Protokoll der Sitzung vom 29.08.2012

Wir haben aber auch andere Maßnahmen in Angriff genommen, die die Situation der Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt kurzfristig verbessern sollen. Ich möchte hier einige nennen:

Erstens wollen wir die Kommunen dabei unterstützen, weitere Unterbringungskapazitäten auszuweisen, das heißt, die Kapazitäten in den Landkreisen auszuweiten, um die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in der Erstaufnahmeeinrichtung zu begrenzen und möglichst unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze von drei Monaten zu bleiben.

Zweitens wollen wir die Möglichkeiten prüfen, den Deutschsprachunterricht für Asylsuchende - insbesondere für Kinder und Jugendliche - in der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Eisenhüttenstadt auszuweiten.

Drittens soll eine bessere und stärkere Fortbildung des Betreuungspersonals erfolgen. Weiter wird auf dem Gelände eine Beschwerdestelle eingerichtet, um besonders die medizinischen Leistungen für die Asylsuchenden zu verbessern.

Viertens wollen wir weitere Möglichkeiten einer Verbesserung der sozialpsychologischen Betreuung prüfen. Darüber hinaus begrüßen wir, begrüßt die Brandenburger Landesregierung das Urteil der Bundesverfassungsgerichts, das ab sofort und rückwirkend auch den Asylsuchenden in der Erstaufnahmeeinrichtung deutlich höhere Barleistungen zugesteht. Seit dem 15. August erhalten die Bewohner bereits laufend die höheren Leistungen. Auch dieser Schritt wird aus meiner Sicht zu einer deutlichen Verbesserung der Lebenssituation der Flüchtlinge beitragen. - Danke.

Frau Fortunato hat Nachfragen.

Danke, Herr Minister, für die umfassende Antwort. Dennoch habe ich folgende Nachfrage: Sehen Sie Möglichkeiten, die Modernisierung in der ZABH zu forcieren bzw. zu beschleunigen?

Frau Abgeordnete, uns stehen nur die Mittel zur Verfügung, die uns der Haushaltsplan zuweist. Insofern bin ich sehr offen dafür, auch diese Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen zu führen.

Man sollte dabei immer beachten, dass es nicht nur um die Investitionsphase geht. Vielmehr ist auch eine notwendige Planungsphase vorzuschalten. Jedoch denke ich, dass wir diesbezüglich - auch bei den kommenden Haushaltsberatungen - im Gespräch bleiben.

Vielen Dank. - Die Frage 1022 (Sitzung der Gesellschafterver- sammlung am 22. August 2012) wird der Abgeordnete Dombrowski stellen.

In der Sitzung des Hauptausschusses am 22. August 2012 konnte der Finanzminister, Herr Dr. Markov, nicht begründen, warum die Entlastung der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde, obwohl diese üblicherweise gemeinsam mit dem Jahresabschluss beschlossen wird.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchen fachlichen oder sonstigen Erwägungen haben die Gesellschafter darauf verzichtet, die Entlastung der Geschäftsführung auf die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung zu setzen?

Das darf der Finanzminister nun noch einmal sagen.

Herr Dombrowski, eine Entlastung beinhaltet die Geschäftsführung im abgelaufenen Geschäftsjahr, eine Vertrauenserklärung der Gesellschafter

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Genau!)

und - wenn es sich um eine GmbH handelt - auch den Verzicht auf Schadensersatzansprüche aus allen bekannten Sachverhalten.

Die Gesellschafter waren der Auffassung, dass es in der gegenwärtigen Situation der Aufklärung der Kosten- und Terminentwicklung nicht angeraten ist, diesen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen,

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Das ist auch gut so!)

weshalb sie es auch nicht taten.

Herr Dombrowski hat Nachfragebedarf.

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Landesregierung bzw. Ihr Haus ausreichend Gründe für die Annahme hat, dass Schadensersatzansprüche gegen die Flughafengeschäftsführung eine berechtigte Grundlage haben könnten?

Das ist eine Fehlinterpretation. Ich habe gesagt: die Gesellschafter. Bei den Gesellschaftern handelt es sich nicht nur um das Finanzministerium Brandenburgs, sondern auch um den Bund und um Berlin. Nochmals: Die Gesellschafter - ich habe versucht, das zu begründen - waren der Auffassung, dass es aus heutiger Sicht nicht angeraten ist, dies auf die Tagesordnung zu setzen.

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Genau!)

Im Übrigen war das auch eine Forderung des Bundestagshaushaltsausschusses. Zudem wurde diese Auffassung von CDU und FDP geteilt.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Jungclaus wird die Frage 1023 (Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen beim Bauabschnitt An- schlussstelle Karstädt bis Landesgrenze BB/MV der A 14) stellen.

Für das kommende Jahr ist vorgesehen, mit dem Bau des brandenburgischen Abschnitts der A 14 zu beginnen. Im Planfeststellungsbeschluss sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Vogel-, Fledermaus- und Amphibienarten vorgesehen. Zu den Maßnahmen zählen die Anlage eines Kleingewässers, das Anbringen von Fledermauskästen, die Sicherung eines Alteichenbestandes und die Anlage von Ackerstreifen mit geeigneter Bewirtschaftung für den Ortolan.

Ein kleiner Hinweis für die Nicht-Ornithologen unter uns: Ortolan ist kein gefährliches Raubtier, sondern die Gartenammer.

Die Funktionsfähigkeit der Maßnahmen zur Stützung der Population soll bis zum Baubeginn gewährleistet sein.

Daher frage ich die Landesregierung: In welchem Umfang wurden bereits vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für den brandenburgischen Bauabschnitt der A 14 umgesetzt?

Minister Vogelsänger, wie geht es dem Ortolan?

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße auch ganz besonders die Abgeordneten aus Prignitz und Ostprignitz-Ruppin und bin froh, dass wir den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 5 der A 14 haben. Das ist das wichtigste Projekt für diese Region. Deshalb ist es wichtig - Herr Jungclaus hat dankenswerterweise diese Anfrage gestellt -, dass die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen auch stattfinden.

Ab diesem Monat bis zum Frühjahr 2013 werden kontinuierlich vorgezogene Artenschutzmaßnahmen durchgeführt. Herr Abgeordneter, Sie haben das Spektrum bereits genannt. Dabei handelt es sich um ein breites Spektrum von planfestgestellten Maßnahmen für alle rechtlich relevanten Tierarten. So werden derzeit zum Beispiel Ersatzquartiere für Fledermäuse angelegt und Nistkästen für den Waldkauz angebracht.

Ab Oktober beginnen die Landschaftsbauarbeiten. Diese dienen der Herstellung von Ersatzhabitaten - etwa für Amphibien oder auch zur Anlage von Leitstrukturen, zum Beispiel für Fledermäuse. So wird der Biotopverbund aufrechterhalten.

Spätestens im Frühjahr 2013 - also vor Baubeginn - werden alle Maßnahmen fertiggestellt sein. So wird gewährleistet, dass bis zum Baubeginn alle artenschutzrechtlichen Belange gewahrt werden.

Zudem wurde eine kontinuierliche Umweltbaubegleitung beauftragt. Diese stellt sicher, dass die Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Die Frage 1024 (Ausfällungen des sogenannten Eisenockers in der Spree) und die Frage 1025 (Verockerung“ - Gefahr für den Spreewald) werden gemeinsam beantwortet. Die Frage 1025 wird aufgrund des Fehlens von Herrn Schippel nicht verlesen; sie liegt Ihnen aber vor. Die Frage 1024 wird die Abgeordnete Lehmann nun stellen.

Als Folge des bergbaubedingten Grundwasserwiederanstiegs sind in Spree und Schwarzer Elster diffuse Eiseneinträge zu verzeichnen. Besonders im Raum Spremberg und im Oberspreewald werden zunehmend Ockerverfärbungen beobachtet. Die Eisenverbindung verringert nicht nur die Sichttiefe in den Fließen, sondern setzt sich auch als Schlamm an den Ufern und in der Gewässersohle ab.

Neben den ökologischen Folgen für die Spree und das Biosphärenreservat Spreewald werden gravierende Beeinträchtigungen besonders für den Tourismus befürchtet. Laut Aussage des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sollte 2012 geklärt werden, ob die Talsperre Spremberg die zuströmenden Eisenfrachten weiterhin zurückhalten bzw. reduzieren kann.

Ich frage die Landesregierung: Welche zusätzlichen Maßnahmen sind notwendig, um einer weiteren sogenannten Verockerung der Spree entgegenzuwirken?

Frau Ministerin Tack wird es uns sagen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin Lehmann, wie der Präsident bereits gesagt hat, beantworte ich beide Fragen zusammen.

Natürlich gibt es ein großes öffentliches Interesse an diesem Thema, keine Frage. Das Problem ist komplex, und wir betrachten es mit ein wenig Sorge. Eine Lösung ist schwierig und nicht - auch darüber haben wir schon oft gesprochen - kurzfristig herbeizuführen. Das liegt unter anderem daran, dass die Gewässerbelastung nicht durch punktuelle Einleitung verursacht wird, gegen die man ordnungsrechtliche Maßnahmen beim Verursacher anbringen kann, sondern eine komplexe Sache ist.

An der Landesgrenze zu Sachsen und bei Spremberg sind die hohen Eisengehalte eine der Folgen der Stilllegung von Braunkohletagebauen und der damit verbundenen angestiegenen Grundwasserstände. Das Problem entsteht dadurch - auch darüber haben wir bereits gesprochen -, dass das großflächig im Boden vorhandene Eisen durch den Kontakt mit Sauerstoff oxidiert und mit dem ansteigenden Grundwasser das Eisenhydroxid ausgewaschen wird. Dies hat zur Folge - genau das bemängeln Sie -, dass das Eisenhydroxid in die Fließgewässer eintritt und zum Abfluss gelangt. Die Ursache liegt in der Bergbautätigkeit früherer Jahrzehnte - auch das ist bekannt - und in der lang anhaltenden und großflächigen Grundwasserabsenkung.

Aufgrund der aktuellen hydrometeorologischen Situation werden - das kommt noch hinzu - ehemals landwirtschaftlich entwässerte Torfböden wieder vernässt, sodass es auch hier zu einem Lösen und Ausspülen des Eisenhydroxids in die Fließe kommt.

Rechtsgrundlage für die Sanierung der ehemaligen Bergbaugebiete - auch darüber haben wir gesprochen - ist das Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der Braunkohlesanierung. Ein neues Abkommen, das von 2013 bis 2017 gilt, steht bevor.

Das Abkommen legt dann für die einzelnen Maßnahmen genau den Finanzierungsrahmen fest. Es gibt eine Steuerungsgruppe, sie heißt StuBa, die über die konkreten Projekte und Maßnahmen entscheidet, die notwendig sind.

Durch die LMBV sind mehrere Studien veranlasst worden. Über Ergebnisse haben wir schon gesprochen. Kurz zusammengefasst kann man sagen, dass als potenzielle Maßnahmen Folgendes infrage kommt: die Behandlung des Grundwassers

mittels klassischer Untergrundenteisenung; das Heben, Reinigen und Wiedereinleiten von Grundwasser mittels Brunnen und Reinigungsanlagen oder auch die Nutzung reaktiver Wände. Aber auch Drainagen und Einsatz von Dichtwänden zur Minderung der freigesetzten Stoffströme werden betrachtet.

Möglichkeiten zur Sicherung der Fließgewässer liegen im Abfang hochbelasteter Abflüsse der Kleinen Spree und in der Überleitung zu bestehenden Grundwasserreinigungsanlagen. Eine Möglichkeit besteht auch in der Errichtung einer Flusskläranlage.

Es ist also eine große Palette von Maßnahmen, die geprüft werden. Diese Studien dienen dazu, dass entschieden werden kann, welche Planung und welche Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Minimierung des diffusen Eiseneintrags in die Fließgewässer Kleine Spree und Spree infrage kommen. Es wird noch zu entscheiden sein, welche ganz konkreten Maßnahmen tatsächlich zur Anwendung kommen. Das muss weiter untersucht werden, das ist in Aussicht gestellt. Auch das Landesumweltamt hat eine Studie in Auftrag gegeben, in der die Folgen für die Talsperre Spremberg analysiert und die Maßnahmen abgeleitet werden.

Auf den Punkt gebracht heißt dies: Die Entscheidung der Bund-Länder-Fachgruppe, in die unser Landesamt einbezogen ist, steht noch aus. Diese Entscheidung muss noch gründlich vorbereitet werden, damit es eine wirklich erfolgversprechende Lösung gibt. - Vielen Dank.