrat, also das Gremium, welches die Zielgruppe vertritt, spricht sich klar gegen dieses Imageprojekt der SPD aus.
(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Die Zielgruppe wurde nicht vom Landesschülerrat vertreten! Das war eine andere Zielgruppe!)
Die Auswirkungen der sozialen Herkunft würden nur kaschiert, aber die Probleme nicht behoben. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, zeigen sich beratungsresistent und haben Ihr Ziel verfehlt.
Sie legen uns einen Gesetzentwurf vor, der erst dann greift, wenn alle Messen gesungen sind. Auch der vermeintlich einzige Befürworter des Schüler-BAföGs in der Anhörung, der Potsdamer Schulleiter Ingo Müller, den ich im Übrigen persönlich sehr schätze,
hat dargelegt, dass diese Maßnahme nur Kosmetik ist. Damit hat er auch Recht, denn die Ursachen für die Ungerechtigkeit werden damit ganz sicher nicht behoben.
Hier werden Symptome bekämpft, statt an die Ursachen zu gehen. Man kann sie nur beseitigen, indem man das Geld zielgerichtet in die Bildungsinfrastruktur steckt und eine Chancengleichheit von Anfang an gewährleistet.
Für uns Liberale steht fest, dass die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie bereits in der frühkindlichen Bildung und im Grundschulalter gestellt werden. Es muss zuallererst eine Grundlage geschaffen werden, um Wissen besser aufzunehmen und zu verstehen. Eine Maßnahme dafür ist eine verbesserte Sprachförderung in den Kindertagesstätten. Wir sind überzeugt, dass das Geld für das Schüler-BAföG hier besser aufgehoben wäre, um die bestmögliche Bildung für alle Kinder zu gewährleisten.
Deshalb hatten wir einen Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf gestellt. Aber die Regierungsfraktionen haben diesen Antrag abgelehnt, weil angeblich kein Geld vorhanden ist. Dieses Argument wurde mit diesem Gesetzentwurf widerlegt.
Ein weiterer Kritikpunkt wurde auch vom Landesschülerrat bestätigt, nämlich, dass Sie im Endeffekt nicht wissen werden, ob das Geld wirklich für Bildungsförderung ausgegeben wird; denn mit 100 Euro pro Monat kann man auch seine Freizeit gestalten. Zudem ziehen sich die handwerklichen Fehler durch das gesamte Vorhaben dieses Gesetzentwurfs. Zum einen soll das Gesetz über das Schüler-BAföG schon zum 1. August in Kraft treten - die Kritik ist hier schon vorgebracht worden -, das Geld kann voraussichtlich aber erst Ende November ausgezahlt werden, da das Computersystem noch nicht fertiggestellt ist.
Zum anderen ist völlig fraglich, ob die Gelder in Zukunft gezahlt werden können, da es noch in diesem Jahr die Neuregelungen zum SGB II geben wird
und die Eckpunkte dazu erst nach der Sommerpause vorliegen werden. Herr Kollege Görke, ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie dieses Gesetz, das Sie heute beschließen werden, dann noch einmal überprüfen werden. Wenn Sie verantwortlich handeln würden, hätten Sie zumindest das Inkrafttreten des Gesetzes zeitlich nach hinten verschoben, um die Bedenken des Landkreistages aufzunehmen und die bundesrechtlichen Regelungen abzuwarten.
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht über eine Regelung von Rot-Grün entschieden, die Schwarz-Gelb im Bund jetzt erst einmal verfassungsrechtlich auf vernünftige Beine stellen muss.
Herr Kollege Büttner, ich frage Sie, ob Sie zur Kenntnis nehmen wollen, dass wir nicht länger warten wollen, weil dann nämlich eintritt, dass ein 16-jähriger Schüler einer Gesamtschule oder eines Oberstufenzentrums, der aus einer Hartz-IVFamilie kommt und für den ein Regelsatz von aktuell 287 Euro gilt, fünf Monate lang nicht diese 100 Euro bekommt?
Sehr geehrter Herr Kollege Görke, ich nehme es zur Kenntnis, sage Ihnen aber auch: Sie wecken damit Erwartungen, die am Ende wieder zerstört werden.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wir stimmen mit Ihnen überein, dass eine gute Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf.