Aber auch die brandenburgische Landespolitik gibt Anlass zur Hoffnung. Das sollte man nicht verschweigen. Uns liegt ein
Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen vor, in dem drei weitreichende Vorschläge gemacht werden: Als Erstes begrüßen die Regierungsfraktionen das Handeln der Regierung im vergangenen Jahr.
Als Drittes werden die Kommunen ermutigt, auf dem Weg der Landesregierung weiterzugehen. Wir können Sie auch nur weiter ermutigen, dies zu tun.
Meine Damen und Herren! Wenn man das, was vor uns liegt, positiv sehen würde, könnte man feststellen: Die Regierungskoalition kann sich im Unterschied zu der Situation vor einem Dreivierteljahr einem gewissen Handlungsbedarf nicht mehr ganz verschließen. Wenn man es nüchtern bewertet, wird man sagen müssen: Die in der Entschließung angesprochenen Aktivitäten entsprechen in ihrer Dynamik und Problemlösungskompetenz dem Regierungshandeln im Übrigen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist fraktionsübergreifend Konsens in diesem Hause, dass Transparenz, insbesondere wenn mit öffentlichen Geldern umgegangen wird, ein wirklich wichtiger Schwerpunkt ist, dem es sich zu widmen lohnt.
Sie haben vor 23 Monaten den Staffelstab im Innenministerium übergeben. Darüber sind wir nicht böse. Aber Sie hatten zehn Jahre lang zuvor das Innenressort in Brandenburg verantwortlich geleitet.
Ich frage mich aber, Herr Kollege Burkardt, so ähnlich wie beim Flughafen, was Ihnen alles in der Opposition einfällt, mit welchen Buttons Sie neuerdings hier herumrennen, warum Sie zehn Jahre davor - das ist immerhin die Hälfte des Bestehens des jungen Landes Brandenburg - nicht auf die Idee gekommen sind, den Kommunen ein Gesetz über Transparenz vorzuschreiben.
Ich frage mich, warum Sie in Ihrem Redebeitrag nicht wenigstens anerkennend erwähnt haben, dass der Minister der Finanzen - Linkspartei - gemeinsam mit der SPD diesen Kodex erstmalig für alle Landesbeteiligungen so präzisiert hat, wie er in den zehn Jahren, in denen Sie mitregiert haben, noch nie gegol
ten hat: In unseren eigenen Unternehmen, in unseren eigenen Beteiligungen gelten Transparenzvorschriften, von denen sich andere noch etwas abgucken können.
Ich möchte an der Stelle auf den Punkt der kommunalen Ebene zu sprechen kommen. In Sonntagsreden, insbesondere von der CDU-Fraktion, ist tagein, tagaus zu hören: Bitte, Leute, lasst der kommunalen Familie ihre kommunale Selbstverwaltung. Bitte respektiert, dass es die eine Kommune so regelt und die andere es so regelt. Ich finde übrigens die Entwicklung, da Sie Potsdam angesprochen haben, auch ganz gut. Da gibt es jetzt eine Transparenzkommission. In unserem Entschließungsantrag, den Sie hier etwas lächerlich darzustellen versuchen, ermutigen wir die kommunale Familie, von dieser Möglichkeit in Zukunft originär auch Gebrauch zu machen.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen. Die CDU wird durchaus zu Recht - wie ich finde - als Rechtspartei oder als eine Partei, die in einer langen Tradition auch Recht schützt, wahrgenommen und tituliert sich auch so. Wenn wir das ernst nehmen, müssten wir auch das Handelsgesetzbuch ändern. Das können Sie nur im Deutschen Bundestag tun. Eine Veröffentlichung der Gehälter von Geschäftsführern in einer GmbH ist dort nicht vorgesehen. Wenn zum Beispiel eine Kommune wie Schwedt eine GmbH unterhält - eine Kultur-GmbH, was auch immer -, schreibt das Gesetz vor, was damit zu tun ist, ganz egal, wer der Gesellschafter ist. Ich würde mich freuen, wenn wir generell eine breite und offene Debatte über das Thema weiterführen. Ein Gesetz, das den Kommunen wiederholt Vorschriften macht, ist, wie ich glaube, an der Stelle nicht zielführend.
Ich möchte noch einen Abschlusssatz hinzufügen, lieber Herr Präsident. Ich möchte auch eines nicht, nämlich, dass in der Debatte über Transparenz - ob man für oder gegen ein Gesetz ist - vermengt wird, dass allein mit der Offenlegung der Gehälter der Geschäftsführer alles in Ordnung sei. Wenn in einem Unternehmen - ich nenne das Beispiel der Stadtwerke in Potsdam - eine Fehlentwicklung läuft, hätte auch Ihr Gesetzentwurf, den Sie übrigens abgeschrieben haben, aber das kennen wir ja schon, nichts an dieser Fehlentwicklung geändert. Dazu bedarf es guter Aufsichtsgremien. Dazu bedarf es einer wachen Stadtverordnetenversammlung und eines gut ausgebildeten und trainierten Aufsichtsrates. Ich sage Ihnen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Ich würde mich freuen, wenn künftig bundesweit Gehälter der Vorstände von Aktiengesellschaften und der Geschäftsführer von GmbHs veröffentlicht würden, aber dann bitte auch von Herrn Winterkorn oder vom jetzt scheidenden Chef der Deutschen Bank. Wenn, dann alle. Ich glaube, auch dort ist Transparenz bitter nötig, wie wir das aus Presseberichten - diese beiden Firmen will ich jetzt ausschließen -, aber durchaus auch aus der freien Wirtschaft kennen.
Mein Appell ist, sich weiterhin dem Thema zu widmen - jeder an seiner Baustelle. Das Land Brandenburg ist Vorreiter mit dem Kodex. Das wollen wir auch weiterhin bleiben. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute zum zweiten Mal über einen Gesetzentwurf, der es verdient hätte, nicht schon im Vorhinein abgelehnt zu werden. Nach der Debatte vom vergangenen November wurde er auf Rechtsförmlichkeit überprüft. Hier hat sich bestätigt, dass mehr Transparenz bei kommunalen Unternehmen eine Frage ist, die sehr wohl auch auf Länderebene ausgestaltet werden kann. Der Bund schafft die Rahmengesetzgebung.
Im Übrigen wird diese auch durch die Praxis unserer Berliner Nachbarn bestätigt. Hier hatte die damalige rot-rote Regierung schon im September 2005 ein Vergütungs- und Transparenzgesetz auf den Weg gebracht,
das erst im vergangenen April erneuert wurde, und zwar mit großer fraktionsübergreifender Zustimmung.
Mehr Öffentlichkeit und Transparenz bei der Entscheidungsfindung in der Kommunalpolitik ist ein Thema, das gerade durch die Vorgänge um die Stadtwerke hier in der Landeshauptstadt Potsdam an Brisanz gewonnen hat. Eine eiligst eingesetzte Transparenzkommission erarbeitet im Augenblick Vorschläge, wie die Entscheidungsprozesse in den städtischen Unternehmen nachvollziehbarer gestaltet werden können. Das ist richtig angesichts der Missstände, die festgestellt wurden. Es ersetzt aber nicht klare rechtliche Regelungen. Wir alle sollten allein schon wegen der lange bekannten Dringlichkeit, diese Fragen zu regeln, an einem Strang ziehen.
Grundsätzlich stimmen wir darin überein, dass öffentliche Unternehmen mehr Transparenz brauchen. Schön, dass Kollege Bischoff das einmal klargestellt hat. Gerade an öffentliche Unternehmen besteht ein besonderer Anspruch auf Offenlegung der Entscheidungsfindung. Denn letztlich sind es die Steuerzahler, die das unternehmerische Risiko tragen. Für uns Liberale ist klar: Öffentliches Eigentum verpflichtet, übrigens auch beispiel- und vorbildgebend zu wirken und das, was man von der Privatwirtschaft einfordert, erst einmal selbst zu erfüllen.
Aber ganz im Widerspruch zum Corporate Governance Kodex, den die Landesregierung selbst auf den Weg gebracht hat, werden die Gehälter von Vorständen und Geschäftsführern der öffentlichen Hand regelmäßig nicht veröffentlicht. Freiwillige Verpflichtungserklärungen genügen in diesem Punkt nicht, um die notwendige Unabhängigkeit und Offenheit kommunaler Entscheidungen zu gewährleisten. Deshalb bringt uns auch der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen da nicht weiter. Sie setzen auf Freiwilligkeit. Transparenz erfordert aber klare und verbindliche Rechtsregeln.
Nur kommunale Strukturen, die hinreichend unabhängig und transparent sind, ermöglichen auch kraftvolle kommunale Selbstverwaltung.
- Ja. Dabei geht es nicht nur um Information, sondern letztlich auch um Vorbeugung. Denn Transparenz ist der Feind von Klüngelei und von Vetternwirtschaft. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Baustein dafür. Es geht um die Offenlegung der Bezüge von Vorständen und Geschäftsführern.
Und ja, das Thema ist insbesondere auf Bundesebene zu regeln. Genau da setzt ein schon vor längerer Zeit auf Bundesebene initiiertes liberales Anliegen an. Die Bundestagsfraktion der FDP hatte im Juni 2008 einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Entscheidungen kommunaler Gesellschaften transparenter zu gestalten.
Es geht um die Änderung des bundesrechtlichen Gesellschaftsrechts, um auch bei Gesellschaften in kommunaler Hand mehr Öffentlichkeit herzustellen. Der damalige Antrag, der übrigens mit den Stimmen von CDU und SPD zum Scheitern gebracht wurde, ist in die aktuelle Aktienrechtsnovelle eingeflossen. Der entsprechende Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums liegt seit Herbst vor. Er wird gegenwärtig in den Fraktionen beraten. Es geht in § 394 Aktiengesetz darum, die Verschwiegenheitspflichten von Aufsichtsratsmitgliedern aufzuheben und öffentliche Aufsichtsratssitzungen zu ermöglichen. Es geht um die grundsätzliche Möglichkeit, Sitzungen öffentlich abzuhalten. Ob und in welchem Maße die kommunalen Entscheidungsträger von dieser rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen werden, sie wahrnehmen, muss im Einzelfall abgewogen werden.
Mehr Transparenz und Öffentlichkeit dürfen andererseits nicht zur Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Aufsichtsrat und Vorstand führen und damit erneut zu einer Einschränkung der Entscheidungsfreiheit, diesmal durch den Druck, Sitzungen öffentlich abzuhalten. Die vorgeschlagene Regelung bietet ausreichenden Spielraum, die Verschwiegenheitspflicht den konkreten Verhältnissen entsprechend abzustufen. Aufsichtsratssitzungen könnten in öffentliche und nichtöffentliche Abschnitte aufgeteilt werden.
Liebe Kollegen, gegen die bisherige Geheimniskrämerei bei kommunal geführten Unternehmen gilt es anzugehen. Das ist Ziel des Gesetzesentwurfes. Er geht damit in die richtige Richtung. Noch besser wäre es, wenn es bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben einen fairen Wettbewerb gäbe. Die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen muss demokratisch kontrollierbar sein. Wenn Kommunen vom Schiedsrichter zum Mitspieler werden, verlieren sie ihre Unparteilichkeit. Das gilt es im Interesse der Informationspflicht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zu verhindern. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordnete Görke erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Glasnost vor 20 Jahren - jetzt ist das Wort Transparenz das Wort und der
Grundsatz für die Gestaltung der Beziehungen in einem Gemeinwesen. Die Linke - wir als Linke haben auch eine Geschichte - hat sich in einem schwierigen internen Klärungsprozess auch diese Grundsatzposition erarbeitet, und sie gehört heute zu den politischen Grundüberzeugungen - im Unterschied zu dem einen oder anderen, der das mit der Muttermilch mitbekommen hat; manchmal muss man diesen Eindruck gewinnen.
Weil sich meine Partei, meine Damen und Herren, die Notwendigkeit weitgehender Transparenz mühsam erarbeitet hat, gehen wir auch nicht leichtfertig mit Forderungen anderer nach mehr Transparenz um. In diesem Zusammenhang ist es zweifelsohne begrüßenswert, meine Damen und Herren von der CDU, Herr Kollege Burkardt, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf, den Sie im Oktober das erste Mal hier eingereicht haben, einen Teil unserer Kritik beachtet haben und den Absatz zum Ostdeutschen Sparkassenverband herausgenommen haben.
Aber - wie das mit dem Abschreiben so ist -: Sie hätten natürlich auch den Vorbericht dahingehend ändern müssen. Leider haben Sie das in Ihrer Vorarbeit wieder mal nicht berücksichtigt. Dennoch lösen Sie - Sie verweisen in Ihrem Beitrag zum Beispiel auf NRW - mit dem in NRW abgeschriebenen Gesetzentwurf die rechtlichen Grundprobleme nicht, die der Brandenburger Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Transparenzlinien für die außerhalb der öffentlichen Verwaltung - hier meine ich die in der Landesverwaltung - befindlichen Bereiche vorsieht. Sie wissen ganz genau, dass es gesetzliche Abwehr- und Schutzrechte der Betroffenen in den Unternehmen gibt, und bei einer rechtsstaatlich handelnden Landesregierung, wie wir sie hier haben, kann man sich natürlich nicht über ein Bundesgesetz hinwegsetzen. Und, Frau Kollegin Teuteberg: Ja, wir haben zur Kenntnis genommen, dass die FDP 2008 - noch in der Opposition - einen solchen Gesetzentwurf eingebracht hat.
Wir fragen uns aber auch - erstens -: Warum bringen Sie den jetzt nicht in Berlin ein, um genau dieses Ziel zu erreichen?
Wir sind aber auch bei der Verantwortung hier vor Ort. Sie sprachen die Stadt Potsdam an. Da ist Ihre Partei, glaube ich, Mitglied in dieser Rathauskooperation, und 2007/2008 war es die Fraktion DIE LINKE - die heute noch in der Opposition ist -, die dieses Begehren an die Mehrheit gerichtet hat. Leider haben Sie bis zum heutigen Tag nicht für die entsprechenden Mehrheiten gesorgt. Stattdessen warten wir jetzt alle auf die Vorschläge dieser Transparenzkommission.
Nein, Sie fördern mit Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der CDU, die heute unterstützt wird - zumindest habe ich es jetzt von der FDP schon mal gehört -, Verheißungen für scheinbar einfache Lösungen. Das wird nicht dazu führen, dass sich Ihre Kompetenzwerte erhöhen; sicherlich auch unsere nicht, aber ich gehe davon aus, dass es durchaus dazu führen kann, dass der Anteil derer, die von der Politik verdrossen sind, zunimmt.
Deshalb schlagen wir in unserem Entschließungsantrag, den Sie vorhin so lax abgetan haben, in Anerkennung dessen, was diese rot-rote Landesregierung bisher geleistet hat, vor, Erfahrungen, die wir bisher gesammelt haben, aufzulisten, und möglicherweise darüber nachzudenken, Herr Finanzminister, uns in einer Bundesratsinitiative im Bundesrat mit genau diesem An