Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Am Ende des Tages bleibt dies für uns als politische Forderung bestehen, so wie es der Landwirtschaftsausschuss in seiner mitberatenden Stellungnahme auch einstimmig beschlossen hat. Weil die Dinge so sind, wird sich die CDU in der Abstimmung über die vorliegenden abschließenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses auch der Stimme enthalten. Die politische Forderung bleibt für uns bestehen, sie wird auch von vielen anderen getragen, das ist klar. Aber wir müssen uns natürlich den Realitäten fügen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Dass wir uns im Landtag mit diesem komplexen Thema der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschäftigt haben, war richtig. Auch wenn es sich um einen bundesgesetzlichen Regelungsbereich handelt und viele wichtige Fragen wie die Beitragsgestaltung ohnehin in die Selbstverwaltung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung fallen, haben sämtliche Beschlüsse direkte Auswirkungen auf alle Betriebe in der Fläche.

Abschließend danke ich sowohl den Experten, die unsere Anhörung begleitet haben, als auch den Fachkollegen hier im Landtag, die sich intensiv in die Diskussion eingebracht haben. Man muss natürlich zugeben, dass die landwirtschaftliche Sozialversicherung im Rahmen des gesamten Sozialversicherungssystems für viele etwas Fremdes ist, aber wir haben es dennoch, denke ich, sachlich und fachlich gut begleitet. Von daher an alle herzlichen Dank!

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Für die SPDFraktion wird der Abgeordnete Folgart die Aussprache fortsetzen.

Frau Präsidentin! Ich kann auch gleich einleitend sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es richtig war, dass wir uns im Landtag Brandenburg in den Ausschüssen mit dem Thema „landwirtschaftliche Sozialversicherung“ auseinandergesetzt haben. Die Gesetzesvorlage ist das Ergebnis. Der Deutsche Bundestag hat in der Tat am 9. Februar 2012 mit dem LSVNeuordnungsgesetz den Weg für den schon angesprochenen bundesweiten landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger zum 1. Januar 2013 frei gemacht.

Die derzeitigen 8 regionalen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger und der bundesweite Träger für den Gartenbau werden zur neuen Sozialversicherung Landwirtschaft, Forst und Gartenbau zusammengefasst. Die Ausschüsse für Infrastruktur und Landwirtschaft und federführend, wie auch schon von Herrn Dombrowski angesprochen, der AUGV begrüßen in ihren Bewertungen, dass die Betriebsmittelausstattung der SVLFG, wie ich diesen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger abgekürzt nenne, mit 200 Millionen Euro festgelegt wurde. Der Gesetzentwurf sah hier noch 270 Millionen Euro vor. Damit wäre zu viel Geld aus der MOD abgeflossen, um die Betriebsmittelausstattung zu sichern. Insofern ist ein gerechter Umlageschlüssel für die bestehenden Verbände zur Gründung dieses Betriebsmittelfonds der SVLFG erreicht worden.

Zur Kritik gab aber Anlass, dass die Bildung eines landwirtschaftlichen Versicherungsbundesträgers im Bereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nur unzureichend mit Bundesmitteln unterstützt wird. In den Jahren 2012 bis 2015 wird die Schaffung des LSV Bundesträgers mit 175, 150 und 125 Millionen Euro flankiert. Diese Mittel reichen in der Tat bei weitem nicht aus, den Rückgang der jährlich gewährten Bundesmittel von 200 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro auszugleichen. Auch darauf ist Herr Dombrowski schon eingegangen.

Deshalb sind Härtefallregelungen während der Übergangszeit zur Abmilderung von Beitragssteigerungen unerlässlich; denn die Vereinheitlichung der bisherigen regionalen Beitragsmaßstäbe durch die Schaffung eines Bundesträgers auch für die Unfallversicherung wird erhebliche Beitragsverschiebungen bewirken.

Deshalb ist die Beschlusslage des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft zu unterstützen, nämlich die Forderung, dass der Bund weiterhin bei seinem Zuschuss in Höhe von 200 Millionen Euro bleibt, aber es hat sich schlichtweg überholt, sage ich jetzt mal. Da schaue ich Frau Wöllert an, weil wir auch gestern noch einmal darüber gesprochen haben, dass der federführende Ausschuss gesagt hat, eigentlich sei dieser Antrag, der hilfreich dazu war, dass wir uns damit befasst haben, um sozusagen das Prozedere zu begleiten, im Prinzip insoweit erst einmal hinfällig, als die Bundesratsentscheidung in die Richtung geht, die Bundesregierung aufzufordern, sogar bis zum Jahr 2017 mit 200 Millionen Euro dabei zu sein.

Insofern werde ich mich heute nicht gegen die Beschlussempfehlung stellen, aber ich werde mich enthalten, Frau Wöllert; weil ich auch selbst Betroffener bin - das habe ich auch bei meiner Fraktionsspitze angekündigt -, aber er ist in der Tat ein Stück weit entbehrlich.

(Zuruf des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])

Ich würde eher darum bitten, dass wir alles tun, dass in das Gesetz, das die Bundesregierung jetzt noch in der Hand hat, diese 200 Millionen Euro aufgenommen werden. Wenn sie im Gesetz stehen, müssen sie auch bis zum Jahr 2017 begleitend da sein. Das wäre für alle die hilfreichste Lösung. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Büttner hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir können es bei diesem Thema kurz machen. Es ist richtig, dass wir darüber diskutiert und geredet haben. Der Antrag ist nur schlichtweg überholt.

(Beifall des Abgeordneten Büchel [DIE LINKE])

Da wir festgestellt haben, dass der Deutsche Bundestag am 9. Februar 2012 das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen hat, es am 2. März den Bundesrat passiert hat und der Bundesrat dazu eine Stellungnahme abgegeben hat, nämlich genau die Forderung aufzugreifen, 200 Millionen Euro flankierend für die Neuorganisation bis zum Jahre 2017 zur Verfügung zu stellen und die Landesregierung Brandenburg diese Position auch im Bundesrat vertreten hat, ist der Antrag der CDU-Fraktion an der Stelle schlichtweg hinfällig.

(Zustimmendes Klopfen des Abgeordneten Büchel [DIE LINKE])

Dementsprechend stimmen wir auch der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zu. Vielen Dank.

(Beifall FDP sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Wöllert hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Ich kann es jetzt sehr kurz machen: Die Empfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft hat sich auch überholt, weil danach noch die Bundesratssitzung war und der Bundesrat, wie Herr Büttner es gesagt hat, bereits am 2. März einen Beschluss gefasst hat, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die gesamte Übergangszeit bis 2017 mit einem Zuschuss von 200 Millionen Euro pro Jahr zu flankieren; im Beschlussentwurf des CDU-Antrags steht sogar: nur bis 2015. Das heißt, unsere Landesregierung war die ganze Zeit vorher schon im Bundesrat ohnehin in diese Richtung

wirksam geworden, und das bedeutet auch, dass der Bundesrat noch über das Anliegen der Fraktion der CDU hinausgegangen ist. Deshalb gab es in meinem Fachausschuss - das ist nicht der AUGV, sondern der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie - mit nur zwei Stimmenthaltungen diesen Beschluss, weil die CDU-Fraktion ihren Beschluss nicht zurückgezogen hat. Der ist deshalb heute abzulehnen. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wöllert. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Frau Nonnemacher (GRÜNE/B90)

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im August 2011 legte uns die CDU-Fraktion den Antrag „Landwirtschaftliche Sozialversicherung - Interessen der Brandenburger Landwirtschaft frühzeitig vertreten“ vor. Dieser Antrag bezog sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Bereich Unfallversicherung, Krankenversicherung, Altersversorgung und Pflegekasse. Für diese agrarsozialen Sicherungssysteme, für die der Bund jährlich 3,7 Milliarden Euro aufwendet, soll zum 1. Januar 2013 ein einheitlicher Bundesträger installiert werden.

Der Antrag entbehrte von Anfang an nicht einer gewissen Pikanterie. Da wurde die - nach eigenem Jargon - „letzte rotrote Landesregierung“ von der CDU-Fraktion aufgefordert, auf Bundesebene und im Bundesrat modifizierend auf einen Gesetzentwurf der CDU-geführten Bundesregierung einzuwirken.

(Frau Lehmann [SPD]: Ja!)

Die Einflussmöglichkeiten der Landesebene wurden von Experten als ausgesprochen überschaubar angesehen, und das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Um den Einfluss der Brandenburger Landwirtschaft bei der Zusammensetzung der neuen Selbstverwaltungsgremien zu stärken, sollte nach CDU-Antrag die Vertreterversammlung auf der Grundlage von Flächenäquivalenten gestaltet werden. Dazu möchte ich einen Experten aus unserer Ausschussanhörung zitieren:

„Das ist originell; das kenne ich im Sozialbereich bisher nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Sie damit durchkommen, ist auch sehr gering, weil: Flächen... haben keine Unfälle und keine Krankheiten und zahlen auch keine Beiträge. Dort sind Personen betroffen.“

Inzwischen ist das Gesetz im Februar mit erfreulichen Modifikationen vom Bundestag angenommen worden. Für die Forderung, die landwirtschaftliche Unfallversicherung in den nächsten Jahren verbindlich mit 200 Millionen Euro zu bezuschussen, hat sich Anfang März auch der Bundesrat in einer Entschließung eingesetzt. Der Bundesrat geht sogar über den im CDU-Antrag gewünschten Zeitraum hinaus. Dass der Bundesgesetzgeber dem nicht folgt, kann man beklagen, aber zurzeit

nicht ändern. Damit kann dieser eher virtuelle Antrag als abgearbeitet angesehen werden. Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu.

(Beifall GRÜNE/B90 und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Schroeder hat das Wort.

Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben mit Genugtuung den Konsultationsprozess über diesen Antrag verfolgt und sind dankbar dafür, dass wir die wesentlichen Forderungen der brandenburgischen Bauern im Bundesrat einbringen konnten. Und auf dieser Grundlage hatten wir dazu beitragen können, dass eine Sicherung der Interessenlage der Brandenburger Bauern erreicht wurde.

Zugleich bedauern wir, dass der Bund - vor allen Dingen der Zahlung von 200 Millionen Euro, die wir in der Tat als notwendig erachten - nicht zugestimmt hat. Wir begrüßen allerdings sehr - und darauf ist in diesem Zusammenhang auch noch einmal deutlich hinzuweisen -, dass wesentliche Belange der Interessenlage der Bauern, das heißt, das Sicherungsniveau und das Beitragsniveau, in der Selbstverwaltung entschieden werden. Auch hier ist es uns gelungen, dass die Strukturen sichergestellt werden können, und zwar sowohl auf der zentralen Ebene wie auch dezentral. Und wir setzen darauf, dass unsere Bauern in der Lage sind, hier ihre Interessen so einzubringen, dass wir auch in Zukunft eine solide Sozialversicherung in neuem Gewande haben. Es heißt ja auch: Neue Situationen müssen mit neuen Interessen und Institutionen beantwortet werden, und das ist hier erreicht worden. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Schroeder. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Es liegt vor die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/4922, eine Drucksache des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie: „Landwirtschaftliche Sozialversicherung, Interessen der brandenburgischen Landwirtschaft frühzeitig vertreten“. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen ist diesem Beschluss Folge geleistet worden. Er ist damit angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Oderbruch als Lebens- und Wirtschaftsraum dauerhaft erhalten

Antrag der Fraktion der CDU

Zweitens liegt Ihnen vor der Entschließungsantrag der SPDFraktion und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/4958, und drittens der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, Drucksache 5/4960.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Dombrowski hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

„Der Landtag Brandenburg bekennt sich zum dauerhaften Erhalt des Oderbruchs als Siedlungs- und Wirtschaftsraum.“

Dies ist ein Zitat aus einem Antrag der Fraktionen der SPD und der Fraktion DIE LINKE.

(Zuruf der Fraktion DIE LINKE: Genau so ist es!)

- Genau! Dass diese Aussage uneingeschränkt für die CDUFraktion gilt, kann ich hier und heute wiederholt versichern.