Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Drucksache 5/2782

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 5/3196

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 5/3196 abstimmen. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Ent

haltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Sie sind bis 13 Uhr in die Mittagspause entlassen.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.15 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Meine Damen und Herren! Bevor wir in Tagesordnungspunkt 4 eintreten, begrüße ich sehr herzlich Schülerinnen und Schüler der Oberschule Letschin in unserem Hohen Hause. Seien Sie herzlich willkommen! Viel Vergnügen bei der Debatte!

(Allgemeiner Beifall)

Ich eröffne Tagesordnungspunkt 4:

Siebentes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU

Drucksache 5/1442

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 5/3175

Des Weiteren liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3242 vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der CDU. Der Abgeordnete Petke erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf bzw. der vorliegende abgeänderte Gesetzentwurf - ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerfreundlichkeit unserer Polizei in Brandenburg voranzubringen.

Wir haben es uns im Innenausschuss bei der Anhörung zu dieser Frage nicht einfach gemacht. Ich darf daran erinnern, dass wir heute in der Grundlage über einen Gesetzentwurf der CDUFraktion sprechen, der über ein Jahr im Innenausschuss behandelt - manchmal auch nicht behandelt - wurde. Heute kommen wir, wie ich finde, zu einem guten und sehenswerten Abschluss.

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass wir in Brandenburg eine professionelle und motivierte Polizei benötigen. Damit dies gewährleistet werden kann, sind Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählt, dass unsere Polizeibeamten gut ausgebildet sind, gut besoldet werden, gut und modern ausgestattet sind und eine starke rechtliche Grundlage für ihr tägliches Handeln haben.

Eine starke rechtliche Grundlage bildet das Polizeigesetz des Landes. Es hat hieran in den zehn Jahren, in denen die Koalition aus SPD und CDU regierte, zu Recht mehrfach Änderungen gegeben; ich nenne nur das Stichwort Videoüberwachung. Wir haben es damit geschafft, der Polizei Brandenburgs eine starke Grundlage zu geben, Prävention zu betreiben und Kriminalität erfolgreich und konsequent zu bekämpfen.

(Beifall CDU)

An dieser Stelle sei mir gestattet, den Frauen und Männern unserer Polizei - noch sind es ja 8 900 Frauen und Männer, da der drastische Personalabbau der Platzeck-Regierung noch nicht vollzogen ist - meinen Dank zu sagen ihren täglichen Dienst für unsere Menschen in Brandenburg, für das staatliche Wesen und insbesondere den Rechtsstaat. Hier wird auch im Alltag zum Teil Großartiges geleistet. Es tut der politischen Klasse und dem Landtag gut, an dieser Stelle auch einmal den Dank hervorzuheben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir möchten, dass sich das Verhältnis zwischen Bürger und Polizei auf Augenhöhe gestaltet, auch im Alltag. Deshalb wollen wir an die guten Erfahrungen anknüpfen, die in der Praxis mit dem Tragen von Namensschildern bereits gemacht werden. Wir sind der Meinung, dass an jede Uniform ein Namensschild gehört.

(Beifall GRÜNE/B90)

Dieser Grundsatz muss in Brandenburg und darüber hinaus zur Geltung kommen. Es ist übrigens in vielen Berufen, in denen Bürgerkontakt zum Alltag gehört, mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, dass Namensschilder getragen werden, und es ist auch eine zivilisatorische Errungenschaft, dass man sich mit dem Namen anspricht. Warum soll das im Verhältnis Bürger Polizeivollzugsbediensteter anders sein?

Wir haben Ihnen damals eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die natürlich auch Ausnahmen aufnimmt. Unter dem Stichwort „Ausnahmen“ möchte ich auf die Bedenken aus der Polizei und den Polizeigewerkschaften eingehen. Natürlich wollen wir immer dann, wenn das Tragen eines Namensschildes den Einsatzzweck gefährdet, die Möglichkeit eröffnen, den Einsatz ohne das Namensschild durchzuführen. Unser erster Entwurf bzw. der Entwurf des Innenausschusses lassen beide diese Möglichkeit zu. Mit dieser Regelung und dem Eingehen auf durchaus vorhandene Bedenken schaffen wir zum einen die Möglichkeit der Akzeptanz und zum anderen die Voraussetzung dafür, dass in der Praxis die Namensschilder entsprechend angewandt werden.

Ich darf daran erinnern, dass es im Land Berlin eine ähnliche Regelung gibt, wenn auch nicht auf der gesetzgeberischen Ebene. Wir hatten hier in Brandenburg glücklicherweise nicht die schwierige Diskussion, die wir in Berlin seit über zehn Jahren zur Kenntnis nehmen müssen. Ich erinnere daran, dass auch in Hamburg die Namensschilder mehrheitlich getragen werden, und möchte betonen, dass schon heute viele Polizeivollzugsbedienstete des Landes Namensschilder tragen.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Der Landtag geht mit der Neuregelung einen wichtigen und richtigen Schritt zu einer bürgernahen Polizei. Bürgernähe ist für die Akzeptanz des

Rechtsstaates mindestens genauso wichtig wie eine Polizei, die in der Lage ist, Kriminalität konsequent zu bekämpfen.

(Beifall CDU)

Die rote Lampe blinkt, aber einen kritischen Satz lassen Sie möglicherweise noch zu, Frau Präsidentin. - Dass unsere Landesregierung sage und schreibe anderthalb Jahre braucht, um Schilder zu bestellen und an die Uniform zu bringen, dürfte einen Rekord darstellen. Uns konnte auch im Innenausschuss niemand erklären, warum man hierfür so lange braucht. Wir werden das Ganze beobachten. Ich denke, es wäre logischer gewesen, wenn dies bereits am 01.01.2012 und nicht erst am 01.01.2013 in Kraft tritt. Sei's drum, wenn die Landesregierung mehr Zeit für diese schwierige Aufgabe braucht, dann werden wir ihr diese Zeit selbstverständlich einräumen. - Ich bedanke mich.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Petke. Das waren drei kritische Sätze mit jeweils zwei Nebensätzen, aber nun ja. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Stark hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Petke, diesen Redebeitrag hätte ich mir vor vier oder fünf Jahren gewünscht,

(Beifall SPD und DIE LINKE)

als wir noch gemeinsam in der Koalition Verantwortung getragen haben. Ich bin rundum begeistert, man kann Ihnen in fast allen Positionen nur zustimmen. Dass Sie auch bundesweit als CDU eine Vorreiterrolle einnehmen und diesen Entwurf sogar in das Parlament eingebracht haben, haben wir natürlich total begrüßt, und Sie sehen, wir haben diesen Entwurf gemeinsam qualifiziert. Es ist eine sehr große parlamentarische Mehrheit dieses Hauses, die sich für die Einführung der Kennzeichnungspflicht als gesetzliche Regelung eingesetzt hat. Das ist toll. Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich bei der CDUFraktion, speziell auch bei Ihnen, bedanken, was ja wirklich nicht oft vorkommt.

Seit über einem Jahr besprechen wir in diesem Hohen Hause regelmäßig die Arbeit der Polizei. Nicht zuletzt haben die Diskussionen um die Polizeireform gezeigt, welchen Wert und welche Bedeutung die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten für unsere Bürgerinnen und Bürgern hat. Darüber freue ich mich.

Wenn die Polizei Straftaten verhindert und aufklärt, wenn sie den Verkehr regelt, Demonstrationen begleitet oder Unfallstellen absichert, dann tritt sie als Träger staatlicher Gewalt auf. Sie exekutiert also das staatliche Gewaltmonopol. Dadurch trägt unsere Polizei auch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei. Die Polizei schützt - sozusagen als Staat den Bürger und garantiert dadurch, dass niemand Gewalt gegen sie anwendet. Jede Gewaltanwendung wird sanktioniert; aber

um diese Garantie gewährleisten zu können, muss der Staat hin und wieder auch selbst Gewalt ausüben. Das staatliche Gewaltmonopol bedeutet auch: Niemand anderes als der Staat selbst darf Gewalt gegen die Bürger ausüben. Auch das ist Aufgabe der Polizei: im Ernstfall Gewalt auszuüben.

Wenn der Staat selbst Gewalt ausübt, also derart in die Rechtssphäre der Bürger eingreift, die zu schützen eigentlich Aufgabe der Polizei ist, dann muss natürlich dafür gesorgt sein, dass solche Eingriffe auch überprüft werden können.

Nicht zuletzt: Die namentliche Kennzeichnung wird dazu beitragen, dass auch der Schutz der Polizeibeamten selbst erweitert wird, da bei Anwürfen, Disziplinarverfahren und sonstigen Verfahren, die gegen Polizeibeamte eröffnet werden - „da war ein Polizist in Uniform“ -, künftig klar ist: „Es war Herr Müller, Herr Meier, Herr Lehmann“. Früher hieß es nur: „Da war ein Polizist in Uniform.“ Es wird also auch für den Polizeibeamten selbst möglich sein, sich im Ernstfall zu rechtfertigen oder seine Position darzustellen. Dadurch wird sich wirksamer Rechtsschutz entfalten: zum einen für die Bürgerinnen und Bürger, die einen Ansprechpartner haben, der mit offenem Visier und Namenskennzeichen vor ihnen steht, aber auch für den Polizeibeamten selbst, der dadurch aus meiner Sicht ebenfalls einen höheren Rechtsschutz erfahren wird.

Überall im öffentlichen Leben ist es ganz selbstverständlich dies ist von meinem Vorredner bereits gesagt worden -, dass uns Dienstleistungspersonal mit Namensschild gegenübertritt. Ob bei der Bahn, bei den wenigen Beamten der Post, bei den Angestellten in Banken oder anderswo - überall ist es selbstverständlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter namentlich erkennbar sind. Deshalb denke ich, dass wir gut beraten sind, als erstes Bundesland den Schritt zu gehen, auch im öffentlichen Dienst, speziell bei der Polizei, eine gesetzliche individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten einzuführen. Ich denke, das ist ein Quantensprung, den wir damit vollziehen.

Wir sind wieder einmal das erste Bundesland, das etwas gesetzlich festschreibt. Sie erinnern sich: Wir in Brandenburg haben damals auch als erstes Bundesland das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz verabschiedet; viele andere Bundesländer sind uns gefolgt. Es gibt schon entsprechende Regelungen in Hamburg und Berlin. Dort ist die Kennzeichnungspflicht jedoch per Verordnung geregelt. Aber ich glaube, für alle Beteiligten ist es besser, wenn sich das Parlament in seiner Breite mit diesem Sachverhalt beschäftigt und entschieden hat: Jawohl, wir sprechen uns für die Kennzeichnung von brandenburgischen Polizeibeamten aus.

Man kann sagen: ein gelungener Gesetzentwurf, der von uns im Innenausschuss noch qualifiziert worden ist und eine sehr breite parlamentarische Mehrheit erfahren wird - was mich wirklich freut. Mein Kollege Vorredner sprach es schon an: Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen des Namensschildes. In geschlossenen Einheiten tragen die Beamten Nummern. Ein entsprechender Paragraph ermöglicht es dem Innenminister, eine Ausnahmeregelung zu treffen, wenn anderenfalls überwiegende schutzwürdige Belange des Polizeivollzugsbediensteten beeinträchtigt werden.

In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit

und bitte Sie, dem Gesetzentwurf samt Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Goetz hat das Wort.