Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Ich möchte noch etwas zum Prignitz-Express sagen: Wir haben erreicht - es sind keine Zusatzkosten, die da anfallen; das hängt einfach mit Wagenumläufen zusammen -, dass der Prignitz-Express, wenn auch über den Umweg Spandau, jetzt nach Gesundbrunnen fährt. Ich weiß, dass das länger dauert als mit Umsteigen in Hennigsdorf, aber der eine oder andere, der die Bahn benutzt, meidet vielleicht das Umsteigen und hat nun die Gelegenheit, direkt den Bahnhof Gesundbrunnen zu erreichen. Der Bahnhof Gesundbrunnen ist gegebenenfalls ohnehin für die Verlängerung des Flughafen-Express interessant, wenn wir zehn Minuten bei der Dresdner Bahn gewinnen.

Sie sehen: Es gibt viel zu tun. Ich setze auf Ihre Unterstützung.

Der Abgeordnete Genilke hat auch eine Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Minister, für den Exkurs in die Unzulänglichkeiten des brandenburgischen Schienenpersonennahverkehrs. Noch einmal zurück zum Prignitz-Express - das war die ursprüngliche Frage -: In der Beantwortung dessen haben Sie gesagt, dass es noch andere Verkehrsprojekte gebe; die Dresdner Bahn ist ja auch für Brandenburg ganz wichtig.

Gibt es aus Ihrer Sicht nicht auch Veranlassung - und wenn ja, welche -, darauf hinzuweisen, welche Strecke in Zukunft in der Planung und Durchführung prioritär behandelt werden muss?

Zweite Frage: Wurde im Ministerium schon einmal überschlägig errechnet, welche Kosten durch Bestellleistungen Brandenburgs bei dieser Verlängerung nach Gesundbrunnen am Ende entstehen werden?

Ich fange einmal bei den Vorhaben an. Das nächste große Vorhaben wird die Beschleunigung der Strecke Berlin-Rostock sein. Dort wird es dann auch entsprechende Verbesserungen geben, was Bahnhöfe, Park & Ride etc. betrifft.

Von Unzulänglichkeiten im schienengebunden Personennahverkehr möchte ich so nicht sprechen. Wir haben ein sehr gutes System. Wir haben schnelle Regionalexpress-Linien nach Berlin und haben dort sehr viel erreicht, übrigens noch unter einer SPD/CDU-Regierung hier im Land Brandenburg. Das werden wir entsprechend fortsetzen.

Zur Frage der Kosten: Ich sehe bei der Frage des Prignitz-Express, was die Bestellung betrifft, wenig Zusatzkosten für das Land Brandenburg. Es geht eher um das Berliner Territorium. Ich habe daher meine Erwartung geäußert, dass Berlin das Bestellentgelt entsprechend übernimmt, sodass sich die Zusatzkosten für das Land Brandenburg hoffentlich in Grenzen halten, denn wir haben auch noch viele andere Wünsche zu befriedigen.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 791 (Anflugrouten BER), die der Abgeordnete Dr. Bernig stellt.

Die Deutsche Flugsicherung hatte im August dieses Jahres einen Vorschlag für Anflugrouten zum BER öffentlich gemacht, bei dem Anflüge aus westlicher Richtung über sehr lange Strecken in niedriger Höhe geführt werden. Betroffen wären hiervon vor allem Bürgerinnen und Bürger im Süden des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Der genannte Vorschlag stößt auch deswegen auf einhellige Ablehnung, weil damit eine zusätzliche und vermeidbare Gesamtbelastung durch Lärm verbunden ist. Der Landtag hat sich in seinem Beschluss vom 1. September unter anderem auch ausdrücklich gegen diese Pläne ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den aktuellen Stand im Hinblick auf den Beschluss des Landtages, Anflüge in niedriger Höhe zu verhindern?

Auch diese Frage wird von Minister Vogelsänger beantwortet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben zu diesem Thema schon umfangreiche Debatten im Landtag gehabt. Der Flughafen wird sicherlich auch am Freitag noch einmal eine große Rolle spielen.

Ich möchte dazu eines sagen: Wir haben auch im Ostteil des Flughafens eine besondere Betroffenheit, was Anflugrouten betrifft, weil wir dort sehr viele Anflüge haben werden. Die An- und Abflugverfahren im Flugbetrieb nach Instrumentenregeln werden nach einem gesonderten Verfahren außerhalb der luftfahrtrechtlichen Planfeststellung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nach Vorarbeiten der Deutschen Flugsicherung durch Rechtsverordnung des Bundes festgelegt. Der Landesregierung ist es insofern durch Vorschriften des Bundes verwehrt, eigene Planungen für Flugverfahren zu betreiben. Bei der Festlegung der Flugverfahren handelt es sich um eine planerische Entscheidung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und der Deutschen Flugsicherung, für die das rechtsstaatliche Abwägungsgebot gilt. Bei ihrer Entscheidung dürfen sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung nicht nur von Sicherheits- bzw. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen leiten lassen, sondern müssen auch anderen Belangen Rechnung tragen. Dies gilt insbesondere für das Interesse der Bevölkerung an Schutz vor unzumutbarem Fluglärm.

Ich möchte auch auf Folgendes hinweisen - diese Frage spielte in diesem Antrag eine Rolle -: Ich sehe es so, dass eine Lärmschutzoptimierung auch dadurch möglich ist, dass die entsprechende Anzahl von Fluglotsen dies absichern kann.

(Beifall GRÜNE/B90)

Auf der letzten Sitzung der Fluglärmkommission am 14. November 2011 hat der Direktor des Bundesaufsichtsamts für

Flugsicherung, Herr Prof. Dr. Herrmann, über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Festlegung der Flugrouten berichtet. Er hat erklärt, dass, nachdem sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zwischenzeitlich einen vollständigen Überblick über die vorliegenden Unterlagen und Stellungnahmen verschafft hat, in einzelnen Punkten noch Klärungsbedarf gesehen wird. Durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wurden daher verschiedene Stellen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Darüber hinaus wurden dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Zuge der Sitzung der Fluglärmkommission am 14. November 2011 weitere, von Mitgliedern der Kommission gestellte Anträge zu den Flugverfahren, mit der Bitte um Prüfung übergeben. Unter diesen Anträgen befand sich auch der von Ihnen genannte Antrag der Gemeinde Nuthetal, welcher die Anflugverfahren zum Inhalt hat.

Der Direktor des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung hat deutlich darauf hingewiesen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Äußerungen über den Ausgang des Verfahrens gemacht werden können. Er hat darüber hinaus klargestellt, dass sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung vor dem Abschluss des laufenden Verfahrens nicht zu einzelnen Varianten der Flugverfahren äußern wird.

Ich möchte mich beim Landtag bedanken: In der schwierigen Diskussion, die wir haben, war der entsprechende Beschluss des Landtages vom 1. September eine deutliche Unterstützung.

Es gibt Nachfragen von der Abgeordneten Melior.

Die Menschen, die südwestlich des Flughafens leben, haben die Sorge, dass ihre momentan sehr ruhig und idyllisch liegenden Grundstücke vom Flugverkehr verlärmt werden. Insbesondere haben sie die Sorge, dass beim Anflug die Höhen deutlich unterschritten werden. In diesem Zusammenhang wird immer wieder das sogenannte Oslo-Verfahren diskutiert. Die Erwartungen sind darauf gerichtet, dass die modernsten und neuesten Verfahren zur Anwendung kommen, womit auch Anflüge in größerer Höhe möglich sind, sodass damit eine geringere Lärmbelastung einhergeht.

Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie dazu?

Ich möchte erst einmal allgemein antworten. Ich habe das bei allen Veranstaltungen, bei allen Debatten auch im Landtag klargemacht: Es wird so sein, dass sehr viele Gemeinden von Flugbewegungen betroffen sein werden. Das ist übrigens auch jetzt schon so. Ich würde jeden bitten, einmal den Himmel zwischen 20 und 22 Uhr zu beobachten und festzustellen, wie viele Flugzeuge in Richtung Tegel und wie viele in Richtung Schönefeld fliegen.

Wir haben jetzt schon sehr viele Flugbewegungen, und es geht darum, die Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm zu schützen. Ich sehe den größten Handlungsbedarf im Bereich der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und im unmittelbaren Flugha

fenbereich, da ist es am kompliziertesten. Trotzdem ist es wichtig, die Möglichkeiten auszuschöpfen. Ich habe dies auch schon bezüglich der Anzahl der Fluglotsen und des entsprechenden Personals ausgeführt.

Ich habe heute früh Zeitung gelesen, das bildet ja auch. Ich stimme völlig mit Bundesminister Herrn Dr. Ramsauer überein, dass wir sehr viel über Anflugverfahren und über die Festlegung von Flugrouten diskutieren müssen, dass wir aber auch genauso darüber diskutieren müssen, dass die Lärmquellen, ob es das Flugzeug, die Bahn oder das Auto ist, möglichst entsprechend eingedämmt werden. Dazu gibt es noch viele technische Möglichkeiten. Es muss auch ein Ziel der gemeinsamen Diskussion mit dem Bund sein, entsprechende Wege zu finden. Ich möchte das auch am Beispiel der Bahn deutlich machen. Es wird uns nicht gelingen, überall Lärmschutzwände aufzubauen. Wir müssen insbesondere die Lärmquellen bekämpfen und die Verkehrsmittel entsprechend leiser machen. - Herzlichen Dank.

Wir kommen zur Frage 792 (Umsiedlungswunsch von Bürgern der Gemeinden Groß Gastrose und Taubendorf), die der Abgeordnete Bretz stellt.

Vertreter der Gemeinden Groß Gastrose und Taubendorf haben sich mit Schreiben vom 23. November 2011 zum wiederholten Male an den Landtag gewandt. Die Gemeinden machen darauf aufmerksam, dass sie durch Fortführung des Braunkohlenabbaus auf einem teilweise 200 m breiten Korridor umschlossen werden.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie gedenkt sie mit dieser Situation umzugehen?

Wiederum antwortet Minister Vogelsänger.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Bretz, ich möchte eine Vorbemerkung machen. Die Kompliziertheit des Verfahrens ist schon dadurch gegeben, dass man es nicht mit anderen Verfahren vergleichen kann, dass immer die konkreten Gegebenheiten zu berücksichtigen sind und insbesondere der Begriff „Tagebaurandgemeinde“ nicht gesetzlich definiert ist. Das macht die Verfahren nicht nur in Brandenburg, sondern überall sehr kompliziert.

Nach einem Vorentwurf des Braunkohlenplans liegen die beiden Ortsteile Taubendorf und Groß Gastrose der Gemeinde Schenkendöbern in unmittelbarer Nähe der geplanten Abbaugrenze des Tagebauvorhabens. Sie haben sich sicher vor Ort ein Bild gemacht, wie ich es auch getan habe. Die Situation hat Frau Astrid Proske aus Schenkendöbern mit Schreiben vom 23.11.2011 dem Präsidenten des Landtags geschildert. Dieses Schreiben liegt der Gemeinsamen Landesplanung seit kurzem vor.

Verschärfend tritt hinzu, dass nach einer Variante die Infrastruktur - Bundesstraße und Bahnverbindung Cottbus-Guben,

dazu auch noch die 110-kV-Hochspannungsleitung - entlang dieser beiden Orte verlegt werden soll. Diese Verschärfung der Situation war in Ihrer Frage noch gar nicht berücksichtigt. In der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen aus dem Ortsteil Groß Gastrose Unterschriftenlisten nicht aller, aber zahlreicher Bürger, die eine Umsiedlung fordern, vor. Auch aus dem Ortsteil Taubendorf gibt es solche Willensbekundungen. Dort das gleiche Bild: Nicht alle, sondern ein Teil der Bürgerinnen und Bürger fordern dies.

Das alles muss natürlich im entsprechenden Untersuchungsrahmen geprüft werden. Im Ergebnis des Braunkohlenplans ist schlüssig nachzuweisen, dass das Tagebauvorhaben Jänschwalde-Nord umwelt- und sozialverträglich durchgeführt werden kann. Das hört sich sehr kompliziert an, wenn man die konkrete Betroffenheit sieht und das so aufgeschrieben wird.

Neben den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Lärm- und Staubemissionen werden bei der Festlegung des Abbaugebiets auch Varianten geprüft, welche im Einzelfall eine entsprechende Umsiedlung bzw. Teilumsiedlung erforderlich machen. Ich möchte auch noch einmal auf die Kleinen Anfragen 1331 und 1669 verweisen, in deren Beantwortung dies sehr detailliert dargestellt wurde.

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Bretz.

Danke, Herr Minister, für die Antwort. Ich habe zwei Nachfragen.

Erste Nachfrage: Stimmen Sie mit mir überein, dass eine Neuregelung von Randbetroffenheiten in Brandenburg erforderlich ist, und, wenn ja, in welchem Umfang?

Zweite Nachfrage: Sie können also zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Tendenz nennen, ob man dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die sich an uns gewandt haben, entsprechen kann?

Das will ich auch nicht tun, weil das ohnehin ein schwieriges Verfahren ist. Ich hatte Ihnen genannt, welche Randbedingungen dort zu berücksichtigen sind. Die Frage der Randbetroffenheit ist natürlich eine sehr komplizierte Frage. Wir haben auch intensive Diskussionen - ich will das gar nicht vergleichen -, was beispielsweise die Betroffenheit durch Windkraftanlagen betrifft. Da diskutieren wir über 1 000 oder 1 500 m. Insofern ist dies schon ein deutlich komplizierterer Tatbestand, was die 200 m betrifft. Das sollte niemand kleinreden, und das kann sich auch jeder vor Ort ansehen, sehr anschaulich auch in der Gemeinde Taubendorf, wo diese Randbetroffenheiten entsprechend abgesteckt sind.

Ich hätte größtes Interesse daran, dass der Begriff „Tagebaurandgemeinde“ gesetzlich besser fixiert wird, damit man eine entsprechend bessere Handhabe hat. Aber ich glaube, Herr Bretz, wir haben die schwierige Aufgabe, dieses komplizierte Verfahren unter den jetzigen gesetzlichen Bedingungen durchzuführen.

Die Abgeordnete Lieske stellt die Frage 793 (Quereinstieg als Erzieherin bzw. Erzieher in die Kitas).

Seit August 2010 ist die neue Kita-Personalverordnung in Brandenburg in Kraft, die erlaubt, dass Quereinsteigern die Möglichkeit gegeben wird, in den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers einzutreten.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Personen haben bis zum jetzigen Zeitpunkt davon Gebrauch gemacht?

Frau Ministerin Münch, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lieske, die Kita-Personalverordnung haben wir zum 1. August 2010 geändert, um qualifizierte Frauen und Männer für die Bildung und Erziehung in der Kita zu gewinnen und vor allen Dingen auch Menschen mit unterschiedlichem persönlichem und beruflichem Hintergrund den Zugang zum Erzieherberuf zu erleichtern.

Seit August 2010 hat das Landesjugendamt schon über 644 Anträge entschieden, und nur zwei dieser Anträge - das sind gerade mal 0,3 % - mussten abgelehnt werden. Das zeigt, dass die Rechnung wirklich aufgegangen ist und die Änderung der Kita-Personalverordnung ihr Ziel erreicht hat.