Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

Die Zeiten, dass das Land mit Zustimmung oder sogar auf Forderung seiner Bürger über seine Verhältnisse gelebt und immer mehr ausgegeben als eingenommen hat, müssen beendet werden.

Der Schuldenberg und die strukturellen Probleme des Haushaltes unterstreichen die Notwendigkeit einer Schuldenbremse für Brandenburg, um die finanzpolitische Überlebensfähigkeit des Landes zu sichern. Die große Sorge vieler Menschen ist die wirtschaftliche und damit auch die gesellschaftliche und politische Stabilität des Landes. Viele Menschen haben ihr Vertrauen in die finanzpolitische Seriosität staatlichen Handelns verloren. Sie sind durch die Höhe der Staatsschulden und deren Folgen verängstigt. Sie wollen keine Schulden mehr.

Die Schuldenbremse dient dazu, das Schuldenmanagement nun zu einem verpflichtenden Instrument der Entschuldung zu machen. Damit wird die Handlungsfähigkeit unseres Landes auf eine sichere und stabilere Grundlage gestellt. Die Politik muss darauf ausgerichtet sein, Investitionen und Wirtschaftswachstum zu stützen und so höhere Einnahmen für das Land zu generieren.

Der zukünftige Wohlstand des Landes wird vom Erfolg der Konsolidierungspolitik abhängig sein. Laut rot-rotem Koalitionsvertrag sollen Haushaltskonsolidierung und Schuldenabbau bleibende Erfolge dieser Regierung werden. Hehre Versprechungen helfen nicht. Halten Sie sich endlich daran! Was folgt daraus? - Unterstützen Sie den vorliegenden Gesetzentwurf! - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP und CDU)

Wir kommen zum Beitrag der SPD-Fraktion. Der Abgeordnete Bischoff spricht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kommt in diesem Hohen Haus ziemlich selten vor, dass die Opposition brauchbare Anträge einbringt. Daher möchte ich mich zunächst einmal bei Ihnen für den Antrag bedanken. Sie greifen damit ein Thema auf, das auch der brandenburgischen SPD ein sehr wichtiges Anliegen ist. Die märkische SPD hat der Schuldenbremse im Bundesrat ausdrücklich zugestimmt.

(Beifall des Abgeordneten Vogel [GRÜNE/B90])

Dazu bekennen wir uns auch heute, Herr Kollege Vogel; vielen Dank für den Applaus. Jetzt folgt das Komma: Wir tun dies nicht in Sonntagsreden oder bei Tagesordnungspunkten wie dem letzten und vorletzten. Sonntags wird gesagt, wie wichtig es sei, die Schuldenspirale zu stoppen, und montags - bzw. heute am Plenartag - geht man daher und fordert, dass 1 000 Polizeistellen weniger abgebaut werden, und spricht sich vehement gegen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer aus. Meine Damen und Herren, noch widersprüchlicher, als auf der heutigen Tagesordnung zu sehen ist, kann Oppositionsarbeit nicht sein!

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Schulden sind - da sind wir uns parteiübergreifend sicher einig die ineffektivste und unsozialste Form der Staatsfinanzierung. Daher dürfen wir sie nur in absoluten Ausnahmefällen zulassen. Das gilt für die Vergangenheit wie für die Zukunft. Unsere Positionen unterscheiden sich jedoch in einem kleinen, aber sehr feinen Detail, meine Damen und Herren, nämlich in der aktuellen Prioritätensetzung. Während die Opposition im Landtag die Kraft darauf verwendet, Gesetze zu ändern, verwenden wir unsere Kraft darauf, im täglichen Handeln tatsächlich Einsparungen vorzunehmen.

Wichtiger als jede schnelle Verfassungsänderung ist die Sanierung des Brandenburger Landeshaushalts. Unser Programm dazu haben wir Ihnen mit dem Haushaltsentwurf 2011 auf den Tisch gelegt. Die mittelfristige Finanzplanung sieht für das Jahr 2015 - lesen Sie bitte nach! - keine Nettokreditaufnahme mehr vor. Dazu stehen wir auch.

Die brandenburgische SPD hat die Schuldenbremse im Haushaltsjahr 2007/2008 - vor der Finanzkrise - übrigens schon einmal praktiziert. Es gab einen Überschuss, und daher betrug die Nettokreditaufnahme null. Aber - und das gehört auch zur Realität - die schwarz-gelbe Bundesregierung mit ihren Steuersenkungsspiralen und der Abfederung der auslaufenden Sonder

förderung Ost sowie Reformschritten hat uns ziemlich hineingegrätscht. Wir haben ganz konkrete Reformschritte vor; einer davon wurde hier gerade diskutiert: Das sind der eben debattierte sozialverträgliche Stellenabbau, die Erhöhung der Grunderwerbsteuer und die Absenkung der Investitionsquote - mehr Investition in die Köpfe, weniger in Beton. All das sind Punkte, mit denen wir uns auf das westdeutsche Niveau vorbereiten.

Es sind allesamt Dinge, die von Teilen der Opposition, insbesondere von CDU und FDP, abgelehnt werden. Aber ich sage Ihnen noch einmal: Wer wirklich sparen will, muss den Rücken gerade- und Schultern breitmachen - das gilt auch für die Opposition - und sagen, an welchen Stellen dies geschehen soll. In jeder Plenarsitzung zu sagen „da nicht“, „da nicht“, „da nicht“ und uns dann hier in einer Sonntagsrede, liebe Kollegen von FDP und CDU, zu erzählen, wie schwierig die Haushaltslage sei und dass wir sofort die Verfassung ändern müssten, ist zu kurz gesprungen und zudem sehr durchsichtig.

Wenn wir die Schuldenbremse umgesetzt haben - das wollen wir mit der Nettokreditaufnahme null im Jahr 2015 erreichen -, werden wir sie selbstverständlich in die Landesverfassung aufnehmen. Das Grundgesetz gibt uns bis 31. Dezember 2019 Zeit. Ich sage noch einmal: Ja, wir wollen dann auch keine Schulden mehr machen; wir wollen dies sogar schon vier Jahre nicht mehr tun. Lassen Sie uns also erst die notwendigen Sparschritte miteinander gehen, bevor wir Gesetze anpacken. Papier ist an der Stelle sehr geduldig.

Ich zeige Ihnen eine Grafik, auf der die reale Neuverschuldung im Jahr 2010 dargestellt ist. Brandenburg - der grüne Balken hat eine der geringsten Neuverschuldungen, wenngleich sie viel zu hoch ist, jeder Euro ein Euro zu viel ist, in Deutschland. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bremen haben eine höhere Nettokreditaufnahme. Der rote Balken verdeutlicht die Nettokreditaufnahme der Bundesrepublik Deutschland. Diejenigen, die den Beschluss der Schuldenbremse mit Wirkung zum Jahr 2015 fordern, haben der Bundesrepublik in diesem Jahr den schlimmsten Schuldenhaushalt hinterlassen, den es je gegeben hat. Angesichts einer Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 25 % und einer Brandenburger Quote von 7 % müssten Sie sich eigentlich an die eigene Nase fassen und die Diskussion miteinander führen.

Wir setzen die Schuldenbremse um, wir stehen dazu. Wir machen das mit realer Politik, und zwar Tag für Tag. - Ich bedanke mich.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Vogel spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der frühere Finanzminister Speer soll einmal gefragt haben: Was passiert eigentlich, wenn wir die Schuldenbremse nicht einhalten? Will man uns dann erschießen? - Das war kokett, nicht nur, weil die Todesstrafe abgeschafft ist, sondern weil er ganz genau wusste, dass die Strafe nicht die Minister trifft, sondern

die Bevölkerung und möglicherweise auch die späteren Generationen.

Herr Burkardt hat ausgeführt, wie der Markt das regelt. In der letzten Woche hat sich Griechenland darüber gefreut, dass die Zinsen für seine neuen Anleihen erstmals seit Monaten wieder unter 10 % gesunken sind. Sie wissen, dass wir in Brandenburg gegenwärtig 2 % Zinsen zahlen. Es wurde bis vor kurzem nie für möglich gehalten, dass es innerhalb eines Währungsraums zu so großen Diskrepanzen bei Zinsen für Staatsanleihen kommen kann. Ich hatte gestern ausgeführt, dass 1 % Zinssteigerungen in Brandenburg zu Mehrausgaben von 180 bis 200 Millionen Euro im Jahr führt. Wir wollen uns nicht ausmalen, was eine Zinssteigerung von 8 % bedeuten würde.

Hinzu kommt die Meldung der letzten Wochen, dass die EU verschärfte Sanktionen für Defizitsünder plant. Das Defizit wird nicht nur an den Schulden oder der Nettokreditaufnahme des Bundes, sondern selbstverständlich auch der Kommunen und der Länder, also aller öffentlichen Haushalte, gemessen. Von daher ist es möglich, dass die Schuldenbremse schneller greift, als wir uns das heute vorstellen.

Andere Länder, Herr Bischoff und Herr Görke, sehen es genauso, wie es von Herrn Burkardt ausgeführt wurde, dass die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz allein nicht ausreicht, sondern dass sie sinnigerweise auch in den Landesverfassungen verankert werden soll. Schleswig-Holstein hat sie am 19. Mai 2010 mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP in der Landesverfassung verankert; in RheinlandPfalz hat man sich am 10. September 2010 geeinigt - unter einem Ministerpräsidenten, der früher einmal SPD-Bundesvorsitzender war.

Unser Vorschlag ist letztendlich eine ausgestreckte Hand und ist ein konstruktiver Vorschlag der Opposition, den Sie nicht leichtfertig zurückweisen sollten. Erstens: Diese Regelungen sollen erst ab der nächsten Legislaturperiode gelten, unabhängig davon, wer regiert. Sie gelten für jedermann, also auch für uns, falls wir an die Regierung kommen sollten.

Zweitens: Unser Gesetzentwurf nimmt das Regierungsprogramm beim Wort. Sie haben ausgeführt, dass Sie bis zum Jahr 2014 eine Nettokreditaufnahme von null erreichen wollen. Mehr wird von uns auch überhaupt nicht verlangt. Wir wollen dieses positive Ziel auch für die Folgejahre und Folgeregierungen abgesichert wissen.

Drittens: Wir haben in unserem Gesetzentwurf über die platte Formulierung „Wir wollen eine Schuldenbremse!“ hinaus natürlich auch konkrete ergänzende Regelungen für die Ausgestaltung der Schuldenbremse vorgelegt. Sie beziehen sich auf den Schutz der Kommunen, auf das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat und darauf, dass es keine Verlagerung der Nettokreditaufnahme in Sondervermögen und Landesbetriebe geben darf.

Wir haben wahrgenommen, dass die ausgestreckte Hand nicht ergriffen wird. Das ist schade. Allerdings hat Herr Bischoff ausgeführt - das war für mich die eigentliche Überraschung dieser Debatte -, dass die Schuldenbremse in einigen Jahren in die Brandenburger Verfassung übernommen wird; dann vermutlich mit Unterstützung der SPD. Schade, dass wir so lange warten müssen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90 und CDU)

Der Finanzminister spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig, Artikel 109 hat eine Ergänzung erfahren, nämlich den Absatz 3 Satz 1, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind, und dies gilt ab 2020. Und trotzdem - das haben Sie alle nicht genannt, ich möchte es benennen -: Es gibt Ausnahmemöglichkeiten - das ist auch klug -, nämlich bei Naturkatastrophen, bei außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die sozusagen die staatliche Finanzlage erheblich beeinflussen. Außerdem können die Länder bei einer von der Normallage abweichenden Finanzsituation sehr wohl sogenannte Ausnahmereglungen, nämlich Konjunkturbereinigungsverfahren, in Kraft setzen. Diese Debatte führen wir gegenwärtig. Außerdem ist es zulässig, Ausnahmen und Regelungen für Tilgungen vorzusehen. Das gehört alles zu diesem Komplex hinzu.

Ich kann ja durchaus verstehen, dass Teile dieser Opposition kein Vertrauen haben, dass die mittelfristige Finanzplanung dieser Landesregierung auch so umgesetzt wird. Aber das habe ich auch schon bei der Haushaltsdebatte 2010 gehört. Dann hätten Sie ehrlicherweise einmal bei der Haushaltsdebatte 2011 sagen können: 2010, das kriegen Sie in den Griff, 2011 haben Sie es auch so gemacht, wie Sie es in die mittelfristige Finanzplanung hineingeschrieben haben.

Es gibt kein automatisches Handlungserfordernis für die Übernahme der Schuldenregelung in Landesrecht - das wissen Sie auch. Bis 2019 kann auf die Landesverfassungen zurückgegriffen werden. Da ist die Kreditaufnahme an die Höhe der Investitionen gekoppelt.

Außerdem: Selbst wenn das Land keine eigene verfassungsrechtliche Grundlage schafft, gilt ab 2020 automatisch das Grundgesetz. Bundesrecht bricht Landesrecht; das ist eine ganz einfache gesetzliche Regel. In dem Sinne wirkt ab 2020, auch wenn es nicht in der Brandenburgischen Verfassung steht und selbst wenn in der Brandenburgischen Verfassung etwas anderes stünde, dann das Bundesrecht. Deswegen müssen wir ein transparentes und wirksames Konjunkturbereinigungsverfahren debattieren, und wir müssen auch die Ausgestaltung der Tilgungsvereinbarung besprechen.

Wir haben gestern die mittelfristige Finanzplanung beschlossen. Ich wiederhole noch einmal: Als wir 2010 diese mittelfristige Finanzplanung vorgelegt haben, da waren die Steuermindereinnahmen, die uns die Mai-Steuerschätzung beschert hat, nicht einmal darin enthalten. Wir haben sie jetzt zusätzlich aufgenommen, um auch dies noch in den gleichen Jahresstufen abzusenken.

Außerdem gibt es einen ganz natürlichen zusätzlichen Druck auf die Haushaltsplanung. Wir werden nämlich ab dieses Jahr durch den Stabilitätsrat überwacht. Das ist Gesetz; das ist gegeben. Glauben Sie wirklich, dass ein Finanzminister ein potenzielles Interesse daran hat, vom Bund überwacht zu werden und sich seine Handlungsspielräume nehmen zu lassen? Das hat mit Politik dann nichts mehr zu tun.

Im Übrigen - weil das hier teilweise so locker anklingt -: Auch im ersten Jahr des Stabilitätsrates gibt es Länder dieser Bundesrepublik Deutschland, die nicht vier grüne Ampeln haben. Es ist gesagt worden: Im ersten Jahr haben sie alle grüne Ampeln. - Haben sie nicht alle! Schauen Sie es sich an! Sie werden ganz schön staunen, welche Länder das sind.

Das heißt, wir machen die jährlichen Berichte mit Darstellung der Kennziffern zur Beurteilung der aktuellen Haushaltslage, dazu sind wir verpflichtet, wir machen die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen, wir haben die Feststellung einer drohenden Haushaltsnotlage anhand von Schwellenwerten, das wird ja immer verglichen - ich gehe doch davon aus, dass Sie sich angesehen haben, wie das in Brandenburg aussieht -, und im ersten Berichtsjahr 2010 - das wiederhole ich noch einmal mit Freude wird Brandenburg vier grüne Ampeln haben. Auch die Zahlen, die wir in der mittelfristigen Finanzplanung als Basis genommen haben, sind grün. Sie sind grün!

Demzufolge sehe ich keinerlei Notwendigkeit, jetzt eine Verfassungsänderung vorzunehmen. Ich garantiere Ihnen, Sie haben schon zweimal im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung des Landes Brandenburg die Opposition gehört: Wir schaffen das, wir kriegen das hin, wir brauchen diese Änderung unserer Verfassung nicht. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Die letzte Minute seiner Redezeit erhält der Abgeordnete Burkardt von der CDU-Fraktion.

Wenn man gewillt ist, nicht zu sündigen, braucht man auch keine Gebote in den Dekalog aufzunehmen. Man muss halt nur daran glauben, dass der, der das sagt, auch nicht sündigen will.

Zwei Anmerkungen zu dem, was der Kollege Bischoff hier ausgeführt hat, und zu seinem schönen Chart. Herr Kollege Bischoff, zur Redlichkeit hätte es auch gehört, wenn Sie ausgeführt hätten, was an der Verschuldung des Bundes an K2-Mitteln enthalten ist, deren Verteilung Ihre Minister sehr großzügig in diesem Land vornehmen,

(Beifall CDU)

von einem Kindergarten zur nächsten Schule reisen und dann von einem Bund-Länder-Programm sprechen, von dem Sie die Mittel erhalten. Es hätte ein Weiteres dazugehört - ich mache Ihnen einen Vorschlag für Ihren nächsten Chart für die Haushaltsberatung, die steht ja noch vor uns -: Nehmen Sie einmal die Länder Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und meinetwegen auch noch Hamburg und rechnen Sie diesen Ländern einmal zu, was sie als Geberländer in den Bund-Länder-Finanzausgleich und an Solidarpaktmitteln einsteuern, und dann rechnen Sie einmal das bei Brandenburg ab, was Brandenburg bekommt, und rechnen es auf die Schulden drauf. Mal sehen, wie dann Ihr Chart ausschaut. Das wird ein sehr buntes Bild werden.

(Zurufe von der SPD - Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, die antragstellenden Fraktionen beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/2045 an den Hauptausschuss - federführend - und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist das abgelehnt.

Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf in Drucksache 5/2045. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir schließen Tagesordnungspunkt 7 und kommen zu Tagesordnungspunkt 8:

Initiative für einen zukunftsfähigen und modernen Radverkehr in Brandenburg