Wir hatten zwei Gründe, dass wir die Aussprache heute wollten. Zum einen ist es mir ein Bedürfnis, ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu Staatsverträgen, insbesondere zu Rundfunkstaatsverträgen, zu machen. Der andere Grund ist, dass wir mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen Paradigmenwechsel bei den Rundfunkgebühren erleben.
Klarstellen möchte ich, dass ich natürlich um die Notwendigkeit von Staatsverträgen gerade in unserem föderalen System weiß. Aber sie neigen dazu, dass wir die parlamentarische Demokratie aushöhlen. Denn exekutives Handeln soll in Gesetzesform gegossen werden, ohne dass das Parlament überhaupt einen Spielraum hat, sich einzubringen, seine Meinungsbildung kundzutun. Das führt dazu, dass von Parlamenten grundsätzlich erwartet wird, Staatsverträgen zuzustimmen. Tun sie das nicht, widersprechen sie im Grunde genommen dem Regierungshandeln. Damit wird der Regierung faktisch das Misstrauen ausgesprochen.
Aber wie kann man diesen Spagat unterschiedlicher Interessen aufheben oder auflösen? Ich erwarte natürlich nicht - so weit kenne ich demokratisches und auch Regierungshandeln -, dass das Parlament aktiv in die Verhandlungen einbezogen wird. Aber was ich schon erwarte, ist, dass die Regierung die ihr selbst auferlegten Regeln erfüllt, um den Landtag frühzeitig zu informieren.
Wir alle kennen die Regel in Artikel 94 der Landesverfassung, wonach sich die Landesregierung verpflichtet, den Landtag und seine Ausschüsse frühzeitig und umfassend auch über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu unterrichten. Das haben wir im letzten Jahr in einer Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung zur Ausgestaltung der Unterrichtung gemäß Artikel 94 der Landesverfassung noch einmal konkretisiert. Danach soll der Landtag mit Einleitung des Kabinettsverfahrens unterrichtet werden. Er erhält den voraussichtlichen Text der Staatsverträge und die für den Abschluss - im Absatz 4 heißt es: für die Änderung sprechenden Gründe.
Die Unterrichtung haben wir am 23. November 2010 erhalten. Das mag damit zusammenhängen, dass es am 24. November 2010 eine Sitzung des Hauptausschusses gab und dort auf Antrag der CDU-Fraktion ein entsprechender Punkt auf die Tagesordnungspunkt gesetzt worden war. Aber wir haben einen Text mit Stand vom 21. Oktober 2010 zugeschickt bekommen. Den hätte man auch ein bisschen früher übersenden können. Vor allen Dingen wurden keine Gründe mitgeteilt, aus denen man die Intentionen der Landesregierung hätte erkennen können.
Leider gab es auch seitens der Regierung keine Initiative, die Ausschüsse einmal aktiv zu informieren. Erstmals ist das Thema auf Antrag der FDP am 15. September 2010 im Wirtschaftsausschuss angesprochen worden und dann am 24. November - ich erwähnte es gerade - auf Antrag der CDUFraktion noch einmal im Hauptausschuss.
Deswegen meine Bitte in Anlehnung an den Ihnen sicher näherstehenden Bundeskanzler a. D. Willy Brandt, der damals sagte „Mehr Demokratie wagen“. Ich würde mich freuen, wenn Sie „Mehr parlamentarische Demokratie wagen“ würden.
Meine Damen und Herren! Ich komme nun zum Staatsvertrag selber. Der Chef der Staatskanzlei hat schon viele Details angesprochen. Die Zeit ist zu knapp, um weitere Anmerkungen machen zu können. Ich möchte darauf hinweisen, dass es nicht eine Idee der Politik war, hier plötzlich einen Systemwechsel herbeizuführen, sondern das war eine Folge des technischen Fortschritts, weil wir immer mehr multimediale Handys, Smartphones und Computer haben, mit denen man auch den öffentlichen Rundfunk und das Fernsehen empfangen kann. Wir standen vor der Alternative, entweder für jedes einzelne Gerät eine Gebühr zu erheben - was nicht gerecht gewesen wäre - oder diesen Systemwechsel zu vollziehen.
Unsere erste Forderung war: keine Mehrbelastung der privaten Haushalte. Es bleibt bei dem Beitrag von 17,89 Euro. Unsere zweite Forderung zielte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Privat und Wirtschaft. Der Chef der Staatskanzlei hat schon auf die Staffelung hingewiesen, die, nachdem sie noch einmal abgeändert worden ist, die Wirtschaft nun ein bisschen gnädiger stimmt.
Wir bekommen mit dem Modellwechsel eine gerechtere Situation, weil Schwarzhörer und Schwarzseher nicht mehr auf Kosten der Allgemeinheit und der ehrlichen Gebührenzahler die Angebote öffentlich-rechtlicher Anstalten nutzen können. Was mir besonders wichtig ist: Die privaten Räume bleiben geschützt. Denn jetzt kann ein Beauftragter der GEZ nicht einfach vor der Tür stehen und sagen: Ich möchte gern wissen, was Sie privat zu Hause machen und welche Rundfunkgeräte Sie dort aufgestellt haben.
Es freut mich, dass wir die freiwilligen Feuerwehren - im Gegensatz zur ursprünglichen Formulierung - entlasten konnten. Mehrere darauf gerichtete Petitionen sind an den Landtag herangetragen worden.
Ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende, Frau Präsidentin. Das scheint das Schicksal der meisten Redner heute zu sein.
Ich möchte noch einen Wunsch äußern. Wir wissen alle nicht, ob wir Mehreinnahmen oder Mindereinnahmen haben werden. Sollten wir Mehreinnahmen erzielen, wünsche ich mir, dass wir die zur Beitragssenkung nutzen. Wenn wir Mindereinnahmen haben, dann werden wir im Rundfunkrat und auch in den öffentlich-rechtlichen Sendern noch einmal darüber nachdenken müssen, wie wir damit umgehen.
Ich freue mich auf die Debatte im Hauptausschuss und kann Ihnen zumindest für die Überweisung Zustimmung signalisieren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Richstein. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Ness hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Spezialistenthema, das wir heute zu behandeln haben. Ein wenig kann ich den Unmut der Kollegin Richstein verstehen. Das liegt aber in der Natur der Sache.
Staatsverträge werden zwischen den Ministerpräsidenten ausgehandelt, die wiederum auf ihre jeweiligen Koalitionen Rücksicht nehmen müssen. Inzwischen haben wir eine bunte Mischung in der Bundesrepublik Deutschland und demnächst auch einen grünen Ministerpräsidenten. Die Verhandlungen zwischen den Ministerpräsidenten führen im Ergebnis zu Vorschlägen für Rundfunkstaatsverträge, die dann von den Parlamenten entweder mit Ja oder mit Nein entschieden werden können.
Wir haben es das erste Mal erlebt, dass ein Rundfunkstaatsvertrag nicht in allen Landesparlamenten ratifiziert worden ist. Ich hoffe, dass es diesem Rundfunkstaatsvertrag nicht so geht. Denn er ist zu diesem Zeitpunkt einer der wichtigsten überhaupt. Frau Richstein hat darauf hingewiesen, auch Herr Staatssekretär Gerber. Durch veränderte Empfangsmöglichkeiten ist die alte Regelung der geräteabhängigen Finanzierung bzw. Gebührenerhebung nicht mehr stimmig. Es gibt eben neue Möglichkeiten, öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehprogramme jenseits von Radio und klassischem Fernseher zu empfangen.
Wir müssen eine Antwort darauf finden, wie wir zu einem neuen und gerechten System kommen. Ich glaube, dass der Vorschlag der Ministerpräsidenten, der jetzt vorliegt, diesem Ansinnen gerecht wird. Ich bin der Landesregierung sehr dankbar, dass sie in den Verhandlungen erreicht hat, dass spezifische Probleme - wie das der Datschenbesitzer - zufriedenstellend geregelt worden sind, sodass aus meiner Sicht dieser Staatsvertrag für unseren Landtag zustimmungsfähig ist.
Ich habe in der Presse gelesen, dass die FDP noch eine Anhörung anregen wird, weil sie gern ihren Vorschlag einer Medienabgabe als Alternative diskutiert haben will. Ich habe mir die Mühe gemacht, mich mit diesem Vorschlag, etwas intensiver auseinanderzusetzen, und glaube, dass er keine brauchbare Alternative zu der jetzt im Staatsvertrag gegebenen Wohnungsabgabe ist und auch nicht mehr Gerechtigkeit herstellt.
Der Vorschlag der FDP liefe darauf hinaus, dass die GEZ abgeschafft wird; dazu würde wohl jeder Beifall klatschen. Er liefe zweitens darauf hinaus, dass jeder Steuerzahler monatlich 10 Euro zahlte statt gegenwärtig jeder Haushalt 17,98 Euro pro Monat.
Wenn man sich das genau anschaut, stellt man fest, dass eine Umverteilung stattfände. Profitieren würden Single-Haushalte, die in der Tat pro Monat nur noch 10 Euro bezahlen würden. Aber schon in dem Augenblick, wo ein Haushalt aus zwei Berufstätigen besteht, zahlten sie mit 20 Euro mehr als bisher. Dies betrifft beispielsweise Ehepaare, wo beide berufstätig sind. Wenn das Ehepaar ein Kind hat, das auch berufstätig ist, wären es 30 Euro, bei zwei berufstätigen Kindern schon 40 Euro. Dabei fragt man sich: Wohin wird denn da umverteilt?
Hier wird es nun interessant bei der FDP; dazu habe ich ein wenig im Internet recherchiert. Es ist schon fast ein Witz: Es wird umverteilt in Richtung der Hotellerie. Die Gruppe, die schon am Anfang des letzten Jahres von der Bundesregierung ein wunderschönes Geschenk - die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes - bekommen hat, soll hier erneut ein Geschenk in Form dieser Medienabgabe bekommen. Der FDP-Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Teil ihrer Dienstleistungen anbieten, also Autoverleiher und insbesondere Hotels, die in ihren Preisen für das Zim
mer natürlich einkalkulieren, dass dort ein schöner Flachbildfernseher steht, mit dem man RTL 2, aber eben auch ARD und ZDF sehen kann, in Zukunft auch dann, wenn sie 150 Zimmer haben, nur noch einen einzigen Beitrag zahlen. Das ist wieder einmal ein klassisches Beispiel dafür, wie die FDP mit einem auf den ersten Blick sehr charmanten Vorschlag - Medienabgabe klassische Lobbypolitik machen will: zugunsten ihrer vermeintlichen Klientel - Hotelbesitzer und Fahrzeugverleiher -, zulasten normaler berufstätiger Familien.
Wir sollten diesen Vorschlag nicht weiter verfolgen; ich glaube auch, dass eine Anhörung überflüssig ist. Der Hauptausschuss wird sich mit dem gegenwärtigen Staatsvertrag auseinandersetzen und dazu Vorschläge machen.
Ich möchte zum Abschluss noch kurz etwas dazu sagen, welche Auswirkungen dies für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Bereich, also für den rbb, haben wird. Der rbb hat im Augenblick die höchste Befreiungsquote und dementsprechend auch die geringsten Einnahmen aller öffentlich-rechtlichen Sender. Wir haben im Bereich des rbb auch die geringste Abschöpfungsquote potenzieller Gebühren. Die meisten Schwarzseher gibt es übrigens nicht in Neukölln oder Kreuzberg, sondern ärgerlicherweise in Zehlendorf; es ist sogar der bundesweit höchste Anteil an Schwarzsehern. Durch die Vorschläge in dem neuen Staatsvertrag ist die Chance sehr groß, dass auch in Zehlendorf die Abschöpfungsquote wieder ansteigt. Ich glaube, dass der rbb ein Sender sein kann, der bei gleichbleibendem bundesweitem Gebührenaufkommen von dieser Regelung profitiert und uns ein qualitativ hochwertiges Angebot gewährleistet. Von daher meine ich, dass dieser Staatsvertrag ein guter Vorschlag ist, der uns die Zustimmung in diesem Parlament ermöglichen sollte. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ness. - Für die FDP-Fraktion wird nun die Abgeordnete Teuteberg die Aussprache fortsetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Aus unserer Sicht wurde mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Chance auf einen echten Systemwechsel bei den Rundfunkgebühren verpasst. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht angesichts der Entwicklung der digitalen Medien schon seit Längerem auf dem Prüfstand. Die Umstellung des Systems der Gerätegebühr war längst überfällig. Spätestens seitdem es mit Laptop und Smartphone praktisch überall möglich ist, Rundfunk zu empfangen, kann die Gebührenpflicht nicht länger an Geräte gebunden sein. So weit der Konsens.
Nach dem Willen der Ministerpräsidenten der Länder soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab dem 1. Januar 2013 über eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe finanziert werden. Allein schon das Verfahren ist aus unserer Sicht mehr als fragwürdig. Die Frage, welches Finanzierungsmodell tatsächlich geeignet ist, den öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag zu erfüllen, wurde nicht ergebnisoffen und transparent geprüft. Alternative Modelle wie die personenbezogene Medienabgabe - Herr Ness hat es erwähnt -, die die FDP schon seit Langem
Die Debatte über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darf jedoch nicht von den Sendeanstalten selbst bestimmt oder hinter den verschlossenen Türen der Staatskanzleien entschieden werden. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen in der Frage, welchen Belastungen sie zukünftig ausgesetzt werden, mehr Transparenz. Hierzu hätte man verschiedene Finanzierungssysteme breit diskutieren müssen und nicht schon das Gutachten, das Prof. Kirchhoff erstellt hat, auf wenige Modelle einschränken dürfen. Anhand konkreter Modellberechnungen hätte man auch Alternativen zur Haushalts-und Betriebsstättenabgabe prüfen können. Dann wäre man darauf gekommen, dass in der Gebührenfrage eine personenbezogene Medienabgabe nicht nur einfacher, sondern auch tatsächlich gerechter ist. Ihre Beispiele befremden einen schon, Herr Ness; denn wenn tatsächlich vier steuerpflichtige Erwachsene in einem Haushalt leben, dann ist es sehr viel logischer, dass diese auch leistungsfähig sind - das nennt man Leistungsfähigkeitsprinzip - und eigene Geräte unterhalten, ohne dass man schnüffeln muss, wer in dem Haushalt lebt.
- Das zahlt einfach jeder, der mehr als das Existenzminimum verdient. Bei der Familie, die nicht mehrere Verdiener hat, zahlt dann eben derjenige, der mehr als das Existenzminimum verdient. Die von uns vorgeschlagene Abgabe wäre alles andere als ungerecht, sondern Ausdruck des Leistungsfähigkeitsprinzips und bedeutete weniger Bürokratie.
Eine solche Medienabgabe wäre im Übrigen auch deutlich niedriger als die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.
So weit zum fragwürdigen Verfahren. Inhaltlich richtet sich die Kritik an der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe vor allem gegen folgende Punkte:
Zum einen führt die geplante Änderung der Betriebsstättenabgabe zu inakzeptablen Kostensteigerungen bei personalintensiven Betrieben. Auch die marginalen Verbesserungen bei der Staffelung der Beiträge zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe führen nicht dazu, dass aus dem vorliegenden Entwurf ein wirklich zukunftsfähiges neues Rundfunkfinanzierungssystem wird. Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen zwar künftig nur noch ein Drittel der Gebühren, dennoch stellt die Betriebsstättenabgabe im Grundsatz eine Mehrfachbelastung der Bürger dar: Sie zahlen als Privatperson und als Unternehmer. Dagegen wehrt sich die Wirtschaft zu Recht. Das neue Modell sollte aufkommensneutral sein. Höhere Belastungen darf es nicht geben.
Der zweite Hauptkritikpunkt: Mit der jetzt geplanten Gebührenerhebung wird weiter an dem GEZ-Prinzip festgehalten: „Daten sammeln statt Daten schützen“.
Eine Fortsetzung dieser Praxis ist mehr als bedenklich. Der beste Datenschutz ist und bleibt der, wenn Daten erst gar nicht
erhoben werden. Bundesweit laufen Datenschützer gegen die Beibehaltung dieses Finanzierungssystems auf der Grundlage personenbezogener Daten Sturm. Bei der Haushaltsabgabe muss schließlich festgestellt werden, wer mit wem in einem Haushalt wohnt. Der vorliegende Staatsvertrag beinhaltet dafür sogar noch weit mehr Ermächtigungen zur Datenverarbeitung als bisher. Die GEZ würde damit zur zentralen Sammelstelle für personenbezogene Daten, und das, obwohl sie nicht einmal den rechtlichen Status einer Behörde hat, sondern eigentlich nur Dienstleister für die öffentlich-rechtlichen Sender sein soll.
Auch unsere brandenburgische Datenschutzbeauftragte Frau Dagmar Hartge hat kritisiert, dass der Systemwechsel nicht zu weniger, sondern zu mehr Bürokratie führt. Es wird eine riesige Datenbank geschaffen, die weit über die Inhalte der Melderegister hinausgeht. Datenerhebung ohne Kenntnis der Betroffenen und Zugriffsmöglichkeiten auf nichtöffentliche Quellen bis hin zum Datenankauf von privaten Adresshändlern - das alles widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit und der Transparenz. Mit einer personenbezogenen Medienabgabe wäre die GEZ dagegen überflüssig geworden. Die Beiträge könnten über die Finanzämter erhoben werden.
Meine Damen und Herren, die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ist kein Schritt in die richtige Richtung. Es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Wir beantragen daher, den Gesetzentwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrages an den Hauptausschuss zu überweisen und dort Sachverständige zu Fragen der Rundfunkgebührenfinanzierung anzuhören.
Das Ratifizierungsverfahren beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat gezeigt: Hauruck-Beschlüsse der Ministerpräsidenten kommen nicht immer durch. Für das Ansehen und die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre es ein gutes Signal, wenn der vorliegende Entwurf nicht in der gleichen Manier wie frühere Staatsverträge durch die Landesparlamente ginge. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Für die Fraktion DIE LINKE wird die Abgeordnete Meier das Wort ergreifen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ein paar kurze Vorworte.
Frau Richstein, ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass ich, wenn es um Rundfunkstaatsverträge ging, regelmäßig genau das, was Sie hier angemahnt haben, auch gesagt habe: Auch ich habe mich darüber beschwert, dass für die Parlamente nur eine sehr geringe Beteiligungsmöglichkeit besteht. Damals haben Sie in Ihrer Rolle als Regierungspartei immer nur müde mit den Schultern gezuckt. Jetzt ist es andersherum. Ich will das nicht weiter kommentieren, finde es aber immer interessant, wie sich das Leben so verändert.
Frau Teuteberg hat gesagt, dass alternative Modelle überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden seien. Dazu möchte ich kurz etwas ausführen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist als konsequentes Gegenmodell zu den gleichgeschalteten