Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

(Frau Meier [DIE LINKE]: Ja!)

Danke sehr.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Für die Abgeordnete Richstein stimmten 59 Abgeordnete, 15 stimmten mit Nein, es gab 7 Enthaltungen. Frau Richstein, nehmen Sie die Wahl an?

(Frau Richstein [CDU]: Ja!)

Danke sehr.

(Beifall CDU, SPD und DIE LINKE)

Damit sind unsere Vertreter für den Rundfunkrat gewählt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Wahl eines Vertreters des Landtages Brandenburg für die Landessportkonferenz

Antrag mit Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/2253

Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Abgeordnete Petke als Vertreter des Landtags in die Landessportkonferenz gewählt. Herr Petke, nehmen Sie diese Wahl an?

(Petke [CDU]: Ja!)

Danke sehr. Viel Erfolg bei dieser Arbeit!

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Gesetzentwurf der Landesregierung

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Drucksache 5/2207

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses, Drucksache 5/2207, abstimmen. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall; damit ist dieses Gesetz angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/1976

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 5/2209

Es wurde wiederum vereinbart, keine Debatte zu führen. Wer der Beschlussempfehlung 5/2209 folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen und einer Anzahl von Gegenstimmen ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen. Damit ist dieses Gesetz verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und entlasse Sie bis 13.30 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.35 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.30 Uhr)

Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit dem zweiten Teil unserer heutigen Sitzung. Ich eröffne Tagesordnungspunkt 8:

Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Brandenburg (Transpa- renzgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 5/2226

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Burkardt, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass wir mit dem prickelnden Thema der Transparenz bei den Gehältern der Geschäftsführer in öffentlichen Unternehmen oder in Unternehmen, die in öffentlichem Eigentum stehen, nach der Mittagspause den nötigen Aufschwung schaffen.

Meine Damen und Herren, Transparenz schafft Vertrauen, Intransparenz fördert Misstrauen - das erweist sich, wie man manchmal erlebt, sogar als berechtigt. Vertrauen ist eine we

sentliche Grundlage für überzeugendes politisches Handeln in einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Transparenz ist leider nicht selbstverständlich und nicht Allgemeingut in unserem öffentlichen Leben. Transparenz erfordert deshalb klare Regeln. Goodwill-Erklärungen oder Erwartungen reichen für Transparenz nicht aus. Transparenz erfordert verbindliche Regeln, deren Einhaltung nicht in das Belieben der Akteure gestellt ist. Deshalb schlagen wir Ihnen eine gesetzliche Regelung, ein Transparenzgesetz, vor. Corporate-Governance-Regeln, so sinnvoll sie sein mögen und so wichtig sie auch waren auf dem Weg zu mehr Transparenz, reichen dazu auf Dauer nicht aus, denn sie sind in letzter Konsequenz nicht zwingend und ihre Nichtbeachtung bleibt meist - zumindest formal - folgenlos. Im Übrigen erreichen die Corporate-Governance-Regeln im Land Brandenburg wie auch in anderen Ländern weder die kommunale Ebene noch andere unternehmensgleiche Einrichtungen, für die das Land Anstalts- oder Gewährträgerschaft hat oder auch nur die rechtlichen Rahmenbedingungen absteckt.

Wir wollen - um konkret zu werden -, dass die Bezüge der Geschäftsführungsorgane und der Aufsichtsorgane in vollem Umfang und individualisiert offengelegt werden. Wir wollen, dass die sonstigen Leistungsbeziehungen zwischen den Unternehmen und insbesondere einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates offengelegt werden und der Aufsichtsrat oder das Aufsichtsorgan selbst und nicht allein die Geschäftsführung über den Vertragsabschluss oder die Beauftragung entscheidet. Gerade Letzteres hat eine Schutzfunktion für die Geschäftsführung wie für das Aufsichtsorgan. Es hilft, unsittliche Ansinnen einerseits und unzumutbare Versuchungen andererseits zu vermeiden.

Im Übrigen ist die gesetzliche Absicherung solcher Regeln nicht ganz neu. Aber das, was wir bisher an Praxis haben, zeigt, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange sein kann. Wir haben im Handelsgesetzbuch zum Beispiel eine Regelung, die die Veröffentlichung der Bezüge von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsorganen vorschreibt, und zwar in § 285. Allerdings betrifft dies nur die Gesamtbezüge der Organe, also nicht individualisiert. In § 286 HGB steht die Befreiungsregelung, falls sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitgliedes des Organs feststellen lassen.

Der Umgang mit dieser Bestimmung zeigt, wie wichtig es ist, klare, unumgehbare Regeln zu schaffen. Von dieser Befreiungsregel wird in einer solchen Vielzahl Gebrauch gemacht, und zwar in der Regel sehr oft rechtsmissbräuchlich, dass man von Umgehung sprechen kann und sprechen muss.

Woran erkennt man das? Relativ einfach: Wenn mehr als ein Organmitglied vorhanden ist, gibt es eigentlich keinen Grund, die Gesamtbezüge nicht zu veröffentlichen, selbst dann, wenn klar ist, dass alle beide das gleiche Gehalt oder die gleichen Bezüge erhalten. Das wissen der Leser und der Betrachter gar nicht. Also kann man nicht sagen: Bloß weil die Gesamtbezüge bei zweien durch zwei teilbar wären, dürfen sie nicht veröffentlicht werden.

Wenn Sie sich einmal die Geschäftsberichte anschauen und so manches, was Ihnen auch in kommunalen Gesellschaften als Begründung vorgelegt wird, warum man dieses nicht veröffentlichen könne, werden Sie unschwer feststellen, dass diese Bestimmung meist umgangen wird.

Natürlich gefällt die von uns vorgeschlagene Regelung nicht jedem, der davon betroffen ist. Das eine oder andere Echo hat mich in den vergangenen Wochen natürlich auch erreicht. Ich kann das nachvollziehen. Ich habe in der Vergangenheit viele Gespräche zum Thema Bezüge führen müssen mit Geschäftsführern, Vorständen, mit Aufsichtsratsvorsitzenden und Bürgermeistern, die so manches dazu wissen wollten, wie man damit umgeht, wo die Bezüge liegen und so weiter. Ich selbst habe in der einen oder anderen Funktion mehrfach Einstellungs- und Gehaltsverhandlungen führen dürfen. Ich habe dabei die ganze Bandbreite der Interessen und Besorgnisse, aber auch der Konfliktlagen kennengelernt. Ich sage ausdrücklich: In einer Gesellschaft, in der angemessene Bezüge und eine sonstige gute materielle Ausstattung in Teilen immer noch eher Neidgefühle erzeugen, statt als Ausdruck der Tüchtigkeit, des Fleißes und des beruflichen Erfolges gewertet zu werden, ist die Besorgnis groß, dass man aus der Erkenntnis, die man aus dieser Transparenz gewinnt, die falschen Schlüsse ziehen könnte.

Aber wir sind in Deutschland auf dem Weg, das zu ändern. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf dazu beitragen. Bei den börsennotierten Aktiengesellschaften ist das schon seit Längerem geregelt. Der Aktionär soll wissen, was seine Vorstandsmitglieder und seine Aufsichtsratmitglieder beziehen, die die Interessen des Unternehmens zu besorgen haben, und wie die Leistungsanreize ausgestaltet sind.

Wer in einem der öffentlichen Hand gehörenden Unternehmen tätig ist, wer Vermögen bewirtschaftet, das letztlich dem Bürger, dem Steuerzahler, gehört, dessen Risiken am Ende Land, Gemeinden und Steuerzahler zu tragen haben, muss wissen, dass von ihm wegen dieser Verantwortung eine besondere Transparenz gefordert ist. Die Besorgnis, man könne deswegen keine qualifizierten Bewerber mehr bekommen, teilen wir ausdrücklich nicht. Ich empfehle einen Blick auf die Erfahrungen der börsennotierten Aktiengesellschaften.

Wenn es denn Gründe gibt, ein solches Amt bei einem Unternehmen in der öffentlichen Hand im wahrsten Sinne des Wortes nicht anzutreten, dann sind es andere Gründe. Ich kann Ihnen sagen: Auch ich habe gelegentlich dem einen oder anderen, der sich für eine solche Funktion interessiert hat, gesagt, er möge sich seinen Gesellschafter ganz genau anschauen, und wenn er meint, dass das, was er dort bekommt, das Risiko aufwiegt, mit diesem Gesellschafter gemeinsam in die Zukunft zu gehen, kann er das machen. Wenn er aber sagt, das Risiko sei ihm zu groß, dann muss er sich eben woanders einen Beruf suchen.