Protokoll der Sitzung vom 23.03.2011

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/2904

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. - Herr Minister Woidke, ist er irgendwo im Saal?

(Bischoff [SPD]: Er ist verhindert und möchte am Ende der Rednerliste sprechen!)

- Es ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung; da ist es schwierig, wenn die Landesregierung erst im Nachhinein spricht. Ich bitte darum, dass er in den Saal gerufen wird.

(Minister Dr. Woidke eilt in den Saal.)

- Herr Minister, wir haben den Tagesordnungspunkt schon aufgerufen. Die Landesregierung möge bitte mit dem von ihr eingebrachten Gesetz beginnen. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte sehr um Nachsicht bitten. Ich wurde nicht beim Suppeessen, sondern bei einer intensiven Diskussionsrunde aufgehalten. Danke für Ihre Nachsicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Januar ging es im Landtag um die Umsetzung des Standarderprobungsgesetzes. Alle Fraktionen haben es damals als Erfolg bewertet. Warum brauchen wir jetzt eine Novelle? - Weil wir an diesen Erfolg weiter anknüpfen wollen. Wir wollen das Standarderprobungsgesetz um weitere fünf Jahre verlängern, denn die Landesregierung will Bürokratie auch zukünftig nicht am Grünen Tisch abbauen, sondern setzt auch weiterhin auf die guten Ideen aus den Kommunen. Das brandenburgische Standarderprobungsgesetz erlaubt es den Kommunen für einen begrenzten Zeitraum, von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, um eigene Ideen für mehr Service und weniger Bürokratie vor Ort zu testen. Die Kommunen sind näher dran an ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie an den Unternehmen, und deshalb haben sie auch sehr oft programmatische, direkte Ideen, wo und wie etwas einfacher, besser und effektiver laufen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, solche Ideen brauchen wir!

Zugleich wollen wir die Zielsetzung des Gesetzes erweitern. Wenn wir die Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene erhöhen, können wir den Herausforderungen des demografischen Wandels vor Ort besser begegnen. Wir brauchen flexible und regional angepasste Lösungen, insbesondere bei der kommunalen Daseinsvorsorge. Was „regional angepasst“ heißt, muss vor Ort entwickelt und mit entschieden werden. Damit erhält unser Standarderprobungsgesetz eine neue Qualität mit dem Ziel, Brandenburg zukunftsfest zu machen. Das Gesetz stärkt die kommunale Selbstverwaltung, und zwar in einem ganz praktischen Sinne.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, motivieren sollten uns die Erfolge, die die Erprobung gebracht hat. Zum Beispiel haben sie zur Änderung des brandenburgischen Schulgesetzes geführt. Zukünftig sollen alle Schulträger im Land Brandenburg ein Stimmrecht in der Schulkonferenz haben. Damit wird der Schulträger stärker in die Entscheidung der Schulen eingebunden und kann so auch besser seiner Beratungspflicht gegenüber der Schule gerecht werden. Die vorliegende Novelle soll die Kommunen weiter ermutigen, Ideen für flexible und örtlich angepasste Lösungen zu entwickeln, und ich bin sicher, es wird weitere Erfolgsgeschichten auf Basis dieses Gesetzes geben. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Lakenmacher hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Fraktion, die CDU-Fraktion, hatte bereits zu Beginn des Jahres in einem entsprechenden Antrag die Verlängerung des Standarderprobungsgesetz gefordert. Wir freuen uns und begrüßen, dass der Gesetzentwurf heute vorliegt. Die enthaltene Erweiterung der Zielstellungen - der Minister hat sie genannt - mit Blick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels sind sehr sinnvoll. Aber wie bei jedem Gesetz, das Freiräume schaffen und Chancen eröffnen soll - das ist ja die Zielstellung des Standarderprobungsgesetzes -, ist es eben von entscheidender Bedeutung, dass es am Ende mit Leben gefüllt wird. Deshalb gilt es, die Adressaten des Gesetzes wirkungsvoller zu unterstützen, sodass die enthaltenen Möglichkeiten des Standarderprobungsgesetzes tatsächlich genutzt werden.

Als wenig sinnvoll erachte ich nach wie vor - ich hatte es in der früheren Debatte schon gesagt - die Verlagerung der Zuständigkeiten von der Staatskanzlei auf das Ministerium des Innern. Dieser Schritt - er ist im Zuge der Regierungsbildung vom Ministerpräsidenten vollzogen worden - ist und bleibt unseres Erachtens problematisch. Zum einen sind die Themen Normenkontrolle und Bürokratieabbau Querschnittsaufgaben, und deswegen sind sie in der Staatskanzlei mit einer koordinierenden Funktion viel besser aufgehoben als im Fachressort Innenministerium. Zum anderen wäre ein Verbleib in der Staatskanzlei ein deutliches Signal seitens des Ministerpräsidenten gewesen, dass er diesem Thema eine große Ernsthaftigkeit beimisst.

Im Koalitionsvertrag hat Rot-Rot angekündigt, die Belastungen der Unternehmen durch Bürokratie gemeinsam mit den Akteuren aus der Wirtschaft, mit den Kammern, mit der Wissenschaft und mit den Verbänden zu erheben und schließlich reduzieren zu wollen. Bislang haben wir aus dieser Richtung aber nichts vernehmen können. Ich hoffe nicht, Herr Minister, dass die Landesregierung nun denkt, mit diesem Gesetzentwurf ihre Pflicht im Hinblick auf den Bürokratieabbau bereits erfüllt zu haben.

(Beifall CDU und FDP)

Die Antworten auf meine Kleine Anfrage zum Thema Bürokratieabbau, Normenkontrolle und Verwaltungsmodernisierung sind

dabei wenig aufschlussreich gewesen. Ich fragte, welche Priorität die Landesregierung diesem Themenkomplex denn nun einräume und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, und erhielt die Antwort:

„Bürokratieabbau, Normenkontrolle und Verwaltungsmodernisierung haben für die Landesregierung hohe Priorität und werden als Daueraufgabe konsequent fortgesetzt.“.

Das ist allgemeine Lyrik, das ist Prosa und ist und bleibt dünn. Dabei gibt es doch ganz konkrete Ansatzpunkte, zum Beispiel ein zweites Bürokratieabbaugesetz oder eine echte Mitwirkung der Normenprüfstelle. Ich konnte als Abgeordneter dieses Landtages bislang in noch keinem Gesetzentwurf einen Hinweis finden, in welcher Art und Weise die Normenprüfstelle denn hier am Gesetzgebungsverfahren beteiligt gewesen ist. Ich hoffe, dass der Bürokratieabbau und die Verwaltungsmodernisierung und -vereinfachung in Zukunft eine stärkere Berücksichtigung finden. Dies ist kein Selbstzweck, dies ist keine Beschäftigung des Landtages und der Landesregierung; denn Bürokratieabbau muss sich stets an den Interessen der Betroffenen, also der Bürger und Unternehmen, orientieren. Der Überweisung des Gesetzentwurfs werden wir zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Lakenmacher. - Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Richter von der SPD-Fraktion fort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir haben im Alltagsleben sicherlich alle schon oft die Erfahrung gemacht, dass wir uns über irgendeinen Vorgang, der viel zu lange dauert und viel zu verwickelt ist, geärgert haben. Dann kommt schnell die Schlussfolgerung: Wenn wir das bestimmen könnten, würden wir das einfacher machen. - Solche Sätze fallen natürlich auch auf kommunaler Ebene, und genau das ist der Inhalt dieses Gesetzes, nämlich zu sagen: Wenn ihr es einfacher und genauso gut könnt, vielleicht besser und preiswerter machen könnt, dann macht das doch. Dann könnt ihr die allgemeingültigen Regeln für eine begrenzte Zeit außer Kraft setzen, und dann können wir das ausprobieren.

Ich hielt das von Anfang an für ein gutes Gesetz. Das haben wir hier auch gemeinsam festgestellt. Im Januar haben wir den Bericht gehört, und die Bewertung von uns allen - das ist auch schon gesagt worden - war eigentlich positiv: Es soll weitergehen, es muss weitergehen. - Ich gebe Herrn Kollegen Lakenmacher Recht. Das Gesetz allein ist noch kein Fortschritt; es hat erst eine Tür aufgemacht, die zwar bereits offen war, hat sie jedoch etwas weiter geöffnet. Aber die Arbeit muss natürlich noch gemacht werden.

Bei der Bewertung bisher gab es einige, die etwas mehr etwas schneller wollten. Es gab auch einige, die bei bestimmten Punkten durchaus Probleme gesehen haben. Insgesamt haben wir aber gesagt: Es ist richtig, die Ideen, die Kreativität der Kommunen bei der Aufgabenerledigung zuzulassen und - ich sage auch - zu unterstützen. Denn es gibt natürlich auch komplizierte Aufgaben, die man nicht ohne Weiteres allein auf kommunaler Ebene besser machen kann - Zahlen sind genannt worden. Heute liegt das Nachfolgegesetz zur Beratung vor. Es heißt nicht

umsonst etwas anders: Gesetz zur weiteren Flexibilisierung von landesrechtlichen Standards in den Kommunen. Bis 2016 ist es ausgelegt, sodass es erst einmal einen gesicherten Zeitraum gibt, in dem man diese Standards erproben kann, hoffentlich schnell prüfen und in Gesetzesnorm umsetzen kann.

Neben dem bisherigen Ziel - es handelt sich eben nicht nur um eine Verlängerung, der Minister hat es gesagt - ist ein zweites Ziel formuliert worden, nämlich auf kommunaler Ebene Handlungsspielräume zu erweitern, um den Anforderungen des demografischen Wandels besser gerecht zu werden. Das klingt so bürokratisch und ein wenig langweilig, aber diese Erweiterung ist keine Kleinigkeit. Die ist sehr inhaltsschwer, denn wir werden in den nächsten Jahren eigentlich auf allen Ebenen viele Ideen von vielen Menschen brauchen, um das gesellschaftliche Miteinander im Land attraktiv, vernünftig und kostengünstig zu organisieren.

Nur, die Regeln, die wir bisher kennen und auch gut anwenden, werden mit Sicherheit nicht ausreichen. Hier sind neue Lösungsansätze gefragt, und ich bin sicher, dass die Kommunen wie bisher interessante Vorschläge unterbreiten werden, die Unterstützung verdienen und eine Umsetzung brauchen. Es werden auch andere darunter sein. Ich sage nur beispielhaft: Bei uns oben im Norden - ich komme aus Rheinsberg -, in Wittstock gibt es ein Experiment mit einem „Verwaltungsbus“. Das heißt, die komplette Verwaltung fährt über die Dörfer, und die Bewohner der Dörfer, welche dort oben in der Prignitz weit auseinanderliegen, müssen so nicht unbedingt zu den Behörden fahren. Wir sind mittlerweile daran gewöhnt, dass die Versorgung in vielen Dörfern - weil andere Dinge weggebrochen sind über mobile Ersatzlösungen gewährleistet wird. Warum nicht auch das? Aber dies ist ein sehr anspruchsvolles Ziel. Und ich könnte mir vorstellen, dass dabei auch Profis wie der zentrale IT-Dienstleister des Landes aktiv mithelfen, um so etwas erfolgreich zu betreiben. Das ist nicht ganz einfach.

Wir haben vor zwei Wochen, glaube ich, alle in der Zeitung gelesen, dass eine Zahnärztin in der Uckermark ganz unkonventionelle Wege geht, um ihre Patienten zu versorgen. Sie sagt in dem Bericht: Man darf nicht auf Regeln von oben warten, man muss selbst handeln. - Das unterstütze ich sehr. Wenn es eine so gute Idee gibt, finde ich, erfordert sie auch Unterstützung von uns, von der kommunalen Ebene, um mit ihr vielleicht auch anderswo anzusetzen.

Ich will nur sagen, es wird viele Ideen geben, die im Rahmen dieses Gesetzes auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Wir haben hier die Aufgabe, das am Ende sozusagen in Gesetzesform zu gießen. Es soll jetzt in die Ausschüsse überwiesen werden; dort haben wir noch Gelegenheit, über viele Details zu diskutieren. Ich hoffe, dass es in naher Zukunft erfolgreich verabschiedet wird.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Richter. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Goetz hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Am 20. Januar 2011 haben wir uns mit dem zweiten Be

richt der Landesregierung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes befasst. Der Innenminister hat bereits darauf hingedeutet. Wir hatten außerdem einen CDU-Antrag zur Fortführung des Standarderprobungsgesetzes in der Diskussion, weil es sich aus unserer Sicht parteiübergreifend, über alle Fraktionen hinweg, bewährt hatte.

Die Bedeutung dieses Gesetzes wird aus meiner Sicht zunehmen. Wir sind heute dabei, eine Enquetekommission einzurichten, die sich mit künftigen Strukturen, mit künftigen Aufgaben der Kreise, der Städte, der Gemeinden wie auch des Landes befassen soll. Auch da wird es eine Rolle spielen, diese künftigen Aufgaben zu gestalten, gegebenenfalls auch zu erproben, um zu sehen, was sich bewährt, wie man einfacher arbeiten kann, wie Aufgaben eingespart werden können, um das Land Brandenburg für die nächsten Jahrzehnte demografiefest zu gestalten und nicht nur einen kurzen Aufschlag - wie bei der vorigen Gemeindestrukturreform - zu machen, die gerade einmal von 2003 bis jetzt, also acht Jahre, gehalten hat und bei der jetzt schon deutlich geworden ist, dass sie gescheitert ist.

Deutlich wird auch, dass mit diesem Unterstützungsinstrument, das uns dann zur Verfügung steht, eine zusätzliche Aufgabe nicht nur für die Enquetekommission, sondern auch für die kommunale Vertretung und die Gebietskörperschaften erwächst, an den Arbeiten, die dann entstehen werden, mitzuwirken, weil wir auf deren Engagement und Input angewiesen sind, um zu diesen besseren Lösungen zu gelangen. Es gibt verschiedene Beispiele. Im Landkreis Potsdam Mittelmark, wo ich im Kreistag sitze, haben wir eine elektronische Bauakte. Die ist eingeführt worden und läuft dort seit einem guten Jahr. Sie funktioniert im Grunde so, dass die Vorlagen von Vorlageberechtigten - von Architekten und Ingenieuren - nicht mehr in drei Papierexemplaren eingereicht werden müssen - die nie ausreichen, weil viel mehr Ämter zu beteiligen sind und man sehr lange braucht, bis eine Baugenehmigung erteilt werden kann -, sondern dass die Vorlage mit elektronischer Signatur, die ein Teil davon ist und die auch gewährleistet sein muss, einmal eingereicht sofort per Knopfdruck an sämtliche Ämter geht, die zu beteiligen sind. Damit kann die Genehmigungsdauer für Bauvorhaben verkürzt werden. Das ist in der Erprobung, es bewährt sich, es wird funktionieren, wir werden wirklich von Monat zu Monat besser, was dieses Thema angeht. Das ist ein Beispiel für Standarderprobung und wie man durch Vereinfachung, durch neue Ideen zu besseren Lösungen kommen kann und am Ende alle Beteiligten, nicht nur der Landkreis und die Kommunen, sondern selbst die Antragsteller etwas davon haben, indem sie ihre Baugenehmigungen schneller erhalten.

Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode die Geschäftsbereiche neu geregelt; da war nicht alles sinnvoll geregelt. Wir haben uns damals intensiv darüber ausgetauscht, ob ein Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft noch Sinn macht. Da waren wir unterschiedlicher Auffassung. Das Innenministerium ist immerhin Innenministerium geblieben, und ich freue mich, dass dann auch ein Staatssekretär da ist, der für das Innenministerium zuständig ist und der Aufgaben bearbeiten kann. Insofern glaube ich nicht - auch, wenn Kollege Lakenmacher das anders gesehen hat -, dass wir ein Problem dadurch bekommen, dass die Zuständigkeit von der Staatskanzlei aufs Innenministerium übergeht.

Ich glaube, dass es auch dort sachgerecht bearbeitet werden kann. Wir sind in der Erprobung, wollen mit unseren Vorschlä

gen in die Kommunen hineingehen, und das Innenministerium als Kommunalaufsicht ist letztlich zuständig. Die Veränderung kann, glaube ich, Sinn machen. Wenn es sich als nachteilig erweisen sollte, können wir es zurücknehmen. Wir werden dann im Ausschuss noch darüber zu reden haben, wie das neu gestaltet werden soll.

Richtig ist, dass Standards natürlich nicht nur erprobt werden dürfen, sondern letztlich zur Umsetzung kommen müssen. Ansonsten könnten wir uns das Ganze hier sparen. Insofern leistet der vorliegende Gesetzentwurf einen ersten Beitrag, indem Änderungen im Schulgesetz, die erprobt worden sind, die sich als richtig herausgestellt haben, dann auch tatsächlich in die Umsetzung kommen sollen. Es war auch nicht nachvollziehbar und nicht einzusehen, dass der Schulträger, also derjenige, der im Grunde genommen alles bezahlt, an der Schulkonferenz nicht teilnehmen, keine Stimme haben, nicht mitwirken soll. Insofern ist das ein richtiger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen, und diesem richtigen Schritt mögen dann bitte weitere richtige Schritte folgen.

Entscheidend ist für uns, dass der Mittelpunkt der Gemeinde gewahrt wird, dass die Bürgernähe gewahrt wird und dass Standarderprobungen so erfolgen, dass die Menschen in den Orten, in den Städten und Gemeinden unmittelbar bemerken können, dass sie von dieser Standarderprobung etwas haben, dass sie sich positiv für sie auswirken. Wenn wir das weiterhin gewährleisten können, haben wir letztlich erfolgreiche Erprobungen, wie auch dieses Standarderprobungsgesetz, das, wenn man so will, ein paar Jahre lang in der Erprobung war, sich bewährt hat und deswegen fortgeführt werden soll.

Der Gesetzentwurf schafft nach der Beschlussfassung in der weiteren Beratungsfolge die hier im Landtag im Januar 2011 geforderten Möglichkeiten zur Verlängerung und zur weiteren Standarderprobung, in diesem Falle bis 2016. Das ist ein vernünftiges Datum, wir begrüßen das. Erst recht stimmen wir der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenausschuss und die weiteren Ausschüsse zu. Wir werden es dort behandeln. Ich bin mir absolut sicher, dass wir fraktionsübergreifend zu einer sehr guten gemeinsamen Lösung kommen werden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Mächtig wird ihn halten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben es gesagt: Dieses Gesetz ist eine gute Chance, es kann der Beginn auf dem Weg der Beherrschung neuer Herausforderungen des demografischen Wandels im Land Brandenburg sein. Es ist eine Verbesserung der Mitwirkung der Kommunen als Schulträger und damit der unmittelbaren Einflussnahme auf die Qualität der Angebote in unseren Schulen, es vereinfacht die Umsetzung der Regelungen der brandenburgischen Bauordnungen für die Bauherren und die Kommunen, es ermöglicht Entlastungen des Gesundheitsdienstes der Landkreise, und es bie

tet den Kommunen die Chance auf Ausweitung der kommunalen Selbstverwaltung. Wir sind also auf einem guten Weg. Gehen wir ihn gemeinsam weiter!

Den Kommunen rufe ich zu, sich mutiger dieser Möglichkeiten zu bedienen, Selbstverwaltung zu praktizieren - und dem Land: noch etwas mutiger zu sein bei der Aufgabenübertragung; denn es bleibt dabei: Das Kriterium der Wahrheit ist die Praxis, und die findet in den Kommunen statt. - Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mächtig. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete Frau von Halem hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Über die Verlängerung des Standarderprobungsgesetzes zu reden ist ungefähr so, als käme ich vom Markt und müsste meiner Familie beschreiben, wie der Einkaufskorb aussieht, statt darüber zu reden, was darin ist. Also reden wir lieber über den Inhalt, die unterschiedlichen Dinge, die mit dem Standarderprobungsgesetz gemeinsam transportiert werden.