Protokoll der Sitzung vom 01.07.2010

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Der Abgeordnete Vogel erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei allen Vorbehalten im Einzelnen begrüßen wir die Initiative der CDU, mit diesem Gesetzentwurf die Diskussion um ein Vergabegesetz um eine spezifische Mittelstandskomponente zu

bereichern. Herr Bommert hatte es ausgeführt; die Brandenburger Unternehmenslandschaft ist überwiegend von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt. Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen, die die Entfaltung dieser kleinen und mittleren Betriebe hemmen oder verhindern, schaden Brandenburg. Deshalb ist das Instrument einer gesetzlich vorgeschriebenen Mittelstandsverträglichkeitsprüfung - ich würde es volkstümlicher Bürokratiecheck nennen - zur Vermeidung unverhältnismäßiger Regelungen zumindest zu prüfen.

Auch wir wollen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen mehr an öffentlichen Aufträgen partizipieren. Die öffentliche Vergabepraxis kann in besonders hohem Maße die Entwicklungschancen der brandenburgischen Unternehmen negativ oder positiv beeinflussen. Das Land Brandenburg gibt jährlich rund 1 Milliarde Euro für Beschaffungen aus, die Kommunen erhöhen die Nachfrage der öffentlichen Hand hierzulande um weitere 2 Milliarden Euro. Das ist in der Tat eine beträchtliche Nachfragemacht. Deshalb ist es für kleine und mittlere Unternehmen so wichtig, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erlangen. Die rege Teilnahme von KMUs an öffentlichen Vergabeverfahren ist dabei maßgeblich von den Zugangshürden abhängig. Die Gefahr, dass KMUs durch wettbewerbsstarke Großbetriebe aus öffentlichen Vergabeverfahren verdrängt werden, ist ständig gegeben.

Deshalb müssen Politik und Verwaltung die Teilnahme-, Bürokratie- und Informationskosten bei Vergabeverfahren im Blick haben. Innovationen wie die E-Vergabe - die elektronische Vergabe - bergen dabei nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, über die wir diskutieren müssen. Zu loben ist an diesem Antrag nicht nur, dass er diese Probleme aufgreift, sondern auch, dass er einige pfiffige Ideen - unter anderem Möglichkeiten, unterhalb der Schwellenwerte ausschließlich ausbildende Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen - enthält.

Bedauerlich ist nur, dass der Gesetzentwurf auf einigen ideologisch motivierten Grundpositionen beruht, denen wir auf keinen Fall folgen können. Dies möchte ich an zwei Punkten verdeutlichen: Den in § 2 vorgesehenen Vorrang privater Leistungserfüllung vor öffentlicher Aufgabenwahrnehmung lehnen wir strikt ab. Wir wollen die ohnehin schon eingeschränkten Möglichkeiten der unternehmerischen Tätigkeit der Kommunen und der öffentlichen Hand insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge - Wasser, Abwasser, Müllentsorgung und Energieversorgung - nicht noch weiter beschränken. Ganz im Gegenteil, wir sehen in der Wiederbegründung von Stadtwerken ein gutes Korrektiv zur privaten Marktmacht vor Ort.

Auch die Ablehnung von Mindestlöhnen und die ausschließliche Koppelung der Mindestarbeitsentgelte an die aktuelle Bundesgesetzgebung tragen wir nicht mit. Solange die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland nicht zuverlässig durch Mindestlöhne vor Lohndumping geschützt sind, kommt den Ländern eine besondere Verantwortung zu.

(Beifall GRÜNE/B90)

In den weiteren Beratungen zum Vergaberecht - diese werden auf jeden Fall stattfinden - sollten wir uns unbedingt über einige Punkte verständigen. Maßgebliches Anliegen öffentlicher Vergabe ist es, das wirtschaftlichste Angebot herauszufiltern. Ich erkenne dabei keinen Widerspruch zwischen Haushaltsrecht und Vergaberecht. Insbesondere für eine nachhaltige Haushalts

führung sind die Lebenszykluskosten einer Beschaffung von zentraler Bedeutung. Deshalb sollten wir den Spielraum der europäischen Gesetzgebung nutzen. Wir müssen den Wettbewerb um das billigste Angebot bei öffentlichen Ausschreibungen unterbinden. Die gängige Praxis, lediglich Einkaufspreise zu vergleichen, muss überwunden werden. Die Kosten, die ein Produkt während seiner Lebensdauer verursacht, ist neben den reinen Anschaffungskosten das zentrale Kriterium. Dies muss im Gesetz klar verankert werden. Wir fordern die explizite Einbeziehung der Lebensdauerkosten als Kriterium für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots.

Ich möchte keinen Zweifel daran lassen: Wir lehnen wesentliche Grundgedanken und inhaltliche Bestimmungen des Gesetzentwurfs ab und könnten bei einer heutigen Entscheidung dem Gesetz nicht zustimmen. Dennoch sage ich auch sehr deutlich: Das Gesetz enthält wertvolle Anregungen zur Mittelstandsförderung, die einer eingehenden Beratung in den Ausschüssen nicht nur bedürfen, sondern diese auch verdienen. Da ich weiß, dass Sie beabsichtigen - Herr Kosanke hat es sehr deutlich betont -, der beantragten Überweisung in die Ausschüsse nicht zuzustimmen,

(Görke [DIE LINKE]: Man muss nicht jeden Unfug über- weisen! - Zuruf des Abgeordneten Schippel [SPD])

möchte ich mich an dieser Stelle grundsätzlich an die Abgeordneten der Regierungskoalition wenden. Am Tag der Demokratie wurde dieses Hohe Haus gegenüber den anwesenden Jugendlichen mehrfach als Gesetzesschmiede bezeichnet. Wir alle wissen, dass wir als Abgeordnete und unsere Fraktionen als Verfasser von Gesetzen eine untergeordnete Rolle spielen und diese Aufgaben zunehmend von der Ministerialbürokratie übernommen wurden. Wenn dann doch einmal eine Fraktion dieses Hauses Kraft und Energie in die Erarbeitung eines fundierten Gesetzentwurfs gesteckt hat und dessen Beratung in den jeweiligen Ausschüssen beantragt, sollte es eigentlich eine demokratische Selbstverständlichkeit sein, diesem Begehren zu entsprechen.

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)

Deshalb bitte ich Sie, auch wenn Sie genau wie wir wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs ablehnen: Stimmen Sie der beantragten Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zu! Er hat es verdient. - Danke.

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der Landesregierung fortgesetzt. Bevor jedoch Herr Minister Christoffers das Wort erhält, begrüße ich sehr herzlich Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums Nauen, die am Wettbewerb „Jugend debattiert“ teilgenommen haben. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bommert, Sie hatten eingangs gesagt, der Gesetzentwurf sei

für den Mittelstand die Antwort der CDU für einen Weg aus der Krise. Den Anspruch haben Sie gesetzt. Insofern lautet die zu beantwortende Frage: Wird der vorliegende Entwurf diesem Anspruch tatsächlich gerecht? Müsste der Entwurf damit zwangsläufig auch in den Ausschuss überwiesen werden?

Meine Damen und Herren, in Vorbereitung dieser Rede habe ich mir sämtliche internen Entwürfe des Wirtschaftsministeriums zwischen den Jahren 2004 und 2007 angesehen. Demnach kann ich das, was Kollege Domres gesagt hat, bestätigen. Es war ein hoher Wiedererkennungseffekt, und zwar bei den Entwürfen bis zum Jahr 2007 - insbesondere bei der Frage der Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und der Auswirkungen auf Bürgerschaft und Verwaltung. Dies haben Sie selbst gespürt; denn in Ihrem Gesetzesvorblatt bzw. in der Problembeschreibung sagen Sie: Das Gesetz aus dem Jahr 1992 hat sich bewährt. Weitere Regelungen sind insbesondere für öffentliche Ausschreibungen erforderlich. Sie wollen also Ausschreibungsregelungen festsetzen. Das ist der Kern Ihres Gesetzentwurfs. Mehr nicht. Darauf sage ich Ihnen: Wir wollen dies nicht im Mittelstandsförderungsgesetz, sondern - da dieses Anliegen so enorm wichtig ist - im öffentlichen Vergabegesetz verankern. Meines Erachtens ist dieses Anliegen dort besser aufgehoben.

(Beifall SPD und des Abgeordneten Domres [DIE LINKE]

Gegenüber dem Gesetz aus dem Jahr 1992 wird eine Mittelstandsverträglichkeitsprüfung verlangt. Ich darf Ihnen sagen, dass die Normprüfung und das Standardkostenmodell Alltag sind. Insofern wird das, was Sie fordern, schon ausgeübt. Sie wollen eine Vermittlung wirtschaftlicher Kenntnisse bereits in den Schulen. Der Rahmenplan Wirtschaft, Arbeit und Technik ist in den Schulen Alltag. Man kann zwar darüber sprechen, ob er in seiner derzeitigen Form richtig ist oder ob er weiterentwickelt werden sollte, aber er ist vorhanden. Insofern ist das, was Sie fordern, bereits Praxis.

Sie schreiben im Gesetzentwurf, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter voranzubringen ist. Dann müssten Sie aber auch hinzufügen, wie das gehandhabt werden soll. Das ist doch die Frage, die wir zu lösen haben, wenn wir auf diesem gewichtigen Gebiet weiter vorankommen wollen.

Der gegenwärtige § 6 ist ein offener Katalog von Förderzielen. Dies wurde im Jahr 1992 bewusst so entschieden, weil sich die Förderziele im Rahmen der Entwicklung selbstverständlich ändern können. Insofern ist keine Änderung des § 6 notwendig.

In Ihrem Entwurf ist jedoch eine Änderung enthalten. Sie wollen eine vierjährige Laufzeit für Förderprogramme. Darauf sage ich Ihnen: Das wäre keine Förderung, sondern eine Behinderung wirtschaftlicher Tätigkeit im Bereich des Mittelstandes. Wenn wir zu revolvierenden Fonds übergehen - dies wird geschehen und schrittweise noch weiter ausgebaut -, ist eine Laufzeit von vier Jahren indiskutabel. Ein solcher Fonds hat eine Investitionsphase von vier bis fünf Jahren und eine Desinvestitionsphase von ebenfalls vier bis fünf Jahren. Lege ich also per Gesetz eine Förderperiode von lediglich vier Jahren fest, werde ich bei der Entwicklung und bei der Umsetzung revolvierender Fonds praktisch handlungsunfähig.

Meine Damen und Herren, Sie haben in Ihren neuen § 6 Abs. 6 die wirtschaftlichen Rahmenpläne eingebaut. Wie ich vorhin dargelegt habe, ist das bereits Bestandteil. Die §§ 7 bis 10 sind

sogar wortgleich mit denen im Gesetzentwurf aus dem Jahr 1992.

Mein erstes Fazit: Die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen sind nicht erforderlich. Umfangreichster Inhalt des Entwurfs ist die Ausweitung vergaberechtlicher Bestimmungen in sechs Paragrafen. Auch hier ist festzustellen, dass es eine weitgehende Übereinstimmung mit den Entwürfen des damaligen Wirtschaftsministeriums bis zum Jahr 2006 gibt.

Warum wurden die Entwürfe damals erarbeitet? - Damals wurden die Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene folgendermaßen definiert: Im Jahr 2006 gab es eine Änderung der Vergabeverordnung des Bundes, eine Veränderung der Verdingungsordnung für Leistungen, VOL, und eine Veränderung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, VOF. Zudem gab es das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und zahlreiche Detailänderungen im EU-Recht. Diesbezüglich fand im damaligen Wirtschaftsministerium eine Debatte zum Schutz vor Folgen der damaligen Vergaberechtsreform statt. Jedoch kam es nicht zu dieser Reform. Insofern sind Ihre Vorschläge nicht regelungsrelevant; denn die Reform, auf die man damals reagieren wollte, wurde nicht vollzogen.

Interessant ist allerdings, was Sie aus den damaligen Entwürfen herausgestrichen haben. Im damaligen Entwurf war unter anderem enthalten, dass Subunternehmervergaben gleichen Regelungen unterliegen sollen und eine Anerkennung der Lieferantenverzeichnisse nur auf Gegenseitigkeit beruhen kann. All das ist in Ihrem Entwurf nicht zu finden. Zudem haben Sie auch die Bindung an ausgewogene Vertragsbedingungen der VOB/B - Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen und der VOL/B herausgestrichen.

Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag ist die Wirtschaftspolitik zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen umfassend dargelegt. Meines Erachtens haben wir in den letzten Wochen und Monaten verdeutlicht, dass dies nicht nur im Koalitionsvertrag steht, sondern auch tatsächlich umgesetzt wird. Auch das ist etwas, was man zum Politikergebnis der ersten sechs bis sieben Monate dieser neuen Landesregierung festhalten kann.

Welche Auswirkungen hätte Ihr Gesetzentwurf auf die Wirtschaft? In § 6 ist die kurze unbedingte Geltungsfrist für Förderrichtlinien mit einem hohen Überprüfungsaufwand und einem zusätzlichen Qualitätsmanagementaufwand, der leider nicht den Zielstellungen gerecht wird, kombiniert. Wenn wir dieses Gesetz tatsächlich so verabschieden würden, würden wir im Land Brandenburg ein Instrument zur Ausgestaltung von Förderrechtstatbeständen aus der Hand geben. Das sollten wir nicht tun.

Meine Damen und Herren! Besonders interessant fand ich einen Passus. Sie haben den unbedingten Anspruch, dass durch Förderung keine Wettbewerbsverzerrung stattfindet. Können Sie mir ein Beispiel öffentlicher Förderung nennen, wo keine Wettbewerbsverzerrung eintritt? Im Gegenteil, Förderung ist doch der Ausdruck von ordnungs- und strukturpolitisch gewollter Verzerrung eines reinen Wettbewerbs, damit ich in die Lage versetzt werde, struktur- und gesellschaftspolitische Zielstellungen umzusetzen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Wenn ich das ausschließen will, gebe ich den Inhalt von Ordnungs- und Strukturpolitik auf. Das unterstelle ich Ihnen nicht, ich nenne Ihnen nur die Konsequenzen, die aus Ihrem Gesetzentwurf hervorgehen würden. Das lehnen wir auf jeden Fall ab. Die ordnungs- und strukturpolitische Komponente des Wirkens öffentlicher Hände ist hier relativ unbestritten.

Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass Sie im vergaberechtlichen Teil einige Punkte aufgenommen haben, die wir bereits bei der Debatte des Vergabegesetzes der Koalition öffentlich debattiert haben. Ich bin froh über die 10-%Grenze. Deswegen kann man davon ausgehen, dass der bald vorliegende Entwurf der Koalitionsregierung

(Senftleben [CDU]: Ja, wo ist denn Ihr Gesetz?)

und der Koalitionsfraktionen zur Neuregelung des vergaberechtlichen Teils auch Ihre Zustimmung finden wird. Darüber würde ich mich ausdrücklich freuen.

Es gibt einen Unterschied. Wir werden nicht auf einem Mindestlohn bestehen, aber darauf, eine Lohnuntergrenze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuziehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass es gesellschaftspolitisch zwingend ist, dass die öffentliche Hand eine Lohnuntergrenze für die Vergabe öffentlicher Aufträge definiert. Damit werden Wettbewerb, Beschäftigung und auskömmliche Bezahlung aufgrund von Beschäftigung zumindest durch den Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge sichergestellt. Ich halte das nicht für eine Wettbewerbsverzerrung. Nebenbei bemerkt: Es ist auch kein flächendeckender Mindestlohn. Es ist die Definition einer Lohnuntergrenze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Damit ist es grundgesetzkonform. Wir halten es für richtig. Deshalb bitte ich Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf nicht zu überweisen, weil ich davon ausgehe, dass wir uns zum Vergabegesetz - zu den wesentlichen Teilen, die hier definiert worden sind - umfassender verständigen können. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Landesregierung hat die Redezeit um 3 Minuten und 13 Sekunden überschritten. Das könnten alle anderen noch nutzen. Wir setzen die Debatte erst einmal mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Sie haben jetzt noch einmal lockere sechseinhalb Minuten, Herr Bommert.

Die brauche ich nicht. - Herr Minister, es ist schön, dass Sie einige Sachen aus unserem Gesetzentwurf gut finden. Deshalb könnte man sagen: Wir überweisen ihn in den Wirtschaftsausschuss, und dann können wir gemeinsam an dieser Geschichte arbeiten. Aber ich denke, dazu ist der politische Wille bei Ihnen nicht vorhanden.

(Beifall CDU)

Kollege Kosanke, wir sagen ja nicht, dass das Gesetz schlecht ist. Aber wir halten es für verbesserungswürdig. Diese Sachen wollten wir mit einbringen. Ich glaube, ganz ehrlich - ich zitiere einmal Adenauer -: Wir leben zwar alle unter demselben Himmel, haben aber nicht alle denselben Horizont.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Ich will jetzt nicht auf etwas eingehen, das widerlegt wird. Es ist einfach die Sichtweise, die vielleicht bei einigen nicht existiert, weil sie nicht wissen, wie schwer es ist, einen Handwerksbetrieb oder ein mittelständisches Unternehmen zu führen.

Zwei kleine Beispiele dazu: Ich habe diese Ausschreibung heute erhalten, es ist also ganz aktuell. Sie enthält 35 Seiten Vortext, eine Seite Ausschreibung.

(Der Redner hält das Material in die Höhe.)

Im Vergabeblatt, dem Ausschreibungsblatt Berlin-Brandenburg vom 28. Juni, also ganz aktuell - in Teltow sollen Metallbauarbeiten vergeben werden -, steht: Zuschlagskriterien: niedrigster Preis.

Wenn solche Sachen im öffentlichen Vergabeblatt von BerlinBrandenburg stehen, finde ich das schon etwas deprimierend. Gerade die Formulierung „niedrigster Preis“