Wenige Tage nach dem Probefischen wurden zwischen Lindenau und Königsbrück erneut 15 000 halbjährige Junglachse eingesetzt.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Bemühungen und die finanziellen Aufwendungen zur Wiederansiedlung der Lachse in der Pulsnitz mit Blick auf die bisherigen Ergebnisse?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dombrowski, ich bedanke mich ausdrücklich für die Frage. In meiner Antwort kann ich einiges klarstellen, unter anderem, wer dieses Projekt unterstützt. Auch die Zurückweisung des Ausdrucks „lecker“ fand ich richtig; denn die Jungfische werden nicht ausgesetzt, damit sie später gefangen werden und in der Bratpfanne landen.
- Herr Genilke, ich stelle das ausführlich dar. Sie können Nachfragen stellen, wenn Sie mit meiner Antwort nicht zufrieden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das 1998 begonnene Projekt zur Wiederansiedlung von Großsalmoniden in Brandenburg steht in Zusammenhang mit dem 1994 gestarteten Programm „Elblachs 2000“. Dazu eine Vorbemerkung: Ein Gebiet mit einem bereits sehr erfolgreichen Projekt zur Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle ist die Stepenitz in der Prignitz.
Die ersten Rückkehrer sind 2002 in der Stepenitz eingetroffen. Bis heute sind dort 228 Lachse und 386 Meerforellen nachgewiesen worden.
Zu Anfang - Herr Domres, Sie werden das mit Sicherheit bestätigen - gab es sehr viel Skepsis gegenüber diesem Projekt. Heute sind alle dafür. So ist das nun einmal bei einem Erfolg.
Nun zu dem Projekt, zu dem Sie nachgefragt haben: Seit 2004 werden in Kooperation mit Sachsen jährlich 10 000 bis 15 000 Junglachse in der Pulsnitz, einem Nebenfluss der Schwarzen Elster, ausgesetzt. Maßgeblich dafür sind die gute Wasserqualität und das Vorhandensein von sehr guten Habitaten für Laich- und Jungfische im Oberlauf.
Das Flussgebiet der Schwarzen Elster war bis zum Ende des 19. Jahrhunderts eines der bedeutsamsten Fischgewässer - auch Lachsgewässer - im Elbeeinzugsgebiet. Unüberwindliche Wehr
anlagen und die Verschmutzung des Flusses, insbesondere als Folge der Industrialisierung im sächsischen Raum, führten zum Verlust der Wanderfischarten Lachs und Meerforelle. Mittlerweile hat sich die Wasserqualität des Flusses deutlich verbessert. Umfangreiche Maßnahmen des Landesumweltamtes - herzlichen Dank auch an Frau Tack - führten zur Verbesserung der Fischpassierbarkeit und der Fischartenvielfalt.
Alle bisherigen Maßnahmen stehen im Kontext mit der Wasserrahmenrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Das Wiederansiedlungsprojekt nutzt Synergieeffekte dieser Richtlinien und dient als Indikator zur Erfolgskontrolle. Denn Lachse und Meerforellen steigen als Laichfische nur zum Ablaichen in das Gewässer auf, aus dem sie als Jungfische ins Meer abgewandert sind.
In den Jahren 2007 und 2008 gelang der Nachweis von vier zurückgekehrten Laichfischen in diesem Gewässersystem, was grundsätzlich die große Chance der Wiederansiedlung von Langdistanzwanderfischen bestätigt. Die Flussgebietsgemeinschaft Elbe hat daher 2009 das Flussgebiet der Schwarzen Elster zum prioritären Gewässer für Langdistanzwanderfische und somit für die Umsetzung der europäischen Richtlinien erklärt. Die Schwarze Elster gehört damit zu den Vorranggewässern des Landes Brandenburg bei der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit.
Schwierig ist der Einzelnachweis von Rückkehrern; das war ja auch Teil Ihrer Frage, Herr Dombrowski.
Massive Hoch- und Niedrigwasserereignisse, mehrere Baumaßnahmen an Wehranlagen sowie die noch bestehenden Wanderbarrieren erschwerten ab 2009 den Laichfischnachweis erheblich. Die fehlenden Laichfischnachweise haben auch methodische Ursachen. Diese sind in der Größe des Flusses begründet; das ist in der Stepenitz einfacher.
Dass Fische aufsteigen, belegt auch der Fang einer Meerforelle bei Schwarzheide im Jahr 2011; Sie haben es bereits gesagt. Mit den bisherigen Besatzmengen werden die ökologischen Kapazitäten des Flusssystems bei weitem nicht ausgeschöpft. Der Besatz dient bislang vor allem dem Nachweis, dass die Lachse mit den aktuellen Bedingungen im Flussgebiet klarkommen und den Weg zum Meer sowie zurück zu den Laichplätzen finden. Das ist Erfolg und Bestätigung zugleich.
Bislang wird das Projekt maßgeblich - jetzt wird es interessant aus der zweckgebundenen Fischereiabgabe des Landes, das heißt durch die Angler und Fischer selbst finanziert. Darüber hinaus trägt der Landesanglerverband durch 10 % Eigenmittel zum Besatz bei, der für die Pulsnitz jährlich 5 000 bis 7 500 Euro kostet. Der Landesanglerverband steht voll hinter diesem ehrgeizigen Projekt. Ich unterstütze es ebenfalls.
Herr Minister, Frage Nummer eins: Können Sie bitte die Zusammenarbeit mit den örtlichen Anglerverbänden ein bisschen deutlicher beschreiben?
Nummer zwei: Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die wasserbaulichen Maßnahmen, um den Aufstieg der Fische in der Pulsnitz zu gewährleisten?
Herr Dombrowski, ich habe über diese Projekte mit dem Landesanglerverband gesprochen; das habe ich schon dargestellt. Die Zusammenarbeit mit dem Anglerverband im Land Brandenburg ist völlig unproblematisch. Das merkt man auf jeder Hauptversammlung. Ich bin auch gern bereit, Gespräche mit den örtlichen Anglerverbänden zu führen. Dem Ausschuss kann ich detailliert darlegen, welche baulichen Maßnahmen noch notwendig sind, leider kann ich das nicht aus dem Handgelenk schütteln. Aber im Ausschuss bin ich gern dazu bereit. Setzen Sie es auf die Tagesordnung! Dann haben wir ausreichend Gelegenheit, uns mit diesem wichtigen Projekt detailliert auseinanderzusetzen. - Herzlichen Dank.
Die Beschlussempfehlung empfiehlt die Annahme des Gesetzes. Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wer der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/4715 folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden.
Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2011 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Auch hierzu wurde empfohlen, keine Debatte zu führen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/4679 an den Hauptausschuss Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diejenigen, die nach der Mittagspause an der Reihe sind, haben wieder eine undankbare Aufgabe.
Ich begrüße ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Humboldt-Gymnasiums Eberswalde. Liebe Schülerinnen und Schüler, nehmen Sie sich kein Beispiel an den Abgeordneten, die nach der Mittagspause sehr spärlich hier eintreffen. Aber die Abgeordneten, die hier sind, können nichts dafür.