Der bringt dann mehr als 10 Euro weniger an Steuern, falls die Betroffenen wegen zu geringer Löhne überhaupt Steuern zahlen. Sonst bringt ihnen diese Steuersenkung nämlich gar nichts.
Was macht Schwarz-Gelb? Diese Koalition ist stolz darauf, alte Fehler zu wiederholen. Wir haben ja bereits gehört, warum. Es ist ein Zugeständnis an die sterbende FDP, die doch noch liefern möchte.
Ich bitte Sie: Lernen Sie aus den Fehlern der Vergangenheit! Setzen Sie Ihre Prioritäten anders! Geben Sie Konsolidierung und Schuldenabbau den Vorrang vor taktisch motivierten Steuergeschenken! Sorgen Sie dafür, dass Deutschland auch in dieser Hinsicht wieder ein Vorbild für Europa wird! Sorgen Sie dafür, dass die anderen Staaten unserem guten Beispiel folgen und nicht wir ihrem schlechten! Lehnen Sie daher den FDPAntrag ab und stimmen Sie unserem Antrag zu! - Herzlichen Dank.
Zum Schluss der Debatte erhält noch einmal die antragstellende Fraktion das Wort. Frau Vogdt hat das Wort. - Ich begrüße unsere neuen Gäste im Saal, Schülerinnen und Schüler aus dem Geschwister-Scholl-Gymnasium im schönen Fürstenwalde. Herzlichen willkommen im Landtag zu Brandenburg!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Görke, als ehemaliger Lehrer kennen Sie ja das Ergebnis, wenn am Thema vorbeigeredet wurde: 6, setzen!
Wir haben deswegen aber nicht das Wohl der Brandenburger vergessen. Wir setzen uns weiter dafür ein.
Wenn ich hier höre, dass das Steuergeschenke seien, die wir fordern, dann nur einmal ein Beispiel für Ihren Einsatz für den kleinen Mann.
Die Steuerlast in der Einkommensgruppe zwischen 10 000 und 15 000 Euro im Jahr klettert um 8,4 %, wenn der Bruttolohn um 2 % steigt. Bei einem Einkommen in Höhe von 100 000 Eu
ro im Jahr steigt die Steuerlast nur um 2,6 %. Das ist nicht nur linke, das ist ganz linke Politik. Auch die Gewerkschaften und die Sozialverbände beklagen, dass immer mehr beim Fiskus landet als in den Lohntüten. Es ist doch merkwürdig, wenn die öffentliche Hand allerorten zur Mäßigung bei Tarifforderungen aufruft. Ist es denn gerecht, wenn mit der Lohnerhöhung lediglich die Inflation ausgeglichen wird und davon nur der Fiskus profitiert?
Sie reden vom starken Staat. Sie meinen, der Staat könne alles besser. Dass dem nicht so ist, wurde vor gut 20 Jahren deutlich gezeigt.
Frau Geywitz, auch die SPD war im letzten Jahr noch dabei, die kalte Progression abzuschaffen. Herr Gabriel forderte im Juni den Abbau des Mittelstandsbauchs. Ich nehme an, er hat damit nicht seinen eigenen Wohlstandsbauch gemeint.
Zum Thema sozial gerechte Steuerpolitik. Darunter verstehen Sie einen höheren Spitzensteuersatz, die Einführung der Vermögenssteuer, höhere Erbschaftssteuern usw. usw. Wie im Supermarkt, alles nach dem Motto: Darf's ein bisschen mehr sein?
Eines haben Sie dabei offensichtlich aus dem Blick verloren: Sie wollen umverteilen, was noch gar nicht erarbeitet wurde. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Als Erstes steht der Antrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/4757 zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Es folgt der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 5/4806. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Dieser Antrag ist mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Wir beginnen mit den Fragen 857 bis 859, die sich um die Professorenbesoldung drehen. Ich schlage vor, eine gemeinsame
Beantwortung vorzunehmen. Die Frage 857 (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung) stellt die Abgeordnete Geywitz.
Am 14. Februar 2012 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Frage der W-Besoldung und ihrer Angemessenheit. Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen auf den Landeshaushalt und die Personalkosten im Wissenschaftsministerium wird dieses Urteil haben?
Die Frage 858 (Konsequenzen aus dem Karlsruher Urteil zur Besoldung von Hochschullehrern) stellt der Abgeordnete Görke.
Die Bezahlung der Hochschullehrer ist 2005 auf eine neue Basis gestellt worden. Es gab dann landesrechtliche Regelungen, eine wurde jetzt in Hessen beklagt und durch das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das Urteil vor dem Hintergrund der Erarbeitung des brandenburgischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts?
Der Abgeordnete Lipsdorf stellt die Frage 859 (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Besoldung von Pro- fessoren und dessen Auswirkung auf den Landeshaushalt).
Gleiche Intention - ich frage die Landesregierung: Hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft indirekt und mittelbar natürlich auch Brandenburg. Im Jahr 2006 gab es die Föderalismuskommission. Das Besoldungsrecht ist zwischen den Bundesländern relativ einheitlich gestaltet, und demzufolge müssen auch wir uns mit diesem Urteil auseinandersetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Bezahlung des klagenden Professors, der eine W2Stelle hatte, evident unzureichend ist. Es hat aber nicht gesagt, welcher Betrag auskömmlich wäre bzw. mit welchen Schritten oder konkreten Handlungsmaximen eine auskömmliche Bezahlung erreicht werden kann. Das werden sich die Länder sehr detailliert anschauen.
Wir haben im Land Brandenburg - ich hoffe, die Zahlen sind richtig - 221 W2- und 187 W3-Beamte und Beschäftigte. Wir müssen uns überlegen, wie wir mit diesem Urteil umgehen. Im
Urteil ist von verschiedenen Varianten die Rede. Man könnte erstens - zum alten System zurückkehren, man könnte - zweitens - das Grundgehalt erhöhen und man könnte - drittens - den Anteil der Alimentierung erhöhen, indem man einen bestimmten Satz der Leistungszulage einsetzt. Das werden wir zusammen mit dem MWFK sehr ausführlich prüfen. Dafür werden wir uns Zeit nehmen. Wir haben vor, es bis zum 1. Januar 2013 hinzubekommen; dieser Zeitrahmen ist dem Land Hessen vorgegeben worden. Wir könnten das zur Debatte stehende Besoldungs- und Versorgungsgesetz gleich mit einarbeiten. Wenn wir soweit sind, werden wir Ihnen sagen, welche dieser Varianten wir in welchem Maße auswählen. - Danke schön.
Ich habe Verständnis, dass Sie noch nicht sämtliche Varianten durchgerechnet haben. Sie haben gesagt, es sei ein Abwägungsprozess. Die einfachste Variante ist die Rückkehr zum alten System. Haben Sie eine Hausnummer, was es kosten würde, einfach einmal als Obermaßstab?
Diese Variante ist nicht die von mir präferierte, das sage ich klar und deutlich. Ich präferiere die Variante, den Anteil der Alimentierung mittels eines Satzes aus der Leistungszulage zu verstärken. Damit wären die finanziellen Mehraufwendungen relativ gering.