Roswitha Schier
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Der staatlich anerkannten Altenpflegeschule der Lausitzer Wirtschafts- und Gesundheitsakademie liegen für das kommende Schuljahr 50 Anmeldungen vor. Die angehenden Schüler sollen in drei Jahren zu examinierten Altenpflegern oder in einem Jahr zu Altenpflegehelfern ausgebildet werden.
Die Verordnung über die staatliche Anerkennung von Altenpflegeschulen in Brandenburg sieht vor, dass die hauptberuflichen Lehrkräfte über einen Abschluss als Pflegefachkraft und einen Masterabschluss für den theoretischen und praktischen Unterricht auf den Gebieten Pflegepädagogik, Medizinpädagogik oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügen und sich regelmäßig entsprechend fortbilden. Das ist nicht in allen Bundesländern der Fall. Es gibt Schulen, an denen Lehrkräfte unterrichten, die keinen akademischen Abschluss haben. Stattdessen wurden eine pflegerische Ausbildung und eine pädagogische Fachweiterbildung absolviert.
Ich frage die Landesregierung: Unter welchen Bedingungen würde die Schule eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um eine Bewerberin mit Berufserfahrung, aber ohne universitären Abschluss als Lehrkraft einzustellen?
Ich habe gerade noch zeitig genug gedrückt. - Herr Minister, vielen Dank. Die Kollegin, um die es geht, hat in NordrheinWestfalen 14 Jahre an der Berufsschule unterrichtet; es ist also nicht einmal jemand, der PDL ist oder aus der Pflege.
Ich habe Sie jetzt richtig verstanden: Gibt es die Verpflichtung, den Masterabschluss nachzuholen, würden Sie generell solch eine Ausnahmegenehmigung favorisieren - ich sage es einmal vorsichtig.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will ganz kurz anschließen. Ja, wir haben gestern über Altersgrenzen im Seniorenpolitischen Programm gesprochen; das passt gut in den Antrag hinein. Wer will denn das Alter festlegen, wenn die Senioren weiterarbeiten wollen und können und die Arbeitgeber das auch zulassen, weil sie auf die Erfahrungen der älteren Generation nicht verzichten wollen? Dem kann man eigentlich nichts entgegensetzen.
Ich will aber sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP-Fraktion: Ihr Antrag ist in meinen Augen ein Frustantrag. Darin stellen Sie die gesamte Rentenreform infrage. Es geht um Reha-Maßnahmen, es geht um die Rente mit 63, deren Voraussetzungen ja immer noch ausgehandelt werden. Ich habe hier in diesem Haus schon einmal gesagt, dass ich dem auch kritisch gegenüberstehe, vor allen Dingen, weil ich sage, dass man die Voraussetzungen, was auch die Anrechnung der Arbeitslosenzeiten angeht, noch einmal genau über
prüfen muss. Aber Sie greifen, wenn Sie die Rentenreform angreifen, auch die Mütterrente an.
Ich sage Ihnen: Die Mütterrente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich, dass die Kollegin Lehmann mir Recht gibt.
Zum 01.07.2014 bekommen Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, mehr Mütterrente. Ich erinnere daran, dass keiner so richtig wusste, warum gerade das Jahr 1992 als Stichjahr ausgewählt wurde, und dass das tatsächlich irgendwann einmal aus fiskalischen Gründen festgelegt wurde. Wir können darüber streiten - gar keine Frage -, ob es der richtige Topf ist, aus dem die Mütterrente gezahlt wird. Ich finde, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Diese großartige Leistung zu honorieren finde ich richtig, aber man kann sie sehr gut aus Steuermitteln bezahlen.
- Ja, man kann auch unterschiedlicher Meinung sein.
Ich mache einen kurzen Schwenk, weil ich gerade bei der Mütterrente bin: Die Zahlungen in Ost - 25,74 Euro - und West 28,14 Euro - sind ja verschieden, und ich möchte einmal mit einer Mär aufräumen. Dass wir die Mütterrente, wie sie beschlossen ist, gut finden, dass wir nicht für die Rentenangleichung West-Ost sind, ist eine Mär, die immer gern hochgehalten wird. Es ist nicht so. Die Kollegin Blechinger hat hier in diesem Haus schon eindrücklich erklärt: Wir haben, wenn wir die Rentenpunkte berechnen, einen Höherwertigkeitsfaktor, der in etwa die Rentenpunkte der Ostlöhne angleicht. Deswegen: Die Angleichung an der Mütterrente festzumachen halte ich für den falschen Weg. Grundsätzlich: Selbstverständlich sind wir für die Angleichung der Renten in Ost und West.
Zu Ihrem Antrag, meine Kollegen von der FDP, sage ich kurz: Es ist vom SGB VI gesprochen worden - die Kollegin Heppener hat ja viel ausgeführt. Wir haben ein Solidarsystem. Wenn jemand ein ganzes Leben lang zum Beispiel in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und nie arbeitslos war, dann ist das schön für denjenigen, aber es ist Geld, was eingezahlt und anderen gegeben wurde. Das ist Solidarität.
Deshalb: Wir brauchen die Erfahrungen Älterer genauso wie die Jungen in unseren Firmen und Unternehmen. Eine Besserstellung oder Schlechterstellung, ein Gegeneinanderausspielen brauchen wir nicht. Deshalb brauchen wir auch Ihren Antrag nicht, und wir lehnen ihn ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede aus der Geschäftsordnung zitieren:
„Eine Fraktion kann zu einer Frage der aktuellen Landespolitik eine Aussprache (Aktuelle Stunde) beantragen. Anlass zu einer Aktuellen Stunde sollen Vorgänge sein, die den Antragstellern seit der letzten Plenarsitzung, für die ihnen das Antragsrecht nach Nummer 2 zustand, zur Kenntnis gelangt und öffentlich geworden sind.“
Jeder mag selbst beurteilen, ob DIE LINKE bei der Antragstellung diesen Passus der Geschäftsordnung im Blick hatte. Es ist jetzt nicht mehr nur von guter Arbeit in Brandenburg und Deutschland, sondern in ganz Europa die Rede.
Der Text der Begründung lässt erahnen, dass wir uns das nächste Mal auf gute Arbeit in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Kanada einstellen dürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bislang haben Sie es noch nicht einmal geschafft, Ihre Vorstellungen in Brandenburg umzusetzen. Trotz Ihrer ideologischen Projekte wie dem Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen, dem Schüler-BaföG und dem Programm „Arbeit für Brandenburg“ hat die Armut in Brandenburg zugenommen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat bereits im Jahr 2010 darüber berichtet, dass die Armutsquote in Brandenburg gestiegen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inzwischen ist jedes vierte Kind in Brandenburg armutsgefährdet. Ich sage das, weil Sie den Armutsbegriff so gerne verwendet haben, als DIE LINKE noch in der Opposition war.
Wenn man sich die Plenarunterlagen ansieht, dann stellt man fest, dass er in der 4. Wahlperiode 122 Mal vorkam. DIE LINKE hat Armut in allen Facetten thematisiert:
von der Besorgnis erregenden Armut, über die wachsende Altersarmut bis zur Armut bei Kindern und Jugendlichen.
Ich halte Ihnen das vor, weil sie unredlich agieren. Wir haben immer argumentiert, Frau Kaiser, dass man Armut nicht einseitig betrachten darf; denn Armut spiegelt sich eben nicht nur im materiellen Bereich wider.
Nun aber zurück zu Ihrem Antrag. Meine Fraktion hat sich bereits im Jahr 2011 zu einem Mindestlohn bekannt - nachzulesen in der Broschüre „Brandenburg - Arbeitsplatz der Zukunft“, auf Seite 19.
Wie Sie richtig feststellen, hat sich der Bundestag am 21. März mit dem Thema Mindestlohn befasst. Dennoch muss ich ein wenig Wasser in den Wein gießen. Man muss ehrlicherweise hinzufügen, dass der Mindestlohn nicht die Vielfalt unserer Wirtschaft abbildet. In den meisten Branchen wird bereits jetzt weitaus mehr verdient als die geforderten 8,50 Euro.
Derjenige, der Regale einräumt oder in der Küche aushilft, erwirtschaftet keine 8,50 Euro.
Der Mindestlohn wird vor allen Dingen die Betriebe in den neuen Ländern treffen, unter anderem den Handel, die Gastronomie und die Landwirtschaft. Es wird Diskussionen geben, wenn die Gehälter in der untersten Gruppe angehoben werden; denn zu Recht fordern dann auch die besser qualifizierten Mitarbeiter höhere Gehälter.
Es muss auch eine Antwort darauf gefunden werden, ob Schulabgänger nicht auf eine Ausbildung verzichten, wenn sie auch für Hilfstätigkeiten einen Lohn von 8,50 Euro erhalten.
Die Grenze bei 18 Jahren festzulegen erscheint mir nicht ausreichend.
Ich halte die in der Union diskutierten 25 Jahre für zielführender. Es kann nicht unser Ziel sein, dass wir es befördern, dass junge Menschen unausgebildet arbeiten gehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das größte Problem bleibt aus arbeitsmarktpolitischer Sicht die hohe Langzeitarbeitslosigkeit. In Brandenburg gab es im Februar 53 621 Langzeitarbeitslose; das entspricht fast 40 % der Arbeitslosen. Besonders hoch ist die Quote bei Menschen mit geringer Qualifikation. Für sie ist der Mindestlohn jedoch keine Chance, sondern eher eine Bedrohung.
Wenn er zu hoch liegt, verringert er die Chancen von Arbeitslosen, wieder in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zurückzufinden. Da helfen auch Ihre Landesprogramme so gut wie gar nicht. Wie wenig erfolgreich Ihr Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ war, wissen Sie selbst am besten. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration kann nur in einer zielgerichteten Integrationsbegleitung und Qualifizierung liegen.
Aber das sagen wir Ihnen seit Jahren: Fördern und fordern muss auch für Landesprogramme gelten. Dabei darf es keine Denkverbote geben. Notfalls müssen wir, wie schon einmal bis 2003 geschehen, Betriebe unterstützen, die zusätzliche Ausbildungsplätze bereitstellen und auf diese Weise schwer vermittelbaren Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen.
Das ist allemal zielführender, als Programme zum Stressabbau bei Langzeitarbeitslosen zu fördern. Kontraproduktiv ist auch die von der Fraktion DIE LINKE wiederholt geforderte Ausbildungsplatzabgabe für alle Betriebe.
Solange die Ausbildungsfähigkeit oft gar nicht gegeben ist und Grundrechenarten sowie die deutsche Sprache in den Betrieben vermittelt werden müssen, gibt es auch Nachholbedarf in der schulischen Bildung.
Wenn in der neuen Förderperiode die ESF-Mittel weniger werden, werden wir besonders gründlich über deren sinnvollen Einsatz nachdenken müssen. Dazu gehört auch die Erfolgsquote der einzelnen Programme. Dort werden wir einmal gründlich entrümpeln müssen. Im Februar waren fast 11 000 freie Arbeitsstellen gemeldet. Es muss doch das Ziel aller arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sein, möglichst viele Arbeitslose so zu qualifizieren, dass sie eine reguläre Beschäftigung finden, denn gut ausgebildet zu sein bedeutet auch eine gute Entlohnung. Wir helfen den Menschen nicht, wenn wir sie mit irgendwelchen Maßnahmen dauerhaft vom ersten Arbeitsmarkt ausschließen. Wir lösen damit auch nicht das zunehmende Arbeitskräfteproblem. Bevor Sie sich mit guter Arbeit in Europa und in Übersee befassen, sollten Sie sich dafür einsetzen, dass die Langzeitarbeitslosen in Brandenburg in gute Arbeit gebracht werden.
Da gibt es noch sehr viel zu tun.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu Ihrem Entschließungsantrag sagen. Dort steht folgender Passus:
„Im Land sind zum Beispiel durch die Schaffung einer Lohnuntergrenze von derzeit 8,50 Euro pro Stunde für öffentliche Vergaben und durch das arbeitsmarktpolitische Programm bereits wichtige arbeitspolitische Erfolge erzielt worden.“
Sonntag früh am Frühstückstisch habe ich den Pressespiegel gelesen. Da war im „Nordkurier“ zu lesen:
„Land für Hilfe beim Mindestlohn - Potsdam. Brandenburg will der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg finanziell helfen, wenn ab 2015 für die öffentliche Hand arbeitende Betriebe Mindestlohn zahlen müssen. ‚Wir stehen zu unserer Verantwortung‘, sagt Finanzminister Christian Görke nach einem Treffen. Es geht vor allem um die Löhne von Wachleuten.“
Das ist ja ganz schön und ganz gut. Jetzt ist der Minister leider nicht da, aber ich wüsste gerne, wie, in welcher Form und vor allen Dingen in welcher Höhe man denn dieser Verantwortung nachkommen wird. Und zählt das dann nur für die Stiftungen? Dürfen sich dann die Landwirte an den Minister wenden?
Dieser Entschließungsantrag ist nicht tragbar, und wir werden ihn ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- Aha, die Seniorinnen und Senioren aus Finsterwalde sind jetzt erst angekommen!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Mikrozensus 2012 leben in Brandenburg 143 200 Menschen mit Migrationshintergrund, davon 68 600 Ausländer. Das sind wirklich nicht viele, um Ihre Worte zu benutzen.
Mit dem Landesintegrationskonzept versucht die Landesregierung, alle Möglichkeiten und Herausforderungen im täglichen Leben der sich in Brandenburg befindenden Migranten abzubilden und Aufgaben daraus abzuleiten. Es handelt sich also um eine Bestandsaufnahme. Nimmt man die demografische Entwicklung und den zum Teil jetzt schon bestehenden Fachkräftemangel ernst, müssen ganz konkrete Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.
Mit der Integration sind alle Menschen konfrontiert: Lehrer, Kita-Erzieher, Verkäufer, Arbeitgeber, aber auch der ganze normale Nachbar, denn eine gute Willkommenskultur spiegelt sich auch und vor allem im zwischenmenschlichen Verhältnis wider. Deshalb sind vor allem das Erlernen der deutschen Sprache, das Kennenlernen der Gepflogenheiten sowie die schulische Ausbildung von großer Wichtigkeit. Es müssen vor allem Sprach- und Integrationskurse angeboten werden. Die Schulen müssen auf Kinder und Jugendliche vorbereitet sein, die aus verschiedenen Kulturkreisen kommen und die Sprache nicht beherrschen. Das alles ist mit einem größeren Personalaufwand verbunden.
Viele Ausländer kommen mit großer Energie und viel Mut zu uns und sind oft gut ausgebildet. Mit dem Gesetz „Zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, das seit April 2012 gilt, hat die damalige Bundesregierung einen großen und wichtigen Schritt zur Integration in den Arbeitsmarkt getan. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern unterstützen ihre Betriebe gerade auch bei der Akquise von Lehrlingen. Ich weiß, dass die Handwerkskammer Cottbus polnische Lehrlinge eingestellt hat. Das zeigt zum einen die Offenheit der Unternehmer und zum anderen den Mangel an Lehrlingen in bestimmten Berufszweigen.
So, wie gut ausgebildete Menschen zu uns kommen, gibt es auch die wenig qualifizierten oder unausgebildeten. Bei diesen Menschen haben wir hinsichtlich der Berufsausbildung und der Qualifikation noch viel zu tun. Die Integration der Menschen, die zu uns gekommen sind, hängt von vielen Faktoren ab. Es geht vor allem um ein friedliches Nebeneinander und das Verstehen und Akzeptieren des Andersseins. Dazu tragen viele bei, dass das gelingt: die Landkreise, die Integrationsbeauftragten, viele Vereine - besonders im Bereich des Sports -, Verbände, die Kirchen und viele andere mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Integration gelingt nur, wenn wir verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Die Kreise und kreisfreien Städte stehen momentan vor großen Herausforderungen, was die Unterbringung von Asylsuchenden angeht. Die Prognosen stagnieren auf hohem Niveau. Deshalb ist es unerlässlich, den Landkreisen und kreisfreien Städten jegliche Unterstützung zu gewähren und die Förderkriterien so zu gestalten, dass sie in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an die
Normen bei den Unterkünften gerecht zu werden. Es ist von der Kollegin Lehmann schon gesagt worden, dass wir im Nachtragshaushalt dafür 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Da ist es - mit Verlaub - wenig hilfreich, wenn Kommunen seitens der Landesregierung gezwungen werden, sich auf eine große Anzahl Asylsuchender einzustellen und anschließend auf den Kosten für nicht beanspruchte Kapazitäten sitzenbleiben. Ich empfehle in diesem Zusammenhang, die Antwort auf eine Kleine Anfrage von meinem Fraktionskollegen Frank Bommert zu lesen. Dort heißt es nämlich:
„Die Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg regelt die Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Kostenerstattung für die übertragene Aufgabe. Eine Regelung zur Erstattung von vorgehaltenen, nicht belegten Unterkünften sieht die Verordnung nicht vor.“
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, finde ich misslich und überdenkenswert.
Das Landesintegrationskonzept bietet die Grundlage für das weitere Handeln. Zu gegebener Zeit muss analysiert werden, wie es sich bewährt hat, und es muss an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten Frauen in unserem Land haben sie bereits, sind derzeit oder werden hoffentlich künftig auf sie angewiesen sein: die Hebammen. Jede Frau, die bereits ein Kind geboren hat, weiß, dass die betreuende Hebamme der Anker in einer für Frauen wie Männer aufregenden Zeit ist. Sie ist für die Frau gerade während der Geburt der Dreh- und Angelpunkt. Die Ansprüche der Frauen an die Betreuung und die Inanspruchnahme der Hebammen haben sich geändert und sind sehr unterschiedlich. Einige Frauen wollen zur Schwangerenberatung gehen, in der Klinik entbunden werden und sind damit zufrieden.
In den letzten Jahren suchten sich aber immer mehr Frauen eine Hebamme, die sie ganz individuell vor, während und nach der Schwangerschaft betreut. Dabei bildet sich ein sehr enges Vertrauensverhältnis heraus. Die sogenannten freiberuflichen Hebammen, die auch Entbindungen durchführen, stehen seit Jahren unter Druck, weil sie Haftpflichtbeiträge aufbringen sollen, die sie nicht erwirtschaften. Hinzu kommt noch der Umstand, dass Versicherer es bereits ablehnen, die Haftpflichtversicherung der Hebamme zu gewähren. Es geht also gar nicht mehr um die Bezahlung der hohen Versicherungsprämie von immerhin 5 100 Euro im Jahr, sondern es geht darum, dass Hebammen ihre Tätigkeit einstellen müssen, weil sie nicht mehr versichert sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit würde einer der ältesten Berufsstände wegbrechen. Dass Hebammen um ihre Existenz fürchten, wissen wir schon ziemlich lange. Bereits im Jahr 2010 hat meine Kollegin Schulz-Höpfner die Landesregierung gefragt, was sie unternehmen wird, um die Hebammen zu unterstützen. Im Jahr 2010! Die Antwort lautete:
„Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es in erster Linie Sache der Vertragspartner ist, Vergütungshöhen auszuhandeln.“
Meine Fraktion hat bereits 2011 einen Antrag zur Unterstützung der Hebammentätigkeit eingebracht. Hintergrund war, dass ausgebildete Familienhebammen nicht entsprechend ihrer zusätzlichen Qualifikation eingesetzt worden sind. Es ging uns in unserem Antrag um die Ermittlung des Betreuungsbedarfs, die Festlegung des Rahmens für die Tätigkeit vor dem Hintergrund der Einbeziehung in bestehende Strukturen der frühen Hilfe und um die Entwicklung von Finanzierungsmodellen.
Es gab damals viele Argumente gegen diesen Antrag. Frau Lieske, die ja auch heute wieder sprechen wird - ich bin gespannt -, sagte damals:
„Wir sind in der Sache bei Ihnen, würden aber gern einen anderen Weg beschreiten.“
Tja - wo ist denn der Weg? Auf diesen warten wir bis heute. Frau Wöllert wollte das SGB V ändern und betonte damals:
„Wir wollen das Gleiche - das uns eint uns -, aber auf verschiedenen Wegen.“
Hm. - Seit dem Jahr 2012 gibt es auf Bundesebene die Verwaltungsvereinbarung „Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015“. Der Bund hat im Gegensatz zum Land gehandelt. Das Land Brandenburg erhält für den genannten Zeitraum 5 Millionen Euro.
Man hätte aber nicht auf den Bund warten müssen, man hätte auch auf Landesebene handeln können, denn es gibt in anderen Bundesländern bereits Finanzierungsmodelle. So ist es möglich, unterschiedliche Kostenträger an der Finanzierung zu beteiligen oder eine Stiftung einzubeziehen, wie beispielsweise in Niedersachsen mit der Stiftung „EINE CHANCE FÜR KINDER“ als Trägerin der Hilfemaßnahme „Einsatz von Familienhebammen“.
Man muss natürlich nicht nur nach Lösungen suchen, man muss sie auch finden wollen. Heute liegt Ihnen ein diesbezüglicher Antrag vor. Wir wollen erreichen, dass die bereits ausgebildeten und die sich noch in Ausbildung befindenden Hebammen entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden. Dazu bedarf es landesweit geltender Standards und vor allem einer verlässlichen Finanzierung.
Vielleicht stellen Sie sich jetzt die Frage, was das mit der derzeitigen Situation der Hebammen zu tun hat. Das Problem der Haftpflichtversicherung muss auf Bundesebene geklärt werden; das ist uns bewusst. In dieser Angelegenheit hat sich unser Fraktionsvorsitzender bereits im Februar an den zuständigen Bundesminister gewandt.
Die Tätigkeit als Familienhebamme ist nicht nur ein zweites Standbein für Hebammen, sondern ihr Einsatz ist eine große Hilfe für Familien. Auch vor dem Hintergrund, dass Familienverbände fordern, den frühen Jahren eines Kindes mehr Beachtung zu schenken, und dass man die Familien niederschwellig erreichen muss, sind insbesondere die Familienhebammen geeignet, diese Aufgabe zu übernehmen. Familienhebammen betreuen Frauen bis zu zwölf Monate nach der Geburt. Sie sind es, die Defizite schnell aufdecken können und dann entsprechend frühe Hilfe leisten.
Die Anstellung kann durchaus unterschiedlich sein, zum Beispiel beim öffentlichen Gesundheitsdienst oder bei einem Wohl
fahrtsverband. Die Hebamme hätte nicht nur eine weitere Beschäftigung, sondern es wäre auch einfacher, die Versicherung zu finanzieren.
Während auf Bundesebene intensiv an einer Einigung gearbeitet wird, dürfen wir auf Landesebene nichts unversucht lassen, die Hebammen zu unterstützen. Familienhebammen sind für die Betreuung der Frauen und Kinder eine Bereicherung und für den Erhalt des Berufsstandes in Zukunft unerlässlich. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Na ja, eigentlich bin ich sprachlos. Ich will noch einmal sagen: Die Netzwerke Gesunde Kinder sind damals in Lauchhammer, in meinem Landkreis, aufgebaut worden. Es ist eine hervorragende Arbeit, da, wo sie funktionieren. Aber es gibt eben Ecken, wo sie nicht funktionieren. Und das eine schließt doch bitte das andere nicht aus. Wir brauchen niederschwellige Angebote für unsere Schwangeren. Wir wissen, dass niederschwellige Angebote das A und O für unsere werdenden Mütter sind. Wir machen einen riesengroßen Wind und verfallen in Aktionismus, wenn Kinder aus verwahrlosten Wohnungen herausgeholt werden, wenn sie missbraucht werden oder gar tot in der Kühltruhe landen - da will ich jetzt gar kein Szenario aufbauen. Dann werden wir komischerweise immer wach. Wir können doch hier etwas tun, und das Land, Frau Ministerin, kann handeln.
Der Bund, auf den alles geschoben wird, gibt Geld: 1,42 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr.
Wissen Sie, Herr Büchel - ganz davon abgesehen, dass ich schon die unterschiedlichen Kostenträger kenne; Ihre Belehrungen sind manchmal gewöhnungsbedürftig -, Sie berufen sich darauf, dass das Programm Frühe Hilfen im nächsten Jahr ausgewertet wird. Na, ist ja toll! Wir beteiligen uns nicht an dem Programm, wir warten einmal ab, was die anderen Landkreise gemacht haben, und dann übernehmen wir das. Warum? Wir haben doch die Möglichkeit zu gestalten, wir haben die Möglichkeit, dem Berufsstand zu helfen. Warum tun wir nichts? Ich kann es nicht verstehen.
Das hatten wir heute schon bei der Betreuung, als Minister Baaske sagte: Stellen Sie sich einmal die Kommunen und die
Kreise vor! Was sagen die? - Jetzt das gleiche Argument: Was sagen denn die Kommunen und Kreise? - Seit wann haben wir denn vor Kommunen und Kreisen Angst? Im Antrag wird vorgeschlagen, gemeinsam mit den Kreisen und dem Hebammenverband Standards zu erarbeiten. Also, ich bitte Sie! Das ist ja eine Bankrotterklärung, was Sie hier heute abliefern!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP-Fraktion zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern passt zu unserer heutigen Tagesordnung, denn wir haben heute schon über das Landesintegrationskonzept gesprochen. Dort finden sich unter Punkt 2 - Gesundheitliche Versorgung und Prävention - hehre Ziele - Erstens: „Organisation regelmäßiger ärztlicher und zahnärztlicher Sprechstunden in den Gemeinschaftsunterkünften“, zweitens: „Aufsuchende Beratungsarbeit der Gesundheitsämter, der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Psychiatrischen Institutsambulanzen in den Gemeinschaftsunterkünften“.
Das sind zwei Ziele, die auf die Arbeit und Verantwortung der Kreise hinauslaufen.
Übrigens spannend: Im Landesintegrationskonzept werden Aufgaben für die Kreise formuliert. Ich erinnere nur einmal an
Betreuung und Hebammen, aber das ist nur ein kleiner Einschub.
Die Kreise wiederum stehen vor dem Hintergrund ständig steigender Flüchtlingszahlen enorm unter Druck, Aufnahmemöglichkeiten zu schaffen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass in der Erstaufnahmestelle in Eisenhüttenstadt eine gründliche Voruntersuchung der Menschen stattfindet. Die unterschiedlichen Herkunftsländer und gegebenenfalls auch unterschiedliche Vorerkrankungen und Behandlungen bedingen eine unterschiedliche medizinische Versorgung im Vorfeld. So haben wir alle noch gut in Erinnerung, dass TBC zu einem Verteilerstopp der Asylbewerber geführt hat. Soweit ich weiß, Kollegin Lehmann, sind es Windpocken, die zurzeit Sorge bereiten. Aber gerade weil dem so ist, ist das Land in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass nur Menschen in die Landkreise weitergeleitet und verteilt werden, die geimpft und medizinisch untersucht wurden. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist keine Panikmache und hat auch nichts damit zu tun, dass Angst geschürt werden soll. Wir haben mit unserem Impfsystem schlimme Krankheiten förmlich ausrotten oder zumindest stark zurückdrängen können und sollten diesen Erfolg nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Die Forderungen der FDP-Fraktion unterstützen wir. Gerade die in Punkt 1 formulierte Anpassung der Zahl der Arztstellen an die Flüchtlingszahlen sehen wir als unerlässlich an. Das kann ein Landkreis allein nicht schultern, und mit wöchentlich zwei - lassen wir es, Kollegin Lehmann, vier sein - Terminen an Nachmittagen für Untersuchungen ist es nicht getan. Sehr wohl wissen wir um den Ärztemangel in unserem Land, aber angesichts des bereits genannten unterschiedlichen gesundheitlichen Zustands der Menschen sind die Erstuntersuchungen von großer Wichtigkeit. Die Landesregierung muss endlich ihren persönlichen Beitrag leisten, um Ärzte für Brandenburg zu gewinnen.
Was das sogenannte Bremer Modell - die Ausreichung einer Gesundheitskarte - angeht, ist es vielleicht ganz hilfreich, die Erfahrungen aus Potsdam-Mittelmark abzuwarten. Bisher hat jeder Mensch, der medizinische Hilfe benötigte, diese auch bekommen. In Potsdam-Mittelmark übernimmt zwar die Kassenärztliche Vereinigung die Abrechnung - das ist wohl richtig -, aber die Kosten hat weiterhin der Landkreis zu tragen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist unsere Pflicht, Menschen, die bei uns Asyl suchen und medizinische Hilfe benötigen, diese auch zu gewähren. Mir ist auch bewusst, dass die verschiedenen Kulturen, aus der die Flüchtlinge stammen, unsere Ärzte und Mitarbeiterinnen vor große Probleme stellen. Diese Probleme zu beklagen sollte nicht Ziel der Landesregierung sein, sondern hier ist konkretes Handeln angesagt.
Dem Antrag stimmen wir zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben etwas, was Sachsen nicht hat: einen zentralen Ansprechpartner, nämlich den Präsidenten des Landesbergbauamtes, Herrn Dr. Freytag. Das ist gut so. Er muss zwar für alles Mögliche den Kopf hinhalten und macht manchmal „dicke Backen“, aber wir haben einen. Sachsen hat so etwas nicht, und der Antrag der Koalitionsfraktionen, der uns vorliegt, fordert die Landesregierung auf, dass Sachsen so etwas ebenfalls macht. Ich bitte Sie, das ist einfach albern. Das ist die Souveränität von Sachsen, und wenn sie dort einen Beauftragten ernennen wollen, dann werden sie das schon irgendwann tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war bei den Regionalkonferenzen der Regionalen Planungsgemeinschaften dabei, und auch ich habe im Ergebnis festgestellt, dass Brandenburg, was das Ergreifen von Maßnahmen zur Reduzierung der Eisenockerbelastung betrifft, längst weiter ist als Sachsen. Aber ich bin froh, dass Sachsen gemeinsam mit der LMBV nunmehr auch geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Eisenfracht
in der Kleinen und Großen Spree ergreifen wird und Grundwasserreinigungsanlagen wieder in Betrieb genommen werden, in Schleife wurde noch gesagt: „sollen“.
Sie sind nicht auf der Höhe der Zeit, Kollegin SteinmetzerMann. Am 21.03.2014 ist nämlich in Burgneundorf die Grundwasserreinigungsanlage genehmigt worden. Dem stehen keine naturschutzrechtlichen Bedenken mehr entgegen. Das Gleiche gilt für die Spreewitzer Rinne. Die Hürden, die in Schleife noch benannt wurden, sind längst genommen.
Ich denke, wir sind uns über die Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass die Talsperre Spremberg nicht dazu dienen darf, das Auffangbecken für Eisenhydroxidschlamm aus Sachsen zu sein. Außerdem ist die Verockerung der Spree nicht die einzige Folge des Braunkohlenabbaus auf den vor 1989 in Anspruch genommenen Bergbauflächen, für deren Sanierung die LMBV zuständig ist. Es sind auch andere Fragen zu klären, wie zum Beispiel die Folgen des Grundwasseranstiegs oder die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau insgesamt.
Ihnen liegt deshalb unser Entschließungsantrag vor. Unserer Auffassung nach ist es, langfristig betrachtet, sinnvoll, einen länderübergreifenden Gewässerunterhaltungsverband zu gründen, der auf der Grundlage eines sondergesetzlichen Auftrages mit Aufgaben der bergbaubedingten Gewässerunterhaltung und dem bergbaubedingten Wassermanagement beauftragt ist. Ich bin mir bewusst, dass, geht es um die Eisenhydroxidbelastung als Spätfolge des Tagebaues vor 1989, die LMBV zuständig ist. Über das Verwaltungsabkommen 2013 bis 2017 werden die Maßnahmen zur Reduzierung des bergbaubedingten Stoffeintrages derzeit maßgeblich finanziert. Wir sprechen hier über eine Summe von 580 Millionen Euro.
Mit unserem Antrag geht es uns jedoch darum, langfristig einen Verband in der Lausitz zu etablieren, der länderübergreifend in der Lage ist, die hydrologischen Herausforderungen insgesamt zu lösen und zu managen. Dies geht natürlich nicht von heute auf morgen, und damit ist eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Fragen verbunden, auf die weder Brandenburg noch Sachsen bisher eine Antwort gefunden hat.
Deshalb schlagen wir vor, dass man gemeinsam und in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen und der LMBV prüfen sollte, wie man in Zukunft diesen länderübergreifenden Gewässerunterhaltungsverband etablieren kann. Ich kenne natürlich die Antwort der Landesregierung zu diesem Wasserverband, worin gesagt wurde, die LMBV sei dafür zuständig. Wir wissen, dass wir uns mit diesem Problem noch hundert Jahre beschäftigen werden. Ob es die LMBV noch hundert Jahre gibt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Dass unser Vorschlag nicht ganz aus der Luft gegriffen ist, zeigen viele Expertenmeinungen, die immer wieder am Rande gerade der Regionalforen - zur Verockerung der Spree geäußert wurden. Gescheitert ist eine sach- und fachgerechte Prüfung dieses Vorschlags bislang an Ihrem Haus, Frau Ministerin Tack. Ich bin mir sicher, dass wir uns in Zukunft über einen länderübergreifenden Gewässerunterhaltungsverband in der Lausitz mit klarem, bergbaulich-hydrologischem Auftrag Gedanken machen werden und müssen. - Vielen Dank.
Herr Minister, gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben Probleme bei der Ausbildung. Gerade, wenn sie weniger als zehn Angestellte haben, bilden sie nicht aus. Und die Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger wird beklagt. Es wird immer wieder kritisiert, dass sie ihnen sozusagen das Rechnen und Schreiben beibringen müssen. Dafür haben gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen keine Zeit. Deswegen bilden sie nicht aus. Welche Prozentzahl oder welchen Stellenwert würden Sie dieser Gruppe zuordnen? Und vor allen Dingen: Wie können wir den Unternehmern in Zukunft, beispielsweise durch irgendwelche Programme, helfen, dass sie trotz der schlechten Schulausbildung mancher Schulabgänger ausbilden?
Die Landesarbeitsgemeinschaft für Altenpflegeschulen hält die Mittel, die landesseitig für die Altenpflegeausbildung zur Verfügung gestellt werden, für nicht ausreichend. In dem Formular, das die Schulen bei der Mittelbeantragung ausfüllen müssen, können sie nur die vorgegebene Maximalsumme von 330 Euro eintragen. Würde die tatsächlich benötigte Summe eingetragen, würde das Formular vom Landesamt für Soziales und Versorgung nicht angenommen.
Ich frage die Landesregierung: Wie wird sie sicherstellen, dass die Altenpflegeschulen trotz der Unterfinanzierung in der Lage sind, auch künftig die Altenpflegeausbildung in Brandenburg zu gewährleisten?
Herr Minister, wir sind uns doch darüber im Klaren und einig, dass die Altenpflege, dass Pflege überhaupt das Thema ist, das uns auch in den nächsten Jahren - auch nicht ganz uneigennützig - beschäftigen wird. Ich sage immer wieder: Irgendwann sind wir diejenigen, die Pflege brauchen. Also muss man auch etwas dafür tun, dass wir eine gute Ausbildung in der Pflege haben und wir die Ausbildung vor allen Dingen in Brandenburg behalten. Die Träger sagen: Die Dozenten bekommen in Berlin 500 Euro mehr. - Deswegen sage ich: Wir brauchen in der Altenpflegeschule ja nicht nur Schüler, sondern auch die, die sie unterrichten.
Sie sagen, Sie werden sich mit dem Finanzminister hinsetzen und da eine Regelung finden: Ich glaube, es ist auch eine Frage der Prioritätensetzung. Wann, denken Sie, wird es bei diesem Gespräch zu einem Ergebnis kommen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe hier eine Rede vorbereitet, ich will die gar nicht halten. Herr Minister Baaske hat vieles gesagt, was auch in meiner Rede steht.
Es ist ein Bauchgefühl. Wenn jemand mit 18 oder mit 20 in die Pflege gehen will, fragt man: Hat der die soziale Kompetenz? Ist der reif genug? Bürgermeister mit 65 oder 70? - Klar, der eine ist frühreif und bringt die Kompetenzen mit, und der andere ist mit 70 noch in der Lage, ein Bürgermeisteramt auszuführen. Sie haben die Bundesminister genannt, die alt sind. Auch in der jetzigen Regierung sind einige, die schon etwas betagt sind. Man ist so alt, wie man sich fühlt.
Ich glaube, die Rechtsvorschriften einmal zu entrümpeln ist ein richtiger Schritt, und ich denke, es muss der erste Schritt sein; denn in dem Bericht wird gesagt: 16 Rechtsvorschriften müssen jetzt auf den Prüfstand gestellt werden. Wir sollten, wenn wir Gesetze und auch Rechtsvorschriften erlassen, darauf achten, dass das Wort Diskriminierung aufgrund des Alters darin gar nicht vorkommt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie ist wieder heftig entbrannt, die Diskussion um die Rente. Und Frau Kollegin Heppener, was ist denn eigentlich Rentengerechtigkeit? Darüber könnte man, glaube ich, einen ganzen Tag lang debattieren. Aber Hand aufs Herz: Wer von Ihnen hat nicht schon einmal ausgerechnet, wie lange er noch arbeiten muss? Und wer von uns hat sich nicht schon einmal vorgestellt, was er dann alles machen wird?
Die Lebenserwartung steigt, und wir freuen uns schon auf viele Jahre unseres Rentnerdaseins.
So weit, so gut. Heute 50-Jährige werden nach neuesten Forschungserkenntnissen 87,3 Jahre alt. Die Zahl der Erwerbspersonen wird bis 2030 um 7,5 % auf 38,4 Millionen sinken. Die Frage lautet: Was können wir uns leisten, auf die derzeitige Rente draufzulegen?
Die CDU hat im Wahlkampf in Aussicht gestellt, die Mütterrente auszuweiten. Das ist nur folgerichtig; denn niemand konnte so richtig erklären, warum damals die Jahreszahl 1992 genannt wurde.
Ein Argument für die Mütterrente ist auch, dass die Bedingungen derer, die vor 1992, 1960 oder noch früher, Kinder geboren haben, wesentlich schwieriger waren, als sie es heute sind. Eltern hatten mehrere Kinder, mussten auf Urlaub und kleine Extras verzichten. Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die Ausweitung der Beitragsanrechnung bei der Mütterrente von einem Jahr auf drei Jahre. Die Finanzierung über die Rentenbeiträge soll - das ist in Aussicht gestellt - 2018/2019 aus Steuermitteln erfolgen. Damit wird der Vorwurf der versicherungsfremden Leistungen geheilt.
Was den abschlagsfreien Renteneintritt ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren angeht, so teile ich die Bedenken der Wirtschaft. Heute hat sich sogar Herr Schneider vom Sozialverband sehr kritisch dazu geäußert; das lässt wirklich aufhorchen. Ich gönne den Menschen diese Rente, aber können wir es uns wirklich leisten, Lebenserfahrung und Kompetenzen vier Jahre eher als geplant in den Ruhestand zu schicken? Was sagen die Arbeitgeber dazu, die händeringend Fachkräfte suchen? Und wer soll das bezahlen? Die junge Generation wird überfordert, weil sie für sich, für ihre Eltern und Großeltern Vorsorge treffen soll.
Davon abgesehen, kann man nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Ausweitung war nicht nötig, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, vielleicht ein Kompromiss. Es tut mir leid, Sie sind im Bund nicht mehr an der Regierung, aber auch Sie haben einmal einen Koalitionsvertrag ausgehandelt und müssten wissen, dass jeder Koalitionsvertrag ein Kompromiss ist. Schon vergessen?
Wenn man die Presse vom gestrigen und heutigen Tage verfolgt, sehen wir, dass die Diskussion um die Rente mit 63 hochkocht, der Aktionismus von Ministerin Nahles ziemlich groß ist und man sich über die Berechnung nicht recht im Klaren ist, zum Beispiel, ob Arbeitslosengeld- und Hartz-IV-Empfänger einbezogen werden sollen. All das ist noch in der Schwebe und muss ausdiskutiert werden.
Die Rente mit 63 finde ich als solche gar nicht schlecht, aber dann muss man wirklich 45 Jahre gearbeitet haben. Darin sähe ich einen Kompromiss. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, sehen Sie es mir nach: Ich habe nicht ganz verstanden, was Sie vorhin gesagt haben. Wer hat es denn jetzt verabsäumt, sich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen: der Betreuer, das Amtsgericht oder die Person selbst? Das war vorhin leider nicht schlüssig.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Programm „Integrationsbegleitung“ - Drucksache 5/8253 - führt der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus, dass bis zum Ende der Programmlaufzeit 8 000 Langzeitarbeitslose betreut werden sollen. Die Zielsetzung besteht darin, am Ende des Förderzeitraums mindestens 1 200 Langzeitarbeitslose wenigstens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.
Ich frage die Landesregierung: Weshalb strebt sie trotz der intensiven Betreuung der Langzeitarbeitslosen lediglich eine Integrationsquote von 15 % an?
Herr Minister, ich habe von Anfang an gesagt, dass ich dieses Programm gut finde, weil es genau der richtige Schritt ist, langzeitarbeitslose Menschen in Arbeit zu bringen. Es gab auch viel Kritik dergestalt, dass gesagt wurde: Wir finanzieren nun die Arbeit der Jobcenter. Die 15 % sind sicherlich eine schöne Zahl, aber es ist mir zu wenig. Schließlich habe ich auf Besuchen bei Integrationsbegleitern gesehen, welch enorme Arbeit sie leisten.
Was hat das Ministerium vor, um diesbezüglich noch viel intensiver in dieses Programm zu investieren? - Abgesehen davon sollte es nicht immer nur ums Geld gehen, sondern vielleicht auch um Qualifizierung bzw. um Qualifizierung von Weiterbildungsgesellschaften. Mir liegt sehr daran, dieses Programm weiterzuentwickeln. Haben Sie also konkrete Vorstellungen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Konzack, das erste Gesetz, das in diesem neuen Hohen Haus beraten und beschlossen wird, ist das Gesetz über die Rechte der Sorben und Wenden. Das ist ein schönes Signal und zeigt die Wertschätzung gegenüber den Sorben und Wenden in Brandenburg.
Seit Mai 2012 diskutieren wir über das Gesetz, mit dem sich die in Brandenburg lebenden 20 000 Sorben und Wenden identifizieren können und sollen. Ursprünglich waren neun Einreicher aus der Lausitz die Protagonisten. Von vornherein war uns klar, dass wir einige Änderungen im Gesetz vornehmen würden. Gleich nach der ersten Anhörung im Hauptausschuss wurde eine Angleichung an das Sächsische Sorben-Gesetz angemahnt, das per Gesetz die Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet und die, die es werden sollen, festlegt. Das hat zu großem Unmut in den Kommunen geführt, die per Gesetz Siedlungsgebiet werden sollten. Der Hauptausschuss war es, der daraufhin eine zweite Anhörung anberaumt und genau die betroffenen Gemeinden dazu eingeladen hat.
Die Stadt Lübben, die nicht Sorbengebiet werden will, hat mein Kollege Schippel hier schon erwähnt. Es wäre aber auch schön gewesen, ein positives Beispiel zu bringen. Die Stadt Calau ist per Stadtverordnetenbeschluss Siedlungsgebiet geworden. Alle anderen Kommunen lehnen bis jetzt die Zugehörigkeit aus unterschiedlichsten Gründen ab. Trotzdem haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Aufnahme der Kommunen vorsieht, nämlich dann, wenn die Gemeinde selbst oder der Sorbenrat den Antrag stellt.
Meine lieben Kollegen, wir waren zu manchem Kompromiss in Ihrem Änderungsantrag bereit. Genannt sei beispielsweise der Sorbenbeauftragte, der nach jetzigem Entwurf beim Wissenschaftsministerium angesiedelt sein soll. Auch die Wahl des Sorbenrates durch die Menschen im Siedlungsgebiet, die sich in ein Wählerverzeichnis eintragen sollen, fand unsere Zustimmung.
Die Herangehensweise bei der Ausweitung des Siedlungsgebietes können wir nicht mittragen. Deshalb haben wir unsere Unterschrift unter den ursprünglichen Gesetzentwurf zurückgezogen. Hier hat nämlich die Mehrheit - sprich: die Koalition über die Minderheit, nämlich die Einbringer, obsiegt.
Die CDU-Fraktion vertritt die Auffassung, dass sowohl der Minderheitenschutz als auch die kommunale Selbstverwaltung Verfassungsrang haben. Das eine gegen das andere auszuspielen kann nicht zielführend sein. Wir möchten, dass Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen darüber mitentscheiden können, ob sie zum Siedlungsgebiet gehören oder nicht.
Das ergibt auch deshalb Sinn, weil dann die Aktivitäten gelebt werden und viel mehr Zuspruch erfahren. Eine Entscheidung per Gesetz ist doch nicht gleich eine gelebte Sprache und Tradition. Ich bedauere die Verfahrensweise sehr, weil ich darauf setze, dass sich die Gemeinden bewusst sind, welchen Schatz sie haben, und sie sich der Wahrung der Tradition bewusst sind.
Da der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorsieht, innerhalb der nächsten 24 Monate über die Ausweitung des Siedlungsgebietes zu beraten, werden wir mit der heutigen Abstimmung zwar ein Gesetz beschließen, die Diskussion aber wird uns noch sehr lange begleiten und fordern.
In der letzten Sitzung des Hauptausschusses wurde deutlich, dass dieses Verfahren auch bei den Vertretern der Sorben selbst keine große Zustimmung findet. Das ist als Ergebnis eines so langen Beratungsprozesses sehr ernüchternd. Hinzu kommt, dass die Koalitionsfraktionen selbst anscheinend an ihrem Änderungsantrag zweifeln. Warum legen Sie auf Ihren Änderungsantrag, der fast den Umfang eines Gesetzentwurfes hat, einen Entschließungsantrag? Als ich ihn gestern Abend aus dem Postfach genommen habe, dachte ich: Vielleicht hat sich die Koalition besonnen und kommt uns ein Stück entgegen. Ich sage Ihnen: Das ist in zehn Jahren meiner Parlamentsarbeit noch nicht vorgekommen! Sie fassen auf vier Seiten zusammen, was im Gesetzentwurf festgelegt wird. Warum machen Sie denn so etwas? Wollen Sie der Landesregierung sagen, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, damit sie nicht so viel lesen muss? Diesen Entschließungsantrag kann ich in keiner Weise verstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir schätzen die Arbeit des Sorbenrates für die Bewahrung der Sprache und Tradition und freuen uns über jede neue Initiative. Wir wissen, dass die Bräuche und Traditionen eine Bereicherung unseres Landes sind, die es zu hegen und zu pflegen gilt und die nicht zuletzt auch im Tourismus eine wichtige Rolle spielen. Ich hoffe, dass das Gesetz über die Rechte der Sorben und Wenden dazu führt, dass sich die Menschen in den Siedlungsgebieten gestärkt fühlen und weiterhin mit viel Engagement ihre Muttersprache und Traditionen pflegen. - Herzlichen Dank.
In den zurückliegenden Wochen wurden wir wiederholt darauf angesprochen, dass klinikbetriebene Medizinische Versorgungszentren zunehmend Arztsitze in Brandenburg aufkaufen. Das Krankenhaus Märkisch-Oderland, das sich in Trägerschaft des Kreises befindet, hat zum 1. Juli 2009 als Träger des Medizinischen Versorgungszentrums Märkisch-Oderland die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung erhalten. Im Kreis gibt es jetzt Befürchtungen, dass ein weiterer Zukauf von Arztsitzen zu einer Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommunen führt.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Kenntnis hat sie über den derzeitigen Stand des Zukaufs von Arztsitzen durch klinikbetriebene Medizinische Versorgungszentren?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wie eine Gesellschaft funktioniert, sieht man an den zufriedenen Alten.“ - So sagt es ein japanisches Sprichwort. Das ist nicht von mir - leider.
Das Thema Pflege ist seit geraumer Zeit täglich in den Medien, sei es, weil die Pflege Mängel aufweist oder weil schlichtweg Pflegekräfte fehlen. Letzteres hat viele Gründe:
Erstens. Die Arbeitsbedingungen sind trotz vieler technischer Hilfsmittel sehr anspruchsvoll und bedürfen immer wieder Schulungen, zum Beispiel in Kinästetik.
Zweitens. Das Alter der Pflegekräfte ist hoch. Es bedarf großer Anstrengungen, Nachwuchskräfte zu bekommen. Da die Ausbildung aber auf die zu Pflegenden umgelegt wird, scheuen sich nicht wenige Einrichtungen, auszubilden.
Drittens. Der Pflegeberuf ist Berufung. Menschen, die sich entscheiden, in die Pflege zu gehen, entscheiden sich für einen sehr schönen Beruf, der hohe moralische und soziale Kompetenzen voraussetzt.
Viertens. Leider steht dieser Beruf weder hoch im Kurs, was die Anerkennung noch was die Bezahlung angeht. Es gibt sicher noch mehr Aspekte. Ich will es aber einmal dabei belassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für das Land Brandenburg wird eine Zunahme an zu Pflegenden bis zum Jahr 2030 auf 160 000 geschätzt. Das setzt aber auch eine Zunahme der Pflegekräfte von heute 25 000 auf dann 54 000 voraus. Dieser Bedarf an Pflegekräften ist durchaus etwas Positives. Jeder, der heute Altenpfleger oder Altenpflegehelfer wird, hat einen sicheren Arbeitsplatz. Wer kann das schon von sich behaupten?
Übrigens ist das Problem kein Brandenburger Problem. Bundesweit sind 0,69 Bewerber in der Altenpflege auf dem Arbeitsmarkt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 0,69 Bewerber! Um die Probleme in ihrer Gesamtheit anzugehen, können wir mehrere Wege einschlagen: Umschulung, die Ausbildung zum Altenpflegehelfer, Ausbildung ehrenamtlicher Kräfte usw. Das sind einige Maßnahmen, die es auch bereits gibt.
Die Einrichtung einer Pflegekammer kann ein weiterer wichtiger Schritt sein, die Pflege aufzuwerten. Es gibt kaum ein Bundesland, das nicht schon darüber nachdenkt. Berlin prüft derzeit die Einrichtung einer Pflegekammer. Ähnliche Diskussionen gibt es in Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein und im Saarland. In Bremen fordert die CDU die Bildung einer Pflegekammer. Ein Argument ist, dass eine Pflegekammer wichtige Aufgaben wie die Überwachung von Standards und der Qualität in der Pflege übernehmen könnte. In der Regel werden Umfragen durchgeführt, um ein Meinungsbild der Pflegenden zu bekommen. Die Umfrageergebnisse sind bislang noch nicht in allen Bundesländern endgültig ausgewertet. In Rheinland-Pfalz ist die Mehrheit der Pflegenden für die Bildung einer Pflegekammer. Auch alle Parteien sind sich darüber einig. Die Pflegekammer wird in Rheinland-Pfalz aller Voraussicht nach im Jahr 2014 etabliert.
In Gesprächen mit Pflegeverbänden in Brandenburg werden sowohl Vorteile als auch Nachteile gesehen, die sich aus einer Kammerbildung ergeben könnten. Die Vorteile wären eine Qualitätssicherung in der Pflege und die Überwachung aller beruflichen Belange der Pflegenden. Allerdings - das gehört zur Wahrheit dazu - setzt eine Kammer auch die Mitgliedschaft der Einrichtungen voraus. Da es dabei um Geld geht, wird dies erst einmal nachteilig gesehen. Um herauszufinden, ob die Einrichtung einer Pflegekammer sinnvoll ist, bitten wir die Landesregierung mit diesem Antrag, eine Befragung der Betroffenen bzw. der künftigen möglichen Mitglieder einer solchen Kammer darüber durchzuführen, wie sie eine Pflegekammer sehen.
Ein Blick nach Berlin ist dabei wünschenswert, denn der Berliner Senat stellt auch diese Überlegung an. In die Diskussion sollten auch vorliegende Gutachten über die rechtliche Zulässigkeit und mögliche Konsequenzen einer Pflegekammer einbezogen werden. Wenn sich eine Mehrheit der befragten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in der Pflege tätig sind, für eine Kammerbildung aussprechen und die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit positiv beantwortet werden kann, sollte die Bildung einer gemeinsamen Pflegekammer Berlin-Brandenburg angestrebt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir alle sind potenzielle Patienten - oder Kunden; nennen Sie es, wie Sie wollen künftiger Pflegeeinrichtungen. Wir haben die Möglichkeit, heute das Für und Wider auszuloten und entscheidende Weichen zu stellen. Ich freue mich auf den Austausch der Argumente mit Ihnen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das werde ich tun. - Ich hatte mir jetzt so viel aufgeschrieben. Frau Ministerin, Sie sind vom Podium gegangen und haben gesagt, Sie werden prüfen. Genau das will unser Antrag, Sie sollen prüfen. Ich komme jetzt überhaupt nicht mehr klar. Sie sind mit den Worten, Sie werden prüfen, vom Pult gegangen. Sie können heute wirklich den Grundstein dafür legen, zu prüfen und einen Fragebogen zu erstellen. Das kostet Geld, ja. Wir haben für so viel anderes Geld. Ich vermisse hier wirklich die Ernsthaftigkeit. In der Presse wird über die Pflege berichtet, sie werde schlecht bezahlt, es gebe einen hohen Krankenstand usw. Es wird gesagt: Wir wollen den Pflegebericht abwarten. - Das ist alles Gerede. Es ist gut, dass man Statistiken erstellt, und es ist gut, dass man denen, die heute in der Pflege tätig sind, sagt: Wir wollen was für euch tun. - Aber was kommt denn am Ende heraus? Das ist wirklich einmal ein Prüfauftrag …
- Kollegin Lehmann, Sie haben ja ganz moderat angefangen.
- Ja, von mir aus, liebe Sylvia. Du hast ganz moderat angefangen, wir sind dankbar für jeden Schritt, den es gibt.
Dann tun Sie den Schritt doch endlich mal
und prüfen Sie und sagen Sie: Wir wollen diesen Antrag unterstützen. Ich kann die Argumente aus der Koalition, die so mühsam herausgekramt werden, um irgendwo etwas zu finden, damit man den Antrag ablehnen kann, nicht verstehen. Es geht um die Menschen, die sich tagtäglich in der Pflege abmühen, die so einen schweren Beruf haben. Wenn die am Ende sagen, sie haben die 2 Euro nicht übrig, und sie wollen das nicht, dann kann man aber immer sagen: Wir sind dort einen Weg gegangen und haben es probiert. - Springen Sie doch bitte einmal über Ihren Schatten und stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst den Blick auf die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge werfen: Die Gesundheitsämter mühen sich redlich, alle Flüchtlinge und vor allen Dingen die Kinder zu screenen. Dabei kommen gravierende Impflücken, vor allem im Bereich TBC und Polio - also Kinderlähmung - zum Vorschein. Ich weiß nicht, wie man da den richtigen Weg gehen kann. Die Impfung allein macht es nicht, sondern man muss erst Antikörper aufbauen, um immunisiert zu sein. Man müsste es in irgendeiner Form schaffen, die Menschen zwei oder drei Wochen, so lange wie die Immunisierung dauert, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu belassen, um die Voraussetzungen zu schaffen, damit gerade Tuberkulose sich nicht ausbreitet.
Die Kreise - auf die möchte ich noch eingehen - bemängeln zudem, dass die Flüchtlinge quasi verteilt werden, obwohl kein Bleiberecht in Aussicht gestellt wird. Die Fluktuation in den Kreisen ist dementsprechend hoch. Denn es gehört auch dazu zu sagen, dass im 1. Halbjahr 2013 lediglich 4 800 Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt wurden. Das entspricht einer Quote von 15 %. Auch das muss seitens der Landesregierung im Hinterkopf sein, wenn man die Kreise auffordert, zusätzliche Unterkünfte zu schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns auch über Geld unterhalten. Zurzeit erhalten die Kreise ca. 6 000 Euro pro Asylbewerber und Jahr, und das für vier Jahre. Die Flüchtlinge haben aber zum Teil erhebliche Gesundheitsschäden - TBC, sie müssen zur Dialyse oder haben Kriegsverletzungen -, sodass das Geld gar nicht reichen kann.
Das Land übt Druck auf die Kreise aus. Die Kreise, aber auch die vielen Wohnungsgenossenschaften geben sich große Mühe, die Gemeinschaftsunterkünfte auszubauen und Familien in Wohnungen unterzubringen. Ich möchte an dieser Stelle allen, die daran beteiligt sind, den Landräten mit ihren Mitarbeitern, aber auch den Kreistagsabgeordneten für ihre Arbeit danken.
Ich möchte aber auch eindringlich davor warnen - das ist mir ein Herzensanliegen -, jeden, der Kritik an den Flüchtlingen übt - sei es aus Angst oder aus Unwissenheit -, gleich als rechtsextrem oder gar rechtsradikal zu bezeichnen. Natürlich haben die Eltern, deren Kinder die Kita oder die Schule besuchen, Vorbehalte zum Beispiel gegen die Kinder, die ungeimpft sind, weil sie davon ausgehen, dass sich die eigenen Kinder anstecken können. Das ist doch etwas ganz Natürliches; an dem aktuellen Fall in Eisenhüttenstadt sehen wir auch die Gefahr. Deswegen ist der Entschließungsantrag so wichtig, damit für Informationen in den Kreisen gesorgt wird.
Wir müssen die Kräfte sinnvoll bündeln und alles tun für ein friedliches Miteinander der Bürger vor Ort und der Menschen, die flüchten mussten, weil sie um ihr Leben bangen und für sich und für ihre Kinder eine friedliche Zukunft wünschen. Vielen Dank.
Seit dem 1. August 2013 gilt für tarifgebundene Friseurbetriebe ein Mindestlohn. Er sieht zunächst eine Lohnuntergrenze von 6,50 Euro je Stunde in den neuen Ländern und von 7,50 Euro je Stunde in den alten Ländern vor. Bis 2015 soll der Lohnsatz auf bundeseinheitlich 8,50 Euro steigen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Kenntnis hat sie, inwieweit in Brandenburg der Mindestlohn von 6,50 Euro gezahlt wird?
Herr Minister, wir wissen alle, dass ein Mindestlohn ganz oben auf der Agenda steht. Ihr Ministerium hat also nicht einmal vor, stichprobenartig nachzufragen, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesrepublik Deutschland steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, müssen wir - auch vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung - wettbewerbsfähig bleiben.
Bereits im Jahr 2020 werden fast 40 % weniger Menschen ins Erwerbsleben eintreten, als in Rente gehen. Das ist der ungünstigste Wert im gesamten OECD-Raum, das heißt, in keinem anderen industrialisierten Land wird die Erwerbsbevölkerung dramatischer schrumpfen als in der Bundesrepublik. Ich möchte es einmal anders ausdrücken: Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit werden bis 2030 etwa 5,2 Millionen Fachkräfte fehlen. 5,2 Millionen - das ist in etwa die Bevölkerung
von Berlin und Brandenburg. Es fehlt an Ärzten, Krankenpflegern, Ingenieuren und Mechanikern.
Nach ihnen sucht die Bundesagentur ganz speziell und lockt mit besten Berufsaussichten auf dem Arbeitsmarkt. Es gibt unterschiedliche Strategieansätze, diesem Fachkräftemangel zu begegnen. In erster Linie muss der Schwerpunkt darauf gelegt werden, Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Insbesondere die Langzeitarbeitslosen und die jungen Arbeitslosen sind ein ungenutztes Arbeitskräftepotenzial.
Gering qualifizierte Arbeitskräfte müssen geschult werden, um sie für den ersten Arbeitsmarkt fit zu machen. Alle Maßnahmen, die eine tatsächliche Integration Langzeitarbeitsloser verhindern, sind zu überdenken. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dienen nicht dem Fortbestand der Maßnahmenträger, sie dienen der Integration der Arbeitslosen und somit der Bekämpfung des Arbeitskräftemangels.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einigen Branchen haben wir bereits die Erfahrung gemacht, dass ansässige Zuwanderer und ihre Kinder ein wertvolles Arbeitskräftepotenzial darstellen. Es gibt eine Vielzahl ausländischer Ärzte oder Ingenieure - um nur diese zwei Berufsgruppen besonders zu erwähnen -, die in Deutschland bereits hervorragende Arbeit leisten. Doch auch hier gilt: Künftig wird die Mobilisierung im Land nicht mehr ausreichen. Wir werden weitere qualifizierte Kräfte aus dem Ausland benötigen.
Die Zahlen der Zuwanderungsstatistik für 2012, die das Statistische Bundesamt Anfang Mai veröffentlichte, verdeutlichen, dass die Zahl der Zuwanderer den höchsten Wert seit fast 20 Jahren erreicht hat. Insgesamt kamen 1 000 081 Menschen nach Deutschland. Zieht man die Personen ab, die Deutschland verlassen, bleiben etwa 400 000 Menschen als Wanderungsüberschuss. Bereits heute steht aber fest, dass mittelfristig nicht alle offenen Stellen in Deutschland durch inländische Arbeitskräfte und Zuwanderer aus der EU besetzt werden können.
Die Bundesrepublik Deutschland hat wichtige Reformen durchgeführt. Für Akademiker, die einen ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz vorweisen können, ist das deutsche Zuwanderungssystem heute eines der offensten im OECDRaum. Arbeitgeber können diese Fachkräfte schnell und ohne hohe Gebühren einstellen. Für viele werden die Verfahren durch die neue Blaue Karte EU einfacher. Im OECD-Bericht wird darauf verwiesen, dass die Bedingungen, die Studierende aus anderen Ländern erfüllen müssen, um nach dem Studium in Deutschland bleiben und arbeiten zu dürfen, zu den günstigsten innerhalb des OECD-Raumes gehören.
Laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages klagen drei von vier Mittelständlern bereits heute darüber, dass sie zu wenige qualifizierte Mitarbeiter finden. Nur wenn jedes Jahr 400 000 Menschen mehr zu- als abwandern, kann Deutschland seine wirtschaftliche Kraft erhalten, warnt die OECD.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Firmen müssen künftig noch flexibler werden. Laut einer Studie der OECD hatten zwischen Juli 2010 und Juli 2011 neun von zehn deutschen Unternehmen offene Stellen, doch nur jedes fünfte machte sich daraufhin auch außerhalb Deutschlands auf die Suche nach Arbeitskräften. Insoweit muss auch die Landesregierung noch aktiver werden. Der Kollege Baer hat einiges aufgeführt, was die Landesregierung tut, aber eine weitere Herausforderung besteht eben darin, dass auch die Nachfrage nach Berufen mit mittlerem Qualifikationsniveau gedeckt werden muss, und dabei gibt es auch im Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung noch Spiel.
Es gibt viel zu tun, wenn wir gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft meistern wollen. - Vielen Dank.
Das Brandenburgische Vergabegesetz wird laut Ankündigung des Wirtschafts- und des Sozialministeriums bis zum Herbst 2014 novelliert. Ab 1. Januar 2014 wird aufgrund einer Empfehlung der Mindestlohnkommission der Mindestlohn von 8 Euro auf 8,50 Euro angehoben. Den Mehraufwand, der sich für die Kommunen durch das Vergabegesetz ergibt, können diese geltend machen.
Ich frage die Landesregierung: Wann wird die Verwaltungsvorschrift vorliegen, die die Kommunen in die Lage versetzt, den Mehraufwand tatsächlich beglichen zu bekommen?
Gestern ist die vorläufige Antwort herumgeschickt worden. Darin ist zu lesen, dass im Haushalt 10 Millionen Euro für die Erstattung eingesetzt werden und die Gemeinden oder Gemeindeverbände dem Ministerium jetzt 500 000 Euro mehr oder weniger in Rechnung stellen. Worauf führen Sie die geringe Summe zurück?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg hatte im August 2013 eine Arbeitslosenquote von 9,4 %. Das ist ein Ergebnis, das man nach vielen Jahren der hohen Arbeitslosigkeit kaum zu glauben wagt. Ich erinnere an die Zahlen aus Senftenberg in den 90er-Jahren: 30 bis 32 %. Eine Arbeitslosenquote von 9,4 % heißt, dass 772 100 Frauen und Männer in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen stehen. Das sind übrigens 1 500 mehr als im Vorjahresmonat. Auch die Jugendarbeitslosigkeit ist gesunken. Von den 15- bis 25-Jährigen waren 10 954 arbeitslos gemeldet. Über diese Zahlen kann man sich freuen, sind sie doch das Ergebnis der guten bundespolitischen Weichenstellung und einer erfolgreichen Arbeit, die wir unbedingt fortsetzen müssen und werden.
Aber wie es immer so ist: Nichts ist so gut, als dass man es nicht noch verbessern könnte. Fast 11 000 Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren sind ohne Arbeit. Das können wir uns nicht leisten, denn sie fehlen uns im täglichen Arbeitsprozess. Die 52 400 Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II müssen ebenfalls die Chance bekommen, einer Beschäftigung nachzugehen und ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Jüngeren gibt es Programme wie die Berufseinstiegsbegleitung, aber auch Landesprogramme wie die überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk. Die Berufseinstiegsbegleitung ist ein Programm der Bundesregierung und zielt darauf ab, Jugendlichen schon ab der 7. Klasse bei der Berufswahl bzw. der Eignungsfeststellung zu helfen und sie bis in die Ausbildung hinein zu begleiten. Das ist ein Programm mit einer großen Wirkung, das unbedingt fortgesetzt werden muss.
Bei den Erwachsenen sind es unzählige Maßnahmen, die zum Tragen kommen. Alle kosten Geld, Bundesmittel, ESF-Mittel, Mittel aus kommunalen Haushalten. All das sind Steuermittel. Nun sprudeln die Steuereinnahmen ja in Größenordnungen. Dennoch müssen wir mit dem Ausgeben etwas zurückhaltend sein, denn Steuereinnahmen richten sich immer nach der wirtschaftliche Situation eines Landes. Bei den ESF-Mitteln gibt es eine gewisse Verlässlichkeit. Die Förderperiode geht von 2014 bis 2019; über wie viel Geld man in dieser Zeit verfügt, wird festgelegt. Waren es bis 2013, also bis zu diesem Jahr, noch 90 Millionen Euro jährlich, werden es ab dem Jahr 2014 nur noch ca. 45 Millionen Euro jährlich sein.
Auf den Punkt gebracht: Wir haben weniger Geld für weniger Arbeitslose zur Verfügung. Das ist eigentlich kein ungewöhnlicher Tatbestand. Allerdings brauchen wir für jeden Schulabgänger und jeden Arbeitslosen eine Ausbildung; das hat auch die Diskussion in der heutigen Aktuellen Stunde zum Thema Fachkräftemangel gezeigt.
Deshalb ist es Ziel unseres Antrages, vorhandene Möglichkeiten und Bedarfe passgerecht zusammenzufügen. Das Regionalbudget ist beispielsweise eine gute Möglichkeit vor Ort und es hat meines Wissens eine gute Erfolgsquote. Deshalb möchte ich ganz klar sagen: Die CDU-Fraktion bekennt sich zum Regionalbudget. Wenn wir langzeitarbeitslose Menschen erreichen wollen, müssen wir ihnen vermitteln, dass Arbeit besser ist, als zu Hause zu bleiben, und sie dazu peu à peu befähigen. An den kleinen und mittelständischen Unternehmen soll es
nicht liegen, denn diese suchen bereits händeringend Arbeitskräfte. Das Zusammenspiel von Bildungsträgern, Jobcentern und der Wirtschaft muss besser werden und vor allem messbar.
Deshalb unsere Forderung, alle gewährten Maßnahmen an Erfolge zu koppeln. Bei der Integrationsbegleitung sind es beispielsweise 15 % der Maßnahmeteilnehmer, die mindestens sieben Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein müssen. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens für 12 Monate zu tariflichen Vereinbarungen, oder - soweit diese nicht bestehen - zu den ortsüblichen Bedingungen geschlossen werden. Nicht, dass mich hier jemand falsch versteht: Ich weiß, dass zahlreiche Maßnahmenträger viel leisten und dass sie auch oft an Grenzen stoßen. Aber mit Blick auf immer knapper werdende Mittel können wir es uns einfach nicht leisten, 85 % der Teilnehmer wieder gehen zu lassen. Diesen Anteil beziehe ich auf die Integrationsbegleitung.
Jeder, der arbeitsmarktpolitische Programme umsetzt, muss sich an einer Vermittlungsquote messen lassen. Das ist Kern des Antrages. Viele Ihrer Positionen bzw. Gegenargumente, die wir jetzt in der Debatte austauschen, kann ich mir schon denken.
Damit bin ich bei Ihrem Entschließungsantrag: Ich musste ja ein wenig schmunzeln. Dass in Ihrem Entschließungsantrag der öffentliche Beschäftigungssektor vorkommt, war mir schon klar. Aber ich möchte einmal in Erinnerung rufen: Die Linke wollte 16 000 Menschen in den öffentlichen Beschäftigungssektor bringen, im Koalitionsvertrag waren es dann 8 000, später dann 6 500, und bis zum nächsten Jahr sollen es 2 400 werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache doch etwas nicht besser oder schöner, indem ich es ständig wiederhole.
Allerdings habe ich mich sehr über den zweiten Punkt Ihres Antrages gefreut. Daraus zitiere ich jetzt - es geht um langzeitarbeitslose Menschen -:
„Für diese Menschen sind langfristige, systematisch aufeinander aufbauende Integrationsaktivitäten erforderlich.“
Das ist genau das, was ich jedes Mal in jeder Debatte sage. Würden wir über diesen Entschließungsantrag punktweise abstimmen, könnte ich diesem Punkt ohne Bedenken zustimmen.
In Gänze allerdings - ich sagte bereits: der öffentliche Beschäftigungssektor ist darin enthalten - lehnen wir Ihren Antrag ab. Ich bitte bei dieser gesamten Diskussion daran zu denken, dass wir nur noch halb so viel Geld haben. Von daher müssen wir unsere Programme effizienter gestalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur zwei - na gut, drei - Sätze sagen.
Ausbildungsplatzabgabe oder -umlage, lieber Kollege Dr. Bernig: Der Kollege Bommert sagte gerade zu mir, er suche einen Lehrling und finde keinen. Herr Baaske sagte heute in der Presse, 600 Ausbildungsplätze seien unbesetzt. Gehen Sie doch einmal in kleine und mittelständische Unternehmen. Sie treffen auf Bewerber, die nicht ausbildungsfähig sind oder wenn sie eine Ausbildung begonnen haben, diese hinschmeißen. Das sind Kosten, die die klein- und mittelständischen Unternehmen tragen. Ich weiß nicht, warum wir immer der Meinung sind, wir wüssten besser, was in den klein- und mittelständischen Unternehmen los ist, als diejenigen, die sie betreiben.
Deshalb - zur Integrationsbegleitung ist eine ganze Menge gesagt worden - möchte ich nochmals auf die Berufseinstiegsbegleitung zu sprechen kommen. Das ist ein Bundesprogramm.
Es wird immer gesagt: Alles, was schön ist, machen wir, und alles, was schlecht ist, der Bund. - Daran wird sich vielleicht demnächst etwas ändern. Es gibt Menschen - das hat Kollege Dr. Bernig ausgeführt -, die so in der Arbeitslosigkeit verfestigt sind, dass wir sie nicht mehr einfangen können. Das müssen wir uns eingestehen, das ist so. Aber junge Leute, die von der Schule kommen und diese entweder ohne Abschluss verlassen oder die eine Ausbildung abbrechen, müssen im Fokus stehen. Wir dürfen dort keinen Einzigen irgendwo durch das Raster fallen lassen. Dabei ist die Berufseinstiegsbegleitung - ein Bundesprogramm, bei dem der Bund viel Geld in die Hand nimmt - das richtige Programm, um die Schüler in der Schule und bis in die Ausbildung hinein zu begleiten.
Ich bleibe dabei: Auf solche Programme müssen wir setzen. Die Hälfte der Mittel steht uns zur Verfügung. Wir brauchen mehr Effizienz. - Vielen Dank.
In einer Anhörung zu Ausbildungsabbrechern wurde im August im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie seitens der IHK Potsdam darauf hingewiesen, dass noch 1 000 Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels ist es dringend geboten, dass jeder ausbildungsfähige Jugendliche eine Ausbildung beginnt und die nicht ausbildungsfähigen die Ausbildungsreife erlangen.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Was wurde in den zurückliegenden vier Wochen unternommen, um zu gewährleisten, dass jeder Schulabgänger zeitnah eine Ausbildung beginnt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Versorgungsstrukturgesetz bietet uns die Möglichkeit, ein gemeinsames Landesgremium zu bilden. Ziel des Gremiums ist es unter anderem, Empfehlungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung zu geben. Wer wenn nicht die lokalen Akteure könnten dies am allerbesten leisten?
Zu dem Gesetzentwurf fand im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 14. August eine Anhörung statt. Dort wurden sehr unterschiedliche Meinungen geäußert: Während diejenigen, die im gemeinsamen Landesgremium vertreten sind, überwiegend Zustimmung signalisierten, gab es seitens derjenigen, die weder im gemeinsamen Landesgremium vertreten sind noch beratend hinzugezogen werden, die Forderung nach einem Mitspracherecht - wie es dann so ist.
Man hätte natürlich allen ein Mitspracherecht gegönnt. Da Beschlüsse aber nur einstimmig gefasst werden können, trägt jede Erweiterung des Gremiums dazu bei, das es eventuell nicht zu einer Empfehlung kommt. Wir haben uns eine Ausweitung des Beratungsbedarfs gewünscht; dieser Antrag ist im Ausschuss abgelehnt worden.
Für die Kollegen, die es nicht mehr auf dem Schirm haben, wiederhole ich: Das Landesgremium wird gebildet aus dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium, den Landesverbänden der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft und den kommunalen Spitzenverbänden. Angehört haben wir zum Beispiel die Kammer der Physiotherapeuten und die Kammer der Psychotherapeuten, aber auch den Landesverband Berlin-Brandenburg des Bundesverbandes privater Anbieter.
Ich verstehe, dass jeder Akteur der Meinung ist, er müsse an diesem Tisch sitzen, an der Beratung teilnehmen und auch mitbestimmen können, da es doch um die Verbesserung der medizinischen Versorgung geht. Wir haben uns aber dafür entschieden, das Gremium nicht auszuweiten, weil wir wissen, dass die Empfehlung immer einstimmig beschlossen werden muss. Uns allen ist aus eigener Erfahrung bekannt: Je mehr Menschen an einem Tisch sitzen, desto mehr Meinungen gibt es. - Deswegen haben wir uns auf die vorliegende Variante verständigt.
Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, die fünf Mitglieder des Landesgremiums zu bitten, sich im Vorfeld stets die Meinungen der jeweiligen Verbände bzw. Vereine anzuhören; die Kammern der Psychotherapeuten und der Physiotherapeuten habe ich schon genannt. Wenn es ein gutes Miteinander gibt, kann das gemeinsame Landesgremium auch zu guten Entscheidungen kommen, die dann immer zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs sind. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Die mittel- und langfristige Sicherung der pflegerischen Versorgung gehört zu den größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir mit unseren alten und kranken Menschen umgehen - und das nicht nur aus moralischen Gründen. An all dem, was wir heute für die Zukunft festlegen, werden auch wir partizipieren. Es ist also nicht ganz uneigennützig. Davon, wie wir heute die Weichen stellen, profitieren wir alle, die wir hier sitzen.
Das vorrangige Ziel - der Minister sagte es - muss natürlich darin bestehen, Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden. Wenn ein Mensch rechtzeitig darin unterstützt wird, die Auswirkungen von Erkrankungen zu mildern, kann er länger in seinem persönlichen Umfeld bleiben. Prävention in Form von Sport und Ernährung ist aber nicht erst im Alter wichtig, sondern dazu gehört die Zusammenarbeit mit vielen Partnern, den Kitas, den Schulen, den Betrieben, den Krankenkassen usw.; die AOK hat zum Beispiel die „Henrietta in Fructonia“. Es gibt also gute Ansätze.
Ein besonderer Anstieg wird in den nächsten Jahren bei Menschen mit Demenz erwartet. Demenz ist der häufigste Grund für die Unterbringung in einem Pflegeheim, weil die Angehörigen die Pflege zu Hause einfach nicht mehr schaffen. Wir können und wollen aber nicht alle pflegebedürftigen Menschen in Pflegeheimen unterbringen. Das ist schon in finanzieller Hinsicht für die Kostenträger, die Pflegeversicherung, die Betroffenen und in vielen Fällen auch für den Sozialhilfeträger ein Problem.