zen, im Verhältnis zum Bürger aber sehr wohl. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie schützt die Kommune vor der Hochzonung von Aufgaben auf das Land oder den Bund, sie gibt jedoch keine grundrechtlichen Erleichterungen. Die Kommune ist genauso gegenüber ihren Bürgern grundrechtsgebunden. Es gibt keine zusätzlichen Befugnisse.
Frau Kollegin, da Sie gerade bei der Auslegung des Grundgesetzes sind: Würden Sie mir zustimmen, dass die verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltung beinhaltet, über alle kommunalen Aufgabenerledigungen auch selbstbestimmt zu entscheiden?
Aufgabenerledigung heißt, dass keine Aufgaben, die wirklich zur örtlichen Gemeinschaft gehören - dies ist alles vom Bundesverfassungsgericht entschieden -, hochgezont werden dürfen. Das kann man überprüfen. Es gibt keinerlei Eingriffsbefugnisse gegenüber Bürgern...
- Sie mag weiter gehen, sie rechtfertigt aber keine Eingriffe in Grundrechte. Auch anderes Handeln der Kommunen, das von ihren Hoheiten erfasst ist, kann verwaltungsgerichtlich auf Grundrechtseingriffe überprüft werden.
- Doch, darum geht es hier; denn der Rechtsschutz ist bei wirtschaftlicher Betätigung nicht gegeben. Das ist leider so.
Bemerkenswert ist dabei auch, dass die größten Freunde der Regulierung, sobald es um die Kommunalwirtschaft geht, plötzlich zu Deregulierern werden. Grundrechtsrelevantes Verwaltungshandeln, gegen das keinerlei Rechtsschutz gewährt wird, ist eines Rechtsstaates nicht würdig und mit uns Liberalen nicht zu machen.
Der dritte Irrtum schließlich besteht darin, dass Sie meinen, mit diesem Gesetz die Kommunen zu stärken. Man kann dieses Problem auch so auf den Punkt bringen: GmbH und Demokratie das passt nicht zusammen. Kraftvolle kommunale Selbstverwaltung braucht kommunale Strukturen, die transparent und hinreichend unabhängig - weil frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen - agieren. Mehr wirtschaftliche Betätigung schwächt aber die Demokratie.
Immer größere Teile von Einnahmen und Vermögen der Kommunen verschwinden in den Schattenhaushalten. Der Zentralhaushalt wird immer weniger aussagekräftig. Transparenz und demokratische Entscheidungsfindung durch gewählte Kommunalvertreter werden dabei zurückgedrängt. Es entstehen Interessenkollisionen, Politiker sitzen in Aufsichtsräten, und natürlich gibt es politische Besetzungsabsprachen für attraktive Positionen in solchen Unternehmen.
Interessant ist, dass die Gehälter von Vorständen und Geschäftsführern von Unternehmen der öffentlichen Hand regelmäßig nicht veröffentlicht werden, ganz im Widerspruch zum Corporate Governance Kodex.
Frau Abgeordnete Teuteberg, Sie haben leider keine Zeit mehr, Weiteres auszuführen. Die Redezeit ist zu Ende.
Wenn die Gemeinde vom Schiedsrichter zum Mitspieler wird, dann verliert sie ihre Unparteilichkeit. Sie verführt zur Wahlentscheidung aus anderen als allgemeinen Interessen, und sie verführt auch Politiker dazu, sich auf anderen Feldern zu profilieren.
Um es hier ganz klar zu sagen: Betriebsgeheimnisse und Demokratie passen nicht zusammen. Das lässt nur ein Fazit zu: Hier geht es um Daseinsvorsorge für kommunale Unternehmen, leider nicht um Daseinsvorsorge durch kommunale Unternehmen. Nutzen Sie das Gesetzgebungsverfahren zum Innehalten!
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Ludwig hat das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge ist ein Artikelgesetz auf den Weg gebracht worden, das seinen Anfang in der Beschlussfassung des Landtages vom Januar 2010 fand. Auf Antrag der rot-roten Koalition konnte der Landes
„Starke, leistungsfähige und selbstbewusste Städte, Gemeinden und Landkreise sind die Grundlage unseres Gemeinwesens.“
Wie auch heute sind schon im Vorfeld des Gesetzgebungsvorhabens das Ende der Marktwirtschaft oder massenhafte Insolvenzverfahren prophezeit worden. Heute legen CDU und FDP laut Zeitungsmeldungen sogar noch etwas nach.
Wenn Sie, sehr geehrte Frau Dr. Ludwig und Frau Teuteberg, richtig zitiert worden sind, stellen Sie wie heute im Plenum Grundsatzfragen zum Entwurf. Darauf möchte ich grundsätzlich antworten. Es wird ein „Zurück zum Sozialismus“ propagiert. Mir ist niemand in diesem Haus bekannt, der zurück zum Sozialismus will. Das könnte ja nur der real existierende Sozialismus der Achtzigerjahre sein.
Meine Partei spricht mit einem möglichen Ziel vom demokratischen Sozialismus. Schon der Begriff macht deutlich, dass die Achtzigerjahre nicht gemeint sein können. Schlimmer noch ist, dass Sie, werte Kolleginnen, sich wie die damalige Staatsführung in jener Zeit verhalten.
Sie glauben nämlich der eigenen Propaganda; denn immer wieder wird von der Staatswirtschaft gesprochen - es drohe die Umkehrung des Grundsatzes, private Wirtschaft gehe vor öffentlicher Wirtschaft. Sie verkennen dabei nicht nur die grundgesetzlich bestimmte Trennung zwischen der staatlichen und der kommunalen Ebene, Sie erzeugen auch den Eindruck, dass die Privatwirtschaft laut Grundgesetz den Vorrang hätte. Das steht dort aber nicht drin, liebes schwarz-gelbes Bündnis zur Rettung der Marktwirtschaft.
Die Marktwirtschaft ist mit vielen verschiedenen Akteuren verankert, bis hin zur Möglichkeit der Verstaatlichung.
Sie reden uns seit 30 Jahren ein, dass ein solcher Grundsatz existieren müsse, um uns voranzubringen. Allerdings gibt es auch Fehlplanungen in der Privatwirtschaft. Sogar große Konzerne machen das vor. Deshalb gilt für uns der Satz „Private können alles viel besser“ ganz und gar nicht. Wie sieht es denn aus mit der Breitbandversorgung im Land Brandenburg durch private Unternehmen? Regelmäßig fragt die CDU nach: Wie sieht es denn aus? - Regelmäßig muss die Regierung antworten: Wir müssen das Fehlverhalten der Privatwirtschaft ausgleichen, indem wir mit öffentlichem Geld auch kommunale Unternehmen schaffen, die die Breitbandlücken im Land Brandenburg schließen helfen.
Warum hätte man die Hypo Real Estate verstaatlichen müssen? Bemerkenswert ist doch, dass die Sparkassen neben den Volksbanken zu den Gewinnern der Bankenkrise gehören, also müssen doch Kommunen etwas Besonderes leisten können.
Sie sind dabei, blanke Ideologie auszusenden, und beschimpfen andere, diese seien Ideologen. Schlimmer geht es kaum. Wir werden Nachteile für kommunale Betätigung abbauen, um nachhaltige Strukturen im Land zu fördern - zum Wohle aller.
Wir konnten dieser Tage lesen, dass in Potsdam die Wasserpreise ein Rekordniveau in Deutschland erreichen - Rekordniveau nicht nur in Brandenburg, sondern in Deutschland. Unter dem damaligen Oberbürgermeister Platzeck sind die Wasserwerke wieder kommunalisiert worden.
Nun meine konkrete Frage an Sie: Woran liegt es, dass die Potsdamer Bürger im Bereich Wasserversorgung, in dem es keinen Wettbewerb gibt, in dem die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt nicht wählen können und wo die Wasserunternehmen vollständig in der Hand der Kommune sind, die vergleichbar höchsten Wasserpreise in der Bundesrepublik Deutschland zu zahlen haben?
Vielen Dank, Herr Petke. - Die Wasserpreise in Berlin und Potsdam sind beredtes Zeugnis dafür, was passiert, wenn man falsch privatisiert.