Protokoll der Sitzung vom 06.06.2012

Die Aussprache wird mit dem Beitrag der CDU-Fraktion eröffnet. Herr Abgeordneter Genilke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die gute Stimmung des Ministers, obwohl er der Einzige ist, der auf dieser Seite der Regierungsbank sitzt.

Das grundsätzliche Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs findet natürlich auch unsere Zustimmung. Wir alle wissen, wie wichtig die vom Bund über das Entflechtungsgesetz bereitgestellten Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur, den Hochschulbau und die Wohnraumförderung sind. Die Fortführung der Zweckbindung - darum geht es ja - dieser Mittel ist für die Planungssicherheit aller Beteiligten ein richtiger Schritt.

Leider allerdings, so muss ich feststellen, haben Sie in Ihren Gesetzentwurf eine sogenannte Öffnungsklausel eingefügt, nach der in Ausnahmefällen die zuständigen Ministerien eine andere Aufteilung vorsehen können. Das können wir so nicht unterstützen, denn damit widersprechen Sie dem eigentlichen Ansinnen dieses Gesetzentwurfs. Es ist doch gerade das Ziel, Planungssicherheit zu schaffen. Dazu gehört, dass das Gesetz klare Regelungen schafft, die nicht tagespolitischen Entscheidungen ausgesetzt werden sollen.

Ausnahmefälle - das wissen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren - lassen sich immer konstruieren, womit die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz nach den Vorstellungen der Landesregierung de facto doch als eine Art Reserveverteilmasse freigegeben werden könnten. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Deshalb bitte ich Sie, sich auch gerade dahin gehend noch einmal unseren gemeinsam mit den Grünen eingebrachten Änderungsantrag zu Gemüte zu führen und diesem zuzustimmen. Denn wir haben mit diesem Änderungsantrag vor, diese Hintertürmöglichkeiten, die derzeit bei der Verteilung gegeben sind, vollständig auszuschließen, und zwar nicht für immer, sondern durchaus mit der Maßgabe, 2016 die Evaluierung vorzunehmen. Ich meine, im Sinne der Planungssicherheit sollte es möglich sein, während dieser vier Jahre dieses Gesetz mit der zusätzlichen prozentualen Untermauerung der Ansätze wirklich durchzuziehen. Wenn wir bedenken, dass wir gerade auch im kommunalen Infrastrukturbereich Planungszeiträume von 10 bis 15 Jahren haben, sind die vier Jahre, meine ich, nicht zu lang angesetzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion um die Zweckbindung der Entflechtungsmittel steht auch in einem größeren Rahmen. Die Länder verhandeln mit dem Bund nämlich derzeit über die Fortführung der Zahlung der Mittel, deren Höhe nur bis Ende 2013 gesetzlich festgeschrieben sind. Nach 2013 wird der Bedarf neu ermittelt, und 2019 werden schließlich die Zahlungen, zumindest nach derzeitiger Rechtslage, komplett eingestellt. Da wir uns der Bedeutung der Mittel für Brandenburg bewusst sind, unterstützen wir den Minister natürlich in den Verhandlungen für eine Fortführung der Zahlungen in möglichst hoher Größenordnung.

Da jedoch die Regierungskoalition nicht nur in diesem Bereich bezüglich der Verantwortung immer wieder gern auf die Bundesebene verweist und damit von der eigenen Unfähigkeit hinsichtlich der infrastrukturellen Ausgaben, die wir in diesem Land dringend brauchen, ablenken will, möchte ich gern noch einmal kurz das Ziel - das steht ja in unmittelbarem Zusam

menhang mit der Föderalismusreform und der Föderalismuskommission - in Erinnerung rufen. Ziel war es, die Politikbereiche der Gemeindeverkehrsfinanzierung, der Wohnraumförderung und des Hochschulbaus in die alleinige Zuständigkeit der Länder zu geben. Für diese Finanzierung erhalten die Länder seit dem Jahr 2006 1 % der damaligen 3%igen Erhöhung der Mehrwertsteuer. Da diese Mittel in Brandenburg irgendwo zumindest nicht für die Infrastruktur - eingesetzt werden, ist es schwierig, jetzt gegenüber dem Bund zu argumentieren, man wolle das weiterhin fortführen.

Wir alle wissen, welch enge Spielräume die Haushalte auf Landes-, aber natürlich auch auf Bundesebene haben. Aber nur die Hand aufzuhalten und zu fordern: „Bund, zahle mal schön weiter für die Gemeindeverkehrsinfrastruktur!“ ist da etwas dürftig. Wir müssen uns über den vorliegenden Gesetzentwurf hinaus darüber verständigen, was das Ziel der Föderalismusreform damals war, ob es noch gilt und wie die Politikbereiche finanziert werden sollen. Aber das, so glaube ich, ist der nächste Schritt.

Wichtig ist vorerst die Fortführung der Zweckbindung. Diese wird mit dem Gesetz grundsätzlich zwar festgeschrieben, eine eindeutige Festschreibung wäre aber, meine ich, in diesem Fall besser. Daher werbe ich, wie gesagt, für den Änderungsantrag der Grünen und der CDU. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Genilke. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Kircheis hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf geht auf eine Initiative der Koalitionsfraktionen vom Juni des vergangenen Jahres zurück. Sie wissen: Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, das sogenannte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, trat am 31. Dezember 2006 außer Kraft. An seine Stelle trat das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder als Ersatz für weggefallene GVFG-Mittel aus dem Bundeshaushalt Mittel in Höhe von jährlich 1 335,5 Millionen Euro. Brandenburg erhält davon jährlich einen Anteil von 107 Millionen Euro entsprechend dem Entflechtungsgesetz. Davon stehen allein 54 Millionen Euro für den Verkehr und 30 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung - zwei sehr wichtige Bereiche.

Ich will Ihnen auch sagen, warum. Im Bereich Verkehr wurden in Brandenburg seit 1990 rund 7 Milliarden Euro in die Straßeninfrastruktur investiert. Über 11 000 Straßenkilometer und ein großer Teil des Schienennetzes, Binnenwasserstraßen und Häfen wurden erneuert bzw. ausgebaut. Das können, das sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Im Bereich der Wohnraumförderung besteht allein durch die 22 Stadtumbaustädte in Brandenburg für den Zeitraum 2014 bis 2020 ein Bedarf für die Wohnraumförderung in Höhe von 240 Millionen Euro für das generationsgerechte Anpassen von rund 10 000 Bestandswohnungen.

Warum ich Ihnen das sage? Ganz einfach: Diese Fakten beschreiben, warum es uns wichtig war und wichtig ist, dass die sogenannte Zweckbindung über das Jahr 2014 hinaus aufrechterhalten wird, die Zweckbindung, die auch in der Hochschulbauförderung und der Bildungsplanung essenziell ist. Wie Sie wissen, entfällt diese Zweckbindung ab 2014 für die oben beschriebenen Mittel. Sie müssen dann nur noch allgemein für investive Zwecke eingesetzt werden - entsprechend einer grundgesetzlich festgeschriebenen Verpflichtung. Vor dem Hintergrund, dass der Brandenburger Haushalt konsolidiert werden muss - Sie erinnern sich sicherlich: Wir haben seit 2011 verbindliche, grundgesetzlich festgeschriebene Vorgaben, das Haushaltsdefizit zu reduzieren -, verringert sich folglich natürlich die Investitionsquote. Wir brauchen jedoch weitere Investitionen, schon - wie bereits gesagt - um das bisher Erreichte zu erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetz haben wir für die kommenden Jahre zumindest für die Mittel des Entflechtungsgesetzes Investitionssicherheit. Brandenburg ist im Übrigen das einzige ostdeutsche Bundesland, das diese Zweckbindung durch ein Landesgesetz verlängert. Das ist in jedem Fall ein klares Signal für Investitionen, und die brauchen wir auch in Zukunft.

Ich möchte noch kurz auf Ihre Kritik, liebe Oppositionsfraktionen, an der im § 2 Satz 2 und 3 enthaltenen Öffnungsklausel eingehen. Ich kann sie so nicht ganz nachvollziehen, denn natürlich ändern sich Dinge, natürlich können Situationen eintreten, die es erforderlich machen, den jetzt vereinbarten Verteilerschlüssel zu verändern. Schließlich gibt es ohne Veränderung keine Entwicklung.

Allerdings - das darf man hier nicht vergessen - sind die Hürden für eine solche Veränderung des Verteilerschlüssels hoch. Alle Ressorts müssen die Änderungen gemeinsam vornehmen, zusätzlich muss der Finanzausschuss zustimmen.

Alles in allem kann ich sagen, dass wir unsere Hausaufgaben gemacht haben. Schön wäre es noch, wenn auch der Bund sich zu seiner Verantwortung bekennen würde. Im Antrag des vergangenen Jahres haben wir uns darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz zu verstetigen bzw. bedarfsgerecht anzupassen. Dafür gibt es jedoch leider bisher noch keine Signale. Seit 2007 sind die Ansätze unverändert. Wir behalten diese Forderung in jedem Fall auch weiterhin auf der Tagesordnung. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kircheis. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort, Herr Abgeordneter Beyer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fast einem Jahr, am 23. Juni 2011, hat der Landtag den Beschluss gefasst, dass die Landesregierung die Zweckbindung der Mittel aus dem Entflechtungsgesetz durch eine landesgesetzliche Regelung fortführen solle. Wir haben das schon damals ausdrücklich begrüßt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im

April vorgelegt, er ist an die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden. Wir haben uns in den Ausschüssen damit befasst, und es zeigt sich: Der Entwurf ist ein Beispiel für ein sinnvolles Gesetz, das in diesem Hohen Hause über Fraktionsgrenzen hinweg eigentlich alle begrüßen, zumindest grundsätzlich. Nur in der Auslegung gibt es noch einige Dissonanzen.

CDU und Grüne befürchten, dass die sogenannte Öffnungsklausel dem Zweck des Gesetzes widerspricht. Diese Öffnungsklausel gibt den zuständigen Ministerien zwar die Möglichkeit, eine andere Aufteilung der Zweckbindung zu vereinbaren, aber nur in begründeten Ausnahmefällen und nur, wenn der Ausschuss für Haushalt und Finanzen dieser Veränderung ausdrücklich zustimmt. Damit ist nach unserer Auffassung die parlamentarische Kontrolle gesichert, und es besteht die gesetzliche Möglichkeit, in Ausnahmefällen angemessen zu reagieren. Das entspricht auch meiner persönlichen Lebenserfahrung, nach der man im Leben jede Latte grundsätzlich so hoch legen sollte, dass man in Ausnahmesituationen auch noch darunter hindurchkommt.

Ich gestehe aber gerne, dass es auch nach meiner Einschätzung durchaus Mitglieder dieser Landesregierung gibt, bei denen ich bezüglich einer solchen Öffnungsklausel skeptisch wäre. Wenn ich allerdings nach links und rechts gucke, stelle ich fest, dass Mitglieder der Landesregierung dieser Art gerade nicht im Raum sind. Insofern habe ich da kein erweitertes Problem.

Ein weiteres Problem sehen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Formulierung, dass die festgesetzte Aufteilung so lange gilt, wie die jährlich zugewiesene Summe von 107 Millionen Euro nicht überschritten wird. Selbstverständlich kann man auch das regeln. Man kann es aber auch flexibel handhaben. Genau dafür gilt auch das eben Gesagte.

Das Wichtigste ist und bleibt: Die Gelder aus dem Entflechtungsgesetz bleiben auch ohne vom Bund vorgegebene Zweckbindung für die bisherigen Bereiche Ausbau und Neubau von Hochschulen, Bildungsplanung, Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und Wohnraumförderung vorbehalten. Das ist gut und wichtig und richtig. Daher stimmen wir dem Entwurf des Gesetzes gern zu. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, SPD und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Die Aussprache wird nun durch Herrn Abgeordneten Henschke von der Fraktion DIE LINKE fortgesetzt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe es immer ganz gut, wenn ich ans Rednerpult trete, dann sind die meisten Aussagen schon getroffen worden, und ich kann mich auf kurze Bemerkungen beschränken. Das kann ich diesmal auch wieder tun.

Es geht nicht so sehr um ein fachpolitisches Gesetz. Was wir hier besprechen, ist Haushaltstechnik, die wir miteinander zu vereinbaren haben. Da geht es im Wesentlichen in der Außenfunktion darum, dass wir dem Bund signalisieren, dass wir in Umsetzung einer aus unserer Sicht durchaus kritisch zu bewer

tenden Föderalismusreform nach wie vor an der Zweckbindung festhalten, um dann auch die entsprechende Botschaft auszusenden, dass eine Fortfinanzierung zumindest von 2015 bis 2019 überhaupt gesichert ist. Denn im Moment reden wir nur von einer Ausfinanzierung bis zum Jahr 2014. Das wäre also Punkt 1. Dem wollen wir gern folgen.

Punkt 2. Wir wissen natürlich um die Argusaugen unserer Haushälter, die den Gesamthaushalt im Blick haben. Auch bei diesem Thema haben wir eine Innenfunktion zu berücksichtigen. Ich denke, das ist auch gut zu leisten, nur nicht im Rahmen der Debatte zu diesem Gesetz. Dieses Gesetz erspart uns die Fachdebatte zu den Politikfeldern, um die es hier geht, überhaupt nicht. Es erspart uns auch nicht die souveräne Entscheidung, die wir als Haushaltsgesetzgeber in jedem Haushalt zu treffen haben. Wir setzen hiermit einen Rahmen, der so in Ordnung ist. Auch der Ausnahmetatbestand, der in diesem Gesetz geregelt ist, ist in Ordnung. Es wird Sie nicht verwundern, wenn die Fraktion DIE LINKE diesem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zustimmt, was einschließt, dass wir den Änderungsantrag ablehnen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henschke. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Jungclaus hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Das Entflechtungsgesetz ist für die Landesregierung eigentlich erst einmal eine tolle Sache. Ursprünglich waren die finanziellen Prognosen für die Länder durch die Föderalismusreform eingetrübt. Das Ergebnis war zwar politisch schön griffig - Bundes- bzw. Landesaufgaben anstatt Gemeinschaftsaufgaben und Reduzierung von Mischfinanzierung von Bund und Ländern -, jedoch wäre der damit einhergehende Verzicht auf investive Bundeszuweisungen aus Landessicht schmerzhaft. Die Lösung: das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen. Der Bund verzichtet auf die politische Kompetenz, sichert aber zugleich die finanzielle Ausstattung - alles wunderbar.

Und dann noch das: § 6 Abs. 2 des Entflechtungsgesetzes sieht vor, dass die für ab 1. Januar 2014 weiterhin erforderlichen Beträge die Zweckbindung entfällt. Übersetzt für alle Landesfinanzminister: freie Hand beim Ausgeben. Das war leider ein Traum mit kurzer Haltbarkeit, denn der Bund begrenzt solche Zahlungen zeitlich. Eine erste Überprüfung der Zahlungen erfolgt 2013. Im Entflechtungsgesetz wurde verankert, dass für den Zeitraum 2014 bis 2019 zwischen Bund und Ländern Einvernehmen darüber erzielt werden soll, in welcher Höhe die Finanzmittel weiter erforderlich sind.

Dabei ist der finanzielle Bedarf eigentlich offensichtlich. So wächst der Erhaltungsrückstand in der kommunalen Infrastruktur jedes Jahr stetig an. Allein für den Substanzerhalt wären bundesweit ca. 550 Millionen Euro pro Jahr notwendig, den Verkehrsunternehmen fehlen stattdessen aber 300 Millionen Euro. Der Gesamtinvesitionsrückstand wird mittlerweile auf 2,5 Milliarden Euro beziffert. Daher ist es dringend notwendig,

gegenüber dem Bund diese Notwendigkeit darzustellen, und die Übernahme der bundesgesetzlichen Zweckbindung in Landesrecht ist hierbei der zentrale Punkt und wird deshalb von uns bereits seit letztem Jahr gefordert.

Allerdings haben wir erhebliche Zweifel, ob das von der Landesregierung geplante Gesetz diesem Anspruch gerecht wird. Der vorliegende Entwurf ist zwar etwas besser als der zugrunde liegende Antrag der Koalitionsfraktionen, dies entspringt aber vermutlich nicht dem Altruismus von Minister Vogelsänger, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass er der Fachminister mit dem potenziell höchsten Ausfallrisiko ist.

In den Koalitionsfraktionen besteht offensichtlich ein Konflikt zwischen Haushalts- und Fachpolitikern. Während die Haushälter die Bundesmittel gerne dem Gesamthaushalt zur Verfügung stellen würden, versuchen die Fachpolitiker, die bisherige Aufgabenerfüllung abzusichern. Diese Konfliktlinie zieht sich nun durch Ihren gesamten Gesetzentwurf. Der Antrag gaukelt eine Zweckbindung vor, um diese gleichzeitig wieder auszuhöhlen.

„Die im Entflechtungsgesetz festgesetzten Anteile sowie die von den Ministerkonferenzen formulierten Erwartungen an die Mittelbereitstellung durch den Bund sollen dabei zur Orientierung dienen.“

Was immer das heißen mag. Dann beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf noch eine Anzahl von Aufweichungen. Allein der § 2 ist eine einzige Ausnahmeregelung. Auch der Landkreistag stellt dazu fest, dass im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf der jetzt vorliegende eine Öffnungsklausel enthält, und lehnt diese Regelung ab.

Auch wenn Sie durch diese Festschreibung auf Zehntel-Prozentpunkte Genauigkeit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit suggerieren möchten, Wörter wie „grundsätzlich“ und „vorrangig“ sind im Entwurf die Einfallstore, um Ausnahmen von der Regel zu erlauben. Damit konterkarieren Sie die eigentliche Intention des Gesetzes und schaffen mit den Ausnahmen die Möglichkeit, ohne weitere Beteiligung des Landtages die Änderung nur vom Finanzausschuss abnicken zu lassen.

Dabei ist die Gemengelage doch denkbar einfach: Wollen wir die Zweckbindung fortschreiben oder nicht? - Wir haben uns entschieden. Unsere Fraktion unterstützt zu 100 % den Ansatz, die Zweckbindung der Bundesmittel im Landesgesetz festzuschreiben. Wir erwarten ein Landesgesetz, das den derzeitigen § 5 Entflechtungsgesetz 1:1 übernimmt.

(Beifall GRÜNE/B90)

Falls sich Anpassungen später landespolitisch als sinnvoll erweisen - Frau Kircheis, - ich will nicht ausschließen, dass es durchaus sein kann -, dann sollten diese nur im Rahmen des ganz normalen Gesetzgebungsverfahrens unter Beteiligung des gesamten Parlamentes möglich sein. Unseren Korrekturbedarf haben wir gemeinsam mit der CDU in dem vorliegenden Änderungsantrag formuliert und bitten hierfür um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir setzen nun mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Der wird von Herrn Minister Vogelsänger gehalten.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Selbstverständlich habe ich heute gute Laune. Gemeinsamer Einsatz lohnt sich!

Der Parlamentsauftrag zur Zweckbindung der Mittel des Entflechtungsgesetzes wurde übererfüllt. Brandenburg sorgt für Verlässlichkeit und Planungssicherheit.