Jedenfalls ist es unklug, als Parlament eine Stelle für die Leitung einer Behörde auszuschreiben und im laufenden Verfahren deren Struktur ändern zu wollen.
Zu den Änderungen im Einzelnen: Die Grünen wollen die Position des Vizepräsidenten abschaffen. Die letzte vizepräsidentenlose Zeit habe gezeigt, dass der Rechnungshof gut ohne eine solche Position zurechtkomme und zu guter Arbeit in der Lage sei. Dies soll zur Folge haben, dass sich auch die Besetzung der Kammern ändert. Hier soll also nicht mehr notwendig der Präsident oder der Vizepräsident zwingend Mitglied sein müssen, sondern es genügt die einfache Mitgliedschaft. Dadurch werde das kollegiale Moment gestärkt. Zugleich sollen aber auch die Anforderungen an die Qualifikation von Präsident und sonstigen Mitgliedern gelockert werden. Nur noch ein Mitglied des Rechnungshofs überhaupt soll die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das heißt, bislang sind alle Entscheidungen unter Mitwirkung eines Volljuristen ergangen; dies soll nun nicht mehr nötig sein.
Die Entscheidungen des Rechnungshofs sind für die politische Kultur und das Finanzgebaren des Landes von ganz zentraler
Bedeutung. Daher ist es weiterhin durchaus angemessen, von einem Drittel seiner Mitglieder wie bislang die Befähigung zum Richteramt, also die Volljuristeneigenschaft, zu verlangen.
Die Wahlperiode soll sich von zwölf auf acht Jahre verkürzen. Hingegen soll eine Wiederwahl möglich sein. Gegen eine Wiederwahlmöglichkeit ist einzuwenden, dass diese, jedenfalls in der Endphase der regulären Amtszeit, einen vorauseilenden Gehorsam befürchten lässt. Ich möchte damit den Mitgliedern des Rechnungshofs nicht zu nahe treten. Aber die Gefahr der Schere im Kopf ist meines Erachtens durchaus gegeben.
Die bisherige Lösung - zwölf Jahre Amtszeit ohne Wiederwahlmöglichkeit - hat sich bewährt. Zentrale Änderung sollte zudem die Änderung bei den Altersgrenzen sein. 35 Jahre als Eingangsalter für das einfache Mitglied und 40 Jahre für die Berufung zum Präsidenten sollen entbehrlich sein, ebenso die Berufserfahrung, insbesondere im öffentlichen Dienst. Dies ist mir völlig unverständlich, da es doch gerade um die Kontrolle der Mittelverwendung durch die öffentliche Hand geht. Ich habe überhaupt nicht den Eindruck, dass diese Eingangsaltersgrenzen zu einer Verengung der Bewerberzahl führen würden oder dass fähige Bewerber bislang daran gescheitert wären. Angesichts des Alters unseres neuen Bundespräsidenten, das Ausdruck der Notwendigkeiten und Chancen des demografischen Wandels ist, kann ich der Altersobergrenze von 70 Jahren nichts abgewinnen und lehne sie ab, ebenso wie das geforderte Eingangshöchstalter von 62 Jahren. Damit würden wir auf profunde Lebens- und Führungserfahrung verzichten.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt keine Rede zur Verabschiedung von Herrn Dr. Apelt halten; aber so hat dieser Gesetzentwurf, sowenig zustimmungsfähig er auch ist, doch bewirkt, dass wir uns intensiv mit seinem Amt beschäftigt haben. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Vogdt. - Da die Landesregierung auf Redezeit verzichtet hat, erhält noch einmal die einbringende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Herr Abgeordneter Vogel, bitte.
Liebe Frau Mächtig, nicht nur wer lesen kann, ist im Vorteil, auch wer zuhören kann, ist im Vorteil. Ich hatte, meine ich, einiges deutlich herausgearbeitet, was Sie noch einmal auf den Tisch zu bringen versucht haben. Ich hatte ausdrücklich § 16 des AGG zitiert und darauf hingewiesen, wann Ausnahmemöglichkeiten bestehen, dass ich aber sehe, dass diese Ausnahmemöglichkeiten objektiv nicht begründet sind. Die Lebenserfahrung eines 38-Jährigen und eines 42-Jährigen unterscheidet sich meines Erachtens gar nicht, sondern diese Altersgrenze ist willkürlich gewählt.
Sie tanzen, meine ich, auf ganz dünnem Eis. Aber letztendlich wird es dann in entsprechenden Klagen vor den Arbeitsgerichten entschieden werden. Ich habe Sie gewarnt, dass hier Kosten auf das Land zukommen. Ich meine, es wäre richtig gewesen, diese Ausschreibung so lange zurückzustellen, bis dies AGG
konform geändert wurde. Ich meine, Sie tragen die Verantwortung - nicht wir. Wir haben versucht, Ihnen zu helfen.
Gemeinsamkeit herstellen, lieber Herr Ziel, das geht auch im Ausschuss. Ich nehme es trotzdem als Angebot, demnächst zu versuchen, den erkennbaren Überarbeitungsbedarf gemeinsam zu formulieren, dann vielleicht mit dem nächsten Präsidenten. Allerdings: Die wesentliche Message, die ich aus Ihrer Rede herausgehört habe, war: Wie könnt Ihr Kleinen es wagen, so einen Gesetzentwurf vorzulegen; das ist eigentlich die Aufgabe von uns Großen. - Aber weil Ihr Großen es nicht gemacht habt, haben wir es gemacht. Ich finde es bedauerlich, dass wir hier keine Zustimmung finden. - Recht herzlichen Dank.
Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, den Gesetzentwurf, Drucksache 5/4902 - Viertes Änderungsgesetz des Landesrechnungshofgesetzes -, an den Ausschuss für Haushaltskontrolle zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Mit einer deutlichen Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt.
Im Fall der Ablehnung dieses Überweisungsantrages, der jetzt gegeben ist, kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 5/4902, eingebracht durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem Gesetzentwurf in 1. Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Damit hat sich der Gesetzentwurf in der 1. Lesung erledigt.
Auf Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer wird hierzu keine Debatte geführt, jedoch den Einbringern die Gelegenheit gegeben...
Den Einbringern wird die Gelegenheit gegeben, ihren Gesetzentwurf zu begründen. Damit erteile ich für die Einbringer dem Abgeordneten Bischoff das Wort.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin für die einführenden Worte. Sie haben Recht, man muss immer bis zu Ende zuhören. Das will ich in Zukunft auch gern berücksichtigen. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Ich sage das bewusst jetzt, weil über das Abgeordnetengesetz traditionell auch öffentlich und offen zu reden und zu diskutieren ist. Ihnen liegt ein Gesetzentwurf von fünf Abgeordneten aller Fraktionen der hier im Landtag vertretenen Parteien vor. Es geht um die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, die in den Jahren 2009, 2010 und 2011 nicht erfolgt ist. Es gab für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011 keinen Vorschlag aus der Mitte des hiesigen Parlaments.
Wir haben Anfang März fraktionsübergreifend über eine grundlegende Reform der Abgeordnetenentschädigung mit Beginn der 6. Legislaturperiode debattiert und uns darauf verständigt: Mit Beginn der 6. Legislaturperiode wird auf Grundlage eines Entwurfs einer externen Diätenkommission unter anderem die jährliche Anpassung unserer eigenen Abgeordnetenentschädigung nach dem Einkommensindex der Brandenburgerinnen und Brandenburger, im Kern nach der durchschnittlichen Erhöhung der Bruttolöhne und -gehälter erfolgen. Mit dieser Regelung hatte der Landtag Brandenburg schon in der 4. Legislaturperiode sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Regelung ist damals befristet gewesen. Um eine Zahl zu nennen: Für die drei Jahre, in denen die Regelung gegolten hat, hat es eine durchschnittliche jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung von 0,8 % gegeben. Sie erinnern sich: Im ersten Jahr war es ein leichtes Minus, dann ging es um irgendwas zwischen 1,1 und 1,3 %. Im Durchschnitt der letzten neun Jahre ist die Entschädigung der Abgeordneten des Parlaments Brandenburg um 0,26 % pro Jahr gestiegen. Im Durchschnitt der letzten neun Jahre um 0,26 %!
Ich denke, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der fünf Abgeordneten aus allen hier vertretenen Fraktionen ein sachlich gut fundamentierter Vorschlag gemacht worden ist, der 1:1 die Empfehlung der externen, unabhängigen Diätenkommission aufnimmt, sich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Land Brandenburg, also der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wir hier im Parlament auch vertreten, zu koppeln.
Dieser Gesetzentwurf liegt Ihnen heute in 1. Lesung vor. Ich bitte im Namen der fünf Abgeordneten, die diesen Antrag gestellt haben, um Ihre Zustimmung in 1. Lesung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff als Sprecher der fünf Abgeordneten aller Fraktionen. - Wir kommen demzufolge zur Abstimmung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/4952 zum
Zwölftes Änderungsgesetz des Abgeordnetengesetzes, eingebracht von fünf Abgeordneten. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung einstimmig verabschiedet worden.
Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere Zusammenlegung von Behörden und Sonderbehörden
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Fortschrittsbericht kommen die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin dem Auftrag beider Parlamente nach, regelmäßig über den Stand der Entwicklung der Beziehungen zwischen den Ländern zu berichten. Der Bericht wurde wie üblich gemeinsam von beiden Landesregierungen verfasst und ist beiden Parlamenten zur Beratung vorgelegt worden.
Auch wenn es selbstverständlich erscheint, wie stark Brandenburg und Berlin zusammenarbeiten, im Vergleich mit anderen benachbarten Bundesländern, aber auch mit dem Westen ist dies weiterhin einmalig. Zur länderübergreifenden Kooperation tragen neben Regierungen und Verwaltungen unzählige zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen bei. Brandenburg und Berlin verstehen sich gemeinsam als die Hauptstadtregion. Auf dieser Grundlage tragen die Bemühungen aller Beteiligten dazu bei, die Potenziale der Region national und international effektiv zur Geltung zu bringen.
Ich möchte im Folgenden auf die verschiedenen Schwerpunkte des Berichts zu sprechen kommen. Diese umfassen unter anderem die Themen Wirtschaft, Bildung und Verkehr und damit natürlich auch mit Blick auf den 3. Juni dieses Jahres den Flughafen Berlin Brandenburg.
Die innovationspolitische Zusammenarbeit wurde mit dem Beschluss des Berliner Senats und der Landesregierung Brandenburgs zur Gemeinsamen Innovationsstrategie vom Juni 2011 verstärkt. Brandenburg und Berlin rücken also binnenwirtschaftlich durch den Clusterprozess in Fragen der Wirtschaftsförderung noch enger zusammen. Aber auch „außenwirtschaftlich“ intensivieren die Länder ihre Kooperation fortlaufend.
Ich komme noch einmal zum Flughafen. Der neue Flughafen Berlin Brandenburg ist unser wichtigstes Infrastrukturprojekt. Bereits jetzt gehen von der Eröffnung des Flughafens wichtige Wachstumsimpulse aus. Zudem setzen sich beide Landesregierungen für die langfristige Bindung der Internationalen Luftund Raumfahrtausstellung an die Region und den neuen Flughafen ein. Der Flughafen als Wirtschaftsmotor und die ILA als
Aber zum Thema Verkehr gibt es natürlich noch mehr als den Flughafen. Wir haben eine gemeinsame Verkehrsprognose mit den Berlinern erarbeitet. Das ist ein Fortschritt in unserer Zusammenarbeit. Gemeinsam erarbeiteten die beiden Verwaltungen erstmals eine Prognose, welche die Region als einheitlichen Verkehrsraum begreift.
Vor dem Hintergrund des S-Bahn-Durcheinanders in der Vergangenheit haben Brandenburg und Berlin in Kooperation mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und der S-Bahn Berlin eine ständige Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherheit eingerichtet. Die Frage der zukünftigen Vergabe des S-BahnBetriebs ab 2018 genießt bei der Zusammenarbeit beider Länder höchste Priorität.
Brandenburg und Berlin machen auch als gemeinsame Bildungsregion weiter Fortschritte. Bereits seit dem Schuljahr 2009/2010 führen beide Länder Teile des Zentralabiturs gemeinsam durch. Ab dem Schuljahr 2011/2012 finden nun auch die schriftlichen Prüfungen zum mittleren Schulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch gemeinsam statt.
Ein wichtiger Beitrag für eine gemeinsame Innenpolitik sind die im vergangenen Sommer in Kraft getretenen ausländerrechtlichen Erlasse von Berlin und Brandenburg. Asylsuchende und Ausländer mit Duldungsstatus in Berlin und Brandenburg genießen nun deutlich mehr Freizügigkeit. Als nächsten Schritt streben beide Länder eine bundesgesetzliche Änderung an, die den Besuch des angrenzenden Bundeslandes erlaubt, womit eine gesondert zu beantragende Erlaubnis entfallen würde.
Ich fasse zusammen: Die genannten Fortschritte tragen dem Koalitionsvertrag Rechnung, dass „die gewachsenen Kooperationen beider Länder vertieft werden, wo immer dies zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger führt“. Aber auch wenn nicht jeder Fortschritt ein großer Sprung nach vorne sein mag, so steht doch die Vertiefung der Kooperation und damit die Stärkung der gemeinsamen Hauptstadtregion an erster Stelle. - Vielen Dank.