Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

(Zurufe: Ja! - Nein!)

Wir könnten die Fragestunde aber auch verkürzen.

(Zurufe: Nein! - Oder verlängern!)

Oder wir könnten jetzt die Mittagspause machen und anschließend mit der Fragestunde einsetzen?

(Zurufe: Nein! - Frau Alter [SPD]: Wir stimmen ab!)

- Ich habe Ihnen vier Alternativen vorgeschlagen. Darüber ist schlecht abzustimmen, nicht?

(Unruhe)

Haben die Fraktionen einen Eindruck, wie die Mehrheitsmeinung in ihren Fraktionen ist?

(Heiterkeit)

Dann frage ich die Vorsitzenden.

(Zurufe: Jetzt Pause!)

- Jetzt Pause?

(Zurufe: Ja!)

Die Linken sind dafür, die Pause jetzt einzulegen. Die SPD? Ein Eindruck?

(Zurufe: Die Fragestunde ausfallen lassen!)

- Bitte?

(Zuruf: Die Fragestunde durchziehen!)

- Gleich anschließend?

(Holzschuher [SPD]: Ja, ohne Mittagspause! - Nein!)

Wie sieht es bei der CDU aus?

(Zurufe: Pause!)

- Jetzt Pause. Schon zwei Fraktionen sind dafür, jetzt Pause zu machen. Die FDP auch? - Die Grünen auch?

(Beifall)

Es scheint eine Mehrheit zu sein. Dann gehen wir jetzt in die Mittagspause und sehen uns um 13 Uhr wieder.

(Zurufe)

- Eine halbe Stunde reicht euch?

(Zurufe: Ja!)

Also sehen wir uns um 12.30 Uhr wieder und machen heute Abend dafür eine halbe Stunde später Schluss als geplant.

(Unterbrechung der Sitzung: 11.57 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung 12.36 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Wir haben uns darauf verständigt, dass die Fragestunde um 12.30 Uhr beginnt. Wir haben jetzt fünf Minuten Verzug. Der rbb ist, bitte schön, darauf eingestellt, dass wir nun beginnen. Wir werden die Fragestunde auch in der gebührlichen Zeit abarbeiten, da die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, dass ihre Fragen beantwortet werden, und 60 Minuten Fragestunde durchführen. Der rbb ist 60 Minuten hier.

Damit verzögert sich die Tagesordnung um die entsprechende Zeit. Wir haben momentan eine Stunde Verspätung. Ich bitte Sie, nun Platz zu nehmen, sodass alle Fragen in Ruhe beantwortet werden können.

Meine Damen und Herren! Ihnen liegt die Dringliche Anfrage 27, Drucksache 5/1940, der Abgeordneten Melior vor. Gemäß Anlage 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Landtages ist die mündliche Anfrage 325 vorzuziehen. Sie hat den Vorrang vor der Beantwortung der Dringlichen Anfrage, da sie den gleichen Problemkreis betrifft. Ich erteile deshalb zunächst Abgeordneten Dr. Bernig von der Fraktion DIE LINKE das Wort. Danach wird Abgeordnete Melior Gelegenheit haben, ihre Frage zu stellen. Beide Fragen werden dann vom zuständigen Minister, Herrn Vogelsänger, beantwortet. - Herr Abgeordneter Dr. Bernig, Sie die Gelegenheit, die Frage 325 (Funkturm in Werder OT Plessow) zu stellen.

In Plessow soll inmitten des Ortes bis Ende September 2010 ein 55 m hoher Sendemast für den neuen BOS-Digitalfunk auf einer Bundesliegenschaft gebaut werden. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Wohnhäuser. Die Bürgerinnen und Bürger aus Plessow haben dagegen massiven Protest vorgebracht. Sie fürchten Gesundheitsschäden und beklagen, dass sie nicht informiert worden sind.

Ich frage die Landesregierung: Wie wird in Plessow bei der Errichtung des Sendemastes die geltende Abstandsregelung zur nächsten Wohnbebauung eingehalten?

Vielen Dank. Frau Abgeordnete Melior, Sie haben Gelegenheit, die Dringliche Anfrage 27 (Neuer Standort für geplanten Sendemast in Werder OT Plessow) zu stellen.

In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Dringliche Anfrage, da erst am Freitag vergangener Woche ein Angebot von der Stadt Werder gemacht wurde. Bürgermeister Große hat ein Grundstück als Alternativstandort angeboten. Meine Frage deshalb: Kann dieser alternativ angebotene Standort für den Sendeturm genutzt werden?

Vielen Dank. Dies wird nun Minister Vogelsänger klären.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Melior - Ladies first -, Herr Dr. Bernig, die Errichtung von Sendemasten ist wie die Genehmigung von Windkraftanlagen ein hoch emotionales Thema; das werden viele Abgeordnete in ihrer engagierten Wahlkreisarbeit mitbekommen haben. Trotzdem sind solche Anlagen notwendig.

Bei den BOS-Digitalfunksendemasten wird die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte im Zustimmungsverfahren, für das das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zuständig ist, durch Vorlage der Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur nachgewiesen. Diese Bescheinigung wird von der Bundesnetzagentur ausgestellt, wenn für den konkreten Standort der Schutz von Personen in den entstehenden elektromagnetischen Feldern gewährleistet ist. Die Bewertung des Standortes nach den Vorgaben der einschlägigen Verordnung erfolgt unter Berücksichtigung aller am Standort installierten Funkanlagen sowie der durch umliegende ortsfeste Funkanlagen bereits vorhandenen Feldstärken.

Die so von der Bundesnetzagentur ermittelten Sicherheitsabstände waren beim Standort Plessow eingehalten. Da baurechtlich alle Vorgaben eingehalten waren, war die Zustimmung zu erteilen und wurde von der obersten Bauaufsicht mit Datum vom 12. November 2009 erteilt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen, die Baugenehmigung ist bestandskräftig.

Im Zustimmungsverfahren wurde die Stadt Werder beteiligt. Die Stadt hat ihr gemeindliches Einvernehmen zum Digitalfunkmast in Plessow nach § 36 Baugesetzbuch am 21. August 2009 erklärt. Ich habe mir das Schriftstück extra kommen lassen, weil ich die Brisanz vor Ort mitbekommen habe. Eingangsstempel im damaligen Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg war der 26. August 2009.

In diesem Zusammenhang hätte die Stadt - oder auch der Ortsbeirat - die Bürgerinnen und Bürger informieren können. Sie müssen dies nicht, aber ich denke, es wäre sehr ratsam gewesen. Offensichtlich wurden die Bürgerinnen und Bürger erst

durch den Baubeginn des Digitalfunkmastes darauf aufmerksam. Das liegt nicht in der Verantwortung der obersten Baubehörde.

Mir liegt auch - das habe ich gestern von Bürgern aus Plessow bekommen - ein Schreiben der Stadt Werder bezüglich des Alternativstandortes vor. Dazu möchte ich noch einmal ausführen: Das Baugenehmigungsverfahren ist abgeschlossen, die Baugenehmigung ist bestandskräftig. Die Planungen sind funkplanerisch und bautechnisch abgeschlossen. Alle Bauleistungen wurden ausgeschrieben und vertraglich gebunden. Das betrifft die Erstellung des Funkmastes, die Herrichtung der notwendigen Infrastruktur - Stromversorgung, das kommt alles noch dazu. Der Mast wird voraussichtlich Ende September bzw. im Oktober 2010 aufgestellt.

Ich möchte noch etwas zum Alternativstandort sagen, das war noch gefragt. Wie gesagt, ich habe die genehmigungsrechtliche Seite, aber auch die Verfahrensseite dargestellt. Die Änderung des Standortes würde erhebliche Kosten nach sich ziehen. Wir haben bereits die Ausschreibung, und bei Vertragsänderung wären diese erheblich.

Ich will auch noch etwas zur Höhe des Mastes sagen; zu den 55 Metern gab es ja auch ein Stück Kritik. Die 55 Meter sind natürlich für das Ortsbild problematisch, sorgen aber für entsprechenden Abstand, was die Dinge betrifft, die die Bundesnetzagentur zu prüfen hat - also in einem Sinne negativ für das Ortsbild, im anderen Sinne natürlich wichtig, was die Abstandsregelung betrifft.

Ich hoffe, ich habe es umfassend dargestellt.

(Frau Lehmann [SPD]: Aber nicht befriedigend!)