Ich komme zum zweiten Antrag: „Geltendes Recht in Brandenburg durchsetzen“. Ich gebe zu, dieser Antrag ist in Teilen vom Leben überholt. Er ist am 6. Juni hier eingereicht worden. Wer ihn gelesen hat, weiß, worum es geht. Er hat im Prinzip den gleichen Tenor wie das Oberverwaltungsgerichtsurteil, wurde jedoch vor diesem verfasst. Ich habe beantragt, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, endlich dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Flughafengesellschaft verdammt noch mal wie jeder andere in diesem Land an das Recht hält. Der Antrag ist insofern überholt, als das Oberverwaltungsgericht mir mit seinem Beschluss vom 15.06.2012 zuvorgekommen ist. Ich sage jetzt einmal: Gott sei Dank! Denn der Antrag hatte so oder so keine Chance, positiv abgestimmt zu werden. Aber obwohl er inzwischen überholt ist, zeigt er doch, dass ich nicht ganz falschgelegen habe, als ich ihn am 6. Juni hier eingereicht habe. Eine bessere Bestätigung als das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu der Rechtspraxis in Brandenburg konnte man ja nicht bekommen. Insofern kann man darüber diskutieren, ob man über diesen Antrag überhaupt noch abstimmt.
Der Antrag enthält jedoch noch zwei weitere Punkte, und zwar die Punkte 2 und 3. In dem Punkt 2 wird die Landesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, den bereits mit Kosten in
Millionenhöhe eingebauten minderwertigen Schallschutz bei über 2 000 Bürgerinnen und Bürgern wieder auszubauen und sich dafür einzusetzen, dass das richtige Material und kein Billigschallschutz eingebaut wird. Ferner soll diese Landesregierung - dazu gab es schon einmal einen Entschließungsantrag aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass endlich Schluss damit ist, dass Kostenerstattungsvereinbarungen versandt werden, die nach wie vor die sogenannte Abgeltungsklausel enthalten. Das hat der Landtag in einem Entschließungsantrag beschlossen, es ist aber leider nichts passiert. Die Bürger haben nach wie vor keine schriftliche Bestätigung - vor allem die, die unterschrieben haben -, dass die Abgeltungsklausel hinfällig ist.
Es wäre einmal an der Zeit, dass der Landtag seinen eigenen Beschluss ernst nimmt und die Landesregierung auffordert, das endlich umzusetzen. Interessant sind natürlich auch die extrem leeren Regierungsbänke. Das scheint verschiedene Leute nicht wirklich zu interessieren. Aber sei es, wie es sei.
Der dritte Antrag bezieht sich darauf, den Schallschutz zu respektieren. Wir haben das Oberverwaltungsgerichtsurteil bekommen und gelesen. Das ist ja ein Beschluss, kein Gerichtsurteil. Die Frage, ob in der Hauptsache verhandelt worden wäre, stand noch offen. In diesem Antrag steht nicht mehr oder weniger, als dass der Landtag die Landesregierung auffordert, dieses OVG-Urteil 1:1 umzusetzen.
Wir wissen aus dem Bescheid des MIL vom 2. Juli 2012 und aus dem Ergänzungsschreiben vom 15. August 2012, dass die Landesregierung dazu nicht gewillt ist. 0 mal 55 ist etwas anderes als 0,49 mal 55. Das bedeutet 182 Überschreitungen im Jahr. Nun kann man wieder sagen: Habt euch nicht so affig, stellt euch nicht so an, 182mal im Jahr in der Wohnstube und im Schlafzimmer ein solch lautes Schallereignis zu haben ist nicht so dramatisch. Mag sein. An der Stelle geht es aber nicht darum, ob wir etwas miteinander aushandeln, sondern es geht um das geltende Recht - das ist der Planfeststellungsbeschluss -, das vom Oberverwaltungsgericht angewandt und ausgelegt worden ist. Es heißt: 0 mal 55. Und 0 mal 55 ist nun einmal 0 mal 55. Jeder, der in Mathe die 6. Klasse überschritten hat, wird den kleinen Unterschied sicher kennen.
Der Antrag beinhaltet auch, dass die Vertreter der Landesregierung im Landtag bei den entsprechenden Punkten ihr Veto einlegen. Ich nehme zur Kenntnis - ohne dass ich konkret Genaues weiß; ich bin nicht dabei gewesen, und das Protokoll gibt es noch nicht -, dass sich Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat gegen Berlin, gegen den Bund und gegen das Ansinnen der Geschäftsführung stark gemacht haben. Was da wirklich gelaufen ist, werden wir noch sehen. Aber wer in drei Gottes Namen hält diesen Landtag davon ab, zu sagen: Wir fordern unsere Landesregierung auf, den Planfeststellungsbeschluss 1:1 umzusetzen? Niemand hält Sie davon ab, zu sagen: Wir fordern, dass das geltende Recht für alle in gleicher Weise gilt und dass nicht von hintenherum getrickst wird.
Ich komme zum nächsten Antrag; denn ich sehe schon, dass Ihr Interesse doch äußerst beschränkt ist. Dabei geht es um den Antrag „Keine Abstriche beim passiven Schallschutz für Fluglärmbetroffene“.
Ich würde jetzt einfach einmal vorschlagen, dass Sie nicht versuchen, mich zu behindern und abzulenken. Es fällt Ihnen offensichtlich nichts Besseres ein. Ich warte auf die Reaktionen Ihrer Fraktionen im Rahmen der Erwiderung. Darauf bin ich sehr gespannt.
Der Antrag „Keine Abstriche beim passiven Schallschutz für Fluglärmbetroffene“ ist relativ einfach zu erklären. Zwei Kreistage, nämlich der Kreistag Teltow-Fläming und der Kreistag Dahme-Spreewald - beide im Übrigen ohne mein Mitwirken, nur damit man da nicht den Vorwurf postuliert, ich hätte meine Anträge zurechtgebastelt, vom Kreistag beschließen lassen und dann in den Landtag eingebracht -, haben diese Beschlüsse gefasst. Ich habe mich da absichtlich herausgehalten. Da gab es Arbeitsgruppen zwischen den beiden Kreistagen bzw. bei den beiden Kreisverwaltungen. Herausgekommen ist ein 12-Punkte-Beschluss des Kreistages Teltow-Fläming, der einstimmig gefasst worden ist. Weiter gibt es einen gleichlautenden Beschluss des Kreistages Dahme-Spreewald, der ebenfalls mit übergroßer Mehrheit beschlossen worden ist. In drei Gottes Namen habe ich mir gesagt: Okay, die Kreistage beschließen das. Das sind erstzunehmende, vernünftige Forderungen. Darin steht nichts Unanständiges. Einige der Kollegen, die daran mitgewirkt haben, sitzen hier. Warum soll sich der Landtag Brandenburg diesen Forderungen gegenüber der Landesregierung nicht anschließen? Wenn man seine eigene Rolle und Funktion nicht als Steigbügelhalter und Allesverteidiger der Landesregierung begreift, sondern sagt, dass der Landtag der Landtag ist, dann kann man dem folgen und sagen: Okay, die Beschlüsse der Kreistage Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald, die einstimmig gefasst worden sind, erheben wir jetzt zum Landtagsbeschluss. Wir sagen: Das ist das, woran die Landesregierung sich bitte halten soll.
Ich komme zum nächsten Antrag: „Arbeitsgruppe für die Festlegung des Betriebsregimes am Flughafen BER“. Dazu gibt es eine Kleine Anfrage, die mittlerweile beantwortet worden ist. Darin heißt es, die Landesregierung installiert eine Arbeitsgruppe, um bei der schwierigen Frage des Betriebsregimes dabei geht es darum, wie die An- und Abflugverfahren organisiert werden sollen - miteinander einen Konsens zu finden zwischen den unterschiedlichen divergierenden Interessenlagen der Airlines, des Flughafens, der Anwohner, des Schallschutzes, der Behörden usw. Nur, wer da nicht vorkommt, das sind die Bürgermeister der Gemeinden, die es vornehmlich aushalten und ausbaden müssen, die ihren Bürgern Antwort und Rechenschaft geben müssen, die auch gerne mitwirken würden, die man aber ständig vor der Tür hält.
In der Antwort der Landesregierung steht: In der Fluglärmkommission sind alle Kommunen, die betroffen sind, vertreten. Sie wurde um zahlreiche Kommunen, die - jedenfalls nach Aussage der Landesregierung - nicht wirklich betroffen sind, erweitert. Es wurde festgelegt, dass die Vorsitzende der Fluglärmkommission, Frau Schneider, an dieser AG teilnimmt. Nun
muss man wissen, dass Frau Schneider nicht in dieser Gegend wohnt und in dieser auch keine Funktion hat. Nein, Frau Schneider ist Mitarbeiterin der Landesregierung, einer Behörde des MIL oder - das weiß ich nicht genau - des MUGV. Landesumweltamt, oder?
Diese wird jetzt zur Sprecherin der betroffenen Kommunen. Das kann man so wollen, man kann das so sehen. Ich fände es besser - deswegen habe ich Ihnen das angedient -, dass ein Vertreter der Ostregion und ein Vertreter der Westregion der vom Fluglärm betroffenen Gemeinden dort hineinkommen, um dort für die Gemeinden jeweils zu sprechen. Warum jetzt eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister der Ost- und der Westgemeinde? Natürlich haben die Gemeinden auch unterschiedliche Interessen. Des einen Freude, ist des anderen Leid. Da müssen die Kommunen durch. Man muss sie aber wenigstens einbeziehen. Ich frage mich in drei Gottes Namen: Was ist so schlimm daran, wenn dieser Landtag die Landesregierung auffordert, eine Bürgermeisterin bzw. einen Bürgermeister der Ost- oder der Westgemeinde in diese Kommission mit aufzunehmen? Sie können darüber entscheiden und sagen: Wir überweisen es in den Ausschuss, wir reden darüber noch einmal. Schauen wir einmal, was da kommt. Vielleicht wollen die auch gar nicht. Das wäre eine denkbare Arbeitshypothese. Ich weiß es zwar besser; aber das könnte man ja einwenden. Gut, dann werden wir halt darüber abstimmen.
Last, but not least komme ich zum Antrag „Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr jetzt!“. Das ist wirklich mein Lieblingsantrag heute. Warum? Ich wende mich da an Herrn Markov, der es aber vorgezogen hat, den Raum zu verlassen. Ich habe vorhin schon über Doppelzüngigkeit und Bigotterie geredet. Wenn irgendjemand das Rückgrat und den Arsch in der Hose hat, da hinzugehen und den Leuten vor Ort zu sagen: „Will ich nicht, mach‘ ich nicht, kann ich nicht!“, dann respektiere ich das. Wenn man aber nicht in die Region geht und den Leuten erzählt: „Wir werden machen, wir tun dieses und jenes, und ich bin ja dafür“, dann weckt man falsche Hoffnungen.
Ich bin dafür, dass wir es einfach mit Jakobus 5.5 halten: Dein Wort sei ja, ja oder nein, nein. So steht es in der Bibel, im Neuen Testament. Das kann man da nachlesen. Wenn man hingeht und sagt: „Ich bin dafür, dass es ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr gibt, ich werde das unterstützen“ - dieses Zitat konnte man a) in der Zeitung lesen und b) ist es von den Teilnehmern der Runde bestätigt worden -, dann kann man auch darüber abstimmen. Ich sage: Okay, ich nehme Sie beim Wort, Herr Markov und die Linkspartei. Um nichts weiter geht es hier.
Ich möchte erreichen, dass jeder, der etwas sagt, auch dabei bleibt. Johannes Rau hat einmal gesagt: „Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen“. Und so ist es auch. Niemand wird gezwungen, irgendjemandem irgendwas zu versprechen. Wenn man es aber versprochen hat, muss man es auch halten. Gerade bei uns Politikern ist es so: Unser Wort ist unsere Währung. Wenn man unserem Wort nicht mehr glaubt, sind wir zahlungsunfähig. Meine Damen und Herren, viele in der Regierung - das kann ich Ihnen sagen - sind schon zahlungsunfähig. Deswegen habe ich gedacht: Okay, liebe Kolleginnen und Kollegen auch von der Linksfraktion - Sie haben sich in Ihrer Zeitung, dem „Linksdruck“, dazu geäußert -, dann stimmen wir doch darüber ab.
Wenn es heißt, der Landtag Brandenburg könne das nicht, dann sage ich: Wir können allemal darüber abstimmen, dass wir für ein Nachflugverbot von 22 bis 6 Uhr sind. Wer wollte uns das verbieten? Ob und wie es dann umgesetzt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Hier geht es aber um eine politische Willenserklärung, und da ist die Frage: Wie viel Willenserklärung hat dieser Landtag schon geäußert bzw. verabschiedet, wo er nicht wirklich zuständig war? Insofern funktioniert diese Ausrede nicht.
Ich sage: Wer für Nachtflugverbot ist, muss auch für Nachtflugverbot stimmen. Er muss dann Farbe bekennen und sagen: So ist es, dafür stehen wir ein. Wenn man sagt, dass man das nicht will, dann soll man den Leuten vor Ort bitte auch sagen, dass man es nicht will.
Lange Rede kurzer Sinn: Das einzige, was ich erreichen will, ist, dass Sie noch einmal darüber nachdenken, ob das, was man den Menschen dort vor Ort zuzumuten gedenkt, sachgerecht ist und ob Sie es auch machen würden, wenn Ihr Bruder, Ihre Schwester, Ihr Onkel, Ihre Tante, Ihre Mutter, Ihr Vater oder Ihre Kinder dort wohnen würden. Würden Sie es dann genauso halten? Meine Erfahrung ist: Wenn es einen persönlich betrifft, fängt es ganz plötzlich immer an, anders zu werden.
Ich persönlich wohne nicht dort, aber es ist mein „Kampfauftrag“ von den Menschen, mich dafür einzusetzen, dafür Sorge zu tragen, dass die Situation anders wird. Ich gebe zu und ich gebe Ihnen Recht: Die Situation hat sich verändert, aber nicht durch aktives Tun dieses Landtages und nicht durch aktives Tun dieser Regierung. Das, was passiert ist, war im Fall der Nichteröffnung - ein Fall höherer Gewalt möchte ich nicht sagen, es war Schlamperei und Unfähigkeit - eine Tatsache, für die der Landtag nicht unbedingt etwas kann, und der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts geschuldet.
In dem Sinne sage ich: Nehmen Sie Ihr politisches Schicksal in die Hand und zeigen Sie den Menschen vor Ort: Wir wollen das jetzt ändern. Wir wollen das anders machen. Niemand hält Sie davon ab, dem einen oder anderen Antrag zuzustimmen. Ich bin sehr gespannt zu hören, was Sie an den Anträgen auszusetzen haben. Ich habe noch ein paar Minuten Redezeit, um darauf zu reagieren. Schauen wir einmal! Ich bin sehr interessiert. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr verehrter Abgeordneter Christoph Schulze! Lieber Christoph Schulze, ich habe vorhin diese Bemerkung dir gegenüber gemacht, weil ich es unfair finde, dem Landtag gegenüber hier egozentrische Pirouetten zu drehen, wenn man sonst an keinen Beratungen des Landtages teilnimmt.
Es ging überhaupt nicht um das Thema. Bei dem Thema habe ich mir sehr viel Zeit genommen und das auch sehr gern getan. Es geht um Menschen, die in dieser Einflugschneise wohnen und weiterhin dort leben müssen. In öffentlichen Diskussionen habe ich immer wieder festgestellt, dass ich es wichtig finde, darüber nachzudenken, alle Möglichkeiten auszuloten und nah bei den Menschen zu sein und mit ihnen redlich zu reden.
Wenn du es nicht einmal für nötig hältst, hier in die Haushaltsberatungen zu kommen, in denen wir auch über Gelder für Schallschutz geredet haben, wenn du es nicht für nötig hältst, in andere Beratungen des Landtags zu kommen, erlaube ich mir die Bemerkung, dass du - du, Christoph Schulze - mir meine Lebenszeit an dieser Stelle stiehlst.
Herr Schulze hat die Gelegenheit, darauf zu reagieren. - Er möchte nicht. - Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Burkardt für die CDU fort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schulze, bis zu einem bestimmten Punkt Ihrer Ausführungen war ich besten Willens, mich bei Ihnen für Ihre nachdenklich stimmenden Worte ausdrücklich zu bedanken. Das war bis dahin ein guter Beitrag, der uns, wenn wir Parlament machen, um uns durch Rede und Gegenrede weiterzuentwickeln und Meinungen zu bilden, sehr hilfreich war.
Gleichwohl will ich Ihnen Recht geben. Wenn wir nicht das Desaster um den Eröffnungstermin gehabt hätten, wüssten wir heute noch nicht um die Mehrkosten. Wenn wir nicht den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts gehabt hätten, würden wir uns auch nicht mit der Frage beschäftigen: Was macht diese Landesregierung mit den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses? Für meine Fraktion - das darf ich hier ausdrücklich bekunden, Sie können das unserem Antrag entnehmen - ist völlig klar: Es gibt von uns keine Zustimmung zu einer finanziellen Unterstützung der Flughafen GmbH, wenn nicht zuvor sichergestellt ist, dass der Planfeststellungsbeschluss in der Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht uneingeschränkt umgesetzt wird. Dies gilt auch für das Hauptsacheverfahren.
Wie ist denn die Situation? In der Antwort auf die viel diskutierte Anfrage führt der Finanzminister in - ich bekenne - seltener Offenheit aus, dass die FBB in der gegebenen Ertrags- und Kostenstruktur nicht in der Lage sei, zusätzliche Kredite aufzunehmen und zu bedienen. Gestern, aber auch in der vergangenen Woche, beeilte sich der Ministerpräsident, uns zu versichern, dass dieser Flughafen jeden Euro, den wir hineinstecken, refinanzieren werde. Meine Damen und Herren, wenn das so wäre, käme die Frage auf: Warum erhalten sie von der Bank kein Geld mehr, die auf der Suche ist, Geld bei einer Ge
sellschaft im öffentlichen Eigentum mit einem solch zukunftsträchtigen Objekt wie einem Flughafen anzulegen?
Wo stehen wir heute? Der Termin ist zum wiederholten Male verlegt. Kaum ist ein Termin neu genannt, wird er schon von jenen, die ihn benannt haben, in Zweifel gezogen. Die Mehrkosten übersteigen die Kosten bei Baubeginn - auch das ergibt sich aus der Anfrage und dem, was dazu in den letzten Tagen gesagt wurde - mittlerweile um deutlich mehr als 100 %. Wenn ständig von den 1,177 Milliarden Euro philosophiert und der Begriff Mehrkosten dafür verwandt wird, ist das nichts anderes als eine Klitterung, als eine Täuschung, die darin besteht, dass man die Mehrkosten mit dem Finanzierungsbedarf verwechselt. Das ist nicht dasselbe. Wir werden noch zu klären haben, wo beispielsweise die 600 Millionen Euro, die der Terminal mehr kostet, geblieben sind. Die sind bei den 1,17 Milliarden Euro nicht dabei.
Die Flughafengesellschaft selbst weiß bis heute noch gar nicht, wie viel der Flughafen tatsächlich kosten wird. Sie ist aber mit ihren Finanzen am Ende. Die Liquidität reicht bis Mitte November im best case und im worst case bis zum Februar.
Sie kann keine weiteren Kredite mehr aufnehmen und sie ist am Ende, wenn nicht die Gesellschafter einspringen. Ein Vierteljahr, bevor der Gesellschaft die Puste ausgeht, sind weder die Kosten bekannt noch die haushaltsmäßigen und die beihilferechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um diese Gesellschaft zu retten. Das ist schlicht verantwortungslos. Die Verantwortung für diesen Zustand hat die Geschäftsführung oder der übergebliebene Geschäftsführer und seit neuestem der Lärmschutz - das ist der neue Täter -, natürlich nicht der ahnungslose, sorgfältig, fleißig, kompetent arbeitende und immer gut informierte Aufsichtsrat.
Lärmschutz: Das Oberverwaltungsgericht bestätigt der Flughafengesellschaft - unserer Gesellschaft -, in der Regierungsmitglieder dieses Landes sitzen, dass sie die Auflagen des Lärmschutzes aus dem Planfeststellungsbeschluss systematisch verfehlt habe. Das heißt nichts anderes als: ziel- und planmäßig missachtet ohne Kenntnis und Billigung durch den Aufsichtsrat? Das soll einer glauben? Hier geht es um 600 Millionen Euro, wenn das richtig umgesetzt wird. Da hat die Geschäftsführung gesagt: Das machen wir einmal anders und sagen dem Aufsichtsrat nicht, dass wir auf diese Weise 600 Millionen Euro einsparen?
Und dann kommen die Rechenkunststückchen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Herr Minister Vogelsänger, ich habe mir nicht vorstellen können, dass ein Minister den Ruf seines Hauses so aufs Spiel setzt, wie das mit diesem Rechenkunststückchen getan wird.