Hier ist Ihre Kreativität gefragt, Frau Nonnemacher! Ich habe erlebt, dass Sie tolle Vorschläge unterbreitet haben. Darüber, ob man den Kofferraum für die Ingewahrsamnahme benutzen sollte, kann man allerdings streiten. Doch ansonsten war die ein oder andere Idee, die Sie verkündet haben, nicht schlecht. Lassen Sie uns diese im Innenausschuss anhören, und lassen Sie Ihre guten Gedanken bezüglich dessen einfließen, wie die Polizeistandorte vor Ort aussehen und welche Aufgaben dort erledigt werden sollen.
Noch einmal kurz zum Streitpunkt Wache: Natürlich habe ich Verständnis dafür - wir erleben es alle vor Ort, in unseren Gemeinden -, dass viele Bürger und Kommunalpolitiker meinen, dass dort, wo die Wache verschwindet, auch die innere Sicherheit infrage gestellt ist und das Sicherheitsniveau sinkt. Es gibt in Brandenburg heute 50 Wachen, und wir haben 200 Gemeinden. Es sind also 150 Gemeinden und Ämter, in denen auch jetzt keine Wache ist.
Es darf nicht suggeriert werden, dass, wenn Wachenstandorte wegfallen, vor Ort nichts mehr an polizeilicher Präsenz zu finden sein wird. Es wird unsere Aufgabe sein, zu erklären, wie es tatsächlich aussieht. Für die Leute ist interessant, dass, wenn sie 110 rufen, in möglichst kurzer Zeit - in 10 bis 15 Minuten der Funkwagen vor Ort ist. Viele wissen gar nicht, dass der Ruf nicht bei der Wache aufläuft, sondern haben die Vorstellung, dass, wenn sie die Polizei anrufen, dieser Anruf bei der Wache ankommt. Das stimmt so alles nicht. Hier ist, wie gesagt, noch Klarheit zu schaffen, Überzeugungsarbeit zu leisten, und es ist entsprechende Kommunikation notwendig. Der Herr Innenminister hat gesagt, auf welchem Wege wir dies vorhaben. Lassen Sie uns also gemeinsam Gutes tun. Lassen Sie uns die straffen Strukturen und die moderne Technik mit dem entsprechenden Personal untersetzen.
Auch die Ausbildung ist angesprochen worden; ein wichtiges Thema. Wir werden daran festhalten: Regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist notwendig. Da liegt eine ganze Menge brach. Hier hat der frühere Innenminister Schönbohm seine Verantwortung stellenweise nicht in der Form wahrgenommen, wie es vielleicht hätte getan werden müssen.
Lassen Sie uns das Gesetz zur Polizeistrukturreform mit dem dazugehörigen Konzept für Struktur und Personal allumfassend und lange im Innenausschuss besprechen. Ich freue mich schon auf die vielen guten Vorschläge, die die Oppositionsfraktionen in diesen Prozess einbringen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. - Bevor die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Goetz von der FDP-Fraktion fortgesetzt wird, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Ernst-Haeckel-Gymnasiums Werder/Havel bei uns. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Minister! Liebe Schüler! Herr Minister Baaske, guten Appetit!
Das uns vorliegende Konzept beinhaltet eine ganze Reihe überlegenswerter Momente. Gleich vorn, auf Seite 3, ist gesagt, dass von allen Aufgaben, die die Polizei zu erfüllen hat, keine Aufgabe so beschaffen ist, dass sie künftig wegfallen oder verlagert werden könnte. Das ist der entscheidende Ansatz für uns: eine Aufgabenkritik an den Anfang zu stellen und dann zu sehen, wie man mit wie viel Personal - und auch organisatorisch diese Aufgaben am besten erfüllen kann.
- ich habe es auch da, Herr Minister -, und von vornherein gesagt wird, mit 7 000 Leuten geht das auch, dann sage ich: Natürlich geht es auch mit 7 000 Leuten. Das geht ganz einfach: Geben Sie Elbe-Elster nach Sachsen ab, Spree-Neiße und Uckermark nach Polen - und schon können Sie mit den verbleibenden 7 000 Leuten die innere Sicherheit in Brandenburg hervorragend aufrechterhalten. So einfach geht's!
Aber das kann wohl nicht unsere Zielstellung sein. Wir wollen die Sicherheit im gesamten Land, eben auch in der Uckermark, auch in Spree-Neiße - woher Sie kommen - und in Elbe-Elster.
Wenn gesagt wird, wir hätten einen kontinuierlichen Zugang junger Kollegen, dann mag das irgendwo so sein, denn auch fünf, sechs oder zehn Leute kann man am Ende als kontinuier
lichen Zugang bezeichnen. Nur ist darauf hingewiesen worden, dass die Zielzahlen bereits jetzt nicht erreicht werden, die wir brauchten, um 2019 die jetzt vorgegebenen Zahlen überhaupt erreichen zu können.
Völlig offen ist bisher, wie es mit dem LKA weitergehen soll. Es soll in das Präsidium eingegliedert werden; okay. Dann gibt es irgendwo Regionalkommissariate, die bei den Direktionen angesiedelt werden sollen. Und was wird darunter? Wird es Kripo in den Schutzbereichen geben? Geht das spezielle Wissen der Beamten in ihren Wachen in den einzelnen Orten verloren? Es wird aber gebraucht, um Aufklärungsarbeit zu leisten.
Ich wiederhole es, weil Schleswig-Holstein oder RheinlandPfalz oder Niedersachsen immer als Benchmark gebracht werden: Schleswig-Holstein ist bundesweit das Land mit der schlechtesten Aufklärungsquote. Das kann nicht unsere Benchmark sein, an der wir uns orientieren. Es muss immer wieder gesagt werden: Schleswig-Holstein hat bundesweit die schlechteste Aufklärungsquote. Das kann nicht mein Maßstab sein.
Natürlich gibt es Potenzial für Strukturoptimierungen. Da haben Sie in uns immer einen guten Partner, der gutwillig ist, der auch wirklich dabei ist, das Beste zu bewegen, auch um Struktur optimal zu gestalten. Wir sperren uns nicht dagegen, aus zwei Präsidien eins zu machen. Wir sperren uns nicht gegen die Einrichtung von Direktionen, auch nicht gegen die Standorte, an denen Direktionen eingerichtet werden sollen. Das ist machbar. Die Frage ist, was drunter geschieht. Die Frage Wachenstandorte ist hier bereits umfassend und breit bei verschiedenen Gelegenheiten diskutiert worden und wird noch viel breiter diskutiert werden, dann im Innenausschuss zunächst in der Anhörung am 28. dieses Monats sowie sicher auch bei weiteren Lesungen dieses Gesetzes hier an diesem Ort und natürlich auch in den Orten selbst.
Ich will noch einmal auf die Polizeibeiräte eingehen, weil hier steht, sie bei den Direktionen zu bilden. Es gibt einen ganz wesentlichen Haken, den ich aufzunehmen und zu berücksichtigen bitte. Bisher, auch früher, bei den vielen Präsidien, war es so, dass die Polizeiräte bei den Präsidien angesiedelt waren und die Präsidien selbst über Wachenschließungen entschieden haben - das steht so im Gesetz und wird vermutlich auch so bleiben - und dass bisher die Polizeibeiräte vor Wachenschließungen anzuhören waren, die durch die Präsidenten erfolgen sollten. Wenn Sie die Polizeibeiräte herunternehmen auf die Direktionen, dann gewährleisten Sie aber aus dem Gesetz heraus oder wie auch immer, dass eine Anhörung, dass eine Einbeziehung der Betroffenen erfolgt, bevor über Wachenstandorte entschieden wird, dass die Polizeibeiräte die Gelegenheit haben, an den Wachenstandorten teilzuhaben und mitzudiskutieren, was aus ihrer Wache wird, und auch darzulegen, welche Bedeutung der jeweilige Wachenstandort für sie hat. Genau das scheidet mit dem gegenwärtigen Gesetzentwurf aus. Hier besteht dringender Nachbesserungs-, dringender Handlungsbedarf.
Herr Minister, wenn ich höre, dass mit dem Konzept die innere Sicherheit gewährleistet wird, dann wundere ich mich: Ein Konzept gewährleistet keine innere Sicherheit; es sind immer Menschen, es sind immer Beamte, die die innere Sicherheit gewährleisten und eben nicht ein Stück Papier. Deswegen kommt es darauf an, unsere Polizeibeamten, die wir haben, hochmotiviert in den Dienst zu bringen.
Es steht auch Gutes darin: dass man künftig besser aus dem mittleren in den gehobenen Dienst kommen soll. Es gab in diesem Jahr erstmals wieder eine nennenswerte bemerkenswerte Anzahl von Beförderungen, die dazu führt, dass durchschnittlich jeder Beamte die Gelegenheit hat, alle 15 Jahre mal befördert zu werden. Das ist ein Fortschritt. Alle 15 Jahre befördert zu werden ist natürlich nicht das, was wir wollen können. Normalerweise ist es eine Dienstlaufbahn, ist es ein Beförderungsberuf, der Beamte müsste regelmäßig, wenn er einen guten Job macht, alle 8 Jahre spätestens, irgendwo 7 Jahre, 8 Jahre, 9 Jahre an der Reihe sein und nicht erst alle 15 Jahre. Vielleicht ergeben sich da Möglichkeiten aus der Strukturreform, zu verstärkten Beförderungen zu kommen. Das mag zur Motivation beitragen.
Die Krankentage sind angeführt worden. Wenn wir uns mit anderen Flächenländern vergleichen: Die Beamten in Bayern, das auch ein Flächenland ist, weisen 15, 16 Krankentage pro Jahr aus und nicht 33. Wenn alle Beamten im Land Brandenburg gleichzeitig krank würden, hätten wir in unserem Bundesland für einen kompletten Monat keine Polizei. Das ist der gegenwärtige Stand, und der kann uns nicht befriedigen. Auch da muss nachgebessert werden. Dazu sagt das Konzept bisher nichts. Dazu ist es zu schwach. Aber wir sollen ja die Gelegenheit haben, über dieses Konzept in den Ausschüssen zu diskutieren.
Insofern bleibt letztlich der Dank an diejenigen Beamten, die noch da sind und motiviert sind, die Bitte an alle Bürger mitzuwirken, auch zu protestieren, auch in ihrer jeweiligen Region deutlich zu machen, was die Wache, was der jeweilige Standort für sie bedeutet, wie wichtig ihnen innere Sicherheit ist und welche Anforderungen der jeweils Betroffene in seiner Region an unsere Polizei stellt, welche Erwartungen er hat, um gerade auch Interventionszeiten nicht weiter verlängern zu lassen. Auch da haben wir ein Problem.
Das vorgelegte Konzept ist ein Polizeibeamteneinsparkonzept. Es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wir sind bereit dazu und gehen davon aus, dass Sie ergebnisoffen in die Ausschusssitzungen gehen, dass Sie auch bereit sind, Herr Minister, sich die Zeit für eine gründliche Beratung zu nehmen und auch über Verbesserungen am Konzept, über Entscheidungen und Entwürfe nachzudenken. Wenn Sie das machen, haben Sie in uns einen guten Partner. - Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Abgeordneten Goetz. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg wird sprechen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Konzept zur mittelfristigen Stellen- und Personalentwicklung einschließlich notwendiger Strukturveränderungen bei der brandenburgischen Polizei zeigt die Landesregierung den Handlungsrahmen und die Grundzüge der geplanten Polizeireform auf. Dabei wird ein großer Teil der Empfehlungen der vom Innenminister eingesetzten Expertenkommission übernommen.
Der zentrale Punkt der Reform ist, wie durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch effizientere Strukturen, Personal reduziert werden kann, ohne dass die öffentliche Sicherheit darunter leidet. Das heißt, dass die beabsichtigte Straffung der Strukturen mit neuen Lösungen verbunden werden muss, die den spezifischen Bedingungen unseres Landes entsprechen. Da ist kaum etwas abzukupfern, hier ist vielmehr eine schöpferische Arbeit zu leisten.
Wir wollen erreichen, dass dieser Prozess im engen Zusammenwirken mit den Gewerkschaften, den Kommunen und anderen Betroffenen nicht im erbitterten Gegeneinander abläuft. Nur so wird es möglich sein, die überschaubaren Spielräume optimal auszuschöpfen. Ganz klar: Wir suchen nicht die Auseinandersetzung, sondern den Dialog. Deshalb wird der Innenausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen am 28. Oktober eine Anhörung zum Gesetzentwurf und zum Konzept der Landesregierung durchführen, in der viele zu Wort kommen können. In jedem Fall werden die Polizeigewerkschaften und der BDK sowie die kommunalen Spitzenverbände dabei sein. Außerdem kann jede Fraktion zwei weitere Anzuhörende benennen, sodass ein breiter Kreis von Experten und Betroffenen einbezogen wird.
Ich will hier deutlich feststellen, dass wir, natürlich innerhalb des insbesondere durch die finanziellen Zwänge geprägten Handlungsrahmens, in eine ergebnisoffene Diskussion gehen. Der Gesetzentwurf und das Konzept der Landesregierung werden auf den Prüfstand gestellt. Damit greifen wir zugleich das Grundanliegen der von der GdP ausgelösten Volksinitiative auf, das bekanntermaßen darin besteht, dass sich der Landtag noch einmal mit der Polizeireform befassen möge. Das tun wir mit der Anhörung im Innenausschuss, die intensiv ausgewertet werden soll, und natürlich auch im Rahmen zahlreicher Gespräche, die insbesondere mit Bürgern, kommunalen Verantwortungsträgern und Polizeipraktikern vor Ort geführt werden. Ziel ist für uns, langfristig tragfähige Lösungen zu finden, vor allem unter Nutzung der heutigen technischen Möglichkeiten. Das soll zügig geschehen, denn die Betroffenen wollen Klarheit, und sie wollen auch, dass nicht ständig neu experimentiert werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gewährleistung von öffentlicher Sicherheit ist nicht zwangsläufig mit der Existenz von 50 Polizeiwachen im Land verbunden. Wir wissen, dass diese Struktur bereits jetzt zum Teil nicht mehr voll handlungsfähig ist. Der zentrale Punkt dabei ist, wie nach der absehbaren Schließung von Polizeiwachen gesichert werden kann, dass die Polizei in möglichst kurzen Interventionszeiten handeln kann und ihre Einsatzfähigkeit uneingeschränkt behält. Dazu ist im Konzept festgehalten, dass der Streifendienst ebenso wie der Revierdienst im bisherigen Umfang zu gewährleisten ist.
Die gegenwärtig noch offene Frage ist, wie Polizeipräsenz anstelle einer geschlossenen Wache inhaltlich, organisatorisch und personell ausgestaltet sein muss, um diesen Anspruch erfüllen zu können. Ich gebe Ihnen völlig Recht, Kollegin Nonnemacher: Das ist noch zu leisten. Genau bei diesen jetzt als dezentrale Stützpunkte bezeichneten Stellen muss angesetzt werden, und das kann nur gemeinsam mit den betroffenen Kommunen und den Polizeipraktikern geschehen. Dafür gibt es schon erste interessante Initiativen, bei denen an das gemeinsame Interesse angeknüpft wird.
Das Konzept spricht von 15 Wachen, die anstelle der bisherigen Schutzbereiche eingerichtet werden sollen, und von einem X. Diese bisher noch offene Größe kann erst im Ergebnis der noch zu führenden Diskussion benannt werden. Herr Petke, deswegen ist die Zahl jetzt noch nicht konkretisiert. Das ist eine Entscheidung des Ministers, aber ich bin mir sicher, dass der Landtag hier ein gehöriges Wort mitzureden hat. Es ist absehbar, dass der Revierdienst künftig eine größere Rolle spielen wird. Revierpolizisten sollen eine größere Verantwortung erhalten - das haben wir seit langem gefordert -, sie müssen kontinuierlich in ihrem Revier präsent und ansprechbar sein und nicht mit anderen Aufgaben belastet werden. Das schließt ein, dass sie im Revier ein Büro haben, dass sie regelmäßig Sprechzeiten absichern können.
Die im Konzept vorgesehene Unterscheidung zwischen ländlichen Regionen und urbanen Bereichen im Revierdienst ist für uns nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren! Jetzt ist Kreativität gefragt, und selbst Sie, Herr Petke, können in den nächsten Monaten zeigen, dass es Ihnen nicht darum geht, dieses Thema politisch zu instrumentalisieren, sondern dass es Ihnen um die Sache geht. Lassen Sie uns das gemeinsam versuchen. Ich bin nach wie vor optimistisch, dass dabei etwas Gutes herauskommt. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg. - Wir setzen die Aussprache nunmehr mit der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fort, und es wird die Abgeordnete Nonnemacher sprechen.
Verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler! Das vorliegende Konzept der Landesregierung setzt die Empfehlungen der Kommission „Polizei Brandenburg 2020“ weitestgehend um. Von den wenigen Ausnahmen wird noch zu reden sein.
In den Kommissionsempfehlungen und im Kabinettsbeschluss finden sich zur Strukturveränderung auf der oberen und mittleren Integrationsebene Vorschläge, die wir begrüßen und unterstützen. Der Hinweis, es würden keine Empfehlungen zu Standortfragen gegeben und diese seien in der Umsetzung zu entwickeln und festzulegen, führt sich gleich selbst ad absurdum. Das Konzept äußert sich sehr wohl zu Standorten, und parallel zur Einbringung in den Landtag hat der Innenminister noch am 14. und 16.09. die Standorte der vier Direktionen verkündet.
Die Schaffung eines Landespolizeipräsidiums mit Integration der LESE und des LKA unter Beibehaltung des Standortes Eberswalde wird von uns als sinnvoll angesehen. Die sehr frühe und ärgerlich schlecht kommunizierte Festlegung auf die Landeshauptstadt Potsdam als Sitz des Landespolizeipräsidiums lässt sich wohl fachlich gut begründen. Wir möchten dazu aber die Stellungnahme der Experten bei der Anhörung am 28.10. abwarten.
Gleiches gilt für die politische Entscheidung zu Brandenburg an der Havel als Sitz der Direktion West. Hier wird von der an
gestrebten Deckungsgleichheit mit Staatsanwaltschaft und Landgerichtsbezirken abgewichen und eine räumliche Trennung von Kriminalpolizei und Direktion vorgesehen. Die Organisation dieser Zweiteilung wird im Ausschuss zu erörtern sein. Darüber hinaus stellt sich uns die Frage, warum das eine Mal politische Gründe ausschlaggebend sind, das andere Mal aber nicht.
Wie schon beim vorausgegangenen Tagesordnungspunkt dargestellt, liegt der Dreh- und Angelpunkt der Polizeistrukturreform bei der Umsetzung in den Regionen und Kommunen. Die Menschen im Land, die betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten und die politischen Entscheidungsträger wollen wissen, wo die Polizei noch verortet ist, wie lange sie braucht, um nach einem Notruf vor Ort zu sein, wo der Bürger Anzeige erstatten kann und ob diese überhaupt noch angemessen bearbeitet wird. Wie viele Wachen bleiben denn nun erhalten, und wo? Bedeutet Wachenschließung auch Standortschließung? Wie sehen die Strukturen unterhalb der Hauptwachen aus? Was unterscheidet einen Posten für den Wach- und Wechseldienst und die Revierpolizei von einer „abgespeckten“ Polizeiwache? Sind sie vielleicht identisch? Mit wie vielen Beamten und zu welchen Tages- und Nachtzeiten sollen sie besetzt sein?
Wer eine durchgreifende Reform durchführen will, meine Damen und Herren, und aufgrund der Haushaltsdaten auch durchführen muss - darin sind wir durchaus im Konsens -, der kann nicht mit verdeckten Karten spielen. Gerade wer den Anspruch hat, mit dem Gesicht zu den Menschen zu stehen, der muss den Menschen auch reinen Wein einschenken. Nicht sämtliche Regelungen der Binnenorganisation und die gravierendsten Standortfragen können allein im Rahmen der Umsetzung nachgereicht werden. Wir wollen doch ein bisschen genauer wissen, wohin die Reise geht.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die Landesregierung auf, ihre Vorstellungen zu den Polizeiwachen und den Standorten zu konkretisieren. Wir erwarten, dass mehr als 15 voll ausgestattete Wachen und weitere Standorte als Satellitenwachen mit eingeschränkter Besetzung erhalten bleiben.
Zum Schluss noch ein Wort zu den Punkten, an denen das Konzept der Landesregierung von den Kommissionsempfehlungen abweicht. Die Entscheidung, ob in den nächsten Jahren nur noch Einstellungen im gehobenen Dienst vorzunehmen sind, zurückzustellen ist sicher legitim. Das Bekenntnis zur maßgeblichen Erhöhung des Anteils des gehobenen Dienstes wegen der steigenden Anforderungen begrüßen wir und halten es für unumgänglich.
Dass das Landespolizeiorchester keinen Beitrag zu den Einsparungen leisten soll, haben wir bereits kritisiert. In Anbetracht der schmerzhaften und gravierenden Einschnitte durch die Polizeistrukturreform halten wir mittlerweile die Aufrechterhaltung eines Orchesters aus Berufsmusikern nicht mehr für gerechtfertigt und schließen uns den Vorschlägen der Kollegen von der Linksfraktion an. - Vielen Dank.