Vielen Dank, Herr Petke. - Die Wasserpreise in Berlin und Potsdam sind beredtes Zeugnis dafür, was passiert, wenn man falsch privatisiert.
Die heutigen Vorkommnisse in der Wasserwirtschaft in Potsdam sind nach wie vor Spätfolge dieser missglückten Privatisierung, und auch die Stadt Berlin macht sich auf, dies zu beseitigen.
Wir wollen, dass kommunale Unternehmen zum Wohle aller keine Nachteile mehr erleiden müssen. Wir wollen das auch
zum Wohle von Frau Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann, die gern die 17 kommunalen Unternehmen der Stadt Brandenburg an der Havel dirigiert. Wir wollen es aber auch zum Wohle des Landkreises Havelland, der gern den Rettungsdienst rekommunalisiert hat - um einmal einige Begriffe zu benutzen. Sie sind dabei, wenn es Zeit ist, auf der Seite der Gewinner zu stehen, und kritisieren die anderen, die die Grundsatzfragen stellen.
Bereits Jahre vor Eintritt in die heutige Koalition haben sich die Linken immer wieder dafür stark gemacht...
Ich möchte jetzt gern im Block vortragen. - Bereits früh haben wir uns für die Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge in deren ganzer Breite stark gemacht. Möglicherweise auch durch freiwillige Strukturveränderungen, vor allem aber durch die Stärkung der Kommunen selbst und das damit verbundene wirtschaftliche Handeln soll dies erfolgen. Auf diesem Weg kann ein Beitrag dazu geleistet werden, kommunale Daseinsvorsorge auf solide Füße zu stellen. Uns geht es um eine abgesicherte gesetzliche Grundlage für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen, die ihre Betätigung erleichtert und Nachteile ausgleicht. Es ist nun klargestellt, dass die öffentliche Hand sich zur Erfüllung öffentlicher Zwecke betätigt und damit öffentliche Aufgaben erfüllt.
Wenn denn nebenbei noch ein Nagelstudio irgendwo bestünde, würde ich es gern besichtigen. Es geht um den Kern kommunaler Daseinsvorsorge; dieser wird gestärkt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ludwig. - Offensichtlich reicht die für diesen Tagesordnungspunkt ausgehandelte Redezeit nicht aus, aber wir müssen uns an die Vereinbarung halten.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge folgt dem - auch mit den Stimmen meiner Fraktion - am 20.01.2010 beschlossenen Antrag „Starke und leistungsfähige Brandenburger Städte, Gemeinden und Landkreise - Kommunale Selbstverwaltung stärken!“ Kommunale Unternehmen haben eine hohe Bedeutung in Brandenburg. Sie sind ein wichtiges Rückgrat der heimischen Wirtschaft und sichern die Wertschöpfung in der Region. Untersuchungen zei
gen: Kommunale Unternehmen gehören zu den größten Arbeitgebern vor Ort, lösen einen hohen Anteil an Investitionen aus und unterstützen als Sponsoren heimische Sportvereine, Kultureinrichtungen oder Bildungseinrichtungen.
Kommunale Unternehmen stehen genauso wie die Kommunen selbst vor erheblichen Herausforderungen. Die demografische Entwicklung und die sinkende Finanzausstattung der Kommunen sind auch für die wirtschaftliche Betätigung und die Sicherstellung der Daseinsvorsorge von großer Bedeutung. Sinkende Einwohnerzahlen führen tendenziell zu sinkenden Erträgen. Durch Schrumpfungsprozesse steigen gerade bei der technischen Infrastruktur, die nicht in gleichem Umfang mitschrumpfen kann, die Auslastungs- und Kostenrisiken. Bei einer sich tendenziell verschlechternden Haushaltslage steigen die Ausschüttungsanforderungen an die kommunalen Unternehmen, während die Fähigkeit der Kommunen zur Übernahme von Verlusten sinkt. Die Novellierung der Kommunalverfassung ist dringend notwendig, damit kommunales Handeln und Wirtschaften zum Nutzen der Bevölkerung auch in Zukunft erfolgreich möglich bleiben.
Im Zentrum der Aufmerksamkeit der Debatte steht die sogenannte Subsidiaritätsklausel, also die Regelung des Verhältnisses zwischen kommunaler und privater Wirtschaft. Der Gesetzgeber spricht in der Begründung von der Abschaffung des Subsidiaritätsprinzips. Man muss wohl vielmehr davon reden, dass anstatt der derzeit gültigen strengen Subsidiaritätsklausel in diesem Gesetzentwurf eine einfache Klausel eingefügt wird. Aber auch dies ist ein wichtiger Schritt. Es wäre bedenkenswert, die Subsidiaritätsklausel nur noch auf Tätigkeiten außerhalb der definierten Daseinsvorsorge anzuwenden, wie es jetzt schon in einigen Bundesländern geregelt ist. Studien belegen: Aufgrund der engen wettbewerbsrechtlichen Regelungen des Vergaberechts und des Grundsatzes der wirtschaftlichen Haushaltsführung ist es prinzipiell fraglich, ob das Subsidiaritätsprinzip in diesen Fällen noch erforderlich ist.
Starke und handlungsfähige kommunale Unternehmen liegen auch im Interesse der örtlichen Wirtschaft. In vielen Fällen sind die kommunalen Betriebe keine Konkurrenz, sondern ein wichtiger Auftraggeber für Handwerk, Handel und Dienstleistungen, der lokal und regional verwurzelt ist und nicht aus einer weit entfernten Konzernzentrale heraus seine Entscheidungen trifft. Gut aufgestellte kommunale Unternehmen sind auch eine Rückversicherung der Städte und Gemeinden gegen eine Abwärtsspirale, die einen Rückzug von privaten Unternehmen aus der Fläche bedeuten kann.
Positiv am vorliegenden Entwurf finden wir außerdem, dass die überörtliche wirtschaftliche Betätigung in den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmeversorgung sowie im Rahmen von Konzessionen für zulässig erklärt wird. Dieser Punkt ist von großer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von kommunalen Unternehmen im Energiebereich. Damit öffnen sich auch neue Möglichkeiten für die Durchsetzung der Energiewende. Unsere grüne Position ist seit Langem: Eine regionalisierte, auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien setzende Energiepolitik braucht vor Ort starke Stadtwerke. Mit Technologien von gestern - wie Atom und Kohle - bzw. mit den vier Dinosauriern der Energiewirtschaft lässt sich der notwendige Umbau nicht umsetzen.
Leider haben nicht alle kommunalen Betriebe in letzter Zeit für positive Schlagzeilen gesorgt. Missmanagement gab es leider auch dort. Die beabsichtigte Stärkung von Transparenz und unabhängiger Kontrolle begrüßen wir daher sehr. Wir stehen dem vorgelegten Gesetzentwurf positiv gegenüber. Zu den vielen Detailregelungen werden noch viele Expertinnen und Experten anzuhören sein.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Das Wort erhält noch einmal die Landesregierung. Herr Minister Woidke?
Damit kommen wir zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge, Drucksache 5/3023, an den Ausschuss für Inneres. Die SPD-Fraktion beantragt darüber hinaus die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft. Wer diesem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig überwiesen worden.
Gesetz zu dem Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehn- ter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Staatssekretär Gerber hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um „Staat“ geht es hier auch, aber um einen Staatsvertrag.
Wir haben diesen zustimmungsbedürftigen Staatsvertrag in die heutige Plenarsitzung eingebracht. Ich will Ihnen die wesentlichen Inhalte erläutern.
Wichtigster Punkt: Wir wechseln von der gerätebezogenen auf eine haushalts- und betriebsstättenbezogene Rundfunkabgabe. Die neue Regelung bietet drei wesentliche Vorteile: Sie ist
technologieoffen. Der Kontrollaufwand wird niedriger, das heißt, die berühmten GEZ-Kontrolleure werden im Wesentlichen der Vergangenheit angehören. Die Regelung ist auch gerechter, denn Schwarzsehen wird schwieriger.
Im privaten und im nichtprivaten Bereich gibt es wesentliche Änderungen. Im privaten Bereich gilt künftig der Grundsatz: „Eine Wohnung - ein Beitrag“. Mitglieder einer Wohnungsgemeinschaft zahlen als Gesamtschuldner einen Beitrag; das war bisher komplizierter. Für in der Wohnung lebende Kinder oder andere Familienmitglieder gibt es keine zusätzliche Beitragspflicht. Befindet sich in der Wohnung außerdem eine Betriebsstätte, muss für diese nicht mehr extra bezahlt werden. Zweitund Ferienwohnungen sind weiterhin voll beitragspflichtig. Durch das spezielle Engagement Brandenburgs in den Verhandlungen konnte erreicht werden, dass für Datschen und Lauben kein Beitrag erhoben wird. Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände bleiben im Wesentlichen unverändert.
Es ist Wille und Ziel derjenigen, die den Staatsvertrag ausgehandelt haben, dass das Verhältnis der Finanzierung zwischen privatem und nichtprivatem Bereich insgesamt gleich bleibt.
Auf die Wirtschaft kommt keine höhere Gesamtbelastung zu. Es gibt ein einfaches Modell der Erhebung nach Betriebsstätten. Die Staffelung erfolgt nach der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie ist mittelstandsfreundlich, denn 90 % der Betriebsstätten fallen in die ersten beiden unteren Stufen mit bis zu 19 Mitarbeitern. Hinzu kommt die Beitragsfreiheit von einem Kfz pro Betriebsstätte. Das ist besonders für Filialbetriebe wichtig, die damit keine zusätzlichen Belastungen erfahren werden.
Brandenburg hat sich außerdem erfolgreich dafür eingesetzt, dass die freiwilligen Feuerwehren zu dem Kreis der gemeinnützigen Einrichtungen zählen, die maximal einen Beitrag zu zahlen haben.
Es hat im Zusammenhang mit diesem Staatsvertrag eine Debatte darüber gegeben, wie sich die Gebührenhöhe weiter entwickeln wird. Dazu gibt es von mir zwei Anmerkungen. Unsere Intention ist es, die Beiträge stabil zu halten. Wir erwarten - natürlich nach einem entsprechenden Bericht und den Empfehlungen der KEF -, dass sich die Anstalten bei der Anmeldung zurückhalten.
Zukünftig werden wir eine weitere Sicherung haben, nämlich die Evaluierung dieses Staatsvertrages nach zwei Jahren. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Gerber. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Richstein hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir unterbrechen heute die lange Tradition, dass wir über Rund
Wir hatten zwei Gründe, dass wir die Aussprache heute wollten. Zum einen ist es mir ein Bedürfnis, ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu Staatsverträgen, insbesondere zu Rundfunkstaatsverträgen, zu machen. Der andere Grund ist, dass wir mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen Paradigmenwechsel bei den Rundfunkgebühren erleben.