Hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, und wir stellen die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/3828 zur Abstimmung. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.
Gesetz über die Stiftung von Ehrenzeichen im Brandund Katastrophenschutz (Ehrenzeichengesetz - EhrzG)
Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrme- daillengesetz - FMedailG)
Der Innenminister beginnt die Debatte. Da er nicht da ist, wird er von seinem Staatssekretär Rudolf Zeeb vertreten.
Sehr geehrter Herr Präsident! In der Tat wird sich Minister Woidke auf der Autobahn noch etwas verspäten, weshalb Sie mir bitte erlauben, für ihn hier die Gesetzentwürfe zu begründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen - sozusagen im Doppelpack - zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die letztlich denselben Gegenstand betreffen, nämlich die Würdigung des Ehrenamtes durch das Land Brandenburg. Zum
Gesetz über die Stiftung des Feuerwehr-Ehrenzeichens, das schon über zehn Jahre hier im Land gültig ist, haben das Land und seine Repräsentanten gute Erfahrungen gemacht. Die Feuerwehren haben sehr viel Wert darauf gelegt, dass das Ehrenamt nach diesem Gesetz ebenfalls geehrt wird. Das Land Brandenburg hat nämlich - das wissen Sie alle - seither aufgrund verschiedener Großschadensereignisse und Katastrophenlagen erfahren, wie entscheidend das persönliche Engagement von Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Helfer ist. Es reicht allein ein Blick auf das vergangene Jahr, um sich dies noch einmal vor Augen zu führen.
Die Vielfalt der Organisationen und Helfer zeigt uns aber, dass das Ehrenzeichengesetz von 1994 eben nicht mehr die Realität, die wir heute antreffen, abbildet. Denn mit dem FeuerwehrEhrenzeichen können nur Feuerwehrangehörige und nur in Einzelfällen andere Personen ausgezeichnet werden. Katastrophenschutzhelfern außerhalb der Feuerwehr kann das Feuerwehr-Ehrenzeichen nach derzeitiger Rechtslage nicht verliehen werden; sie fallen einfach durch den Rost. Das aber wird - da sind wir uns sicher alle einig - ihren Leistungen nicht gerecht. Jeder, der die Helfer von THW, DLRG und anderen vor Ort je im Einsatz beobachtet hat - im tagelangen Einsatz teilweise -, weiß das. Deshalb ist es an der Zeit, eine Änderung in diesem Gesetz vorzunehmen. Mit der Neufassung dieses Ehrenzeichengesetzes beabsichtigt die Landesregierung, auch Mitwirkenden im Katastrophenschutz eine angemessene Ehrung ihres Engagements zu ermöglichen.
Wie im Brandschutz soll es also auch im Katastrophenschutz drei Stufen der Auszeichnung geben: Silber, Gold und Gold der Sonderstufe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sprach von einem Doppelpack der Gesetze. Es liegt Ihnen ein weiterer Entwurf der Landesregierung vor, in dem wir Ihnen vorschlagen, das Gesetz über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der freiwilligen Feuerwehr zu ändern bzw. zu ergänzen, insbesondere - das nehme ich vorweg - für die ältere Generation in unserem Land.
Bisher gibt es nach diesem Gesetz fünf Stufen der Ehrungen für eine bis zu 50-jährige Zugehörigkeit zur freiwilligen Feuerwehr. Darüber hinausgehendes Engagement - das erleben wir zunehmend in unserem Land - konnte bisher nicht ausdrücklich geehrt werden. Dies wird der Realität nicht mehr gerecht; denn zahlreiche Feuerwehrleute - sowohl Frauen als auch Männer - engagieren sich nach dem Ausscheiden aus den aktiven Einsatzeinheiten in den Alters- und Ehrenabteilungen weiter, und zwar fast genauso aktiv. Insofern würden wir die bisherige Regelung in unserem Land gern ändern und dieses Engagement künftig in die gesetzlichen Ehrungen einbeziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies haben Sie sicher in vielen Gesprächen mit den Feuerwehren und den Katastrophenschutzorganisationen bereits erfahren. Das ist etwas, was vom Landesgesetzgeber erwartet wird. Aus diesem Grund bitte ich Sie im Namen der Landesregierung, an diesem Gesetz schnell und konstruktiv mitzuwirken, sodass es im Land bald wirksam werden kann. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Bevor Herr Petke für die CDU-Fraktion die Debatte fortsetzt, begrüße ich unsere neuen Gäste, den Seniorenbeirat aus Crinitz. Herzlich willkommen im Landtag zu Brandenburg!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Staatssekretär, der vorliegende Gesetzentwurf entwickelt - so, wie Sie das ausgeführt haben - die gegenwärtige Praxis und die gegenwärtige rechtliche Situation konsequent weiter. Wir werden daran selbstverständlich konstruktiv und sicherlich auch schnell mitarbeiten. Wir finden es bemerkenswert, dass die Landesregierung von sich aus an dieser wichtigen Stelle etwas unternehmen möchte.
Trotz des Lobes möchte ich - insbesondere mit Blick auf die Kolleginnen und Kollegen der rot-roten Koalition - darauf verweisen, dass dies die erste wirkliche gesetzgeberische Initiative auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes seit nunmehr zwei Jahren ist. Das ist eine Bilanz im Brand- und Katastrophenschutz, die ich als dürftig bezeichnen möchte. All die konkreten Vorschläge, die von der Opposition oder darüber hinaus im Plenum diskutiert wurden - unter anderem hinsichtlich des Feuerwehrführerscheins -, haben Sie bisher im Wesentlichen ignoriert.
Ich sage bewusst: Unseren entsprechenden Antrag haben Sie nicht sofort abgelehnt - wie es bei der Mehrzahl der Oppositionsanträge im Landtag der Fall ist -, sondern es gab im Innenausschuss eine Diskussion dazu. Jedoch hat die Diskussion im Innenausschuss, die ein deutliches Defizit in Bezug auf die Feuerwehrführerscheine im Land aufgezeigt hat, nicht dazu geführt, dass sich in der Praxis irgendetwas geändert hätte.
Hier im Plenum möchte ich verdeutlichen: Der damalige Innenminister, Herr Speer, hat sehr klar gesagt, er führe Verhandlungen mit dem Landesfeuerwehrverband zur Einführung eines Feuerwehrführerscheins, der etwa 800 Euro kosten sollte. Seitdem ist jedoch nichts passiert. Wir haben also in diesem Bereich einen erheblichen Missstand. Insofern ist zu befürworten, dass Sie im Bereich der Ehrung von verdienten Kameradinnen und Kameraden etwas tun.
Der Herr Staatssekretär hat eben ausgeführt: 50 Jahre freiwillige Feuerwehr. Derjenige, der 50 Jahre bei der freiwilligen Feuerwehr seinen Dienst getan hat, verdient in jedem Fall unseren Dank und mehr als eine Medaille. Eine Medaille ist aber auch Ausdruck des Dankes.
Wir sollten und müssen uns zugleich Gedanken darüber machen, wie wir die Jugend für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr begeistern können bzw. welche Möglichkeiten es dort gibt. Insofern kann doch nicht die Praxis sein, dass auf der einen Seite seit zwei Jahren Kraftfahrzeuge aus dem Finanzausgleichsgesetz gefördert werden, es aber auf der anderen Seite im Bereich derjenigen, die diese Kraftfahrzeuge steuern sollen, ein Defizit gibt. Das wollte ich hier noch einmal angesprochen haben.
Zudem möchte ich die Regierung - insbesondere den Ministerpräsidenten persönlich - im Namen der CDU-Fraktion bitten,
über eine Praxis aus Sachsen-Anhalt nachzudenken. Folgendes Beispiel aus Sachsen-Anhalt ist unseres Erachtens ein gutes Beispiel, das der Ministerpräsident dieses Landes nachahmen könnte: In Sachsen-Anhalt erhalten Soldatinnen und Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, die im Auslandseinsatz waren und an ihre Standorte in Sachsen-Anhalt zurückkehren - auch Angehörige der Bundeswehr in Brandenburg kehren an ihre Standorte zurück -, vom Ministerpräsidenten eine Urkunde und somit eine Anerkennung ihres schwierigen und gefährlichen Dienstes, ihres Dienstes für unser Vaterland Deutschland. Das ist nicht in einem Gesetz oder einer Verwaltungsvorschrift geregelt, sondern der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt lässt ihnen diese Ehrung von sich aus zuteil werden.
Insofern bitten und fordern wir Herrn Platzeck auf, zu überlegen, ob vor dem Hintergrund des Dienstes von Hunderten, ja Tausenden brandenburgischen Angehörigen der Bundeswehr in Afghanistan und anderswo nicht eine solche Praxis in Brandenburg angezeigt wäre.
Darüber hinaus werden wir den Gesetzentwurf schnell und konstruktiv beraten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke für die Ehre, die ich gern annehme; denn es macht stolz, als Sprecher der sich engagierenden Ehrenamtler zu fungieren.
Kollege Petke hat bereits einiges gesagt. Auf die Punkte, in denen wir uns im Wesentlichen einig sind, möchte ich nicht eingehen. Ich glaube, in Zukunft werden uns Katastrophen vermehrt ereilen. Wir alle haben es erlebt. Wer hätte gedacht, dass Jahrhunderthochwasser innerhalb eines Jahrzehnts mehrmals auftreten? Wer hätte gedacht, dass wir anfällig für Pandemien sind? Wer hätte gedacht, dass eine Woche lang der Strom ausfallen kann? - Katastrophen, mit deren Auswirkungen wir uns im Land Brandenburg - zumindest bis dato - in der Praxis glücklicherweise noch nicht beschäftigen mussten.
Insofern ist es folgerichtig, dass dem Katastrophenschutz in Zukunft ein höherer Stellenwert zukommt. Im ideellen Sinne kann man es nicht besser ausdrücken als mit einer öffentlich wahrnehmbaren Ehrung. Das ist die eine, die ideelle Seite der Medaille.
Wir müssen uns aber auch im Klaren darüber sein, dass die eben beschriebene Zukunft mit dem Mehr an Erfordernissen künftig auch ein Mehr an materiellem Hintergrund verlangen wird. Das ist zwar heute nicht Gegenstand der Diskussion, dennoch sollte man dies im Hinterkopf behalten. In jedem Fall bin ich froh, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird.
Eine künftige Ausweitung der Verleihung der Feuerwehrmedaille für 60-jährige Dienstzugehörigkeit entspricht der Lebenswirklichkeit. Es gibt heutzutage Menschen, die mit über 60 Jahren noch fit sind - einen ganzen Teil sehe ich dort hinten sitzen - und in den Alters- und Ehrenabteilungen ihren Dienst
tun. Diese Alters- und Ehrenabteilungen entlasten zunehmend die Kameraden im aktiven Dienst. Schließlich muss ein Feuerwehrgerätehaus gepflegt und müssen diese oder jene Dinge getan werden. Das übernehmen in der Regel die Älteren, die zum aktiven Dienst vielleicht aus Gesundheitsgründen nicht mehr herangezogen werden. Ohne deren Arbeit würde nichts funktionieren. Insofern ist diese Erweiterung folgerichtig.
Ich bin mir sicher, die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sowie die Katastrophenschützer werden diese Initiative begrüßen. Sie alle haben Gelegenheit, sich heute davon - zumindest bezüglich der Feuerwehrmedaille - zu überzeugen. Heute wird der Landesfeuerwehrverband seinen Parlamentarischen Abend veranstalten, und Sie werden die Gelegenheit haben, dort mit den Praktikern zu sprechen.
Insofern stimmen wir der Überweisung gern zu und freuen uns darüber, dass wir fraktionsübergreifend schnell und präzise diesen Gesetzentwurf beschließen werden. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Der Brand- und Katastrophenschutz ist im Innenausschuss ein Dauerthema. Wir befassen uns über Monate und inzwischen über Jahre immer wieder mit den Veränderungen sowohl in der Demografie im Allgemeinen als auch mit deren noch viel stärkeren Auswirkungen im Brand- und Katastrophenschutz, weil wir feststellen, dass das ehrenamtliche Engagement in der Feuerwehr, im Brand- und Katastrophenschutz noch stärker zurückgeht als die Einwohnerzahlen in weiten Teilen Brandenburgs.