Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hoffmann, wir haben an verschiedensten Stellen Gespräche hierzu geführt. Im Landtag gebe ich gern noch einmal dieselbe Antwort, um die Verunsicherung - hoffentlich - zu beenden.
Die Pflichtstundenzahl von vollbeschäftigten Lehrkräften ergibt sich aus der Arbeitszeitverordnung, konkret: aus der Anlage zu § 16 Abs. 2 Satz 1. Aktuell bestehen keine Überlegungen, die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte zu erhöhen.
Aus rechtlicher Sicht ist wegen der Fortgeltung des Sozialtarifvertrags für Lehrkräfte und der Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Schulressourcenkonzeptes eine Erhöhung der Pflichtstundenzahl bis zum 31. Juli 2013 ausgeschlossen und damit auch aktuell nicht beabsichtigt.
Frau Ministerin, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort, die die meisten Lehrkräfte beruhigen wird.
Die Frage ist weiterhin: Gab es oder gibt es in Ihrem Hause Überlegungen, im Rahmen einer sogenannten „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ Unterrichtszeitkonten einzuführen, damit die Schulleiter über einen gewissen Zeitraum Mehrarbeit anweisen können, die Jahre später durch weniger Unterrichtsverpflichtung ausgeglichen wird? Gibt es dazu Überlegungen bzw. Papiere in Ihrem Hause?
Man muss sicherlich Überlegungen über alle möglichen Szenarien anstellen. Das hat aber nichts mit einer geplanten Erhöhung der Pflichtstundenzahl zu tun, die ich in diesem Falle ausdrücklich verneine.
(Beifall SPD und DIE LINKE - Abgeordneter Hoffmann signalisiert durch Drücken des Mikrofonknopfes weiteren Fragebedarf.)
Sorry, das geht nicht, wie wir alle wissen. Sie dürfen nur drücken, während die erste Antwort gegeben wird.
Wir kommen zur Frage 512 (Niveaufreies Verkehrskonzept Lübbenau - Fortschritte bei der Bahnlösung), gestellt vom Abgeordneten Schippel.
Herr Präsident, mit „niveaufrei“ ist die Beseitigung von Höhenunterschieden gemeint; ansonsten wollen wir schon ein hohes Niveau der Lösung haben.
Zu diesem Konzept erfolgten in den vergangenen drei Jahren Absprachen zwischen Gemeinde, Landkreis, Land, Bund und der Deutschen Bahn AG, um dort zu einer Lösung zu kommen. Diese übergreifende Zusammenarbeit war sehr erfolgreich.
Im Moment geht es um die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde. Man hat sich wohl per Handschlag auf ein Verfahren geeinigt. Wenn heute Abend oder morgen der Arbeitskreis wieder tagt, wird auch zu klären sein, welche grundlegenden Arbeitsschritte bzw. Vorgehensweisen im Hinblick auf den Genehmigungsantrag und die Kreuzungsvereinbarung einzuleiten sind. Wie ist der Stand hinsichtlich der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde - gilt der Handschlag? -, bzw. wer ist die zuständige Planfeststellungsbehörde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schippel, ich will mich erst einmal bei den Lübbenauern ausdrücklich bedanken. Es setzen sich Bürger, der Bürgermeister, Sie als Abgeordneter und andere Abgeordnete für eine Verkehrslösung ein. Das ist doch etwas Positives. Ich bekomme auch die eine oder andere Unterschriftensammlung gegen Verkehrsprojekte. Deshalb unterstütze ich Lübbenau bezüglich dieses Verkehrsprojektes.
Es ist bezüglich der Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen immer eine komplizierte Angelegenheit. Ich finde es gut, wenn diese Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen dazu führen, dass nicht nur diese Bahnschranke beseitigt wird, sondern man das Verkehrsproblem komplex angeht. Das hat man in Lübbenau gemacht. Es sorgt aber zunehmend auch für Konflikte mit dem Eisenbahn-Bundesamt.
Wie Sie wissen, Herr Abgeordneter, gibt es Gutachten und vieles mehr. Irgendwann muss einmal entschieden werden. Deshalb gab es ein Gespräch im Bundesverkehrsministerium; Sie haben es indirekt angesprochen. Es gibt auch ein Schreiben von Staatssekretär Prof. Scheurle an meine Person vom 23. Februar; ich stelle es gerne zur Verfügung. Wir haben uns im Grundsatz verständigt, dass für die zu konkretisierende Straßenplanung mein Ministerium Planfeststellungsbehörde ist. Das Eisenbahn-Bundesamt soll die Schließung der Bahnübergänge und die eigentlichen Kreuzungsbauwerke planfeststellen. Dazu liegt ein Abgrenzungsvorschlag meiner Behörde vor. Dieser ist jetzt Grundlage einer weiteren Konkretisierung. Dazu wird es ein Gespräch zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt und meiner Straßenverkehrsbehörde geben. Das wird derzeit vorbereitet. Wir haben eine grundsätzliche Einigung. Ich hätte es besser gefunden, wenn das Eisenbahn-Bundesamt - ich habe dazu auch ein Gutachten - die gesamte Planfeststellung übernommen hätte. Es ist ein Verursacherprinzip mit dabei. Aber das hilft uns jetzt nicht weiter. Wir haben eine grundsätzliche Einigung, und es besteht großes Interesse, diese Einigung voranzutreiben, und
es besteht ein großes Interesse bei den Abgeordneten, wie an den Nachfragen erkennbar ist. - Herzlichen Dank. Aber auch noch einmal Dank an die Bürgerinnen und Bürger in Lübbenau.
Herr Minister, das ist ja mittlerweile eine unendliche Geschichte. Die Bürgerinitiative tagt morgen Abend. Wir haben schon darüber nachgedacht, die Schranken, die wir innerorts freiwillig geschlossen haben, wieder aufzumachen. Ich weiß auch um Ihre Bemühungen. Jetzt ist der Kernpunkt, die Dinge zu trennen, einmal in die Straße und einmal in die Kreuzung. Können Sie den genauen Zeitpunkt nennen, wann die Gespräche, die Sie jetzt vorbereiten, stattfinden?
Es war ein sehr konstruktives Gespräch im Bundesverkehrsministerium. Frau Abgeordnete, es ist nicht unbedingt üblich, dass ein Minister solche Gespräche führt. Das habe ich auch wegen Ihres Engagements, wegen des Engagements von Herrn Schippel und des Engagements der Bürgerinitiative getan. Dadurch, dass es in Lübbenau ein sehr komplexes Vorhaben ist ich begrüße das Vorhaben, das habe ich ja gesagt -, ist eine Abgrenzung schwierig. Ich habe einen Vorschlag vorgelegt. Diesem wurde nicht widersprochen. Staatssekretär Prof. Scheurle hat ihn zur Kenntnis genommen. Er ist jetzt Grundlage für weitere Verhandlungen. Das Eisenbahn-Bundesamt ist dem Bund unterstellt, es ist aber in gewisser Weise eine unabhängige Behörde, das die Entscheidung fällt, was ja auch richtig ist, es geht hier um Sicherheitsfragen und andere Dinge. Es wird jetzt ein Termin vorbereitet. Üblicherweise ist es so, dass Termine zwischen meinem Ministerium und dem Eisenbahn-Bundesamt innerhalb von vier bis fünf Wochen stattfinden. Das ist für Sie vielleicht unbefriedigend, aber es ist verabredet, dass die Planungen konkretisiert werden. Ich habe auch Interesse daran, dass diese Abgrenzung funktioniert; denn wir haben jetzt zwei Planfeststellungsbehörden. Ich sehe aber auch da Möglichkeiten, gegenseitig Verwaltungshilfe bezüglich der Planfeststellung und der Personalkapazitäten in den Planfeststellungsbehörden zu leisten. Auch da gibt es schon die ersten Überlegungen.
Vielen Dank. Damit ist diese Frage beantwortet. - Da wir vor der Mittagspause noch die beiden Tagesordnungspunkte ohne Debatte erledigen wollen, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass wir die Fragestunde beenden und den Tagesordnungspunkt 2 schließen.
Gesetz zu dem Fünften Staatsvertrag vom 16. Februar 2011 über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung weiterer planungsrechtlicher Vorschriften
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss - federführend - und an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft. Wer diesem Anliegen Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen.
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie. Wer diesem Anliegen folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall, damit ist überwiesen worden.
Ich eröffne den zweiten Teil der 32. Sitzung und bitte die Damen und Herren Abgeordneten, die Sitzungsordnung herzustellen.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 5 eröffne, begrüße ich herzlich Gäste aus Finsterwalde, interessierte Bürgerinnen und Bürger, die der Einladung von Frau Hackenschmidt gefolgt sind. Herzlich willkommen!