Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

Zudem sollten wir an den Schulen bereits frühzeitig inklusiv arbeiten. Wenn es beruflich eine Inklusion geben soll, müssen wir damit schon in der Schule beginnen, meine Damen und Herren.

Ebenso muss es ein trägerübergreifendes persönliches Budget geben, das mittelfristig wirkt. Schließlich können Betroffene am besten selber einschätzen, welche Hilfe sie im Alltag brauchen.

Die Leistungsform des persönlichen Budgets wurde mit dem IX. Sozialgesetzbuch eingeführt und ermöglicht behinderten Menschen, den Einkauf von Leistungen eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu regeln.

Meine Damen und Herren! Für uns ist es sehr wichtig, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dabei ist die Teilhabe am Arbeitsleben essenziell. Sie sollte, Kollege Maresch, im Idealfall auf dem ersten Arbeits

markt sein, aber eben auch in Behindertenwerkstätten und Integrationseinrichtungen.

Bei Besuchen in Behindertenwerkstätten zeigte sich mir immer ein differenziertes Bild von Menschen mit Behinderungen. Es gab welche, die gern selbstbestimmt in die Gesellschaft inkludiert sein wollen. Das ist wohl die Mehrheit. Es gab aber eben auch welche, die sich in einer für sie geschützten Umgebung sicherer und wohler fühlen. Diesen Wunsch sollten wir auch respektieren.

Das Maßnahmenpaket selbst wird man erst bewerten können, wenn wir wissen, welche Maßnahmen umgesetzt werden können, wie die Maßnahmen greifen und welche Erfolge wir damit haben. Deswegen würde eine umfassende Analyse der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Stärkung eines eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebens notwendig sein.

Herr Abgeordneter Büttner, auch immer schnelleres Reden hilft jetzt nicht mehr.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Ich wünsche mir eine umfassende weiterführende Debatte zu diesem Thema, welche eben nicht nur auf die Inklusion im Bildungsbereich fokussiert ist. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen enthält einige gute Ansätze, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern werden. Es sind darin aber auch viele Maßnahmen zu finden, für deren Umsetzung sich die Landesregierung beherzter einsetzen müsste und die sie wegen fehlender finanzieller Mittel nicht gleich wieder infrage stellen dürfte.

335 000 Brandenburger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen bekommen von der Landesregierung ein Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket vorgelegt, dessen konkrete Umsetzung erst durch die Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes garantiert werden würde. Das Gesetz wird erst im Frühjahr 2012 kommen; Herr Minister Baaske hat es nochmals bestätigt.

Ich frage mich, was die Landesregierung daran hindert, die Novelle zum Behindertengleichstellungsgesetz gleichzeitig mit dem Maßnahmenpaket vorzulegen, zumal die Vorarbeiten für die Novellierung seit Jahren laufen.

In dem Maßnahmenpaket habe ich das Handlungsfeld 8 Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung gefunden. Dort wird meine Frage zum Teil beantwortet. Unter Punkt 8.5 findet sich die Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes als „Maßnahme“ formuliert. Das MASF wird ab dem Jahr 2011 im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel die als Maßnahme deklarierte Novellierung durchführen.

Bei der Vorlage des Behindertengleichstellungsgesetzes könnte es im Jahr 2011 an verfügbaren Haushaltsmitteln gehapert haben. Oder, anders gesagt, hat sich die Landesregierung hierbei selber behindert?

Das finden wir überhaupt nicht akzeptabel und überdies merkwürdig. Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes macht eine Überarbeitung von Gesetzen nötig. Viele Rechtsvorschriften sind anzupassen. Das alles kann doch nicht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel passieren.

(Beifall der Abgeordneten von Halem [GRÜNE/B90])

Nun ist es ja ein offenes Geheimnis, dass die Kommunen bezüglich der Novelle zum Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz an höchster Stelle, nämlich in der Staatskanzlei, interveniert haben. Schon die prinzipielle Einbeziehung der Kommunen in den Geltungsbereich des Gesetzes - sei es durch so unverbindliche Zielvorgaben wie des „Daraufhinwirkens“ werden als Bedrohung empfunden und mit der Konnexitätskeule geahndet.

Nehmen wir ein anderes Handlungsfeld: Arbeit und Beschäftigung. Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung ist die Integration in das Erwerbsleben. Sie ermöglicht eine eigenständige ökonomische Existenz. In Brandenburg leben fast 100 000 Menschen mit Schwerbehinderungen im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 65 Jahren. Circa 4,7 Millionen Euro werden in dem Zeitraum von 2009 bis 2014 für die Berufsorientierung sowie die betriebliche und außerbetriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt. Zitat:

„Die Landesregierung wirkt darauf hin, dass Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zukünftig verstärkt die Möglichkeit einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten, insbesondere durch Beschäftigung in Integrationsprojekten.“

Das erscheint doch sehr widersprüchlich. Ein inklusives Brandenburg soll durch Beschäftigung in Integrationsprojekten erreicht werden, in denen mindestens zu 25 % Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeiten, deren Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt?

Wir sprechen hier jedoch von Inklusion. Klappt diese Inklusion in das Arbeitsleben nicht, sind die aufgezählten Maßnahmen lediglich ein aufgeblasener Papiertiger ohne Sprungkraft.

(Beifall der Abgeordneten von Halem [GRÜNE/B90])

Wohl niemand hat die Kritik am Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket derartig treffend zusammengefasst wie der Landesbehindertenbeirat selber, weshalb ich meine Rede mit einem

Zitat aus dessen Stellungnahme an das Ministerium enden lassen möchte:

„Der Landesbehindertenbeirat empfiehlt der Landesregierung, den Maßnahmenkatalog insgesamt zu straffen und auf nachvollziehbare, finanziell unterlegte Aktivitäten mit der Formulierung von Teil- und Einzelzielen sowie Terminvorgaben zu beschränken.

Der Verlust an behindertenpolitischer Breite würde durch die spür- und messbare Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mehr als aufgewogen.“

Dieser Einschätzung ist nichts mehr hinzuzufügen.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Die Aussprache wird nunmehr mit dem Beitrag der Landesregierung beendet. Herr Minister Baaske, Sie haben das Wort, wenn Sie möchten. Er möchte nicht mehr sprechen. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt. Damit ist das Maßnahmenpaket in der Drucksache 5/4363 zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung der Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ einschließlich Personalentwicklungskonzept (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 16.12.2010 - Drs. 5/2561-B)

Zwischenbericht der Landesregierung

Drucksache 5/4555

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Dr. Woidke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie wichtig eine leistungsfähige Polizei ist, die ihren Dienst in funktionierenden organisatorischen Strukturen verrichtet, davon hat die aktuelle Stunde am gestrigen Tag eindrucksvoll gezeugt.

Frau Präsidentin, können Sie bitte die rote Lampe ausmachen? Oder ist meine Redezeit schon zu Ende? - Danke.

(Heiterkeit)

Damit wir in Zukunft auf beides vertrauen können, läuft nunmehr seit knapp zwei Jahren die Polizeistrukturreform. Ich habe es an dieser Stelle schon des Öfteren gesagt, aber ich sage es gern noch einmal: Diese Strukturreform war nötig, um die Qualität der Polizeiarbeit in der Fläche des Landes weiterhin zu sichern. Wir liegen mit der Umsetzung im Zeitplan. Das hinzubekommen war ein gutes Stück Arbeit für die Polizei, aber auch für das Ministerium. Es musste geplant, organisiert und nicht zuletzt auch überzeugt werden.

Sie erinnern sich sicherlich noch an den 18. Dezember des Jahres 2010. An diesem Tag wurde hier im Hohen Haus die gesetzliche Grundlage für die Polizeistrukturreform beschlossen. Ich möchte mich an der Stelle noch einmal bei allen Abgeordneten bedanken, die sich in diese Reformdiskussion konstruktiv eingebracht haben. Ich denke, dass wir insgesamt gute Kompromisse gefunden haben.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Anfang des vergangenen Jahres, zu Beginn des Jahres 2011, haben die Aufbaustäbe des Polizeipräsidiums und der Polizeidirektionen ihre Vorschläge für eine Polizei Brandenburg 2020 entwickelt, basierend auch auf den Vorgaben des Landtages, beispielsweise auf den Vorgaben des Entschließungsantrages, der am 18. Dezember 2010 beschlossen worden ist.

Seit Ende 2011 liegt Ihnen nun der Zwischenbericht zum Stand der Polizeistrukturreform inklusive Personalentwicklungskonzept vor. Die wichtigsten Eckdaten zum Status quo: Seit Beginn 2011 arbeitet nur noch ein Polizeipräsidium für das Land Brandenburg hier in Potsdam. Dieses Präsidium stellt eine Zusammenführung der beiden bisherigen Polizeipräsidien Frankfurt (Oder) und Potsdam, aber auch des Landeskriminalamtes und der Landeseinsatzeinheit dar.

Im Juli ist dann der zweite Schritt gefolgt. Seither gibt es zwei Fachdirektionen, eine Fachdirektion Landeskriminalamt und eine Fachdirektion Besondere Dienste, und es gibt vier Regionaldirektionen: Nord, Ost, Süd und West.

Ebenfalls im Juli hat Herr Feuring sein Amt als Brandenburger Polizeipräsident angetreten. Auch das ist uns allen noch gut in Erinnerung. Wenn Sie über den Brandenburger Tellerrand hinweg nach Berlin schauen, wo man nach wie vor versucht, Polizeipräsidenten bzw. erst einmal ein Verfahren zu finden, um einen Polizeipräsidenten zu finden, dann sehen Sie, dass es bei uns doch relativ reibungslos und gut gelaufen ist.

Zudem habe ich im Juli die Direktionsleiter ernannt, die gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort weitere Entscheidungen zur neuen Polizeistruktur treffen und umsetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn sich Strukturen ändern und in die Organisation eingegriffen wird, dann gibt es zwangsläufig auch Neuerungen bei den Dienstposten. Zunächst hatten wir die rund 120 Dienstposten in der Führungsebene höherer Dienst und anschließend die etwa 650 herausgehobenen Dienstposten für den Bereich des gehobenen Dienstes ausgeschrieben. Bis Ende Oktober konnten die Führungsfunktionen dann besetzt werden.

Um die mehr als 5 000 nicht herausgehobenen Dienstposten für den Bereich des gehobenen und mittleren Dienstes zu besetzen, gab es ein Interessenbekundungsverfahren. Inzwischen sind auch diese Stellen bis auf wenige Ausnahmen den Kollegen zugeordnet.

Die Zeit der Neu- und Umbesetzungen haben die Personalräte der Polizei intensiv und sehr konstruktiv begleitet. Dafür möchte ich von dieser Stelle noch einmal recht herzlichen Dank sagen. Auch das hat dazu beigetragen, dass dieser Prozess komplikationslos und auch innerhalb der Polizei sehr unaufgeregt verlaufen ist.