Protokoll der Sitzung vom 29.08.2012

Wir haben aber dann miteinander die Öffentlichkeitsarbeit forciert und diese eigentlich sehr gut gemeinte und damals wirklich moderne Gesetzgebung bekannt gemacht. Wir waren in Brandenburg die Ersten, die diese Art der Regelung getroffen haben. Wir waren auch lange Zeit die Ersten, die diesen gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht in der Verfassung des Landes Brandenburg geregelt hatten. Nun ist Berlin hinzugekommen.

Ja, Wissen ist Macht. Um Wissen zu erlangen, braucht der Mensch natürlich Informationen, und der Zugang zu diesen Informationen, zu den Akten muss ermöglicht werden. Das haben wir in dieser Gesetzesvorlage geregelt. Frau Nonnemacher hat es ausgeführt, hat die Genese geschildert, wie dieses Gesetz entstanden ist. Sie haben Recht, wir feiern dieses Jahr das 20. Bestehen. Sie haben auch Recht mit der Feststellung, dass es Novellierungsbedarf gibt.

Die Regierungsfraktionen hatten bereits in ihre Koalitionsvereinbarung aufgenommen, eine Novellierung dieses Gesetzeswerkes vorzunehmen. Sie haben schon im Detail Punkte angesprochen; darauf möchte ich heute in der 1. Lesung gern verzichten. Aber eines sehen wir grundsätzlich auch so: dass eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf andere Einrichtungen und Behörden dringend auf der Tagesordnung steht, beispielsweise auf Anstalten des öffentlichen Rechts, öffentliche Körperschaften. Das halten wir auch für sinnvoll.

Das Gleiche gilt - nach zehn Jahren könnte man eigentlich darüber lachen - für den Anspruch auf eine Kopie. Wir stellen es so dar, als sei das etwas ganz Tolles. Aber es ist eigentlich selbstverständlich, dass man, wenn jemand Akteneinsicht nimmt, auch Kopien zur Verfügung stellt.

(Beifall GRÜNE/B90)

In einer modernen Gesellschaft müsste das schon lange geregelt sein, da haben Sie Recht. Die Gebühren, die dabei entstehen, kann man in der Gebührenordnung regeln. Das dürfte kein Argument sein.

Auf einen Punkt, den ich in Ihrem Gesetzentwurf für weniger sinnvoll halte, möchte ich doch noch eingehen. Sie sprachen

die Vermischung von Europarecht, Bundesrecht und Landesrecht an. Das haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch dokumentiert. Nach unserer und meiner Einschätzung würde das nicht gerade zu einer Vereinfachung beitragen, sondern es würde die Angelegenheit noch verkomplizieren. Wir haben auf der Bundesebene zwei Bundesbehörden. Die geltenden Gesetze sind das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz sowie auch das Verbraucherinformationsgesetz. Das Letztere gilt auch für Landesbehörden. Aber auf der Landesebene haben wir ein eigenes Informationsgesetz und das Akteneinsichtsrecht.

Fakt ist: Wir können auf Landesebene keine Bundesgesetze erlassen, wir können sie auch nicht verändern. Der Bundestag und der Bundesrat verabschieden Bundesgesetze, wir verabschieden Landesgesetze. Die Vermischung, die Sie hier vorsehen, halte ich nach jetzigem Kenntnisstand für weniger sinnvoll.

Aber es ist so: Ihr Gesetzentwurf enthält sehr viele gute Anregungen, die wir gern in der Ausschussdebatte miteinander besprechen möchten. Auch die Landesregierung arbeitet an einem eigenen Gesetzentwurf, der dem Parlament zum Ende des Jahres vorgelegt werden wird. Wir sollten dieses wichtige Thema miteinander im Innenausschuss besprechen. Deshalb plädieren wir dafür, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen. Ich freue mich auf eine konstruktive und kreative Beratung mit Ihnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark. - Für die CDU-Fraktion wird Herr Abgeordneter Wichmann die Aussprache fortsetzen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich meiner Rede voranstellen: Mir ging es ähnlich wie der Kollegin Britta Stark von der SPD, als ich den Namen des Gesetzentwurfs gelesen habe. Informationszugangsneuregelungsgesetz ist wirklich ein sperriger Begriff.

Ich finde den Namen, den diejenigen gewählt haben, die das Ganze mit angeschoben haben, viel schöner. Sie sprechen einfach nur von einem Bürgerinformationsgesetz. Greenpeace, der Journalistenverband und viele andere haben 2010 den Anstoß zu dieser überfälligen Debatte gegeben. Vielleicht kann man im Rahmen der Ausschussberatungen die Gesetzesbezeichnung ändern und sagen: Es ist ein Bürgerinformationsgesetz.

Darum geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den meine Fraktion nur begrüßen kann, weil die Neuregelung der Informationszugangsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land überfällig ist, verändert werden sollte und auch verändert werden muss.

(Beifall GRÜNE/B90)

Wir alle erleben es tagtäglich in unserer Arbeit im Wahlkreis: Auf der einen Seite spüren wir, dass sich Bürger immer mehr

einmischen wollen. Wir haben immer mehr Bürgerinitiativen vor Ort, nicht nur zu Großprojekten, die schiefgehen, wie unser Flughafen, sondern auch zu kleinen Projekten. Wenn ein Windfeld neu ausgewiesen wird, andere Dinge verändert oder Planungen in Gang gesetzt werden sollen, machen sich Bürger auf den Weg, wollen mitmischen und sich einbringen. Dazu brauchen sie Informationen. Wenn sie sich ansehen, wie diese Regelungen ausgestaltet sind und wie kompliziert es ist, einen Weg zu finden, an die Informationen zu kommen, wird verständlich, dass auf der anderen Seite viele Bürger oftmals den Kopf in den Sand stecken.

Ich war gestern Abend auf einer Bürgerversammlung bei mir im Wahlkreis, in Gollin. Da gibt es einen Streit über die Bootsstege am Golliner See. Die Kreisverwaltung, die Naturschutzbehörde, alle waren mit am Tisch. Die Bürger wollten Akteneinsicht haben. Sie wollten wissen, wie das nun ist, wollten sozusagen hinter die Kulissen gucken können. Die Kreisverwaltung hat ihnen geantwortet: Wenn sie Akteneinsicht haben wollen und wissen wollen, wer die Anzeige bei der UNB eingereicht hat, müssen sie erst einmal vor Gericht. Ich sage: Das ist nicht der richtige Weg. Manchmal hilft es schon, eine Information zu haben und Akteneinsicht zu erhalten, um gerade nicht vor Gericht ziehen zu müssen, sondern die Angelegenheit auf anderem Wege vernünftig aus der Welt zu schaffen und zu klären.

Ursula Nonnemacher hat in ihrer Rede deutlich gemacht, wie es in Schweden ist. Wir waren zusammen mit der Enquetekommission in Schweden. Eine meiner Fragen dort war: Wie sieht es bei Ihnen in Schweden mit den Bürgerinitiativen aus? Schießen sie bei Ihnen auch wie Pilze aus dem Boden, wie es im Moment bei uns ist, oder ist es in Schweden anders? Die Information, die wir erhalten haben - egal, wo wir waren -: Mit Bürgerinitiativen haben wir in Schweden überhaupt kein Problem.

Vielleicht hat es etwas damit zu tun, dass die Bürger in Schweden ein größeres Vertrauen in ihre Verwaltung haben und auch haben können, weil sie jederzeit hinter die Kulissen gucken können und weil sie in die Behörde hineingehen und auch in die Akten hineingucken können und man nicht einer Geheimbürokratie und Geheimverwaltung gegenübersteht, wie man teilweise bei uns in Deutschland und auch bei uns in Brandenburg als Bürger jedenfalls den Eindruck erhalten muss. Das muss ich an der Stelle einmal so deutlich sagen.

Ich freue mich, Frau Stark, dass Sie für die größte Fraktion dieses Hauses angekündigt haben, der Überweisung an den Innenausschuss zuzustimmen. Wir als CDU-Fraktion werden der Überweisung auch zustimmen und dem folgen. Ich hoffe, dass wir am Ende der Beratungen im Innenausschuss zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf kommen werden. Sie haben angekündigt, dass auch die Landesregierung an einem Gesetzentwurf arbeitet. Bei diesem Thema sollte es uns meiner Ansicht nach gelingen, daraus etwas parteiübergreifend Gemeinsames zu stricken, mit dem alle Fraktionen und hoffentlich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger draußen zufrieden sein und hinterher leben können.

Das Recht auf Information und Transparenz ist ein ganz hohes Gut in unserer parlamentarischen Demokratie und in unserer freiheitlichen Gesellschaft. Ohne Informationen und Zugang zu den Informationen kann man seine demokratischen Rechte nicht wahrnehmen und oftmals Entscheidungen, die wir hier

treffen, aber vor allem Entscheidungen, die in den Behörden und in den Verwaltungen getroffen werden, nicht nachvollziehen. Deshalb entsteht oftmals Frust - was gar nicht nötig ist -, weil man im Vorfeld nicht genügend Einblick in die Entscheidungsprozesse gehabt hat.

Dieser Gesetzentwurf ist ein guter Anfang, in die Richtung zu gehen, die Bürger bei all unseren Entscheidungen und Entwicklungen mehr mitzunehmen. Man kann sicherlich über die eine oder andere Formulierung im Gesetzentwurf diskutieren. Da kann man sicherlich noch einiges überarbeiten und ändern. Ganz besonders freut mich, den Behörden künftig die Möglichkeit zu eröffnen, ohne dass ein einzelner Bürger das verlangt und dazu einen Antrag stellt, in einem besonderen Katastrophenfall oder in einem anderen besonders gelagerten Fall von sich aus die Bürger über Daten, Fakten und Hintergründe selbst aktiv zu informieren. Das sollten wir im Zeitalter der modernen Medien und Informationstechnik auch unseren Behörden zutrauen und ihnen hierfür die rechtlichen Möglichkeiten geben.

Meine letzte Minute hat begonnen. Ich bin am Ende meiner Redezeit angekommen.

(Zurufe von der SPD)

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich kann nur sagen: Wir freuen uns sehr, dass die Grünen diesen Vorstoß gemacht haben. Wir unterstützen ihn. Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss gemeinsam mit den Kollegen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wichmann. Ein kurzer Regiehinweis. Das rote Lämpchen heißt: Die Redezeit ist zu Ende. Die eine Minute Redezeit, die man noch hat, beginnt, wenn die Lampe gelb leuchtet.

(Wichmann [CDU]: Ich habe sofort, als die rote Lampe an war, aufgehört zu reden!)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es zeichnet sich eine überwältigende Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Grünen für die Überweisung und für die inhaltliche Behandlung ab, mit der ich, ehrlich gesagt, nicht gerechnet habe. Wir wollen uns dem selbstverständlich anschließen.

20 Jahre brandenburgische Landesverfassung sind auch 20 Jahre verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Akteneinsicht. Einschränkend muss gesagt werden - das hat hier schon eine

Rolle gespielt -, dass es sechs Jahre lang gedauert hat, bis dieses Verfassungsrecht eine gesetzliche Ausgestaltung gefunden hat. Ich kann mich an manche Anfrage in diesem Landtag erinnern, die darauf gedrängt hat. Es wurde aber auf das ausstehende Ausführungsgesetz verwiesen, das erst 1998 in Kraft getreten ist. Dabei hat das konsequente Drängen der damaligen Oppositionsfraktion PDS eine entscheidende Rolle gespielt. Der damalige Innenminister Alwin Ziel wird sich sicherlich noch an eine Vielzahl von Anfragen und einige Anträge unserer Fraktion erinnern, mit denen wir das Ausführungsgesetz befördert haben.

Das Land Brandenburg war mit diesem Gesetz zweifellos bundesweit ein „Eisbrecher“. Wir waren vorne dran mit dieser Initiative. Dabei gab es im Vorfeld manche Befürchtung, die Bürger würden massenhaft und leichtfertig von diesem Recht Gebrauch machen und könnten damit die öffentlichen Verwaltungen lahmlegen. Das können Sie in den Ausschussprotokollen nachlesen. Das war ein ganz gewichtiges Argument. Zugleich wurde das grundsätzliche Anliegen, mit dem Gesetz eine völlig neue Qualität in der Transparenz staatlichen und kommunalen Handelns zu erreichen, in den Gegensatz zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gestellt.

Fakt ist: In der praktischen Umsetzung des Akteneinsichtsgesetzes haben sich diese Befürchtungen nicht bestätigt. Im Gegenteil ist festzustellen, dass von Anfang an - das gilt eigentlich heute noch - die Anzahl der Anträge auf Akteneinsicht sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene erstaunlich niedrig ist. Wir haben wesentlich mehr erwartet. Vielleicht ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass wir mit dem Ausführungsgesetz von 1998 zu vorsichtig waren, weil es die beschriebenen Bedenken gab und weil Brandenburg nicht auf die Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen konnte.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns wiederholt für eine Novellierung des Akteneinsichtsgesetzes ausgesprochen. Wir haben auch einen wesentlichen Anteil daran, dass sich der Landtag mehrfach in diesem Sinne ausgesprochen hat. Brandenburg ist mit seiner Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts längst nicht mehr an der Spitze der Bundesländer. Darin sind wir uns alle einig. Wir sind eher im hinteren Feld. Andere Länder haben mittlerweile Regelungen, die deutlich über unsere Regelung hinausgehen. Sie praktizieren diese Regelungen. Wir können jetzt von anderen lernen.

Deshalb haben die Landesdatenschutzbeauftragte und schon ihr Vorgänger eine Weiterentwicklung angemahnt. Im Grundsatz kommt es darauf an, den Zugang zur Akteneinsicht zu erleichtern und den Katalog der Ausschlussgründe einzuengen. Das hat der Landtag in der vergangenen Wahlperiode und in dieser Wahlperiode im Zusammenhang mit den Tätigkeitsberichten der Landesbeauftragten ganz konkret gefordert.

Wie die Landesregierung jetzt mitteilte, ist ein solcher Gesetzentwurf im Innenministerium erarbeitet worden. Zum Beispiel die Anfertigung von Kopien müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dieser Gesetzentwurf soll demnächst in die Ressortabstimmung gehen. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass wir schon weiter wären; das will ich hier auch deutlich sagen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt liegt uns der Gesetzentwurf der Grünen vor. Mit dem Entwurf wird eine komplexe Re

gelung zur Zusammenführung mehrerer Gesetze - sozusagen der große Wurf - vorgeschlagen. Frau Nonnemacher, Sie haben darauf aufmerksam gemacht, dass bereits 2008 eine ähnliche Initiative - damals von uns - gestartet wurde; diese ist damals abgelehnt worden.

Die Grünen greifen nicht nur den zweifellos vorhandenen Handlungsbedarf auf, sondern gehen deutlich darüber hinaus. Für uns ist das ein wichtiger, konstruktiver Impuls zur Weiterentwicklung des Akteneinsichtsrechts. Wir stehen diesen Überlegungen sehr aufgeschlossen gegenüber, da sie die Inanspruchnahme von Informationsrechten erleichtern und die Verfahren vereinfachen sollen. Inwieweit das mit den vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich gelingen kann, muss gründlich geprüft und besprochen werden. Ich freue mich - wie meine Vorredner auch - auf interessante und anregende Diskussionen im Innenausschuss.

Zum Schluss möchte ich an die Landesregierung folgende Bitte richten: Es wäre gut, wenn die zu erwartende Diskussion durch die baldige Vorlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung bereichert würde. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD und GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg. Auch das war „über dem Durst“. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDPFraktion fort. Herr Abgeordneter Tomczak hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greifen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das derzeit in vielen Landtagen diskutierte Thema „Transparenz von Verwaltungshandeln“ auf. Wir Liberale sind der Auffassung, dass diese Transparenz notwendig dafür ist, dass bei den Bürgern die Akzeptanz gegenüber der Verwaltung steigt. Derzeit bestehen große Probleme darin, dass der Bürger angesichts unterschiedlichster gesetzlicher Regelungen, die in Brandenburg gelten - es sind drei Gesetze -, oft nicht feststellen kann, in welchem Fall welches Gesetz Anwendung findet. Auch das derzeit geltende brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz ist nicht mehr up to date, und zwar nicht nur von seinem Namen, sondern auch von seinem Inhalt her. Eine Modernisierungskur ist deshalb notwendig.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN übernimmt Vorschläge von Greenpeace und anderen Nichtregierungsorganisationen aus dem Jahr 2010 und wendet sie auf Brandenburg an. Alle drei in Brandenburg zur Anwendung kommenden Gesetze - AIG, UIG und das Bundesgesetz VIG; ich erspare mir Erläuterungen; Ihnen sind sie sicherlich geläufig, unseren Gästen vielleicht weniger - werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf zusammengeführt. Das führt aber leider dazu, dass dieser kompliziert aufgebaut ist und voraussichtlich nicht zu einer deutlichen Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit führen wird.

Auch die Diskussionen und Entscheidungen der letzten Jahre, etwa die Anpassungen in Berlin und in Bremen - darauf wurde

schon hingewiesen - und das erst kürzlich in Hamburg beschlossene Transparenzgesetz, haben kaum Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Insbesondere vermisse ich in dem Gesetzentwurf Elemente von Open Data. Diese Diskussionen werden wir im Rahmen der Ausschussberatungen noch zu führen haben.