Protokoll der Sitzung vom 19.11.2009

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Da der Abgeordnete Petke noch eine wichtige Botschaft zu übermitteln hat, darf er ein Stück seiner nicht ausgeschöpften Redezeit dafür verwenden.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abgeordnete Petke nimmt nur seine Redezeit in Anspruch. Ob er eine Botschaft zu übermitteln hat, weiß ich vorher nicht.

(Lachen bei der SPD)

Ich möchte mich zunächst ausdrücklich für die Hinweise, auch für das Lob für den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion bedanken. Das hören wir natürlich gern.

Ich möchte jedoch auch, Kollege Schippel, Enttäuschung zum Ausdruck bringen: Es sind tatsächlich keine zusätzlichen Ausgaben. Das Geld ist ja da. Der Innenminister hat es gesagt: Es geht um eine Zweckbindung, es geht also nicht um etwas, was noch obendrauf kommt.

(Schulze [SPD]: Mal den Städte- und Gemeindebund fra- gen!)

Lassen Sie mich Kollegen Schippel ganz deutlich sagen: Wenn wir den ersten Schritt gehen und bedeutend größere Summen für Kfz ausgeben, dann müssen wir zwingenderweise auch den zweiten Schritt gehen,

(Beifall CDU, FDP und GRÜNE/B90)

wenn wir nicht zulassen wollen, dass diese Kfz dann in den Depots stehen und niemand mehr damit fahren kann. Deswegen: Die Art der Finanzierung der Stützpunktfeuerwehren hat sich bewährt. Sie ist auch bei den Wehren selbst auf große Akzeptanz gestoßen. Deswegen sollten wir diesen Weg gehen.

Um dem Innenminister, der früher einmal die Schule in Eisenhüttenstadt schließen wollte - dies jetzt nicht mehr tun wird bzw. tun kann -, auch die Fragen zu beantworten, um die es konkret geht: Es geht um 1 000 Führerscheine - das haben wir in dem Antrag geschrieben -, es geht um die Führerscheinklassen C1 und C, und genau diese 1 000 Führerscheine werden gebraucht.

Was die Zahlen betrifft: Die Anzahl der Kfz steht fest. Ich muss sagen: Während wir hier und dann möglicherweise noch im Ausschuss diskutieren und die Landesregierung gemeinsam überzeugen, wird der Bedarf vor Ort eher größer, weil in jedem Monat auch Kameradinnen und Kameraden allein schon aus Altersgründen in den Ruhestand treten und damit der freiwilligen Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ich bedanke mich für die Debatte hier, freue mich auf die Debatte im Innenausschuss, freue mich auch auf eine neue Vorsitzende oder einen neuen Vorsitzenden des Ausschusses. Vielleicht ist es im Innenausschuss auch möglich, das eine oder andere dann sachgerechter zu diskutieren. - Danke schön.

(Zuruf von der Fraktion GRÜNE/B90 - Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt. Die Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE beantragen die

Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/40 an den Innenausschuss. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dies ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisung zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Verbindliche Konsolidierungsziele für die 5. Legislaturperiode

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/42

Die Abgeordnete Frau Dr. Ludwig eröffnet die Debatte für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Überschrift unseres Antrags ist ziemlich klar: Verbindliche Konsolidierungsziele für die jetzige Legislaturperiode. Das ist natürlich ein klarer Gegensatz zu dem, was wir bis jetzt gehört haben: „mit dem Haushalt auf Sicht fahren“.

Heute morgen wurde das Zitat gebracht: „Ich bleibe doch ganz gern im Land.“ Wir haben am heutigen Tag sehr viel über die Bundesregierung geredet. Das sollten wir vielleicht ausnahmsweise einmal nicht tun, weil wir hier im Land Brandenburg sind. Ich kann zig Zitate vom ehemaligen Finanzminister, vom ehemaligen Vorsitzenden Ihrer Fraktion bringen, in denen es immer wieder heißt: Wir müssen auf Sicht fahren. - Meine persönliche Meinung ist, dass man, wenn man Politik so anfasst, gleichzeitig sagt: Wir haben einfach keinen Gestaltungswillen mehr, wir wissen nicht, wie wir in diesem Lande überhaupt gestalten sollen, da die Voraussetzungen verdammt schwierig sind.

Die Situation heute - auch da verweise ich auf meine Rede von heute Vormittag - ist finanziell nicht annähernd so schwierig, wie wir sie schon einmal hatten, nämlich in den Jahren 2003 bis 2005.

(Görke [DIE LINKE]: Fast!)

- Nein, die Steuereinnahmen, die wegbrachen, sind deutlich höher, als wir sie momentan prognostizieren.

Wir hatten damals in der Situation ein Haushaltssicherungsgesetz, und dieses Haushaltssicherungsgesetz, das der Landtag 2003 verabschiedet hatte, enthielt ganz konkrete Vorgaben. Vielleicht darf ich ein oder zwei Dinge daraus zitieren:

„Ein Rückgang der Einnahmen des Landes macht eine verbindliche...“

- eine verbindliche

„Reduzierung der Ausgaben und eine Neuausrichtung der Ausgabenstruktur des Landes unentbehrlich.“

Der vorgelegte Gesetzentwurf gab den Rahmen der künftigen Finanzpolitik vor. Nicht mehr und nicht weniger verlangen wir,

weil das, was wir in der Regierungserklärung gehört haben oder was bisher - natürlich auch aus dem Koalitionsvertrag verlautbart wurde, jede Art von Verbindlichkeit schlichtweg vermissen lässt. Da sagen wir ganz klar: So kann man mit dem Land Brandenburg nicht umgehen. Das hat nichts mit finanzpolitischer Verantwortung zu tun.

Nicht nur, dass konkrete Ziele und Daten verweigert werden; das gilt auch für Maßnahmen wie eine Haushaltssperre. An dieser Stelle darf ich vielleicht doch noch einmal auf Sachsen verweisen, wo eine Haushaltssperre verhängt worden ist, verbunden mit dem klaren Hinweis an die Häuser, dass konjunkturbedingt damit umzugehen ist. So viel zum Thema „qualifizierte Haushaltssperre“.

Herr Görke, was einen Nachtragshaushalt angeht, waren wir uns fast einig, zumindest am 6. November, als auch Sie einen Nachtragshaushalt forderten.

(Görke [DIE LINKE]: Wir haben dann die Finanzen ge- sehen!)

- Ich glaube, am 6. November waren die Zahlen klar.

(Görke [DIE LINKE]: Die waren am Montag klar!)

All das kommt nicht; ich weiß nicht, aus welchem Grunde. Ich habe nur zwei Vermutungen: Entweder weiß man selbst nicht, wie man in Zukunft haushalterisch vorgehen will, oder man kann tatsächlich nicht mehr eins und eins zusammenzählen.

(Beifall CDU - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Wie damals bei der Mehrwertsteuererhöhung!)

Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in dem, was wir bis jetzt gehört haben, findet sich nicht ein Wort zur Schuldenbremse oder zum Pensionsfonds, den wir gerade erst eingerichtet haben, um für künftige Lasten vorzusorgen. Sie wissen, wie intensiv wir darum gerungen haben. Auch zum Thema „Aufgabenkritik“ findet sich nichts. Diese ist jedoch in unserem Land zwingend notwendig, um unsere Bürger - wir haben vorhin über Steuerentlastungen gesprochen - nicht auf Dauer noch höher belasten zu müssen. Dabei geht es um Gelder, die für Strukturen gebraucht werden, die wir heute haben.

„Erneuerung aus eigener Kraft“ - so heißt es im Koalitionsvertrag. Wie aber soll eine Erneuerung aus eigener Kraft ohne Plan gelingen? Darüber wundern wir uns schon. Insofern verweise ich noch einmal auf unseren Antrag.

(Görke [DIE LINKE]: Ich will keinen Jahresplan mehr!)

Finanzpolitische Verantwortung sieht für unsere Begriffe anders aus. Ich halte es für absolut notwendig, dass es verbindliche Obergrenzen für die Nettokreditaufnahme gibt. Herr Görke, Sie wissen, wie die Prognosen aussehen, und können Pi mal Daumen schon heute berechnen, was an weiteren Mindereinnahmen zu erwarten ist. Dann wissen Sie auch, wie groß die Differenzen sind.

Ich gebe dem Finanzminister völlig Recht - das haben wir sowohl vor der Wahl als auch während der Sondierungsgespräche

sehr deutlich gesagt - , dass der kommende Haushalt nicht ohne neue Schulden auskommen wird.

(Görke [DIE LINKE]: Dann hätten wir schon im Mai ei- nen Nachtragshaushalt verabschieden müssen! Aber da wart Ihr in der Regierung!)

Das wird nicht funktionieren, weil man aus dem Plauz diese Summen nicht aufbringen kann. Wenn man aber einen eigenen Konsolidierungsanspruch hat und diesen, wenn man hart herangeht, wenigstens mit 100 Millionen Euro jährlich definiert dieser Betrag entspricht den Sonderbedarfsergänzungszuweisungen, die wir nicht mehr bekommen -, dann kann man sich ausrechnen, wann man ungefähr wieder bei einer Nettokreditaufnahme von null wäre. Selbst wenn man nicht das Jahr 2014 avisiert, sollte es dazu dennoch einen Plan geben.

Ziele und Vorgaben zur weiteren Modernisierung der Landesverwaltung vermissen wir ganz arg; das ist ein wesentlicher Punkt.

Die Aufgabenkritik habe ich schon angesprochen. Das Haushaltssicherungsgesetz 2003 hatte sich intensiv mit diesem Thema befasst, auch wenn die Ausführung, zumindest für die Begriffe der Parlamentarier, nicht ganz so erfolgreich war, wie man es sich gewünscht hätte.

All das führt zu unserem Antrag.

Herr Jürgens, Sie erzählen ständig das Märchen, das neue Regierungshandeln sei von einem neuen Umgang miteinander gekennzeichnet, während die vormalige Koalition Ihre Anträge angeblich immer in Bausch und Bogen abgelehnt hätte. Sie sollten sich einmal die Protokolle anschauen und nachzählen, wie viele Ihrer Anträge in die Ausschüsse überwiesen wurden.