Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 5/5458 vor. Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Lakenmacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im April dieses Jahres zur 1. Lesung auf eine Debatte verzichtet, aber ich denke, es ist gut, wichtig und richtig, dass wir heute über dieses Gesetz sprechen. Das „Gesetz zur Erprobung der Abweichung von landesrechtlichen Standards“ wurde auf Initiative des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards im Jahr 2006 verabschiedet und eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, Aufgaben, die bisher durch das Land oder den Landkreis wahrgenommen werden, für eine bestimmte Zeit in Eigenregie zu regeln. Im Erfolgsfall wird dann eine landesweite Aufgabenverlagerung möglich sein.
Die heute vorgelegte Änderung betrifft zwar nur einen bestimmten Teil des Gesetzes, nämlich die Verlängerung des Erprobungszeitraumes für Zuständigkeitsverlagerungen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung. Dennoch wirft die Verlängerung bis zum August 2016 die grundsätzliche Frage auf, wie wir mit dem Erprobungsverfahren insgesamt umgehen wollen, und, meine Damen und Herren, so richtig und sinnvoll Modellund Erprobungsprojekte sind, sie dürfen nicht zu einer unendlichen Geschichte werden. Nach unserer Auffassung muss man nach fünf oder sechs Jahren Testbetrieb auch einmal eine Entscheidung treffen, ob eine Erprobung erfolgreich war oder nicht
und ob eine Erprobung für eine generelle Umsetzung taugt oder eben nicht. Aus diesem Grund fordern wir mit unserem Entschließungsantrag, dass die Landesregierung im nächsten Bericht zum Standarderprobungsgesetz klare Aussagen zum Umgang mit den Modellprojekten trifft, denn es reicht nicht aus, nur aufzuzählen, welche Erprobungen gerade laufen und wie die grundsätzlichen Erfahrungen sind. Wir als Gesetzgeber sowie die im Probebetrieb befindlichen Kommunen benötigen endlich einmal klare Ansagen und klare Aussagen. Sie brauchen Klarheit, ob aus der Probe im Ergebnis dauerhaft geltendes Recht wird.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, weil die betroffenen Kommunen ihre Kompetenzen natürlich auch nach dem 30. Juni 2012 weiter ausüben sollen. Es kann und darf aber nicht sein, dass wir die Verantwortung in die nächste Wahlperiode verschieben und erst im Jahr 2016 - das wären zehn Jahre nach Inkrafttreten des Standarderprobungsgesetzes - über den endgültigen Umgang mit dem Modellprojekt entscheiden. Das hat nichts damit zu tun, ob 2006 Schwarz-Rot oder Rot-Schwarz war oder nicht, sondern es geht darum, wie wir in Zukunft damit umgehen.
Ich bitte daher um Zustimmung sowie auch zu unserem Entschließungsantrag dahin gehend, dass die Landesregierung hierzu klare Entscheidungen trifft. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lakenmacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Richter hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir haben uns hier und auch an anderer Stelle schon einige Male über das Standarderprobungsgesetz, die Zielstellungen, Erfahrungen und Ergebnisse unterhalten. Wir haben einen Bericht des Innenministeriums zu den Erfahrungen in den zwölf Erprobungskommunen gehört.
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es über sämtliche Fraktionen hinweg vorwiegend positive Einschätzungen des ganzen Vorhabens. Es war richtig, bestimmte Aufgaben in die Verantwortung von Kommunen zu geben, wenn diese fachlich und personell dazu in der Lage sind und die Arbeiten effektiv erledigen können. Darin waren wir uns alle weitgehend einig, und ich will die Argumente dazu jetzt nicht wiederholen.
Die probeweise übertragenen Zuständigkeitsverlagerungen auf Kommunen würden jetzt automatisch auslaufen. Das wäre nicht vernünftig, das wollen wir nicht, schon gar nicht, ohne eine abschließende, dauerhafte Lösung gefunden zu haben. Dahin gehend gebe ich Herrn Lakenmacher ausdrücklich Recht. Diese dauerhafte Lösung kann aber nach unserer Auffassung nicht erfolgen, solange die Arbeit der Enquetekommission 5/2 nicht beendet ist. Diesem Ergebnis wollen wir nicht vorgreifen, denn im Augenblick, vorige und nächste Woche, wurde und wird über die Aufgabenverteilung auf die einzelnen Ebenen diskutiert, diese werden untersucht und bewertet und es werden Vorschläge erarbeitet.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ermöglicht die Weiterführung aller bisher übertragenen Zuständigkeitsverlagerungen bis 2016. Dann liegen auch die Ergebnisse der Enquetekommission 5/2 vor sowie sicherlich auch die politischen Schlussfolgerungen daraus. Es gab zum Teil auch den Wunsch, in dieser Zwischenphase bis zum Abschluss der Arbeit der Enquete noch Änderungen, Erweiterungen oder Streichungen der übertragenen Aufgaben vorzunehmen. Die kommunalen Spitzenverbände haben solche Überlegungen in die Stellungnahme des Innenausschusses eingebracht. Das halten wir jedoch für nicht vernünftig.
Jede dieser Änderungen würde wieder Einarbeitungsfristen, Zuständigkeitsänderungen, Orientierungen von Bürgern und Unternehmern usw. nach sich ziehen, wer denn eigentlich für welche Aufgabe da ist. Wenn dies alles geklärt ist, kann es sein, dass die Aufgabe wieder verändert werden muss, weil dann die Enquetekommission ihre Arbeit beendet hat. Wie gesagt, dem Grundansatz stimmen wir zu, aber wir sollten den Rhythmus, der vorgegeben ist, nicht unterbrechen, weil das nicht viel Gutes bringen kann.
Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion dazu verlangt eine Festlegung des Innenministeriums, welche der erprobten Aufgabenverlagerungen dauerhaft umgesetzt werden sollen. Für diese Forderung, dass das nun endlich einmal auf den Tisch muss, habe ich nach sechs Jahren sehr viel Verständnis. Wir werden dem trotzdem nicht zustimmen - ich habe es eigentlich schon begründet -, weil gerade jetzt daran gearbeitet wird. Ich stelle mir einmal eine Situation vor: Der Innenminister schlägt vor, diese oder jene Aufgabe sei dauerhaft zu übernehmen, die andere wiederum nicht. Dann kommt die Enquetekommission vielleicht zu einem anderen Ergebnis, und was dann? Wie reagieren wir dann?
Ich finde, wir tun niemandem weh, wenn wir die Erprobung verlängern. Alle Kommunen können weiterarbeiten, und es gibt ein planmäßiges Verfahren im Zuge der Enquetekommission, mit dem es insgesamt geregelt wird. Wir sollten dem Gesetzentwurf zustimmen und dem Änderungsantrag nicht.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Richter. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Goetz hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die 2. Enquetekommission der 5. Legislaturperiode soll im Jahr 2013 Vorschläge unterbreiten, wie die kommunalen Strukturen sowie auch die Strukturen des Landes Brandenburg für die nächsten Jahrzehnte zukunftsfähig gestaltet werden können. Dabei sind Ideen gefragt, die allerdings auch erprobt werden müssen. Das richtige Mittel für die Erprobung dieser Ideen ist das Standarderprobungsgesetz, das seit einigen Jahren läuft und das in vielen Bereichen, unter anderem im Bereich Verkehr, die Kommunen ermächtigt hat, eigene Entscheidungen zu treffen. Einige Kommunen haben davon Gebrauch gemacht. Es gab auch eine Kleine Anfrage, die erfasst hat, in welchem Umfang diese Möglichkeiten genutzt wurden und welche Ergebnisse erzielt worden sind.
Natürlich ist es völlig richtig, dass, während die Enquetekommission mit der Erarbeitung neuer Projekte befasst ist und das Auslaufen des Gesetzes droht, eine Verlängerung des Gesetzes beantragt wird. Erwartet hätte ich, dass es dazu keines Antrags der Regierungskoalition bedurft hätte, sondern die Landesregierung es von selbst gemerkt hätte, und zwar so rechtzeitig, dass wir dieses Gesetz nicht - wie es jetzt der Fall ist - kurz vor Toresschluss in einer Sondersitzung des Innenausschusses durchbringen und vor dem Auslaufen bewahren müssen. Ein Dank an die Koalition und eine Rüge an die Landesregierung. Die Verantwortung mag aufgeteilt worden sein. Sie hätte anders gelagert sein müssen.
Es liegt ein Entschließungsantrag der CDU vor. Ich sehe diesbezüglich nicht das Problem, das Sie sehen, Kollege Richter. Es schadet nicht, wenn die Landesregierung Position bezieht; sie mag das in der Enquetekommission tun und ihre Auffassung darlegen. Insofern wird eigentlich etwas gefordert, was selbstverständlich ist und was die Landesregierung in der Enquetekommission sicherlich auch leisten wird. Es schadet aber nicht, als Landtag diese Erwartungshaltung noch einmal deutlich zu machen. Insofern sieht sich die FDP durchaus in der Lage, dem CDU-Antrag zuzustimmen und die Landesregierung aufzufordern. Ich gehe davon aus, dass sie es ohnehin tut, aber es schadet nicht, die Aufforderung seitens des Landtages wahrzunehmen.
Es gab eine schriftliche Anhörung zum Standarderprobungsgesetz. Beteiligt hat sich unter anderem auch der Städte- und Gemeindebund, der angeregt hat, die Möglichkeiten des Standarderprobungsgesetzes so zu erweitern, dass die Kommunen auch bei Ordnungswidrigkeiten in stärkerem Maße selbst handlungs
fähig werden; es sollen also neue Erprobungsmöglichkeiten hinzugefügt werden. Das ist im Innenausschuss mehrheitlich abgelehnt worden, was ich bedauere. Die Ablehnung wurde mit der Arbeit der Enquetekommission 5/2 begründet. Ich sehe es genau umgekehrt: Genau weil wir diese Enquetekommission haben und weil dort neue Ideen gefragt sind, hätte mit der gleichen Begründung, mit der wir das Gesetz jetzt verlängern, eigentlich auch erklärt werden müssen, dass die Erweiterung der Möglichkeiten in gleichem Maße gebraucht wird, um, bevor die endgültigen Empfehlungen feststehen und in Gesetze gegossen werden, auch dort zu Entscheidungen zu kommen. Wir überlegen in der Fraktion, ob wir die Anregung des Städte- und Gemeindebundes gesondert aufgreifen. Das hindert uns heute nicht an der Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen wie auch zum Antrag der CDU-Fraktion. - Ich danke Ihnen.
Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag des Abgeordneten Ludwig fort. Er spricht für die Linksfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Standarderprobungsgesetz hat der Landtag in der vergangenen Legislatur den Weg für das modellhafte Ausprobieren der Erbringung von verwaltungs- und/oder Dienstleistungen auf anderen Ebenen, als sie bislang gesetzlich im Land Brandenburg vorgesehen sind, freigemacht. Der Landtag hat in dieser Legislaturperiode eine Enquetekommission eingesetzt, die sich flächendeckend mit allen Aufgaben, die im Land Brandenburg in öffentlicher Verwaltung erbracht werden, beschäftigt und überprüfen soll - so unser Auftrag -, auf welcher Ebene eine Aufgabe in Zukunft unter den Gesichtspunkten der Zukunftsfähigkeit, der Bürgernähe und der Effizienz erbracht werden soll.
Aus der Mitte der Enquetekommission erhob sich nun die Bitte bzw. die freundliche Aufforderung, bis zur Fertigstellung unseres Abschlussberichtes, den ich Ihnen für Sommer 2013 in Aussicht stelle, keinerlei Veränderungen der Strukturen derart vorzunehmen, dass das modellhafte Ausprobieren von Abweichungen von der Regel nicht mehr möglich ist. Dem sind die Koalitionsfraktionen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gefolgt. Wir haben uns gefreut, dass darüber offensichtlich breiter Konsens herrscht; bei der 1. Lesung wurde allseits auf Redezeit verzichtet. Diesen Konsens haben wir durch die Ausschussberatung bewahrt, wir sehen daher für den vorliegenden Antrag keinerlei Grund. Der Gesetzentwurf leistet das, was er leisten muss, nämlich dass kein Modellvorhaben kraft Gesetzes auslaufen muss.
Für alles Weitere verständigen wir uns ab August in der Enquetekommission und werden nach dem Zwischenbericht, den wir dem Parlament im Sommer erstatten werden, bis zum Abschlussbericht im nächsten Jahr Zeit haben, über alles zu reden. Wir wollen jede Aufgabe anfassen; dazu haben wir in der Enquetekommission eine Unterarbeitsgruppe eingesetzt. Wir werden für jede Aufgabe sowohl des Landes und der Landkreise als auch der Städte und Gemeinden Vorschläge unterbreiten, wie und auf welcher Ebene sie in Zukunft geleistet werden soll. Der Appell ergeht natürlich auch an uns. Auch wenn wir bis dahin
als Landtag Vorstellungen über Verwaltungsstrukturänderungen haben, so müssen wir behutsam vorgehen. Ich bin sicher, dass wir das leisten werden.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, damit wir weiter Zeit haben, die Arbeit in der Kommission sachgerecht fortzuführen, und die betroffenen Kommunen nicht im vollen Lauf ausbremsen müssen. Alles Weitere werden wir ab dem Sommer beraten. Ich bitte um Zustimmung. Dem CDUAntrag können wir nicht folgen. - Danke schön.
Während die Abgeordnete Nonnemacher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das Pult kommt, begrüße ich unsere neue Gästegruppe aus der Gemeinde Wustermark. Ein herzliches Willkommen im Landtag Brandenburg!
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste aus dem Havelland! Unsere Fraktion hält es für sinnvoll, den zwölf Erprobungskommunen, die sich die Zuständigkeit als untere Straßenverkehrsbehörde bis zum 30. Juni 2012 haben übertragen lassen, eine Verlängerung bis 2016 zu gewähren. Der im März 2011 von der TH Wildau vorgelegte Bericht zur Evaluation der Erprobungen nach dem brandenburgischen Standarderprobungsgesetz bietet reichlich Interpretationsspielraum, ob die Verlagerung der Straßenverkehrszuständigkeit nun besonders positiv oder zurückhaltend zu bewerten ist, er bietet aber keinen Hinweis darauf, dass eine Verlängerung der Zuständigkeitsübertragung bedenklich wäre. Ein Qualitätserhalt war im Versuchsverlauf prinzipiell gegeben.
Der Innenausschuss hat zum Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes durchgeführt. Wenig überraschend kommen die beiden kommunalen Spitzenverbände bei der Frage der Zuständigkeitsübertragung zu völlig konträren Bewertungen. Während sich der Städte- und Gemeindebund mit der Fristverlängerung einverstanden erklärt und eher eine Ausweitung der Kompetenz im Bereich Ordnungswidrigkeiten im Blick hat, möchte der Landkreistag die Erprobung definitiv beenden und die alten Verhältnisse wiederherstellen. Sowohl den Rückfall der Zuständigkeit an die Landkreise zum 1. Juli 2012 als auch die zusätzliche Übertragung von neuen Aufgaben zu diesem Datum sehen wir als wenig zielführende Vorfestlegung zum Arbeitsauftrag der Enquetekommission 5/2 an. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, ob Brandenburg ein kohärenter Funktionalund Gebietsreformentwurf gelingt. Über die längerfristige Aufgabenzuordnung wird der 6. Landtag zu entscheiden haben. Bis dahin sollte ein Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten vermieden werden.
Die von der CDU geforderte Bewertung und Empfehlung der Landesregierung steht dem nicht entgegen, da der Gesetzgeber die endgültige Entscheidung trifft. Wir können dem Entschließungsantrag deshalb folgen.
Sehr geehrter Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinter den Erprobungen im Standarderprobungsgesetz stecken schwerpunktmäßig die straßenverkehrsrechtlichen Versuche von zwölf brandenburgischen Kommunen. Hier geht es um verkehrsrechtliche Anordnungen zu Baumaßnahmen, Anordnungen von Verkehrszeichen, Genehmigungen von Veranstaltungen, Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Straßen, um Verkehrseinschränkungen, die Befreiung von der Helmbzw. Gurtpflicht und Parkerleichterung für Schwerbehinderte, um nur einige Beispiele zu nennen.
Der Abgeordnete Richter hat dankenswerterweise dargestellt, dass die Schlussfolgerungen der Landesregierung vernünftigerweise der Enquetekommission zugeleitet werden. Diese Schlussfolgerungen werden zeitnah erstellt und dann der Enquetekommission zugeleitet, denn dort erfolgt die grundlegende Überprüfung von Strukturen und Aufgaben. Und damit gehören diese Schlussfolgerungen für mich auch in diese Enquetekommission. Es macht wenig Sinn, die aktuell bestehenden Zuständigkeiten zu verändern. Dazu aber käme es, wenn der Landtag die Übergangsregelung heute nicht verlängern würde.
Die Fragestellung bei der Überprüfung von Strukturen und Aufgaben im Bereich der Verwaltung in unserem Land muss eine ganzheitliche sein. Welche Verwaltungsverfahren können wir, fachlich kompetent und wirtschaftlich organisiert, durch eine Verlagerung auf die Ebene der Kommunen beschleunigen bzw. auch mit mehr Service und mehr Kundenfreundlichkeit erledigen, und ist diese Lösung, die dann gefunden wird, auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung in unserem Land und die wachsenden finanzpolitischen Zwänge zukunftsfest? Dazu brauchen wir eine offene und ehrliche Diskussion. Lassen Sie uns diese Diskussion in der Enquetekommission führen, aber auch weiter hier im Parlament. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt in der Drucksache 5/5392 die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor, die auf Zustimmung zum Gesetzentwurf plädiert. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist beides nicht der Fall. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in Drucksache 5/5458. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.