Protokoll der Sitzung vom 08.09.2010

Das wird Sie nicht verwundern, da wir diese Forderung bereits im Verfassungsausschuss Anfang der 90er Jahre erhoben und den Vorschlag in den vergangenen Legislaturperioden mehrfach thematisiert, eingebracht und diskutiert haben. Bislang hat er keine Mehrheit gefunden. Sie haben dieses Thema nun erneut aufgegriffen. In unserem Koalitionsvertrag haben wir einen Diskussionsprozess zu diesem Thema vereinbart, und insofern wird es Sie nicht verwundern, dass wir diesen nun zulassen werden. Die Linksfraktion wird der Überweisung an die Fachausschüsse zustimmen, um die Diskussion zu ermöglichen.

Die Diskussion, die Herr Lakenmacher aufgemacht hat, will sich mir jedoch nicht recht erschließen. Den Bildungserfolg an das Wahlalter zu koppeln würde bedeuten, den Wahlzugang an Intelligenzquotienten - möglicherweise Intelligenztests - zu knüpfen. Das lehne ich komplett ab. Es gilt der Wahlgrundsatz: Ein Mann, eine Stimme bzw. in unserem modernen Zeitalter natürlich auch: Eine Frau, eine Stimme. Deswegen ist der von Ihnen dargestellte Zusammenhang aus meiner Sicht vollkommen unzulässig.

Trotzdem - da finden wir dann doch wieder zusammen - ist die aufgeworfene Frage völlig berechtigt. Der Schritt hin zum Wahlalter 16 sollte nicht der letzte Schritt in Sachen Beteiligung sein, aber ob es der erste Schritt sein muss, ist eine offene Frage. Ich glaube, dass wir mit den jungen Menschen im Land viel mehr über Partizipation und Mitbestimmungsmöglichkeiten diskutieren müssen, um ihnen den Weg zu ebnen, Beteiligung zu erfahren, und um ihnen zu zeigen, dass ihre Meinung Relevanz hat und sie an demokratischen Entscheidungen teilhaben können. Es hilft dabei, dass sie den Wert dessen erkennen. Sie sollen begreifen, warum das Wahlrecht in unserer Gesellschaft einen so hohen Stellenwert hat und es sich lohnt, an Wahlen teilzunehmen.

Ich habe am vergangenen Samstag gemeinsam mit der Kollegin Muhß und Regierungsvertretern an einer Jugendbeteiligungskonferenz für die Bundesrepublik Deutschland im brandenburgischen Neuseddin teilgenommen. Dort ist deutlich geworden, dass Jugendliche sehr differenziert mit dem Vorschlag „Wahlalter 16“ umgehen, weil sie der Möglichkeit, sich an Wahlen zu beteiligen, sehr verantwortungsbewusst gegenübertreten. Sie haben diesbezüglich einen viel höheren Anspruch an sich selbst als manche Menschen, denen das Wahlrecht aufgrund ihres höheren Alters „einfach so“ zugestanden wird.

Wenn wir die Diskussion über das Wahlrecht in den Ausschüssen führen, sollten wir im Vorfeld Beteiligungsmöglichkeiten schaffen sowie für mehr Akzeptanz und Relevanz der Meinungen junger Menschen sorgen. Sonst sind wir vielleicht überrascht, dass die Jugendlichen bei der nächsten Kommunalwahl nicht scharenweise und mit wehenden Fahnen zur Wahl gehen. Wir müssen die Zeit nutzen, um deutlich zu machen, dass ihre Stimme Gewicht hat, ihre Meinung gefragt und ihre Beteiligung gewünscht ist.

In den Diskussionen - ich schlage vor, dass die Ausschüsse Anhörungen durchführen - wird die Erfahrung anderer

Bundesländer, wo das Wahlalter 16 bereits Realität ist, eine große Rolle spielen. Wenn wir das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren einführen, müssen wir fragen: Warum soll das nicht auch für das passive Wahlrecht gelten? Und wenn eine Absenkung des Wahlalters für die Kommunalwahl gelten soll, warum dann nicht auch für die Landtagswahl?

(Beifall DIE LINKE und GRÜNE/B90)

Abschließend zum Beitrag der CDU. Es erschließt sich mir nicht, warum es eine Abwertung der Kommunalwahl darstellen soll, wenn wir den Beteiligtenkreis vergrößern. Es ist absolut unschlüssig, inwiefern es da zu einer Abwertung kommen soll. Wenn Sie die Diskussion über den Artikel 20 führen wollten und das Wahlalter für alle Wahlen gleich sein soll, dann hätten Sie, statt sich der Diskussion zu verschließen, den Ansatz auf die Landesebene erweitert. Wenn Sie glauben, dass junge Menschen in der Lage sind, sich zu beteiligen und sich verantwortungsbewusst zu entscheiden, warum dann nicht auch bei der Wahl zum Deutschen Bundestag? - Danke.

(Beifall DIE LINKE und der Abgeordneten Muhß [SPD])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher erhält das Wort.

Frau Nonnemacher (GRÜNE/B90)

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Die Frage des aktiven Wahlalters beschäftigt seit Jahrzehnten die Menschen in parlamentarischen Demokratien. Der Parlamentarische Rat setzte 1949 das aktive Wahlalter parallel zur Volljährigkeit bei 21 Jahren fest. 1970 senkte der Bundestag das Wahlalter auf 18, die Volljährigkeit wurde erst 1975 auf 18 Jahre herabgesetzt. Herr Lakenmacher, ich glaube, Sie müssen sich über die Sachlage noch einmal informieren.

Seit 1996 dürfen Jugendliche ab 16 Jahre in Niedersachsen als erstem Bundesland - bei Kommunalwahlen wählen. Im Oktober 2009 führte Bremen als erstes Bundesland das Wahlalter mit 16 Jahren für die Bremer Bürgerschaft ein. Unser Nachbarland Österreich hat bereits 2007 als erstes europäisches Land das aktive Wahlrecht mit 16 auch für Nationalratswahlen und für Wahlen zum Europaparlament eingeführt.

Auf gewisse Besonderheiten des passiven Wahlrechts kann ich nur am Rande eingehen.

Wussten Sie eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man zum Bundeskanzler oder zur Bundeskanzlerin bereits im Alter von 18 Jahren, zum Bayerischen Ministerpräsidenten jedoch erst ab einem Alter von 40 gewählt werden kann? Die Grünen setzen sich seit längerem für eine Herabsetzung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre ein, und zwar auf allen Ebenen der Politik - von der Kommunalwahl bis zur Wahl des Europäischen Parlaments. Die Herabsetzung des Wahlalters ist schon in unserem Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2002 enthalten. Wir meinen - Sozialisationsstudien belegen das -, dass entscheidende Übergänge vom Kindes- ins Jugendalter und da

mit verbunden auch politische Reifungsprozesse heute deutlich früher einsetzen. Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit sind bei Jugendlichen so weit ausgebildet, dass ihnen eine Wahlentscheidung durchaus zuzutrauen ist.

Im Übrigen treffen die oft angeführten Kontraargumente wie politisches Desinteresse und leichte Beeinflussbarkeit in mindestens genauso großem Maße auf ältere Wähler zu. Wollen wir die Messlatte an die Jugend strenger anlegen als an uns selbst?

Wahlrecht ist nicht zwangsläufig an Volljährigkeit, Bildung oder Schulabschlüsse gekoppelt und steht völlig zu Recht auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu. Wahlrecht ist ein elementares Grundrecht und sollte nicht restriktiv gehandhabt werden.

Die Absenkung des Wahlalters ist geeignet, der Jugend bei ihrem immer kleiner werdenden Anteil an der Gesamtbevölkerung ein wenig mehr Stimmgewicht zu verleihen. Die demografische Entwicklung bringt es mit sich, dass bereits heute immer mehr Zukunftsentscheidungen von älteren Menschen getroffen werden. Die notwendige Anpassung politischer Entscheidungen an gesellschaftliche Veränderungsprozesse ist eher von denen zu erwarten, die unter diesen Bedingungen den Großteil ihres Lebens verbringen müssen - den jungen Menschen. Gerade an der Lösung der Zukunftsfragen Gestaltung der Arbeitswelt, Finanzierung der Rente und Gesundheitsversorgung für alle müssen die jungen Menschen und die nachfolgenden Generationen stärker beteiligt werden.

Wir halten eine Beschränkung des Wahlalters von 16 Jahren auf die kommunalen Ebenen für künstlich. Warum sollen sich die Jungen mehr für die Wahl des Landrates als für die Staatsverschuldung oder die Laufzeit von Atomkraftwerken interessieren? Trotzdem begrüßen und unterstützen wir natürlich die Initiative der Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion zur Einführung des kommunalen Wahlrechts mit 16 Jahren und damit auch zur Beteiligung an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Einwohneranträgen - ja, vielleicht sogar Volksinitiativen. Es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Über das Wahlalter 16 zur nächsten Landtagswahl reden wir noch einmal. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90 und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Speer erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Mit dem Vertrag der Koalitionsparteien, die diese Landesregierung bilden, haben wir den Auftrag erhalten, eine Gesetzesinitiative zu prüfen. Meinem Haus ist Ende Juli 2010 ein ähnlicher Gesetzentwurf vorgelegt worden, und wir beabsichtigen, damit in die politische Diskussion zu gehen. Wir sind heute durch Ihren Entwurf genau dort angelangt. Man kann beide Entwürfe miteinander vergleichen: Die Rechtsexperten des Hauses sagen, man könne, müsse aber nicht zu deren Umsetzung die Verfassung ändern.

Was wir brauchen, Herr Richter, ist eine vernünftige Übergangsregelung. Sie haben Unrecht, wenn Sie sagen, bis zur nächsten Kommunalwahl würden noch Jahre vergehen - die nächste Kommunalwahl findet in 10 Tagen in Potsdam statt. Für die Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt das herabgesetzte Wahlalter gelten soll, muss man vernünftige Fristen festsetzen, damit sich Kommunen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften darauf vorbereiten können.

Wir Sozialdemokraten haben vor einigen Jahren eine Umfrage in Brandenburger Schulen durchgeführt und die Jugendlichen zu diesem Thema befragt. Das Interesse war mäßig - das sage ich offen. Wenn wir das Wahlalter herabsetzen - dafür gibt es gute Gründe -, sollte der Gram über das mögliche Ausbleiben der erhofften Wirkung anschließend nicht zu groß sein. Es wird zumindest - nach meiner Einschätzung - nicht dazu beitragen, dass wir leichter das um eine Direktwahl durchführen zu können notwendige Quorum bei den Landratswahlen erreichen. Das ist jedoch lediglich eine Einschätzung aus den Gesprächen, die wir in der Vergangenheit mit Jugendlichen darüber geführt haben. Gleichwohl können die hier im Landtag vertretenen Parteien die Debatte über den Antrag zum Anlass nehmen, die Diskussion in der Breite des Landes zu führen und auf den neuesten Stand darüber zu kommen, wie die Stimmungslage in der Bevölkerung ist. Die Regierung äußert sich offen für den Vorschlag. Wir werden ihn in den Ausschüssen diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Das Wort erhält Frau Teuteberg von der antragstellenden Fraktion der FDP.

Meine verehrten Damen und Herren! Danke für die Ergänzungen und Einwände. Die Debatte zeigt, wie ich finde, wie wichtig es ist, auch über Fraktionsgrenzen hinweg konstruktiv zu streiten.

Lassen Sie mich folgende Punkte aufgreifen: Wie eingangs erwähnt, ist die Forderung nach mehr Beteiligungsrechten für Jugendliche bei den Liberalen nicht neu, und sie ist schon gar keine Erfindung der einen oder anderen Partei oder politischen Richtung. Sie ist eine zentrale Forderung der Jugend überhaupt. Jugendlichen mehr Rechte zu gewähren liegt selbst begründet im Verständnis einer lebendigen Demokratie und sollte keine Frage der politischen Couleur sein. Wir Liberalen finden zwangsläufig keinen Gefallen am rot-roten Koalitionsvertrag,

(Domres [DIE LINKE]: Warum eigentlich nicht?)

aber wir wollen konstruktiv die Anliegen befördern, für die es offenbar im Grundsatz und hoffentlich tatsächlich auch im Ergebnis eine Mehrheit gibt, nämlich Jugendliche ab 16 Jahren an den Kommunalwahlen zu beteiligen. Nur darum geht es. Eine Bemerkung sei mir erlaubt: Anhand der Reaktionen auf Äußerungen über den Koalitionsvertrag oder der Anmerkung „bei uns abgeschrieben“ kann man erkennen, dass der Transformationsprozess, den wir in der Enquetekommission untersuchen, bei manchen noch in vollem Gange ist. Die Zeiten, in denen eine bestimmte Partei wegweisende Beschlüsse gefasst hat, die andere nur abschreiben durften, sind zum Glück vorbei.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Lassen Sie uns einfach zur guten, entspannten demokratischen Normalität übergehen und Gesetzentwürfe unabhängig davon beraten, wer sie eingebracht hat und wer das Urheberrecht für sich beansprucht. Gute Ideen können von allen, auch von der Opposition, kommen und dann gern in den Ausschüssen weiter beraten werden. Genauso, wie man in einer Demokratie unterschiedlicher Meinung sein und um die bessere Lösung streiten kann, sollte man froh sein, wenn man sich in einer Sache im Grundsatz einig ist. Ich danke dafür, dass sich auch das Innenministerium, wie der Minister sagte, mit dem Thema beschäftigt und die Diskussion konstruktiv begleiten will. Wir freuen uns, wenn der geballte Sachverstand aus den Ministerien für dieses gute Anliegen eingesetzt wird und wir Ihnen mit unserem Antrag Gelegenheit geben, Ihren Prüfauftrag auszuführen.

Wir plädieren mit den vorliegenden Gesetzentwürfen dafür, dass bei Kommunalwahlen Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren wählen dürfen. Genau diese Einschränkung ist mit Bedacht gewählt. Auf weitergehende Forderungen - wie etwa das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger - haben wir bewusst verzichtet. Wir als Landesparlament sind nicht für eine entsprechende Änderung des Ausländerwahlrechts und für Grundgesetzänderungen zuständig. Wir sehen das aktive kommunale Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren als ein erstes politisches Signal in die richtige Richtung. Für alles Weitergehende ist die Zeit wahrscheinlich noch nicht reif; hier sollten wir realistisch sein.

Zur Umsetzung unseres Antrags ist wahrscheinlich eine Änderung der Landesverfassung und damit eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Aber abgesehen von diesen juristischen Voraussetzungen ist die Frage des Wahlrechts zu grundsätzlich, als dass man sie mit einer knappen Mehrheit im Parlament entscheiden sollte. Die Landesregierung selbst hat auf die Frage, wann sie die Herabsetzung des Wahlalters prüfen wolle, geantwortet, dass sie dies tun werde, wenn sich die Situation erkennbar verändert hat. Das hat sie unserer Meinung nach, und das hat die Regierung jetzt offenbar erkannt.

Hier passt der vom Ministerpräsidenten sonst so arg strapazierte Grundsatz einmal tatsächlich: Das Bessere ist der Feind des Guten.

Lassen Sie uns das Realistische und das, wo es in anderen Bundesländern schon gute Erfahrungen gibt, einfach umsetzen. Die Ergebnisse der Wahlforscher zeigen, dass die 16und 17-Jährigen, die in einigen Bundesländern bereits an Wahlen teilnehmen dürfen, nicht signifikant stärker extremistisch wählen als der Rest der Wahlbevölkerung.

Der Einwand, dass in anderen Bundesländern das Ziel einer höheren Wahlbeteiligung durch die Änderung des Mindestwahlalters nicht erreicht worden sei, geht meines Erachtens am Kern der Sache vorbei. Ziel ist eben nicht eine höhere Wahlbeteiligung insgesamt - oder gar ein besserer Wahlerfolg für die eine oder andere Partei -, sondern es geht darum, die Jugendlichen mit ihren Rechten endlich ernst zu nehmen und die Demokratie zu stärken.

(Beifall FDP)

Ich möchte noch ganz kurz auf die Einwände eingehen, die Herr Kollege Lakenmacher genannt hat. Zum einen glaube ich nicht, dass es grundgesetzwidrig ist, was wir hier vorschlagen.

Dann müssten die entsprechenden Regelungen in den Bundesländern, in denen es bereits das Kommunalwahlrecht ab 16 Jahre gibt - das ist mehr als die Hälfte - verfassungswirdrig sein.

Zum Zweiten ist eine Auftrennung von Rechten und Pflichten der deutschen Rechtsordnung überhaupt nicht fremd, sondern vielfach zu finden. Nicht nur, dass Religionsmündigkeit wie Strafmündigkeit nicht an die Volljährigkeit gekoppelt sind, sondern - was für unseren Zusammenhang heute viel wichtiger ist man kann sich in Deutschland ab dem 16. Lebenjahr für eine politische Partei entscheiden. Ich sehe nicht, warum Jugendliche reif genug sein sollten für das grundsätzliche Bekenntnis für eine politische Richtung, aber nicht reif genug, in ihrer Kommune entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Deshalb plädiere ich noch einmal eindringlich dafür, die vorliegenden Gesetzentwürfe eingehend in den Ausschüssen zu beraten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Debatte zum Tagesordnungspunkt 9 angelangt. Ich stelle die Empfehlung der Parlamentarischen Geschäftsführer zur Abstimmung, diese Anträge an den Hauptausschuss - federführend -, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, den Ausschuss für Inneres und den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist eine erfreuliche Mehrheit. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/1891

1. Lesung