Jürgen Maresch
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Herr Minister, die Ängste in der Stadtverwaltung Cottbus gehen maßgeblich auf einen Bericht des rbb zurück, in dem ein Journalist bei der Deutschen Bahn nachgefragt hat und daraufhin eingeblendet wurde, dass die Deutsche Bahn den Umbau verschieben wolle. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das - a) nicht bekannt ist und dass Sie - b) - nachgefragt und erfahren haben, dass es keine Verschiebung gibt.
Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Cottbus ist zwingend geboten, das sehe ich genauso wie Sie. Inwieweit könnten Sie darauf Einfluss nehmen, dass auch die Eingangshalle, die nicht barrierefrei ist und von den Umbaumaßnahmen ausgenommen werden soll, in die barrierefreie Ausgestaltung des Bahnhofs einbezogen wird? Sie ist ja ebenso das Eingangstor zur Stadt.
Während der zentralen Protestveranstaltung anlässlich des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2014 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin forderte die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und jetzige Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland Frau Engelen-Kefer sehr eindrücklich die Einführung eines Mindestlohnes für die in den bezeichneten Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderung. Tatsächlich bekommen Menschen mit Behinderung in diesen Werkstätten ein sogenanntes Taschengeld in Höhe von 100 bis 120 Euro, dies für einen zum Teil sehr langen Arbeitstag und für durchaus schwere Arbeit. Aufgrund des geringen Lohngefüges in diesen Werkstätten können diese an sich selbstverständlich Dienstleistungen preiswerter anbieten, die von anderen Anbietern so nicht erbracht werden können.
Ich frage die Landesregierung: Welche Position vertritt sie hinsichtlich der Forderungen der Vorsitzenden des Sozialverbandes Deutschland zum Mindestlohn für Menschen mit Behinderung in diesen Werkstätten?
Meine erste Frage haben Sie gerade beantwortet. Also Sie sehen das eher skeptisch, was Frau Engelen-Kefer gesagt hat.
Meine zweite Frage: Könnten Sie sich vorstellen, dass dieses Taschengeld zumindest ansatzweise erhöht wird, dass die Menschen mehr bekommen? Und wie wäre es Ihrer Meinung nach möglich, dass sie - sage ich mal - 300 Euro oder so bekommen?
Die Bildungsministerin und der Sozialminister des Landes Brandenburg haben vor kurzem per Pressemitteilung den Landkreisen und kreisfreien Städten empfohlen, die außerschulische Betreuung von Grundschülern mit Behinderung - gemeint ist hier die Hortbetreuung - zu finanzieren und dadurch die Eltern zu entlasten. Der Städte- und Gemeindebund des Landes Brandenburg weist die Forderungen der beiden Minister als „völlig verfehlt“ zurück und kritisiert den Vorstoß der beiden Minister heftig.
Ich frage die Landesregierung: Welche Stellung bezieht sie zu den Vorwürfen des Städte- und Gemeindebundes des Landes Brandenburg zur benannten Problematik?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Hier sind wir zu Hause“, „Nicht nur Folklore“, „Wir sind das Volk“ oder auch „Vielfalt ist unsere Stärke“ - und zwar geschrieben in Deutsch, Polnisch, Niederdeutsch und Niedersorbisch. So lauteten einige der Aufschriften auf Wahlplakaten, die unsere - meine - Partei in Brandenburg bei Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen verwendet hat.
Wir haben damit einen politischen Ansatz unterstrichen, der seine Ursprünge in den frühen 90er-Jahren hatte. Es war die PDS-Fraktion in der letzten DDR-Volkskammer, die 1990 als
einzige den Entwurf eines von der Domowina erarbeiteten Nationalitätengesetzes eingebracht hat. In Brandenburg waren es 1993 zwei PDS-Abgeordnete, die zusammen mit einem CDUKollegen Antragsteller des ersten Entwurfs für ein Sorben/ Wenden-Gesetz in Brandenburgs Geschichte wurden. Dieser Entwurf war zuvor mit allen Fraktionen beraten worden. Seitdem sind 20 Jahre ins Land gegangen. Die Minderheitenabkommen des Europarates sind seit über zehn Jahren in Kraft und haben neue Anforderungen an die Politik auch in unserem Land formuliert.
Bei der Umsetzung des Gesetzes gab es Erfolge, aber eben auch nicht geringe Probleme und vor allem neue Herausforderungen, nicht nur im Bildungsbereich. Die Notwendigkeit einer Novellierung wurde immer deutlicher. Noch bis zum Ende der vierten Wahlperiode konnten sich die jeweiligen Regierungen nicht durchringen, das Notwendige zu tun. Dass wir heute de facto ein neues Sorben/Wenden-Gesetz haben und zudem weitere Änderungen in Fachgesetzen beschließen, hat durchaus etwas mit Rot-Rot zu tun. Ohne diese Koalition, ohne die Linke in einer Regierung wäre dies nicht möglich gewesen.
Dafür, dass letztlich die gesamte Koalition hinter diesem Projekt stand, bedurfte es aber mehr - des nicht abnehmenden Druckes der Vertreterinnen und Vertreter des sorbischen/wendischen Volkes, vor allem ihres Rates. Es bedurfte eines Gesetzentwurfs des Rates, der manchen altgedienten Beamten in den Ministerien graue Haare wachsen ließ, weil es ein modernes Minderheitenrecht im Blick hatte, eines Gesetzentwurfes aber auch, der viele anregende Diskussionen hervorrief - im Hauptausschuss mit immerhin zwei Anhörungen, in den Fachausschüssen, in den Fraktionen und vor allen Dingen auch in der Öffentlichkeit des Landes.
Für diesen entscheidenden Impuls möchte ich dem Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten und insbesondere seinem Mitglied Mˇeto Nowak nochmals recht herzlich danken.
Wir haben heute verschiedenste Meinungen gehört und werden sie noch hören. Dem einen geht das neue Gesetz zu weit, dem anderen nicht weit genug, und wieder andere hätten sich etwas ganz anderes vorgestellt. Auch wir als Linke hätten uns mehr gewünscht, aber wir sind zugleich davon überzeugt, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf ein Kompromiss ist, der die Interessen und Belange der Sorben und Wenden in Brandenburg vertritt und vor allem stärkt. Ein Kompromiss, der Brandenburgs Minderheitenpolitik den Maßstäben, die das Völkerrecht setzt, ein wesentliches Stück näherbringen wird - nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis.
Der Landesgesetzgeber hat mit der Novellierung die Partizipationsrechte der Sorben/Wenden und ihrer anerkannten Dachverbände erweitert, wozu auch erstmalig ein Verbandsklagerecht gehört. Die Einrichtung des Amtes eines Beauftragten für Angelegenheiten der Sorben und Wenden bei der Landesregierung sowie regelmäßige Berichte der Landesregierung zur Umsetzung des Minderheitenrechts im Land wurden verbindlich festgeschrieben.
Im Rahmen des Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben und Wenden sowie des Schul- und des Kitagesetzes
wurden die Regelungen zur Bildung erheblich ausgebaut. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, dass weitere Gemeinden und Gemeindeteile der Lausitz zum angestammten Siedlungsgebiet hinzutreten, wenn dort eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition nachweisbar ist. Zudem wurden Regelungen zur Verwendung der sorbischen Fahne auch außerhalb des angestammten Siedlungsgebiets sowie der niedersorbischen Sprache im angestammten Siedlungsgebiet getroffen.
Die Kritik der Kollegen der CDU können wir nicht nachvollziehen. Sie beklagen, dass der Gesetzentwurf den Kommunen kein Mitspracherecht gibt. Das ist schlicht falsch, denn die Kommunen und ihre Spitzenverbände werden Partner in dem beginnenden Prozess der Neubestimmung des Siedlungsgebiets der Sorben und Wenden sein. Die Kommunen haben sehr wohl ein Mitspracherecht, ihre Rechte werden geachtet.
Ja, die Entscheidung über die Zugehörigkeit einer Gemeinde zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet liegt in der Hand des Landes und nicht in der der Kommune. Dass dies so ist, hat Gründe: Es kann eben nicht sein, dass eine Kommune entscheidet, ob ein Sorbe oder Wende in seiner Heimatgemeinde sein völkerrechtlich verbrieftes Minderheitenrecht wahrnimmt oder nicht.
Auch in der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf wurde dieser Ansatz von Minderheitenrechtsexperten dringend empfohlen. Ich als Lausitzer muss Ihnen auch sagen, dass für mich die Haltung einiger Gemeinden nicht nachvollziehbar ist. Da wird von Gemeinden mit sorbischen/wendischen Traditionen und auch mit der Nähe zum Spreewald geworben, aber wenn es um die Rechte der Angehörigen der Minderheiten geht, denkt man ernsthaft darüber nach, ob die seit Jahrzehnten gefeierte Wendische Fastnacht nicht doch eher etwas mit dem Kölner Karneval zu tun hat. Das ist kein Witz, das sagte ein Bürgermeister in der Anhörung des Hauptausschusses.
Mit dem Änderungsantrag haben wir als Koalition den Willen bekundet, sorbisches/wendisches Leben in Brandenburg weiterhin wirksam zu unterstützen. Mit dem Entschließungsantrag lösen wir zudem einige wichtige Handlungsaufträge aus, die neben denen, die im Gesetz enthalten sind, das Sorbische/Wendische in Brandenburg stärken sollen. Eine alte sorbische/wendische Weisheit sagt: Die Uhr kann stehenbleiben, die Zeit geht weiter. - Um es einmal so zu sagen: Bei der Koalition bleibt in Bezug auf den hier vorgelegten Gesetzentwurf die Uhr nicht stehen. Im Gegenteil, sie funktioniert, und die Zeit geht mit ihr sicherlich weiter. Wir als Linke und die Koalition als Ganzes wissen: Mit der heutigen Beschlussfassung geht die Arbeit erst richtig los. Gesetzgeberisch und praktisch bedarf es hierzu großer Anstrengungen. Wir als Linke werden uns dieser Aufgabe stellen. - Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Kollegen von der CDU für diesen Antrag dankbar, und zwar auch unter dem Aspekt, dass ich - das wissen Sie - Präsident der Landesverkehrswacht bin. Ich möchte insbesondere dafür danken, dass Sie mir damit die Möglichkeit geben, auch den über 700 ehrenamtlich tätigen Verkehrswächtern im Land Brandenburg für ihre sehr aufopferungsvolle und schwierige Arbeit zu danken.
Sie sind frühmorgens und abends da. Sie sind immer da und sorgen für Verkehrssicherheit. Hier ist der richtige Ort, dieses anzusprechen. Sie machen eine sehr schwierige Arbeit, aber sie machen sie mit Engagement und Enthusiasmus.
Ich mache das hier heute so deutlich, weil wir morgen in der Landesverkehrswacht eine Schulung haben. Ich möchte die Grüße und auch die Anerkennung und Wertschätzung des Landtages Brandenburg den Verkehrswächterinnen und Verkehrswächtern des Landes Brandenburg übermitteln.
Der Antrag an sich enthält nichts Neues. Ich finde mich in den wesentlichen Worten von Frau Kircheis wieder. Wir als Landesverkehrswacht unterstützen das selbstverständlich. Wir finden es gut, dass das Thema in den zuständigen Ausschuss kommt. Ich wünsche mir sehr, dass Sie uns an der Diskussion beteiligen - so, wie es das Ministerium macht. Ich danke hier ganz ausdrücklich Minister Vogelsänger. Die Unterstützung, die die Landesverkehrswacht von Ihnen erhält, ist andauernd und stetig. Das ist insbesondere in diesen Zeiten nicht einfach. Herzlichen Dank, Herr Minister.
Wir - das kann ich als Präsident der Landesverkehrswacht versprechen - und alle ehrenamtlichen Verkehrswächterinnen und Verkehrswächter werden mit dem gleichen Engagement, das wir immer gezeigt haben, weiterhin für die Verkehrssicherheit im Land Brandenburg sorgen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und bitte Sie herzlich darum, hier Taten folgen zu lassen. Vielleicht erinnern Sie sich: Vor einem halben Jahr habe ich allen verkehrspolitischen Sprechern persönlich einen Brief gegeben; darin geht es um ein Konzept, das wir als Landesverkehrswacht zum lebenslangen Lernen erarbeitet haben. Ich habe bis heute nicht einmal eine Antwort erhalten - von keiner Fraktion. Ich hoffe, dass das noch erfolgt. Ich hoffe, dass Sie uns als Landesverkehrswacht ernst nehmen und unsere Unterstützung brauchen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Entschließungsantrag, den meine Fraktion initiiert hat, ist ein kleiner Schritt, den rbb moderner und zeitgemäßer auszurichten. Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass es diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen zwischen der Intendantin und meiner Fraktion gibt. Frau Reim hält den Staatsvertrag laut Aussage von vergangenem Mittwoch im Hauptausschuss im Vergleich zu den Regelwerken des SWR oder WDR für moderner. Aus ihrer Sicht mag das stimmen. Aber wenn man sich nur allein die entsprechenden Regelungen zur Vertretung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschaut oder auch die jetzigen Besetzungen der Rundfunkräte, dann ist aus Sicht der Linken beim WDR oder SWR vieles besser und zeitgemäßer geregelt.
Auch in Sachen Arbeitnehmervertretung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb haben wir eine grundsätzlich andere Auffassung als Frau Reim. Wir stehen im Gegensatz zu Frau Reim für die vollbetriebliche Vertretung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB durch den Personalrat. Deshalb haben wir von Anfang an dafür plädiert, dass das Berliner Personalvertretungsgesetz für alle rbb-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter gilt. Leider sind unsere Intentionen bisher am Berliner Senat gescheitert. Nach § 35 des rbb-Staatsvertrages gilt für den rbb das Recht des Landes Berlin. Deshalb ist aus unserer Sicht das Berliner Personalvertretungsgesetz anzuwenden. Das scheint aber nicht gewollt. Liebe Kollegin Richstein, bitte erkundigen Sie sich - Sie wollten Personen genannt bekommen - bei Herrn Henkel, seines Zeichens Innensenator und Mitglied des Abgeordnetenhauses. Konkret diese Person hat sich daran beteiligt, es zu verhindern.
Nein. - Deshalb halten wir die jetzt vorgeschlagene Statutenregelung zur Stärkung der Freienvertretung für einen ersten Schritt. Allerdings sollte die Erarbeitung eines solchen Statuts transparent und im Dialog mit allen Beteiligten erfolgen. Nur so wird es auch eine Legitimation erhalten. Spätestens mit der im Staatsvertrag festgelegten Evaluierung in zwei Jahren sind weitere Schritte notwendig. Eine effektive, die Interessen aller Beschäftigten des rbb berücksichtigende Arbeitnehmerinteressenvertretung ist für die Linke nur durch die Personalvertretung des rbb möglich. Gemeinsam mit der Berliner Linksfrak
tion werden wir weiter daran arbeiten, dass mit Evaluierung der jetzigen Statutenregelung in zwei Jahren die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Liebe Kollegen der CDU, die Vorschläge für rechtsverbindliche Regelungen liegen auf dem Tisch. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Journalisten-Verbandes Berlin-Brandenburg zum Fall:
„Für den rbb findet das Personalvertretungsgesetz Berlin in der jeweils gültigen Fassung mit der Maßgabe Anwendung, dass Beschäftigte des rbb im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes auch Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis sowie Personen sind, die auf Produktionsdauer beschäftigt werden.“
Im Punkt 3 unseres Entschließungsantrages heißt es, dass sich die Landesregierung dafür einsetzen solle, einen Sitz für eine Vertreterin oder einen Vertreter von Menschen mit Behinderungen einzuräumen. Das gilt natürlich auch für Seniorinnen und Senioren.
Um es ganz klar und unmissverständlich zu sagen: Wir befürworten eine derartige Erweiterung des Rundfunkrats ausdrücklich, und zwar aus folgenden Gründen:
Im Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es zur Bewusstseinsbildung, dass die Medien aufgefordert werden, in ihrer Berichterstattung über Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte aufzuklären. Das betrifft den rbb im Besonderen, allein weil wir 400 000 betroffene Menschen hier in Brandenburg haben. Mit der Neuregelung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar dieses Jahres und der häufigen Schlechterstellung für viele Menschen mit Behinderungen, die bisher aufgrund eines bestimmten Merkmals in ihrem Schwerbehindertenausweis keine Rundfunkgebühr entrichten mussten, halte ich es für ein wichtiges Zeichen, dass zumindest ein Vertreter für diese Bevölkerungsgruppe im Rundfunkrat die Verwendung dieser Gelder überwacht. Ein entscheidender Punkt der UN-Behindertenrechtskonvention ist Artikel 21, der barrierefreien Zugang zur Information, also auch Funk und Fernsehen, zu garantieren hat. Der rbb hat sich in dieser Hinsicht in den letzten Jahren weiterentwickelt, jedoch ist erst Anlass zur Zufriedenheit gegeben, wenn das Programm tatsächlich uneingeschränkt barrierefrei ist. Ein wichtiger Beitrag dazu kann ein Mitglied im Rundfunkbeirat sein.
Diese drei Argumente machen deutlich, dass die Passage des Entschließungsantrages keine Lappalie ist und auch nicht als Randbemerkung verstanden werden darf. Das Gegenteil ist richtig.
Nun hört man allerdings durchaus auch Vorbehalte gegenüber dieser Argumentation, und auch ich bin mir bewusst, dass nun auch andere Gruppen folgen und für sich Sitze im Rundfunkbeirat fordern können. Ich bitte Sie, sollten Sie diese Argumente nicht gänzlich verwerfen, folgender Frage nachzugehen: Welche Interessengruppe, die derzeit nicht im Rundfunkbeirat vertreten ist, kann nicht nur inhaltliche Gründe vorbringen, warum ihr Einfluss im Beirat wichtiger wäre, sondern auch rechtlich verbindliche Aspekte beispielsweise aus einer UNKonvention? Sie haben gemerkt, dass ich primär anhand von Artikeln der UN-Konvention und Fakten begründet habe, warum ein Vertreter für Menschen mit Behinderungen im
Rundfunkbeirat wichtig ist. Genau dort liegt der Unterschied. Der Gedanke der Inklusion setzt schließlich daran an, dass in allen Lebensbereichen eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gelten muss. Dies erreicht man aber nicht mit Reden und Absichtserklärungen, sondern mit Taten. Ein Vertreter im Rundfunkbeirat wäre dafür eine Tat. - Danke.
Mit Beschluss des Landtages Brandenburg wurde die Landesregierung durch den Landtag gebeten zu prüfen, durch welche Maßnahmen rasche Verbesserungen beim barrierefreien Zugang zu Arztpraxen, Therapeutischen Praxen und Psychotherapeutischen Praxen erreichbar sind, und entsprechende Schritte einzuleiten sowie gegenüber anderen Akteuren zu initiieren. Auch im Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung unter Punkt 5.2 - Barrierefreier Zugang zu Arztpraxen verbessern - ist aufgezeigt, dass es geboten ist, zu Ergebnissen zu kommen. Zweifellos sind hier rasche Fortschritte - auch unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung - eminent wichtig und geboten.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Fortschritte bezüglich des Landtagsbeschlusses und der Maßnahme 5.2 des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets der Landesregierung hat sie konkret erreicht?
Frau Ministerin, bei der Umsetzung der inklusiven Schule hier in Brandenburg erreichen mich häufiger Nachrichten, dass
Architekten und Baufirmen das Wort „barrierearm“ bei der Planung von Schulen benutzen. Ich bemerke das immer mehr. Ich kenne das Wort „barrierearm“ nicht, es ist auch nicht definiert. Es wird aber sehr gern beim Bau oder bei der Gestaltung der Barrierefreiheit von Schulen benutzt. Was für eine Haltung nehmen Sie zu diesem Begriff ein bzw. wie stehen Sie zu der grundsätzlichen Aussage, dass eine Schule barrierearm gebaut wird?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mich auf diese Rede vorbereitete, ging ich in Gedanken noch einmal den langen, beschwerlichen Weg unserer Gesetzesnovellierung ab und stellte mir dabei folgende Fragen: Haben wir alles richtig gemacht? Was hätten wir besser machen können? Was ergibt sich daraus in Zukunft für uns und vor allem für die Menschen mit Behinderung im Land Brandenburg?
Ja, wir haben die Betroffenen in einem sehr intensiven Prozess beteiligt. Sie haben mit gut durchdachten und präzise formulierten Forderungen Wünsche und Darstellungen ihrer jeweiligen Bedarfe aktiv eingebracht. Wir haben sie nicht nur reden lassen, sondern ihnen aufmerksam zugehört und ihre Vorschläge ernsthaft aufgegriffen. Sie hatten also, wie es die UNBehindertenrechtskonvention fordert, nicht nur ein reines Rederecht, sondern ein aktives Mitsprache- und Teilhaberecht an dem Gesetz, in welchem es vorwiegend um sie und ihre Teilhabe geht. Diesen Weg gilt es nun konsequent weiterzugehen.
Es wurden auch andere Argumente ausgetauscht, wir haben einige gehört. Die Kommunen äußerten Ängste vor den möglicherweise entstehenden Kosten bei Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes. Kollege Andreas Büttner hat es gerade explizit dargestellt. Das Konnexitätsprinzip wäre in großer Gefahr. Andererseits werden die Betroffenen nicht müde zu betonen, dass sie nirgendwo anders als in den Kommunen leben und die Bestimmungen der UN-Konvention gemäß Artikel 4 Absatz 5 ohne Ausnahmen für alle Teile eines Bundesstaates gelten.
Aussage gegen Aussage. Das wollen einige lösen, indem sie das Gesetz einfach nicht mehr auf der mittlerweile drei Jahre rechtskräftigen UN-Konvention fußen lassen wollen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre der falsche Weg, genauso wie es falsch ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass Sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, egal, was Sie diesbezüglich hier darstellen. Hier geht es auch um Politik, jedoch vorrangig um diese Menschen, um die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Dies wäre der völlig falsche Weg, wäre sogar ein Schritt zurück. Nicht nur das: Es wäre ein großer Fehler gewesen, weil das Land Brandenburg erst das zweite Bundesland ist, welches sein Behindertengleichstellungsgesetz novelliert.
Unser Land kann damit ein positives Zeichen setzen und Vorbild sein. Es kann aber auch bundesweit ein Negativbeispiel werden. So wie jeder von uns sicherlich schon einmal einen
Blick in das schon 2010 novellierte Behindertengleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt geworfen hat, werden nun andere Bundesländer, die eine Novellierung durchführen oder planen, in unserem neuen Gesetz lesen.
Wir tragen also nicht nur Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung unseres eigenen Bundeslandes, sondern müssen uns unser Hineinwirken in die noch ausstehenden Gesetzesnovellen Deutschlands bewusst machen. Nicht nur unsere Brandenburger Betroffenen würden fragen, warum die UN-Behindertenrechtskonvention nicht Grundlage des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes geworden ist und warum deren Geltungsbereich nicht auf die Kommunen ausgeweitet wird, in denen sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Die anderen Bundesländer würden uns mit dieser Frage ebenfalls konfrontieren. Sie verfolgen die behindertenpolitischen Entwicklungen in unserem Land sehr genau. So erkannte die Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte im Dezember des vergangenen Jahres genau diese Entwicklung in Brandenburg an. In Ihren Ausführungen benannte Sie nicht nur den Entwurf unserer Gesetzesnovelle positiv, sondern orientierte bundesweit darauf, alle Landesgleichstellungsgesetze auf der Grundlage der UN-Konvention zu novellieren.
Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Kommunen ist für die Monitoringstelle eine logische Konsequenz. Eine Beschränkung durch Kosten und Konnexität kennt weder die UNBehindertenrechtskonvention noch die Monitoringstelle. Alle Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge sind aus der Sicht der UN-Konvention zu bestimmen. Zwischen Alt und Neu kann hier nicht unterschieden werden - und schon gar nicht auf dem Rücken der Betroffenen. Ihnen sind Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu garantieren. Diese Aufgabe fußt auf dem Prinzip der Nichtdiskriminierung, Inklusion und Partizipation und erfordert, alle gesetzlichen Rahmenbedingungen dahin gehend zu überprüfen und anzupassen. Dem Behindertengleichstellungsgesetz kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Argumente, dass man sich doch bisher gut um die behinderten Menschen gekümmert und sie gut versorgt habe, sind hier völlig fehl am Platz. Sie entspringen dem völlig überholten Fürsorgeprinzip. Menschen mit Behinderung haben ohne Kostenvorbehalt ein Wunsch- und Wahlrecht. Sie haben ein Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung.
Wer ist eigentlich gemeint, wenn davon gesprochen wird, dass diese Menschen bereits gut versorgt seien? Die 47-jährige Schlaganfallpatientin - mein Jahrgang -, die aufgrund fehlender ambulanter Strukturen und fehlenden barrierefreien Wohnraums gegen ihren Willen in ein Heim ziehen muss? Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, denen auf Ämtern und in jahrelangen Rechtsstreiten gegen ihre Kostenträger jeder Mut und jeder Nerv genommen wird? Die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die sich hochkonzentriert und mit großer Ausdauer ihrer Arbeit für ein sehr geringes Entgelt widmen?
Menschenrechte sind nicht zum Nulltarif zu haben. Hier hat der Erkenntnisprozess in einigen Köpfen offensichtlich noch nicht einmal begonnen. Inklusion ist kein Experiment, ist kein Spiel, kein Basar, auf welchem man die Kosten so lange hinund herschiebt, bis sie sich hoffentlich in Luft auflösen. Wer
mit Menschenrechten spielt, der spielt mit Menschen. Da können Sie die Kosten hin- und herschieben, wie Sie wollen, die Umsetzung der verbindlichen Menschenrechte lässt sich nicht wegverhandeln.
Wann fangen wir an zu begreifen, dass wir schnell selbst einer von ihnen sein können? Wann begreifen wir, dass genau diese Menschen mit ihrer Andersartigkeit die ganze Gesellschaft bereichern? Sie sorgen für Vielfalt und haben mithin Fähigkeiten und Begabungen, die manch einer von uns gerne hätte.
Hinter drei Eckpunkte dürfen wir in Brandenburg nicht zurück: die Ausweitung des gesetzlichen Geltungsbereichs auf die Kommunen, die konsequente Zugrundelegung der UN-Behindertenrechtskonvention und vor allem die Stärkung der Position des Beauftragten der Landesregierung als impulsgebende, koordinierende und kontrollierende Instanz.
Selbst dann bliebe noch viel zu tun zu einem inklusiven Gesellschaftssystem, in welchem sich die Betroffenen weitestgehend unabhängig und selbstständig bewegen können. Noch fragt unser System eher nach dem Warum und nicht nach dem Wie, also nach dem Bedarf der Betroffenen. Aber unser Behindertengleichstellungsgesetz kann eine gute Grundlage werden, dies möglichst schnell zu ändern. Es ist eine große Chance, die nicht vertan werden darf.
Wir wollen ehrlich miteinander umgehen. Mein Jahrgang hat einen gemeinschaftlichen und gleichberechtigten Umgang mit Betroffenen nicht von Kindheit an erlernt. Wir stehen jedoch heute in der Verantwortung, genau das bewusst zu machen und zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung eben kein Mehr an Leistung und Lebensqualität wollen, sondern das, was allen Menschen zusteht oder möglich ist.
Der Erkenntnis ist es egal, wann man sie erlangt, den Betroffenen kann es nicht egal sein, wann wir das verstehen. Sie verlieren wichtige Lebenszeit im Ringen um Selbstbestimmung, Gleichberechtigung oder um ein tatsächliches Wunsch- und Wahlrecht. Lassen Sie uns also die richtigen Schritte gehen, wie sie auf Bundesebene gefordert werden und in unserem Falle bereits große Anerkennung fanden!
Noch einmal: Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Kommunen, Zugrundelegung der UN-Behindertenrechtskonvention, Stärkung der Position der beauftragten Person der Landesregierung.
Nach diesen ersten Schritten sollten wir unverzüglich die nächsten gehen. Gesetze müssen überprüft und angepasst werden. Regionale Teilhabepläne müssen entwickelt und soziale Strukturen verändert werden. Es geht um einen direkten Kurs in eine inklusive Gesellschaft. - Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass meine Rede nicht falsch zu verstehen war. Lieber Andreas Büttner, falls das falsch verstanden wurde: Ich würde niemals dein persönliches Engagement und das von Frau Blechinger oder anderer für Menschen mit Behinderung infrage stellen. Das war niemals mein Ziel, ich denke, das habe ich auch nicht ausgedrückt.
- Ich habe das auch nicht gesagt.
Was ich aber ganz deutlich sage, und das hat mich bei der Anhörung negativ beeindruckt, ist, dass die Vertreterin des Städte- und Gemeindebundes im Rahmen ihrer Stellungnahme O-Ton, ich habe es mir aufgeschrieben, und dieser Satz hat sich mir eingebrannt - sagte: Dieses Gesetz - sie meinte das, was wir jetzt beschließen - ist unnötig. - Das kann einfach nicht sein.
Andreas, sieh mir das bitte nach. Ich bin Politiker geworden, weil ich für diese Menschen - auch aufgrund eigener Erfahrung etwas erreichen will. Meine Erfahrung sagt mir, dass Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen in den Kommunen leben. Ich habe es ehrlich gesagt satt, dass mir jedes Mal gesagt wird: Wir haben kein Geld, das Land kann uns kein Geld geben. - Der Mensch mit Behinderung muss also weiter so leben wie bisher. Und das ist eben negativ. Das habe ich satt!
Ich bin wirklich froh, dass wir dieses Gesetz heute hoffentlich beschließen und in Bälde - es ist klar, dass das mittel- und langfristig geplant werden wird - solche Aussagen der Kommunen nicht mehr vorkommen. Diese Menschen und ihre Angehörigen leben in ihren Kommunen, und auch die Kommunen haben verdammt noch mal endlich diese Verantwortung zu übernehmen!
Insoweit, Andreas, werde ich das Konnexitätsprinzip diesbezüglich nicht akzeptieren, weil es für mich angesichts eigener Betroffenheit eine Ausrede ist. Entschuldige, wenn ich das so deutlich sage.
Frau Ministerin, Studenten - auch sehr bekannte Studenten haben sich an mich gewandt und dargestellt, dass die Hochschule Lausitz aufgrund des gerade Geschilderten und der Empörung, die durchaus in der Region herrscht, Anrufe bei diesen Betroffenen mache, um von ihnen zu verlangen oder sie zu bitten, dass sie doch bitte in einem Interview die Vorzüge der Hochschule Lausitz in Bezug auf das barrierefreie Studium manifestieren sollen. Wie stehen Sie dazu?
Die Verantwortlichen der Hochschule rufen verschiedene behinderte Studenten an, die das Studium schon hinter sich haben durchaus auch bekannte Sportlerinnen und Sportler -, und bitten diese, für die Hochschule Lausitz in Bezug auf das gerade angesprochene Thema zu reden und die Hochschule Lausitz in einer Art und Weise darzustellen, wonach das barrierefreie Studium dort gewährleistet ist - trotz der gerade dargestellten Vorwürfe, zu denen Sie aus nachvollziehbaren Gründen keine Stellung nehmen.
Meine Frage lautet: Wie finden Sie oder wie bewerten Sie das Verhalten eben dieser Hochschule?
In einem Schreiben des Dekans der Hochschule Senftenberg hieß es kürzlich, dass aufgrund „zu hoher motorischer und visueller Lerninhalte“ der Studiengang Physiotherapie nicht für Menschen mit Sehbehinderung geeignet sei. Zudem gibt es seit einem Jahr keinen Behindertenbeauftragten an der Hochschule Lausitz, laut verschiedener Pressemitteilungen hat sich dies jetzt geändert. Die von mir zuerst genannten Vorgänge widersprechen, sollten sie sich so ereignet haben, der Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz „Eine Hochschule für Alle“ vom 21.04.2009, der UN-Konvention und nicht zuletzt und grundsätzlich auch sämtlichen gleichstellungspolitischen Grundgedanken.
Ich frage die Landesregierung: Welche Informationen hat sie zu den benannten Vorgängen an der Hochschule Senftenberg? Wie wertet sie diese, und wie helfen Sie dem Schreiben des Dekans an sich ab?
In der Presse war über die Problematik des Behindertenbeauftragten und die einjährige Nichtbesetzung zu lesen. Dort wurde durch den Präsidenten, Herrn Schulz, dargestellt, dass dieser die Aufgabe des Behindertenbeauftragten kommissarisch ausgeführt hätte. Das widerspricht sich mit Ihren Aussagen. Welche stimmt nun?
- Ja, ich höre Sie stöhnen.
In Bezug auf die Ablehnung der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ durch die Mehrheit des Landtags am heutigen Tag erlaube ich mir, Folgendes festzustellen: Ich bin der festen Meinung, dass die Ablehnung der Volksinitiative und die Neugründung einer Universität in der Lausitz falsch sind und meiner Heimatstadt, der Lausitz und dem Wissenschaftsstandort Brandenburg schaden werden.
Es ging von Anfang an nicht um das Ob, sondern nur um das Wie. Ich persönlich und viele Menschen in der Lausitz - Teilnehmer an Diskussionsrunden, Runden Tischen usw. - haben den Prozess an sich nicht als einen gleichberechtigten erfahren, sondern als eine Vorgabe des Ministeriums, die durchzusetzen ist. Die durchgeführten Veranstaltungen der Beauftragten usw. waren in meinen Augen Alibiveranstaltungen, und tatsächlich begreifen nicht wenige Menschen dies so. Es gab keine gleichberechtigte Teilhabe.
Beim zweiten Runden Tisch hat man die Vertreterinnen und Vertreter der BTU Cottbus zwar zwei, drei Stunden reden lassen, aber überhaupt nicht darauf reagiert. Beim ersten Runden Tisch wurde das Protokoll verzögert, und Sachverhalte wurden falsch dargestellt; dies kritisiert inzwischen übrigens auch der OB der Stadt Cottbus. Es ist auch wirklich falsch, den Eindruck zu vermitteln, dass die Hochschule Lausitz die Bedenken der BTU nicht teile. Meine Erfahrungen und Erlebnisse sind völlig andere.
Unter diesen Rahmenbedingungen und mit den Erfahrungen aus den Diskussionsrunden mit Herrn Dr. Grünewald sowie den Runden Tischen ist auch weiterhin nicht von einer Beteiligung der Betroffenen auszugehen. Es wurde nicht nachgewiesen, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich zusätzliche sind; außerdem gibt es außer der momentanen Übernahme und dem
Tarifvertrag keine Absicherung für die Mitarbeiter auf Zeitstellen. Planungssicherheit sieht anders aus.
Hochschule und BTU haben schon jetzt kein Geld zum Überleben. Die zusätzlichen 6 Millionen Euro werden mit 3,2 Millionen Euro in das Gesundheitsmanagement gepumpt. Das rechtliche Geld soll also Transformationskosten abdecken, deren Höhe noch nicht einmal vorhersehbar ist. Der kritische Zustand bleibt der gleiche wie vor der Fusion.
Ich habe meine gegenteilige Meinung zu den Prozessen in manchen Veranstaltungen und Veröffentlichungen dargestellt, und ich habe erfahren dürfen, dass man mich als „politikunfähig“, „Märtyrer“ usw. betitelt - so viel zum demokratischen Verständnis einiger in diesem Landtag.
Ich habe das demokratische Votum des Landtags zu respektieren und zur Kenntnis zu nehmen, halte es gleichwohl für falsch. Ich folge hier meinem Gewissen. Ich kann nicht anders; mir sind die Konsequenzen durchaus klar, ich bin nicht dumm. Ich kann nicht für etwas stimmen, von dem ich zutiefst überzeugt bin, dass es heute, mittelfristig und langfristig falsch ist und Schaden anrichten wird. Ich kann Ihnen hier und heute sagen, dass sehr viele Menschen nicht nur in der Lausitz das heutige mehrheitliche Votum des Landtags nicht nachvollziehen können und nicht aufgeben werden. Ich auch nicht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zuerst den Dank an den ehemaligen Vorsitzenden, Herrn Domres, und natürlich auch an die neue Vorsitzende, Frau Fortunato, richten. Im Petitionsausschuss herrscht eine sehr angenehme Atmosphäre. Ich bin noch nicht so lang in diesem Petitionsausschuss, ich war zunächst „Ersatzmann“, wenn man das so sagen darf. Aufgrund der Krankheit von Frau Stobrawa habe ich sie öfter dort vertreten. Ich bin ein Mensch, der gerne lernt, und weiß nun: Im Petitionsausschuss lernt man in nur einer Legislaturperiode sehr viel!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort die Sachverhalte aufschreiben und rechtlich würdigen, bewundere ich sehr. Sie müssen das Ganze bearbeiten, damit man als Abgeordneter und auch als Bürgerin oder Bürger, die oder der diese Petition gestellt hat, partizipieren kann. Das ist schon sehr bewunderungswürdig, das muss ich in aller Deutlichkeit sagen.
Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von dieser Stelle aus einen ganz besonderen Dank aussprechen. Die Arbeit, die sie dort leisten, ist wirklich Wahnsinn, indem sie schwerste Sachverhalte in einer Art und Weise erklären, die man versteht. Das finde ich wirklich bewundernswert.
Die Arbeit des Petitionsausschusses, und das ist hier schon mehrfach gesagt worden, ist von einer sehr angenehmen Sachlichkeit, Freundlichkeit geprägt, die ich in anderen Ausschüssen nicht in der Art und Weise erfahre, was wahrscheinlich auch in der Sache liegt. Gleichwohl wäre es von Vorteil, wenn es auch in anderen Ausschüssen zu einer solchen Atmosphäre, an der alle Mitglieder des Ausschusses beteiligt sind, kommen könnte.
Ansonsten ist dazu alles gesagt. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lehmann hat gerade einen sehr schönen Begriff geprägt: Konnexitätskessel. Seit 20 Jahren höre ich: Das geht nicht. Das geht nicht, weil wir kein Geld haben. Die Menschen mit Behinderung leben in den Kommunen. Ich bekomme wirklich 20 Jahre lang gesagt: Wir können das nicht für Ihren Sohn machen, das funktioniert nicht und das funktioniert nicht. Ich will das nicht mehr hören! Die Menschen mit Behinderung leben in den Kommunen, und die Kommunen haben eine Verantwortung!
Das Verhalten der Spitzenverbände der Kommunen bei diesen Verhandlungen empfinde ich persönlich als einen Skandal.
Sich hinzustellen und zu sagen: Ja, wir wollen Verbesserungen, aber es darf uns kein Geld kosten. - Wo leben wir denn? Entschuldigung, das regt mich auf.
Was lange währt, wird gut, wie sich an der Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes weitgehend zeigt. Denn dass ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz an die UN-Behindertenrechtskonvention direkt gebunden und auf die Kommunen übertragen wird, ist nicht nur ein Novum, sondern vor dem Hintergrund der in den Kommunen lebenden Menschen mit Behinderung auch der einzig sinnvolle Weg. Damit ist eine der Hauptforderungen der Behindertenbewegung erfüllt. Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e. V., der Landesbehindertenbeirat und viele andere Betroffene forderten in ihren Stellungnahmen zu Recht die Ausweitung des Geltungsbereichs auf die Kommunen. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, dass den berechtigten Interessen der Betroffenen an dieser Stelle endlich Rechnung getragen wird.
Das folgt auch dem Prinzip der politischen Teilhabe, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festlegt. Letztendlich bildet diese Menschenrechtskonvention nun auch die Grundlage des neuen Landesbehindertengleichstellungsgesetzes. Allein dies zeigt, dass das Land Brandenburg willens ist, den Weg in die richtige Richtung zu beschreiten.
Hoch anzuerkennen ist auch die Änderung des Behindertenbegriffes, der sich nun allein auf die Definition der UN-Behindertenrechtskonvention stützt und damit auf die Wechselwirkung zwischen den Einschränkungen der Betroffenen und den umweltbedingten Barrieren eingeht; denn diese Wechselwirkung ist es maßgeblich, die die Betroffenen an der sozialen Teilhabe und einem selbstbestimmten Leben hindert. Hier ist den Wünschen und Forderungen der Betroffenen und vor allem der aktuellen Gesetzeslage ebenso Rechnung getragen worden.
Der Paradigmenwechsel weg von der desorientierten Sichtweise hin zu einer übergreifenden Sicht, die alle personenbezogenen und umweltbezogenen Faktoren bzw. deren Wechselwirkung berücksichtigt, ist als deutlicher Fortschritt erkennbar und ausdrücklich zu begrüßen. Schwierig hingegen ist nach wie vor die Stellung der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung. Völlig zu Recht bestand die ausdrückliche Forderung, diese Position vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zu lösen und eine unabhängige Wahrnehmung der Aufgaben zu gewährleisten. Der beauftragten Person wurden zwar die Rechte dahin gehend erweitert, dass sie Stellungnahmen und Auskünfte einholen darf bzw. Akteneinsicht erhält, jedoch ändert sich grundlegend an deren Position nichts.
Ich finde es schade, dass das nun vorliegende Gesetz in diesem Punkt weit hinter den begründeten Forderungen und Erwartungen aller und sogar hinter den aktuellen Gesetzen anderer Bundesländer zurückbleibt.
Ebenso findet sich in den Gesetzen anderer Bundesländer oder eines - die Ausstattung mit Personal- und Sachkosten, die weder bezogen auf die beauftragte Person noch auf den Landesbehindertenbeirat Eingang in das Gesetz des Landes Brandenburg findet. Es finden sich zahlreiche gute Ansätze - das ist hier dargestellt worden - im Gesetz wieder, so auch die Beweislastumkehr, die nun den Angeklagten dazu zwingt, eine mögliche Diskriminierung zu widerlegen, und nicht, wie bisher, den Betroffenen als Kläger in die fast aussichtslose Lage versetzt, eine Diskriminierung nachzuweisen. An anderen Stellen jedoch bleiben Dinge auf der Strecke bzw. wird im jetzt vorliegenden Entwurf zurückgerudert. So sind in einigen Punkten sogar deutliche Verschlechterungen zum Erstentwurf ersichtlich. Da sehe ich Diskussionsbedarf. Wie erklärt es sich beispielsweise, dass im Erstentwurf des Landesbehindertenbeirats von der Landesregierung vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen unter anderem anzuhören ist, während in der jetzt vorgelegten Fassung nur noch angehört werden soll? In dieser Form wurden weitere sinnvolle Forderungen zunächst anerkannt und aufgenommen, dann aber an anderer Stelle wieder eingeschränkt oder aufgeweicht. Zu nennen ist die Finanzierung der Gebärdendolmetscher. Diese Verankerung im Gesetzestext ist ein großer Fortschritt, und er ist anzuerkennen. Jedoch bleibt auch diese Forderung in sich beschränkt und wird nicht mit aller Konsequenz vollendet. Warum wird die Finanzierung der Gebärdendolmetscher für den Bereich Schule gesi
chert, für andere Bereiche, zum Beispiel Kita, bleibt sie ausgespart? Warum dürfen eine gehörlose Mutter oder ein gehörloser Vater ab sofort an Elterngesprächen des schulpflichtigen Kindes teilnehmen, gehörlose Eltern, deren Kinder noch im Vorschulalter sind, aber nicht in den Elterngesprächen in der Kindertagesstätte mitreden?
Letztendlich sind die sehr guten Ansätze des vorliegenden Gesetzentwurfes deutlich ersichtlich, und es ist anzuerkennen, dass auch die Forderungen der Betroffenen zum Teil Eingang fanden. Wenn man sich jedoch den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich verpflichtet fühlt, wie es das Gesetz vorgibt, bleibt Nacharbeit unausweichlich. Die Konvention ist und bleibt ein Prozess, der stetig mit aller Kraft voranzutreiben ist, und zwar von uns allen gemeinsam. - Herzlichen Dank.
In der Sitzung des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten beim Landtag am 10. Mai 2012 sagte Ministerin Dr. Martina Münch zur vom Ministerium favorisierten Organisation des Witaj-Unterrichts ab dem Schuljahr 2012/13 ausweislich einer Presseerklärung des MBJS vom gleichen Tag:
„Einige Angebote werden ab dem kommenden Schuljahr 2012/13 anders organisiert, beispielsweise jahrgangsübergreifend … Der Grund: Wir wollen die vorhandenen begrenzten Personalressourcen im Land verantwortlich und effizient einsetzen. Dazu gehört auch, dass wir alternative Angebote entwickeln, wenn die Zahl der Schülerinnen und Schüler für eine altershomogene Lerngruppe deutlich zu gering ist. Hier gilt eine Richtgröße von zwölf
Schülerinnen und Schülern. Kann diese Richtgröße nicht erreicht werden, werden wir im Einzelfall angemessene Lösungen finden.“
Vonseiten des Rates für sorbische (wendische) Angelegenheiten sowie von den in der Sitzung zahlreich anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der sorbischen (wendischen) Öffentlichkeit wurden diese Pläne als nicht umsetzbar und das Projekt im Kern als gefährdet bezeichnet. Am Dienstag haben wir voller Freude vernommen, dass es eine Wende gegeben hat.
Ich frage die Landesregierung: Welche Änderungen soll es nach den Vorstellungen des Ministeriums in der Organisation des Witaj-Unterrichts an gegenwärtig sechs Grundschulen zu Beginn des neuen Schuljahres und in der Zukunft geben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 15 Jahren habe ich geheiratet, und zwar eine Sorbin. Insofern bin ich ein angeheirateter Sorbe und kann aus tiefsten Kenntnissen sagen: Zum sorbischen Leben gehört unendlich mehr als das, was Ihnen als Zapust und dergleichen bekannt ist. Das sorbische Leben umfasst sehr viel mehr.
In der nächsten Woche jährt sich zum 20. Mal der Tag, an dem Brandenburgerinnen und Brandenburger in einem Volksentscheid mit großer Mehrheit für unsere moderne Verfassung gestimmt haben.
Die Rechte der Sorben/Wenden gehörten vor dem Volksentscheid zu den am heißesten diskutierten Fragen. 1991/92 ging es vor allem um den Schutz des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden vor Abbaggerung und um politische Mitwirkungsrechte für die Minderheit. Davon waren die öffentlichen Diskussionen in der ersten Wahlperiode und auch der Gesetzentwurf der Domowina für ein Sorben/WendenGesetz bestimmt, der 1993 von zwei Abgeordneten der damali
gen PDS und einem Abgeordneten der Kollegen der CDU in das Parlament eingebracht wurde und in das heute geltende Gesetz eingeflossen ist. Nicht vergessen sollten wir auch Folgendes: Der erste brandenburgische Justizminister erinnerte vor zwei Wochen auf der Verfassungskonferenz der Linken in Potsdam daran, dass sich Brandenburg vor genau diesem Hintergrund damals zusammen mit anderen Ländern für die Aufnahme einer Minderheitenbestimmung in das Grundgesetz stark gemacht hat - eine Regelung, auf die die nationalen Minderheiten in der Bundesrepublik bis heute warten. Das darf man noch einmal deutlich sagen, und darauf können wir auch stolz sein.
20 Jahre später ist vieles, was die Landesverfassung fordert, Realität geworden. Der nunmehr dritte Rat für sorbische (wen- dische) Angelegenheiten nimmt - wie wir es auch heute erleben konnten - seine Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsrechte mit großem Engagement wahr und ist ein selbstbewusster Akteur der Landespolitik. Seine Rechte wurden durch den Landtag zu Beginn der Wahlperiode erheblich erweitert. Seit 1998 leisten die Sorben/Wenden mit dem Witaj-Projekt ihren Beitrag zur Revitalisierung ihrer vom Aussterben bedrohten Muttersprache. Mittlerweile lernen fast 300 Kinder - vom Kleinkindalter bis zur Sekundarstufe II - durch Witaj, immer auch unterstützt durch die verschiedenen Landesregierungen, Niedersorbisch.
Mit dem Kurswechsel hin zum Vorrang erneuerbarer Energien ist die Rohstoffsicherungsklausel des Bundesberggesetzes nicht außer Kraft gesetzt und damit das Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden auch nicht vor jeglicher Abbaggerung geschützt. Insoweit haben wir einen Schwerpunkt gesetzt, dass die heutige und künftige Landespolitik davon nachhaltig beeinflusst wird. Zugleich verkennen wir aber auch nicht: In den vergangenen zwei Wahlperioden haben sich im Bereich der Minderheitenpolitik einige Probleme angestaut. Das macht nicht zuletzt die Diskussion in der sorbischen und deutschen Öffentlichkeit zur Zukunft des Witaj-Projektes und des niedersorbischen Fremdsprachenunterrichts deutlich, die ja bekanntermaßen darauf gerichtet ist, Witaj nicht nur quantitativ, sondern vor allem qualitativ weiterzuentwickeln.
Für uns ist klar, dass für das Minderheitenschulwesen andere Maßstäbe gelten müssen als in anderen Bereichen des Bildungssystems. Dies hat vor drei Wochen auch die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen auf ihrem Kongress in Moskau in einem ausschließlich Brandenburg betreffenden Beschluss unterstrichen. Darin heißt es unter anderem:
„Die Delegierten erwarten,
1. dass das Land Brandenburg Grundsätze des Minderheitenschutzes anerkennt und auf eine unveränderte Anwendung von für die Mehrheitsbevölkerung geltenden Regelungen gegenüber den Sorben verzichtet, 2. dass keine Mindestschülerzahlen für sorbischsprachige Unterrichtsangebote festgesetzt werden, 3. dass keine weiteren Kürzungen des Unterrichtsangebots erfolgen und bestehende Kürzungen zurückgenommen werden, 4. dass Vertreterinnen und Vertreter des sorbischen Volkes in die Entscheidungsfindung einbezogen und über geplante Vorhaben frühzeitig informiert werden.“
Es geht also um mehr als um ein paar kleine Änderungen. Deshalb hat der Rat für sorbische (wendische) Angelegenheiten Anfang Dezember 2011 einen umfassenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes und weiterer Landesgesetze vorgelegt. Für diese Arbeit möchte ich mich namens der Fraktion DIE LINKE nochmals recht herzlich bedanken.
Ich freue mich, dass Abgeordnete der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion mit der heutigen Einbringung dieses Gesetzentwurfs in den Landtag das parlamentarische Verfahren und damit eine breite Diskussion über Fragen, die hier auch angesprochen wurden, die für die nationale Minderheit der Sorben/Wenden in Brandenburg essenziell sind, eröffneten. Wir unterstützen die Überweisung an die Ausschüsse. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sabine, ich akzeptiere deine Argumente, die du vorgebracht hast. Gleichwohl, die Art und Weise, in der du das hier getan hast, finde ich falsch. Denn genau die ganzen Problematiken, die du hier angebracht hast, können wir im parlamentarischen Rahmen in aller Ausführlichkeit diskutieren. Ich finde das Zeichen, dass ihr aus diesem Grund nicht mit unterschrieben habt, nicht richtig. Das ist meine persönliche Meinung. Wir können uns im parlamentarischen Verfahren wirklich viel darüber streiten. Es wäre ein besseres Signal gewesen, wenn ihr bzw. du mit unterschrieben hättest.
Ich darf noch eine erfreuliche Mitteilung machen. Der Landtagspräsident hat in seiner Weisheit - wenn man das einmal so sagen darf - festgelegt, dass am neuen Landtag sehr wohl eine
Tafel in sorbischer Schrift angebracht wird. Insoweit ist es bereits umgesetzt, und wir brauchen es nicht zu beschließen.
Ich möchte aber auch noch in Bezug auf den Beauftragten sagen: Für mich war eines ganz wichtig, das hat sich herausgestellt: Die Sorben und Wenden brauchen einen Ansprechpartner, und zwar nicht in verschiedenen Ministerien, sondern sie brauchen einen Ansprechpartner, der für alle zuständig ist. Das ist uns zugesagt worden. Aber diese Diskussion sollten wir im parlamentarischen Verfahren in den Ausschüssen führen. Insoweit denke ich, dass wir auf einem guten Weg sind. - Danke.
Liebe Kollegen! Lieber Kollege Goetz! Ich war kurz vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union und dann später zum Schengener Abkommen als polizeilicher Beobachter der Europäischen Union an der Außengrenze Polens - und zwar zu Weißrussland - und habe dort die polnischen Kollegen unterwiesen und habe sie kennen gelernt. Das Bild, das Sie hier zeichnen - unbeabsichtigt, anderes will ich nicht unterstellen -, wonach die Grenzen dort völlig offen sind, trifft so nicht zu. Die Grenzen sind massiv gesichert, und zwar in einer Art und Weise, von der wir als Bundespolizei früher geträumt haben, ich möchte das hier ganz deutlich sagen. Das Bild, das Sie hier malen - dass die Massen an osteuropäischen Straftätern einfallen -, ist schlicht und einfach falsch!
Wir haben ein Problem, und ich möchte, dass Sie das auch ganz deutlich sagen. Sie wissen, ich habe eine eigene Meinung zu dieser Polizeireform, und ich habe auch meinen Zwist mitunter mit dem Innenminister, aber ich finde es wirklich ausgesprochen mutig und habe Hochachtung, wenn sich ein Innenminister hinstellt und sagt: Wir haben uns da wahrscheinlich geirrt, wir müssen das korrigieren. - Das finde ich gut.
Aber zum Punkt zurück. Ich möchte Sie auf Folgendes aufmerksam machen, und vielleicht können wir das bei der Über
weisung berücksichtigen: Ich gebe dem Kollegen Lakenmacher Recht, dass wir mit den zusätzlichen oder anderen Befugnissen der Zollbeamten die grenzüberschreitende Kriminalität sicherlich nicht ändern. Aber zu sagen, dass die Kollegen des Zolls in dieser Hinsicht bisher keine Rechte hätten, ist meiner Meinung nach falsch, denn im § 64 des Bundespolizeigesetzes steht:
„Polizeivollzugsbeamte eines Landes können Amtshandlungen zur Wahrnehmung von Aufgaben der Bundespolizei vornehmen, zur Abwehr unter anderem einer gegenwärtigen Gefahr.“
Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang des Bundes ist im § 6 Vollzugsbeamte des Bundes - Folgendes definiert: „Vollzugsbeamte des Bundes nach diesem Gesetz sind die Beamten des Zollgrenzdienstes, des Zollfahndungsdienstes, der Bewachungs- und Begleitdienste“ usw. usf. Ich habe also die Theorie und es ist auch die Praxis, dass die uniformierten Kräfte des Zolls im legal definierten Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei von der Grenze bis 30 Kilometer in das Landesinnere sehr wohl diese Zuständigkeiten und auch die gleichen Kompetenzen haben wie die Kollegen der Bundespolizei. Insofern ist es zumindest bei der näheren Betrachtung - im Ausschuss zu beachten. Ansonsten ist der Antrag richtig und vernünftig, denn über diesen 30-Kilometer-Bereich hinaus müssten sie diese zusätzlichen Rechte haben, keine Frage.
In Brandenburg sollen 90 Schulen die Möglichkeit erhalten, sich als Pilotschule zum Projekt Inklusion in Schulen zu bewerben. Diesbezüglich müssen die Schulen, die sich bewerben, umfangreiche Unterlagen beibringen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Kriterien führen zur Auswahl einer Schule als Pilotschule?
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Blechinger, ich nehme Ihre Bedenken, die Sie völlig zu Recht hier darstellen, natürlich sehr ernst; das können Sie sich vorstellen. Ich will aber auf einen Punkt ganz deutlich hinaus, und ich möchte das ganz kurz an einem praktischen Beispiel darstellen; ich werde nachher in meinem Redebeitrag auch noch darauf eingehen. Sie wissen ja, ich komme aus Cottbus, und es gibt auch mal Momente - die werden immer häufiger -, in denen ich sehr stolz darauf bin, aus Cottbus zu kommen. Ich kann Ihnen das erklären. Zum Beispiel hatten wir vor kurzem einen Neujahrsempfang. Bei diesem Neujahrsempfang war erstmalig ganz selbstverständlich eine Gebärdendolmetscherin dabei. Ich kenne keine Kommune, die das bis jetzt auch bei einem Neujahrsempfang gemacht hat. In Cottbus ist es möglich, dass eine behinderte Sportlerin, Jana Majunke, Sportlerin des Jahres wird, sich ganz selbstverständlich in einer Reihe mit ganz bekannten Sportlern tummelt und gewinnt.
Es gibt auch ganz negative Beispiele; diese möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Ich bin am Montag mit meinem großen
Sohn über den zentralen Platz in Cottbus gegangen und mir kam ein gutsituierter Herr entgegen. Dann höre ich, wie er in aller Deutlichkeit zu mir sagt: „Was Besseres hast du wohl nicht hingekriegt?“ Das höre ich öfter, das war nicht einmalig. Ich könnte Ihnen auch noch andere Geschichten erzählen. Also insoweit sind wir - das merken Sie, das werden Sie auch gleich hören - noch auf einem weiten Weg.
Seit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz: UN-Behindertenrechtskonvention, war das Land Brandenburg nicht untätig. Auf fünf Regionalkonferenzen des Arbeits- und Sozialministeriums und weiteren sechs Regionalkonferenzen des Bildungsministeriums haben sich viele Teilnehmer mit und ohne Behinderung zu Wort gemeldet und ihre Wünsche und Vorstellungen eingebracht. Der Gedanke „Nichts über uns ohne uns“ wurde hier mit Leben erfüllt. Ein guter Anfang, ein Anfang also, an dessen Ende nun das Ergebnis in Form des Maßnahmenpaketes steht. Damit haben wir uns alle hier auf den Weg gemacht.
Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt deutlich: Setzt euch endlich ein für Chancengleichheit, Inklusion und die volle und vor allem wirksame Teilhabe! Das sagt sie nicht umsonst; denn noch immer verhindern nicht nur Barrieren in den Köpfen jede Form der Teilhabe, sondern auch ganz real existierende, wie fehlende barrierefreie Arztpraxen, Schulen, Behörden, Kultureinrichtungen und auch fehlende Assistenz zum Überwinden weiterer Barrieren.
Wie sieht die Realität aus? Noch immer wohnen Menschen mit Behinderungen gegen ihren Willen in Einrichtungen, weil sie weder eine barrierefreie bezahlbare Wohnung finden noch die Kosten für die erforderliche Assistenz erstattet bekommen. Noch immer werden Kinder mit Behinderungen gegen ihren Willen und den Willen ihrer Eltern in Förderschulen unterrichtet und müssen dazu täglich viele Kilometer fahren, statt mit ihren gleichaltrigen Nachbarskindern in der Schule an ihrem Wohnort lernen zu können.
Ja.
Da gebe ich Ihnen ein ganz praktisches Beispiel. Mich hat eine Mutter aus Groß Köris angerufen, die ihr Kind gern in die dor
tige Schule hineinbekommen möchte, es aber nicht hineinbekommt, weil sich die Eltern der nichtbehinderten Kinder dagegen wehren. Das ist ein ganz aktuelles Beispiel, ich habe es gestern gerade bekommen. Also das gibt es.
Noch immer arbeiten Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen in einer Werkstatt für behinderte Menschen statt auf dem ersten Arbeitsmarkt. Ihr Werkstattlohn entspricht nicht im Ansatz einem vorgeschriebenen Mindestlohn, was ihnen ein halbwegs normales Leben völlig unmöglich macht. Ein Rollstuhlfahrer muss sich bereits morgens bei seiner Tagesgestaltung überlegen, wann er wo eine Toilette benutzen kann; denn mobilitätseingeschränkte Personen dürfen nicht einfach, wo sie müssen. Sie dürfen nur dort müssen, wo man sie lässt. Läge die Chancengleichheit in diesem Falle etwa in der Abschaffung aller öffentlichen Toiletten, auch der für Menschen ohne Behinderung? Dieser Gedanke ist so absurd, dass ihn glücklicherweise niemand in der Praxis umsetzen wird, aber er zeigt die immer noch bestehende Benachteiligung ausdrücklich.
Den Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft haben wir zu gehen begonnen, aber wie die Praxis zeigt, haben wir noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns. Noch immer unterliegen viele Leistungen, die ein behinderter Mensch braucht, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, den Grundsätzen der Sozialhilfe. Das heißt, zur Behinderung muss auch noch geringes Einkommen und fehlendes Vermögen kommen, und die persönliche Situation muss offengelegt werden.
Sehen wir den Tatsachen ins Auge: Spätestens ab einem gewissen Alter sind wir vermutlich alle entweder sehbehindert, hörbehindert, in unserer Mobilität oder unserem Denkvermögen eingeschränkt und zählen zum Kreis der Menschen mit Unterstützungsbedarf. Wenn wir erst begreifen, wie schön und wichtig eine inklusive Gesellschaft ist, wenn wir sie selbst brauchen, werden wir sie nie bekommen. Der Landtag hat die Verantwortung für die Verteilung der Gelder und damit auch die Prioritätensetzung. Die UN-Konvention verlangt nichts Unmögliches, aber die Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel. Die Lösung vieler Probleme liegt in der Umstrukturierung und einer Umverteilung der Ressourcen, was nicht in jedem Falle einen finanziellen Mehraufwand zur Folge hat, sondern ein Umdenken erfordert. Das gilt es zu erkennen, auch in den Kommunen.
Es sind die Kommunen, die darauf aufmerksam machen, dass Inklusion kein Modell ist, um zu sparen. Das wissen wir doch wohl alle. Deshalb ist die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes noch nicht auf dem Weg. Die Kommunen machen mit Recht auf die Finanzen aufmerksam, aber diese Ausschließlichkeit ärgert mich sehr. Denn Inklusion kostet eben nicht immer sofort und viel Geld. Um Inklusion auf den Weg zu bringen, gibt es auch viele Maßnahmen und Möglichkeiten, die eben nicht gleich Geld kosten.
Ein Kind, das wohnortnah in einer inklusiven Schule lernen darf, muss nicht täglich Hunderte Kilometer mit einem Fahrdienst gefahren werden. Die eingesparten Fahrtkosten können die Schaffung eines inklusiven Schulsystems unterstützen, indem zusätzliches Personal oder der barrierefreie Schulumbau finanziert wird. Dennoch sind wir uns darüber im Klaren, dass die inklusive Schule kein Sparmodell ist. Dem hat die Koalition insoweit Rechnung getragen, als für 2012 für 90 Pilotschulen
zusätzlich 2 Millionen Euro und 1 Million Euro für die Fortbildung der Lehrkräfte bereitgestellt wurden.
Auch künftig wird es darum gehen, die entsprechenden Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Unterricht aller Kinder zu schaffen. Bei manch aufgeregter Diskussion und bei allen vorhandenen Vorbehalten ist der erste Schritt - ich hoffe, da haben wir Übereinstimmung -, dass Kinder nicht mehr gegen ihren oder den Willen ihrer Eltern in Sonderschulen gehen müssen. Aber selbstverständlich haben wir die gut begründeten Ängste, Nöte und Erfahrungen der Betroffenen, aller Betroffenen, zur Kenntnis zu nehmen und uns danach zu richten. Ich als Vater eines schwerstbehinderten Jungen kann mir bei meiner Kenntnis der Schulen in Brandenburg derzeit nicht vorstellen, dass der Junge in eine inklusive Schule gehen soll.
Die Schulen sind nämlich noch gar nicht darauf vorbereitet. Wir sind auf dem Weg und müssen es auch sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die wahren Experten in eigener Sache sind die Betroffenen selbst.
Auf unserem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft haben nicht wir sie, sondern sie uns mitzunehmen. Von den sinnvollen Lösungen, die es zu entwickeln gilt, von einer inklusiven Gesellschaft profitieren nicht nur die Menschen mit Behinderung, sondern alle Menschen. Barrierefreiheit ist zwar nur für 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich und für 30 % bis 40 % notwendig, aber für alle Menschen komfortabel. Die größten Barrieren, die es als Erstes aus dem Weg zu räumen gilt, sind allerdings die in den Köpfen; ich hatte Ihnen ein Beispiel genannt.
Das Maßnahmenpaket ist ein erster Schritt auf unserem Weg. Es ist ein guter und wichtiger Schritt. Nicht alles, was von den Betroffenen gefordert wurde, findet sich in dem Maßnahmenpaket wieder, dafür aber in den zahlreichen Stellungnahmen und Kritiken. Ich bin der Auffassung, dass ein solcher Plan in einem so hochkomplexen Veränderungsprozess stetig angepasst und fortgeschrieben werden muss. Dies funktioniert allerdings nur dann, wenn der Ausgangspunkt der richtige war und die Grundlage stimmt. Unser aller Wille zur Veränderung ist der richtige Ausgangspunkt, und das Maßnahmenpaket ist eine gute Grundlage, um all die Dinge, die den Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache wichtig sind, auch jetzt noch einzuarbeiten. Lassen Sie uns den mühevollen Einsatz, den die Regionalkonferenzen und das Maßnahmenpaket vor allem den engagierten Betroffenen, aber auch den Ministerien abverlangt hat, nicht mit Füßen treten, indem wir jetzt ein Vorankommen bremsen oder gar verhindern. Hier sollte sich ein jeder von uns stets die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention vergegenwärtigen, sich vor diesem Hintergrund der Tragweite seiner eigenen Entscheidungen und seines eigenen Einsatzes bewusst werden und sich mit aller Kraft für die Umsetzung im Land Brandenburg einsetzen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, mit diesem Antrag haben Sie sich ein Armutszeugnis ausgestellt und bestätigen: Man muss sich manchmal nicht mit Ihnen auseinandersetzen, man muss Sie nur zitieren,
und das wüste Auf-mich-Einschlagen des Herrn Senftleben zeigte das ja. Herr Senftleben, für Sie, weil Sie mich vielleicht noch nicht so gut kennen: Auch wenn Sie sich noch so bedeutungsvoll zu mir herunterbeugen und sagen: Nicht so dick auftragen, nicht so dick auftragen!, ich habe in meinem Leben Situationen erlebt, von denen ich hoffe, dass Sie davon nicht träumen. Ich kann Ihnen wirklich versichern, dass Menschen wie Sie mich eigentlich nur erheitern und mir keine Angst einjagen.
Irgendwie kommt es mir vor, als wollten Sie mit diesem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, in seiner ganzen Unverbindlichkeit, in seiner Allgemeinheit Ihrer Sommertour wie früher eine sozialistische Brigade abrechnen. Dabei machen Sie allerdings die gleichen Fehler wie manche Brigaden früher: Sie beschreiben Zustände bzw. fordern Dinge, die mit dem tatsächlichen Leben nichts und häufiger gar nichts zu tun haben.
Letzteres trifft voll und ganz auf Ihren Antrag zu. Lassen Sie mich nur einige Worte hierzu finden, in fünf Minuten kann man nicht alles abarbeiten. Ihr Antrag, meine Damen und Herren der CDU, beweist: Sie kennen weder das Konzept noch die Arbeit und offensichtlich auch nicht die Akteure der Energieregion Lausitz. Seit 2009 gibt es das Bündnis „Energieregion“, in denen die Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Stadt Cottbus in dieser Region zusammenarbeiten. Dies ist ein freiwilliger Zusammenschluss in der Region, um insbesondere all ihre innewohnenden endogenen Potenziale der Region und somit den
Menschen zu erschließen und zu nutzen. Die Energieregion versteht sich dabei nicht nur als Region für und mit der Energie, nein, als politischer Begriff ist sie ein voranschreitender dynamischer und sich immer wieder den verändernden Bedingungen anpassender Prozess. Fünf Foren arbeiten in der Energieregion: Wissenschaft, Wirtschaft, Klimaschutz und ländliche Entwicklung, Tourismus, neue Landschaften,
Forum Infrastruktur - dies in Zusammenarbeit mit allen in der Lausitz bekannten Protagonisten, Einrichtungen etc., zum Beispiel BTU, IHK, FH Wildau, Hochschule Lausitz, Vattenfall, BASF, Wirtschaftsinitiative Lausitz und viele, viele andere.
In all diesen Foren werden die von Ihnen im Antrag benannten Probleme behandelt. Sie sehen: Ihr einmaliger Besuch der Fraktion während des Sommers reicht keineswegs aus, die Lausitz und ihre Menschen mit all ihren Problemen, aber auch vor allem ihren regional initiierten Lösungsansätzen kennenzulernen. Diese Energieregion ist natürlich auf die Zusammenarbeit mit der Landesregierung angewiesen, und ich weiß: Die Landesregierung arbeitet mit der Region eng zusammen und ob Sie es glauben oder nicht - ganz ohne Ihren Auftrag! Nein, dessen bedurfte es nicht.
Derzeit laufen Gespräche der Energieregion Lausitz mit den sächsischen Landkreisen Bautzen und Görlitz. Hier gibt es vom Rat der Energieregion bereits mehrere Abstimmungen zur Gestaltung der Zusammenarbeit. Dabei wird die Lausitz als Ganzes betrachtet. Auch im Rahmen der Oder-Partnerschaft werden wesentliche Elemente der Region Lausitz involviert. Insoweit aber hält sich leider der von der CDU geführte Freistaat Sachsen unerklärlicherweise sehr zurück.
Nun haben wir alle Punkte Ihres Antrags faktisch abgearbeitet. Fehlt nur noch der Hochwasserschutz. Auch hinsichtlich dieses Themas ist Ihr Antrag überflüssig. Die Punkte sind im Wesentlichen bereits durch den Kabinettsbeschluss 179/10 „Hochwasserschutz verbessern durch entschlossenes Hochwasserrisikomanagement“ sowie durch den Entschließungsantrag des Landtages „Hochwasserereignisse analysieren und Konsequenzen ziehen“ abgedeckt.
Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, gibt es noch den Artikel 44 der Verfassung des Landes Brandenburg. Unsere Verfassung ist Gesetz für alle. Der genannte Artikel ist überschrieben mit „Strukturförderung“:
„Das Land gewährleistet eine Strukturförderung der Regionen mit dem Ziel, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten.“
Mit dieser Beschreibung ist auch die Lausitz gemeint. Ich habe bisher nicht erlebt, dass eine demokratisch legitimierte Regierung dieses Landes nicht zu diesem Artikel gestanden hätte.
Was uns linke Abgeordnete aus der Lausitz an Ihrem Antrag sehr ärgert, ist die Tatsache, dass sich darin nur in einem Halb
satz die Minderheit der Sorben und Wenden findet. Dabei ist gerade das ein Alleinstellungsmerkmal der Lausitz.
20 000 Sorben und Wenden finden bei Ihnen de facto nicht statt. Damit zeigen Sie eineindeutig, dass Sie Ihren Antrag nicht ansatzweise ernst meinen und dass man ihn auch nicht ansatzweise ernst nehmen kann.
Aus den von mir benannten Gründen ist Ihr Antrag schlicht überflüssig. Denn alles, was Sie fordern, wird bereits realisiert bzw. ist schon realisiert. Lassen Sie uns gemeinsam für die Lausitz arbeiten und verzichten Sie darauf, uns die Strecke zu zeichnen, wenn wir bereits auf dem Marathon sind.
Lieber Kollege Eichelbaum, die Justiz darf nicht das fünfte Rad am Wagen sein, da sprechen Sie mir aus dem Herzen. Als ich Landtagsabgeordneter wurde, hat mich in Cottbus als Allererstes ein Richter angerufen und mich gebeten, zum Amtsgericht Cottbus zu kommen, Strafrechtsabteilung Südeck 2.
Wenn Sie zu diesem Gebäude kommen - es ist 1990 von der Justiz, der Strafgerichtsbarkeit, bezogen worden und sollte eine Übergangslösung für fünf Jahre sein -, sehen Sie ein schweinchenrosa - sage ich in aller Deutlichkeit - Gebäude, das vor 1970/1980 gebaut wurde. Die Richter haben dort die unmöglichsten Bedingungen, haben einen Internetanschluss, also einen Computer. Sie haben in keiner Weise vernünftige Arbeitsbedingungen. Menschen mit Behinderungen kommen überhaupt nicht in das Gebäude, weil es keinen Fahrstuhl gibt, die Betreuungsabteilung liegt jedoch im obersten Stockwerk.
Die Trennung von Zeugen, von Teilnehmern an Gerichtsverhandlungen ist in Gänze nicht gewährleistet. Es gibt in höchstem Maße Sicherheitsbedenken. Das ist die Arbeit Ihrer Fraktion. Sie waren verantwortlich für diesen Zustand, und Sie reden hier davon, dass ein Justizminister der Linken, der sich dieser Problematik angenommen hat, schlechte Arbeit leiste?
Wenn man hört, was die Menschen in Cottbus dazu sagen - und wir sind ja nun Gott sei Dank in der Lage, wie der Justizminister deutlich gemacht hat, dass im nächsten Jahr ein angemessenes Gebäude bezogen wird -, dann halte ich Ihre Ausführungen hierzu für wirklich schwierig, auch im Zusammenhang mit Guben. Ich finde es ganz hervorragend, dass der Standort Guben derzeit noch erhalten wird. Wenn Sie in vernünftigem Tempo von Guben nach Cottbus fahren - als Präsident der Ver
kehrswacht muss ich sagen, ich hoffe, Sie tun dies -, brauchen Sie 45 Minuten bis 1 Stunde; das ist natürlich unendlich lange. Ich bin froh, dass dieser Standort erhalten wurde, und ich denke, dass der Justizminister - zumindest für das, was in Cottbus an mich herangetragen wurde - in Guben große Unterstützung genießt und man große Hoffnungen in ihn setzt. Was Sie hier darstellen, ist ganz einfach nicht die Widerspiegelung der Realität. - Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Büttner, wir haben uns schon des Öfteren in einer guten Atmosphäre unterhalten. Was mir an der Diskussion hier ein bisschen fehlgeht, ist, dass wir hier nicht über Inklusion reden. Worüber wir heute reden, ist Inklusion in Schule, inklusive Bildung. Inklusion ist etwas ganz anderes. Inklusion bedeutet sehr viel mehr als nur Inklusion in Schulen. Das ist mir persönlich sehr wichtig, weil ich auch heute wieder in der Zeitung gelesen habe: „Inklusion = Inklusion in Schulen“. Das ist etwas ganz anderes. Wir reden heute über den § 25 der UN-Behindertenkonvention - das ist so ein kleiner Teil -; wir haben in diesem Haus noch nie über den § 8, der die Bewusstseinsbildung zum Inhalt hat, geredet. Darüber haben wir noch nie geredet.
Ich möchte mit meiner Kurzintervention erreichen, dass wir den Begriff „Inklusion“ vorsichtig handhaben. Inklusion bedeutet sehr viel mehr als das, über das wir heute reden. Ich bin selbst ein betroffener Vater - das wissen Sie -, mein Sohn ist 21, er hat dieses Schulsystem einige Jahre durchlaufen, und es gibt Tage, auch heute noch, auch wenn er heute aus der Schule heraus ist, an denen ich mir ein Gedicht vorlese. Dieses Gedicht möchte ich Ihnen kurz vortragen. Warum? Weil es aus der Perspektive der Betroffenen geschrieben ist. Wir müssen immer das habe ich von niemandem gehört - aus der Perspektive der Betroffenen reden. Lassen Sie es mich kurz vorlesen, vielleicht ist es für Sie hilfreich, auch wenn Sie nicht an Gott glauben:
„Des Himmels besonderes Kind. Weit von der Erde entfernt fand eine Versammlung statt. Es ist wieder Zeit für eine Geburt, sagten die Engel zu dem Gott dort oben. Und dieses besondere Kind wird viel Liebe benötigen, seine Fortschritte werden sehr langsam sein, Vollendungen werden nicht offensichtlich, und es wird viel Fürsorge benötigen von den Menschen, die es dort unten treffen wird. Es kann nicht laufen, lachen oder spielen wie andere, seine Gedanken werden weit entfernt sein. Von vielen Mitmenschen wird es nicht aufgenommen, es wird als
behindertes Kind immer benachteiligt sein. Also lasst uns vorsichtig sein, wohin wir es senden. Wir wollen, dass sein Leben glücklich und zufrieden wird. Bitte, Gott, finde die Eltern, die diese schwere Aufgabe für dich erledigen können. Sie werden nicht sofort merken, welche wichtige Rolle sie gebeten wurden zu spielen für dieses Kind von oben, das starke Treue und große Liebe in sich hat. Doch bald werden die Eltern das ihnen gegebene Privileg erkennen, dass sie ein Geschenk des Himmels versorgen. Dieser kostbare Schützling, so sanftmütig und mild, ist des Himmels besonderes Geschenk.“
Denken Sie bitte daran.
Danke für die Antwort, Herr Minister. Ich habe eine Frage. Auf der von Frau Lehmann erwähnten Veranstaltung sind vor allem die Aussichtstürme, die hier mannigfaltig gebaut werden, kritisiert worden. Ein Beispiel ist ein neuer Aussichtsturm mit einer Höhe von 50 Metern mit 247 Treppenstufen im Bereich der zukünftigen Cottbuser Ostsee, und zwar auf der Bärenbrücker Höhe, der in keiner Art und Weise von Menschen mit Behinderung betreten werden kann, weil er nur Treppen hat und alles andere fehlt. Beispiele wie dieses wurden auf der Veranstaltung mannigfaltig dargestellt.
Inwieweit können Sie dem zustimmen, und welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um diesen Fall - zugegeben, durchaus ein Sonderfall - zu beheben? Von diesen Türmen gibt es im Land nicht wenige.
Herr Minister, ich war am 10. Mai zu einer Veranstaltung des Vereins „Unbehindert leben“ in Forst. Dieser Verein hat sich das Ziel gestellt, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben teilhaben zu lassen. Dort haben mich einige Bürger im Rollstuhl darauf hingewiesen - deswegen bin ich für diese Frage dankbar -, dass sie definitiv nicht mehr mit dem Zug mit diesen alten Wagen von Forst nach Cottbus fahren können. Es ist diesen Menschen nicht möglich, mit dem öffentlichen Nahverkehr von Forst nach Cottbus zu fahren. Wie könnten wir dieses Problem lösen?
Den Medien war zu entnehmen, dass der neue Bundesinnenminister in Bälde eine Standortentscheidung zum Leistungssportprojekt der Bundespolizei für die Sommersportarten, das derzeit noch in Cottbus beheimatet ist, fällen will. Mit Schreiben vom 9. März 2011 hat die Stadt Cottbus den neuen Bundesinnenminister über die weiteren baulichen und sachlichen Fortschritte am Standort Cottbus informiert, die Wichtigkeit des Projektes für die Stadt Cottbus betont und jegliche Unterstützung der Stadt Cottbus zugesagt. Seitens der Landesregierung wurde hier im Landtag versichert, sich für den Erhalt des Leistungssportprojektes in Cottbus einsetzen und diesen Standort und damit die Region unterstützen zu wollen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie hinsichtlich der Zukunft des Leistungssportprojektes in Cottbus?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe allen drei Anträgen nicht zugestimmt. Sie wissen, dass ich von 1990 bis 2009 Polizeibeamter war. Ich bin einer derjenigen, die genau von diesen Bedrohungen betroffen sind. Es war im Rahmen einer ganz normalen Kontrolle im Jahr 2000, in der ich mich selbstverständlich mit meinem Namen vorgestellt habe, wie das übrigens jeder Polizeibeamte machen muss. Was ich danach über ein halbes Jahr an Verfolgungen, an psychischen Ausnahmesituationen auch für meine Familie und einer Nichtunterstützung durch meinen Dienstherren erlebt habe, war für mich Anlass, die jetzige Beschlussfassung zu hinterfragen.
Für mich war auch ganz klar - da ich nur drei Minuten habe, möchte ich Ihnen das auch so sagen -, dass ich mich vollinhaltlich den Forderungen bzw. der Stellungnahme der GdP anschließe, weil das nämlich genau die Praxis ist. Darüber reden wir.
Als ich in der Führungshierarchie aufgestiegen war und als „Höherer“ hinter dem Schreibtisch saß, habe ich das Namensschild selbstverständlich auch getragen. Das macht einem auch gar nichts aus; denn dann hat man keinen unmittelbaren Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Es ist ganz anders, wenn man Kontrollstreifenbeamter ist und nicht weiß, was einen erwartet, und dann solche Erlebnisse hat. Es gibt viele Kolleginnen und Kollegen, die diese Erlebnisse hatten und sie auch schildern. Insoweit bin ich nicht in der Lage, diesen Anträgen bzw. diesem Gesetzentwurf zu folgen. - Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verspreche Ihnen, das ist das letzte Mal für heute.
Es gibt im Land Brandenburg 10 534 blinde und hörgeschädigte Menschen mit dem Markenzeichen RF und 17 287 behinderte Menschen mit wenigstens G-Grad der Behinderung ab 80 %, die auch das Kennzeichen RF haben. Dieses Kennzeichen befreit von der GEZ-Gebühr.
Dieser Personenkreis, den ich gerade skizziert habe, wird mit diesem neuen Vertrag nicht mehr grundsätzlich befreit. Die GEZGebühr - oder wie Sie es dann nennen - wird nur noch auf ein Drittel ermäßigt, wenn überhaupt. Es gibt zu diesem Vertrag auch eine Protokollnotiz, deren Rechtsverbindlichkeit nicht sehr sicher ist, die besagt:
„Finanziell leistungsfähige Menschen mit Behinderung haben auch einen Beitrag zu entrichten, mit dem die Finanzierung barrierefreier Angebote von ARD und ZDF erleichtert werden kann.“
Das halte ich für einen Treppenwitz. Wir sind hier in bzw. bewegen uns hin zu einer sogenannten inklusiven Gesellschaft. Das ist also eine Selbstverständlichkeit, die schon lange hätte sein müssen und die sein muss. Aber die Finanzierung dieser Selbstverständlichkeit auch noch durch die Betroffenen vorzusehen und als Begründung für die Erhebung der Gebühr heranzuziehen macht die betroffenen Menschen mit Behinderung zum Financier einer ihnen zustehenden Situation. Es gibt grundsätzlich eben schwere Einschränkungen, die es Menschen unmöglich machen, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Aber hier wird ein echter Nachteilsausgleich abgeschafft. Diese Meinung habe nicht nur ich, sondern haben durchaus zahlreiche Behindertenverbände. Der letzte, der dies auch öffentlich gesagt hat, war bei der Verleihung des „Betonkopfes“ der ABB zugegen.
Für mich ist bemerkenswert, dass in der heutigen Debatte Menschen mit Behinderung gar nicht vorkamen. Für diese ist
das keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung. - Danke.
Die Auswirkungen des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst und die noch nicht geklärte Umsetzung dieses Gesetzes haben in Brandenburg einschneidende Auswirkungen zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung.
Cottbus hat zum Beispiel bisher 16 sogenannte Gruppenbetreuer bezahlt. Diese Gruppenbetreuer helfen vor allem Schülerinnen und Schülern mit Handicap auf Regelschulen, den Alltag zu meistern. Dies können mitunter profane Handreichungen sein. So gibt es in einem Gymnasium in Cottbus drei Gruppenbetreuer für 22 gehandicapte Schülerinnen und Schüler.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst ist jedoch die finanzielle Regelung in Gänze nicht geklärt. Im Gesetz steht zum Beispiel, dass ein Freiwilliger 500 Euro Taschengeld bekommen soll; 330 Euro zuzüglich Kosten für Unterkunft und Bekleidung. Ungeklärt ist jedoch, wer diese finanziellen Aufwendungen übernehmen soll. Die Kommunen und die Träger können dies wohl nicht leisten. In der Region um Cottbus gibt es auch keinen Träger, der den Bundesfreiwilligendienst anbietet. Cottbus allein braucht im nächsten Schuljahr ca. 19 Gruppenbetreuer. Bis heute ist weder geklärt, wer diese bezahlen soll, noch gibt es irgendwelche Verfahrensregeln, wie, wann und mit welchen Methoden Träger mit diesem Freiwilligendienst umgehen sollen. Hier hat der Bund ein Gesetz erlassen, das aufgrund der Unterfinanzierung dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben wird. Die Planungen in den Schulen für das neue Schuljahr haben bereits begonnen, und die dargestellten Probleme sind ungeklärt.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Informationen hat sie hinsichtlich der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes?
In einer mündlichen Anfrage am 20. Januar 2010 hier im Landtag fragte ich die Landesregierung, wie Probleme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bei der Schülerbeförderung in den Schulferien zu lösen seien. Hintergrund war und ist immer noch, dass Schülerspezialverkehr für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen nur während der Schulzeit bestellt wird. Daher können die Betroffenen in den Ferien nicht an der Ferienfreizeit teilnehmen. In der Beantwortung meiner Anfrage von Januar 2010 wies Herr Minister Rupprecht auf die Komplexität der Problematik hin und regte ein Gespräch an. Dieses Gespräch fand statt und hatte unter anderem zum Ergebnis, dass das Sozialministerium in die Lösung des Problems an sich einbezogen werden solle.
Da in der Beantwortung der betreffenden mündlichen Anfrage durch Minister Rupprecht eine zeitnahe Lösung in Aussicht gestellt wurde, frage ich die Landesregierung: Welche Entwicklung bzw. Lösungen hat es im letzten Jahr hinsichtlich des geschilderten Problems gegeben?
Nur zur Klarstellung, auch für die betroffenen Eltern: Eine zügige Lösung ist aus den von Ihnen dargestellten Gründen schwierig. Letztlich sollen sich die Eltern an die Gemeinden bzw. Gebietskörperschaften wenden. Wir als Land können gar nicht so viel tun. Habe ich das richtig verstanden?
Ende Oktober findet nach Treffen in Pozna´n und Potsdam in Szczecin das 3. Spitzentreffen der Marschälle und Woiwoden von vier benachbarten westpolnischen Woiwodschaften mit den Ministerpräsidenten der benachbarten ostdeutschen Bundesländer statt. Bekanntermaßen endete die Potsdamer Zusammenkunft Mitte Januar 2010, die dem Thema „Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur in der Grenzregion“ gewidmet war, nicht mit den von den Teilnehmern ursprünglich anvisierten Ergebnissen. Zwischenzeitlich haben verschiedene Arbeitsberatungen auch in Gremien der deutsch-polnischen Regierungskommission stattgefunden.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erwartungen hat sie ausgehend von der Arbeit in den vergangenen Monaten an das 3. Spitzentreffen zur Oderpartnerschaft?
Sie haben meine Frage fast beantwortet, denn ich wollte darauf hinaus, welche Erwartung die Landesregierung hat. Ist es richtig, wenn ich es so formuliere, dass Sie sich intensiv, ausführlich und in einem guten Miteinander mit der polnischen Seite vorbereitet haben, sodass die Erwartungshaltung hinsichtlich eines erfolgreichen Abschlusses der Verhandlungen eine hohe sein kann und nicht davon auszugehen ist, dass die Verhandlungen wie beim zweiten Treffen verlaufen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der nun zu behandelnde Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE beschäftigt sich mit einer speziellen Problematik von Menschen mit Behinderungen.
Am 3. Mai dieses Jahres hatte der Allgemeine Behindertenverband zu einer Diskussionsveranstaltung anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen eingeladen. Nicht nur ich, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen waren anwesend. Sie werden sich also noch sehr gut erinnern, dass sehr klar und auch sehr nachdrücklich auf ein spezielles Problem aufmerksam gemacht worden ist, nämlich auf den Zugang zu Arzt- und anderen Praxen.