Protokoll der Sitzung vom 21.03.2012

Ich frage die Landesregierung: Welche Veränderungen ergeben sich aus dem Beschluss für die gymnasiale Oberstufe?

Für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport antwortet Frau Ministerin Dr. Münch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Krause, die KMK hat auf ihrer letzten Plenarsitzung am 8. und 9. März keine vereinheitlichten Aufgaben aller Bundesländer für das Abitur - das firmierte auch unter dem Stichwort „Zentralabitur“ - beschlossen. Vielmehr soll ab 2013 - Sie haben es bereits geschildert - ein Aufgabenpool mit schriftlichen Abiturprüfungsaufgaben und entsprechenden Bewertungsvorgaben für alle Länder entstehen.

Jede Abiturprüfungsaufgabe wird vorher vom IQB hinsichtlich ihrer Orientierung an den Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife überprüft. Sie wissen ja, dass diese Bildungsstandards in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch voraussichtlich im Dezember 2012 von der KMK verabschiedet werden sollen. Die Entwicklung der Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife in den Fächern Biologie, Chemie und Physik beginnt im Jahr 2013.

Der Aufgabenpool soll den Ländern als Angebot für das Abitur ab dem Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung gestellt werden, zunächst natürlich nur in den Fächern, für die es bereits AbiturBildungsstandards gibt. Im Schuljahr 2016/2017 wird voraussichtlich der erste Schülerjahrgang das Abitur auf der Grundlage dieser Bildungsstandards ablegen. Damit wird das Abitur deutschlandweit gut vergleichbar sein.

Im Zuge der Reform der gymnasialen Oberstufe im Land Brandenburg wurden unsere Rahmenlehrpläne überarbeitet. In den überarbeiteten Fassungen wurden Kompetenz- und Standardorientierung bereits berücksichtigt, soweit sie im Verlauf der Erarbeitung schon erkennbar waren.

Die Rahmenlehrpläne für die gymnasiale Oberstufe wurden ausdrücklich als „Vorläufige Rahmenlehrpläne“ genehmigt, um dem Überarbeitungsbedarf nach Verabschiedung der AbiturBildungsstandards Rechnung zu tragen. Mit den AbiturBildungsstandards und dem Aufgabenpool werden die Grundlagen für bundesweit gleiche Abituranforderungen gelegt; aber es bleibt weiterhin in der Zuständigkeit der Länder, schriftliche Abiturprüfungsaufgaben zentral vorzugeben. Insofern - jetzt komme ich endlich zu Ihrer Frage - ergeben sich aus dem Beschluss der KMK vom 8. und 9. März keine Veränderungen für die gymnasiale Oberstufe im Land Brandenburg. Die Reform unserer gymnasialen Oberstufe werden wir dennoch planmäßig fortsetzen. Der Beschluss der KMK bietet eine zusätzliche Orientierungsmöglichkeit für Entwicklungen in Richtung bundesweiter Qualitätsmaßstäbe in den Ländern, die wir schon heute im Blick haben. - Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt Nachfragebedarf, zunächst beim Fragesteller.

Frau Ministerin, ich habe zwei Nachfragen. Erstens haben Sie gerade formuliert, dass dieser Aufgabenpool als Angebot zu verstehen sei. Deswegen frage ich explizit nach, inwieweit die Bundesländer verpflichtet sind, sich aus diesem Aufgabenpool zu bedienen. Zweitens haben Sie darauf hingewiesen, dass die Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung geändert wurde. Die Zahl der Leistungskursstunden ist von fünf auf vier abgesenkt, die Rahmenlehrpläne sind entsprechend angepasst worden. Können Sie sagen, ob dabei schon beachtet wurde, dass noch genug Zeit vorgehalten wird, um die Fächervermittlung auch in vier Stunden zu realisieren?

Vielen Dank für Ihre Frage. Eine Verpflichtung der Bundesländer ist derzeit nicht vorgesehen. Da alle Bundesländer an diesem Prozess beteiligt sind, gehe ich aber davon aus, dass sie maximales Interesse daran haben, möglichst verbindlich mit dem Aufgabenpool umzugehen.

Es gibt eine Reihe von praktischen Problemen. In den einzelnen Bundesländern finden die schriftlichen Abiturprüfungen an unterschiedlichen Tagen, verteilt über mehrere Monate, statt. Wir müssen noch klären, wie gewährleistet werden kann, dass die Aufgaben geheimgehalten werden und dennoch die gleiche Schwierigkeit und Qualität haben; aber das Problem wird sich lösen lassen. Wir haben für die Angleichung noch einige Jahre Zeit.

Ihre zweite Nachfrage bezieht sich wahrscheinlich auch auf das gemeinsame Zentralabitur mit Berlin. Wir bieten seit der veränderten Gestaltung unserer gymnasialen Oberstufe tatsächlich mehr Kurse auf erhöhtem Niveau an; Berlin ist bei zwei Leistungskursen geblieben.

Wir gehen davon aus, dass es in den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch keinen großen Unterschied machen wird. Wir sind gemeinsam mit Experten dabei, für das Fach Mathematik Kernaufgaben zu definieren, die auch mit der reduzierten Stundenzahl in Brandenburg kompatibel sind. Wir überlegen, ob

wir spezifische Länderzusatzaufgaben mit diesen Kernaufgaben verknüpfen können. Ich informiere Sie gern im Ausschuss darüber, wenn die Aufgaben so weit erstellt sind, dass wir vertiefter darüber diskutieren können. - Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Frage wurde zurückgezogen.

Wir kommen demzufolge zu Frage 907 (Tarifbindung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes), gestellt durch den Abgeordneten Krause, Fraktion DIE LINKE. Herr Krause, Sie haben das Wort.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat ihre Mitglieder darüber informiert, dass das Land als Arbeitgeber vorhat, ihnen Änderungsangebote zu den bestehenden Arbeitsverträgen zu unterbreiten. Demnach will das Land mit seinen Angestellten eine zusätzliche Klausel vereinbaren, die regelt, dass die Tarifverträge so lange gelten, wie der Arbeitgeber an diese Tarifverträge gebunden ist. Das bedeutet, dass im Falle der Beendigung der Tarifbindung die Tarifverträge in der Folgezeit lediglich statisch weitergelten würden. Diese Mitteilung hat heftige Unruhen und Befürchtungen in der GEW-Mitgliedschaft, aber auch insgesamt unter den Lehrkräften in unserem Land ausgelöst.

Deswegen frage ich die Landesregierung: Plant sie, aus der Tarifgemeinschaft der Länder auszusteigen?

Für das MI antwortet Herr Minister Dr. Woidke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Krause, nein, solche Pläne existieren nicht. Danke sehr.

(Heiterkeit)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. Die Zeit reichte gar nicht, eine Nachfrage zu stellen. Es war aber auch eine klare und deutliche Antwort.

Wir kommen zu Frage 908 (Entwässerungsprojekte im Oder- bruch), gestellt durch den Abgeordneten Büchel, Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Presseberichten von Anfang März zufolge soll eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Umweltministerium, dem Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium sowie dem Innenministerium die Förderfähigkeit von kommunalen Entwässerungsprojekten im Oderbruch prüfen. Des Weiteren ist den Medien von heute zu entnehmen, dass gestern eine Besprechung mit dem Landrat, den betreffenden Amtsdirektoren und Bürgermeistern stattgefunden hat.

Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse hat die Prüfung bisher erbracht?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büchel. - Für das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz antwortet Frau Ministerin Tack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Marco Büchel, ich verweise zunächst auf meine Antwort, die ich in der Fragestunde im Januar dieses Jahres auf eine entsprechende Frage von Herrn Dombrowski gab. Es wurde die Feststellung getroffen, dass diese Projekte nicht förderfähig sind. Das LELF hat die Ablehnung ausgesprochen; das Widerspruchsverfahren vonseiten der Kommunen läuft.

Wir - der Innenminister, der Landwirtschaftsminister und ich haben uns am 8. März unter Hinzuziehung der Fachabteilungsleiter getroffen und uns noch einmal „die Karten gelegt“, welche Möglichkeiten wir zusätzlich zu dem, was bisher geprüft worden ist, sehen, um den Kommunen Unterstützung geben zu können. Im Ergebnis haben wir eine Expertengruppe eingesetzt, die nochmals eine fachliche Prüfung vorgenommen hat.

Das Ergebnis lautet wie folgt: Die Ablehnung durch das LELF hat Bestand. Wir haben geschaut, ob wenigstens Teile der beantragten Projekte förderfähig sind; auch das ist negativ beschieden worden. Wir haben verabredet - das ist ein weiteres Prüfergebnis der Arbeitsgruppe -, eine Gesamtbetrachtung der wasserwirtschaftlichen Situation in der betroffenen Region - sprich: Oderregion - vorzunehmen; daraus sollen notwendige Investitionsmaßnahmen abgeleitet werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen ist eine Ergänzung der Förderrichtlinie notwendig. Dabei ist die wasserwirtschaftliche Situation in Poldergebieten besonders zu beachten; insoweit wollen wir eine Ergänzung vornehmen.

Die Maßnahmenvorschläge werden - das ist gestern verabredet worden - Mitte April in Seelow den Bürgermeistern, den Amtsdirektoren, dem Landrat und den Experten vorgestellt.

Ferner ist festgestellt worden, dass für die Erstellung der Antrags- und Genehmigungsunterlagen Entwurfsplanungen erforderlich sind; das ist völlig klar. Wir haben uns aber gestern mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren verabredet, dass die bisher vorliegenden Planungen so weit wie möglich in die neue Projektplanung einbezogen werden können. Es geht dabei in erster Linie um die Aufnahme von Basisdaten.

Der Prozess der Antragstellung wird begleitet durch das Umweltministerium, das Umweltamt und den Landkreis. Ich kann Ihnen mitteilen, dass alle, die gestern bei mir am Tisch gesessen haben - Landrat, Bürgermeister, Amtsdirektoren -, mit diesen Verfahrensschritten einverstanden sind. Wir treffen uns Mitte April wieder, um weitere Schritte einzuleiten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt Nachfragebedarf. Frau Abgeordnete Lieske, bitte.

Der Pressemitteilung zu den Ergebnissen der gestrigen Sitzung sind wir alle zunächst ein Stück weit ausgeliefert.

„Ausgeliefert“?

Der Berichterstattung ist zu entnehmen, dass Sie eine Zeitschiene verabredet haben. Sie haben soeben dargestellt, wie Sie sich in dieser Arbeitsgruppe inhaltlich verhalten werden; mich interessiert die Zeitschiene. Sie sagten, dass Sie sich Mitte April wieder treffen wollen. Es sind ja schon einmal Anträge gestellt worden, deren Bearbeitung ziemlich weit fortgeschritten war, die dann aber doch nicht genehmigt werden konnten, weil sie der Richtlinie nicht entsprachen.

Die Demonstration, die als Aufschrei aus der Region geplant war, wurde zu einem Bekenntnis für die Region, für das Oderbruch umgewandelt. Aus der dort anwesenden Bevölkerung, die die Reihen der Demonstranten gestärkt hat, war eindeutig zu vernehmen, dass in der Region erwartet wird, dass genehmigungsfähige Projekte im Rahmen der von Ihnen hier vorgestellten Absprachen realisiert werden.

Meine Frage lautet ganz konkret: Wann ist damit zu rechnen, dass Projekte umgesetzt werden können? Denn das Wasser steht in der Fläche, und es geht darum, es ab- und wegzuleiten.

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, Frau Lieske. Ein großer Teil Ihrer Ausführungen bezog sich darauf, was wir bereits im Januar geklärt haben. Wir haben gestern einen Fahrplan verabredet, der mit den Bürgermeistern, den Amtsdirektoren und dem Landrat abgestimmt wurde. Er sieht vor, dass wir uns Mitte April wiedertreffen. Dann hat die Arbeitsgruppe genau die Projekte eruiert, um die es aus der Gesamtsicht, die jetzt angestellt wird, geht: Wo gibt es die Defizite? Wo muss gehandelt werden? Wo müssen die Projekte angesetzt werden? Das werden wir Mitte April vorstellen, und erst dann wird entschieden, ob es für dieses Projekt eine Plangenehmigung, ein Planfeststellungsverfahren braucht oder ob der Landkreis die Genehmigung erteilen kann.

Es gibt dabei drei verschiedene Aspekte. Wenn der Landkreis die Genehmigung erteilen kann, geht dies innerhalb von drei Wochen. Wenn eine Planfeststellung durchgeführt werden muss, so wissen Sie: Ein zügiges Planfeststellungsverfahren kann bis zu neun Monate dauern, eine Plangenehmigung bis zu sechs Monate. Das sind gesetzlich vorgeschriebene Schritte und Leistungen, die erbracht werden müssen. Wir können das nicht aushebeln. Aber ich kann Ihnen noch einmal versichern, dass die Bürgermeister und Amtsdirektoren einschließlich des Landrates, da sie wissen, wie Projekte geplant werden - sie haben gerade eine Stufe durchlaufen -, sehr damit einverstanden sind, dass wir handeln, das heißt, dass der Prozess neu aufgegriffen wird und wir dort, wo es im Oderbruch Defizite hinsichtlich Wasserregulierung und Wasserhaushalt gibt, die entsprechenden Projekte vorbereiten und umsetzen. Es könnte

also in der zweiten Jahreshälfte für das eine oder andere Projekt Baubeginn sein, das ich momentan jedoch nicht im Einzelnen beschreiben kann.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wenn ich noch ergänzen darf, Frau Präsidentin: Wir treffen uns Mitte April und werden in dieser kleinen Arbeitsgruppe der Fachleute, die heute wieder zusammensitzt, in Seelow die Zwischenergebnisse vorstellen und danach die Landtagsabgeordneten sowie die Öffentlichkeit informieren, wie wir das bisher immer gehandhabt haben.

Frau Ministerin, es gibt weiteren Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Dombrowski, bitte.

Frau Ministerin, Regine Hildebrandt sagte einmal sinngemäß: Es ist schön, dass die Bienen so fleißig herumfliegen, aber ich will endlich Honig sehen. - Daher stelle ich die Frage: Wann können die Kommunen, die hier in Rede stehen, tatsächlich „Honig sehen“? Wann wird die Förderrichtlinie geändert? Wie weit sind die Absprachen zur Voreinschätzung, ob der Landkreis oder das Land zuständig ist, vorangekommen? Wann können die Kommunen - es sind keine Fachfremden, die dort involviert sind; auch Ihre Fachleute wissen das

(Ministerin Tack: Gut informiert!)

mit einem Zuwendungsbescheid rechnen? Das, was Sie hier vorgestellt haben, ist vielleicht noch ein wenig zu offen in dem erwarteten Ausgang.

Herr Dombrowski, vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich hatte gesagt, wir treffen uns Mitte April, bis dahin muss fleißigst gearbeitet werden. Ich habe beschrieben, dass von der Defizitanalyse die notwendigen Projekte abgeleitet werden. Die Experten, die auch heute wieder in dieser Arbeitsgruppe sitzen, arbeiten unter Hochdruck. Sie wissen - Sie waren lange genug im Umweltausschuss -, wie es funktioniert, Planfeststellungs- oder Planungsverfahren durchzuführen.

Sie wissen, dass hier Europamittel, also ELER-Mittel, eingesetzt werden. Es muss eine Ausschreibung stattfinden. Sie wissen dies alles. Es braucht also Zeit. Deshalb habe ich Ihnen die Zeitschiene für diese unterschiedlichen Projekte beschrieben. Die Bürgermeister und wir alle haben Interesse daran, zusammen Projekte aufzustellen, die nur eine Plangenehmigung oder eine Zulassung durch den Landkreis brauchen - was am schnellsten geht -; das wird jedoch nicht in jedem Fall so sein.

Wenn wir es Mitte April genau wissen, sind Sie mit der Erste, der informiert wird. Versprochen!

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es geht weiter mit Frage 909 (Bürgerinitiativen gegen Bahnlärm) , gestellt durch die Abgeordnete Wehlan, Fraktion DIE LINKE.