Protokoll der Sitzung vom 01.07.2010

Meine Damen und Herren, auch zum Thema Tariflöhne finden Sie in unserem Gesetzentwurf einige Aussagen, zum Beispiel:

„Auftraggeber müssen als Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb die Einhaltung festgelegter und in der Ausschreibung genannter Mindestarbeitsentgelte verlangen. Entscheidend ist hierbei die aktuelle Bundesgesetzgebung.“

Damit stehen wir für Tariffreiheit ein und sehen diese auch als schützenswert an. Unserer Meinung nach sind flächendeckende Mindestlöhne jedoch nicht geeignet, die Wirtschaft in Brandenburg zu stärken. Stattdessen sollten die Gewerkschaften und Unternehmen in jeder Branche die Möglichkeit bekommen, individuelle Tariflöhne auszuhandeln.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf zwei Dinge eingehen, die mir besonders wichtig sind.

Erstens haben wir eine Regelung aufgenommen, die klar die private Leistung bevorzugt. Laut § 2 sollen alle Leistungen vorbehaltlich spezifischer Regelungen von privaten Unternehmen durchgeführt werden, wenn sie ebenso gut oder besser und wirtschaftlicher erbracht werden können als durch die öffentliche Hand. Eine wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand sollte nur erfolgen, wenn die Leistungen nicht ebenso gut oder besser oder wirtschaftlicher von privaten Unternehmen erbracht werden können. Hoheitliche Aufgaben bleiben selbstverständlich von dieser Regelung unberührt. Damit soll teilweise einer unsäglichen Praxis ein Riegel vorgeschoben werden. Denn viele, gerade kleine Arbeiten werden mittlerweile von Bauhöfen oder kommunalen Gesellschaften ausgeführt, obwohl sie teilweise schlechter ausgestattet sind, ihre Mitarbeiter nicht auf dem neuesten Stand sind und im Endeffekt die ganze Sache zu teuer ist.

Zweitens: Damit das Parlament eine gewisse Kontrollmöglichkeit in Bezug auf die Auftragsvergabepraxis im öffentlichen Bereich hat, soll nach § 19 dem Landtag bzw. dem Wirtschaftsausschuss regelmäßig ein Vergabebericht vorgelegt werden. Mit solchen Berichten wurden in anderen Bundesländern schon gute Erfahrungen gesammelt, so zum Beispiel in Sachsen. Warum sollte dieses Beispiel nicht auch Brandenburg dienen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Brandenburg wollen wir den wichtigsten Bereich unserer Wirtschaft zukunftsfähig halten und zur Stabilisierung der Wirtschaft in Brandenburg insgesamt beitragen. Aus diesem Grund beantragen wir die Überweisung in den Wirtschaftsausschuss des Landtages und hoffen dort auf eine ergebnisoffene und konstruktive Diskussion. Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bommert. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Bitte, Herr Abgeordneter Kosanke.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU hat uns jetzt, nach 18 Jahren Gültigkeit des Brandenburgischen Mittel

standsförderungsgesetzes, eine Neufassung vorgelegt. Es sind nicht nur die 18 Jahre, in denen wir dieses Gesetz haben, sondern es ist auch schon sechs Jahre her, dass daran die letzte Änderung vollzogen wurde. Es gab also in den letzten zehn Jahren rot-schwarzer Koalition nicht wirklich viel Bedarf, vonseiten der CDU an diesem Mittelstandsförderungsgesetz etwas zu ändern.

Was jetzt vorliegt, verwundert etwas. Es ist ein Mix aus dem alten Gesetz - ich habe mich vor allem gewundert, warum bestimmte Sachen völlig kommentarlos herausgefallen sind -, der Festschreibung gängiger Regeln in der Mittelstandsförderpolitik, die wir einfach machen, und von anderen Sachen, die man vielleicht gefunden hat, als man den Schreibtisch des Kollegen Junghanns leergeräumt hat. Und dann hat man das Ganze zusammengetackert, um es heute einmal einzubringen.

Es stellt sich für uns die Frage: Warum wird das jetzt eingebracht? Ein zusammenhängender Entwurf ist es nicht, aber es hat eine schöne Überschrift. Es heißt „Mittelstandsförderungsgesetz“, und es drängt sich der Eindruck auf, dass es hier eigentlich ausschließlich um diese Überschrift geht: CDU bringt Mittelstandsförderungsgesetz ein, Rot-Rot lehnt ab. Das ist das, was Sie demonstrieren wollen, und wir sind da nett. Sie wollen und Sie bekommen das: Wir werden es ablehnen.

Man muss doch sehen, dass es in diesem Gesetz keinen Millimeter um wirklich neue Regelungen für den Mittelstand geht, sondern was Sie damit wollen, ist letztlich eine Verstetigung bestimmter Regelungen der Kommunalfeindlichkeit, die Sie haben: privat vor öffentlich. Sie zerstören letztlich die Strukturen in diesem Land. Das sind diejenigen, die dem Mittelstand auch in den Jahren, in denen die Förderung reduziert wird, durch die Krise helfen.

Das ist ein Punkt, den Sie nach vielen Jahren in diesem Land noch immer nicht verstanden haben: dass die wirklichen Partner des Mittelstandes in Brandenburg die Kommunen, die kommunalen Unternehmen sind, die ihrerseits wieder Aufträge an mittelständische Unternehmen vergeben, dass die Bürgermeister und die Landräte unsere mittelständischen Unternehmen mit am besten kennen, dass sie versuchen, Aufträge so zu vergeben, dass das System funktioniert und dass das Geld in den Unternehmen ankommt. Das wollen Sie jetzt dahin gehend verändern, dass man kurzfristig die kommunale Betätigung einschränkt, dass man etwas mehr Geld in den privaten Sektor hineinschiebt, aber Strukturen zerschlägt, die langfristig - das ist unser Ansatz für eine solide Mittelstandspolitik - dem Mittelstand und den kleinen Unternehmen helfen würden.

Über einige Regelungen zum Vergabegesetz, die Sie vorgesehen haben, könnte man reden. Aber wir reden ohnehin darüber, und insofern laden wir Sie ein, über unser Vergabegesetz mitzudiskutieren. Es liegt einiges vor; Kollege Homeyer kennt das und weiß das eigentlich auch besser. Wir werden dafür sorgen, dass sich unser Mittelstand nicht mehr im ruinösen Wettbewerb gegenseitig das Geld wegnimmt, sondern dass durch die Einführung von Mindestlöhnen Fachkräfte nicht mehr aus dem Land gejagt werden. Das eigentliche Problem unseres Mittelstandes ist, dass wir nicht mehr genügend Fachleute haben. Wenn Sie das endlich verstehen würden, würden Sie auch dem Mittelstand etwas Gutes tun.

Meine Damen und Herren, vieles in diesem Gesetz könnte man noch großartig auseinanderklamüsern, und man könnte fragen,

warum bestimmte Regelungen einfach wegfallen sollen. Man könnte die Sinnhaftigkeit des Ganzen hinterfragen und noch den einen oder anderen Verwaltungsfehler benennen. Das möchte ich mir jetzt ersparen. Was Sie vorgelegt haben, ist nur eine Überschrift. Nur, Überschriften werden wir hier nicht beschließen, sondern wir machen langfristig nachhaltige Politik.

Insofern stimmen wir auch der Überweisung in den Ausschuss nicht zu. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kosanke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Tomczak erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zum Anfang einen kurzen Blick in die Vergangenheit zu werfen. Das bis heute gültige Gesetz zur Förderung des Mittelstandes im Land Brandenburg wurde am 8. Mai 1992 von der sogenannten Ampelkoalition beschlossen und enthält nicht nur wegen der direkten Mitwirkung des FDP-Wirtschaftsministers Walter Hirche und der FDP-Fraktion sehr deutliche liberale Züge. 18 Jahre lang war nicht nur, sondern ist dieses Gesetz die gültige Handlungsgrundlage für die Mittelstandsförderung in Brandenburg. Das galt in der Zeit der SPD/FDP/Bündnis-90Mehrheit, der absoluten SPD-Mehrheit und bis neulich auch unter Schwarz-Rot.

Heute können wir feststellen, dass dieses Gesetz dem Mittelstand im Land Brandenburg in den zurückliegenden 20 Jahren gutgetan hat, und darüber sind wir uns wohl alle einig. Der Mittelstand in Brandenburg ist der entscheidende Partner für unser Land bei der Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Der Mittelstand in Brandenburg ist der Träger wirtschaftlicher Stabilität und der Zahlmeister der kommunalen Haushalte.

Nur, mit der nachhaltigen und dauerhaften Anerkennung dieser großen gesellschaftlichen Wertschätzung klappt es nicht in Brandenburg. Bedauerlich, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Linken, den Antrag der CDU zum Maßnahmenpaket für unseren Brandenburger Mittelstand am 25. Februar dieses Jahres abgelehnt haben.

Natürlich ist es auch ein schönes Bild für die Öffentlichkeit, wenn der Ministerpräsident, wie vor wenigen Tagen geschehen, der Brandenburger Wirtschaft dadurch dankt, dass er sieben von einer Jury ausgewählte mittelständische Unternehmen unter dem Motto „20 Jahre Brandenburg“ würdigt. Das war zweifellos eine sehr gelungene Veranstaltung. Aber zur dauerhaften Anerkennung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rolle des Mittelstandes ist mehr nötig. Wir brauchen die grundsätzlich positive Akzeptanz in einer Gesetzgebung und eine durchgängig mittelstandsfreundliche Gesetzgebung in diesem Land.

Damit komme ich zum vorliegenden Gesetzentwurf der CDU. Wir alle wissen, dass sich die internationalen Zusammenhänge von EU-Recht und nationaler Gesetzgebung bis hin zum Kom

munalrecht in den zurückliegenden Jahren geändert haben. Dieser Prozess ist fließend und auch gegenwärtig nicht beendet. Die Neufassung eines so wichtigen Gesetzes wie dem zur Förderung des Mittelstandes ist unter den aktuellen gesamtgesellschaftlichen Bedingungen dringend geboten. Wenn ich sage: gesamtgesellschaftlich, dann fordere ich hier dazu auf, in diesem Parlament das konzentrierte Zusammenwirken aller politischen Richtungen herzustellen, wenn es darum geht, ein neues Gesetz zur Förderung des Mittelstands im Land Brandenburg zu erarbeiten und zu beschließen.

Parteienstreit, wie er sich jetzt schon wieder anbahnt, polemische Zankereien zwischen Koalition und Opposition oder Machtarroganz der Regierung sind nicht geeignet, den Mittelstand in Brandenburg umfassend zu fördern. Einmal abgesehen davon, dass der Entwurf der CDU über weite Strecken eine Umsortierung von Textteilen des alten Gesetzes beinhaltet, sind auch für uns Liberale tragbare Vorschläge eingearbeitet. Andere für uns wichtige Forderungen fehlen oder sind zu schwach dargestellt, so zum Beispiel einfache und verständliche Förderrichtlinien für kleine und mittelständische Unternehmen, transparente Vergabebedingungen für Mikrokredite, Eigenkapitalansparmodelle für KMUs und andere Themen. Diese Aufzeichnung unserer Vorstellungen ist natürlich nicht vollständig.

Der Entwurf der CDU als Anstoß zu parlamentarischem Handeln: Ja. Der Entwurf als beschlussreife Vorlage: Nein.

Dieses wichtige Thema Mittelstand ist keine Spielwiese für nur eine Partei. Der Mittelstand in Brandenburg fordert ausdrücklich und begrüßt nur unser gemeinsames Handeln. Deshalb bitte ich Sie, verehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, stimmen Sie der Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs an den Wirtschaftsausschuss zu. Dort können wir dann gemeinsam und vor allem etwas entspannter über ein neues, längst überfälliges Gesetz zur Förderung des Mittelstands in Brandenburg nachdenken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Der Abgeordnete Domres hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nun ist er da, der lange von der CDU angekündigte Gesetzentwurf zur Förderung des Mittelstands im Land Brandenburg. Dabei handelt es sich keineswegs um eine Neuheit bzw. eine Innovation, und er ist mit Sicherheit auch keine Antwort auf die Wirtschafts- und Finanzkrise. Come back ist wohl eher die richtige Bezeichnung für diesen Gesetzentwurf, come back deshalb, weil dieser Gesetzentwurf dem Referentenentwurf des damaligen Ministeriums für Wirtschaft aus dem Jahre 2007 sehr ähnlich sieht. Besser gesagt: Der damalige Referentenentwurf wurde zum großen Teil eins zu eins übernommen.

Obwohl die damalige Koalition laut Koalitionsvertrag unter anderem das Ziel hatte, kleine und mittlere Unternehmen besser

für ein erfolgreiches Abschneiden bei öffentlichen Ausschreibungen zu qualifizieren und das Mittelstandsförderungsgesetz insbesondere mit dem Ziel, Preisdumping zu verhindern, zu überarbeiten, ist dies seinerzeit nicht gelungen. Zur Erinnerung: Meine Fraktion hatte in der letzten Legislaturperiode mit zahlreichen Initiativen versucht, durch eine entsprechende Vergaberegelung Preisdumping bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verhindern. Unter anderem sind auch wir damals den Weg gegangen, mittels Gesetzentwurf entsprechende Regelungen in das bestehende Brandenburgische Mittelstandsförderungsgesetz zu integrieren. Der eine oder andere von Ihnen wird sich sicherlich daran erinnern.

Ein Gesetzentwurf der damaligen Landesregierung ist hier im Landtag allerdings nicht debattiert worden. Kollege Homeyer er war damals Mitglied einer regierungstragenden Fraktion wird mit Sicherheit die Gründe noch kennen. Ich vermute, es muss wohl daran gelegen haben, dass der damalige Gesetzentwurf des Wirtschaftsministers in keinster Weise auch nur annähernd das selbstgesteckte Ziel der damaligen Koalition, Preisdumping zu verhindern, erfüllen konnte. Dreieinhalb Jahre später hat nun die CDU-Fraktion, jetzt in der Opposition, dem damaligen Referentenentwurf die höhere Weihe des Parlaments gegeben. Wie groß muss die Not sein, um auf dieses wirklich politische Fossil - um eine respektlose Bemerkung vom vergangenen Wochenende aufzunehmen - zurückzugreifen, um überhaupt ein Thema zu finden. Der gleiche Lapsus wie im Referentenentwurf des Jahres 2007 findet sich auch im jetzigen Gesetzentwurf wieder. Im Punkt A kann man nachlesen:

„Die dort“

- gemeint ist das bestehende Mittelstandsförderungsgesetz

„getroffenen Festlegungen zur Entwicklung einer gesunden mittelständischen Wirtschaftsstruktur haben sich bewährt und zum Auf- und Ausbau einer funktionsfähigen mittelständischen Wirtschaft beigetragen.“

Das verstehe, wer will. Aus Sicht der CDU hat sich das Gesetz bewährt und soll in Gänze durch den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf abgelöst werden. Man könnte meinen, wir haben ein Luxusproblem. Dem ist aber mitnichten so; denn aus Sicht meiner Fraktion fehlt es sowohl dem bestehenden Mittelstandsförderungsgesetz als auch Ihrem Gesetzentwurf an rechtlichen Regelungen, die der Verantwortung und Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen gerecht werden.

Mit der Vergabe öffentlicher Aufträge nimmt die öffentliche Hand als Auftraggeber am Wirtschaftsleben teil. Branchen und Gewerke wie der Straßenbau sind sogar nahezu vollständig von der öffentlichen Hand abhängig. Das öffentliche Auftragswesen betrifft aber nicht nur den Bau, sondern auch den öffentlichen Personennahverkehr, das Reinigungs- und Sicherheitsgewerbe sowie das gesamte Beschaffungswesen. Wo die öffentliche Hand als Auftraggeber auftritt, hat sie aber auch besondere Verpflichtungen. Sie muss nicht nur mit Steuermitteln sparsam umgehen, sondern auch vernünftig wirtschaften, gute Leistungen einkaufen und die Vergaben gerecht, transparent und diskriminierungsfrei gestalten. Die diesbezüglichen Grundsätze sind in Deutschland in den Vergabe- und Vertragsordnungen - VOB, VOL und VOF - normiert.

Darüber hinaus können die Landesgesetzgeber auch mehr tun, um die Vergabe öffentlicher Aufträge zu gestalten. Dies ist der

politische Wille der rot-roten Regierung. Wir wollen die Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale Standards und an die Bezahlung wenigstens auf Mindestlohnniveau binden. Ihr Gesetzentwurf gibt diesbezüglich keine Antworten.

Die Landesregierung wird nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Regelung öffentlicher Vergaben in den Landtag einbringen. Es kommt in Ihrem Gesetzentwurf aus unserer Sicht aber viel schlimmer. Im Vierten Abschnitt wollen Sie in § 11 - Beteiligung an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben - den Vorrang für die Erfüllung durch private Unternehmen regeln. Dies steht den Regelungen der Kommunalverfassung und den kommunalwirtschaftlichen Bestimmungen generell entgegen unserer politischen Auffassung zur kommunalwirtschaftlichen Betätigung sowieso.

Es ist schon erstaunlich, wie Sie versuchen, die damals auch von Ihnen diesbezüglich mitinitiierte Novellierung der Kommunalverfassung auszuhebeln. Das werden wir aber nicht durchgehen lassen.

Bemerkenswert ist auch, dass Sie durch die Hintertür eines Mittelstandsförderungsgesetzes schulische Rahmenpläne weiter aufblähen möchten. An unserer Auffassung dazu hat sich nichts geändert. Wir hatten dazu die Debatte. Es bedarf diesbezüglich keiner neuen gesetzlichen Regelung, es gibt genügend, was die Schule auf dem Gebiet - zum Beispiel Schülerfirmen/ Praxislernen usw. - tut. Aus unserer Sicht gilt es, die bestehenden Möglichkeiten besser zu nutzen, bevor wir Neues schaffen.

Auch in § 18 sind Sie, meine Damen und Herren von der CDU, nicht auf der Höhe der Zeit. Während Sie in Ihrem Gesetzentwurf regeln wollen, dass als Finanzierungshilfen auch revolvierende Fonds aufgelegt werden können, ist der Wirtschaftsminister längst dabei, neben den bereits bestehenden weitere revolvierende Fonds auf Darlehensbasis notifizieren zu lassen.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Noch zwei Sätze. - Im Übrigen war die Ergänzung der Förderpalette um neue revolvierende Finanzierungsinstrumente auch ein Grund dafür, weshalb Brandenburg im Februar dieses Jahres als europäische Unternehmerregion des Jahres 2011 in Brüssel ausgewiesen worden ist. Aus Sicht der Linksfraktion ist der von Ihnen mit dem Gesetzentwurf eingeschlagene Weg nicht der unsere. Deshalb lehnen wir ihn ab.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Der Abgeordnete Vogel erhält das Wort.