Herr Markov hat heute Morgen lang und breit ausgeführt auch die anderen Kollegen taten dies -, dass wir intensiv Bildung stärken. Wir geben mehr Geld in die Sprachförderung und in die Kitas.
- Vielleicht hören Sie mir auch einmal zu, Herr Büttner. Sie haben doch gerade eine konstruktive Diskussion angekündigt. Diese würde ich gern auch einmal im Plenum mit Ihnen führen und nicht nur im Ausschuss.
Vor allem geht es darum, das Vorhandene zu ergänzen. Wir geben mehr Geld in die Pilotierung bzw. in die Pilotschulen. Dort werden 100 zusätzliche Lehrer eingestellt. Im Ausschuss werde ich Ihnen Ihr Missverständnis mit den Lehrerzahlen noch einmal erklären. Wiederholung ist bekanntlich die Mutter der Didaktik.
Insofern werden wir all das tun. Wir müssen natürlich sinnvoll abwägen. Es geht darum, dem Sport als zentralem Bildungsbestandteil die Geltung zu verschaffen, die ihm zusteht.
Frau von Halem, hinsichtlich der Transparenz gibt es überhaupt kein Problem. Es gilt die Landeshaushaltsordnung. Wir haben klare Vorgänge, wie wir Lottomittel vergeben. Sie können das unter anderem in Form einer Kleinen Anfrage gern noch einmal nachfragen. Im Grunde geht es um Folgendes: Wenn Sie sich sorgen, dass wir zu wenig Lottomittel haben, kann ich Ihnen nur raten: Vertrauen Sie dem Glücksspiel und ermuntern Sie andere Menschen dazu, dann haben wir auch mehr Lottomittel. - Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin Münch. - Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs - Zweites Änderungsgesetz zum Sportförderungsgesetz -, der Ihnen in der Drucksache 5/5702 als Neudruck vorliegt, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.
Gesetz zur Neuregelung des Informationszugangs im Land Brandenburg (Informationszugangsneurege- lungsgesetz)
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einbringenden Fraktion. Frau Abgeordnete Nonnemacher erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In Schweden gilt seit 1766 - mit gewissen Unterbrechungen das Aktenöffentlichkeitsprinzip. Dort wurde im Zuge der Aufklärung erstmals im Pressegesetz verankert, dass Informationen über die Arbeit der Behörden und Dienstgeschäfte offen
zugänglich sind. Dies - so erkannte man schon damals - fördert das Vertrauen der Bürger in ihre Verwaltungen, erhöht die Qualität der Arbeit und beugt Korruption vor.
Bis zu einem weiteren Meilenstein für die Informationsfreiheit dem Freedom of Information Act der USA aus dem Jahr 1966 dauerte es weitere zweihundert Jahre. Noch länger aber dauerte es in Deutschland, bis an dem durch preußische Verwaltungstraditionen gepflegten Amtsgeheimnis gerüttelt wurde. Veröffentlicht wurde nur, was unbedingt veröffentlicht werden musste. Alles andere galt automatisch als vertraulich. Einen Informationsanspruch gegenüber der Verwaltung hatten die Bürger traditionell nicht.
Während in den meisten westlichen Demokratien Informationsfreiheitsrechte längst Selbstverständlichkeit geworden waren, stand in Deutschland die dichte Abwehrphalanx bis in die 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Im Jahr 1987 brachte die Fraktion der Grünen erstmals ein Gesetz über das Einsichtsrecht in Umweltdaten in den Bundestag ein. Sie scheiterten auch mit ähnlichen Initiativen auf Länderebene in den Folgejahren.
So ist es gar nicht hoch genug einzuschätzen, dass Brandenburg in seiner Verfassung vom 20. August 1992 bundesweit erstmals ein Recht auf Akteneinsicht in Artikel 21 Abs. 4 verankerte:
„Jeder hat nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.“
Wir feiern in diesem Sommer den 20. Jahrestag des Inkrafttretens dieser brandenburgischen Verfassung. Sie wurde geboren aus einem Geist der demokratischen Aufbruchsstimmung und unter dem Eindruck der Bürgerbewegung der damaligen DDR. Sie war durch ihren Mut bei den Staatszielbestimmungen, durch die Verankerung der direkten Demokratie und des Umweltinformationsrechtes, aber auch des Akteneinsichtsrechts modern und wegweisend. Den Weg, das Akteneinsichtsrecht in den Verfassungsrang zu erheben, ist später nur das Land Berlin gegangen.
Bis zur Umsetzung der verfassungsrechtlich verankerten Informationsfreiheit in ein ausgestaltendes Landesgesetz vergingen aber noch einige Jahre. Die Fraktion von Bündnis 90 legte im April 1994 einen Gesetzentwurf für ein brandenburgisches Akteneinsichtsrecht vor. Erst im Jahr 1998 wurde aber das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz - AIG - geschaffen.
In die Aufbruchsstimmung aus dem Jahr 1992 hatte sich mittlerweile ein guter Schuss Bedenkenträgerei gemischt. Zudem stellte das AIG mit seinen vielen Einschränkungen einen mühsam erarbeiteten Kompromiss dar. Dennoch lag Brandenburg mit dem ersten Informationsfreiheitsgesetz deutschlandweit weiterhin an der Spitze der Bewegung.
Als Kritikpunkte wurden aber von Anfang an folgende benannt: ein zu enger Anwendungsbereich auf klassische Behörden, zu
viele Ausnahmetatbestände, keine Anwendung auf privatrechtlich organisierte Unternehmen, selbst wenn sie zu 100 % in öffentlicher Hand sind, keine Anwendung bei laufenden Verwaltungsverfahren, genereller Ausschluss von Aufsichtsakten, sehr restriktiver Schutz von Unternehmens- und Personendaten, keine Abwägungsklauseln sowie kein Recht auf Fotokopien.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht hat das AIG einmal als einen vorsichtigen Pionier bezeichnet. Weniger diplomatische böse Zungen sprachen von einem Aktenschutzgesetz.
Zudem gibt es in Brandenburg eine Rechtszersplitterung mit dem auf europäischen Vorgaben beruhenden, viel weiter gehenden Umweltinformationsgesetz. Vor allem bei den Informationswünschen über Planungen und Bauvorhaben ist es mühsam, zu unterscheiden, ob dem Bürger die Auskunft auf der Rechtsgrundlage des Umweltinformationsgesetzes oder des wesentlich restriktiveren AIG zu gewähren ist. Eine Zusammenführung der beiden Gesetze stand bereits 2008 auf der politischen Agenda, scheiterte damals aber an den fehlenden Mehrheiten.
Die Landesbeauftragte hat in ihren Berichten in den letzten Jahren immer wieder auf die Unzulänglichkeiten des brandenburgischen AIG hingewiesen. Der Landtag hat bereits im Dezember 2010 einen Beschluss verabschiedet, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, bei der anstehenden Novellierung den Bürgern das Recht auf Fotokopien einzuräumen. Die Klagen der Bürger über ihren enttäuschten Informationswunsch nehmen zu. Brandenburg ist nämlich mittlerweile nicht mehr an der Spitze der Bewegung, sondern hechelt in der Nachhut. Viele Bundesländer haben sich in den letzten Jahren modernere und weiter gehende Informationsfreiheitsgesetze gegeben. Das im Bund erst 2006 verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz ist inzwischen umfänglich evaluiert und ebenfalls zur Novellierung vorgesehen.
Berlin hat unter dem Eindruck des erfolgreichen Volksentscheids zur Offenlegung der Wasserverträge sein Informationsfreiheitsgesetz inzwischen angepasst und ausgeweitet. Ein Transparenzgesetz wird dort gerade eingebracht. Baden-Württemberg hat einen Gesetzentwurf angekündigt, und das am 13. Juni in Hamburg verabschiedete Transparenzgesetz hat nochmals ganz andere Maßstäbe gesetzt.
In einer sich stürmisch entwickelnden Informationsgesellschaft bleibt die Zeit nicht stehen. Der Bürger will nicht mehr nur auf Antrag Einsicht in eine Akte nehmen und mehrere Wochen darauf warten müssen. Nein, heutzutage sind proaktive Informationen über das Internet gefragt.
Die Open-Data-Bewegung hat dies aufgegriffen und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Öffentliche Daten gehören zum Wohle aller schnell ins Netz.
Der obrigkeitsstaatliche Gnadenakt der Gewährung eines Informationsersuchens ist historisch obsolet. Die stürmische Entwicklung unserer Bürger- und Informationsgesellschaft lässt die Bedeutung der Informationsfreiheit ständig steigen. Die Weiter
entwicklung und Stärkung unserer Demokratie ist mit der barrierefreien Bereitstellung von Informationen untrennbar verquickt.
Vor diesem Hintergrund und fast zeitgleich mit dem Geburtstag unserer Verfassung legt meine Fraktion in guter grüner Tradition jetzt den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs im Land Brandenburg vor. Wir greifen die dringende Reformbedürftigkeit unseres AIG, die Idee der Zusammenführung verschiedener Regelungen und auch die Empfehlung aus der Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes auf. Der Gesetzentwurf führt einen allgemeinen und umfassenden Anspruch auf Zugang zu Informationen ein. Der Anwendungsbereich ist weit gefasst. Die sicherlich weiterhin erforderlichen Ausnahmen zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, Unternehmensgeheimnissen und Urheberrecht sind eng gefasst und sollen im Zweifelsfall gegen das öffentliche Interesse abgewogen werden. Anspruch auf Information besteht auch gegenüber bestimmten Unternehmen der Privatwirtschaft, soweit sie Verbrauchserzeugnisse herstellen, verbraucherrelevante Dienstleistungen anbieten oder öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Neben dem umfassenden Anspruch, den überschaubaren Ausnahmen und der Abwägung sind im fünften Abschnitt des Gesetzentwurfs auch die modernen Ansätze des Open Data aufgenommen. Behörden sind gehalten, bestimmte Informationen von sich aus zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere auch für Verträge der Daseinsvorsorge. Ferner verbessert das Gesetz die Bürgerfreundlichkeit der Regelungen, was Bearbeitungsfristen, Kosten und Kopien angeht.
Ich komme zum Schluss. Eine lebendige, starke Demokratie und Informationsfreiheit gehören unabdingbar zusammen.
Brandenburg hat 1992 und 1998 einen Mentalitätswechsel eingeleitet, der auf eine neue Kultur der Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern und Staat zielt. Unser Verfassungsrecht auf Informationsfreiheit wird durch die augenblickliche Gesetzgebung nicht mehr adäquat abgebildet. Lassen Sie uns gemeinsam an einem wirklich umfassenden und nutzerfreundlichen Bürgerinformationsgesetz arbeiten. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Die Aussprache wird von der Abgeordneten Stark, SPD-Fraktion, fortgesetzt. Bevor Frau Stark beginnt, möchten wir ganz herzlich Bürgerinnen und Bürger aus Brieskow-Finkenheerd bei uns begrüßen. Seien Sie willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen! Frau Nonnemacher, gleich vorweg: Wir nehmen Ihr freundliches Angebot, an diesem Akteneinsichtsrecht konstruktiv miteinander zu arbeiten, gern an.
Informationszugangsneuregelungsgesetz - was für ein Begriff! Ein sperriger Begriff. Auch 1998 war die Überschrift „Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz“ nicht gerade dazu angetan, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes übermäßig zu begeistern, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, für Akten zu Behördenvorgängen in Behörden und Einrichtungen dieses Landes zu gehen und von ihrem Rechtsanspruch übermäßig Gebrauch zu machen. In den ersten Jahren war leider zu verzeichnen, dass dies doch nur sehr zaghaft angenommen worden ist.
Wir haben aber dann miteinander die Öffentlichkeitsarbeit forciert und diese eigentlich sehr gut gemeinte und damals wirklich moderne Gesetzgebung bekannt gemacht. Wir waren in Brandenburg die Ersten, die diese Art der Regelung getroffen haben. Wir waren auch lange Zeit die Ersten, die diesen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht in der Verfassung des Landes Brandenburg geregelt hatten. Nun ist Berlin hinzugekommen.