Protokoll der Sitzung vom 21.03.2012

Zunächst möchte ich voranstellen, dass ich es positiv finde, dass sich in dem Bericht keine Ausführungen zu dem Themenkomplex finden, den wir gemeinsam in der Enquetekommission zu verhandeln haben, von der wir demnächst einen Zwischenbericht und im nächsten Jahr abschließende Empfehlungen bekommen werden, was die künftigen Verwaltungsstrukturen, Modellrechnungen, Varianten sowie Mindesteinwohnergrößen usw. betrifft, und dass man sich in dem Evaluationsbericht im Wesentlichen auf die innere und äußere Kommunalverfassung beschränkt hat, so wie sie vor Ort wirkt. Darauf möchte ich mich auch in meinem Redebeitrag beschränken.

Was ich nicht so gut finde - auch dies muss ich an dieser Stelle sagen -, ist, dass man den gesamten Bereich der gemeindewirtschaftlichen Regelungen im Evaluationsbericht nicht betrachtet hat, da man diesen Bereich bereits im Vorgriff mit dem „Gesetz zur Stärkung der Daseinsvorsorge“ neu geregelt hat. Ich hätte mir gewünscht, dass man auch hier erst einmal die Evaluation abgewartet und gehört hätte, wie sich die einzelnen Verbänden sowie die Kommunen vor Ort und die Spitzenverbände dazu positionieren. Aber die Landesregierung hat sich an dieser Stelle für einen anderen Weg entschieden.

Die Hauptziele der damaligen Reform waren die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit unserer Kommunen, der Abbau von Reibungsverlusten zwischen Verwaltung und den Ehrenamtlern sowie zwischen den Mandatsträgern, Bürgermeistern und Landräten sowie die Schaffung von klaren Verantwortungsstrukturen, auch durch die Klärung offener Zuständigkeitsfragen. Daraus ergibt sich in der Praxis immer noch der eine oder andere Änderungsbedarf. Ich würde mir vor allem wünschen, dass wir noch zu einer sprachlichen Vereinfachung kommen. Nicht jeder ehrenamtliche Vertreter, Stadtverordnete oder Kreistagsabgeordnete hat Jura studiert und ist in der Lage, den „Schumacher“ immer bei sich zu haben, zu lesen und zu verstehen, sodass es auch bei uns im Kreistag - ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist; Sie alle sind auch kommunalpolitisch verortet und aktiv - immer wieder ein gewisses Kompetenzgerangel und Zuständigkeitsstreitigkeiten gibt. Eine sprachliche Vereinfachung und Verschlankung würde ich mir an dieser Stelle sehr wünschen,

(Beifall CDU und der Abgeordneten Prof. Dr. Heppener [SPD])

damit man weiß, wer in der Gemeinde wofür zuständig ist. Dann könnten wir uns diese Auszeiten in den Kreistagssitzungen hoffentlich ersparen, in denen alle ihren „Schumacher“ vor sich haben. Das darf ich als Praktiker an dieser Stelle, denke ich, einmal sagen.

Das Fazit der Landesregierung in dem Bericht lautet, dass es im Grunde keinen gravierenden Änderungsbedarf gibt. Dem kann ich mich persönlich, und ich denke, kann sich auch unsere Fraktion anschließen: dass die Novellierung ohne größere Probleme in der Praxis an- und aufgenommen wurde und überwiegend positiv bewertet wird.

Nichtsdestotrotz gibt es eine ganze Reihe von Punkten, die man ändern kann und sollte und die sich auch in dem Bericht auf den Seiten 70 ff. wiederfinden. Deshalb werden wir der Überweisung des Berichts an den Innenausschuss, wenn er nachher zur Abstimmung steht, unsere Zustimmung geben, sodass wir uns über die weitere parlamentarische Beratung dieser Punkte verständigen können. Es wurden Beispiele genannt. Ich kann nicht auf alle eingehen, aber ich denke, vor allem die Gleichstellung der Rechte von Beiräten und Beauftragten sollten wir anpacken. Dazu gibt es immer wieder unterschiedliche Vorstellungen: Seniorenbeiräte auf der einen und die Beauftragten auf der anderen Seite. Das kann man einfacher fassen.

Auch die Entschädigungsregeln für die Ehrenamtlichen sollte man zu einer Regelung zusammenfassen und sie nicht an fünf oder sechs verschiedenen Stellen in der Kommunalverfassung aufführen. Ein sehr wichtige Punkt, der mich im Kreistag immer wieder berührt hat: Wir haben jetzt einen guten Landrat. Mit Dietmar Schulze läuft die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Verwaltung ganz gut. Aber wir hatten davor einen Landrat, mit dem es sehr schwierig war.

(Heiterkeit bei der SPD - Ludwig [DIE LINKE]: Es ist kein Landrat!)

- Ja, er ist ein guter Mann, das kann ich an dieser Stelle einmal sagen. Aber davor hatten wir einen, mit dem es nicht so einfach war.

Wir haben regelmäßig Kreistagsbeschlüsse mit großer Mehrheit gefasst, aber der Landrat hat beanstandet. Keiner wusste so recht, in welcher Frist. Dass man da seitens des Innenministeriums nun eine Klarstellung befürwortet und eine bessere Regelung schaffen will, kann ich nur begrüßen: Entweder unverzüglich, wenn er dabei war - er muss in der Sitzung mitteilen, dass er den Beschluss beanstandet -, wenn er nicht dabei war - wird ihm eine 2-Wochen-Frist gewährt. Aber so, wie es jetzt ist, ist es sehr missverständlich, und eine Änderung des Gesetzeswortlauts wäre aus meiner und auch aus Sicht meiner Fraktion wirklich hilfreich. Auch den Vorschlag, vergleichbare Qualifikationen zu akzeptieren, was das Amt des Beigeordneten angeht, finde ich gut.

- Die rote Lampe leuchtet, ich komme zum Schluss. Ich könnte eine ganze Reihe positiver Beispiele nennen; wir werden das im Innenausschuss in aller Ruhe gemeinsam zu diskutieren haben.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und kann Ihnen sagen, dass wir der Überweisung zustimmen werden. Ich hoffe, dass Sie es auch tun, sodass wir den weiteren parlamentarischen

Lauf zu diesem Bericht gemeinsam unternehmen können. Danke schön.

(Beifall CDU, FDP und GRÜNE/B90)

Vielen Dank. - Wir kommen nun zum Beitrag des Abgeordneten Richter für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als dritter Redner in dieser Sache, bei der so viel Einigkeit herrscht, ist es schwer, überhaupt noch ein paar neue Punkte herauszufischen. Wer nach mir an der Reihe ist, der wird es noch schwerer haben, glaube ich.

(Senftleben [CDU]: Das schaffen Sie schon!)

Ich versuche trotzdem, noch einmal einige Aspekte zu benennen. Die Landesregierung hat einen Bericht vorgelegt. Ich finde tatsächlich, es ist ein sehr guter Bericht. Wenn man sich die 100 Seiten des Berichts vornimmt und sieht, wie sorgfältig die einzelnen Dinge dort diskutiert, abgewogen, verworfen oder umformuliert wurden, stellt man fest, dass er gut gelungen ist.

Die Herausnahme der Aufgaben, die die Enquetekommission bearbeitet - das ist schon genannt worden -, ist richtig, wobei es sich dabei um die eigentlich spannenden Dinge handelt, die wir heute diskutieren würden. Die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der Kommunen, die Kooperation und Fusion oder die Modellvarianten sind ausgenommen, weil es vernünftig ist, die Ergebnisse der Enquetekommission abzuwarten. Natürlich sind auch all die Dinge der gemeindewirtschaftlichen Tätigkeit herausgenommen, weil dazu vor Kurzem ein Gesetz verabschiedet wurde und das nicht erneut evaluiert werden musste.

Die Einbeziehung der kommunalen Ebene ist auch schon erwähnt worden. Ich fand das sehr gut und umfassend. Bürgermeister, Landräte, kommunale Spitzenverbände und auch die unteren kommunalen Aufsichtsbehörden haben ihre Erfahrungen eingebracht, und dann wurden alle Vorschläge diskutiert. Es wurden ca. 50 Einzelsachverhalte überprüft - das ist eine ganze Menge -, erst einmal die unterschiedlichen Positionen festgelegt, dann diskutiert und dann überlegt, ob es Änderungsideen gibt. Von diesen sind am Ende ungefähr 25 zur Änderung vorgeschlagen worden; darüber werden wir noch zu diskutieren haben. In anderen Fällen sind Änderungen nicht empfohlen worden - auch das sagt der Bericht deutlich -, weil sich bestehende Regelungen bewährt haben.

Die Überprüfung im Bereich der haushaltsrechtlichen Vorschriften - das ist auch schon gesagt worden - war ein schwieriger Fall, war geprägt durch die Schwierigkeiten und Unsicherheiten, die die kommunale Ebene bei der Umstellung auf die doppische Buchführung hatte. Wir alle wissen das: Sämtliche Landkreise und Kommunen befanden sich in der Zeit der Evaluierung in einem sehr schwierigen Umstellungsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Im Bericht wurde anerkannt, dass die Kommunen hohe personelle, organisatorische und finanzielle Anforderungen und Aufwendungen in diesem Umstellungsprozess hatten. Es war schwer, jetzt schon konkrete Änderungsbe

darfe - einige sind genannt worden, aber noch nicht umfassend - zu nennen, weil der gesamte Prozess noch zu jung und unvollständig ist. Mich hat die Formulierung gefreut, dass das Land sich in der Pflicht sehe, die Kommunen in diesem schwierigen Prozess weiterhin zu begleiten und zu unterstützen. Ich begrüße das ausdrücklich.

Meine Damen und Herren, die Kommunalverfassung ist sozusagen die kleine Bibel für jeden Abgeordneten, auf Gemeindeebene, Kreisebene und für die Verwaltung; jeder hat ständig damit zu tun. Insofern finde ich es richtig, dass man in regelmäßigen Abständen überprüft, wie sich die Regelungen, die man sich einmal gegeben hat, bewährt haben, ob sie handhabbar und lesbar sind und ob sie jeder verstehen kann. Das ist hier alles gemacht worden. Ich halte das für einen guten Bericht, der eine prima Grundlage für das weitere parlamentarische Verfahren ist. Ich freue mich darauf.

(Vereinzelt Beifall SPD, DIE LINKE sowie CDU)

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Goetz spricht für die FDPFraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Das Ziel der Veränderungen der Kommunalverfassung war 2007, leistungsfähige Kommunen zu schaffen, die dann aufgrund stärkerer Eigenverantwortlichkeit besser in der Lage sind, ihre Aufgaben wahrzunehmen, und auch intern zu effektiveren Prozessen kommen sollten. Insofern habe ich Verständnis dafür, dass die Themen, die parallel in der Enquetekommission verhandelt werden, hier keine Aufnahme gefunden haben. Trotzdem ist es auch ein wenig schade. Es ist, als würde man sagen: Wir machen hier einen Wetterbericht, reden aber nicht über das Wetter. - Vor diesem Dilemma stehen wir jetzt ein wenig.

Ich hätte mir schon denken können, dass man zwar aus den Themen, die die Enquetekommission 5/2 betreffen, keine Vorschläge macht, dass man aber gewisse Erfahrungen in solch einen Bericht, den die Landesregierung vorgelegt hat, aufnimmt. Das hätte der weiteren Arbeit der Enquetekommission helfen können, es hätte sie jedenfalls nicht behindert. Es wäre auf alle Fälle besser als zu sagen, wir müssten die Landkreise abschaffen - wie es aus der SPD-Fraktion geäußert wurde -, oder bereits Konzepte für 2030 darüber vorzulegen, wie die Dinge dann fertig sein sollen. Das hilft der Sache wesentlich weniger als eine solche Aufnahme einzelner behandelter Themen.

Die wirtschaftliche Betätigung ist auch weitgehend herausgenommen worden - natürlich mit guten Gründen, das ist auch klar und nachvollziehbar. Trotzdem muss man auch hier sagen, dass die jüngste Erweiterung - die Erleichterung wirtschaftlicher Betätigung für Kommunen - ein Stück weit auch ein Offenbarungseid der Landesregierung ist, was die finanzielle Ausstattung der Kommunen angeht. Wenn man sagt, die Kommunen hätten eigentlich einen Anspruch darauf, dass wir als Land sie auskömmlich finanzieren, dann aber gleichzeitig sagt, wir wüssten, dass wir das gar nicht schaffen und den Kommunen deshalb die Möglichkeit zu Nebenverdiensten geben, indem sie für Private auch Handwerksleistungen und Ähnliches anbieten können, dann ist das nicht, was wir eigentlich wollen können.

Das schadet der mittelständischen Wirtschaft im Ort und ist deshalb eher nach- als vorteilig für die Kommunen.

Wir haben die Doppik eingeführt - auch das ist angesprochen worden. Bemerkenswert daran ist, dass zwar Städte, Gemeinden und die Landkreise die Doppik haben, das Land selbst sich jedoch aus der Sache herausgenommen hat, weil es gesehen hat: Das ist so schwierig, da trauen wir uns nicht heran. Sollen die in den Städten, Gemeinden und Landkreisen erst einmal ihre schlechten Erfahrungen machen, und wenn die vorliegen, können wir einmal darüber nachdenken. - Insofern finde ich es nicht glücklich, dass man den Kommunen etwas zumutet, was man sich selbst nicht zutraut. Das ist offenbar der Hintergrund dessen gewesen.

Das wirkt sich tatsächlich auch so aus. Meine Heimatstadt, die Stadt Teltow, hat für 2012 noch keinen Haushalt. Früher hatten wir den Haushalt für das Folgejahr im November oder Dezember des Vorjahres fertig. Durch die doppischen Bewertungen ergeben sich so viele Schwierigkeiten und Umstellungsprobleme, dass es einfach sehr viel aufwendiger geworden ist, einen Haushalt aufzustellen. Die Doppik hat auch Vorteile - unbenommen -: Manches ist transparenter geworden, manches kann besser dargestellt werden. Vor allem Abschreibungen, die immer aufgenommen werden, machen deutlich, welche Folgekosten auch mit Investitionen verbunden sind. Das hat bisher überhaupt keine Rolle gespielt. Insofern: Gut, dass es so ist, aber die Unterstützung, Kollege Richter, die Sie ansprachen, wird auch weiter gebraucht, um auch da besser in die Spur zu kommen. Wie gesagt, das Land mag sich Gedanken machen, wie es selbst dastehen würde, wenn es mit den Problemen konfrontiert wäre, die jetzt die Kommunen haben. Auch das würde helfen.

Es ist über Kassenkredite gesprochen worden. Der Bericht enthält auch Ausführungen, wie sie ausgelegt werden und wie das Verfahren vereinfacht wird. Man muss eben wissen, dass die Kassenkredite infolge mangelnder Finanzausstattung für viele Kommunen das Mittel sind, um überhaupt noch über das Jahr zu kommen und die Aufgaben erfüllen zu können. Auch das ist eigentlich nicht in unserem Sinne, weil Kassenkredite eine Ausnahme für besondere Situationen sein sollen und eben nicht das ständige Finanzierungsmittel für Kommunen, wie es in vielen Fällen ist. Wir werden uns darüber Gedanken machen müssen, wie wir mit diesem Thema anders umgehen können.

Von einigen Rednern ist die Fraktionsstärke angesprochen worden. Ich erinnere: Der erste Antrag, den die FDP-Fraktion 2010 eingebracht hatte, war die Forderung zur Aufhebung der unglückseligen Regelung festgelegter Fraktionsstärken aus der Landesgesetzgebung. Man hätte sich eine Blamage ersparen können, wenn man dem Antrag damals entsprochen hätte. So musste das Landesverfassungsgericht feststellen, dass das, was hier gemacht worden ist, nicht richtig ist. Trotzdem haben wir jetzt eine Regelung, mit der wir leben können.

Was nicht funktionieren wird, ist, dass man es einfach in das Belieben der Kommunen stellt, weil auch das Landesverfassungsgericht Vorgaben gemacht hat, unter welchen Voraussetzungen andere Fraktionsstärken denkbar wären. Man kann also nicht einfach sagen: Ihr könnt machen, was ihr wollt. - Sondern man muss schon sagen: Die Vorgaben gelten natürlich für euch. Wenn sie erfüllt sind - nach sorgfältiger Prüfung -, dann mag man über anderes nachdenken.

Volksbegehren ist ein Thema, das wir vor Kurzem behandelt haben. Es ist auch ein Thema der Kommunalverfassung. Die ersten diesbezüglichen Erfahrungen werden wir machen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir in manchen Punkten weiter gegangen wären. Unterschriftensammlungen auf der Straße waren ein Thema, das mir am Herzen gelegen hätte. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, und nun machen wir den ersten richtigen Schritt und werden erst später - in absehbarer Zeit - wieder zu einer Evaluierung kommen.

Der gesamte Bericht, meine Damen und Herren, umfasst 107 Seiten. Er enthält viel Klein-Klein, und man kommt vom Stöckchen aufs Hölzchen. Das ist nun einmal so, das muss in einem Bericht auch so sein. Deswegen ist es richtig, bei vielen Einschätzungen - die ich auch teile -, die einzelnen Themen dann eben nicht hier - das ist auch gar nicht möglich, die Lampe blinkt -, sondern im Innenausschuss zu erörtern. Ich freue mich darauf, die einzelnen Themen im Innenausschuss ausführlich zu behandeln, um dann die Empfehlungen, die wir mittragen, umsetzen zu können, und andere, die wir nicht mittragen, kritisch zu diskutieren. Soweit stimmen wir der Überweisung selbstverständlich zu. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP und GRÜNE/B90)

Der Abgeordnete Ludwig spricht für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ende des Jahres 2007 beschloss der Landtag die novellierte Kommunalverfassung für Brandenburg. Der Landtag hat in diesem Zusammenhang ganz klar gesagt: Wir wollen überprüfen, ob und vor allem wie sich dieses neue Vorhaben bewährt. Er hat die Evaluierung des Gesetzes schon mit dem Gesetz beschlossen.

Denn aus Erfahrungen war klar, dass Umstellungsprozesse für Verwaltungen, für Ehrenamtler und auch für Einwohnerinnen und Einwohner nicht immer einfach sein würden. Was auf dem Papier für richtig gehalten wird, kann in der Praxis zum Problem werden. Deshalb wurde im vergangenen Jahr vom Innenministerium ein Evaluationsverfahren durchgeführt. Umfängliche Befragungen und Diskussionen - vornehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Kommunalaufsichten und anderen - haben stattgefunden. Allerdings haben wir eine Beteiligung von Stadtverordneten, Gemeindevertreterinnen und -vertretern und gegebenenfalls Vorsitzenden von Kommunalvertretungen weniger deutlich wahrgenommen.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)

Deren eher durch die Praxis geprägtes Meinungsbild wäre sicherlich auch von Interesse gewesen. Ich finde es richtig, dass jene Inhalte nicht betrachtet wurden, die mit der Aufgabenstellung der Enquetekommission 5/2 in Verbindung stehen; ich sage das auch ganz klar als Vorsitzender dieses Gremiums.

Die Untersuchungen, Anhörungen und Befragungen laufen auf vollen Touren und deren Ergebnisse werden im kommenden Jahr hier im Plenum vorgestellt. Für uns hat sich die Kommunalverfassung unter dem Strich bewährt und stellt ein gutes

Instrumentarium zur Verfügung. Die zur Verbesserung trotzdem als notwendig erachteten Korrekturvorschläge sind im Bericht klar kenntlich gemacht worden.

Ich möchte, da hier im Parlament Raum für Diskussionen sein soll, auf einige Sachverhalte besonders aufmerksam machen. Etwas erstaunt war ich, als ich zur Kenntnis nahm, dass zur Frage von Bürgerbeteiligung keine Defizite vorgetragen wurden. Akteure und Beteiligte in Bürgerinitiativen und anderen Zusammenschlüssen betrachten diese Frage sicher von einer anderen Seite. Teilhabe und Partizipation im weitesten Sinne, auch wenn sie finanzielle Angelegenheiten betreffen, sollten uns zu weiteren Überlegungen bei diesem Thema anregen. Ich meine, es ist nicht nur ein Trend. Ich denke, neuen Entwicklungen und Bedürfnissen nach Formen der Mitsprache sollten wir weiter entsprechen.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)

Den Vorschlag, die Höchstzahl amtsangehöriger Gemeinden bei Ämtern anzuheben, um freiwillige Zusammenschlüsse von Ämtern zu erleichtern, werden wir weiter auf der Agenda behalten und - wie eben schon erklärt - auch in die kommenden Debatten in der Enquetekommission 5/2 dieses Parlaments aufnehmen.

Wir sollten auch noch einmal betrachten, in welcher Situation Gleichstellungsbeauftragte sind, die bekanntermaßen oft in einer Quasi-Multibeauftragung agieren, zum Beispiel zugleich Ausländerbeauftragte oder für Migrantinnen und Migranten zuständig sind. Dieses sollte im Blick bleiben.

Immer wieder stehen die Belange der Beiräte sowie die Frage im Raum, was sie können, was sie dürfen. Insofern würden wir einem Vorschlag zur Gesetzesanpassung und hier zu einer Klarstellung zustimmen.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)