Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

Von daher warne ich einfach vor einer Überbewertung dieser Benchmarks, weil: Die Zahlen sind bestenfalls Indikatoren, und man muss als Politiker natürlich auch den Vergleichsmaßstab kritisch hinterfragen und seine politischen Ziele formulieren. Ich mache das einmal am Beispiel des Bildungssektors fest:

Die Landesregierung sagt: Wir wollen eine Schüler-Lehrer-Relation von 1:15,4 halten; das bedeutet rund 16 600 Lehrerstellen. Die Uni Potsdam sagt: Das ist eigentlich zu viel, das kann sich das Land nicht leisten, gehen wir doch auf den Bundesdurchschnitt von 1:17,2 - dann können wir bis 2020 2 000 Lehrerstellen sparen. - Andere könnten jetzt sagen: Warum nehmen wir nicht Südtirol als Beispiel? Die haben eine Schüler-Lehrer-Relation von 1:8. - Dann hätten wir im Jahr 2020 aber 30 000 Lehrer, und wir wissen alle, dass wir das nicht finanzieren können.

Von daher: Ist die Schüler-Lehrer-Relation der richtige Bezugsmaßstab für eine Benchmark? Oder ist es vielleicht richtig, in andere Listen zu schauen? - Es gibt Ländervergleiche international und national. Wenn man das tut, kann man feststellen, dass Brandenburg immer auf den hinteren Plätzen ist. Man könnte aber auch sagen: Wir richten unsere Politik daran aus, hier nach vorne zu kommen.

Wie berücksichtigen wir politische Zielvorgaben, die sich in Benchmarks nirgends widerspiegeln, weil zum Beispiel kein einziges Bundesland bisher die Inklusion so umgesetzt hat, wie es eigentlich angesagt gewesen wäre oder angesagt ist? Wie gehen wir damit um, dass wir bei einer schrumpfenden Bevölkerung - Stichwort: demografischer Wandel - auch kleinere Schulen, die mehr Personal benötigen, als das gegenwärtig der Fall ist, halten wollen? - Das sind alles Fragen, die wir mit diesen Benchmarks überhaupt nicht beantworten können.

Deswegen sage ich: Leistungs- und Effizienzvergleiche ersetzen nicht fehlende Ideen. Leistungs- und Effizienzvergleiche,

die nur das Ziel der Personaleinsparung haben, können wir uns weitestgehend sparen. Wichtig ist, sich „Best-practice“-Beispiele anzuschauen, um zu sehen, wie man anderswo etwas besser macht. Ich glaube, das führt uns allesamt weiter. Von daher werden wir dem Antrag der CDU nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90 und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Dr. Woidke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Lakenmacher, ich hätte mir gewünscht, dass Sie zur Polizeistrukturreform gesprochen hätten. Das ist meine echte Überzeugung. Denn die Worte, die Sie gerade in den ersten Sätzen verwandt haben, bestätigen das. Der Prozess in der Landesverwaltung ist notwendig. Das gilt gerade in personalintensiven Bereichen. In welchen anderen Bereichen wollen Sie denn sonst große Effizienzsteigerungen herbeiführen? - Diese Worte hätten dort gut gepasst. Aber es scheint, dass Sie in der Umsetzung doch einige Probleme haben.

Ich kann deshalb dem Vorredner nur zustimmen. Das gilt auch für das, was Frau Muhß gesagt hat. Es sind die guten Worte. Die fehlen der CDU-Fraktion offensichtlich nicht. Wenn es ums Allgemeine geht, dann stimmt man gerne zu und ist gerne vorn dabei. Sobald es aber um die Umsetzung geht, sieht es anders aus. Wenn es dann auch noch schwierig wird und Diskussionen mit Landesbediensteten und mit der Bevölkerung zu führen sind, wird es eng. Wenn es in der Fläche um Standortfragen und um anderes geht, dann herrscht leider Funkstille. Dann hört man außer Kritik und immer wieder vorgebrachten Argumenten, die längst widerlegt sind, nichts. Hier im Landtag im Hohen Haus - mehrfach von Regierungsseite Dargestelltes wird nicht zur Kenntnis genommen.

Sie begehren mit dem Antrag weitere Berichte. Diese Berichte sind aber deshalb überflüssig, weil sie nicht zu einer erhöhten Effizienz führen. Sie führen vielmehr dazu, dass Sie wieder Leute brauchen, die diese Berichte schreiben. Das kann sinnvoll sein, ist aber in der Situation, in der sich die Landesregierung momentan befindet, überflüssig.

Das ist aus einem simplen Grund so: denn wir vergleichen uns permanent mit anderen Bundesländern. Ich denke etwa an den Vergleich, der auch in der Kommission zur Polizeistrukturreform angestellt wurde. Da wurde nämlich auch mit anderen Ländern verglichen. Dieses Benchmarking wurde von Ihnen permanent abgelehnt. Damals haben Sie gesagt, wir seien gar nicht vergleichbar. Weiter hieß es: In Rheinland-Pfalz gibt es Weinfeste. In Brandenburg gibt es weniger Weinfeste. In Schleswig-Holstein gibt es keine polnische Grenze. Da gibt es das nicht, und da gibt es jenes nicht. Wenn man diese Basis wählt, dann ist ein Benchmark überflüssig. Jedes Bundesland unterscheidet sich nämlich Gott sei Dank von Brandenburg in einigen Punkten.

Eines möchte ich ebenfalls sagen: Es ist nicht so, dass das Land Brandenburg hier Nachholbedarf hätte. Wenn Sie einmal Ihren

ungetrübten Blick südlich unseres Bundeslandes, nach Sachsen schweifen lassen, dann werden Sie bei der derzeit laufenden sächsischen Polizeireform „Polizei Sachsen 2020“ viele Dinge finden, die wir in Brandenburg schon einige Monate vorher angegangen sind und umgesetzt haben. Deswegen kann ich nicht nur für den Bereich des Inneren, sondern auch für den Bereich der Landesverwaltung insgesamt - sagen: Wir haben in vielen Bereichen eine sehr gute Effektivität, und die Landesregierung ist ständig bemüht - auch ohne weitere Berichte schreiben zu müssen - , diese zu verbessern. - Danke sehr.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Wir setzen die Aussprache mit einem Beitrag der einbringenden Fraktion fort. Der Abgeordnete Lakenmacher hat noch einmal das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Mächtig, ich sehe, Sie haben sich beruhigt. Nachdem Sie hier zum Thema überhaupt nicht gesprochen haben, wollte ich Ihnen ein bisschen mehr Ruhe wünschen.

Ich möchte wiederholen, meine Damen und Herren, was ich bereits vorhin bei der Einbringung des Antrags breit ausgeführt habe: Die öffentliche Verwaltung, Herr Innenminister, hier im Land Brandenburg unterliegt einem Modernisierungserfordernis und einem Veränderungsdruck. Mit Ihrer Ablehnung heute verschließen Sie sich den Realitäten.

(Beifall CDU)

Frau Muhß, Leistungs- und Effizienzvergleiche öffnen uns erst den Blick für die unterschiedlichen Arbeitsergebnisse und die unterschiedliche Aufgabenerfüllung von Behörden mit vergleichbaren Aufgaben. Auch Sie haben eigentlich nicht zum Thema gesprochen. Über diesen Weg kann dann die beste Lösung innerhalb des Verwaltungshandelns der Behörden klar und deutlich werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich einen Lieblingsspruch von unserem Ex-Innenminister Jörg Schönbohm zitieren: „Das Beste ist des Guten Feind“. Effizientes und modernes Verwaltungshandeln ist zuvorderst eine Bringschuld der öffentlichen Verwaltung gegenüber ihren Kunden, also eine Bringschuld gegenüber den Bürgern und den Unternehmen.

Herr Vogel, auch für die Verwaltung selbst sind solche Vergleiche und die Suche nach der besten Lösung sinnvoll. Wenn man sich zum Beispiel die zunächst simpel anmutende Frage ansieht, ob in etwa gleichgroße Städte wie Brandenburg an der Havel oder Frankfurt (Oder) ähnlich viel für Büromaterialien ausgeben - um das einmal plastisch zu machen -, dann lässt sich das pauschal schwer beantworten. Warum? - Das ist deshalb so, weil die Prozesse und die Organisation der Beschaffung hier komplett unterschiedlich sind. Hier lassen sich ein Vergleich und Transparenz erst herstellen sowie Einspar- und Effizienzpotenziale erst erkennen, wenn man einen Leistungsund Effizienzvergleich anstellt.

(Beifall CDU - Schippel [SPD]: Kommunale Selbstver- waltung!)

Zur Erinnerung, Herr Innenminister: Wir fordern in unserem Antrag, dass bis Ende Juli dieses Jahres eine Übersicht über die aktuell durchgeführten Vergleiche vorgelegt wird - nicht mehr und nicht weniger. Das ist aber nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt soll die Landesregierung bis Ende dieses Jahres vertieft darstellen, wie sie die bisher durchgeführten Vergleiche bewertet und welche Perspektiven hinsichtlich ihrer Wirksamkeit sie sieht.

Der Aufbau einer Vergleichskultur innerhalb der Verwaltung ist von großer Bedeutung für die Verbesserung der Transparenz, der Effizienz und der Kundenorientierung der öffentlichen Verwaltung. Von all dem sollen letztlich die Bürger profitieren, darauf haben sie selbstverständlich Anspruch. Darauf zielt unser Antrag.

Frau Kollegin Muhß und Frau Kollegin Mächtig, es ist höchste Zeit, dem Fingerzeig des Grundgesetzes - ich habe vorhin Artikel 91d zitiert - zu folgen und auch in Brandenburg die Chancen von Leistungsvergleichen besser bzw. überhaupt nutzbar zu machen. Mit unserem Antrag geht es zunächst um Transparenz, ja überhaupt um Information des Landtages.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Eine Kleine Antrage tut es auch!)

Sehr geehrter Herr Kollege Lakenmacher, Sie liegen deutlich über der vorgegebenen Redezeit. Letzter Satz bitte!

Sie sagen, Sie hätten nichts gefunden. Ich kann Ihnen nur entgegnen: Es gab hier einen Sonderausschuss zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung. Im Ergebnis der Arbeit dieses Ausschusses wurde als Hauptforderung formuliert, Leistungs- und Effizienzvergleiche stattfinden zu lassen.

Kommen Sie bitte zum Ende!

Sie haben nicht einmal gesucht.

Ich bitte und werbe um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lakenmacher. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Es liegt der Antrag „Leistungs- und Effizienzvergleiche im Land Brandenburg bewerten und stärken“, Drucksache 5/3178, eingebracht durch die CDU-Fraktion, vor. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Mit deutlicher Mehrheit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Landtag stärker und rechtzeitig in Verhandlungen zu Staatsverträgen einbeziehen

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 5/3186

Die Aussprache wird mit dem Beitrag der FDP-Fraktion eröffnet. Frau Abgeordnete Teuteberg, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Staatsverträge sind ein wichtiges Instrument, um bedeutende länderübergreifende Fragen regeln zu können. Ohne Staatsverträge zwischen den Landesregierungen wäre im föderalen Gefüge die gemeinsame Gestaltung von Vorhaben undenkbar. Die Umsetzungs- und Ratifizierungspraxis hat aber gezeigt, dass es - insbesondere bei den Rundfunkänderungsstaatsverträgen - erhebliche Defizite bei der frühzeitigen Information und Einbeziehung der Parlamente gibt. Länderparlamente können einem Staatsvertrag nur als Ganzes zustimmen oder ihn ablehnen. In Brandenburg war der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dafür wieder ein Beispiel.

Ausdrücklich betonen möchte ich an dieser Stelle, dass wir es sehr begrüßen, dass es sowohl im Rahmen der 1. Lesung im Landtag im vergangenen Monat als auch bei der gestrigen 2. Lesung eine Debatte gab. Bei einer solch wichtigen Frage wie der Finanzierungsumstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war das auch dringend geboten; gleichwohl war es ein Novum in Brandenburg. Während frühere Rundfunkänderungsstaatsverträge ohne Debatte im Plenum einfach durchgewunken wurden, konnten wir als Parlamentarier zu dem Gesetzesentwurf wenigstens öffentlich Stellung nehmen.

Das ändert leider nichts an der Tatsache, dass wir nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip einem solchen Staatsvertrag immer nur als Ganzes zustimmen oder ihn ablehnen können. Das führte in der Vergangenheit häufig zu der Situation, dass Parlamente mit der entsprechenden Mehrheit das Regierungshandeln einfach abnickten. Der Spielraum, der uns als Parlamentariern dann bleibt, uns eine eigene Meinung zu bilden und uns damit auch in den Prozess der Abstimmung über wichtige Vorhaben einzubringen, ist eng. Was dabei passieren kann, haben wir mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag erlebt. Dieser wurde im Landtag von Nordrhein-Westfalen abgelehnt, weil das geschnürte Vertragswerk Elemente enthielt, die eine Mehrheit der Abgeordneten als nicht zustimmungsfähig erachtete. Damit aber war der ganze Ratifizierungsprozess gestoppt. Das Thema wird uns also weiter beschäftigen.

Sehr geehrter Herr Ness, schön, dass Sie gerade kommen. Sie selbst haben in der Lesung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag betont, dass er einer der wichtigsten überhaupt sei, da es um ein neues Beitragssystem gehe. Umso mehr verwundert es mich, dass bei der Entscheidung über eine so wichtige Frage nicht auch die Volksvertreter entsprechend einbezogen wurden, und sei es durch frühzeitige und detaillierte Informationen, und zwar so frühzeitig, dass es im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens möglich gewesen wäre, rechtzeitig Stellung zu nehmen und Bedenken zu äußern.

Die Landesregierung informierte den Landtag über den Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 23. No

vember 2010. Die Unterrichtung erfolgte also erst einen Monat, nachdem die Regierungschefs der Länder den Staatsvertrag am 21. Oktober zur Kenntnis genommen und die Unterzeichnung für den 15. Dezember geplant hatten. Der Gesetzestext wurde ohne Begründung zugeleitet. Diese wurde auch in Brandenburg erst verfasst, nachdem der Staatsvertrag am 15. Dezember 2010 von den Ministerpräsidenten verabschiedet worden war. Eine umfassende Positionierung der einzelnen Abgeordneten, geschweige denn eine frühzeitige, ausgewogene und sachliche Beratung, war so kaum möglich. Gerade aufgrund der Bedenken, die es gegen diesen Staatsvertrag nach wie vor gibt - wir haben das gestern erneut erörtert -, hätten wir uns eine zeitliche Entzerrung des Verfahrens und vor allem eine frühzeitigere und umfassendere Unterrichtung durch die Landesregierung gewünscht.

Auch das Argument, dass Sachverständigenanhörungen zu einem späteren Zeitpunkt nichts mehr bringen würden, kann hier nicht überzeugen. Schließlich ermöglicht man es den Parlamentariern nicht, an Anhörungen, die die Staatskanzleien im Vorfeld durchführen, zumindest als bloße Zuhörer teilzunehmen. Die Debatte über wichtige Fragen der Zukunft - dazu gehört die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - darf nicht hinter verschlossenen Türen und nur in Delegationsrunden der Staatskanzleien stattfinden.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)

Liebe Kollegen, wir sollten deshalb gemeinsam überlegen, wie man den Informationsaustausch zwischen Landtag und Landesregierung, also zwischen erster und zweiter Gewalt, bereits in der Phase der Entstehung des Vertragswerkes verbessern kann. Wie kann die Willensbildung im Parlament frühzeitiger erfolgen, damit Staatsverträge mehrheitsfähig sind? Kann das Parlament der Regierung Eckpfeiler für anstehende Verhandlungen mit auf den Weg geben, um damit letztlich auch den Verhandlungsauftrag der Regierung zu stärken und zu präzisieren? Wie können wir hier die Gestaltungskraft der Landesregierung einerseits bei der Aushandlung von Staatsverträgen und die Beteiligungsrechte des Landtags andererseits besser in Einklang bringen? Eine Frage, die sich hieran anschließt, ist die nach der Weiterentwicklung der Parlamentsinformationsvereinbarung.

Liebe Kollegen, wir sehen also erheblichen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung des Verfahrens zum Abschluss von Staatsverträgen. Die Äußerungen während der 1. Lesung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben gezeigt, dass die Mängel des Verfahrens in mehreren Fraktionen gesehen werden. Es kommt zwar sehr häufig darauf an, ob man diese Frage durch die Regierungs- oder die Oppositionsbrille sieht; aber im Zweifel sollten alle Parlamentarier ein grundlegendes Interesse daran haben, die eigenen Rechte zu stärken, zumal die Situation jederzeit wieder eine andere sein kann. Seine eigenen Rechte verantwortungsvoll wahrzunehmen, das gebietet der Wählerauftrag des Landtagsmandats. Als Vertreter einer selbstbewussten ersten Gewalt sollten wir offen über die Möglichkeiten sprechen, wie wir früher in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können.

Insofern hoffe ich heute auf eine lebhafte, lohnende Debatte zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie in Brandenburg. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)