Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundlegende Änderungen haben sich in den Haushaltsberatungen also nicht erge
ben. Deswegen bleibt es auch bei der Aussage, die ich bereits in der 1. Lesung hier vorgebracht habe: kein Konsolidierungswille, kein Wille zu Generationengerechtigkeit, und kein Wille, dieses Land zukunftsfähig und modern zu gestalten.
Die Nettokreditaufnahme zum Ausgleich des Haushaltsdefizits ist ungebrochen hoch. Wenn man die Zuführung in Höhe von 215 Millionen Euro in den Versorgungsfonds des Landes, wie 2010 geschehen, aus der Nettokreditaufnahme für 2010 herausrechnet, was man ehrlicherweise machen müsste, dann ist die Nettokreditaufnahme 2011 sogar höher als für das Jahr 2010, meine Damen und Herren.
(Minister Dr. Markov: Aus der Rücklage ist das Geld für den Pensionsfonds entnommen worden! Was erzählen Sie!)
- Herr Markov, Sie haben jederzeit die Möglichkeit, hier zu reden. Es bringt nur nichts, wenn man quasi gleichzeitig redet. Vielleicht machen Sie es einfach so. Sie können ja nach mir ans Rednerpult gehen, das ist überhaupt kein Problem. Machen Sie es doch.
Die Ausgaben, meine Damen und Herren, verbleiben auf dem hohen Niveau, und einen Einsparungswillen erkennt man in Ihrem Haushalt nicht. Nein, alles, was wir von Ihnen in den Diskussionen zur Frage der Haushaltskonsolidierung gehört, was die Regierungsfraktionen zum Beispiel mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer auch beschlossen haben und was Frau Kaiser hier auch gerade noch mal gefordert hat, ist das Credo von SPD und Linken, dass man offensichtlich einen Haushalt nur mit Steuererhöhungen konsolidieren könne. Das, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ist keine solide Haushaltspolitik. Es geht um Ausgabenminderungen und nicht um Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Ich würde mich freuen, wenn auch die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen dies einmal verstehen würden. Da sich dies nicht geändert hat, bleibt dieser Haushalt für die FDP-Fraktion selbstverständlich auch nicht zustimmungsfähig.
Langfristige Konzepte, um aus der Verschuldungsfalle herauszukommen, sind bei Ihrer Regierung nicht zu erkennen. Und ja, Frau Kaiser, Sie verbeamten weiter, obwohl Sie wissen, dass die Pensionslasten uns irgendwann die Luft zum Atmen abschnüren werden, und Sie sind nicht bereit, strukturelle Veränderungen in der Aufgabenstruktur des Landes vorzunehmen.
Fazit: Die Finanzpolitik dieses Landes ist auf sandigem Grund gebaut. Deswegen wird dieser Haushalt auch nicht zu mehr Stabilität in unserem Land führen, meine Damen und Herren.
Erneuerung, wie im Koalitionsvertrag geschrieben steht: Fehlanzeige! Die Investitionsquote senken Sie ab, obwohl Sie wissen sollten, dass gerade die Investitionsquote zu mehr Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt führt, was dieses Land dringend braucht. Das bedeutet in der Folge: Die Absenkung der Investitionsquote führt dazu, dass weniger Arbeitsplätze in einem Land mit immer noch hoher Arbeitslosigkeit geschaffen werden. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren. Da hilft es auch nicht, dass Sie sich immer wieder auf andere Länder berufen. Der Ministerpräsident hat sich bereits öfter auf Bayern berufen. Ja, meine Damen und Herren, ja, Herr Ministerpräsident, auch ich hätte gerne eine Entwicklung wie in Bayern, wo diese Höhe der Investitionsquote auch nicht nötig ist. Ja, auch ich hätte gerne das wirtschaftliche Niveau Bayerns, und, ja, auch ich hätte gerne eine schwarz-gelbe Regierung wie in Bayern, denn das würde auch Brandenburg guttun, meine Damen und Herren.
Nur leider ist die Situation in Brandenburg eine andere. Sie können nicht allen Ernstes die Situation im Bundesland Bayern mit der im Bundesland Brandenburg vergleichen. Diese Art von Vergleich ist absurd. Es gibt völlig unterschiedliche Indikatoren in den beiden Ländern.
Meine Damen und Herren, wir haben in den Haushaltsberatungen auch am gestrigen Tag erneut mehrfach unter anderem von Ihnen, Frau Kollegin Hackenschmidt, gehört, dass Brandenburg ja so schlecht nicht sein könne, da wir das dynamischste Bundesland sind.
Die Volkswirtschaftslehre besagt: Jene Volkswirtschaften wachsen schneller als andere, die weiter vom Gleichgewicht entfernt sind.
Wir sind in Brandenburg als dynamischstes Land dann offensichtlich weit vom Niveau der anderen Bundesländer entfernt, und damit ist selbstverständlich auch jeder investierte Euro ein Hebel. Was Sie bei der Erwähnung des Dynamik-Rankings vergessen, ist das Niveau-Ranking, also die tatsächliche Wirtschaftskraft. Brandenburg befindet sich dort auf Platz 12. Das müssen Sie dann auch erwähnen, wenn Sie das Dynamik-Ranking erwähnen. Das gehört dann auch zur Ehrlichkeit der Debatte dazu.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz zum Thema Bildungspolitik kommen. Sie sind nicht bereit, in der Bildungspolitik umzusteuern, wo genau dies dringend notwendig wäre. Sie sind nicht bereit, die Vertretungsreserve zu erhöhen, um Stundenausfall zu minimieren. Sie sind auch nicht bereit, Ihr Schüler-BAföG auf Eis zu legen, um dieses Geld in eine verbesserte Bildungsinfrastruktur in diesem Land zu investieren. Eine sozial verantwortliche Bildungspolitik bedeutet nicht, ein staatliches Taschengeld für Kinder in diesem Land zu bezahlen, sondern es bedeutet, für die besten Kindergärten, die besten Schulen und die besten Hochschulen zu sorgen.
Das funktioniert nur mit einer vernünftigen Ausstattung. Aber gerade bei den Hochschulen haben Sie gezeigt, wie verantwortungsvoll Sie mit den Finanzierungsgrundlagen der Hochschulen umgehen. 10 Millionen Euro entnehmen Sie aus den Rücklagen der Hochschulen und gefährden damit viele auch über Drittmittel finanzierte Projekte der Hochschulen. Dass Sie dabei auch in die Hochschulautonomie eingreifen, scheint Sie nicht weiter zu interessieren. Da zeigen Sie, wie wichtig Ihnen die Bildung in diesem Land ist. Priorität für Bildung bedeutet bei Rot-Rot also, den Hochschulen die Rücklagen wegzunehmen, meine Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine geschätzte Kollegin Frau Kaiser, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie das Thema „Arbeitsmarkt“ und „Arbeit für Brandenburg“ noch einmal angesprochen haben, denn das hilft mir, einige Sachen richtigzustellen, die Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion und auch der Arbeitsminister immer wieder behaupten. Wie wir als FDP-Fraktion Ihr Programm „Arbeit für Brandenburg“ bewerten, haben wir in der Vergangenheit deutlich genug gemacht. Was aber nun wirklich nicht geht, Herr Minister Baaske und liebe Freunde von den Regierungsfraktionen, ist, dass Sie uns unentwegt erzählen, Sie hätten mit „Arbeit für Brandenburg“ dafür sorgen müssen, dass die Bürgerarbeit aufgestockt wird, weil sie nicht den von RotRot geforderten Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro beinhaltet.
Lassen Sie mich daher aus den Richtlinien sowohl für „Arbeit für Brandenburg“ als auch für die „Bürgerarbeit“ zitieren. Zunächst aus der Richtlinie des MASF zur „Arbeit für Brandenburg“ vom 23. Juni 2010:
„Die Förderung kann nur erfolgen, sofern das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von mindestens 7,50 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) vergütet wird.
Die Arbeitszeit soll der individuellen Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers Rechnung tragen und im Regelfall einen Umfang von 30 Stunden wöchentlich nicht unterschreiten.“
„Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung auf Ausgabenbasis. Einnahmen der Arbeitgeber, die nicht auf zuwendungsfähigen Ausgaben (Arbeitsentgelt und Sozi- alversicherungsaufwand in Höhe von 1 080 Euro...) entfallen, sind unbeachtlich.“
Das bedeutet im Klartext: Das Arbeitnehmerbrutto bei „Arbeit für Brandenburg“ liegt bei 7,50 Euro, und das bei der „Bürgerarbeit“ bei 9 Euro, meine Damen und Herren. Hören Sie also auf, unterschiedliche Dinge miteinander zu vergleichen,
indem Sie das Arbeitnehmernetto der „Bürgerarbeit“ und das Arbeitnehmerbrutto bei „Arbeit für Brandenburg“ nennen!
Das ist unredlich, meine Damen und Herren, und es zeigt im Übrigen deutlich, dass es Ihnen nicht um die Sache, sondern nur um das Durchsetzen und Rechtfertigen Ihres Prestigeprojekts geht.
Ich will in diesem Zusammenhang etwas über Ihre Argumentation über die Mittelkürzung bei der Eingliederungshilfe auf Bundesebene sagen - diese haben Sie auch angesprochen, Frau Kaiser -, weil auch hier immer Dinge zusammengeworfen werden, die so nicht stimmen.
Im Eingliederungstitel des Bundeshaushalts stehen im Jahr 2011 insgesamt 5,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon werden insgesamt 680 Millionen Euro für die Bundesprogramme „Kommunal-Kombi“, „Perspektive 50 plus“, „Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ und für „Bürgerarbeit“ verwendet. Für besonders schwer zu vermittelnde Arbeitslose stehen im Jahr 2011 60 % Mittel mehr zur Verfügung als noch in diesem Jahr. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit bleiben nach Abzug der Bundesprogramme insgesamt 4,66 Milliarden Euro. Im Vergleich - da haben Sie Recht, Herr Baaske - zum laufenden Bundeshaushalt gehen diese Mittel im kommenden Jahr um 25 % zurück. Aber was Sie dabei immer übersehen oder übersehen wollen, ist, dass die Ausstattung der Jobcenter für die Jahre 2009 und 2010 mit Eingliederungsmitteln stark erhöht wurde, um den mit der Wirtschaftskrise einhergehenden Anstieg der Arbeitslosigkeit aufzufangen. Das wird im kommenden Jahr so nicht mehr notwendig sein, da der Aufschwung bei den Arbeitslosen im SGB-II-Bereich ankommt, was Sie Herr Baaske - gestern betont haben. Für das Jahr 2011 geht das IAB von insgesamt 200 000 weniger Arbeitslosen im SGB-IIBereich als 2008 - vor dem Beginn der Wirtschaftskrise - aus. Trotzdem stehen mit 5,3 Milliarden Euro im Haushaltsansatz in etwa so viele Eingliederungsmittel zur Verfügung, wie im Jahr 2008 ausgegeben wurden. Die Mittel, die für jeden SGBII-Arbeitslosen zur Verfügung stehen, wurden also nicht verringert, sie steigen sogar gegenüber dem Jahr vor der Krise. Auch das gehört zur Wahrheit und Ehrlichkeit, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und lieber Herr Minister Baaske!
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Worte zum Thema Mikrokredite, das wir als FDP-Fraktion in die Haushaltsberatungen eingebracht haben, sagen: Gerade kleinere Unternehmen sind oftmals nicht in der Lage, den Banken notwendige Sicherheiten zu geben. Insbesondere nach den Finanzierungsregeln, den Eigenkapitalvorschriften, die der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagen hat und die dann in Basel II umgesetzt wurden, sind mit den erhöhten Mindestkapitalvorschriften Kredithindernisse für kleine Unternehmen eingeführt worden. Das bedeutet aber - trotz der Einigung mit dem Baseler Ausschuss - für deutsche Unternehmen, dass gerade die brandenburgischen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die oftmals zu wenig Eigenkapital haben, auf anderweitige Unterstützung angewiesen sind. Da haben sich Mikrokredite als hilfreich erwiesen. Deswegen hat die FDP-Fraktion den Antrag gestellt, diese Regelung auch in Brandenburg einzuführen. Die
se Möglichkeit würde insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen. Sie von der Regierungskoalition wollen das nicht, und wir werden das entsprechend kommunizieren.
Meine Damen und Herren, Herr Holzschuher hat es vorhin als Erfolg verkauft: Gestern haben wir - also Sie, die Regierungsfraktionen - das Finanzausgleichgesetz verabschiedet. Damit haben Sie unseren Kommunen allerdings nicht substanziell weitergeholfen, Herr Holzschuher. Ihr anachronistisches Festhalten am Vorwegabzug führt dazu, dass den Kommunen weiterhin 50 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen, als sie eigentlich bekommen müssten. Der Grund dafür, nämlich die Kommunen an der Haushaltssanierung zu beteiligen, ist nicht mehr akzeptabel. Brandenburg verbucht nun mehr Steuereinnahmen, vor allem aber ist die Haushaltslage der Kommunen so desolat, dass man ihnen eine Beteiligung an der Sanierung des Landeshaushalts wirklich nicht mehr zumuten kann.
Die desolate Finanzlage der Kommunen hat unterschiedliche Gründe. Eins ist dabei ganz klar: Es ist unter anderem die Schuld der Landesregierung und auch der Bundesregierung, da im Grundgesetz kein Konnexitätsprinzip - wie es die FDP im Deutschen Bundestag seit mehreren Jahren fordert - festgeschrieben ist. Was Sie jedoch nicht machen können: Sie können nicht...
- Ja, nur leider haben wir keine absolute Mehrheit, Frau Hackenschmidt. Sie können hier nicht immer die schwierige Haushaltslage der kommunalen Ebene bejammern und gleichzeitig landesrechtliche Regelungen gegen die Kommunen erlassen. Das nimmt Ihnen keiner ab, und auch das wird entsprechend zu kommunizieren sein.
Meine Damen und Herren, alles, was Sie uns dazu vorlegen, ist ein Änderungsantrag - gestern frisch auf den Tisch gekommen zum Haushalt, in dem Sie fordern, 10 Millionen Euro für den freiwilligen Zusammenschluss von Kommunen in den Haushalt einzustellen. Wie sollen wir einem Antrag zustimmen, der auf den ersten Blick unschädlich sein mag, bei dem wir jedoch die möglichen Konsequenzen ohne substanzielle Beratung nicht abschließend beurteilen können, zumal wir nicht wissen, woher die 10 Millionen Euro eigentlich kommen sollen und was passiert, wenn es keine freiwilligen Zusammenschlüsse gibt? Aber heute haben Sie uns ein Stück weit geholfen, Herr Holzschuher, denn Sie haben bereits angekündigt, dass, wenn die Zusammenschlüsse nicht freiwillig durchgeführt werden, sie auch erzwungen werden können. Das haben Sie vorhin gesagt.