Ich erwarte, dass die Landesregierung das endlich richtigstellt und aufhört zu behaupten, eine Stasi-Überprüfung von Richtern sei nicht möglich. Sorgen Sie dafür, dass es eine StasiÜberprüfung nicht nur auf dem Papier gibt, sondern endlich eine umfangreiche und konsequente Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg stattfindet!
Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem Zitat von Innenminister Dr. Woidke beenden. Er sagte im letzten Jahr auf einer Veranstaltung in Potsdam:
„Es muss gelingen, diese Debatte sachlich und anhand klarer Maßstäbe zu führen. Ich sehe dazu keine vernünftige Alternative. Die Alternative ist, dass uns das Gespenst der Stasi in den kommenden Jahren immer wieder und an neuen Stellen verfolgen wird und dann erneut allgemeine Überraschung und Empörung ausbricht. Deshalb sage ich: Wir brauchen jetzt den Mut zur Wahrheit und Klarheit.“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Eichelbaum. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Vogel hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich noch einmal kurz den Anlass für unsere Initiative für eine transparente und einheitliche Stasi-Überprüfung in der Landesregierung skizzieren. Im Laufe des vergangenen Jahres musste der Justizminister die Zahlen stasibelasteter Richter und Staatsanwälte mehrfach nach oben korrigieren. Er hat den Zahlenwirrwarr mit den „schlampigen Statistiken“ in seinem Haus begründet. Da war er in guter - oder vielmehr schlechter - Gesellschaft.
Vom Arbeitsminister haben wir vor kurzem noch gelesen, dass im höheren Dienst des Ministeriums niemand mit Stasi-Vita arbeite. Weniger Monate später war es dann die Presse, die den Minister eines Besseren belehren musste. Die Angaben des Arbeitsministers waren plötzlich Makulatur. Heute wissen wir: Eine Referatsleiterin hatte bei ihrer Einstellung über ihre Stasi
Vergangenheit gelogen. Befördert wurde sie trotzdem. Und hinterher wollte niemand mehr so genau etwas davon gewusst haben. Als der Fall an die Öffentlichkeit kam, hat sich der Minister die Begründung der Betroffenen zu eigen gemacht: Wahrscheinlich sei ihre Stasimitarbeit erpresst worden - eine Version, die von Experten bekanntlich bezweifelt wird.
Nun hat der Arbeitsminister die Personalakten seines Hauses überprüfen lassen, und was kommt dabei heraus? 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses sind nachweislich nie nach einer Stasimitarbeit gefragt worden. Das ist ein kleines Beispiel für das, was Fachleute meinen, wenn sie von der „Brandenburger Anarchie“ bei der Stasi-Überprüfung sprechen. Abhängig vom Ministerium und vom Einstellungsdatum gab es Überprüfungen oder nicht. Die Konsequenzen bei aufgedeckten Lügen reichten von der sofortigen Entlassung bis zur weiteren Beförderung. Eine Anarchie, die bis zum heutigen Tage andauert.
Begleiterscheinung dieser speziellen Brandenburger Verhältnisse ist, dass das Hohe Haus mehrfach mit Falschinformationen abgespeist wurde. Wie soll man es nennen, wenn Vertreter der Landesregierung bis hin zum Ministerpräsidenten ernsthaft behaupten, Brandenburg sei das wohl am besten untersuchte Land, während gleichzeitig die BStU - die Behörde, die es am besten wissen muss - das glatte Gegenteil feststellt. Unbedarftheit oder bewusste Täuschung - beides, denke ich, steht einer Regierung nicht gut zu Gesicht.
Am 01.01.2012 ist das neue Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft getreten; Herr Eichelbaum hat darauf hingewiesen. Einen Tag vorher verkündete Justizminister Schöneburg, dass in Zukunft für alle Bewerber um höhere Ämter in der Justiz Auskünfte bei der Stasi-Unterlagen-Behörde eingeholt werden sollen. Was bis dato aus Gründen eines vermeintlichen Vertrauensschutzes für die Betroffenen vom Minister abgelehnt wurde, wurde plötzlich befürwortet, wenngleich in bescheidenem Umfang und erst nach erheblichem öffentlichen Druck. Interessant war die offizielle Begründung, es gehe jetzt darum, „dem drohenden Verlust des Vertrauens in die Justiz entgegenzuwirken“. Vertrauen in die Justiz, statt Vertrauensschutz für den ehemaligen IM, das ist jetzt der richtige Ansatz, Herr Minister. Von einem transparenten Verfahren, bei dem die Prüfungsergebnisse und Bewertungskriterien auch veröffentlicht werden, sind wir damit aber immer noch meilenweit entfernt. Halten wir fest: Im Justizministerium gibt es jetzt immerhin ein verdachtsunabhängiges Prüfverfahren, auch wenn es nur für einen Bruchteil der Personen, die das StasiUnterlagen-Gesetz zur Überprüfung vorsieht, gilt.
Das hätte der Minister einfacher haben können, wenn er sich früher bei seinem Kollegen Woidke erkundigt hätte. Dieser hatte sich nämlich schon frühzeitig dafür eingesetzt, Probleme zu lösen, statt sie auszusitzen. Er hat die Bewerber auf die neu zu vergebenden Führungspositionen bei der Polizei überprüfen lassen, weil er wusste, dass das auch und gerade im Interesse der Polizei selbst liegt. Der Innenminister ging davon aus, dass das Vertrauen in staatliche Autoritäten eben nicht geschützt wird, wenn ständig mit neuen Enthüllungen zu rechnen ist. Wer eine Leitungsfunktion bekleidet, soll nicht wegen seiner Vergangenheit erpressbar sein, für Denunziationen soll es keine Grundlage geben, jedem Generalverdacht soll der Boden entzogen werden.
Mit der Überprüfung der Polizeiführungskräfte - so halten wir an dieser Stelle fest - hat sich das Innenministerium für ein ver
dachtsunabhängiges Prüfverfahren entschieden. Nicht die Presse soll wieder den „IM des Monats“ oder den „IM der Woche“ präsentieren und den Dienstherrn dazu zwingen, aus diesem Anlass einen Fall zu überprüfen, nein, der Dienstherr selbst nimmt das Heft des Handelns in die Hand, prüft Inhaber herausgehobener Positionen und entscheidet über dienstrechtliche Konsequenzen.
Wo stehen wir also heute? Wir haben einen Innenminister, der sich für eine Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stark gemacht hat, damit er Führungskräfte überprüfen kann. Wir lesen in der Presse - „PNN“ vom 16.03.2012 -, dass Herr Woidke sich wünscht, dass wir auch bei den anderen Verwaltungsspitzen nicht in neue Stasidiskussionen kommen. Der Arbeitsminister sagt, er lasse prüfen, ob er zumindest diejenigen überprüfen werde, die bisher nie überprüft wurden. Der Justizminister wiederum macht eine halbe Rolle rückwärts und setzt eine Defacto-Regelüberprüfung für alle Aufstiegsaspiranten fest. Und der Finanzminister und stellvertretende Ministerpräsident befand, dass sich die Frage nach Überprüfungen ohnehin nicht stelle, da das Gesetz keine Arbeitsgrundlage darstelle - ein Urteil, das er unter öffentlichem Druck inzwischen relativiert hat. Ich denke, die Landesregierung hat bei diesem so wichtigen Thema tatsächlich den roten Faden verloren. Es gibt keine Linie; stattdessen haben wir in den letzten Wochen und Monaten ein heilloses Durcheinander erlebt.
Und jetzt? Am Dienstag wurde uns im Vorfeld der heutigen Diskussion ein Kabinettsbeschluss präsentiert, der weit hinter das zurückfällt, was wir heute besprechen. Da wird vermeldet, dass Minister und Staatssekretäre zukünftig auf eine Tätigkeit für das MfS überprüft werden sollen. Als ob es das nicht schon längst gegeben hätte! Da wird gesagt: Wenn Richterinnen und Richter, Beamte und andere Beschäftigte erstmals die Leitung einer Behörde übernehmen, soll es eine Überprüfung geben. Abgesehen davon, dass das für Richter schon längst beschlossen ist, halten Sie das ernsthaft für ein ausreichendes, angemessenes Verfahren? Für die meisten dieser Fälle hätte sich Herr Woidke seinen Einsatz für die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ersparen können. Richter und Behördenleiter hätten jederzeit überprüft werden können. Dazu hätte das Gesetz gar nicht überarbeitet werden müssen. Glauben Sie wirklich, dass damit das Problem gelöst wird? Wäre so bekannt geworden, dass der Polizeichef von Cottbus früher Untersuchungsführer der Stasi war, auch ohne Polizeistrukturreform? Wäre so der Fall der Referatsleiterin im Arbeitsministerium bekannt geworden, die bezüglich ihrer Stasi-Vergangenheit log und trotzdem Karriere machte? Im Kabinett heißt es, es sollen zukünftig „anlassbezogene Auskunftsersuchen möglich sein zu Personen, die eine Funktion mit besonderer Vertrauensstellung oder besonderer öffentlicher Verantwortung wahrnehmen“. Was heißt das denn? Wer legt fest, wen das betrifft? Das ist auf jeden Fall nicht das, was wir mit unserem Antrag für ein transparentes und einheitliches Verfahren fordern. Kein Wort zum Verfahren der Überprüfung, keine Silbe zu der Frage, welche Konsequenzen die Überprüfungen dann haben sollen. Das ist zu wenig. Einheitliche Grundsätze dürfen nicht einen Schmalspurkonsens auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner bedeuten.
Zwei Drittel der Brandenburgerinnen und Brandenburger - wir wissen das aus der Forsa-Umfrage - lehnen ehemalige Stasimitarbeiter im öffentlichen Dienst ab. Man muss eine solch ri
gorose Haltung nicht teilen, ich teile sie ausdrücklich nicht, aber als Stimmungsbild muss man sie doch zumindest ernst nehmen.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz hat einen klaren Rahmen für Überprüfungen festgelegt. Überprüft werden können alle Beschäftigten öffentlicher Stellen in Leitungsfunktionen ab A 9. Wenn Sie immer wieder davon sprechen, dass Rot-Rot dafür stehe, dass es keine Überprüfung aller Beschäftigten geben wird, kann ich nur sagen: Natürlich nicht. Das will auch niemand, zumindest wir wollen das nicht. Das geht auch rechtlich gar nicht. Deswegen bitte ich, diese Behauptung einfach zu unterlassen, denn damit verkauft man die Öffentlichkeit für dumm.
Wir haben Ihnen in unserem Antrag genau all die herausgehobenen Positionen benannt, bei denen die Möglichkeiten des Gesetzes sinnvollerweise genutzt werden sollten. Ich kann nur an Sie appellieren: Nutzen Sie die Chance, die damit verbunden ist! Es nutzt doch niemandem, wenn unsere Landesregierung nur noch als von Medien, Forschung und Öffentlichkeit Getriebene wahrgenommen wird. Genau das wird aber passieren, wenn Sie mit dieser Schmalspurkonsenspolitik weitermachen. Das schadet nicht nur der Regierung, sondern es schadet dem Ruf unseres Landes. Es war kein gutes Zeichen, dass Sie der heutigen Diskussion und Beschlussfassung im Plenum mit Ihrem unzureichenden Kabinettsbeschluss zuvorkommen wollten.
Deswegen appelliere ich an die Kollegen von der Fraktion DIE LINKE und SPD: Sie können mit der Überweisung unseres Antrages in den Fachausschuss heute ein Zeichen setzen, das Zeichen, dass der Landtag die Landesregierung in dem Bemühen, Politik zu gestalten, statt wie bisher nur den Schaden zu verwalten, unterstützen will. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Das Wort erhält nun die SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Ziel setzt die Aussprache fort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn aus den Reihen der Opposition Anträge gestellt werden, dann nehmen wir sie ernst. Wir nehmen natürlich genauso ernst, wie die Menschen in unserem Lande über die Aufklärungsfrage hinsichtlich der Mitarbeit im Staatssicherheitsdienst denken.
Die Landesregierung hat Überlegungen angestellt, wie sie das fortsetzen kann, was die erste Landesregierung nach 1990 auf den Weg gebracht hat. Ich denke, diese Überlegungen sind sehr gründlich erfolgt. Wenn ich die Anträge der beiden Oppositionsparteien mit den Überlegungen der Landesregierung vergleiche, komme ich zu dem Schluss: Die Überlegungen der Landesregierung sind sehr wohl abgewogen, sehr wohl überlegt, und die Verhältnismäßigkeit - ein ganz wesentlicher Rechtsgrundsatz - ist eingehalten worden.
Meine Damen und Herren, es ist ganz problematisch, wenn versucht wird, hier im Lande die Meinungen der Menschen zu spalten. Es ist ganz problematisch, wenn einige sagen: In diesen Dingen ist unehrlich gehandelt worden. Wir haben uns damals, 1990 - wir hatten übrigens eine andere Regierung, Bündnis 90 hat mitregiert -,
dazu entschieden, obwohl es vorher Überlegungen gab, vorbereitet durch den Organisationsminister, das war der Innenminister, völlig einheitlich zu verfahren. Im Kabinett hat es eine sehr intensive Diskussion gegeben, und wir sind zu dem Schluss gekommen: Wir wollen nach dem Ressortprinzip verfahren. Das ist auch rechtsstaatlich. Sie können es einem Minister nicht übel nehmen, wenn er sagt: Ich will für mein Ressort selbst geradestehen, und ich will nicht, dass ein Kollege aus dem Kabinett für mich geradesteht. Das haben wir akzeptiert, und der damalige Ministerpräsident Stolpe hat von seiner Richtlinienkompetenz,
keinen Gebrauch gemacht. Das halte ich für wichtig. Das halte ich deshalb für wichtig, weil es jetzt Leute gibt, die durch das Land gehen und versuchen, diesem Mann, der sich für das Land Brandenburg in einer solchen Weise aufgeopfert hat, etwas anzuhängen.
Ich halte das für zutiefst unanständig, einem Mann, der seine Gesundheit mit aufs Spiel gesetzt hat, dies anzutun.
Meine Damen und Herren, man kann darüber denken, wie man will. Aber was Woidke gemacht hat, halte ich für genau richtig: Fortsetzen, nachfragen - es sind ja riesengroße Fragebögen ausgefüllt worden -, ob diejenigen, die aufsteigen wollen, andere Dienstposten haben wollen, uns damals belogen haben, ob sie etwas Falsches im Fragebogen angegeben haben, ob sie das, was passiert ist, kleiner geschrieben haben. Das alles kann man wissen wollen. Das hat der Justizminister für seinen Bereich genauso gemacht. Deshalb habe ich das nicht zu beanstanden. Ich bin sehr wohl der Meinung, dass alles, was jetzt passieren wird, rechtsstaatlich geschieht, und dass das, was wir gemacht haben, auch rechtsstaatlich war.
Genauso war es mit dem Arbeitsminister. Sie können in Menschen nicht hineinsehen. Aber Sie müssen ehrlich reagieren. Das hat er gemacht. Jetzt frage ich: Wollen wir uns gegenseitig immer wieder etwas unterstellen, oder wollen wir in aller Sachlichkeit darüber diskutieren, wie wir aus dieser Situation, die sicherlich nicht einfach ist, das Beste machen? Was ich nicht ertragen werde und was ich für wirklich schäbig, für absolut unanständig halte, ist, dass man immer wieder den Ministerpräsidenten a. D. Dr. Manfred Stolpe in diesen Zusammenhang bringt
und ihm unterstellt, er habe die Überprüfungen nicht gewollt. Meine Damen und Herren, wir werden ihn davor schützen,
dass er ungerechtfertigt Angriffen ausgesetzt wird, die wir nicht akzeptieren können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Ausführungen mit einem Zitat beginnen:
„Bezüglich der Überprüfungen von Amtsträgern im öffentlichen Dienst als auch von Mandatsträgern hat sich zum Beispiel im Land Brandenburg gezeigt, dass sich die bisherigen gesetzlichen Regelungen im Stasi-UnterlagenGesetz als unzureichend erwiesen haben. Durch das Auslaufen der bestehenden Möglichkeiten zum 31. Dezember 2011 würden weiterhin notwendige Überprüfungen nicht mehr stattfinden können. Da es zum Beispiel in Brandenburg einen - gleichwohl umstrittenen - Nachholbedarf in der Aufarbeitung gibt, begrüße ich die Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist damit gewahrt, dass es der antragstellenden Seite obliegt, den Umfang der Überprüfung in Abwägung mit den gesellschaftlichen Forderungen nach Transparenz und der Stärkung von Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu bestimmen.“
Diesen Ausführungen aus der schriftlichen Stellungnahme von Frau Ulrike Poppe - unserer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur - zur Anhörung im Bundestag zur Achten Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes am 27. Juni letzten Jahres ist wenig hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, Sie wissen: Wir Liberale haben uns auf Bundes- wie auf Landesebene dafür eingesetzt, dass das Stasi-Unterlagen-Gesetz zeitlich bis 2019 verlängert und somit auch eine Kongruenz zum Rehabilitierungsgesetz hergestellt wird. Auch die Ausweitung auf alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes in Brandenburg ab Besoldungsstufe A9 bzw. Entgeltgruppe E9 befürworten wir. Somit sind künftig alle Leitungsfunktionen erfasst.
Sehr geehrter Herr Minister Woidke, ich bin sehr froh, dass Sie so schnell nach der Gesetzesänderung auf Bundesebene unmissverständlich deutlich gemacht haben, dass zumindest im Bereich des Innenministeriums eine konsequente Anwendung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes geplant ist und auch die mittlere Führungsebene in der Polizei einer Überprüfung unterzogen werden kann. Was Sie damals wollten, ist zumindest teilweise durch den jüngsten Kabinettsbeschluss gedeckt, aber insgesamt sind Ihre Ministerkollegen dieser konsequenten Haltung nicht gefolgt, und Brandenburg droht wieder einmal die Chance zu verpassen, endlich den schlechten Ruf loszuwerden, frühere Spitzel einfach in Ruhe zu lassen - ohne jede Anstrengung, die Fakten zutage zu fördern.
Es ist kein Wunder, dass - wie eine Umfrage im Rahmen der Enquetekommission ans Licht brachte - nur die Hälfte der Brandenburger Vertrauen in unsere Gerichte setzt. Hierzu hat meiner Überzeugung nach leider auch die Salamitaktik von Minister Schöneburg beigetragen, die Schattenseiten in den Biografien einiger Richter und Staatsanwälte zu Staatsgeheimnissen zu machen. Wer Brandenburg guttun will, sorgt dafür, dass in allen Bereichen der Landesverwaltung eine konsequen