Um es aber auch ganz klar zu sagen: Wir meinen damit nicht die Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb der EU, wie sie Bundesinnenminister Friedrich gemeinsam mit seinem französischen Kollegen ins Gespräch gebracht hat.
Diesen eher rechtspopulistischen Vorstoß, der offensichtlich vom Anliegen einer Unterstützung von Sarkozy im französischen Wahlkampf geprägt war, lehnen wir strikt ab.
Ich gehe davon aus, dass sich die Landesregierung konsequent gegen solche Bestrebungen einsetzen wird. Es war auch nicht ganz stimmig, dass Bundesinnenminister Friedrich einerseits keine Möglichkeit für einen verstärkten Einsatz der Bundespolizei sah, sich aber andererseits für Wiedereinführung von Grenzkontrollen aussprach, die wiederum zwangsläufig mit einer stärkeren Verantwortung der Bundespolizei verbunden wären.
Das hat sich ja nun nach den Spitzengesprächen mit dem polnischen Innenminister Anfang der Woche zum Teil aufgeklärt. Die Ankündigung des Bundesinnenministers, die Personalstärke der Bundespolizei in Brandenburg nicht weiter zu reduzieren, sondern bei etwa 1 100 Beamten zu belassen, ist zweifellos ein Erfolg. Ich habe allerdings noch deutlich vor Augen und auch im Ohr, dass der damalige Innenminister Schäuble 2007 auf einer Veranstaltung in Frankfurt (Oder) zugesagt hatte, dass der Personalabbau bei der Bundespolizei in Abhängigkeit von der konkreten Kriminalitätslage erfolgen soll. Damals waren es nach meiner Erinnerung noch über 2 000 Bundespolizisten, die hier in Brandenburg im Einsatz waren.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes wollen SPD und Linke einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Grenzgebiet leisten. Das ist hier dargestellt worden, und ich teile die Auffassung meiner Kollegin Stark. Mit der vorgeschlagenen Novellierung wird sozusagen eine Lücke geschlossen, denn es geht dabei nicht um zusätzliche Maßnahmen, sondern um eine Erweiterung des Handlungsspielraums der Beamten der Zollverwaltung. Den Zollbeamten soll ermöglicht werden, im Rahmen ihrer normalen Tätigkeiten im Land Brandenburg auch unmittelbar polizeiliche Befugnisse wahrzunehmen, um im Einzelfall schnell und effektiv handeln zu können. Das bezieht sich wiederum auf die allgemeine polizeiliche Eilkompetenz, die nach dem geltenden Brandenburgischen Polizeigesetz neben den brandenburgischen Polizisten bisher nur den Bundespolizisten und den Polizeibeamten anderer Bundesländer zusteht.
Solche Regelungen für die Beamten der Zollverwaltung gelten zum Beispiel schon in Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg. Es ist klar, dass damit keine Vorschrift entwickelt wird, die die Zollbeamten zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet. Das ist durch eine landesgesetzliche Regelung gar nicht möglich. Ich denke, wir sind uns auch darüber im Klaren, dass mit einer solchen Erweiterung der Kompetenz der Bundesbeamten keine zu großen Erwartungen verbunden werden sollten. Ich denke, das ist hier deutlich zum Ausdruck gebracht worden. Aber auch kleine Schritte führen zum Erfolg. Die Bedingungen zur Bekämpfung der Grenzkriminalität werden dadurch zweifellos nicht schlechter, sondern besser. Deshalb sollten wir auch diesen überschaubaren Gesetzentwurf zeitnah beschließen, und dafür werbe ich. - Danke schön.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Goetz wird ihn halten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Brandenburger Polizei ist gegenwärtig auf einigen Deliktsfeldern und insbesondere im Osten Brandenburgs der wachsenen Kriminalität nicht mehr gewachsen. Wir erleben das besonders bei Baumaschinendiebstählen, Autodiebstählen, bei Einbrüchen in Lauben und Wohnungen, wo die Straftaten zunehmen. Die Deliktzahlen steigen an, gleichzeitig sinken die Aufklärungsquoten. Beides hat zwei Ursachen. Eine Ursache ist die Öffnung der Grenzen vor wenigen Jahren. Ich räume ein, dass auch wir uns in den zu erwartenden Ergebnissen getäuscht haben. Wir waren damals davon ausgegangen, dass die Grenzkontrollen an der EU-Außengrenze dann von den polnischen Kollegen wahrgenommen würden, mit dem Ergebnis, dass die Kriminalität im Grunde Hunderte Kilometer vor Deutschland gestoppt werden würde. Diese Erwartung hat sich nicht erfüllt. Wir haben mit deutlich zunehmender Kriminalität zu rechnen und müssen verzeichnen, dass Straftäter aus Osteuropa, insbesondere aus Südosteuropa, in Massen nach Brandenburg hineinströmen und hier Straftaten begehen.
Die zweite Ursache für steigende Kriminalität und sinkende Aufklärungszahlen ist aber die Schwäche der Brandenburger Polizei, die aus zunehmendem Personalabbau resultiert. Der Personalabbau des Jahres 2012 - auch das gehört dazu - ist noch kein rot-roter Personalabbau, sondern noch ein rot-schwarzer Personalabbau, weil die einzige Stellschraube, die es gibt, die Einstellung neuer Anwärter an der Fachhochschule unserer Polizei in Oranienburg ist. Und weil die Ausbildung dann zweieinhalb bis drei Jahre dauert, heißt das: Der Abbau 2012 ist das Ergebnis zu weniger Neueinstellungen im Jahre 2009 - also vor der Landtagswahl. Ab 2013 allerdings, Frau Stark, ist der Personalabbau dann ausschließlich Sache der rot-roten Koalition, also auch darauf mag man sich einrichten. Mit der Entschuldigung: Wir waren das nicht! kommt die rot-rote Koalition und damit auch die Linke nächstes Jahr nicht mehr davon, dann dreht sich das.
Natürlich haben wir bei diesem Problem zwischenzeitlich auch kosmetische Maßnahmen, mit denen versucht wird, die Problemlösung ein bisschen zu verzögern, bis man möglicherweise zu besseren Lösungen kommt. Der Einsatz von drei Hundertschaften Bereitschaftspolizei ist ein Zwischenschritt, den man gehen kann, ist ein Provisorium, das durchaus zur Kriminalitätsbekämpfung beitragen kann. Wenn man aber weiß, wo unsere Hundertschaften angesiedelt sind - in Frankfurt, Cottbus, Oranienburg und Potsdam -, dann heißt das, dass bei drei Hundertschaften eine Hundertschaft schon ein Viertel bis die Hälfte ihrer Schicht unterwegs ist, um von ihrem Standort zum Einsatzort zu kommen und wieder zurück. Das heißt, es geht viel Zeit verloren - was dort läuft, ist nicht effektiv. Für die Cottbusser und Frankfurter Hundertschaften mag es effektiv sein, trotzdem erfüllen die sonst auch andere Aufgaben, die jetzt zurückgestellt werden, weil die Priorität auf die Bekämpfung der Grenzkriminalität gelegt wird. Diese anderen Aufgaben bleiben dann liegen und insofern ziehen wir die Decke auf dem Bett hin und her - sie ist immer zu kurz, und wir werden letztlich der Probleme insgesamt nicht Herr werden.
Wie soll es nun weitergehen? Es ist angekündigt worden, dass wir ab 2012 mehr neue Polizeianwärter bekommen, dass möglicherweise zweihundert kommen sollen - Herr Innenminister, vielleicht können Sie etwas dazu sagen, es stand in der Zeitung -, das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Ich habe es aber hier schon mehrfach vorgerechnet: Zweihundert neue Anwärter pro Jahr in den Jahren 2011 bis 2016 führen dazu, dass wir 2019 7 000 Beamte hätten. Fünfzig fehlen schon aus dem Jahr 2011 heraus, das heißt, wir wären schon unter 7 000, laufen also selbst mit dieser Zahl auf 7 000 und damit auf einen weiteren deutlichen Personalabbau der Brandenburger Polizei zu.
Wenn wir mehr Beamte haben wollen - und das müssen wir, weil wir feststellen, dass schon jetzt die mehr vorhandenen Beamten der Situation nicht gewachsen sind -, bedeutet das, dass die Anwärterzahlen weiter erhöht werden müssten, also über die zweihundert hinaus. Darüber hinaus braucht unsere Fachhochschule Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Wir können ihr nicht jedes Jahr irgendwelche anderen Anwärterzahlen vorgeben, sondern sie müsste wirklich einmal für ein paar Jahre die Sicherheit haben, dass über mehrere Jahre 220, 230 oder 250 Anwärter kommen, um dann langfristig zu einer vertretbaren Zahl an Polizeibeamten zu kommen und auf diese Weise wirksam zur Bekämpfung der Kriminalität beitragen zu können. Das ist das eine.
Was nun vorliegt, ist der Antrag zur Übertragung polizeilicher Befugnisse auf den Zoll. Dieser Antrag ist richtig. Ich habe auch davon gehört, dass Zollbeamte Straftaten festgestellt haben, aber nicht reagieren konnten, weil sie nur Jedermannsrechte hatten, und dann versuchen mussten, Landespolizei oder Bundespolizei heranzubekommen. Wenn das wirklich mal nicht geklappt hat - auch das kam vor -, hieß das, dass sie die Leute wieder laufen lassen haben und es zu einer Verfolgung der Straftaten nicht kommen konnte. Da ist ein Riegel vorzuschieben, das geschieht mit diesem Antrag.
Ich begrüße diesen Antrag ausdrücklich. Trotzdem muss auch gesagt werden: Dieser Antrag ist das sprichwörtliche Tröpfchen auf den heißen Stein, ein winzig kleines Tröpfchen, das keinen Beitrag dazu leisten wird, Kriminalität spürbar einzudämmen. Es sind einige wenige Einzelfälle, die dadurch zur Aufklärung kommen würden, aber letztlich kann man feststellen: Jeder Einzelfall, der aufgeklärt wird, ist auch ein gutes Ergebnis. Das löst nicht das ganze Problem, aber im Einzelfall hilft es dem jeweiligen Opfer, und dem ist es letztlich egal, welche Uniform der Beamte trägt, der ihm hilft - ob er von der Landespolizei, von der Bundespolizei oder auch vom Zoll ist. Insofern: Danke für den Antrag, ich freue mich auf die Beratung im Innenausschuss und auf die weitere Behandlung hier. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Maresch möchte die Gelegenheit zu einer Kurzintervention nutzen. Das kann er jetzt tun.
Liebe Kollegen! Lieber Kollege Goetz! Ich war kurz vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union und dann später zum Schengener Abkommen als polizeilicher Beobachter der Europäischen Union an der Außengrenze Polens - und zwar zu Weißrussland - und habe dort die polnischen Kollegen unterwiesen und habe sie kennen gelernt. Das Bild, das Sie hier zeichnen - unbeabsichtigt, anderes will ich nicht unterstellen -, wonach die Grenzen dort völlig offen sind, trifft so nicht zu. Die Grenzen sind massiv gesichert, und zwar in einer Art und Weise, von der wir als Bundespolizei früher geträumt haben, ich möchte das hier ganz deutlich sagen. Das Bild, das Sie hier malen - dass die Massen an osteuropäischen Straftätern einfallen -, ist schlicht und einfach falsch!
Wir haben ein Problem, und ich möchte, dass Sie das auch ganz deutlich sagen. Sie wissen, ich habe eine eigene Meinung zu dieser Polizeireform, und ich habe auch meinen Zwist mitunter mit dem Innenminister, aber ich finde es wirklich ausgesprochen mutig und habe Hochachtung, wenn sich ein Innenminister hinstellt und sagt: Wir haben uns da wahrscheinlich geirrt, wir müssen das korrigieren. - Das finde ich gut.
Aber zum Punkt zurück. Ich möchte Sie auf Folgendes aufmerksam machen, und vielleicht können wir das bei der Über
weisung berücksichtigen: Ich gebe dem Kollegen Lakenmacher Recht, dass wir mit den zusätzlichen oder anderen Befugnissen der Zollbeamten die grenzüberschreitende Kriminalität sicherlich nicht ändern. Aber zu sagen, dass die Kollegen des Zolls in dieser Hinsicht bisher keine Rechte hätten, ist meiner Meinung nach falsch, denn im § 64 des Bundespolizeigesetzes steht:
„Polizeivollzugsbeamte eines Landes können Amtshandlungen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Bundespolizei vornehmen, zur Abwehr unter anderem einer gegenwärtigen Gefahr.“
Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang des Bundes ist im § 6 Vollzugsbeamte des Bundes - Folgendes definiert: „Vollzugsbeamte des Bundes nach diesem Gesetz sind die Beamten des Zollgrenzdienstes, des Zollfahndungsdienstes, der Bewachungs- und Begleitdienste“ usw. usf. Ich habe also die Theorie und es ist auch die Praxis, dass die uniformierten Kräfte des Zolls im legal definierten Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei von der Grenze bis 30 Kilometer in das Landesinnere sehr wohl diese Zuständigkeiten und auch die gleichen Kompetenzen haben wie die Kollegen der Bundespolizei. Insofern ist es zumindest bei der näheren Betrachtung - im Ausschuss zu beachten. Ansonsten ist der Antrag richtig und vernünftig, denn über diesen 30-Kilometer-Bereich hinaus müssten sie diese zusätzlichen Rechte haben, keine Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Kollege! Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.
Auch nicht an der deutschen Ostgrenze. Wir freuen uns, dass die Grenze offen ist, das soll sie auch bleiben. Deswegen muss auf andere Weise für Sicherheit Sorge getragen werden. Wenn wir die Statistik sehen, stellen wir fest, dass es nicht Oma Müller aus der Gartenstraße ist, die das Auto geklaut hat, sondern es sind im Regelfall Straftäter, die aus Osteuropa, aus Südosteuropa nach Brandenburg herein kommen, und genau vor denen müssen wir uns dann auch stärker schützen.
Wenn Sie die statistischen Daten sehen, die Aufwüchse an Pkw-Diebstählen - ein Viertel mehr in kürzester Zeit, Verdoppelung, Verdreifachung von Zahlen, wenn man es längerfristig sieht -, dann hat das einen bestimmten Hintergrund an Straftätern, die diese Straftaten begehen. Das heißt dann durchaus auch, dass unsere Nachbarn in anderen EU-Ländern diesen Straftaten so nicht gewachsen sind.
Ich weiß nicht, ob möglicherweise der Umstand eine Rolle spielt, dass die entsprechenden Personen dort nur im Transit durchreisen und die Straftaten größtenteils woanders begehen. Jedenfalls muss entsprechend nachgesteuert werden. Ich stim
me Ihnen ausdrücklich zu, dass in diesem Punkt auch die Bundesregierung gefordert ist. Es müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die dazu führen, dass deutsche und polnische Behörden besser zusammenarbeiten können. In Warschau - Polen ist zentralstaatlich organisiert - ist das Herangehen natürlich etwas anders als bei uns in Deutschland mit unserer föderalen Struktur.
Der Ruf nach der Bundespolizei ist nicht zwingend der richtige Weg. Die Schaffung der gesetzlichen Grundlage ist jedenfalls Sache des Bundes. Insofern haben Sie meine Unterstützung. Ansonsten bleibe ich bei der Einschätzung, dass in zunehmender Zahl Straftäter aus Osteuropa nach Brandenburg kommen und hier Straftaten begehen. Wir müssen uns vor diesen genauso wie vor einheimischen und anderen Straftätern schützen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Frau Abgeordnete Nonnemacher wird die Aussprache für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fortsetzen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Ich muss zugeben, dass der hier vorgelegte Gesetzentwurf zur Übertragung von allgemeinpolizeilichen Eilkompetenzen an Beamte der Zollverwaltung bei mir widersprüchliche Gefühle auslöst.
Zunächst einmal ist es natürlich positiv und begrüßenswert, wenn angesichts drastisch gestiegener Diebstahls- und Einbruchsdelikte und einer sich bedenklich verschlechternden Aufklärungsquote alle Möglichkeiten ventiliert werden, Abhilfe zu schaffen. Wenn Zollbeamte momentan in abgelegenen Gebieten einen Verdächtigen stellen, haben sie nach augenblicklicher Rechtslage womöglich ein Problem mit der Rechtmäßigkeit ihres Amtshandelns. Sie müssen warten, bis die gegebenenfalls weit entfernt bei einem anderen Einsatz gebundenen Polizeikräfte eintreffen. Das ist unbefriedigend im Sinne der Verbrechensbekämpfung und spricht für eine Übertragung dieser allgemeinpolizeilichen Eilkompetenz, um die Amtshandlung der Zollbeamten auf eine rechtlich einwandfreie Basis zu stellen.
Ein weiteres Argument, das für den Gesetzentwurf spricht, ist die fachlich enge Beziehung zwischen Zollfahndungsaufgaben und polizeilichen Aufgaben gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Oft ist es auf den ersten Blick gar nicht möglich zu beurteilen, ob eine aufgegriffene Ladung auf einem Lkw in die polizeiliche Zuständigkeit fällt oder eine Zollangelegenheit ist. Hier können kontraproduktive kleinteilige Zuständigkeitsdebatten, an denen wiederum die Rechtmäßigkeit des Eingriffs hängt, vermieden werden.
Unangenehm stößt mir allerdings auf, dass die Befugniserweiterung für die Zollbeamtinnen und Zollbeamten zu einer Zeit kommen soll, in der die Polizei nach vielen Umstrukturierungen, Reformprozessen und Personalabbau in Permanenz augenscheinlich nicht mehr in der Lage ist, ihr Kerngeschäft in
ausreichender Qualität zu bedienen. Insgesamt drängt sich der Verdacht auf, dass der Personalabbau bei der Polizei in Brandenburg durch Bundesbedienstete kompensiert werden soll. Diese Befürchtung hat auch Bundesinnenminister Friedrich von der CSU geäußert. Wer hätte gedacht, dass ich mit ihm mal einer Meinung bin!
„... die Bekämpfung der allgemeinen Kriminalität ist Aufgabe der Länder. [...] Wir unterstützen die Länder im Rahmen unserer Möglichkeiten, wo immer es geht. Aber wir haben ein eigenes Aufgabenspektrum. Wir können nicht strukturelle Mängel, die es bei Länderpolizeien gibt, durch den Einsatz der Bundespolizei ausgleichen. [...] Wenn bestimmte Dienststellen unterbesetzt sind und bestimmte Bereiche personell ausgedünnt werden, dann kann man nicht einfach mal nach dem Bund rufen.“
Wir haben in den langen Debatten um die Polizeistrukturreform „Brandenburg 2020“ immer davor gewarnt, sich auf die willkürliche Zielzahl von 7 000 Polizeibeamten festzulegen. Angesichts steigender Kriminalitätsbelastung in einigen Regionen Brandenburgs und der grottenschlechten Aufklärungsquote rudert der Innenminister jetzt zurück. Es freut mich zu hören, dass man nun die politische Zielzahl infrage stellt und doch von den konkreten Aufgaben ausgeht, um die Personalstärke bei der Polizei festzulegen. Die Aussage: „Wir werden die Polizisten haben, die wir brauchen“, ist durchaus ermutigend. Weiter so!