Martina Münch
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Meier, der Passus zu den flexiblen Betreuungszeiten ist bewusst so gewählt, dass die Betreuungszeit vor Ort an die Bedürfnisse der Kinder und Familien angepasst werden kann. Wir wollen Eltern dadurch unterstützen, Familie und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Bisherige Erfahrungen aus den wenigen Übernachtungskitas zeigen, dass es wenige Kinder gibt und dass es diesen Bedarf nur unregelmäßig gibt, dass die Situation aber vor Ort sehr unterschiedlich ist und dass es auch davon abhängt, welche Wirtschaftsstrukturen vor Ort vorhanden sind, welche Betriebe dort ansässig sind.
Ich hatte vor wenigen Wochen Gelegenheit, mir in Schwedt die 24-Stunden-Kita persönlich anzuschauen, dort auch mit Eltern und Erziehern zu sprechen. Ich habe vor Ort den Eindruck bekommen, dass hier auf eine sehr vernünftige, sehr verantwortliche Art mit diesem Instrument umgegangen wird.
Das Land hat diesen Modellversuch auch deshalb unterstützt, um Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten einer solchen Einrichtung zu erproben. Der Modellversuch ist kürzlich beendet worden und wird nun ausgewertet. Wir erwarten den Abschlussbericht Ende August. Wir werden danach Schlussfolgerungen auch zur Personalausstattung ableiten und das in die Diskussion zur Kitafinanzierung in der nächsten Legislatur einbeziehen. - Danke schön.
Es ist kein landesweiter systemischer Modellversuch gewesen, sondern er bezog sich konkret auf diese Einrichtung. Wir wollen erst einmal abwarten: Wie fällt die Auswertung aus? Was sind Eckkonstanten? Welche Bedingungen muss man schaffen? Wie muss eine solche Kita mindestens ausgestattet sein? Wir werden in der neuen Legislaturperiode mit den Trägern ins Gespräch kommen, um auch die unterschiedlichen Betreuungszeiten verstärkt abbilden zu können. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Große hat so ein bisschen verschämt gesagt, dass die Bilanz eigentlich eine Gute ist. Frau Große, ich sehe es, ehrlich gesagt, ganz genauso. Wenn man einmal genau hinhört, beispielsweise auch, was Frau von Halem angeführt hat, zeigt sich, dass vieles im Prinzip gut gelungen ist. Man hat mitunter beinahe den Eindruck, es wäre Ihnen Recht, wenn wir nicht genügend Lehrer fänden.
Sie sollten stattdessen einmal wertschätzen, was die Schulämter und alle Beteiligten geleistet haben, um diese unglaublich
große Zahl an Lehrern, einmalig in der Geschichte des Landes Brandenburg, einzustellen.
Man meint auch, Sie wüssten nicht, warum die Lehrerschaft immer älter geworden ist. Das lag daran, dass wir es fertiggebracht haben, die Kollegen trotz der dramatischen demografischen Verwerfungen Anfang der 90er Jahre im System zu halten. Das ist eine einmalige Solidaritätsleistung aller Lehrkräfte gewesen.
Die Kehrseite dessen ist natürlich, dass sie gemeinsam 20 bis 25 Jahre älter geworden sind. Und wenn man älter ist, braucht man vielleicht etwas länger, um wieder gesund zu werden.
Jetzt noch ein Satz zum Thema Unterrichtsausfall: Ja, es ist ein Thema, ja, es spielt eine Rolle, und ja, wir tun etwas dagegen.
Wir haben Konzepte an den Schulen. Wir haben zusätzliche Lehrkräfte eingestellt. Wir haben in diesem Jahr allein 17 Millionen Euro zusätzlich in das System gegeben.
Und ich kann Ihnen sagen: Meine Kollegen im Kabinett stöhnen darunter, weil das Geld natürlich nicht vom Himmel gefallen ist, sondern weil wir hier in der Priorität Bildung umgesteuert haben.
Das ist doch etwas, was man anerkennen muss. Das Thema Unterrichtsausfall - Sie werden ja immer wieder damit auffahren, wir haben ja einen Vorgeschmack darauf bekommen, was in den nächsten Wochen für Sie das zentrale Thema sein wird wird der Lebenswirklichkeit an den Schulen nicht gerecht. Gehen sie an die Schulen! Schauen Sie, welch engagierte Arbeit dort geleistet wird, welche Qualität die Schulen haben, wie intensiv sich die Lehrkräfte und andere am Schulsystem Beteiligte bemühen und engagieren, um einen guten Unterricht zu gewährleisten! Wir werden weiter neue Lehrkräfte einstellen, und wir werden auch über unsere Schüler-Lehrer-Relation von 15,4 reden müssen.
Das ist etwas, was Sie alle unterschlagen haben, diese SchülerLehrer-Relation, die unser Maßstab ist, den wir wirklich hochgehalten haben. Wir liegen, was die Ausstattung mit Lehrkräften betrifft, deutschlandweit im oberen Drittel. Natürlich kann ich immer mehr fordern. Natürlich ist es auch richtig, in dem einen oder anderen Bereich mehr ins System zu geben. Tatsache ist, dass wir uns als relativ bescheidenes Land Brandenburg hier in keiner Weise verstecken müssen, sondern im Gegenteil, was die Schüler-Lehrer-Relation, die Ausstattung mit Lehrkräften betrifft, im Übrigen auch die Summe, die wir in die frühkindliche Bildung stecken - ich komme gleich dazu -, müssen wir uns nicht verstecken, sondern sind deutschlandweit im vorderen Feld.
Wir haben in den letzten zehn Jahren, aufbauend auf den hohen Versorgungsquoten - und das ist auch Teil der Wahrheit -, eine ganz hohe Versorgungsquote. Im Kita-Bereich haben wir zusätzliche Mittel eingesetzt. Die Summe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Wir haben den Betreuungsschlüssel im Vergleich zur Vorgängerregierung verbessert. Das kostet uns pro Jahr insgesamt weit über 240 Millionen Euro und bedeutet eine Steigerung um über 40 Millionen Euro allein in den letzten Jahren.
Natürlich ist das nur der erste Schritt. Herr Büttner, ich sage Ihnen auch: Wir haben keinen konkreten Stufenplan, aber wir haben das feste Versprechen: Es werden in der nächsten Legislatur wieder 1 000 neue Erzieher mehr werden, wir werden den Schlüssel bei den unter Dreijährigen weiter verbessern, wir werden auch das Thema Leitungsfreistellung angehen. Das ist ein ganz wichtiges Thema, da bin ich völlig bei Ihnen. Und wir werden uns auch über Hort unterhalten müssen. Bei den Hortnern und Hortnerinnen ist in den letzten Jahren nichts geschehen. Es gab hier keine Verbesserung. Wir müssen auch über die Qualität von Hort sprechen. Wir müssen auch dort über Betreuungsschlüssel sprechen. So gibt es eine Reihe von Themen.
Wir haben in die Qualität von Kita investiert, Herr Hoffmann, und zwar über die Veränderung des Betreuungsschlüssels hinaus. Wir haben mehrere Millionen Euro zusätzlich in die Sprachförderung gesteckt. Die NUBBEK-Studie bestätigt uns ja auch: Durch das Absenken des Anteils von Kindern mit Sprachförderbedarfen - Frau Große hat es schon gesagt - von 19,7 auf 14,9 % sind wir auf dem richtigen Weg. Wir haben zusätzlich Sprachfördercoaches eingestellt. Wir haben zusätzlich Gutscheine für die Anleitung von Praktikanten zur Verfügung gestellt. Das ist auch eine Entlastung von Kitaleitern. Wir haben die Konsultationskitas, in die wir richtig viel Geld geben. Also hier ist eine ganze Menge passiert.
Wir sind aufgefordert, Chancengleichheit herzustellen. Jedes Kind soll eine optimale Bildung von Anfang an bekommen. Unsere Schulen sind dafür immer besser gerüstet. Wir haben ein Qualitätsmonitoring auch an unseren Schulen. Wir haben gute Ergebnisse, was den Kompetenzerwerb in den Grundschulen betrifft. Wir haben ein Spitzenergebnis bei unseren Neuntklässlern erreicht. Im Ländervergleich liegen wir in der Spitzengruppe. Das hätte keiner für möglich gehalten, weil wir in Brandenburg immer dazu neigen, unsere Erfolge für selbstverständlich zu nehmen und den Fokus nur auf das zu richten, was noch nicht optimal ist.
Wir haben viel erreicht, wir sind auf einem guten Weg, wir haben gerechte und gute Schulen für alle Kinder, und wir haben vor allen Dingen hochmotivierte Lehrkräfte, die sich jeden Tag der Aufgabe stellen, die jungen Menschen fit zu machen für die Zukunft. Sie haben alle Unterstützung verdient. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Mächtig, mit dem Schulbehördenreformgesetz haben wir die Voraussetzungen für eine professionelle und zukunftssichere Schulaufsicht geschaffen; wir haben mehrfach darüber diskutiert, auch in vielen Ausschusssitzungen hat uns das Thema beschäftigt.
Wir entlasten den Landeshaushalt, indem wir mit der Reform der staatlichen Schulämter die Zielzahlen der Personalbedarfsplanung erreichen und Standorte reduzieren. Die Frage nach den Kosten steht natürlich in einem direkten Zusammenhang mit dem Nutzen der Reform; es geht ja nicht nur darum, Geld zu sparen. Ausgehend vom Haushalt 2014 mit insgesamt 313 VZE werden wir bis zum 31.12.2018 einen Personalabbau bis auf 264 VZE umsetzen. Das heißt, wir werden mit der Umsetzung der Schulbehördenreform einen Beitrag leisten, dass bis Ende 2018 insgesamt 49 VZE abgebaut werden können.
Wenn Sie das in Relation zu 50 000 Euro pro Stelle jährlich setzen, erhalten Sie das Volumen, um das die Personalausgaben verringert werden. Wir haben mit dem Schulbehördenreformgesetz eine konstruktive Lösung gefunden, um die Qualität der Schulaufsicht trotz sinkender Schülerzahlen langfristig zu halten, denn die Anzahl der Schulräte wird eben nicht reduziert. Diese Einsparungen werden nicht durch die Schulräte erbracht.
Den Einsparungen auf der Seite der Personalkosten stehen Sachkosten - wie für Mobiliar, Computer oder Telefonanlagen und natürlich auch Mietkosten gegenüber, wie sie auch bisher für die staatlichen Schulämter im Haushalt erforderlich waren.
Für den Hauptsitz des Landesschulamtes sowie für die Regionalstelle in Neuruppin werden Liegenschaften neu angemietet. Da können wir noch keine konkreten Zahlen nennen. Dafür werden aber die Liegenschaften in Perleberg, Wünsdorf und Eberswalde aufgegeben.
Sie haben schon die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Hoffmann angeführt. Ich habe darin auch zu den Kosten der Schulämter Stellung genommen. Gegenwärtig stehen wir hier in Verhandlungen über die Liegenschaften mit Potsdam und Neuruppin. Wie gesagt: Es gibt noch keine konkreten Zahlen. Die Kosten für das Landesschulamt sind aber in jedem Fall für den laufenden Haushalt und in den Haushaltsanmeldungen gesichert. Wenn uns nach Abschluss der Mietverträge hier genauere Zahlen vorliegen, kann ich Sie gern noch einmal informieren.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Petke, vor zwei Legislaturperioden haben wir die Leistungs- und Begabungsklassen an 35 Schulstandorten eingeführt. Über unser Landesinstitut für Schule und Medien haben wir wie geplant die Evaluation in Auftrag gegeben, und die ersten Zwischenergebnisse liegen vor. Untersucht wurden die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen und die erreichten Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler in Leistungs- und Begabungsklassen im Vergleich mit regulären Klassen der Jahrgangsstufen 8 und 10 im Land Brandenburg. Ziel ist eine umfassende Beschreibung der Lernkulturen und Ergebnisse in den Leistungs- und Begabungsklassen. Dabei wurden auch die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler in den Vergleichsarbeiten der 8. Klasse - das sogenannte VERA 8 - in den Fächern Deutsch und Mathematik bzw. der Prüfungen für die Fächer Deutsch und Mathematik in der Klasse 10 in die statistischen Analysen einbezogen.
Der Bericht zu diesen Ergebnissen liegt derzeit noch nicht vor. Bei der Evaluation der LuBK handelt es sich um ein gemeinsa
mes Projekt des LISUM mit der Universität Potsdam und dem Institut für Schulqualität Berlin-Brandenburg. Diese drei Institutionen müssen gemeinsam die Ergebnisse vorlegen. Sobald der Berichtsteil des ISQ hinsichtlich der Auswertung von VERA 8 der LuBK und der regulären Klassen vorliegt, wird die Fachebene des LISUM diesen Berichtsteil in den Gesamtbericht integrieren. Ohne diesen Leistungsvergleich wäre der Bericht unvollständig, und der Gesamtzusammenhang auch hinsichtlich eines weiteren Vorgehens wäre nicht vollständig.
Der Bericht zu den Leistungsergebnissen wird voraussichtlich im August dieses Jahres vorliegen und wird dann in die Gesamtstudie zur Evaluation der LuBK eingearbeitet.
Herr Petke, die Untersuchung ist eine wissenschaftliche Evaluation, und die richtet sich nicht nach Landtagswahlterminen, sondern ich habe Ihnen gesagt: Es geht um drei Institutionen, die zusammenarbeiten müssen, und wenn ein entscheidendes Ergebnis noch nicht vorliegt, muss ich das abwarten. Das orientiert sich aber weder auf die Zeit vor noch nach der Landtagswahl, sondern wir werden das Ergebnis veröffentlichen, wenn es vorliegt, ich habe Ihnen die Daten genannt.
Zum Zweiten handelt es sich hier um eine Erhebung von Schülerleistungsvergleichen und nicht um Erhebungen von Eltern. Sie können aber gern Einsicht in das Studiendesign nehmen, um zu sehen, wie das angedacht war. Es geht nicht darum, die Eltern zu befragen. Es geht darum: Wie entwickeln sich die LuBK, wie sind die Leistungsvergleiche, wie ist das soziale Lernen, wie entwickelt sich das als Gesamtkomplex? Des
wegen brauchen wir die Ergebnisse von diesen drei Institutionen, sonst wäre die Arbeit unvollständig.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau von Halem, Sie haben die fünf Punkte angesprochen, haben aber konkret nur nach der letzten Konsequenz gefragt. Es ist natürlich eine prioritäre Aufgabe meiner Jugendabteilung, bezüglich der Einrichtung der Haasenburg-Heime die richtigen Konsequenzen aus dem Bericht der Expertenkommission zu ziehen. Wir sind da auch intensiv im Dialog.
Ich habe die Betriebserlaubnisse für die Haasenburg-Heime widerrufen. Das hatten Sie bereits erwähnt. Aber andere Maßnahmen setzen hier eine sehr breite fachliche Vorbereitung und auch die Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund voraus, um zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden zu können, Sie hatten darauf schon hingewiesen. Dazu gehört natürlich ganz besonders die Änderung bundesgesetzlicher Regelungen zur fachlichen Vorbereitung der Regelungen, die auf den Weg zu bringen sind. Dazu wollen wir die bundesweite Fachtagung nutzen, die mit externer Unterstützung von nationalen Experten vorbereitet wird, die am 8. Juli im Sozialpäda
gogischen Fortbildungsinstitut stattfinden wird. Der Grund für die Verschiebung liegt darin, dass wir die hier zuständigen Experten laden wollten, und wir müssen uns ein Stück weit danach richten, wann wir sie tatsächlich zusammenbekommen. Aber die Einladungen werden in den nächsten Tagen verschickt werden, die Abgeordneten sollen ja daran beteiligt werden.
Wie gesagt, wir erwarten Expertinnen und Experten aus dem gesamten Bundesgebiet zur Fachtagung; die Teilnahmeermöglichung bedingte letzten Endes diese Terminverschiebung. Wir haben zur Vorbereitung auf den Fachtag, den wir zum Anstoßen für fundamental halten, den Staatssekretär a. D. Prof. Schäfer aus Köln gewinnen können, der uns hier aktiv unterstützt. Sobald dieses Konzept vorliegt - ich gehe davon aus, dass wir das im Haus in dieser Woche fertig abstimmen -, werden die Abgeordneten des Landtags in die weiteren Vorbereitungen einbezogen, wie wir das im Ausschuss miteinander vereinbart hatten.
Wir erwarten als Ergebnis der Fachtagung Anregungen für die geplanten Gesetzesänderungen, die anschließend in der Jugendund Familienministerkonferenz eingebracht werden sollen. Es haben mehrere Vorgespräche dazu auf unterschiedlichen Ebenen stattgefunden. Ich hatte konkret in der letzten Woche die Gelegenheit, mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf der A-Länderseite und mit der Bundesfamilienministerin diese Dinge anzusprechen und wir haben uns darauf geeinigt, dass wir gemeinsam diese Fachtagung abwarten werden. Dann wird Brandenburg die anderen Länder einladen, um konkrete Maßnahmen einzuleiten. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Müller, Ihre Feststellung, dass wir gute gesetzliche Grundlagen für die Weiterbildung im Land Brandenburg haben, ist vollkommen richtig. Und wir wollen natürlich, dass die Weiterbildung auch in Zukunft finanziell besser ausgestattet wird. Wir haben mehrfach dazu gesprochen, auch hier im Parlament.
Wir arbeiten derzeit intensiv an den Bedingungen. Am 26. September 2013 hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, mit den Landesorganisationen in Verhandlungen über einen sogenannten Perspektivvertrag einzutreten. Es haben seither vier Sitzungen stattgefunden, die fünfte ist für diese Woche geplant. Sobald das Gerüst steht, werden Sie auch zu diesem Punkt eingeladen werden, um teilzunehmen, damit man Ihnen die Grundlagen dieses Perspektivvertrags vorstellen kann. Über die wichtigsten Fragen haben wir mit den Landesorganisationen und den Heimbildungsstätten bereits Einigung erzielt. Andere Fragen sind offen, deswegen jetzt auch die fünfte Sitzung in dieser Woche.
Wir haben darüber hinaus im Einzelplan 05 ab 2015 eine Aufstockung um 400 000 Euro zusätzlich angemeldet, um neben der Verbesserung der Grundversorgung auch den in der Drucksache erwähnten - das war ja Bedingung der Abgeordneten Inflationsausgleich gewähren zu können.
Wie gesagt, das sind die Anmeldungen für den Haushalt der Jahre 2015 und 2016. Erst der neue Landtag wird diesen Haushalt beschließen. Insofern kann ich Ihnen das jetzt nur unter Vorbehalt mitteilen.
Aktuell werden in den Verhandlungen Qualitätsstandards in der Weiterbildung thematisiert; denn es war ja ein ganz wichtiger Grund, dass wir auch über Qualität sprechen, nicht nur über Quantität.
Mein Haus ist dabei bestrebt, entsprechend des Landtagsbeschlusses verbindliche Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit der Weiterbildungsorganisationen zu vereinbaren. Ziel muss es sein, für Bürgerinnen und Bürger überall im Land bezahlbare und erreichbare Lernangebote und Veranstaltungen vorzuhalten. Deswegen haben wir auch in unserem Weiterbildungsgesetz die Grundversorgung verankert. Diese wird von nebenund freiberuflichen Honorarkräften ausgeübt, und deren Honorare sind natürlich - wie in anderen Bundesländern auch - nicht hoch. Deswegen sehen wir hier auch Handlungsbedarf, deshalb diese Erhöhung in der Anmeldung.
Wir wollen die Empfehlungen des Landesrates nutzen und werden sie bei den weiteren Diskussionen berücksichtigen; denn es geht uns darum, die Situation zu verbessern.
Darüber hinaus haben wir aber in die Weiterbildung und in die entsprechenden Einrichtungen in den Jahren 2007 bis 2014 eine ganze Menge Geld investiert. Beispielsweise haben wir mehr als 10 Millionen Euro für die Verbesserung der Infrastruktur aufgewendet. Aus dem Konjunkturprogramm wurden allein die Heimbildungsstätten mit 900 000 Euro bedacht, zusätzlich gab es Mittel in sechsstelliger Höhe aus dem EFREBereich.
Ich freue mich darüber, dass das möglich war. Das zeigt auch die Wertschätzung. Wenn Sie sich die Heimbildungsstätten an
schauen, sehen Sie, dass sie baulich in der Regel Stück für Stück in einen richtig guten Zustand gebracht worden sind. Wir hatten ja in Trebbin bei der letzten Ausschusssitzung Gelegenheit, uns davon direkt zu überzeugen.
Ich setze mich dafür ein, dass die Zugänge zu den europäischen Fonds oder ähnlichen Förderprogrammen für die Weiterbildung auch weiterhin erhalten bleiben. Auch das ist eine der Empfehlungen des Beirats. Sie sehen, wir nehmen diese Dinge sehr ernst und lassen sie mit einfließen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Büttner, ich denke, Sie machen es sich sehr einfach, wenn Sie versuchen, alles in einen Topf zu werfen.
Es ist aber schade, dass Sie mich nicht verstehen.
(Wichmann [CDU]: Ob es schade ist, können wir noch nicht sagen! Wir haben ja noch nicht gehört, was Sie zu sagen haben! - Weiterer Zuruf: Man hört nur mit dem Herzen gut!)
- Man hört nur mit dem Herzen gut? Okay.
Ich beginne noch einmal. Wir sprechen heute über einen Antrag zur Qualitätssicherung. Das Anliegen dieses Antrags,
die pädagogische Qualität der Kindertagesbetreuung regelmäßig zu überprüfen, teile nicht nur ich, sondern die gesamte Koalition. Die Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung ist für das Land Brandenburg eine prioritäre und kontinuierliche Aufgabe. Eine gute frühe Förderung der Kinder ist Voraussetzung für gelingende Bildungsbiografien. Das wissen auch wir. Deswegen haben wir in dieser Legislatur sehr viel dafür getan. Wir haben fast 40 Millionen Euro mehr in die Kitas gesteckt, um den Betreuungsschlüssel aufzustocken. Wir können aber das Geld nicht herbeizaubern und heute noch nicht sagen, dass es in der entsprechenden Größenordnung weitergeht.
Herr Büttner, da Sie die Wahlprogramme gelesen haben, wissen Sie, dass wir weitere 1 000 Erzieher einstellen wollen, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern - plus Leitungsfreistellung, plus Hort. Das sagen wir, und dazu stehen wir.
Anders als in anderen Bundesländer liegen uns in Brandenburg Daten über die Qualität der Kitas vor. Brandenburg engagiert sich seit vielen Jahren in einem Qualitätsmonitoring.
Zur bundesweiten NUBBEK-Studie, auf die Sie sich berufen, haben wir eine Zusatzerhebung zur Qualitätsfeststellung der Kitabetreuung in Brandenburg in Auftrag gegeben, das heißt, wir wollen es ganz genau wissen. Im Übrigen halte ich dieses Ergebnis - eine Gauß’sche Verteilung, was die Qualität betrifft für nicht ungewöhnlich. Schlimm wäre es gewesen, wenn es einen höheren Prozentsatz negativer Ergebnisse gegeben hätte.
Wir haben die Ergänzung und Verbesserung des Instruments zur Messung der Kitaqualität unterstützt; da sind wir vorn dabei. Dieses Messinstrument ist die „Kindergartenskala“, die in den USA entwickelt wurde, mittlerweile weltweit Anerkennung findet und als Messinstrument akzeptiert ist. Die Weiterentwicklung der Kindergartenskala von 2004 bis 2008 wurde sogar vom MBJS angeregt und unterstützt. Dabei werden natürlich die Grundsätze elementarer Bildung berücksichtigt und der Aspekt der Bildungsqualität gestärkt. Wir sind also vorn dabei, wenn es darum geht, Instrumente zu schärfen, die Qualität messen.
Wir haben in Brandenburg zwei Qualitätswettbewerbe durchgeführt und die meisten Modellvorhaben mit Qualitätsfeststellungen begleitet. Ein gutes Ergebnis ist Voraussetzung für die Förderung der 64 Konsultationskitas. Außerdem tragen zur Qualitätssicherung die Landesprogramme zur Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung bei; dort wird Qualität handfest messbar. Der Erfolg ist sichtbar, denn die Zahl der Kinder mit Sprachschwierigkeiten, die auch Förderbedarf haben, geht kontinuierlich zurück. Im Jahr 2010 - damals fand die erste flächendeckende Datenerhebung dazu statt - wiesen noch 19,7 % der Brandenburger Kinder bei der Einschulung entsprechende Defizite auf, im Jahr 2013 16,1 %. Der positive Trend setzt sich fort: Nach den vorläufigen Daten für 2014 liegen wir bei 14,9 %. Insoweit sind wir deutlich besser als vergleichbare andere Bundesländer.
Ein weiterer Beitrag zur Qualitätssicherung ist qualifiziertes Fachpersonal. Wir haben ein Landesprogramm zur Fachkräftegewinnung und -qualifizierung gestartet, mit dem wir fast 2 000 kompetente und engagierte Quereinsteiger für die qualitative und quantitative Verbesserung gewinnen konnten. Unsere Ansätze zielen also sowohl auf das Personal als auch auf die inhaltlichen Aspekte.
Erstens: Sie fordern, dass wir „Gegenstand, Maßstäbe und Durchführung von Qualitätsfeststellungen“ durch Verordnung festlegen. Dazu sehen wir keine Notwendigkeit. Denn die Maßstäbe und der Gegenstand sind bereits klar definiert; das habe ich bereits ausgeführt. Die Kindergartenskala mit den in Brandenburg entwickelten Merkmalen, die auch in der NUBBEK-Studie verwendet wurden, ist das einzige Instrument der Qualitätsmessung, das objektive, valide und reliable Messungen ermöglicht. Genau dies tun wir.
Zweitens: Herr Senftleben, Sie forderten hier vorschnell so etwas wie die „Kindergartenvisitation“. Das wundert mich, weil Sie ansonsten sehr für Trägervielfalt eintreten und wissen müssten, dass sich die Kindertagesstätten von den staatlich straff durchregulierten und kontrollierten Schulen grundlegend unterscheiden. Die Kindergärten sind in Trägerhoheit. Deswegen heißt es in § 3 Abs. 4 unseres Kita-Gesetzes, dass die Kitas nur durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet werden können, ihre Arbeit durch Qualitätsfeststellungen überprüfen zu lassen. Deswegen haben wir guten Grund, mit den Trägern der Kindergartenbetreuung zu diskutieren und sie intensiv einzubinden. Das ist übrigens das, was auch Berlin gemacht hat. Wir werden das Qualitätsmonitoring in einem gemeinsamen Prozess mit Jugendämtern, Kommunen und freien Trägern vorantreiben.
Dass wir all dies nicht innerhalb von vier Wochen regeln können, spricht für die Ernsthaftigkeit und die Qualität dessen, was wir im Land Brandenburg tun, um die Qualität in unseren Kitas zu sichern. Deshalb greift der vorliegende Antrag viel zu kurz. Er ist im Übrigen überflüssig, weil wir Qualitätssicherung bereits betreiben. Wir wollen, dass alle an Kita Beteiligten mitgenommen werden. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frühe Förderung für alle Kinder ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Darin sind wir uns, denke ich, alle einig. Ein bedarfsgerechtes Angebot an Kita-Plätzen zu schaffen ist ein gemeinsames Ziel von Landesregierung und Kommunen in Brandenburg, und die Umsetzung dieses Zieles gelingt nur in Zusammenarbeit. Ich denke, auch hierin sind wir uns einig.
Bei aller Debatte sollten wir uns vergegenwärtigen, dass wir derzeit über eine 25-prozentige Finanzierung seitens des Landes sprechen und nicht über eine 100-prozentige. Im Kita-Bereich haben die Kommunen und das Land Brandenburg gemeinsam viel erreicht. Knapp 95 % aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertageseinrichtung. Bei den Zweijährigen sind es mehr als 80 %, bei den Einjährigen fast 70 %. Das sind bundesweit Spitzenwerte. Das Land stellt den Kommunen - Frau Lieske hat die Zahl von 2013 zitiert 2014 mehr als 227 Millionen Euro zur Verfügung, darunter immerhin 47 Millionen zur Verbesserung des Personalschlüssels.
Mit dem Kindertagesstättenanpassungsgesetz und mit der Betriebskosten- und Personalverordnung setzt die Landesregierung das Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 30. April 2013 um, dies wurde ebenfalls bereits von Ihnen erwähnt. Es wurde ein differenziertes und präzises Verfahren entwickelt, um für jedes einzelne Jugendamt die Kosten durch die Personalschlüsselverbesserung auszugleichen. Das ist uns mit dem Gesetzentwurf gelungen, und das, was Sie, Frau von Halem, ansprechen, bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die Rückkehr zu einer Spitzabrechnung für jeden einzelnen Träger. Dies zieht einen riesigen Verwaltungsaufwand nach sich und wird im Übrigen so auch von der kommunalen Ebene nicht gewünscht, und ich halte es ebenfalls nicht für zielführend. Deshalb haben wir dieses Instrument entwickelt.
Wir wissen, dass im Vergleich zum Vorjahr rund 2 200 Kinder im Krippenalter mehr in die Kitas aufgenommen wurden. Das ist ein großer Grund zur Freude und hat sicherlich auch mit dem erweiterten Rechtsanspruch zu tun. Es führt aber natürlich auch zu neuen Herausforderungen für das Land und die Kommunen. Deshalb ist es notwendig, im Kindertagesstättenanpassungsgesetz auch die Frage des Kostenausgleichs für die Kommunen zu regeln, denn das Land ist schlussendlich selbstverständlich auch für bundesrechtlich erlassene Leistungen in der Konnexitätspflicht.
Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu § 1 Kita-Gesetz werden die bundesrechtlichen und landesrechtlichen Ansprüche harmonisiert. Es war mitnichten so, dass hier ein rechtsfreier Raum gewesen wäre, liebe Kollege Hoffmann, sondern selbstverständlich gilt Bundesrecht. Das gilt auch im Land Brandenburg. Insofern hat es hier nie einen rechtsfreien Raum gegeben. Es ist aber auch unschädlich, die Gesetzestexte miteinander zu harmonisieren.
Der Änderungsantrag zu § 16a verweist auf die bestehende Ausgleichsregelung in § 25 AGKJHG und schafft Sicherheit
für die Kommunen. Es ist sinnvoll, diese Verordnungsermächtigung einzufügen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landesgesetzgeber ins Detail gehen und mit den Kommunen über spezifische Abrechnungen verhandeln möchte. Das ist gängige Praxis. Wir handeln im Einvernehmen auch mit dem zuständigen Ausschuss.
Zwei weitere wichtige Themen werden mit dem Gesetzentwurf nach vorn gebracht. Das haben meine Vorredner schon erwähnt. Es ist trotzdem wichtig, es hervorzuheben: Wir haben die Frage der Gebärdendolmetscher im Kita-Gesetz geregelt, und wir haben eine Lösung für die Hortbetreuung von Kindern mit Behinderungen gefunden. Ich freue mich ausdrücklich, meine Herren von CDU und FDP, dass auch Sie anerkennen, dass Inklusion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Ich kann Sie nur einladen, gemeinsam mit uns und der kommunalen Ebene dafür zu sorgen, dass die kommunale Ebene das genauso sieht.
Zur Frage der behinderten Kinder im Hort hatten mein Kollege Baaske und ich eine bundesrechtliche Entscheidung erwartet, denn das Problem liegt im SGB XII und nicht im Landesrecht. Im Übergang haben wir für eine pragmatische Lösung gemeinsam mit den örtlichen Sozialämtern plädiert. Ich freue mich auch hier über die gute Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium.
Im Rahmen des Kita-Gesetzes haben wir aber nun eine juristisch tragfähige Lösung für den Zeitraum geschaffen, bis der Bund seine Hausaufgaben gemacht hat. Diese findet sich in dem Änderungsantrag zu § 17 Kita-Gesetz. Ich gehe davon aus, dass hier auch breit zugestimmt wird. Ich freue mich sehr, dass wir damit den betroffenen Kindern und ihren Familien verbindliche Unterstützung beim Besuch der Schulhorte zusichern können. Besonderer Dank geht an Herrn Dusel, den Behindertenbeauftragten, der hier im Publikum sitzt und der sich über ein Jahr lang sehr verdienstvoll darum bemüht hat, eine solche Lösung zu finden.
Ich empfehle Ihnen daher, dem Kindertagesstättenanpassungsgesetz und auch den Änderungsanträgen der Regierungskoalition zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde ganz gern zum Thema dieser Debatte zurückkommen.
Ich merke, es vermischen sich die Debatten. Wir haben vor einigen Stunden darüber diskutiert, worauf jetzt zum wiederholten Mal zurückgegriffen wird. Es geht um die Systematik der Zuweisungen zwischen Bund und Ländern und zwischen Land und Kommunen.
Für die Zeit zwischen 2009 und 2014 sind dem Land Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 81,5 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer zugeflossen. Davon erhalten die Kommunen aufgrund der Verbundquote im FAG 16,3 Millionen Euro. Beim Land verbleibt der Rest. Das betrifft das FAG.
Die zusätzlichen Mittel aus der Umsatzsteuer des Bundes sollten dazu dienen, die Erhöhung des Betreuungsgrads für Kinder bis zu einem Alter von drei Jahren von 35 % auf 39 % zu sichern. Wir haben dieses Ziel aber längst erreicht. Das ist die Begründung dafür, dass wir uns anders verhalten, als es in Ihrem Antrag gewünscht ist. Die Betreuungsquote im Land Brandenburg lag schon im Jahr 2008 bei 44,8 %; aktuell liegt sie bei fast 54 %.
Tatsache ist, dass sich das Land sehr wohl an den aufwachsenden Kosten der Kommunen für die Kindertagesbetreuung beteiligt hat, sicherlich mit zeitlicher Verzögerung - wie es im Kita-Gesetz vorgesehen ist - und auch nur anteilig. Die Landeszuschüsse sind aber seit dem Jahr 2007 um rund 90 Millionen Euro gestiegen; das ist kein Pappenstiel.
Sie tun immer so, als würde das Land nichts tun. Ich wiederhole noch einmal: Das Land finanziert 25 %. Ich habe von keinem von Ihnen gehört, dass wir die Kita-Betreuung komplett in staatliche Hände legen wollen.
Ihre Behauptung, die Landesbeteiligung an den Betriebskosten ergäbe sich allein durch den 20%igen Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen, ist einfach falsch. Die Landeszuschüsse nach dem Kita-Gesetz betragen im Jahr 2014 voraussichtlich 227 Millionen Euro - wir haben diese Zahl heute schon gehört -, ohne den weitergeleiteten Anteil an den Betriebskostenzuschüssen des Bundes. Diese Mittel gehen natürlich über das FAG und kommen dazu.
Die Zuweisungen des Landes an die Kommunen für die Verbesserung des Personalschlüssels betragen in dem Zeitraum, über den wir sprechen, mehr als 167 Millionen Euro. Wenn Sie das mit den Mehreinnahmen vergleichen, die aus der Änderung des Umsatzsteuerschlüssels entstanden sind, dann übersteigt das diese Ausgaben um ein Mehrfaches.
Wir müssen die rechtliche Situation berücksichtigen. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden; sie wird nicht zweckgebunden erhoben, sondern fließt dem Finanzministerium als allgemeine Einnahme zu.
Zu dem zweiten Punkt Ihres Antrags, dem Konzept, den Personalschlüssel mittelfristig auf den Bundesdurchschnitt zu erhöhen, muss man zunächst einmal sagen, was dieser Bundesdurchschnitt ist. Wenn ich mich an dem Bertelsmann-Ländermonitor orientiere und für die Kinderkrippe eine Fachkraft für 4,5 Kinder, für den Kindergarten eine Fachkraft für neun Kinder ansetze und im Hort mangels Vergleichsdaten mit 0,8 Stellen für 12 Kinder rechne, dann spreche ich von einer Größenordnung von 180 Millionen Euro pro Jahr. Ich denke, es erklärt sich von selbst, dass wir nicht mit einem Schlag diese 180 Millionen Euro zusätzlich bewegen können. Ich gehe davon aus,
dass wir in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam Anstrengungen unternehmen werden, die Betreuungsschlüssel in Schritten weiter zu verbessern.
Aber eine solche Summe ist nicht 1:1 zu stemmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frühe Hilfen - ich glaube, das haben wir alle auch betont - fördern die Kinder in
ihrer Entwicklung, sie stärken natürlich die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit und unterstützen besonders junge Familien. Wir haben im Land Brandenburg mit unserem Netzwerk Gesunde Kinder ein hervorragendes Instrument der Frühen Hilfen entwickelt, und das kommt mir in Ihren Beiträgen ein wenig zu kurz.
Wir sind mit unserem Netzwerk bundesweit zum Vorreiter geworden und haben andere Bundesländer angeregt, ähnliche Instrumente für Frühe Hilfen zu entwickeln. Der Einsatz von Familienhebammen ist zusätzlich ein wichtiger Bereich und stellt ein zusätzliches Unterstützungsangebot dar, aber eben nicht das einzige im Land Brandenburg. Die Bundesmittel in Höhe von 1,42 Millionen Euro für 2014 und 2015 sollten deshalb nicht nur für Familienhebammen eingesetzt werden, sondern auch für den Aufbau der Netzwerke in den Kommunen, für die Förderung des Ehrenamtes und natürlich auch für die Verstetigung bereits bestehender erfolgreicher Modellprojekte Früher Hilfen. Die Grundsätze für die Arbeit von Familienhebammen sind in der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 - 2015 und in den Fördergrundsätzen des Landes Brandenburg geregelt.
Wie aber die Familienhebammen konkret in kommunale Netzwerkstrukturen eingebunden werden sollen, ob sie zum Beispiel in einer Kinderklinik, einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder auch als selbstständige Familienhebamme in regionalen Teams Früher Hilfen arbeiten, liegt in der Steuerungsverantwortung der Kommunen und auch an den jeweiligen regionalen Besonderheiten. Ich bin etwas erstaunt - meine Damen und Herren von der FDP und den Grünen, die Sie sonst immer sehr stark für regionale Autonomie eintreten - und frage mich, warum Sie hier ein starres Landeskonzept fordern. Wichtig ist, dass die Arbeit der Familienhebammen wie alle Instrumente und Netzwerke der Frühen Hilfen auf die konkrete Situation vor Ort ausgerichtet ist, dass sie von regionalen Besonderheiten ausgeht und die gewachsenen Strukturen des Kinderschutzes in der Region nutzt. Kinderschutz ist kein Thema, das wir erst diskutieren, seit es die Familienhebammen gibt.
Es ist im Übrigen auch im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz genauso geregelt. Deshalb macht auch ein einheitliches Konzept vonseiten des Landes für den Einsatz von Familienhebammen keinen Sinn, weil es diese regionalen Besonderheiten nicht berücksichtigen kann. Aufgaben von Beratung und Vernetzung übernimmt das Kompetenzzentrum Frühe Hilfen beim Familienzentrum der Fachhochschule Potsdam gemeinsam mit der Fachstelle Kinderschutz, und das ist etwas, was wir aus diesen Mitteln auch tatsächlich unterstützen. Das Kompetenzzentrum berät die Kommunen und Familienhebammen in ihrer Arbeit in den regionalen Netzwerken.
Ich habe dieses Kompetenzzentrum mehrfach besucht, dort Gespräche geführt und mich dabei selbst davon überzeugen können, wie kompetent am Familienzentrum Potsdam mit den Familienhebammen gearbeitet wird. Für die Qualifizierung weiterer Hebammen haben das Kompetenzzentrum Frühe Hilfen und der Hebammenverband Brandenburg e. V. ein gemeinsames Curriculum entwickelt. Angeregt durch das Kompetenzzentrum Potsdam, diesen Hebammenverband und die örtlichen Jugendämter wurden inzwischen auch Fragen einheitlicher Eckwerte und Rahmenbedingungen im Land erörtert. Diese
Gespräche werden in der zweiten Förderperiode der Bundesinitiative fortgeführt - das heißt, das gibt es bereits. Mitte dieses Jahres wird ein Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ vom Bund unter Beteiligung der Länder erarbeitet, und auf der Basis dieser Empfehlungen und Hinweise werden wir prüfen, inwieweit im Land Brandenburg Fördergrundsätze angepasst werden müssen.
Sie sehen also, die Familienhebammen sind längst in die Netzwerke in den Regionen eingebunden, und sie werden fachlich auch gut unterstützt. Auch an einheitlichen Eckwerten für die Tätigkeit der Familienhebammen wird bereits gearbeitet, und zwar - das ist etwas, was ich eigentlich immer von Ihnen als Forderung höre - wachsen diese Strukturen „Bottom-up“, also von unten nach oben, und wir verordnen sie nicht als starres Landeskonzept. Deswegen brauchen wir diesen Antrag nicht. Wir sind in Wirklichkeit schon sehr viel weiter, als er suggeriert. - Danke.
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Große, lassen Sie mich vorweg sagen, dass ich die Absicht des Schulträgers außerordentlich bedauere. Aber hier handelt es sich um einen Akt des Schulträgers, um kommunale Angelegenheiten, in die wir nicht direkt eingreifen können.
Sie haben es ja schon ausgeführt: Die integrierte Grund- und Gesamtschule Birkenwerder ist faktisch das einzige Angebot im Land Brandenburg für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „körperlich-motorische Entwicklung“.
Gemäß § 99 Abs. 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes soll der Schulträger ein Wohnheim bereitstellen, wenn die Schule von Schülerinnen und Schülern besucht wird, denen die tägli
1 Korrektur s. Anlage S. 7318
che Anreise zur Schule nicht zugemutet werden kann, und wenn dafür ein Bedürfnis besteht, insbesondere in den ländlichen, dünn besiedelten Gebieten und bei Schulen mit landesweiter Bedeutung.
Faktisch wird die überregionale Bedeutung der Schule durch die aktuellen Schülerzahlen aus dem Land Brandenburg und darüber hinaus deutlich. Von den 41 Schülerinnen und Schülern kommen 35 aus dem Landkreis Oberhavel und zwei aus dem Landkreis Havelland. 10 Schülerinnen und Schüler kommen aus anderen Regionen Brandenburgs und aus anderen Bundesländern.
Die integrativ-kooperative Gesamtschule Birkenwerder ist mit Bescheid vom 29. Juli 1998 errichtet worden. Dem Bescheid liegt der Kreistagsbeschluss vom 25.03.1998 zugrunde, in dem sich der Landkreis verpflichtet, ein Wohnheim für Körperbehinderte bereitzustellen. Das Wohnheim in Birkenwerder wurde mit Fördermitteln des Landes in Höhe von 1,435 Millionen Euro errichtet, deren Zweckbindung erst am 18.05.2033 endet. Das haben wir auch entsprechend geprüft. Deshalb muss bei einer Auflösung des Wohnheims der Landkreis zum geplanten Stichtag am 1. August 2015 der Investitionsbank des Landes Brandenburg ca. 851 400 Euro zurückerstatten. Das wurde dem Landkreis auch so mitgeteilt.
Angesichts der Absicht des Kreises, das Wohnheim zu schließen, muss jetzt geklärt werden, wo Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe wiederholen müssen, nach der Schließung des Wohnheims untergebracht werden können, denn es wurde zugesichert, dass Schülerinnen und Schüler bis zum Abschluss ihrer Schulzeit dort auch bleiben können. Der Beschluss des Kreistages Oberhavel enthält eine Regelung zum Umgang mit den derzeitigen Bewohnern, deren Wohnheimplatz bis zum Schulabschluss erhalten bleiben soll. Der Landrat hat den Eltern hier eine Lösung zugesichert.
Unabhängig von der möglichen Auflösung des Wohnheimes ist der Landkreis Oberhavel verpflichtet, zumindest für seine Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ eine Unterkunft bereitzustellen, wenn ihnen die tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann. Wie der Landkreis Oberhavel seiner Verpflichtung nachkommt, dafür muss eine Lösung gefunden werden, die den Interessen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird. - Danke.
Ich habe schon eingangs erwähnt - Sie sind darüber bestens im Bilde -, dass das Land insoweit keine direkte Eingriffsmöglichkeit hat. Wir haben gefördert; diese Förderung wird teilweise zurückgezahlt. Der Landkreis ist nur verpflichtet, für seine eigenen Schüler zu sorgen. Selbstverständlich werden wir mit dem Landkreis Gespräche führen. Es wäre beispielsweise denkbar, dass sich mehrere Landkreise zusammentun und Oberhavel diese Verpflichtung von anderen Landkreisen mit übernimmt. Das wäre eine Möglichkeit. Aber auch das werden wir im Gespräch klären müssen. Ich setze darauf, dass gerade auch die kommunale Ebene und die Kreistagsabgeordneten sich intensiv einbringen. Andere Möglichkeiten sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Vertreter des Landessportbundes! Mehr als 320 000 Menschen im Land Brandenburg sind in den rund 3 000 Sportvereinen aktiv. 43 000 von ihnen engagieren sich im Ehrenamt, und ich finde es sehr gut, dass Vertreter des Landessportbundes heute hier sind, um einmal Ihre Einschätzungen, meine Damen und Herren, von FDP und Grünen hier im Original zu hören.
Denn diese Ehrenamtler prägen alle die Entwicklung des Sports in Brandenburg, und wenn Sie die Begeisterung und die Tatkraft sowie das große Engagement erleben, denke ich, dass Sie hier vielleicht doch nicht vor Ort waren und erlebt haben, was Sport für das Land bedeutet. Ich möchte allen Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern an dieser Stelle einmal ganz herzlich danken.
Der Antrag der SPD-Fraktion bringt es auf den Punkt - das wurde auch von meinen Vorrednern gesagt -: Brandenburg ist ein Sportland und das soll auch so bleiben. Dazu gehört die Balance zwischen Spitzensport und Breitensport, die wir in Brandenburg erhalten wollen. Dazu gehören die Stärkung des Ehrenamtes und die Bewegungsförderung schon ganz früh, nämlich von der Kita an, und natürlich auch der Schulsport, der eine besondere Bedeutung im Land hat, sowie Sportangebote für Menschen jedes Lebensalters.
Vieles haben wir in der Sportvorsorge geleistet, und es ist gut so, dass es möglich war, die Sportförderung in dieser Legislaturperiode zu erhöhen, denn das ist etwas, was die aktiven Sportlerinnen und Sportler dringend gebraucht haben. Es bleibt aber noch viel zu tun.
Ich möchte einige Beispiele nennen. Wir haben das Programm zur Kooperation von Sportvereinen mit Schulen im Jahr 2013 erheblich aufgestockt und 2014 das Freiwillige Soziale Jahr im Sport mithilfe des ESF ausgeweitet. Frau von Halem, wenn Sie sich die Zahlen angucken, werden Sie sehen, dass wir hier nichts aufgestockt haben, sondern es mit gemeinsamen Anstrengungen möglich war, die FSJ-Stellen im Jugendbereich, Politikbereich und Sport auf der gleichen Höhe zu erhalten. Sie sind da offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgegangen.
Ich bin froh, dass wir die Möglichkeit haben, über den ESF hier tatsächlich das FSJ im Sport auch weiter zu fördern, und zwar in gleicher Höhe wie im Jahr 2013.
Für die Kooperationsmaßnahmen von Sportvereinen mit Kindertagesstätten haben der Landessportbund und das MBJS erstmalig ein gemeinsames Förderpaket in Höhe von 90 000 Euro geschnürt. Das halte ich für ganz wichtig, denn es geht darum, den jungen Menschen schon im Kindergartenalter zu vermitteln, dass Bewegung dazugehört, dass sie lernen, sich zu bewegen, und ihre motorischen Fähigkeiten entsprechend ausbauen.
Wir haben in allen Schulstufen und Schulformen drei Stunden Schulsport pro Woche gesichert und schaffen weitere Möglichkeiten zum Sporttreiben in der Schule. Meine Damen und Herren, das ist etwas, worum uns andere Bundesländer beneiden, die mit Ach und Krach vielleicht gerade einmal zwei Stunden Schulsport haben.
Auch „Jugend trainiert für Olympia“ ist inzwischen fest etabliert. Wir haben im letzten Jahr mit 45 000 Schülern teilgenommen; auch da liegen wir an der Spitze. Wir bauen Bewegungsangebote für ältere Menschen aus und stärken die Qualifizierung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern für Bewegungsangebote für Senioren, denn das ist ein wachsender Bevölkerungsanteil, und es ist ganz wichtig, Menschen bis ins hohe Alter auch durch Sport fit zu halten und Gesundheit zu ermöglichen.
Ja, ich bin heute mal großzügig.
Sie wissen, dass die Mittel der Europäischen Strukturfonds für das ganze Land insgesamt gekürzt worden sind. Es war möglich, die Verteilung der verbleibenden Summe, die zwischen den verschiedenen Häusern verteilt wird - daran sind das MWFK, das MUGV und eben auch das MBJS beteiligt -, so zu gestalten, dass das FSJ im Bereich Jugendpolitik und im Bereich Sport konstant erhalten bleibt. Es geht hier um die Möglichkei
ten zu kompensieren. Wir haben aus unserem eigenen Anteil zusätzlich Geld hereingegeben. Wenn wir die Strukturfonds vorliegen haben, werden wir das vielleicht im Detail mit Ihnen klären können. Es ist aber so, dass das Niveau gleich geblieben ist, und zwar für beide Bereiche.
Wir verbessern letztlich auch die Gesundheitsvorsorge und die Begleitung von Kindern und Jugendlichen an den Eliteschulen des Sports. Hier geht es überhaupt nicht um irgendwelchen Missbrauch von Sport. Sie sollten sich vielleicht einmal die Eliteschulen des Sports angucken. Wir werden in wenigen Wochen gemeinsam mit der Universität Potsdam die Daten der psychologischen Begleitung der Eliteschüler vorstellen. Sie werden sehen, dass das, was intensiv bei motivierten Jugendlichen passiert, sehr positive Begleiterscheinungen auf die Gesamtentwicklung der jungen Menschen hat.
Es soll in den Vereinen künftig mehr gesundheitsbezogene Bewegungsangebote zur Prävention geben, und zwar für Gesunde, chronisch Kranke und auch für Menschen mit Behinderungen.
Frau von Halem, wenn Sie darauf hinweisen, dass wir weniger Sportvereine als vergleichbare westdeutsche Flächenländer haben, möchte ich daran erinnern: Denken Sie bitte auch daran, dass die westdeutschen Länder 40 Jahre länger Zeit hatten, diese Dinge zu entwickeln. Mir ist überhaupt nicht bange, dass wir hier einen vergleichbaren Status erreichen werden.
Der paralympische Sport hat sich im Land Brandenburg positiv entwickelt. Wir haben erreicht, dass der Deutsche Behindertensportverband in Cottbus für Leichtathletik und in Potsdam für Schwimmen erstmals im Land Brandenburg paralympische Trainingsstützpunkte berufen hat.
Unsere brandenburgischen Erfolge im Spitzensport wurden erwähnt, und sie können sich wirklich sehen lassen. Brandenburgische Sportler haben bei den Olympischen Spielen in London, bei Weltmeisterschaften und Europameisterschaften zahlreiche Medaillen nach Hause gebracht.
Vielleicht ein Satz zu Sotschi. Meine Vorredner haben das schon erwähnt. Es ist absolut wichtig, für unsere Sportlerinnen und Sportler Flagge zu zeigen, und zwar bundesweit. Wir als Land tragen Verantwortung für den Spitzensport im Rahmen der Sportministerkonferenz. Sie können sich darauf verlassen, dass sowohl der Deutsche Olympische Sportbund als auch die Spitzenverbände sehr genau hinschauen, ob die Landesregierung Sport unterstützt. Das hat umgekehrt entsprechende Finanzflüsse zur Folge.
Im Übrigen, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, halte ich es für ein vorgeschobenes Argument zu sagen, wegen der Missachtung der Menschenrechte sollte man an Olympia nicht teilnehmen.
Sie sind im Allgemeinen doch sehr wirtschaftsfreundlich. Wenn Sie sich überlegen, dass aus dem Sportstättenbau in Sotschi 1,6 Milliarden Euro an deutsche Firmen geflossen sind und dass wir einen regen Handel, den ich sehr begrüße, mit
Russland betreiben, wo die Menschenrechte natürlich immer auch eine Rolle spielen, halte ich es für mehr als scheinheilig, auf dem Rücken der Sportlerinnen und Sportler vermeintlich Politik machen zu wollen.
Der Antrag der SPD-Fraktion weist nach vorn und öffnet Perspektiven. Er ist auch in enger Abstimmung mit den Sportlerinnen und Sportlern entstanden. Kernpunkt ist dabei die stabile Finanzierungsgrundlage der Sportförderung, die unabhängig von den jährlichen Haushaltsverhandlungen ist. Damit sichern wir Stabilität und Planungssicherheit für die Sportförderung. Denn genau das brauchen die Sportlerinnen und Sportler.
Wenn von Perspektiven für den Sport die Rede ist, geht es auch um Sportstättenbau und Sportentwicklungsplanung. Beides gehört zusammen. Meine Herren von der CDU, ich habe Ihre Sprecherin vorhin anders verstanden. Deswegen verstehe ich jetzt Ihre Heiterkeit an diesem Punkt nicht.
Mit dem Goldener Plan Brandenburg haben wir einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Sportinfrastruktur geleistet. Insgesamt 11,4 Millionen Euro wurden in der vergangenen Periode für Förderprojekte eingesetzt. Der Bedarf ist nach wie vor groß, vor allem im ländlichen Raum. Deswegen sind wir in der Landesregierung derzeit dabei, intensiv Gespräche zu führen, um auch in Zukunft vergleichbare Lösungen zu finden.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die lokale und regionale Sportentwicklungsplanung, um hier richtige Entscheidungen treffen zu können. Auch das Thema Wassersportentwicklungsplan gehört zu den Planungsthemen, die von meinem Haus initiiert und begleitet wurden. Zusammen mit der Universität Potsdam und dem Landkreis Havelland wird derzeit eine Sportentwicklungsplanung für Kommunen im Havelland als Modell bzw. als Methodentest erstellt. Die Ergebnisse sollen den anderen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, wir haben hier wissenschaftliche Begleitung, um tatsächlich vernünftige Entwicklungsplanung betreiben und das wenige Geld, das wir haben, sinnvoll einsetzen zu können. Denn viele Landkreise sehen sich im Spannungsfeld zwischen dem Bevölkerungsrückgang im äußeren Entwicklungsraum und dem Wachstum im engeren Verflechtungsraum. Auch auf diese Entwicklungen müssen wir in der Sportentwicklungsplanung Antworten finden.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen stellt die richtigen Weichen für das Sportland Brandenburg. Ich begrüße ihn sehr und freue mich, wenn wir diesem Antrag mit großer Mehrheit zustimmen. Im Sinne der vielen Sporttreibenden im Land Brandenburg: Sport frei!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede ausgefallene Unterrichtsstunde ist natürlich eine Stunde zu viel. Daran habe ich auch gestern keine Zweifel gelassen. Wenn so viel Unterricht ausfällt, dass keine Zeugnisnote erteilt werden kann, ist das ein Zustand, der im Grunde nicht akzeptabel ist. Daran gibt es nichts zu deuten. Wir sollten alle Kräfte daran setzen - und das tun wir -, um so etwas zu vermeiden. Dass das nicht immer gelingt, haben meine Vorredner schon dargelegt.
Ich bin sehr erstaunt über Ihren Vorschlag, Frau von Halem, dass wir mehr Stillbeschäftigung machen sollten. Wir machen Stillbeschäftigung, vor allem in der Sek II, und das wird in der Regel als kein adäquater Unterrichtsersatz heftig angegriffen. Wenn Sie das jetzt anders sehen, begrüße ich das sehr, denn ich teile durchaus Ihre Auffassung, dass es andere Lernformen gibt und es tatsächlich so ist, dass man mit variablen Unterrichtskonzepten sehr viel auffangen kann. Genau das tun die Schulen mit dem Konzept „Verlässliche Schule“. Wenn man sieht, mit wie viel Ideen und Kreativität Unterrichtsausfall tatsächlich kompensiert wird und dass die Schulen alle Kraft daran setzen zu vermeiden, dass Unterricht komplett ausfällt, kann ich diesen Schulen auch nur Anerkennung zollen.
Was die Fortbildung betrifft, dazu kann ich nur sagen: Wir haben erst vor kurzem im Ausschuss über das BUS-System gesprochen; daher wissen Sie, wie systematisch und strukturiert hier Fortbildung tatsächlich funktioniert. Letzten Endes aber geht es darum, dass hier Schulen, Schulämter und das Ministerium sich sehr eng abstimmen, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Und natürlich geht es darum, dass die Zuständigen vor Ort diejenigen sind, die an erster Stelle stehen. Diese Zuständigen vor Ort müssen sich an die nächsthöhere Instanz, an das Schulamt wenden, wenn sie alleine die Lösung nicht finden. Wir im Ministerium sind selbstverständlich auch dafür da, diese Dinge zu koordinieren.
Deswegen haben wir ein noch engmaschigeres Vorgehen vorgeschlagen, gerade auch im Hinblick auf die unbefriedigende Situation in Luckenwalde. Wir haben sichergestellt, dass die staatlichen Schulämter das MBJS sofort über alle aktuellen
Notfallsituationen informieren. Und es ist eine Notfallsituation, wenn in einem Hauptfach - vor allem in einer Klasse, wo Abschlussprüfungen anstehen - kein Zeugnis erteilt werden kann. Das sollte mit allen Kräften vermieden werden. Frau Große hat schon gesagt, dass das in dem Fall auch intensiv versucht worden ist. Es gibt Fälle, wo das nicht hundertprozentig möglich ist, aber das versuchen wir zu vermeiden. In Zukunft werden die Schulen schon bei sich abzeichnenden längerfristigen Unterrichtsausfällen die zuständige Schulaufsicht informieren, um ganz früh alle Mittel einsetzen zu können.
Ich habe eine ausführliche Analyse zur Lehrkräftegesundheit erarbeiten lassen. Dabei hat sich gezeigt, dass der Krankenstand der Lehrkräfte in den letzten 10 Jahren um 1,4 % angestiegen ist. Deshalb haben wir das Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte verstärkt und zusätzliche Lehrerstellen zur Vertretung langfristig erkrankter Lehrkräfte bereitgestellt. Ich habe mich sehr gefreut, dass wir hier vor wenigen Wochen gemeinsam 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt haben, um 100 neue Stellen für die Vertretung langfristig erkrankter Lehrkräfte zu schaffen.
Ich freue mich auch sehr über die Möglichkeit, ein Vertretungsbudget in Eigenverantwortung der Schule bewirtschaften zu können. Die ersten Rückmeldungen, die ich bekommen habe, sind sehr positiv. Ich denke, wir sollten im April, Mai dieses Jahres hier gemeinsam Bilanz ziehen, ob dieses zusätzliche Instrument tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation führt.
Sie wissen auch, meine Damen und Herren, die Vorredner haben es gesagt: Unterrichtsausfall wird sich nie zu 100 % vermeiden lassen - übrigens auch nicht, wenn CDU, FDP oder auch Grüne gemeinsam regieren sollten, was der Wähler hoffentlich nicht zulassen wird. Sie müssen nur in unser Nachbarland Sachsen schauen. Dort liegt der Unterrichtsausfall deutlich höher als bei uns. Das heißt, die Konzepte und Ideen sind im Grunde die, die wir hier auch ansetzen. Wir sind auch innerhalb der Kultusministerkonferenz im Gespräch, tauschen uns aus und lernen voneinander, dass es darum geht, möglichst schnell Ersatz zu schaffen.
Im Vertretungsfall ist es, wie gesagt, Aufgabe der Schule, durch die eigene Unterrichtsorganisation - dazu haben Sie einen wichtigen Vorschlag unterbreitet, der schon umgesetzt wird und die Nutzung des Vertretungsbudgets den Unterrichtsausfall zu minimieren. Wenn diese schulischen Maßnahmen nicht ausreichen, wenden sich die Schulen an das zuständige Schulamt. Sollte auch dieses keine Abhilfe schaffen können, um den Unterricht abzusichern, wird das Ministerium informiert, und es wird versucht, zusätzliche Möglichkeiten anzubieten.
Den Rückmeldungen zu dem landesweit geltenden Konzept „Verlässliche Schule“, das auch Bestandteil jeder Schulvisitation ist, kann entnommen werden, dass die Schulen dieses Konzept sehr verantwortungsvoll umsetzen. Sie können mir glauben, dass es einen Schulleiter nicht gleichgültig lässt, wenn Unterricht ausfällt. Die Schüler und die Eltern sind zuerst betroffen. Jeder Schulleiter geht sehr verantwortungsvoll mit diesem Instrument um. Wir sollten die Schulen auch insoweit intensiv unterstützen.
Die Vertretungskonzepte werden jährlich überprüft und weiterentwickelt. Die Schulen sind grundsätzlich in der Lage, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. Wir kön
nen aber immer noch besser werden; ich lade Sie gern ein, dazu beizutragen. Wir werden sinnvolle Konzepte weiterentwickeln und engmaschig überprüfen, was wie gut funktioniert. Ich bin froh, dass wir das zusätzliche Instrument des Vertretungsbudgets haben, um das Problem des Unterrichtsausfalls so gering wie möglich zu halten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau von Halem, ich sehe, dass Sie heute mit großem Schwung hier für Innovation in der Bildungslandschaft sorgen wollen. Ich denke, das Thema, das Sie ansprechen, ist auch völlig berechtigt, denn Medienkompetenz ist eine Schlüsselqualifikation.
- Herr Präsident, warum stufen Sie mich eigentlich immer so weit herunter? Lassen Sie das Pult bitte oben!
Gut. - Wie gesagt, Medienkompetenz ist eine Schlüsselqualifikation unserer Informations- und Wissensgesellschaft, und deswegen müssen wir mit den Chancen der digitalen Welt umge
hen. Aber es wachsen natürlich auch Herausforderungen für Jugendliche, diese Chancen souverän und vor allen Dingen auch verantwortungsbewusst zu nutzen. Deswegen wird Medienkompetenz für Schülerinnen und Schüler immer wichtiger. Auch die Teilnahme am Safer Internet Day vor wenigen Tagen hat bestätigt, wie interessiert junge Menschen daran sind, sich diese Medienkompetenz anzueignen. Aber ein Modellprojekt E-Learning brauchen wir deshalb noch lange nicht, denn die Brandenburgische Landesregierung begleitet die Schulen seit über 15 Jahren auf ihrem Weg in die Medien- und Wissensgesellschaft. Initiativen wie m.a.u.s. haben bereits in den Jahren 2000 bis 2006 - sehr früh - den Grundstein dafür gelegt.
Seit 2008 unterstützt das Konzept „Medienentwicklungsplanung“ Schulen dabei, verlässliche Brücken zwischen Schulen und Schulträgern, aber auch zwischen Schulleitern, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern zu bauen. Wichtig ist auch das Konzept „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“, das den Schulen die Möglichkeit bietet, sich mit Partnern zu vernetzen, um Medienkompetenz im Unterricht und auch im Schulleben weiterzuentwickeln.
Wir erleben gerade einen tiefgreifenden kulturellen Veränderungsprozess. Kommunikationsprozesse werden digitalisiert, und die Konvergenz der Medien ist umfassend - mit allen Chancen und Risiken, die damit verbunden sind, und wir wissen, es sind erhebliche Risiken.
Ich begrüße es, dass in dem Antrag der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht von einer Ablösung des Präsenzunterrichts durch virtuelle Medien die Rede ist. Das hat auch Frau Große noch einmal verdeutlicht. Sie sprechen von einer Integration in den Schulalltag und einer Ergänzung des herkömmlichen Unterrichts. In dieser Hinsicht sprechen wir eigentlich vom sogenannten Blended Learning.
Wichtig ist immer das richtige Mischungsverhältnis zwischen den klassischen Methoden, den klassischen Lehr- und Lernmitteln und den neuartigen digitalen Formen. Dieses Mischungsverhältnis ist nach Schulstandort und Schulprofil und auch je nach Lerngruppe und Fach sehr unterschiedlich.
Damit Schulen in diesem kulturellen Veränderungsprozess weiterkommen, benötigen sie in der Breite unseres Flächenlandes natürlich eine funktionierende Ausstattung. Sie benötigen einen guten Service durch die Schulträger und eine verlässliche Infrastruktur auch im Hinblick auf die Breitbandentwicklung. Die Landesregierung fördert deshalb auch die Entwicklung einer flächendeckenden glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur auf der Grundlage des Entwicklungskonzepts „Brandenburg Glasfaser 2020“ und nimmt insoweit bundesweit eine Spitzenposition ein.
Die Schulen brauchen gleichzeitig qualitativ hochwertige und rechtlich einwandfreie Unterrichtsmedien und den Zugang zu pädagogisch sinnvollen Lernplattformen. All das muss alltagstauglich und hochgradig funktional sein und natürlich Datenschutz genauso berücksichtigen wie Jugendschutz. Wir brauchen allerdings keine weiteren Insellösungen, sondern landesweite Standards.
Ich bin mir bewusst, dass dies eine Herausforderung für uns alle ist. Es ist auch nicht so, dass an den Schulen im Land Brandenburg kein E-Learning stattfindet, ganz im Gegenteil: Immer mehr Schulen betreiben Lernplattformen, seien es offene Lernplattformen wie Moodle oder Produkte von gewerblichen Anbietern. Fachspezifisch gibt es Angebote für die gymnasiale Oberstufe, zum Beispiel in Recht oder Latein.
Das Internet ist aus den heutigen, modernen Unterricht nicht mehr wegzudenken. Wir stehen deshalb überhaupt nicht am Anfang, wie es in Ihrem Antrag suggeriert wird, und das LEADER-Projekt im Landkreis Elbe-Elster, von dem Sie sprechen, wird von meinem Haus bereits fachlich begleitet. Vertreter des MBJS und des LISUM sind dort im Beirat vertreten.
Sie sehen also, E-Learning wird in Brandenburger Schulen mehr als modellhaft schon jetzt ermöglicht. Deshalb brauchen wir keine weiteren Modellversuche, sondern einen Einstieg in die nachhaltige Nutzung auch in der Fläche. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Petke, die tatsächlich unerfreuliche Situation in Luckenwalde war durch eine Verkettung negativer Umstände entstanden. Die Schulleitungen der Oberschule und des Gymnasiums hatten sich zuvor intensiv um Lösungen zum fachgerechten Vertretungsunterricht bemüht. Aber gleich mehrere Optionen in Folge konnten in der Kette nicht umgesetzt werden. Die Schulen hatten das staatliche Schulamt zu spät informiert.
Wir haben danach - Sie haben das schon berichtet - schnell für Vertretung gesorgt, um den Unterricht abzusichern. Zum 10. Februar 2014 konnte am Friedrich-Gymnasium eine Lehrkraft für das Fach Englisch eingestellt werden. Somit konnte seit Beginn des 2. Schulhalbjahres, das gerade erst begonnen hat, der gesamte Englischunterricht der Klasse 8c abgedeckt werden. Trotz des Unterrichtsausfalls konnten am Gymnasium aber in allen Fächern und in allen Klassen zum Halbjahr Noten erteilt werden, da Bewertungen vom Schuljahresbeginn an vorlagen.
An der Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule wurden in den Jahrgangsstufen 7 und 9 zum Halbjahr im Fach Englisch keine Benotungen vorgenommen. In den beiden 7. Klassen waren 53 Schülerinnen und Schüler betroffen, in den zwei 9. Klassen insgesamt 47 Schülerinnen und Schüler. In der Oberschule wurde im Fach Wirtschaft - Arbeit - Technik in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ebenfalls von einer Bewertung abgesehen. Das betraf 47 Schülerinnen und Schüler in den beiden 9. Klassen und 50 Schülerinnen und Schüler in den drei 10. Klassen. Im Wahlpflichtfach WAT wurden in der Jahrgangsstufe 8 in acht Fällen keine Halbjahresnoten erteilt, in der Jahrgangsstufe 9 in 14 Fällen. Auch an der Oberschule wurde der zu vertretende Unterricht durch Unterricht in anderen Fächern kompensiert. Das ist die berechtigte Nachfrage.
Mit Beginn des 2. Schulhalbjahres wurde durch die Umsetzung einer Lehrkraft an die Oberschule der Unterricht im Fach WAT weitgehend abgesichert. Des Weiteren liegt für die Fächer Englisch sowie Wirtschaft - Arbeit - Technik die Bewerbung einer Lehrkraft vor, die ab Mitte März an der Oberschule zusätzlich zur Verfügung steht.
Durch Nutzung der flexiblen Möglichkeiten der Kontingentstundentafel, wonach es möglich ist, bestimmte Themen vorzuziehen, im Block zu unterrichten und im Fortgang des Schuljahres das Thema, das nicht unterrichtet wurde, nachzuholen, wird im Schuljahr 2014/2015 der Englischunterricht in den
betroffenen Klassen verstärkt. So werden die Rückstände im Englischen aufgearbeitet.
Die Situation an den Schulen in Luckenwalde wurde, nachdem wir informiert waren, durch schnelles Handeln gelöst. Wir haben darüber hinaus den Vorgang zum Anlass genommen, das betreffende Meldesystem nochmals zu überprüfen und mit den Leitern der staatlichen Schulämter ein noch engmaschigeres Verfahren zu vereinbaren. Denn ich stimme Ihnen zu, dass ein solcher Unterrichtsausfall in höchstem Maße unerfreulich ist.
Wir haben damit sichergestellt, dass die staatlichen Schulämter mein Haus sofort über die akute Notsituation informieren. Darüber hinaus stellen wir in unserem monatlichen Monitoring sicher, dass die Schulen in Zukunft auch schon bei ersten Anzeichen längerfristiger Engpässe die zuständige Schulaufsicht informieren, um damit schneller auf Probleme reagieren zu können. Es liegt aber auch in der Hand der Schulleitungen, zunächst für eigene Abhilfe zu sorgen. Wenn das nicht funktioniert, springt selbstverständlich das Schulamt zur Unterstützung ein.
Die zugespitzte Situation in Luckenwalde ist unerfreulich, aber sie bildet eine Ausnahme. In insgesamt nur 0,64 % aller Klassen konnten aufgrund von Unterrichtsausfall keine Noten erteilt werden. Das betrifft vor allem die Fächer Musik und Kunst. Das heißt, dass 99,3 % des Unterrichts mit Noten bewertet werden, weil Unterricht stattfindet. - Danke.
Herr Petke, ich gehe davon aus, dass der Unterricht am Gymnasium regulär erteilt wird. Natürlich können Lehrer krank werden - darüber haben wir hier in diesem Haus bereits unzählige Male gesprochen -, und wir bemühen uns, Unterrichtsausfall weitgehend zu vermeiden. Wir haben ein neues Instrument, das Vertretungsbudget, in dessen Rahmen fachkundige Kolleginnen und Kollegen einspringen können. Das läuft in den
Schulamtsbereichen mittlerweile recht gut an. Wir bemühen uns intensiv um Ersatz. Ich gehe davon aus, dass dies am Gymnasium tatsächlich erfolgt. Ich habe Ihnen auch dargestellt, dass es an der Oberschule ebenfalls entsprechende Umsetzungen gab, sodass auch dort der fachkundige Unterricht wieder stattfindet.
Herr Hoffmann, was die absoluten Zahlen betrifft, können wir hier versuchen, Mathematik zu betreiben. Wir haben rund 220 000 Schülerinnen und Schüler. In 0,64 % der Fälle …
- Sie haben nach absoluten Zahlen gefragt. Dann müssten wir hier erst eine Mathestunde einlegen; das möchte ich Ihnen ersparen. Ich kann Ihnen diese Zahlen gern nachliefern.
Es ist so, dass der Unterricht natürlich partiell kompensiert wird. Dadurch, dass im Rahmen der Kontingentstundentafel in anderen Fächern verstärkt unterrichtet wurde, wird dieser Unterricht im jetzigen Halbjahr zugunsten des Englischunterrichts weniger häufig angeboten.
Ich denke, die Frage ist beantwortet. Wir können es im Ausschuss noch einmal mit genauen Zahlen unterlegen. Es ist so, dass die Kontingentstundentafel vorsieht, dass tatsächlich Unterricht vorgezogen wird. In diesem Fall wird, wenn der Englischlehrer wieder da ist, verstärkt Englisch unterrichtet.
Das ist eine gängige Methode, die auch an anderen Schulen und in anderen Schulformen so praktiziert wird.
Herr Wichmann, ich lade Sie herzlich gern in den Bildungsausschuss ein. Dann können wir zum wiederholten Mal darüber sprechen.
- Ich dachte, Ihre Frage sei damit beendet gewesen.
Was Ihre erste Frage - zu den Arbeitgebern - anbelangt, kann ich Ihnen nur sagen, dass in 99,36 % der Fälle die Noten tatsächlich auf dem Zeugnis stehen. Wenn die verbleibenden 0,64 % ein Problem mit dem Arbeitgeber haben sollten, können sie sich gern an mein Haus wenden. Wir werden entsprechende Unterstützung leisten.
Im Übrigen kann ich Sie zu der Grundsatzdiskussion, was das Vertretungsbudget betrifft, noch einmal in das zuständige Fachgremium einladen. Wir haben auch im Rahmen dieser Landtagssitzung noch einmal Gelegenheit, über die Themen Vertretung und Organisationen von verlässlicher Schule zu reden. Dabei wird alles ausreichend begründet werden.
Das Vertretungsbudget ist gut angelaufen. Es wird von den meisten Schulleitern sehr begrüßt. Wenn es bei Ihnen eine Ausnahme gibt, können wir uns gern bilateral verständigen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss mich schon sehr über die Töne wundern, die in dieser Debatte angeschlagen werden.
Meine Herren von der CDU und von der FDP, Sie lassen im Grunde nichts aus, um gute Schulen schlechtzureden.
Wenn Sie bei der Verleihung des Lehrerpreises gewesen wären ich denke nicht, dass Sie dort waren, Herr Schierack -, hätten Sie erlebt, was gute Schulen im Land leisten. Ich habe den Eindruck, Sie freuen sich nicht wirklich über unsere guten Ergebnisse, die letztlich ein Ergebnis von sinnvollen Reformen sind.
- Ich würde gern fortsetzen. - Liebe Frau von Halem, ich wundere mich sehr, dass Sie über den Begriff „Modernisierung“ herziehen. Wenn man Ihnen folgen würde, bedeutete das, wir müssten zurück zu 18 Schulämtern bzw. nur Stillstand produzieren, um keine Politik-Verdrossenheit auszulösen.
Letzten Endes sind wir alle in die Politik gewählt worden, um Dinge zu bewegen. Wir wissen, unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter. Es entwickeln sich Strukturen, und wir sind gezwungen, uns dem anzupassen, uns diesen Herausforderungen zu stellen und aus sinnvollen Analysen politisches Handeln abzuleiten.
Genau das haben wir getan. Wir hatten eine Reihe von Alternativen und haben uns für die beste Alternative entschieden. Genau deshalb stehen wir heute hier.
Es sind noch einmal zwei wichtige Dinge deutlich geworden: „Zukunft gestalten“ heißt eben nicht nur nachdenken, sondern auch „vorausdenken“. Das gilt auch in den gesellschaftlichen Wandlungsprozessen, wie wir sie im Land Brandenburg derzeit erleben. Deshalb ist die Reform der Schulaufsicht zielführend. Zudem ist sie notwendig, und sie kommt auch zum richtigen Zeitpunkt.
Sie ist zielführend, weil sie die Schulaufsicht nachhaltig verändert, nachhaltig gestaltet, an zukünftigen Aufgaben ausrichtet und weil sie die Qualität verbessern wird. Sie wird adäquate Strukturen für die Erfüllung dieser Aufgaben schaffen. Deshalb ist dieses Gesetz ein gutes Gesetz. Es ist ein notwendiges Gesetz zum richtigen Zeitpunkt.
Wenn wir die Schulqualität weiterentwickeln wollen, verändern sich auch die Aufgaben von Schulaufsicht. Neben der Kontrollfunktion, die Schulaufsicht hat, gewinnen zugleich Beratung und Unterstützung der Schulen an Bedeutung. Durch die Schulbehördenreform werden Schulrätinnen und Schulräte für diese wichtigen Kernaufgaben mehr Zeit haben, denn sie werden durch diese Verwaltungsveränderung von Verwaltungsaufgaben entlastet.
Führung, Steuerung und Verwaltung werden gebündelt. Die Beratung durch die Schulrätinnen und Schulräte und ihre Präsenz vor Ort, an den Schulen, werden gesichert. Das Lob für Schulrätinnen und Schulräte und die Mitarbeiter der bisherigen Schulämter bezieht sich auf ihre Tätigkeit und nicht auf den Ort, an dem sie arbeiten. Sie loben doch nicht das Gebäude, sondern Sie loben die Tätigkeit.
Schon jetzt ist es so, dass Schulrätinnen und Schulräte ihre Arbeitsstellen - ihre Schulen - auch von ihren Wohnorten aus aufsuchen. Genau das wird weiterhin in den Regionen und an den Schulen passieren. Die 52 Stellen für Schulräte bleiben erhalten. Es ist sogar möglich, durch die strukturellen Veränderungen vier zusätzliche Stellen zu schaffen und damit diese wichtige Aufgabe zu verstärken.
Die Integration des Landesinstituts für Lehrerbildung - es tut mir sehr leid, wenn Sie immer noch nicht begriffen haben, warum es sinnvoll ist, Zuständigkeiten zu bündeln und zu vereinheitlichen - ist ein schulfachlich gut begründeter Schritt für die Zukunft der Lehrerbildung und auch für die Lehrergewinnung. Denn genau darum geht es: diese Dinge aus einer Hand zu steuern, gerade vor den Herausforderungen, die wir haben.
Notwendig ist die Reform, weil sich Arbeitsstrukturen an Arbeitsaufgaben und Ressourcen ausrichten müssen und weil wir uns für eine effiziente und bürgernahe Verwaltung im Land Brandenburg entschieden haben. Dazu gehört es, dass Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen kontinuierlich überprüft und verbessert werden. Denn nichts bleibt so, wie es ist. Es ist notwendig, die Dinge den Menschen und den Entwicklungen anzupassen und nicht um der Strukturen willen auf den Dingen zu beharren.
Die Reform kommt zum richtigen Zeitpunkt, weil ich nicht bis zur neuen Legislaturperiode das vor mir herschieben kann, was längst entscheidungsreif und notwendig ist. Es gibt auch keinen Grund, auf eine Funktional- oder Kreisgebietsreform zu warten. Denn wir schaffen mit dem Landesschulamt und vier Regionalstellen schon jetzt eine Landesoberbehörde, die unabhängig von Kreisstrukturen arbeitet. Ich kann doch nicht mit jeder neuen Kommunalstruktur die Schulamtsstruktur verändern. Es handelt sich auch um ein zentrales Vorhaben der Landesregierung zur Verwaltungsmodernisierung. Ich wüsste nicht, was daran verkehrt sein sollte.
Wir gehen mit dem Schulbehördenreformgesetz einen notwendigen Schritt zur richtigen Zeit und schaffen zukunftssichere Arbeitsstrukturen für die Schulaufsicht, für die Lehrerbildung und damit für die Weiterentwicklung von Schulqualität im Land Brandenburg. Wir sind heute am Endpunkt eines Prozesses, der schon 2010 begonnen hat. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den vielen Beteiligten zu bedanken.
Nein, ich spreche jetzt zu Ende.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich heute hier bei den vielen Beteiligten - in den Schulen und den Schulämtern, vor allen Dingen auch in meinem Haus - zu bedanken für den langen Weg, den wir gemeinsam unter Beteiligung aller Betroffenen gegangen sind. Wir sind zu einem guten Schluss gekommen. - Vielen Dank.
Herr Büttner, ich bin froh, dass keine Kinder und Jugendlichen hier im Saal sind und sich Ihre Ausfälle anhören müssen.
Ihre Behauptungen werden auch nicht durch permanente Wiederholungen richtiger. Ich halte es nur dem fragilen Zustand Ihrer Partei zugute, dass Sie sich hier so äußern.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Ich muss mich entschuldigen, wenn ich eine Minute zu spät bin, aber mir fehlen einfach die Uhren als externe Zeitgeber, Herr Präsident.
Brandenburg gehört im Kita-Bereich seit Jahren bundesweit zur Spitzengruppe, was die Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen betrifft. Knapp 95 % aller Kinder zwischen 3 und 6 Jahren besuchen eine Kindertageseinrichtung; bei den Zweijährigen sind es schon mehr als 80 % und bei den Einjährigen fast 70 %. Dafür stellt das Land den Kommunen dieses Jahr mehr als 220 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Verbesserung des Personalschlüssels zu Beginn dieser Legislatur, im Jahr 2010 haben wir einen großen Schritt getan, um die Qualität in den Einrichtungen weiter zu verstärken. Die Erzieherinnen und Erzieher haben seitdem mehr Zeit dafür, jedes Kind individuell zu fördern, und wir verbessern damit die Chancen der Kinder auf einen guten Start ins Leben.
Die Kosten für diese Verbesserung der Personalausstattung trägt allein das Land. Dafür wiesen wir den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2013 mehr als 38 Millionen Euro zusätzlich zu. Nach der Klage der kreisfreien Städte Potsdam, Brandenburg, Cottbus und Frankfurt (Oder) setzt das Anpassungsgesetz das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 30. April 2013 um. Zur Erinnerung: Die Städte hatten gegen die Höhe der Zuwendung und gegen die Aufteilung der Mittel zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten geklagt. Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil entschieden, dass jede Kommune einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Kosten hat, die ihr aufgrund der Verbesserung des Personalschlüssels entstehen. Das Verfassungsgericht hat die bisherige Praxis der Pauschalierung, die wir in dieser Form zum Ausgleich der Mehrkosten praktizieren, kritisiert. Das Verfassungsgericht hat moniert, dass wir nicht in rechtlich hinreichender Weise die vor Ort tatsächlich anfallenden Mehrkosten berücksichtigt hätten.
Wir haben mit den neuen Regelungen den Landeszuschuss in den - zuvor bestehenden - Sockelbetrag und einen Konnexitätsausgleich aufgeteilt und entsprechen damit den Anforderungen des Verfassungsgerichts. Ich denke, es ist uns gelungen, den Konnexitätsausgleich so einfach wie möglich zu gestalten und trotzdem sicherzustellen, dass alle Jugendämter den Ausgleich für die Kosten erhalten, die ihnen durch die Personalschlüsselverbesserung entstehen. Zur Untersetzung der hierzu notwendigen Verfahren ist auch eine Änderung der Betriebskostenverordnung vorgesehen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sichern wir den Jugendämtern die Finanzierung der unterschiedlichen Mehrkosten aus der Personalschlüsselverbesserung, indem die örtlichen Verhältnisse mit unterschiedlichen Personalkosten ebenso konkret berücksichtigt werden wie die unterschiedlichen Betreuungsgrade in den Kommunen. Das war der Klagegrund der kreisfreien Städte; sie haben gesagt: Es gibt hier unterschiedliche Inanspruchnahmen. Wir sind in den Städten stärker belastet als manche ländlichen Regionen.