Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Das Wort erhält wiederum die Landesregierung. Herr Minister Dr. Woidke wird noch einmal sprechen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf einige Aspekte, die hier angesprochen worden sind, eingehen. Frau Nonnemacher, Sie sagen in Ihrer Rede nichts anderes, als dass diese Reform hätte „unten“ beginnen sollen. Ich bin genau entgegengesetzter Überzeugung: dass das Vorgehen, wie es bisher unter Rainer Speer gelaufen ist, eine Kommission einzusetzen, zu evaluieren, zu prüfen, die Aufgaben durchzuchecken und zu fragen, ob wir die Aufgaben weiter erfüllen wollen, und dann mit dieser Reform „oben“ zu beginnen, der richtige Weg ist, und nicht die Diskussion um die einzelne Wache. Sie hätten sich nämlich jetzt hier hingestellt und gesagt: Es ist ja unerhört, der fängt bei den Kleinen draußen an, und an die Großen traut er sich nicht heran. - Deshalb wird meiner Ansicht nach kein Schuh daraus.
Die Vorgehensweise Kommission - Gesetzentwurf und danach die Diskussion in den Regionen mit Aufbaustäben, Personalräten und Gewerkschaften ist das einzig richtige Vorgehen. Dazu stehe ich ausdrücklich.
Zur Frage 2 - Konzept der CDU. Herr Petke ist nicht so tief darauf eingegangen, aber man stellt fest, wenn man sich das Konzept anschaut, dass es einen einzigen wesentlichen Unterschied gibt. Ich möchte nicht auf die 24/7-Wachen eingehen; mit 25 sind wir uns auch relativ nah. Es gibt aber einen Unterschied, der im kommenden Tagesordnungspunkt eine wesentliche Rolle spielen wird; ich hoffe es zumindest. Es gibt den Unterschied, dass Sie von der CDU sagen, wir brauchen 8 000 Polizisten, um die innere Sicherheit im Land zu gewährleisten.
Dann frage ich Sie aber: Aus welchen Töpfen wollen Sie die 1 000 zusätzlichen Polizisten, zu denen wir sagen, das ist für das Land nicht verkraftbar, deshalb müssen wir effektiver werden, bezahlen - gerade vor dem Hintergrund der von Ihnen avisierten Schuldenbremse in der Landesverfassung? Ich halte dies nicht für möglich. Ich halte es für möglich, dass wir mit der Zahl 7 000 die innere Sicherheit im Land weiterhin in hoher Qualität gewährleisten können. Wenn Sie sagen, Sie wollen 1 000 Polizisten mehr, dann müssen Sie mir schon erklären, ob Sie die Mittel dafür bei Kitas, bei Schulen, Lehrern oder an welcher Stelle des Landes einsparen wollen, oder etwa bei der Investitionsquote. Es geht nicht, zu sagen: Wir wollen überall mehr, und trotzdem wollen wir noch eine Schuldenbremse. Das passt nicht zusammen.
Sie sind vielleicht in der Opposition angekommen, aber Sie haben sich leider von der Realität entfernt. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Die Landesregierung hat noch einmal 2 Minuten und 40 Sekunden gesprochen. Gibt es vonseiten der Fraktionen das Bedürfnis, nun auch noch einmal zu sprechen? - Ich dachte es mir. Herr Abgeordneter Petke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrter Herr Dr. Woidke, wenn Sie sagen, wir wollen 1 000 Beamte mehr, dann gestatte ich mir, darauf hinzuweisen: Wir haben jetzt 8 900. Sie wollen auf 7 000 herunter, wir wollen auf 8 000. Die sind doch schon da, und wenn Sie fragen, wie wir sie bezahlen wollen: Verdammt noch mal, sie werden doch auch heute bezahlt.
Gestern sagte der Fraktionsvorsitzende der SPD - bei der heutigen wichtigen Debatte ist er ja nicht da -, was wir fordern, sei nicht bezahlbar. Ich darf es noch einmal auf den Punkt bringen: Wir haben heute 8 900. Sie wollen auf 7 000 senken, begründen es aber nicht haushaltspolitisch. Kollegin Stark sagte, es sei nur polizeifachlich, Sie sagen wieder etwas ganz anderes, und wir sagen: In Brandenburg ist die innere Sicherheit seriös nur mit mindestens 8 000 Frauen und Männern bei der Polizei zu gestalten.
Sie behaupten, Sie könnten die Polizisten nicht bezahlen. Gleichzeitig erhöhen Sie aber die Kosten pro Polizeibeamten. Sie fordern hier die Ausweitung des gehobenen Dienstes. Das klingt immer so fachlich - ist es auch. Konkret bedeutet das aber, dass der Steuerzahler pro Polizist mehr bezahlen muss. Wir sagen: Das ist nicht unser Weg. Wir wollen den mittleren Dienst bei der Polizei, wir wollen den gehobenen Dienst bei der Polizei, und wir wollen den höheren Dienst bei der Polizei. Versuchen Sie also nicht, auszuweichen, sondern gehen Sie auf die Argumente ein! Ziehen Sie aus Ihren Reden den Nebel ab!
Versuchen Sie sich darauf zu konzentrieren, wie die Lage ist. Was hier von Ihnen vorgetragen worden ist, entspringt zu einem großen Teil Wunschdenken. Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wer bei der Polizei jede fünfte Stelle streicht, der kann den Leuten nicht seriös vermitteln, das werde niemand merken. Sie werden die Polizeiarbeit auf den Speckgürtel konzentrieren und in den berlinfernen Regionen verringern. Kollegin Stark hat es - sicherlich unbewusst - heute schon gesagt: In Rheinland-Pfalz und anderen Ländern, wo es aber eine Kriminalitätsbelastung gibt, die wir zum Glück nicht haben, lebe es sich doch auch ganz gut. Es darf nicht unser Weg sein, ein Mehr an Kriminalität für die Brandenburgerinnen und Brandenburger in Kauf zu nehmen. Sie sind jedoch dabei, diesen Weg zu gehen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Petke. - Gibt es weiteren Bedarf, die zusätzliche Redezeit zu nutzen? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Burkardt erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal macht der Gesetzgeber etwas Vernünftiges, manchmal sogar der Verfassungsgesetzgeber. Seit Sommer letzten Jahres steht im Grundgesetz eine Bestimmung, die lautet:
Weiter unten in der gleichen Bestimmung wird schon das Misstrauen derer, die diese Bestimmung gefasst haben, gegenüber denjenigen, die sie umzusetzen haben, deutlich:
„Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1“
Dazu haben wir in den vergangenen Monaten ganz unterschiedliche Beurteilungen gehört. Die neueste möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Sie lautet:
„... das ist eines der innovativsten Instrumente in der Finanzpolitik. Allein die Debatte um die Wirkung der Schuldenbremse bringt ins Bewusstsein, dass man mit dem auskommen muss, was man hat. Dieser Grundsatz wird in Verfassungsrang gehoben. Das Thema Finanzen ist nicht länger ein Thema für Spezialisten.“
Das sagt der Finanzsenator einer Regierung, die gegen diese Verfassungsänderung gestimmt hat. Das sagt der Finanzsenator einer rot-roten Regierung nebenan. Er fügt in diesem Interview, das erst vor knapp zwei Wochen erschienen ist, hinzu - auch vor dem Hintergrund der Diskussion und angesichts der Zweifel, die ihm der Journalist in seiner Frage übermittelt -:
„Keiner wird die Schuldenbremse kippen.... Die Finanzmärkte werden uns zwingen, die Schuldenbremse einzuhalten.“
Wir haben aktuelle Beispiele, die das deutlich belegen. Griechenland und der Euro sind nicht Opfer wilder Spekulationen; sie sind das Produkt nüchterner Rechner. Nußbaum weiter:
„Wenn wir der internationalen Finanzwelt nicht zeigen, dass wir den Kurs solider Finanzen einschlagen, kriegen wir die Rechnung, indem wir für unsere Zinsen nicht mehr zwei, sondern vier oder fünf Prozent zahlen...“
Wir haben gestern gehört, was es kostet, wenn wir 1 oder 2 % zahlen. Wenn wir 4 oder 5 % zahlen müssen, liegen wir fast beim Doppelten. Verdoppeln Sie einmal unsere Schuldenlast! Wir werden es ja im Haushalt nachlesen können.
Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des Gebotes des Grundgesetzes verbietet sich eigentlich eine weitere Diskussion über die Sinnhaftigkeit; denn die Hürde ist sehr hoch gestellt. Wer sich Geld leiht, muss es auch zurückzahlen. Und nur der bekommt Geld von der Bank oder auf den internationalen Finanzmärkten, der diesen die Gewissheit vermittelt, es zurückzahlen zu wollen und auch zu können. Wer aber den Schuldenberg immer weiter auftürmt, der nährt die Zweifel, ob er die Schulden überhaupt irgendwann zurückzahlen kann. Wer so überzeugend begründet, warum für die staatlichen Segnungen die weitere Aufnahme von Schulden unabweisbar sei, wie wir es zuletzt gestern gehört haben,
der schürt - uns am Ende teuer zu stehen kommende - Zweifel an seinem Willen, den Schuldenjunkie Staat von der Nadel zu nehmen.
Diesen Zweifeln kann man nur durch die hohe Hürde eines Verfassungsgebots begegnen. Deswegen hat der Bundestag im Sommer vergangenen Jahres mit einer weit über zwei Drittel hinausgehenden Mehrheit richtig gehandelt. Denn wir alle in Deutschland, in Europa und damit auch in Brandenburg leben über unsere Verhältnisse. Auch wenn wir vielleicht dieses oder jenes Bundesland davon ausnehmen, so stimmt diese Einschätzung doch in der Tendenz.
Die Staatengemeinschaft Europas einschließlich der Länder und der Kommunen weist einen Schuldenstand von 10 500 Milliarden Euro aus. Das sind mehr als 90 % des Bruttoinlandsprodukts.