Protokoll der Sitzung vom 06.06.2012

Zur professionellen Arbeit im Kinderschutz gehört, dass das Netzwerk und die Kooperation der beteiligten Akteurinnen und Akteure zuverlässig gelingen und tragfähig ineinander greifen. Davon kann das Überleben eines Kindes abhängen. Deswegen braucht gelingende und ertragreiche Netzwerkarbeit personelle Ressourcen für Koordination, Planung, Konzeptentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit. Wollen wir weitere Eltern-KindGruppen, Projekte mit ehrenamtlichen Patinnen und Paten und die Familienbildung unterstützen, dann müssen auch die Mittel für das Personal zur Verfügung stehen.

Solche Antworten finden wir aber nicht in der Antwort auf die Große Anfrage zum Brandenburger Kinderschutz. Meines Erachtens verweisen die Antworten auf die Große Anfrage eher auf eine organisierte Unverbindlichkeit. Es gibt keine einheitlichen Standards für die Bildung von Kinderschutznetzwerken. Ebenfalls fehlen verbindliche Qualitätsstandards.

(Beifall GRÜNE/B90)

Aus der Antwort auf die Große Anfrage ergibt sich sogar - Herr Büttner hat das Beispiel angeführt -, dass neun von 69 Mitarbeitern aus 17 Jugendämtern nach eigenen Angaben die Landesempfehlung zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmissbrauch sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen der Landesregierung - auch „grüne Broschüre“ genannt - nicht kannten. Die Landesregierung meint, ein Bekanntheitsgrad dieser zentralen Arbeitsanleitung von 87 % sei auch schon ein ganz positives Ergebnis.

Ich bin mit diesem Ergebnis nicht zufrieden und will, dass wir die fachlichen Kompetenzen im Kinderschutz stärken und vorhandene Strukturen weiterentwickeln. Deshalb prüfen wir im Sinne des Kinderschutzes die beschlossenen Instrumente immer wieder auf ihre Praktikabilität und Handhabbarkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter und Allgemeinen Sozialen Dienste. Nur mit verlässlichen Kooperationsstrukturen kann der Sprung zu einem engmaschigen Kinderschutz gelingen. Hierzu gehört auch die Fachentwicklung auf dem Gebiet der Prävention und der frühen Hilfen.

Aus der Antwort auf die Große Anfrage geht hervor, dass Brandenburg die Bundesmittel des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes nutzen wird, um den Einsatz von Familienhebammen zu finanzieren und die Weiterentwick

lung ehrenamtlicher Strukturen und Kinderschutznetzwerke zu fördern. Das ist gut.

Wir sind uns alle im Klaren darüber, dass Kinder zum Aufwachsen vor allem nach der Geburt besondere Aufmerksamkeit - eine Kultur des Hinsehens - brauchen. Deshalb begrüßen wir, dass im Bündnis „Gesund Aufwachsen in Brandenburg“ die „Frühen Hilfen und die Pädiatrische Versorgung“ auch die Arbeit der Familienhebammen unterstützt wird. Eine bundesseitige Förderung von Familienhebammen und Hilfenetzwerken wird es ermöglichen, den Schutz unserer Kleinsten zu verbessern. Die Familienhebammen werden Familien mit besonderem Hilfebedarf unterstützen, sie werden die Familien je nach Bedarf bis zu einem Jahr begleiten können. Die Netzwerke Frühe Hilfen werden im Bereich der besseren Verzahnung von Gesundheitsbereich und Jugendhilfe tätig und werden das Einladungswesen zu den U-Untersuchungen im Auge behalten.

Der Antrag der CDU-Fraktion „Kinder besser schützen - Ein Kinderschutzgesetz für Brandenburg“ fordert die Landesregierung auf, bis zum 31. Oktober dieses Jahres ein Ausführungsgesetz zum Bundeskinderschutzgesetz vorzulegen. Es müsste schon mit Hexerei zugehen, wenn die Landesregierung diese Terminsetzung erfüllen könnte. Aber: Wir wollen uns ja hier nicht an Terminfragen abarbeiten; in der Sache stimmen wir diesem Antrag völlig zu. Herr Krause, das tun auch Agnostiker von den Grünen, da braucht es keine Gebetsmühlen und keine besondere Nähe zur Religiosität.

(Beifall des Abgeordneten Vogel [GRÜNE/B90])

Ja, wir brauchen ein Kinderschutzgesetz für Brandenburg. Ja, wir brauchen einheitliche Qualitätsstandards und ein klares Qualitätsmanagement, und eine Kinderschutzhotline nach dem Vorbild von Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir auch. Fragen Sie einmal Frau Manuela Schwesig zu dem Thema.

(Beifall GRÜNE/B90 und vereinzelt CDU)

Diese Forderung nach einem Kinderschutzgesetz wurde von der Landesregierung bereits im April 2012 abgelehnt - die in Brandenburg vorhandenen Strukturen seien ausreichend. Das sehen wir anders, und auch die 180°-Kehrtwende der Koalitionsfraktionen verwundert: Hieß es doch im Koalitionsvertrag noch, dass ein Kindergesundheits- und ein Kinderschutzgesetz vereinbart wurde.

Wir stehen in der Verantwortung, alle zusammen für ein gelingendes und gesundes Aufwachsen unserer Kinder und einen optimalen Kinderschutz zu sorgen. Deshalb werden wir dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Ich entschuldige mich bei Ihnen, Frau Ministerin Dr. Münch, Sie haben jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Nonnemacher, ich denke, es gibt ein Thema, das uns hier

eint: dass wir uns dafür einsetzen, dass wir einen umfassenden effektiven Kinderschutz im Land gewährleistet haben wollen. Ich bin aber etwas verwundert, gerade von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen solchen Glauben an Zentralismus und zentralistische Vorgaben vorzufinden. Ich denke, Sie sind in Ihren sonstigen politischen Bemühungen doch sehr bestrebt, die vor Ort vorherrschende Autonomie und Kompetenz zu stärken. In dem Sinne erstaunt es schon, wenn Sie denken, dass die Zuständigen vor Ort nicht die nötige Expertise, den Willen, die Fähigkeit oder was auch immer haben, diesen Kinderschutz zu gewährleisten. Ich denke, wir sollten da tatsächlich die Aufteilung der Aufgaben und der politischen Einheiten von Kommunen, vom Land und vom Bund ein Stück weit durchaus ernst nehmen, denn die Experten vor Ort sind per se diejenigen, die am besten wissen, wo tatsächlich Bedarf besteht. Wir haben auch keinen Anlass, eine andere Auffassung zu haben.

Wir setzen uns intensiv für unsere Kinder ein, denn Kinder sind das größte Geschenk, das wir erleben können. Und wir wollen, dass alle Kinder gesund und sicher aufwachsen. Die Sorge für Kinderschutz und Kindergesundheit ist deshalb eine vordringliche und selbstverständliche Aufgabe der Landesregierung. Selbstverständlich ist es auch, dass wir immer wieder überprüfen, wie wir die Kinder noch besser schützen und wie wir Gesundheitsvorsorge weiterentwickeln können. Ich denke, die tragischen Einzelfälle, die Sie mehrfach erwähnt haben, werden letzten Endes nicht komplett vermeidbar sein, weil es individuelle Einzelschicksale sind. Ich kann noch so viele Jugendamtsmitarbeiter an einen Fall setzen, und trotzdem gelingt es mir nicht, jeden Fall zu verhindern. Ich kenne sie häufig auch gar nicht, gerade wenn wir von Kindstötungen sprechen.

Wir haben die bestehenden Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz im Jahr 2011 evaluiert - Sie haben bereits darauf hingewiesen. Der Evaluationsbericht bewertet unsere Maßnahmen und ihre Wirksamkeit in einem positiven Sinn. Früherkennung von Gefährdungen und frühe Förderung stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Deshalb setzen wir seit 2006 mit dem Landesprogramm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit und mit den gemeinsamen Empfehlungen auch zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung den Schwerpunkt auf Früherkennung - denn das ist vollkommen richtig - von Risiken und auf frühe Fördermaßnahmen. Wir haben die Früherkennungsuntersuchungen ausgebaut und auch das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen im öffentlichen Gesundheitsdienst weiterentwickelt.

Besonders am Herzen liegen mir - das ist ein Gemeinschaftswerk, das wir sehr stark auf den Weg gebracht haben - die Netzwerke Gesunde Kinder. Die Netzwerke erschließen den Zugang zu Familien mit Neugeborenen und kleinen Kindern und unterstützen Eltern dabei, Kompetenzen zu entwickeln, eine starke Familie zu werden. Diese Netzwerke arbeiten praktisch flächendeckend im Land mit durchaus unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Wir wollen, dass die Eltern starke Familien werden, dass sie in der Lage sind, ihren Kindern Geborgenheit und Liebe zukommen zu lassen, und dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen können. Sie haben bereits all die anderen Einrichtungen und Institutionen erwähnt, die sich darum kümmern.

Die gemeinsame tätige Sorge um das gesunde und sichere Aufwachsen der Kinder in den Regionen zeigt sich nicht zuletzt in vielfältigen Kooperationen zwischen Jugend- und Gesundheits

ämtern und Bürgerinnen und Bürgern im Ehrenamt. Auch hier haben wir die sehr erfolgversprechende Kombination der Professionellen mit den Ehrenamtlern.

Die Aufmerksamkeit im Land für frühe Unterstützung von Familien und ihren Kindern ist gewachsen. Viele gute Beispiele im ganzen Land zeigen, dass für Kinderschutz und Kindergesundheit allerdings gemeinsame, dauerhafte und umfassende Anstrengungen notwendig sind. Dafür werden die verschiedenen Ressorts der Landesregierung für Jugend, Gesundheit und Soziales auch in Zukunft eng zusammenarbeiten und präventive und kooperative Konzeptionen unterstützen. Ziel ist es, einen Zugang zu Familien zu finden, und zwar unabhängig von ihrer sozialen Lage. Das ist ja auch der bestechende Ansatz der Netzwerke: dass es wirklich um alle Familien geht.

Auf der Jugend- und Familienministerkonferenz Ende vergangener Woche haben wir auch dem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur Unterstützung einer Bundesinitiative für Frühe Hilfen zugestimmt. Ziel der Bundesinitiative ist es, Eltern über die Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und in belasteten Lebenslagen zu helfen.

Zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDUFraktion: In der Antwort auf die Mündliche Anfrage 931 - von Frau Schulz-Höpfner im Plenum am 25. April 2012 gestellt hat Staatssekretär Jungkamp berichtet, dass wir die Notwendigkeit eines Landeskinderschutzgesetzes prüfen. Wir sind nach mehreren Fachtagungen zu dem Ergebnis gekommen, dass wir mit den bestehenden Instrumenten zum Kinderschutz und zur Kindergesundheit gut aufgestellt sind und wir deshalb kein neues Landesgesetz brauchen, um die Vorschriften des Bundeskinderschutzgesetzes umzusetzen. Viel wichtiger ist, dass wir unsere Anstrengungen für den Schutz und die Gesundheit unserer Kinder mit großem Einsatz, mit vereinten Kräften und auch mit dem Rückenwind der Bundesinitiative fortsetzen. Dafür bitte ich auch um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin Münch. - Wir kommen nunmehr zum Redebeitrag der Abgeordneten Blechinger der CDU-Fraktion. Sie wird die Aussprache fortsetzen und hat noch sehr viel Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme zur Kenntnis, dass weder die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen noch Ministerin Dr. Münch meinen Redebeitrag zur Kenntnis genommen haben, dass sie die von mir aufgeworfenen Fragen und Fakten nicht zur Kenntnis genommen haben, denn ich hätte mir wenigstens auf die eine oder andere Frage eine Antwort gewünscht, beispielsweise

(Beifall CDU)

warum denn solche großen Unterschiede zwischen den Kreisen bestehen. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt; vielleicht lesen Sie den Redebeitrag oder aber auch die Antwort der Landesregie

rung - aus der habe ich ja die Zahlen - noch einmal, um zu gucken, wie das in Ihrem Kreis aussieht.

(Senftleben [CDU]: Genau, lest es überhaupt einmal!)

Ich kann die Fragen natürlich nicht wiederholen, will es auch nicht, aber es kann doch nicht sein, dass hier im Landtag alle sagen, es sei alles schick, auch wenn in einem Kreis 55 % der Kinder Sprachstörungen haben.

Es kann doch nicht sein, dass alle sagen: „Da brauchen wir nichts zu tun.“

(Beifall CDU)

Die Haltung der Landesregierung zu den Schlussfolgerungen aus dem Bundeskinderschutzgesetz geht natürlich nicht nur aus der Beantwortung der Großen Anfrage hervor. Sie wurde auch auf der Fachtagung zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes am 9. Mai im Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg deutlich. Dort vertrat der Abteilungsleiter Jugend im MBJS die Auffassung, dass die meisten Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes sowieso schon Standard seien die Kommunen sehen das übrigens deutlich anders - und dass durch die Netzwerke Gesunde Kinder sowie die Arbeitsgemeinschaften Kinderschutz auf kommunaler Ebene schon fast alles umgesetzt sei. Abgesehen davon, dass es in manchen Kreisen gar nicht mehr genug Paten gibt, um den Bedarf von jungen Eltern zu befriedigen, die eine entsprechende Begleitung wünschen, ist natürlich die Arbeit der Netzwerke auch im Land Brandenburg unterschiedlich. Auch die vom Gesetz geforderten fachlichen Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

(Anhaltende Unruhe im Saal - Glocke der Präsidentin)

- danke, Frau Präsidentin

sieht das MBJS durch die angekündigte Überarbeitung der 2006 erarbeiteten Empfehlungen für den Umgang mit Kinderschutzfällen hinreichend berücksichtigt.

Ich danke jedenfalls den Rednern der SPD und der Linken, dass sie noch einmal ausführlich darauf eingegangen sind, welche Maßnahmen wir zum Kinderschutz bereits in der letzten Legislaturperiode eingeleitet haben. Aber ich meine, es ist nicht Aufgabe, dies hier noch einmal zu würdigen, sondern es geht darum, wo wir noch Handlungsbedarf sehen. Das ist jetzt unsere Aufgabe in dieser Legislaturperiode.

(Beifall CDU)

In den Diskussionen auf dem Fachtag am 9. Mai wurde deutlich, dass die Auffassung, es sei alles schon geregelt, mit der Realität wenig zu tun hat. Es meldeten sich Redner aus Kreisen, die deutlich machten, dass die Arbeitsgemeinschaften Kinderschutz in ihrem Kreis nur auf dem Papier stehen und revitalisiert werden müssten. In manchen Kreisen gibt es kaum noch Kinderärzte, geschweige denn Familienhebammen. Weder über die Anbindung der vorhandenen Familienhebammen noch über die Rolle der Netzwerke Gesunde Kinder herrschte dort Einigkeit.

Natürlich ist auch der Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis für ehrenamtlich Tätige im Kinder- und Jugendbereich

sehr unterschiedlich in den Kreisen. Wer für den Informationsund Qualifizierungsbedarf anderer Leistungssysteme und Berufsgruppen zuständig ist, auf die sich das Bundeskinderschutzgesetz bezieht, blieb im Wesentlichen offen. Es wurde sogar der Verdacht geäußert, dass manche Kreise mit Absicht nicht informieren, weil sie sagen: Je mehr wir informieren, desto mehr Beratung wird dann von uns verlangt. Diese Sorge gab es also schon. Man kann doch nicht den kreislichen Jugendämtern überlassen, wie sie den Begriff „Frühe Hilfen“ definieren und ausfüllen, wie der Vertreter des MBJS auf dieser Veranstaltung gesagt hat. Frau Wöllert, Sie waren nicht anwesend, aber ich war dort und habe es gehört.

(Zuruf der Abgeordneten Wöllert [DIE LINKE])

Sollen die im ersten Redeteil dargelegten Unterschiede in den Rahmenbedingungen für Kinderschutz im Land Brandenburg noch weiter vergrößert werden? Will sich der Landtag hier wirklich völlig aus der Verantwortung stehlen? Soll es nicht einmal eine einheitliche Telefonnummer für den Kinderschutz geben, wie es im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern unter einer sozialdemokratischen Sozialministerin erfolgreich praktiziert wird? Dort hat sich die Zahl der Inobhutnahmen seit der Installierung dieser Kinderschutz-Hotline verdoppelt. Vielleicht will man das nicht. Aber wenn die Fälle nicht gemeldet werden, heißt das nicht, dass sie nicht stattfinden. Insofern war das eine Maßnahme, um das Dunkelfeld ins helle Feld zu holen. In Berlin gibt es diese Hotline auch seit Jahren. Für von Gewalt betroffene Frauen gibt es sie sogar bundesweit. Sind Kinder weniger schutzbedürftig?

Meine Damen und Herren, ich appelliere an Ihr Verantwortungsgefühl, den Weg zu einem Landeskinderschutzgesetz über das Datum, zu dem es vorgelegt werden soll, können wir uns natürlich verständigen - und damit zu landeseinheitlichen Regelungen dort, wo sie möglich sind, freizumachen. Es steht ausdrücklich im Bundeskinderschutzgesetz an einigen Stellen:

„Wenn das Land nichts anderes bestimmt, ist das Jugendamt zuständig.“

Das heißt, das Land kann darüber hinausgehen, es kann mehr bestimmen. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall CDU)