Protokoll der Sitzung vom 25.04.2012

gibt eine ganze Reihe mehr - wirklich gut versorgt. Insofern ist Ihre Kritik hier wirklich völlig daneben!

(Starker Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund begrüßen wir als Linke, dass die Landesregierung jetzt sehr umfangreiche Vorschläge zur Neufassung des Gesetzes vorgelegt hat. Der Minister hat sie im Detail dargestellt; ich möchte sie nicht wiederholen.

Ich will aber auch Folgendes anmerken: Es gibt eine starke Orientierung des Ministergesetzes am Beamtenrecht, und insofern ist der politische Spielraum natürlich beschränkt. Aber wir haben auch beim Abgeordnetengesetz gesehen - als wir die Eckpunkte in die Öffentlichkeit gebracht haben -, dass es das eine oder andere gibt, über das man reden sollte und könnte. Ich finde, dass - wie bei den Abgeordneten auch - die Erhöhung der Bezüge von Ministerinnen und Ministern an den Einkommensindex der Brandenburgerinnen und Brandenburger gekoppelt werden könnte. Ob das möglich ist, sollten wir in der Anhörung gemeinsam herausfinden, indem wir auch Experten im Bereich des Ministerrechts hier anhören. Insofern begrüßen wir den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Vogel wird ihn halten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Herr Görke Geburtswehen angesprochen hat, rufe ich die Geschichte vom Berg, der in den Kreißsaal kommt und dann ein Mäuslein gebiert, in Erinnerung. Nach der ersten Presseberichterstattung war ich noch gewillt, es wenigstens als ein Mäuslein einzustufen. Ich muss mich allerdings korrigieren: Es ist allenfalls eine Laus, die uns hier vorgelegt wird, und das hat nicht nur mit dem Regelungsumfang des Gesetzentwurfs zu tun.

Herr Senftleben hatte angesprochen, was der Auslöser war. Der Auslöser war, dass Minister Speer ausschied, dann - nach einer logischen Sekunde - auf seinen Antrag hin als Staatssekretär wieder zurückgekehrt ist und nach einer weiteren Sekunde dann in den Ruhestand versetzt wurde. Die öffentliche Diskussion entzündete sich dann daran, dass die Übergangs- und Ruhegehaltsregelung für Speer als Staatssekretär wesentlich günstiger ausfiel als als Minister. Das liegt nun einmal daran, dass Staatssekretäre in Brandenburg auf Lebenszeit verbeamtet werden, Minister hingegen nur auf Zeit. Die Neuregelung, die jetzt in diesem Gesetz in § 4 Absatz 2 enthalten ist, sagt aus, dass Speer heute keinen Antrag mehr auf Übernahme stellen müsste, sondern quasi automatisch innerhalb von drei Monaten wieder Staatssekretär und dann in den Ruhestand versetzt würde, und das kann ich nur als Themaverfehlung bezeichnen.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie des Abgeordneten Senftle- ben [CDU])

Nötig ist in der Tat eine Gesetzgebung, die dafür sorgt, dass auch die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nur als Beamte auf Zeit berufen werden. Es ist ja geradezu absurd, dass es für Brandenburg wesentlich günstiger wäre, den gegenwärtigen Chef der Staatskanzlei als Minister - wie früher bei Linde zu berufen und damit als Beamten auf Zeit einzusetzen, als ihn wie vor einigen Tagen geschehen - als „Sonstigen Bewerber“ zum Lebenszeitbeamten zu berufen. Dabei ist doch jedem klar, dass ein 45-jähriger junger Mann relativ geringe Chancen hat, das 65. Lebensjahr tatsächlich in dieser Funktion zu erreichen, sondern bei einem Regierungswechsel eine amtsangemessene Anschlussverwendung nicht zu finden sein wird. Das heißt, der Steuerzahler darf dann bis zum Erreichen der Altersgrenze Übergangsbezüge löhnen.

Da die Landesregierung noch über fünf weitere nicht verbeamtete Staatssekretäre verfügt, von denen drei die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen, liegt doch der dringliche Handlungsbedarf bei der Neuregelung des Rechts der Staatssekretäre und nicht bei den Ministern. Vor diesem Hintergrund ist auch die Antwort „Zu beabsichtigten Personalmaßnahmen gibt die Landesregierung keine Auskunft.“ auf Frage 4 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dombrowski nach Plänen zur Verbeamtung weiterer Staatssekretäre schlichtweg als unverschämt zu bewerten.

(Dombrowski [CDU]: Richtig!)

Aber auch der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Hammer; es wird öffentlich kommuniziert und hier auch suggeriert, dass es zu Einschränkungen bei der üppigen Ministerversorgung kommt, aber in zentralen Punkten ist ja das Gegenteil der Fall, nämlich dann, wenn Minister in einer Frist unterhalb von fünf Jahren ausscheiden. Wer kürzer als zwei Jahre dient - das war bisher auch schon der Fall -, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung - Monatsbeitrag übrigens 1 100 Euro - nachversichert. Das ist die Pension, die zukünftig ein Minister, der zwei Jahre gedient hat, erhält. In dem einen Fall wird die Nachversicherung 24 Monate lang gezahlt; in dem anderen Fall wird ab dem 65. Lebensjahr bis zum Aus-dem-Leben-Scheiden der betreffenden Person gezahlt. Dann geht es eben nicht um zwei oder fünf Jahre, sondern darum - wir wünschen ja allen ein langes Leben -, diesen Betrag zehn, fünfzehn oder 20 Jahre zu zahlen.

Bemerkenswert ist, dass diese Neuregelung für Minister zwischen zwei und fünf Jahren Amtszeit für alle derzeitigen Ministerinnen und Minister gelten soll, da sie eine Verbesserung gegenüber dem Status quo beinhaltet. Für alle Neuregelungen, die im Einzelfall Einbußen darstellen könnten, gelten die neuen Bestimmungen dagegen nicht.

Vor diesem Hintergrund ist die Begründung „Die angesichts der demografischen Entwicklung schwierige Situation der Alterssicherungssysteme erfordert einen Beitrag von Mitgliedern aller Systeme“ im ersten Satz des Gesetzentwurfs schlichtweg ein Hohn. So soll zwar die Altersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden - wir haben es gehört -, gleichzeitig sollen aber alle Ministerinnen und Minister abschlagsfrei bereits fünf Jahre früher in den Ruhestand treten können. Für jeden Arbeitnehmer, dessen Ruhegehalt sich pro vorgezogenem Jahr um 3,6 % verringert, eine nicht nachvollziehbare Besserstellung.

(Beifall GRÜNE/B90)

Also hören Sie bitte auf, hier eine neue Bescheidenheit vorzugaukeln, die im Gesetz keine Entsprechung findet. Dieses Gesetz ist vor dem Hintergrund der Diskussion über die Novellierung der Altersgeldregelung für Abgeordnete ein völliger Anachronismus und passt nicht in unsere Zeit.

(Beifall der Abgeordneten Senftleben und Dombrowski [CDU])

Ein letztes Wort zum Übergangsgeld. Das Übergangsgeld muss aus unserer Sicht natürlich auch mit Karenzregelungen verknüpft werden. Das heißt, dass ausscheidende Minister für eine bestimmte Zeit nicht in konfligierenden Tätigkeiten arbeiten dürfen, die im Zusammenhang mit ihrer früheren Tätigkeit stehen. Dafür muss Übergangsgeld gezahlt werden, und das müssen wir unbedingt regeln. Wir haben also genug Gesprächsbedarf für die Ausschussberatungen, um diesen Gesetzentwurf weiter zu qualifizieren. - Herzlichen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90 - Zurufe von Minister Dr. Woidke)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Wir setzen mit einem nochmaligen Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Dr. Woidke?

(Minister Dr. Woidke: Nein, danke!)

Er verzichtet auf eine weitere Redezeit.

Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/4951 - Gesetz der Landesregierung, Zweites Änderungsgesetz des Brandenburgischen Ministergesetzes - an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Überweisung einstimmig gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV)

Gesetzentwurf der Landesregierung

1. Lesung

in Verbindung damit:

Gesetz zur Neuregelung des Glücksspiels im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

1. Lesung

Hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.

Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung beider Gesetzentwürfe - Drucksache 5/5077, Neudruck, und Drucksache 5/5076, Neudruck - Neuregelung des Glücksspiels in Brandenburg - an den Hauptausschuss - federführend - und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen.

Wer dieser Überweisung an die beiden Ausschüsse Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit sind beide Gesetzentwürfe einstimmig überwiesen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und eröffne Tagesordnungspunkt 8:

Gemeindeverkehrs-, Wohnraum-, Hochschul- und Bildungs-Förderungsgesetz - GWHBFöG

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/5137

1. Lesung

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung der Drucksache 5/5137, Gesetzentwurf der Landesregierung zur 1. Lesung des Gemeindeverkehrs-, Wohnraum-, Hochschul- und Bildungs-Förderungsgesetzes an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft - federführend -, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer der Überweisung in diese drei Ausschüsse Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch dieser Antrag ist einstimmig in die Ausschüsse überwiesen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und eröffne Tagesordnungspunkt 9:

Umgehende Verbesserung der Bedingungen für SEDOpfer in Brandenburg und eine nachhaltige Vermittlung der DDR-Geschichte

Große Anfrage 16 der Fraktion der CDU

Drucksache 5/4377

Antwort der Landesregierung

Drucksache 5/5136

Die Aussprache wird mit dem Beitrag der einbringenden CDUFraktion eröffnet. Herr Abgeordneter Dombrowski, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute endlich einmal nicht

über die Verantwortlichen der SED-Diktatur und deren Lebenswege nach der friedlichen Revolution von 1989/90, wir sprechen heute auch nicht über die Befindlichkeiten ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, die hier als Kolleginnen und Kollegen im Landtag sitzen. Nein, meine Damen und Herren, heute geht es um die SED-Opfer sowie die Vermittlung ihrer Leidensgeschichten in der ehemaligen DDR.

Viele Betroffene rücken erst jetzt ganz allmählich in den Blickpunkt des Interesses. So spielte beispielsweise das Schicksal der ehemaligen DDR-Heimkinder bisher kaum eine Rolle, obwohl Hunderte, vielleicht Tausende an den traumatischen Folgen aus ihrer Zeit in den Jugendheimen leiden und kaum Hilfe finden. Erst vor wenigen Wochen wurde ein entsprechender Entschädigungsfonds eingerichtet. Dies ist ein begrüßenswerter Anfang.