Herr Domres? - Aber natürlich! Nach wie vor fordern Sie bei den Direktzahlungen keine Kappung. Immer schön nach oben.
Wir lehnen die Anträge ab. Alles andere können wir weiterhin diskutieren. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zwar spät, aber ich bin immer froh, wenn ich mein Manuskript beiseite legen und auf das eine oder andere eingehen darf.
Liebe Frau Niels, ich stelle fest: Die Fraktion der Grünen im Landtag Brandenburg verabschiedet sich von der Gemeinsamkeit, dass wir in Brüssel gemeinsam dafür ringen, für Brandenburg beste Bedingungen zu schaffen, um die neue Förderperiode zu gestalten.
Das, was Sie zu den Inhalten gesagt haben, war schlichtweg falsch. Ich maße mir nicht an, Anträge der Koalitionsfraktionen oder der CDU-Opposition zu interpretieren; aber auf einige Punkte möchte ich doch eingehen.
Liebe Frau Niels, in dem Antrag der Koalitionsfraktionen ist von „Konditionalitäten“ die Rede. Dabei geht es eben nicht um die Leitplanken, die Sie erwähnt haben. Die CO2-Minimierung um 20 % ist selbstverständlich ein Instrument, mit dem wir die
Technologieförderung umsetzen werden; die 20 % zur Bekämpfung der Armut sind eine Festsetzung für den ESF-Bereich.
Hier geht es jedoch um etwas völlig anderes. Hier geht es darum: Darf die Kommission in die Verwendung der Gesamtsumme der Fonds eingreifen, beispielsweise um die Transeuropäischen Netze auszubauen? Sie sollten sich bei Ihren - nicht genannten - Experten kundig machen; vielleicht können die Sie darüber aufklären.
Frau Niels, wir haben das Thema im Ausschuss dreimal behandelt. Beim letzten Mal waren Sie nicht anwesend; ich erkläre es hier gern zum vierten Mal: Wir sind seit Januar 2010 dabei, das Land Brandenburg wieder zu einem einheitlichen Fördergebiet auszugestalten. Es gibt den entsprechenden Grundsatzbeschluss des Rates und den des Parlaments. Wir sind es wieder!
Wir sind innerhalb der Kategorie „Übergangsregionen“ aufgrund der wirtschaftlichen Geteiltheit noch zwei verschiedene Regionen. Wir ringen darum, dass - unter Akzeptanz der Ziele im Rahmen der „Übergangsregion“ - beide Regionen annähernd gleiche Bedingungen der Förderung erhalten. Das können Sie doch nicht infrage stellen! Sie können sich doch nicht heute vor das Parlament, vor die Öffentlichkeit stellen und behaupten, das Ziel werde nicht mehr verfolgt, weil es nicht mehr erreichbar sei. Woher wissen Sie das? Woher nehmen Sie das Recht, einzuschätzen, dass die Landesregierung, die sie tragende Koalition und auch die anderen Oppositionsparteien nicht unterwegs seien, um genau dieses Ziel zu erreichen?
Woher nehmen Sie die Überzeugung, diese Aussage heute im Parlament treffen zu können, und das, nachdem wir - ich weiß nicht mehr, wie oft - im Ausschuss darüber beraten haben? Wir haben stets offengelegt, welchen Stand der Gespräche wir gerade erreicht hatten.
Wir werden sehen, was die Zukunft bringt. Von einem Prinzip weichen wir nicht ab, egal, was die Fraktion der Grünen meint im Landtag vertreten zu müssen: Wir werden den Ausschuss weiterhin zeitnah über das informieren, was wir erreicht haben.
Frau Niels, Sie sprachen von „nicht genannten Experten“. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber ich zitiere auch keine „nicht genannten Experten“, die angeblich ganz viel wissen. Ich bin jedenfalls froh darüber, dass - außer Ihrer Fraktion - trotz aller Differenziertheit alle anderen Fraktionen dieses Hauses offensichtlich ein politisches Ziel eint.
Wir werden mit Beginn der Strukturfondsperiode 2014 die Bedingungen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes bis 2020 definieren. Darüber lohnt sich politischer Streit: über Inhalte, über den Einsatz und die Verteilung der Mittel, über die politische Klammer, die wir gemeinsam zu generieren haben. Ich freue mich über die Unterstützung aus dem Parlament in dem Wissen darum, dass es eine politische Unterstützung ist. Die Arbeit der Landesregierung und ihrer Institutionen muss selbstverständlich weitergehen. Es gilt, das umzusetzen, was hier an Zielstellungen definiert worden ist.
Frau Richstein, Sie sprachen „Horizon 2020“ an. Der Antrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich auf die Fonds, nicht auf das Forschungsrahmenprogramm „Horizon 2020“. Selbstverständlich sind wir dabei zu prüfen, inwieweit wir das Ziel der Förderung auf dem Weg zu Exzellenz für das Land Brandenburg nutzbar machen können. Hinsichtlich der Verordnungen, die wir gegenwärtig auswerten, ergibt sich ein grundlegendes Problem, weil es völlig verschiedene Antrags- und auch Wettbewerbsverfahren sind. Wir bemühen uns trotzdem, weil wir darin einen Weg sehen, Technologietransfers und damit die Substanzentwicklung im Land Brandenburg umfassend voranzutreiben. Das ist eine Chance.
Zweitens die Frage der Mehrwertsteuer. Die hat Frau Niels auch angesprochen. Das ist eine zentrale Frage. Wenn wir uns mit den revolvierenden Fonds bzw. alternativen Finanzierungsmöglichkeiten weiter beschäftigen wollen, muss das Problem geklärt werden. Frau Niels, nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber wir haben darüber in diesem Parlament schon sehr oft berichtet. Ich wäre Ihnen dankbar gewesen, wenn Sie die politische Unterstützung auch Ihrer Fraktion zum Ausdruck gebracht hätten, etwa mit der Aussage, dass auch Sie der Auffassung sind, wir sollten auf diesem Weg gemeinsam weitergehen. Ansonsten wird es nämlich schwierig, den politischen Konsens hier im Land aufrechtzuerhalten.
Meine letzte Bemerkung bezieht sich auf die Fonds. Frau Niels, Sie haben ganz locker behauptet, Brandenburg-Südwest werde auf jeden Fall herausfallen. Ich weiß nicht, woher Sie diese Gewissheit nehmen. Maßgeblich für die Einstufung des Landes Brandenburg ist der Durchschnittswert der beiden Regionen. Das ist sozusagen die Grundlage der Anmeldung. Dann haben Übergangsregionen noch ein spezifisches Problem; das versuchen wir über die Beihilfekulisse zu lösen.
Frau Niels, ich unterstelle Ihnen eine hohe europapolitische Affinität. Das sehe ich auch an den Anträgen, die mir zugeleitet werden. Aber das, was Sie heute vorgetragen haben, ging ein Stück weit am Thema vorbei. Gestatten Sie mir, dass ich es so offen sage: Das war die Aufkündigung eines politischen Konsenses, was ich sehr, sehr bedauere.
Ich versichere Ihnen: Wir werden in Übereinstimmung mit den vorliegenden Anträgen weiter an der Umsetzung der Ziele Flexibilisierung des Strukturfondseinsatzes, Armutsbekämpfung, CO2-Minimierung und KMU-Unterstützung arbeiten. Wir werden die Frage des einheitlichen Fördergebiets und möglicherweise der Beihilfekulisse bzw. der Flexibilität zwischen beiden Regionen in der Übergangsregion auszugestalten versuchen.
Ich darf mich an dieser Stelle bei allen Bundesländern für einen Punkt bedanken: Es ist dem Land Brandenburg gelungen, seine Interessen in einem Bundesratsbeschluss, der von allen Ländern getragen wird, zu verankern. Das war nicht selbstverständlich. Dafür bedanke ich mich sowohl für die politische Unterstützung aus dem Parlament, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die maßgeblichen Anteil daran haben, dass dieser Beschluss zustande gekommen ist. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich lege meine vorbereitete Rede beiseite und möchte einige Anmerkungen zum Verlauf der Debatte sowie zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion machen.
Sehr geehrte Frau Richstein, wir, die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, waren im Herbst vergangenen Jahres in Brüssel das war die Zeit, als die Kommissionsvorschläge auf den Tisch gelegt wurden -, um uns rechtzeitig sachkundig zu machen. Ein Ergebnis dessen ist dieser Antrag. Da der Zug der Entscheidung längst losgefahren ist, befürchte ich, dass er, wenn wir bis Mai gewartet hätten, schon so schnell gefahren wäre, dass wir nicht mehr hätten aufspringen können. Deswegen konnten wir nicht länger zuwarten.
Ihr Entschließungsantrag vermittelt den Anschein, als ob er von Ihnen komme; Sie haben jedoch ganze Passagen einfach bei uns abgeschrieben. Es wäre besser gewesen,
wenn Sie einen eigenen Antrag gestellt hätten. Dann hätten wir darüber debattieren und ihn qualifizieren können.
Herr Lipsdorf, die Unterschiede sind hier durchaus deutlich geworden. Es wäre wahrscheinlich sehr schwierig geworden, einen Antrag zu formulieren, der von allen Fraktionen hätte getragen werden können.
„Um die Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung zu gewährleisten, müssen Investitionen immer Vorrang vor konsumtiven Ausgaben haben.“
Ja, das sehen wir auch so. Niemand bestreitet das. Das Verhältnis von 70 zu 30 zwischen EFRE und ESF hat das ja bestätigt. Auch der Vorschlag der Kommission zu einem Verhältnis von 60 zu 40 untermauert das. In Zukunft sollen hier auch ESF-Mittel für reine Investitionen genutzt werden. Das ist Ausdruck des Vorrangs für Investitionen.
Wir haben übrigens einen etwas anderen Blick als Sie auf den Investitionsbegriff; wir sprechen auch von Investition in die Menschen. Insoweit sehen wir ein wesentliches Potenzial des ESF, das wir nutzen können, insbesondere zur Armutsbekämpfung und zur Aufrechterhaltung eines öffentlichen Beschäftigungssektors. Damit sehen wir uns in großer Übereinstimmung mit den zentralen Zielen der Verordnung: Förderung von Beschäftigung, Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte, Investitionen in Bildung, Vermittlung von Kompetenzen zum lebens
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, es ist ja toll, dass Sie für die Beibehaltung der Förderung in Brandenburg sind. Die CDU tut aber etwas anderes, sie tritt in Berlin und in Brüssel für die Kürzung der Mittel der EU um 10 % ein; die Zahlen sind bereits genannt worden. Angesichts dessen befürchten wir, dass eine Zweidrittelförderung in allen Regionen Brandenburgs nicht mehr möglich sein wird.
Frau Niels, wir müssen uns von Ihnen nicht vorhalten lassen, dass wir uns nicht um das gesamte Land Brandenburg kümmern würden.
Ein weiterer Punkt: Sie führen in Ihrem Entschließungsantrag auf, die Operationellen Programme sollen im Landtag ausführlich diskutiert und abgestimmt werden. Darin stimmen wir völlig mit Ihnen überein, wenn es um die Diskussion geht. Unser Entschließungsantrag - und sicherlich auch Ihrer - ist ein Beitrag zu dieser Diskussion. Was jedoch nicht geht - dazu gab es erst kürzlich ein sächsisches Verfassungsgerichtsurteil -, ist die Abstimmung im Landtag, weil die Ausarbeitung der Operationellen Programme nun einmal Aufgabe der Exekutive ist.
Noch ein weiterer Satz: Angesichts immer knapper werdender Mittel sollte insgesamt ein stärkerer Fokus auf Forschung und Entwicklung gelegt werden. Sie sprachen es an. Das ist richtig, wir haben es so nicht benannt, wir haben diesen Fakt aber als wichtigen Grund benannt, dass wir gerade auch deswegen eine weitere Förderung in Brandenburg brauchen, und es ist richtig, dass dazu auch das eigenständige Wissenschaftsprogramm der EU genutzt wird und hier eine Verzahnung erfolgt.