Protokoll der Sitzung vom 23.03.2011

Unsicherheit erzeugen Sie dagegen mit Ihrem Vorschlag. Ich verweise unter anderem auf die Problemerörterung zu Ihrem Antrag, in dem es heißt, dass durch die Sonntagsöffnung zum Beispiel plötzlich auftretenden witterungsbedingten Bedürfnissen Rechnung getragen werden könne.

„So ist die Sonntagsöffnung nötig, um zum Beispiel plötzlich auftretenden witterungsbedingten Bedürfnissen Rechnung zu tragen.“

Na prima! Von der Sportausrüstung bis zum Handy wollen Sie die Bedürfnisse der Touristen gleich mit befriedigen. Lassen Sie uns hier nicht über Gummistiefel und Regenschirme reden, sagen Sie uns, was Sie wollen. Sie wollen etwas anderes, Sie wollen die Sachlage verändern.

So wurden die Ordnungsämter bereits im Februar letzten Jahres vom Arbeitsministerium in einem Schreiben darüber informiert, dass die Konkretisierungen erfolgen werden. Gesetze sind dazu da, den Rahmen zu bilden, und die Ordnungsbehörden müssen diese durchsetzen. Damit muss man dann auch rechnen.

Wenn eventuell mangelnde Kontrollen bezüglich der Einhaltung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass der gesetzliche Rahmen nicht eingehalten worden ist, kann das schließlich nicht bedeuten, dass man nun dazu übergeht, die Gesetze entsprechend anzupassen. Fragen Sie doch mal den Verkehrsminister, ob es sinnvoll ist, Tempo-30-Zonen da aufzuheben, wo besonders viel gerast wird.

Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz ist aus unserer Sicht ein gutes Gesetz. Wir bewegen uns damit - wie ich bereits im September letzten Jahres gesagt habe - im Rahmen der Gesetzgebung der meisten Bundesländer. Wir finden, dass das Gesetz den Erfordernissen Brandenburgs entspricht. Unsere Argumente haben sich seit Dezember letzten Jahres auch nicht verändert. Wir sind gegen eine Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft, die immer weniger verlässliche Sozialzeiten und Zeitoasen kennt. Dabei setzen wir natürlich auf die Vereinbarkeit von Arbeitnehmerschutz und Wirtschaftsinteressen in Brandenburg.

Eine Ausweitung der Sonntagsöffnung durch die Hintertür wird es mit uns nicht geben. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, und das Gleiche gilt auch für den Entschließungsantrag der CDU. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Homeyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 15. Dezember letzten Jahres wurde das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz novelliert. Mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres ist es in Kraft getreten. Drei Monate später unterhalten wir uns wieder über dieses Gesetz sowie über die Frage, ob es für Brandenburg praktikabel ist.

Grundlage ist nicht nur der Gesetzentwurf der FDP; denn der hatte ja einen Auslöser, dass es nämlich eine breite Front für die Ausweitung der Öffnungszeiten gibt. Kollege Krause, der Oberbürgermeister von Potsdam, Jakobs, sagte, ich glaube, heute in der Presse, dass das ein ganz bedeutender Imagefaktor für Potsdam sei und er befürchte, dass enttäuschte Touristen und insolvente Einzelhändler zurückbleiben, wenn das so angewendet wird, wie wir es hier beschlossen haben.

Sei's drum, meine Damen und Herren, wir haben schon damals im Dezember gesagt: Ein Gesetz muss sich an den Realitäten messen lassen, Herr Baer. Wir haben damals dafür plädiert, dass wir den Kommunen und den Handelnden vor Ort mehr Freiheiten einräumen, um vor Ort - gerade in den touristischen Zentren - Möglichkeiten für mehr Flexibilität auszuloten. Das haben Sie damals, glaube ich, mit einer ähnlichen Rede beschieden. Sie sagten, dass Sie nicht dieser Meinung sind. Sie haben ja auch heute wieder deutlich gemacht, dass Sie da einen ganz klaren Kurs fahren.

Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern: Zeitgleich mit unserer Diskussion wurde in Brandenburg die neue Tourismuskonzeption erarbeitet. Ich glaube, sie war zu dieser Zeit in Grundzügen schon fertig. Darin steht ein Wort, das sich immer wiederholt: „Qualitätsoffensive“. Aus Brandenburg mehr machen, das stärken, was wir haben. Potsdam beinhaltet eines der Potenziale, das in dieser Tourismuskonzeption ganz oben steht, nämlich die touristischen Möglichkeiten. Manchmal, Herr Baer, muss man auch über den Tellerrand schauen und gucken, was andere machen. Wenn unsere eigene TMB sowie bedeutende Verbände eine Unterschriftenaktion begleiten, sollte man sich vielleicht ein bisschen Gedanken machen, was wir hier eigentlich tun und was uns in Brandenburg weiterhilft. Ich glaube, Herr Baer, dass man da diese ganz sture Linie auf Dauer nicht fahren kann und fahren sollte.

(Beifall CDU)

Wir möchten Flexibilität. Es soll einfach das genutzt werden, was Brandenburg kann und was es hat. Ich sehe überhaupt kein Problem darin, Herr Baer und meine Damen und Herren von der SPD, warum es nicht möglich sein sollte, untergesetzlich eine Lösung zu finden, um brandenburgischen Händlern nicht nur in Potsdam, sondern überall da, wo es touristische Zentren gibt, zu helfen, ihr Angebot an den Kunden zu bringen und eine Möglichkeit zu finden, sich touristisch weiterzuentwickeln.

Es ist nun einmal so: Nicht wir entscheiden letztendlich darüber, was der Kunde möchte. Das entscheidet der Kunde vor Ort. Wenn er Lust darauf hat, am Samstag oder Sonntag einzukaufen, sollten wir das auch möglich machen. Wir müssen bedenken, dass in Potsdam 80 % des Warensortiments am Sonntag verkauft werden. Potsdam ist nun mal eine Touristenhochburg. Die Diskussion, die wir hier führen, wäre in Berlin undenkbar, Herr Baer. Uns würde, glaube ich, ein bisschen Flexibilität gut zu Gesicht stehen.

Es ist nun einmal so: Innenstädte sind nur interessant, wenn das Gesamtpaket stimmt. Die Übernachtungsmöglichkeiten müssen vorhanden sein. Man muss gut essen gehen können. Die Sehenswürdigkeiten müssen gut erreichbar sein. Und die Händler müssen auch ihre Waren anbieten können. Man möchte eben nicht nur Geschenke für zu Hause, sondern sich vielleicht neu ausstatten und einfach die Gelegenheit nutzen, am Wochenende vernünftig einzukaufen.

Kurzum: Wir als CDU plädieren für eine zeitnahe untergesetzliche Regelung, denn wir sehen, dass der Gesetzentwurf der FDP Mängel aufweist. Die Warengruppen sind zu ungenau definiert. Und dieser Gesetzentwurf verweigert den lokalen Ordnungsbehörden die von uns gewollte Freiheit. Wir sollten also eine untergesetzliche Veränderung bzw. Möglichkeit ausloten.

Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag verfasst, der besagt, dass wir im Benehmen mit dem Wirtschaftsausschuss genau dieses prüfen. Dazu haben wir auch die Eckpunkte bestimmt, die das möglich machen sollen. Dabei geht es insbesondere um eine klare Definition der Warengruppen, die an den verkaufsoffenen Sonntagen verkauft werden können. Wir wollen eine weitgehende Regelungskompetenz für die Kommunen vor Ort, weil wir davon überzeugt sind: Brandenburg ist so unterschiedlich wie seine Kommunen. Folglich müssen wir dem Rechnung tragen und unterschiedliche Regelungsansätze vor Ort möglich machen.

Ich glaube, ich bin vom Wirtschaftsminister da gar nicht so weit entfernt. Insofern könnten wir eine vernünftige Lösung gemeinsam hinbekommen. Dann können wir uns alle sehen lassen und hätten auch unseren gesetzlichen Auftrag erfüllt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Homeyer. - Für die Fraktion DIE LINKE setzt der Abgeordnete Herr Dr. Bernig die Aussprache fort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal geht es um das Ladenöffnungsgesetz. Die FDP hatte, wie wir uns erinnern, bereits im März 2010 einen Antrag zur Anpassung an die Berliner Regelung vorgelegt. Für einen Gesetzentwurf hat es damals nicht gereicht. In der Debatte um die Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes im Herbst vergangenen Jahres brachte die FDP dann Änderungsanträge unter anderem zur Zahl der verkaufsoffenen Sonntage ein. Und sie kritisierte die Anhebung der Geldbußen um das Zehnfache. Ich vermute, dass gerade die Anhebung der Geldbußen um das Zehnfache mit dazu beigetragen hat, einen recht

mäßigen Zustand in Bezug auf die Ladenöffnung herzustellen. Von daher wurde auch in Potsdam die zuständige Behörde tätig. Zum Glück gibt es eine aktualisierte Bäderverkaufsordnung von Mecklenburg-Vorpommern, von der nun der vorgelegte Gesetzentwurf zehrt.

Es ist allerdings zu fragen, warum die FDP ihre Vorschläge nicht in die 1. und 2. Lesung zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes eingebracht hat und erst jetzt reagiert, wo es in Potsdam scheinbar ein Problem gibt. Die Feststellungen im Antrag, die aufgezeigte Problematik sei nicht Gegenstand der Beratung der Novelle des Gesetzes gewesen, stimmt einfach nicht.

Herr Abgeordneter Dr. Bernig, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Goetz aus der FDP-Fraktion?

Bitte, Herr Goetz.

Herr Kollege Bernig, Sie haben gerade eben gefragt, warum wir diese Vorschläge nicht bei früheren Diskussionen eingebracht haben. Darf ich das so verstehen, dass Sie zugestimmt hätten, wenn wir das früher eingebracht hätten?

Wir hätten das mit diskutieren können. Dann wäre die Frage gewesen, ob wir dafür Mehrheiten gefunden hätten. Diese Dinge hätten eingebracht werden können, zumal sie sich auf die Bäderverkaufsordnung von Mecklenburg-Vorpommern stützen. Die lag bereits am 1. August 2010 auf dem Tisch. Auch will ich darauf hinweisen, dass in Bezug auf diese Bäderverordnung nach der Gerichtsentscheidung erhebliche Einschränkungen zum Beispiel beim Verkauf von Bekleidung vorgenommen wurden.

Die Sorge der FDP gilt bei allen Aktionen der Wettbewerbsfähigkeit, den wirtschaftlichen Interessen der Händler, dem Tourismus als Wirtschaftsfaktor und dem Kaufinteresse des Kunden - hier im Speziellen dem der Touristen. Gerade hier liegt das Problem insbesondere bei der Abwägung von Grundrechten. Sehr geehrter Herr Homeyer, die Abwägung von Grundrechten ist für mich keine Frage der Flexibilität. Wir haben das Brandenburgische Ladenschlussgesetz vor allem aus einem Grund geändert: wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sonn- und Feiertagsruhe. Ich gebe gern zu, dass mir das Urteil vielleicht besser gefällt als den Kolleginnen und Kollegen von der FDP, aber darum geht es hier nicht. Wir müssen es umsetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zum Regel-Ausnahme-Gebot und zum verfassungsrechtlichen Mindestschutz der Sonnund Feiertage ausdrücklich festgestellt, dass die typische werktägliche Geschäftigkeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich zu ruhen hat und ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteres

se potenzieller Käufer grundsätzlich nicht genügen, um die Verkaufsstellenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen. Mit gutem Grund haben wir deshalb die Ausnahme der Ladenöffnung auf sechs Sonn- und Feiertage beschränkt. Bei einem herausragenden gewichtigen öffentlichen Interesse können befristete Ausnahmen zugelassen werden. In Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten kann an 40 Sonn- und Feiertagen mit einem beschränkten Sortiment - insbesondere aus der Region - geöffnet werden, und das trifft auch auf Potsdam zu. Wenn das nicht Ausnahmen genug sind? Und wenn es einmal regnet, dann muss Frau oder Mann nun nicht am Sonntag die Bekleidung der Saison einkaufen. Tourismus heißt meiner Ansicht nach, Sehenswürdigkeiten zu besuchen, und nicht, nach Schminke oder wetterfester Kleidung anzustehen. Nicht vergessen sollten wir auch, dass an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet werden kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie bei kaum einem anderen Thema sind bei Ladenöffnungszeiten die Interessen einer Vielzahl gesellschaftlicher Gruppen betroffen und abzuwägen. Da die letzte Novelle weniger als ein halbes Jahr alt ist, ist dies den meisten unter uns noch gut in Erinnerung. Die Kirchen, die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften, der Einzelhandel aller Größenordnungen und Eigentumsformen, die Kommunen und nicht zuletzt - die Kunden sind betroffen. Konflikte gibt es dabei nicht allein zwischen diesen Interessengruppen, sondern in dem einen oder anderen Fall auch innerhalb dieser Gruppen. Ein kleines inhabergeführtes Geschäft verfolgt nicht immer die gleichen Interessen wie eine große Handelskette. Wir haben bestehende Interessen abgewogen und ein Ergebnis erzielt. Damit waren und sind nicht alle zufrieden; das wird auch gar nicht gehen.

Wir sollten jetzt nicht anfangen - kaum, dass ein Gesetz verabschiedet ist -, wieder Ausnahme für Ausnahme hinterherzuschieben. Bevor wir erneut Gesetze ändern, sollte ausgelotet werden, ob die Stadt Potsdam bei der Genehmigung von Ausnahmen schon alle Möglichkeiten des Gesetzes genutzt hat oder aber auch untergesetzliche Regelungen auf der Ebene der Landesregierung getroffen werden können.

Den Antrag der FDP lehnen wir ab; den Entschließungsantrag der CDU - entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege Homeyer finde ich etwas peinlich. Wir brauchen keine Definition der Warengruppen an verkaufsoffenen Sonntagen, weil an verkaufsoffenen Sonntagen alle Läden geöffnet haben und alle Waren verkauft werden können.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes kann nicht zu erheblichen Auswirkungen in touristischen Gegenden geführt haben, weil diese Passage des Gesetzes gar nicht geändert wurde; sie gilt seit Jahren.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist beendet.

- Ich bin sofort fertig. - Wenn Läden geöffnet waren, dann außerhalb der gesetzlichen Regelungen.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass wir ein sehr erfolgreiches touristisches Jahr hatten und die weitere Entwicklung im Land nicht von der Sonntagsöffnung abhängt.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Bernig. - Es geht weiter mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Obwohl uns Kollege Tomczak hier ein Szenario geschildert hat, das dem Untergang des Abendlandes gefährlich nahekommt, will ich mich kurz fassen. Am 20. Dezember 2010 wurde nach ausgiebiger Diskussion im Landtag das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz von 2006 durch Gesetz geändert. Bei der Anhörung vor den Mitgliedern des Sozial- und des Wirtschaftsausschusses waren auch Vertreter der Industrieund Handelskammer, des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg e. V. anwesend und insbesondere die Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH vertreten. Nun will uns die FDPFraktion glauben machen, dass bei dieser Beratung die „prekären Situationen“, in die Touristen im Holländischen Viertel ständig geraten, weil sie am Sonntagnachmittag keine Ledergürtel, Schuhe oder Anzüge kaufen können, nicht ausreichend gewürdigt worden seien.

(Vereinzelt Beifall GRÜNE/B90 sowie Heiterkeit SPD)

Über den Hebel Verkauf eines typisch touristischen Angebots soll das gerade novellierte Gesetz neu aufgeschnürt werden. Da wir der Problemstellung entnehmen können, dass der Besuch von Handelseinrichtungen zum persönlichen touristischen Programm der Gäste gehört, Tourismus eigentlich überall im Lande stattfindet und die Bedürfnisse der Besucher vom Baby bis zum Senior allumfassend sein dürften, steht damit ein sehr großes Einfallstor offen.

Verehrte Kollegen der FDP-Fraktion, nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass in diesem Haus vier Fraktionen aus unterschiedlichen Motiven - vom Arbeitnehmerschutz bis zu christlicher Grundausrichtung - nicht Ihre wirtschaftsliberalen Ansichten vom Shoppen rund um die Uhr teilen!

(Beifall GRÜNE/B90, SPD sowie DIE LINKE)

Nehmen Sie bitte endlich zur Kenntnis, dass wir nicht etwa verschreckt aus dem Mustopf fallen, weil Sie uns auf ein übersehenes Kardinalproblem aufmerksam gemacht hätten, sondern dass wir das nicht wollen!

(Vereinzelt Beifall GRÜNE/B90, DIE LINKE sowie SPD)

Wir werden diesen Gesetzentwurf, Entschließungsanträge und entgegen unserer sonstigen Praxis - auch die Überweisung an den Ausschuss ablehnen.